Durchführungsbestimmungen für die Auswahl der Kandidaten für die Truppenoffiziersausbildung (DB Ausw)

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1 Durchführungsbestimmungen für die Auswahl der Kandidaten für die Truppenoffiziersausbildung (DB Ausw) Fassung 2005 GZ S93708/33-AusbA/2005 Sprachliche Gleichbehandlung Die in diesen Durchführungsbestimmungen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen (BGBl. I Nr. 30/1998, Art. 3 Z 10, ab ).

2 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ INHALTSVERZEICHNIS Sprachliche Gleichbehandlung... 1 INHALTSVERZEICHNIS... 2 A. Allgemeines Grundsätzliches zum Auswahl- und Aufnahmeverfahren Geltungsbereich dieser Durchführungsbestimmungen Ziel und Gliederung der Auswahl Teilnehmer am Auswahl-, und Aufnahmeverfahren Zulassungsbestimmungen Anrechungsbestimmungen... 4 B. Das Vorbereitungssemester (VbS) Ziel des Vorbereitungssemesters Durchführende Dienststelle Ausbildungsort Ausbildungszeitraum Ausbildungsinhalte und Gestaltung der Ausbildung Bezug zu andern Ausbildungsgängen Leistungsbeurteilungen im VbS... 5 C. Zulassung zur Truppenoffiziersausbildung Auswahl- und Aufnahmeverfahren zur Truppenoffiziersausbildung Auswahlkommission Aufnahmekommission Zulassungsvoraussetzungen zur Auswahlprüfung Zulassung zum Aufnahmeverfahren Allgemeine Prüfungsbestimmungen für die Auswahlprüfung Voraussetzungen für die Bewertung im Auswahl- und Aufnahmeverfahren Zusammenführen der Bewertungen im Auswahl- und Aufnahmeverfahren Bewertung im Auswahlverfahren Berufsbezogene Eigenschaften und Fähigkeiten Berufliches Wissen und Können Körperliche Leistungsfähigkeit Psychologische Eignung Bewertung im Auswahlverfahrens Aufnahmeverfahren Ergänzende Bestimmungen Nichterlangen eines Studienplatzes Negatives Prüfungsergebnis im Auswahlverfahren Sonderregelung für Militärpiloten D. Organisatorische Maßnahmen Auswahlverfahren Meldung und Erfassung der Bewerber Personalmaßnahmen Ausscheiden aus dem Vorbereitungssemester Urlaub / Zeitausgleich / Dienstfreistellung Antrag um Aufnahme als Militärperson auf Zeit Beförderungen Teil 2: Anhang 1 Curriculum Vorbereitungssemester Teil 3: Anhang 2 Leistungsbeurteilung VbS Teil 4: Anhang 3 Muster Leistungsbeschreibung VbS Teil 5: Anhang 4 Auswahlverfahren (Ranggruppenauswertung) Teil 6: Anhang 5 Aufnahmeverfahren (Punkte Auswertung Rangreihenfolge) Teil 7: Anhang 6 Dekret Studienplatzzuerkennung Teil 8: Anhang 7 Meldeformulare Teil 9: Anhang 8 Übersicht

3 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ A. Allgemeines 1. Grundsätzliches zum Auswahl- und Aufnahmeverfahren Die Truppenoffiziersausbildung besteht aus dem - Truppenoffizierslehrgang (TrOLehrg) und dem - Fachhochschul-Diplomstudiengang "Militärische Führung" (FH-DiplStG MilFü ). 1 Die Teilnahme an beiden Teilen unterliegt Beschränkungen. Die Teilnahme am Truppenoffizierslehrgang ist beschränkt: o dienstrechtlich auf männliche und weibliche Soldaten des Dienststandes des österreichischen Bundesheeres, die nach den nachstehenden Bestimmungen für einen Studienplatz ausgewählt wurden, o zahlenmäßig auf jenes Maß an Planstellen, das von der Zentralstelle für die Truppenoffiziersausbildung zur Verfügung gestellt wird. Die Teilnahme am Fachhochschul-Diplomstudiengang "Militärische Führung" ist zahlenmäßig beschränkt durch die vom Fachhochschulrat (FHR) genehmigte Anzahl an Studienplätzen. 2 3 Daher ist eine Auswahl der Bewerber und deren Vorbereitung auf die Auswahl erforderlich Geltungsbereich dieser Durchführungsbestimmungen Die nachstehenden Durchführungsbestimmungen regeln in Entsprechung der 1 6 der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Auswahl zur Truppenoffiziersausbildung, über den Truppenoffizierslehrgang und über die Dienstprüfung der Verwendungsgruppe M BO2 (Truppenoffiziersausbildungsverordnung TOV); BGBL. II Nr. 251/2004 nur die Ausbildung und Auswahl aller jener Bewerber, die dem öbh angehören und einen Studienplatz an der Theresianischen Militärakademie und somit die Truppenoffiziersausbildung gemäß BDG 1979 anstreben Ziel und Gliederung der Auswahl Die Auswahl der Bewerber dient der Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung für die Truppenoffiziersausbildung nach Maßgabe der vorhandenen Planstellen sowie Studienplätze und erfolgt durch die Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung zum Truppenoffizier anhand der persönlichen Fähigkeit, ein militärisches Organisationselement zu führen. Sie dient auch der Erbringung von Teilen der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe M BO 2, gem. Z Absatz 1 lit a der Anlage 1 zum BDG 1979und gliedert sich in o das Auswahlverfahren sowie in o das Aufnahmeverfahren in den FH-DiplStG MilFü. Das Auswahlverfahren zum Truppenoffizierslehrgang wird durch die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Auswahl zur Truppenoffiziersausbildung, über den Truppenoffizierslehrgang und über die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe M BO2 (Truppenoffiziersausbildungsverordnung TOV); BGBL. II Nr. 251/2004 grundsätzlich angeordnet und geregelt. Das Aufnahmeverfahren für den FH-DiplStG MilFü erfolgt in der durch den Fachhochschulrat bescheidmäßig anerkannten Fassung des Zulassungs- bzw. Verlängerungsantrages in der Verantwortung des Leiters des Lehrkörpers des Studienganges Teilnehmer am Auswahl-, und Aufnahmeverfahren Am Auswahl- und Aufnahmeverfahren haben alle Soldaten teilzunehmen, welche die Ausbildung zum Truppenoffizier (ausgenommen Musikoffizier) anstreben. Sie werden als Berufsoffiziersanwärter (BOA) bezeichnet. 9

4 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ Zulassungsbestimmungen Zum Auswahl- und Aufnahmeverfahren sind alle Bewerber zuzulassen, die folgende Zulassungsbedingungen erfüllen: - -Vorliegen einer gültigen Prüfbescheinigung i. Sinne des Erlasses BMLV vom , GZ S92000/645-GStbBür/2004, Mil Sicherheit; Verlässlichkeitsprüfung gem. 23 und 24 MBG; Neufassung 2004 Weisung - Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die TO - Ausb: a) die Reifeprüfung oder b) die Beamten-Aufstiegsprüfung oder c) die Studienberechtigungsprüfung oder d) die Zusatzprüfung für den Fachhochschul-Diplomstudiengang Militärische Führung, jeweils nach Z Abs. 1 lit. a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, 2. a) im Falle der Z 1 lit a oder c der erfolgreiche Abschluss des I. Abschnittes der Unteroffiziersausbildung im Rahmen der Milizoffiziersausbildung oder des Chargenkurses oder des MUOK 1 und MUOK 2, b) im Falle der Zi 1 lit c und d der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2 und einer Gesamtdienstzeit von mindestens sieben Jahren ab Beginn des Grundwehrdienstes, und 3. ein Lebensalter von höchstens 29 Jahren im Kalenderjahr des VbS - (ausgenommen Militärpiloten). Das Überschreiten des Höchstalters kann auf Antrag des Kandidaten durch den Bundesminister für Landesverteidigung nachgesehen werden Anrechungsbestimmungen Soldaten, die bereits an einer Auswahl zur Truppenoffiziersausbildung teilgenommen, diese erfolgreich absolviert, jedoch keinen Studienplatz erhalten bzw. auf einen solchen verzichtet haben, wird das Auswahlverfahren (VbS und Auswahlprüfung) für die Dauer von 2 Jahren, in vollem Umfang anerkannt. Sie müssen, wenn sie die Truppenoffiziersausbildung erneut anstreben, lediglich das Aufnahmeverfahren absolvieren. Jene Soldaten, die zwar das Vorbereitungssemester erfolgreich durchlaufen aber die Auswahlprüfung nicht bestanden haben, können im Folgejahr neuerlich die Zulassung zur Auswahlprüfung beantragen, wenn sie davor die 2. Teilprüfung der MOA Prüfung gem. DBEF erfolgreich abgelegt haben. Die körperliche Leistungsfähigkeit und die psychologische Eignung sind, sofern die letzte Überprüfung länger als zwei Jahre zurückliegt, erneut zu bewerten (vergleiche Randnummer 50)

5 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ B. Das Vorbereitungssemester (VbS) Die Auswahl und Beurteilung der BOA erfolgt während des Vorbereitungssemesters 1. Ziel des Vorbereitungssemesters Das VbS hat zum Ziel: das Herstellen der Fähigkeit, ein infanteristisches Organisationselement (Jg - Gruppe) führen zu können, die Vorbereitung auf die Auswahlprüfung und das Aufnahmeverfahren zur Truppenoffiziersausbildung (FH-DiplStG MilFü und TrOLehrg), die Feststellung und Beurteilung der voraussichtlichen Eignung für eine spätere Verwendung als Truppenoffizier und die Vorbereitung auf das Studium an der TherMilAk Das VbS ist ein Ausbildungsgang in dem Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden sowie eine Wissensangleichung erfolgt und zu einer komissionellen Beurteilung und Auswahl der Berwerber führt. Durch gezielte Fördermaßnahmen und der zu fordernden Selbstevaluierung der Teilnehmer über die gesamte Dauer des VbS sollen die Ausbildungsziele bis zur Auswahlprüfung erreicht und das Auswahl- sowie das Aufnahmeverfahren bestanden werden. Die Ausbildung bis zur kommissionellen Beurteilung und Auswahl stellt noch keine Vorselektion dar Durchführende Dienststelle Das Vorbereitungssemester wird durch die Theresianische Militärakademie durchgeführt Ausbildungsort Die Festlegung des Ausbildungsortes erfolgt im Zuge der jährlichen Ausbildungsplanung BMLV unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, optimale Voraussetzungen für die Ausbildung zu gewährleisten. 4. Ausbildungszeitraum Das VbS ist jährlich parallel zur EF Ausbildung (EFK 2; grundsätzlich von Februar bis August) durchzuführen. Die Detailfestlegung erfolgt im Zuge der jährlichen Ausbildungsplanung durch BMLV. 5. Ausbildungsinhalte und Gestaltung der Ausbildung Die Ausbildungsinhalte sind im Curriculum (Anhang 1) festgeschrieben. Dem Feststellen der berufsbezogenen Eigenschaften und Fähigkeiten, der erwartbaren Führungsfähigkeit für eine Erstverwendung als Offizier und der sozialen Kompetenz kommt entscheidende Bedeutung zu. Die Ausbildung ist daher so zu gestalten, dass Ausbildungs- und Führungssituationen geschaffen werden, die diese Bewertung ermöglichen. Zusätzliche Ausbildungsinhalte (zur Vorbereitung auf das Studium an der TherMilAk) sind im Anschluss an das Auswahl- und Aufnahmeverfahren zu vermitteln 6. Bezug zu andern Ausbildungsgängen Das Vorbereitungssemester entspricht bei erfolgreichem Abschluss (positiv abgelegte Auswahlprüfung) dem erfolgreichen Abschluss des Chargenkurses und des UOLG Fachteil / 2. Sem. / Jäger bzw. dem EFK 2 / Jäger. Hinsichtlich der Anrechung für die UO - Laufbahn wird auf die einschlägigen Bestimmungen der DBUO (Pkt 2.3 i. V. m. Pkt 1.6) verwiesen. Daher ist über die bestandene Auswahlprüfung nach den geltenden Regelungen ein Zeugnis auszustellen. Durch eine gesonderte Beurteilung mit Ende März (Verlautbarung mit Tagesbefehl) ist festzustellen, ob die einzelnen Teilnehmer des VbS die Phase der praktischen Verwendung und damit die VbK gem. DBGWD erfolgreich absolviert haben. Dies ist im PERSIS zu speichern. Die theoretische und praktische Ausbildung im Rahmen der Vermittlung der Gefechtsaufgaben (Gegenstand VbS-02 "Führen im Gefecht") im alpinen Gelände ist der Truppenalpinausbildung / Sommer gleich zu setzen und daher im PERSIS zu speichern. 7. Leistungsbeurteilungen im VbS Über die Leistung der VbS - Teilnehmer ist durch den Kommandanten des VbS ein Beurteilungsbeitrag (siehe Anhang 2 und 3) zu erstellen. Ein positiver Beurteilungsbeitrag stellt die Voraussetzung für die Beförderung zum Zugsführer m. W. v. 1. Juli dar. Dieser Beurteilungsbeitrag stellt die Fortsetzung des Leistungsnachweises im EFK-1 bzw. während einer vorangegangenen UO Ausbildung dar

6 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ Er soll der Auswahlkommission bei der Auswahlprüfung die Beurteilung der allgemein geistigen und charakterlichen Eignung zum Berufsoffizier erleichtern und einen Einblick in die im VbS erbrachten Leistungen und die Fähigkeit, Führungsaufgaben zu übernehmen und zu bewältigen, geben und stellt eine Ergänzung der Psychologischen Eignungsfeststellung durch den Heerespsychologischen Dienst (im EFK-1) dar.

7 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ C. Zulassung zur Truppenoffiziersausbildung Die die Zulassung zur Truppenoffiziersausbildung ist durch jeden Bewerber persönlich bis jeweils 01. Juli beim Leiter des Inst 1 an der TherMilAk (Studiengangsleiter) zu beantragen ( Antrag auf Zulassung zur Truppenoffiziersausbildung und Aufnahme in den FH DiplStG Militärische Führung ). Das erfolgreiche Absolvieren des Auswahlverfahrens (Vorbereitung sowie Auswahlprüfung) und das Erlangen eines Studienplatzes im Zuge des Aufnahmeverfahrens in den FH-DiplStG MilFü die sind dafür unabdingbare Voraussetzungen. 1. Auswahl- und Aufnahmeverfahren zur Truppenoffiziersausbildung Das Auswahlverfahren beginnt mit dem Vorbereitungssemester und schließt mit der Auswahlprüfung vor der Auswahlkommission sowie dem Aufnahmeverfahren (in den FH-DiplStG MilFü ) vor der Aufnahmekommission statt Beim Auswahl und Aufnahmeverfahren sind die Bestimmungen des 3 der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Auswahl zur Truppenoffiziersausbildung, über den Truppenoffizierslehrgang und über die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe M BO2 (Truppenoffiziersausbildungsverordnung TOV), BGBl. II Nr. 251/2004, und der Aufnahmeordnung ( 11 des Zulasungs- bzw. Verlängerungsantrages des FH-DiplStG MilFü ) sowie der durch den Leiter des Lehrkörpers des Studienganges zu verfügenden Durchführungsbestimmungen zur Aufnahmeordnung durch eine Auswahlkommission im Rahmen der Auswahlprüfung und des Aufnahmeverfahrens anzuwenden. 1.1 Auswahlkommission Zur Durchführung des Auswahlverfahrens ist gem. 6 der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Auswahl zur Truppenoffiziersausbildung, über den Truppenoffizierslehrgang und über die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe M BO2 (Truppenoffiziersausbildungsverordnung TOV), BGBl. II Nr. 251/2004, durch TherMilAk eine aus Beamten der Verwendungsgruppen M BO 1, M BO 2 oder gleichwertigen Verwendungsgruppen bestehende Auswahlkommission für die Dauer jeweils eines Jahres zu bestellen. Die Auswahlkommission hat aus dem Vorsitzenden und der erforderlichen Anzahl weiterer Mitglieder zu bestehen. Aus dieser Auswahlkommission hat der Vorsitzende die erforderlichen Senate zu bestellen. Ein Senat besteht aus: - dem Vorsitzenden - mindestens zwei weiteren Mitgliedern mit den entsprechenden fachlichen Befähigungen zur Bewertung nach der o. a. Verordnung. 1.2 Aufnahmekommission Zur Durchführung des Aufnahmeverfahrens für den FH-DiplStG MilFü ist durch den Leiter des Lehrkörpers eine fachlich qualifizierte Kommission zu bestellen und zu gewährleisten, dass die Auswahlkriterien überprüfbar und nachvollziehbar bewertet werden. Die Mitglieder beider Kommissionen können aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit weitgehend ident sein. Daher steht dem Leiter des FH-DiplStG gegenüber Kdo TherMilAk ein Vorschlagsrecht zu bzw. kann Kdo TherMilAk die Bestellung der Auswahlkommission an den Ltr des Inst für Offiziersausbildung delegieren. 1.3 Zulassungsvoraussetzungen zur Auswahlprüfung Zur Auswahlprüfung sind die Absolventen des laufenden VbS, sowie sonstige militärische Bewerber, die eine Zulassung zur Truppenoffiziersausbildung beantragt haben, zugelassen. Unter sonstigen Bewerbern sind im Besonderen solche zu verstehen, welche das VbS bereits einmal zur Gänze absolviert haben (Gültigkeit 2 Jahre gem. Randnummer. 15), aber bei der Auswahlprüfung in nicht mehr als 2 Gegenständen neg. beurteilt wurden und die in Folge die 2.Teilprüfung / Jg zur MO - Ausbildung positiv abgelegt haben (siehe Randziffer 61). 1.3 Zulassung zum Aufnahmeverfahren Die Zulassung zum Aufnahmeverfahren erfolgt bei erfolgreich abgelegter Auswahlprüfung auf Grund des schriftlichen Ansuchens um Zulassung zur Auswahlprüfung und Aufnahme in den FH DiplStG MilFü (Vorlage jeweils bis 01. Juli siehe Randnummer.) mit dem Prüfungsbefehl TherMilAk

8 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ Allgemeine Prüfungsbestimmungen für die Auswahlprüfung Für die Auswahlprüfung sind folgende allgemeine Bestimmungen anzuwenden: - die Prüfung ist als Teilprüfung vor Senaten abzulegen, - die endgültige Eignung und Reihung der Bewerber ist durch die Auswahlkommission in nicht öffentlicher Sitzung bei Anwesenheit aller Mitglieder mit einfacher Mehrheit zu beschließen, - bei Bewerbern, die die Eignung zum Berufsoffizier nicht erbringen, entscheidet die Auswahlkommission über deren Eignung zum Milizoffiziersanwärter (MOA) der Waffengattung Jäger. Eine Aberkennung der Eignung zum MOA hat das Ausscheiden aus der EF - Ausb zur Folge. - den einzelnen Prüfungsgegenständen werden unterschiedliche Gewichtungen (Multiplikatoren) zugeordnet. 1.5 Voraussetzungen für die Bewertung im Auswahl- und Aufnahmeverfahren Im Sinne des 5 der gegenständlichen Verordnung sind im Auswahlverfahren zu bewerten: die Kenntnisse und Anwendung des militärischen Führungsverfahrens, der Führungs- und Einsatzgrundsätze, 2. das Führen im Gefecht auf der Ebene Jg - Gruppe, 3. die Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Exerzierdienst, Waffen- und Gerätelehre und Karten- und Geländekunde, 4. die Kenntnisse der für Ressortbereich des BMLV maßgebenden Gesetze und Verordnungen sowie der Heereskunde, 5. die körperliche Leistungsfähigkeit, 6. die allgemeine persönliche und fachliche Eignung für die Ausbildung zum Truppenoffizier. Die Überprüfung hat zu den Ziffern 1 und 4 in Form einer schriftlichen Klausurarbeit, zu den Ziffern 2, 3, und 5 durch eine praktische Überprüfung und zur Ziffer 6 auf Grundlage von Beobachtungen, Erhebungen und Erhebungen sowie durch Gespräche mit den Bewerbern durch die Mitglieder der Auswahlkommission zu erfolgen Gemäß der Aufnahmeordnung (Aufnahmeverfahren) des FH-DiplStG MilFü sind folgende Auswahlkriterien (im Klammerausdruck steht der Gewichtungsfaktor) zu bewerten: - einschlägige berufliche Qualifikation und Erfahrung (12) - physische Leistungsfähigkeit (2), - psychische Belastbarkeit (4), - soziale Kompetenz (5), - Führungsfähigkeit (6), - Fremdsprachenkenntnisse (3) Zusammenführen der Bewertungen im Auswahl- und Aufnahmeverfahren Zur Zusammenfassung der zur Bewertung gelangenden Kriterien im Auswahlverfahren ist ein Ranggruppensystem zu verwenden. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens sind im Aufnahmeverfahren zu berücksichtigen. Dies hat durch Zusammenführung der Ergebnisse des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens über die Bewertung des Kriteriums einschlägige berufliche Qualifikation und Erfahrung im Zuge des Aufnahmeverfahrens zu erfolgen Bewertung im Auswahlverfahren Im Auswahlverfahren sind zu bewerten: 2.1 Berufsbezogene Eigenschaften und Fähigkeiten Durch den Kommandanten des Vorbereitungssemesters ist zur Feststellung der berufsbezogenen Eigenschaften und Fähigkeiten während der gesamten Vorbereitung eine kontinuierliche Beobachtung zu gewährleisten und abschließend in einer Klausur mit den verantwortlichen Ausbildern und Lehrern ein Beurteilungsbeitrag gemäß Anhang 2 zu erstellen. Weiters ist für jeden BOA ein Testungsbogen gemäß Anhang 3 durch den Kdt VbS auszufüllen und zur Auswertung an HPD vorzulegen. Die Ergebnisse beider Bewertungen sind der Kommission zur Kenntnis zu bringen. 2.2 Berufliches Wissen und Können Zur Feststellung des beruflichen Wissens und Könnens sind u. a. Prüfungsgegenstände festgelegt. Durch die Auswahlkommission ist der detaillierte Prüfungsumfang an Hand des Curriculums des VbS sowie allfälliger durch BMLV genehmigter Ergänzungen desselben fest zu legen

9 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ Dabei sind zur eindeutigen Gewichtung der Prüfungsleistungen folgende den einzelnen Prüfungsgegenständen zugeordneten und erreichbaren Höchstwerte zu beachten: 45 Gegenstand Punkte Führungsverfahren, Führungs- und Einsatzgrundsätze 200 Führen im Gefecht 600 Exerzierdienst 100 Waffen- und Gerätelehre 200 Karten- und Geländekunde 100 Gesetze, Verordnungen, Heereskunde 100 Für eine positive Leistung und damit Zulassung zur Truppenoffiziersausbildung sind zumindest 50 (fünfzig) Prozent der in jedem Prüfungsgegenstand zu vergebenden Höchstpunkteanzahl zu erreichen. Bei negativer Leistungsbeurteilung (weniger als 50%) kann die Auswahlkommission erbrachte Leistungen während des VbS (Leistungsbeurteilung) berücksichtigen. Die Kommission entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. 2.3 Körperliche Leistungsfähigkeit Die körperlichen Leistungsfähigkeiten der Bewerber sind an Hand folgender sportlicher Leistungen festzustellen: männliche Bewerber: m Laufen in maximal 10:30 Minuten, m Schwimmen in maximal 9:00 Minuten, - Hindernislauf in maximal 5:10 Minuten. weibliche Bewerber: m Laufen in maximal 11:30 Minuten, m Schwimmen in maximal 10:00 Minuten, - Hindernislauf in maximal 5:40 Minuten. Für eine positive Leistung sind zumindest die vorstehenden Limits zu erreichen. Bei Nichterbringung der o. a Limits (z. B. auf Grund einer Verletzung oder Erkrankung) kann durch die Auswahlkommission auf positiv erbrachte Leistungen im VbS zurückgegriffen werden, wobei in der Kommission mit einfacher Stimmenmehrheit zu entscheiden ist. Während des VbS ist daher zumindest zwei mal eine Leistungsabnahme je Bewerb durchzuführen. 2.4 Psychologische Eignung Durch die Heerespsychologie ist das Ergebnis der Überprüfung der psychischen Eignung aller Teilnehmer am VbS unter Berücksichtigung aller zu übermittelnden Unterlagen im Rahmen des Assessment - Centers in Form einer Rangreihung an Kdo TherMilAk vorzulegen. Seiteneinsteiger, die noch an keiner Überprüfung der psychischen Eignung teilgenommen haben, beziehungsweise deren Eignungsfeststellung älter als zwei Jahre ab Ausstellungsdatum des Befundes ist, sind noch vor der Versetzung/Dienstzuteilung zum VbS der Kadereignungstestung/OA (Erlass BMLV / PersC, GZ. S91357/1-PersC/2003, vom ) beim Prüfzentrum LINZ zuzuführen. Die Entsendung hat durch den Stammtruppenkörper, beziehungsweise durch das mobverantwortliche Kommando zu erfolgen. 2.5 Bewertung im Auswahlverfahrens Die Auswahlkommission fasst das Ergebnis der einzelnen Teilbereiche zu einer Gesamtbewertung zusammen. Zur Gewichtung der einzelnen Teilergebnisse aus dem Auswahlverfahren werden folgende Gewichtungsfaktoren festgelegt: - Berufsbezogene Eigenschaften und Fähigkeiten: 10 - Berufliches Wissen und Können: 8 - körperliche Leistungsfähigkeit: 3 - psychologische Eignung: 3 Das jeweilige Bewertungsergebnis ist in eine neunteilige Ranggruppenskala einzuordnen. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist zusammenzufassen und ergibt als Rangreihenfolge die Grundlage für die Bewertung des Kriteriums Einschlägige berufliche Qualifikation und Erfahrung im Zuge des Aufnahmeverfahrens. (Anhang 4)

10 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ Aufnahmeverfahren Grundsätzlich ist das Aufnahmeverfahren als Assessment durchzuführen. Dies ist zwingend erforderlich, wenn zum Stichtag 1. Juli des jeweiligen Jahres die Anzahl der Studienwerber für den FH-DiplStG MilFü die Anzahl der Studienplätze übersteigt. Im Assessment findet die Überprüfung der Aufnahmekriterien statt, wobei neben Beobachtung und Beurteilung der Persönlichkeitsmerkmale schriftliche, mündliche und praktische Tests vorgesehen sind (vgl. RNr. 26). Die zur Reihungsliste führenden Bewertungen der Bewerber gemäß den Kriterien der Aufnahmeordnung sind überprüfbar und nachvollziehbar zu dokumentieren. Mit allen Studienwerbern wird ein Aufnahmegespräch geführt. Verzichten Kandidaten auf einen Studienplatz, rücken nachgereihte Kandidaten vor. Das Aufnahmeverfahren (Assessment) kann, sollte es nicht nach den Bestimmungen der Aufnahmeordnung des FH-DiplStG zwingend durchzuführen sein, als Förderassessment (= Standortbestimmung der Fähigkeiten der Bewerber) durchgeführt werden. Dies hat der Leiter des Studienganges zu entscheiden und mit dem vom BMLV (Erhalter) nominierten Vertreter abzusprechen. 4. Ergänzende Bestimmungen 4.1 Nichterlangen eines Studienplatzes Einjährig Freiwillige Jene EF, die trotz bestandenem Auswahlverfahren, keinen Studienplatz erhalten, sind gem. DBEF im Rahmen grundsätzlich der weiteren Ausbildung zum Milizoffiziersanwärter (MOA) "Jäger" zuzuführen. Seiteneinsteiger Jene Bewerber, die trotz bestandenem Auswahlverfahren, keinen Studienplatz erhalten, kehren zu ihrem Stammtruppenkörper zurück. Die Aufhebung der Dienstzuteilung gilt somit als verfügt und ist durch Kdo TherMilAk mittels Tagesbefehl zu dokumentieren. Im Ausbildungsdienst stehende Soldaten Über die weitere dienstliche Laufbahn jener Bewerber, die trotz bestandenem Auswahlverfahren, keinen Studienplatz erhalten, entscheidet das HPA. 4.2 Negatives Prüfungsergebnis im Auswahlverfahren Einjährig Freiwillige Wird die Prüfung mit nicht genügender Leistung in bis zu 2 Prüfungsgegenständen abgeschlossen, kann der Bewerber bei entsprechender Entscheidung der Auswahlkommission der 2.Teilprüfung/Jg der MOA - Prüfung an der JgS zugeführt werden. Weitere Maßnahmen gemäß DBEF. Seiteneinsteiger Jene Bewerber, welche die Prüfung mit nicht genügender Leistung abgeschlossen haben, kehren zu ihrem Stammtruppenkörper zurück. Die Aufhebung der Dienstzuteilung gilt somit als verfügt und ist durch Kdo TherMilAk mittels Tagesbefehl zu dokumentieren Bei entsprechender Entscheidung der Auswahlkommission kann der Bewerber der 2.Teilprüfung/Jg der MOA - Prüfung zugeführt werden. Im Ausbildungsdienst stehende Soldaten Über die weitere dienstliche Laufbahn jener Bewerber, welche die Prüfung mit nicht genügender Leistung abgeschlossen haben, entscheidet das HPA. Bei entsprechender Entscheidung der Auswahlkommission kann der Bewerber der 2.Teilprüfung/Jg zur MO - Ausbildung zugeführt werden. 5 Sonderregelung für Militärpiloten Militärpiloten, die die Truppenoffiziersausbildung nicht unmittelbar nach dem Auswahlverfahren beginnen, sondern zum Einsatzpiloten ausgebildet und als Militärpilot verwendet werden, haben, wenn sie die Truppenoffiziersausbildung anstreben, erneut am Aufnahmeverfahren teilzunehmen. Diese Bestimmung ist analog auch auf jene Militärpiloten anzuwenden, die eine Auswahl zur Berufsoffiziersausbildung (BOA Prüfung alter Art) positiv abgeschlossen haben und anschließend zum Einsatzpiloten ausgebildet und als Militärpiloten verwendet wurden

11 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ D. Organisatorische Maßnahmen Auswahlverfahren 1. Meldung und Erfassung der Bewerber In der laufenden EF Ausbildung befindliche Soldaten haben bis zum Ende der 3. Woche im Dezember ihre Bewerbung um Zulassung zum Auswahlverfahren in Form eines persönlichen Ansuchens einzubringen. Die Berufsoffiziersanwärter sind in der BOA - Meldung (DBEF, Blg 7) zu erfassen. Diese ist auf dem Dienstweg und nachr. an Kdo LaSK vorzulegen. Soldaten, die nachträglich in die EF Ausbildung aufgenommen werden, können bis jeweils 31. Jänner auch die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Derartige Ansuchen sind dringlich mit entsprechender Stellungnahme vorzulegen. Bewerber die das VbS bereits einmal zur Gänze absolviert haben, die Auswahlprüfung jedoch negativ abgeschlossen haben und in Folge die 2.Teilprüfung / Jg der MOA - Prüfung positiv abgeschlossen haben, legen ihre Bewerbung um neuerliche Zulassung zum Auswahlverfahren als persönliches Ansuchen auf dem Dienstweg vor. Die vorgesetzten Kommanden haben Stellung zu nehmen. Bewerber, die bereits an einer Auswahl zur Truppenoffiziersausbildung teilgenommen, diese positiv absolviert, jedoch keinen Studienplatz erhalten bzw. auf einen solchen verzichtet haben, legen ihre Bewerbung um neuerliche Zulassung zum Aufnahmeverfahren als persönliches Ansuchen auf dem Dienstweg vor. Die vorgesetzten Kommanden haben Stellung zu nehmen 2. Personalmaßnahmen Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die in der DBEF festgelegten Personalmaßnahmen anzuwenden. Durch Kdo TherMilAk ist jedenfalls eine Versetzung zu beantragen: o an die TherMilAk (grundsätzlich mit Wirksamkeit 01 08): bei Zuweisung eines Studienplatzes. o an die jew. Waffen- oder Fachschule bzw. zum TK der weiteren Verwendung: Bei Ausscheiden eines EF/BOA. 3. Ausscheiden aus dem Vorbereitungssemester Aus dem VbS sind BOA auszuscheiden: o aus dienstlichen Gründen: bei schwerwiegendem disziplinwidrigem Verhalten bei negativem Abschluss der VbK bei anhaltenden negativen Leistungen, die einen positiven Abschluss des VbS trotz zusätzlicher Fördermaßnahmen ohne Beeinträchtigung der Zielerreichung der anderen Teilnehmer nicht mehr erwarten lassen bei lang andauernder Dienstunfähigkeit, die einen positiven Abschluss des VbS nicht mehr erwarten lässt aus Gründen der militärischen Sicherheit o aus persönlichen Gründen: Auf Grund eines persönlichen Ansuchens. Die Entscheidung über das Ausscheiden aus dienstlichen Gründen aus dem VbS oder der EF - Ausbildung trifft TherMilAk. Auf die Meldepflicht wird hingewiesen. EF, die aus dem VbS ausscheiden und die MOA - Ausbildung fortsetzen dürfen, setzen diese im EFK - 2 / Jg fort. Über die weitere Verwendung von EF aus dem laufenden EFET, die aus dem VbS ausscheiden und die MOA - Ausbildung nicht fortsetzen wollen (können), entscheidet jenes Kommando, aus dessen Bereich der EF kommt. Seiteneinsteiger kehren zu ihrem Stammtruppenkörper zurück. Die Aufhebung der Dienstzuteilung ist durch Kdo TherMilAk zu verfügen. Soldaten im Ausbildungsdienst Über die weitere dienstliche Laufbahn ausscheidender Soldaten im Ausbildungsdienst entscheidet HPA

12 DBAusw 2005 GZ S93708/33-AusbA/ Meldungen: Zum Zwecke der Erfassung von Bewerbern für die Auswahl zur TO - Ausbildung, der Meldung der jeweiligen Stärkeübersicht sowie für statistische Zwecke sind jeweils nachfolgend angeführte Meldeformate gem. Teil 8/Anhang 7 vorzulegen: 74 * Stärkemeldung Beginn Auswahl... : Vorlage durch Kdo TherMilAk mit Stichtag 1. Kurstag/VbS, Vorlage 5 Tage nach Beginn des VbS an AusbA (nachr. an PersB und Kdo LaSK). * Meldung von Ausscheidern/Antrag auf Versetzung/Verfügung der Aufhebung der Dienstzuteilung : Vorlage durch Kdo TherMilAk wöchentlich bis jeweils Donnerstag an BMLV/PersB u. AusbA. * Stärkemeldung Ende Auswahl... : (siehe Randziffer 83) Vorlage durch Kdo TherMilAk mit Stichtag und Termin Abschluss des Aufnahmeverfahrens an AusbA (nachr. an PersB und Kdo LaSK). * Statistik über die Auswahl zum TrOLG u. FH-DiplStG MilFü... : Vorlage durch Kdo TherMilAk mit Stichtag Abschluss des Aufnahmeverfahrens, 5 Tage nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens an AusbA (nachr. an PersB und Kdo LaSK).. 5. Urlaub / Zeitausgleich / Dienstfreistellung Die Teilnehmer am Auswahl-/Aufnahmeverfahren haben den/die ihnen im laufenden Kalenderjahr zustehenden Urlaub/Dienstfreistellung gemäß Weisung TherMilAk zu konsumieren. Bei Seiteneinsteigern ist vor Entsendung zum VbS durch den Stammtruppenkörper sicherzustellen: - der Verbrauch des Erholungsurlaubes bis zum Maximalausmaß des Anspruches für 1 Kalenderjahr - der vollständige Abbau von FZA bzw. MDLA (durch Konsumation oder finanzielle Abgeltung zu Lasten des StTK) 6. Antrag um Aufnahme als Militärperson auf Zeit Durch Kdo TherMilAk ist für jene Soldaten, denen ein Studienplatz zugewiesen wurde und die nicht dem Dienststand angehören, unverzüglich die Aufnahme als Militärperson auf Zeit zu beantragen. 7. Beförderungen Beförderungsvoraussetzungen: - zum Korporal: positiver Abschluss der VbK/EF (gesonderte Beurteilung) - zum Zugsführer: positive (gesonderte) Leistungsbeurteilung mit Ende Juni - zum Wachtmeister: Bestehen des Auswahlverfahrens Beförderungstermine: - zum Gefreiten: m. W. v.: (im Falle positiver Nachprüfung zur 1.Teilprüfung der MOA - Prüfung) - zum Korporal: m. W. v.: zum Zugsführer: m. W. v.: (bei negativer Leistungsbeurteilung mit 01 08) - zum Wachtmeister: m. W. v.: mit Zuweisung Studienplatz sonst m. W. v.: Verwendungsbezeichnung Fähnrich: Mit Studienbeginn FH-DiplStG Kdo TherMilAk hat jene BOA, welche zum Auswahl-/Aufnahmeverfahren angetreten sind, unverzüglich PersB und KdoLaSK mittels Stärkemeldung Ende Auswahl mit folgenden Angaben zu melden bzw. mitzuteilen: - Personenkreis (z.b. ZS, fwü, u. s. w.) - Dienstgrad - Zuname und Vorname - Personalnummer - Auswahl-Prüfung bestanden - ja/nein - Studienplatz erreicht - ja / nein Beförderung zum Wachtmeister für Angehörige der TherMilAk: Die Beförderung zum Wachtmeister ist mit Abschluss des Aufnahmeverfahrens durch die TherMilAk unter Einhaltung der festgelegten Anordnungen für das Personalwesen (PERSIS, zutreffender PVC) bei BMLV/PersB zu beantragen. Beförderung zum Wachtmeister für Angehörige anderer Dienststellen / TK: Zur Beförderung von Angehörigen anderer Dienststellen / Truppnekörper speichert TherMilAk das Ergebnis des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens mittels PVC-H1 (Kursmeldung) und beantragt die Durchführung der Beförderung bei den zust. Dienstst / TK. Die Beförderungsdekrete werden rechtzeitig der TherMilAk bzw. dem Stamm-TK mit dem Auftrag ü- bermittelt, diese nachweislich zuzustellen

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