Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach
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- Gregor Dieter
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1 Geschäftsstelle 3. Mai 2002 Az.: I/102 - or/kn/eg GR Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich Bestellung eines Mitglieds für den Bezirksbeirat Frankenbach (Drucks. 153) Herr Peter Müller wird als Mitglied des Bezirksbeirats Frankenbach bestellt Eigenbetrieb Katharinenstift Heilbronn -Übertragung der Betriebsleitung und Rechtsformänderung- (Drucks. 130) 1. Zustimmung zum Personalgestellungsvertrag zur Geschäftsbesorgung der Betriebsleitung Katharinenstift mit der Fa. Kleeblatt Consult GmbH für die Zeit ab 1. September 2002 bis auf Weiteres. 2. Grundsätzliche Zustimmung zur Umwandlung des Eigenbetriebs Katharinenstift in eine gemeinnützige GmbH ab 1. Januar
2 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen vertraglichen Grundlagen für eine ggmbh-umwandlung vorzubereiten und noch vor der Sommerpause dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen Probeweise Abschaffung des Schließdienstes Wertwiesenpark vom 1. Mai bis 30. September 2002 (Drucks. 120) Der Schließdienst des Wertwiesenparks wird für die Dauer von 1. Mai bis 30. September 2002 versuchsweise ausgesetzt Neckarpark; Ingenieurwettbewerb Lohtorbrücken -Kostenberechnungen und Vergabe der weiteren Planung (Drucks. 145) 1. Die Kostenberechnungen des 1. und 2. Preisträgers werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Vergabe der weiteren Planung zur Realisierung der Arbeit des 1. Preisträgers an die Planungsgemeinschaft Mayr + Ludescher und Auer + Weber, alle Stuttgart in Höhe von wird genehmigt. netto Euro + MWSt Euro Unvorhergesehenes, Rundung Euro Gesamt Euro - 2 -
3 Erweiterung und Modernisierung der Eissporthalle an der Mannheimer Straße -Genehmigung der Erhöhung des Gesamtkostenrahmens sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung- (Drucks. 140, 140 a) 1. Die Erhöhung des Gesamtkostenrahmens von EUR ohne MwSt. um EUR ohne MwSt. auf EUR ohne MwSt , , ,00 wird genehmigt. 2. Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan 2002 in Höhe von EUR. 3. Deckung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung für die Stadtbahn in gleicher Höhe. 4. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Kostenermittlung zum 14. Juni 2000 sowie fortfolgender Kostenermittlungen und die der Gemeinderatsdrucksache Nr. 140 zu Grunde liegenden Sachverhalte, die zur Erhöhung der Gesamtkosten führen, zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung baldmöglichst an den Gemeinderat zu berichten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, jeden Nachtrag vor der Beauftragung dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften 01B/26 Heilbronn Kaiserstraße 24 -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 125) - 3 -
4 Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften 01B/26 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 01B/1, 01B/25 und der Ortsbausatzung von 1939 Kaiserstraße 24 für die Flurstücke: Flst. Nr. 53/5 (Kaiserstraße) und Flst. Nr. 34 (Kaiserstraße) teilweise nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 28. März 2002 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 28. März 2002 und der Gestaltungsplan vom 4. Oktober Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften 07A/28 Heilbronn Urbanstraße 30/Wilhelmstraße 27 -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 123) Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften 07A/28 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 07A/15, 07A/21 und 07A/25 Urbanstraße 30/Wilhelmstraße 27 für die Flurstücke Nrn. 4690, 4694, 4694/1, 4694/2 4695, 4695/1, 4696, 4696/1 und 4700 nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 28. März 2002 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 28. März 2002, der Gestaltungsplan vom 28. März 2002, die Verkehrsuntersuchung vom 2. April 2001, die Schalltechnische Untersuchung vom 6. Dezember 2001 und die Luftschadstoffuntersuchung vom 27. Dezember Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Heilbronn Nordstadt -Satzungsbeschluss- (Drucks. 147) 1. Der Gemeinderat nimmt den beiliegenden Bericht der vorbereitenden Untersuchungen Heilbronn - Nordstadt vom November 2001 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt dem im Endbericht enthaltenen städtebaulichen Maßnahmenkonzept als Grundlage für - 4 -
5 die weitere Bearbeitung von Teilentwicklungsplänen die Ausarbeitung von Teilbebauungsplänen die Ausarbeitung von detaillierten Sanierungskonzepten Verhandlungen mit Investoren und Bürgern zu. 3. Der Gemeinderat nimmt die beiliegende Sozialstudie der STEG Stadtentwicklung Südwest, Heilbronn in Zusammenarbeit mit Weeber + Partner, Institut für Stadtplanung und Sozialforschung, Stuttgart vom September 2001 zur Kenntnis. 4. Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Heilbronn - Nordstadt Aufgrund des 142 des Baugesetzbuchs (BauGB) i. d. F. vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) und des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 2. Mai 2002 folgende Satzung beschlossen: 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets In Heilbronn wird der im Lageplan vom 4. April 2002 abgegrenzte Bereich der nördlichen Kernstadt förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt: Bereich 1: Im Norden: Bahnlinie Heilbronn - Schwäbisch Hall Im Osten: Bahnlinie Heilbronn - Schwäbisch Hall Im Süden: Mannheimer Straße, Weinsberger Straße Im Westen: Bahnlinie Heilbronn - Schwäbisch Hall Bereich 2: Im Norden: Rauchstraße Im Osten: Pfalzstraße Im Süden: Bahnlinie Heilbronn - Schwäbisch Hall Im Westen: Stielerstraße - 5 -
6 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 152 bis 156 a BauGB und mit Eintrag des Sanierungsvermerks im Grundbuch sowie mit Anwendung von 144 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. 3 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt gemäß 143 Absatz 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft
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