Arbeitsbedingungen für BauingenieurInnen und ArchitektInnen
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- Jens Rothbauer
- vor 6 Jahren
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1 Arbeitsbedingungen für BauingenieurInnen und ArchitektInnen IG BAU Ernst-Ludwig Laux, Johannes Schader Hochschule Darmstadt,
2 Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Arbeitsvertrag Betrieb Vertragsfreiheit Im Rahmen der Arbeits-(Schutz)-Gesetze
3 Gewerkschaft Tarifvertrag Arbeitgeberverband Unorg Unorg Arbeitnehmer Arbeitsvertrag Betrieb
4 Tarifverträge im Baugewerbe: Gehaltstarifvertrag für Angestellte und Poliere Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere Tarifvertrag zusätzliche Altersversorgung TZA (AVE) Tariflichen Zusatzrente TZR Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen Tarifvertrag anteiligen 13tes Monatseinkommen 4
5 Tarifparteien im Baugewerbe Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Zentralverband deutsches Baugewerbe Hauptverband deutsche Bau- Industrie 5
6 Geltung von Tarifverträgen Tarifverträge gelten für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien 3 Tarifvertragsgesetz (1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist. Die Tarifverträge für Angestellte im Baugewerbe sind nicht allgemeinverbindlich (außer: TZA) 6
7 Eingruppierung und Gehalt A V: schwierige Tätigkeiten, teilweise selbständig/eigenverantwortlich ausführen Qualifikation : Abschluss als Bachelor an TU, Uni oder FH Tätigkeitsbeispiele: Anfertigen von Plänen, erstellen von Aufmaßen und einfachen Bauabrechnungen, Gehalt (bis 2/2017): 3644,- brutto 7
8 Eingruppierung und Gehalt A VI: schwierige Tätigkeiten, weitgehend selbständig und teilweise eigenverantwortlich Qualifikation: Master an FH, Bachelor an TU, Uni, FH und entsprechende Berufserfahrung Tätigkeitsbeispiele: einfache statische Berechnungen, Ingenieurvermessungsarbeiten, Kalkulation, schwierige Aufmaße u. Abrechnungen Gehalt: (bis 2/2018) : 4050,- 8
9 Eingruppierung und Gehalt A VII: schwierige Tätigkeiten selbständig und weitgehend eigenverantwortlich Qualifikation: Master TU, Uni // Master FH u. entsprechende Berufserfahrung // Bachelor TU, Uni, FH und vertiefte Berufserfahrung Tätigkeiten: Entwerfen, Konstruieren, berechnen von Bauwerken m. mittlerem Schwierigkeitsgrad // statische Berechnungen // schwierige Kalkulationen // Abschnittsbauleitung Gehalt (bis 2/2018) : 4477,-
10 Eingruppierung und Gehalt A VIII: besonders schwierige Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich Qualifikation: Master TU, Uni u. entsprechende Berufserfahrung // Bachelor TU/Uni o. Master FH u. vertiefte Berufserfahrung Tätigkeiten: Entwerfen, Berechnen v. Baukonstruktionen // Anfertigen v. Objektplänen // umfangreiche statische Berechnungen // Verhandeln m Auftraggebern und Behörden // selbständiges Leiten von Bauausführungen Gehalt (bis 2/2018): 4918,- / Monat
11 Arbeitszeit für Angestellte Tariflich (nicht allgemeinverbindlich): 40 Stunden /Woche Baustellenpersonal: 41Std/W (Apr Nov) und 38 Std/W (Dez März), Arbeitszeitkonto möglich 25% Mehrarbeitszuschlag Betriebliche Praxis: Vertrauensarbeitszeit, projekt-/termin-bezogene Arbeitszeit keine Erfassung der Arbeitszeit keine/pauschale Vergütung von Mehrarbeit
12 Urlaub für Angestellte Tariflich: 30 Arbeitstage (Samstage gelten nicht als Urlaubstage) Zusätzliches Urlaubsgeld : 24,- / Urlaubstag Nicht allgemeinverbindlich
13 Anteiliges 13. Monatseinkommen 55% des Monatseinkommens Ab 3 monatiger Beschäftigung im Betrieb Fällig mit dem November-Gehalt Nicht allgemeinverbindlich
14 Leistungs- und Termin-Druck Termin-Baustellen Zeit-Druck Folgen: Psychische Belastungen, insbesondere für Führungspersonal Niedrige Renditen Preis-Druck Werkverträge mit Nachunternehmern Folgen: lange Arbeitszeiten, oft ohne Vergütung der Mehrarbeit
15 Haftung Bauarbeit ist gefahren geneigte Tätigkeit: Viele Arbeitsunfälle, viele tödliche Unfälle, hohe Beträge an die Berufsgenossenschaft verglichen mit anderen Branchen. Bauleiter sind für Abläufe auf der Baustelle verantwortlich und haften daher für grobfahrlässige Unfälle Führungskräfte haben Anspruch auf eine Haftpflichtversicherung, bzw. Betriebshaftpflicht
16 GUV/FAKULTA Haftung Schadensersatz-Beihilfe Notfallunterstützung Rechtsschutz im Strafverfahren Rechtsschutz im Zivilverfahren (eigenes Schmerzensgeld) 21,- Jahresbeitrag nur für Gewerkschaftsmitglieder
17 Anregungen: Studium: nicht nur spezialisieren, sondern auch Kenntnisse in angrenzenden Bereichen nötig Beruf: eigene Grenzen einschätzen lernen Überforderung vermeiden (verheizt werden!) Eigene Hilfe organisieren Kontakte knüpfen Einwände an Vorgesetzte per dokumentieren Sinnvolle weitere Qualifikationen: Verhandlungsführung, Körpersprache, Rhetorik
18 Anregung: Gemeinsam mit der Gewerkschaft IG BAU für bessere Arbeitsbedingungen eintreten - Gewerkschaftsmitglied werden
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21 Rangfolge von Rechtsquellen EU- Richtlinien GG z. B. Art. 9 Abs. 3 Europa Gesetzgeber Günstiger für Arbeitnehmer Ranghöhere Rechte Gesetz z. B. KSchG, BetrVG, Gesetzgeber Verordnung z. B. Arbeitsstättenverordnung Ministerien Tarifvertrag ZDB + HDB u. IG BAU Betriebsvereinbarung 77 BetrVG Arbeitsvertrag; betriebliche Übung 611 BGB Betrieb u. Betriebsrat Arbeitgeber u. Arbeitnehmer
Laufzeit des Lohntarifvertrages: gültig ab / Laufzeit Gehaltstarifvertrag: gültig ab
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