2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25%
|
|
- Jonas Hertz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sozialversicherungsbeiträge 2015 Krankenversicherung Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat abschließend den Bundesrat passiert (924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014). Das Gesetz wurde am 24. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird ab 2015 der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent festgeschrieben. Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der Arbeitgeberanteil beim allgemeinen Beitragssatz bleibt bei 7,3 Prozent. Pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen dürfen die Krankenkassen dagegen nicht mehr erheben. Einen Sozialausgleich gibt es ab 2015 auch nicht mehr. Damit gibt es eine verbindliche Beitragsuntergrenze von 14,6 Prozent beim allgemeinen Beitragssatz geben (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,3 Prozent). Beim besondernen Beitragssatz gibt es eine verbindliche Beitragsuntergrenze von 14,0 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,0 Prozent). Den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer kann die Krankenkasse selbst festlegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 0,9 Prozent (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am ). Er ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Pflegeversicherung Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. November 2014 dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (ursprünglicher Titel: Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) zugestimmt. Der Beitragssatz steigt ab auf 2,35% (Anhebung des Beitragssatzes um 0,3 Beitragssatzpunkte). In Sachsen bestehen in der Pflegeversicherung bei der Beitragsverteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer Unterschiede zu den anderen Bundesländern. Die Arbeitnehmer zahlen in Sachsen einen höheren Anteil als die Arbeitgeber. Eine private Pflegezusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung Ihres gesetzlichen Pflegeversicherungsschutzes. Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung (kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben) Den Beitragszuschlag trägt der Arbeitnehmer allein. Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag (außer Sachsen): 1,175% + 0,25% = 1,425% Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag (nur in Sachsen): 1,675% + 0,25% = 1,925% Rentenversicherung Die Beitragssatzverordnung 2015 senkt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für 2015 auf 18,7 Prozent. Werte Allgemeiner Beitragssatz 14,60% + X Arbeitnehmer: 7,30% + X Arbeitgeber: 7,30% Ermäßigter Beitragssatz 14,0% + X Arbeitnehmer: 7,00% + X Arbeitgeber: 7,00% 2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25% 18,70% Arbeitnehmer: 9,35% Arbeitgeber: 9,35%
2 Knappschaftliche Rentenversicherung Die Beitragssatzverordnung 2015 senkt den Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 24,8 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen den gleichen Prozentsatz, wie in der allgemeinen Rentenversicherung. Die Arbeitgeber müssen den Rest bezahlen. Es besteht also keine Gleichverteilung in der Knappschaftlichen Rentenversicherung. Arbeitslosenversicherung Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung ist zum auf 3,0 Prozent gestiegen. Dieser Satz gilt auch für 2012, 2013, 2014 und Unfallversicherung Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung hat der Arbeitgeber allein aufzubringen und an die zuständige Berufsgenossenschaft abzuführen. Insolvenzgeldumlage Umlagepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber. Der Umlagesatz beträgt durch gesetzliche Festlegung 0,15 Prozent ( 360 SGB III). Umlagen U1 und U2 Für alle Betriebe gilt seit dem die Pflicht zur Teilnahme am Umlageverfahren U2 (Mutterschaftsaufwendungen). Für Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern gibt es zusätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Umlageverfahren U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Es handelt sich hierbei um die Entgeltfortzahlungsversicherung. Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber daran teilnehmen. Die Höhe der Umlagesätze wird immer noch in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. 24,80% Arbeitnehmer: 9,35% Arbeitgeber: 15,45% 3,00% Arbeitnehmer: 1,50% Arbeitgeber: 1,50% Die Beiträge sind abhängig von Gefahrklassen, die für den Betrieb gelten. 0,15% verschieden nach Satzung der Krankenkasse
3 Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2015 Übersicht Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung 2015 Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015) hat der Bundesrat am gebilligt. Beitragsbemessungsgrenzen 2015 mit Beispielen Beitragsbemessungsgrenzen 2015 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) , ,00
4 Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 4.125, ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung (jährlich) , ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich) 6.050, ,00 Knappschaftliche Rentenversicherung (jährlich) , ,00 Knappschaftliche Rentenversicherung (monatlich) 7.450, ,00 Bezugsgrößen 2015 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) , ,00 Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 2.835, ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung (jährlich) , ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich) 2.835, ,00 Weitere Werte in der Sozialversicherung 2015 Jahresarbeitsentgeltgrenzen (bundeseinheitlich) Erläuterung bei Jahresarbeitsentgeltgrenze Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ,00 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ,00 Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung (bundeseinheitlich; monatlich) Regelbemessungsgrenze - hauptberuflich Selbständige identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze Mindestbemessungsgrundlage - allgemein mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße 2.835,00 / 90 * 30 = 945,00 Mindestbemessungsgrundlage - Existenzgründer mindestens der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße 2.835,00 / 60 * 30 = 1.417,50 Mindestbemessungsgrundlage - hauptberuflich Selbständige mindestens der vierzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße 2.835,00 / 40 * 30 = 2.126,25 Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung/ Pflegeversicherung (monatlich) 4.125,00 945, , ,25 Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld 301,13 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld 288,75 Pflegeversicherung (bundeseinheitlich außer Sachsen) 48,47 Pflegeversicherung (Bundesland Sachsen) 27,84 Geringverdiener (bundeseinheitlich) Geringverdienergrenze (monatlich) 325,00 Erläuterung bei Private Krankenversicherung Erläuterung bei Geringverdiener
5 Familienversicherung Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung (monatlich) ein Siebtel der Bezugsgröße (2.835,00 / 7) Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung, wenn das Familienmitglied geringfügig entlohnt ist (monatlich) Ein überwiegen des Arbeitsentgelts aus der geringfügigen Beschäftigung ist nicht notwendig. Geringfügigkeit (bundeseinheitlich) 405,00 450,00 Geringfügigkeitsgrenze (monatlich) 450,00 Mindestbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte (bei Wahl der Rentenversicherungspflicht) Mindestbeitrag in der Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte bei Rentenversicherungspflicht (175,00 * 18,7%). Gleitzone (bundeseinheitlich) Erläuterung bei Geringfügige Beschäftigungen 175,00 32,73 Gleitzonenbeginn (monatlich) 450,01 Gleitzonenende (monatlich) 850,00 Gleitzonenfaktor 0,7585 Sachbezugswerte (bundeseinheitlich) Sachbezugswert für freie Verpflegung (monatlich) 229,00 Sachbezugswert Frühstück kalendertäglich 1,63 Sachbezugswert Mittagessen kalendertäglich 3,00 Sachbezugswert Abendessen kalendertäglich 3,00 Sachbezugswert für freie Unterkunft (monatlich) 223,00 Sachbezugswert für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung (monatlich je Quadratmeter) Sachbezugswert für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung mit einfacher Ausstattung (monatlich je Quadratmeter) Erläuterung bei Gleitzone 3,92 3,2
Rechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag
Rechengrößen West 2017 Bezugsgröße 35.700,00 2.975,00 694,17 99,17 Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV 76.200,00 6.350,00 1.481,67 211,67 Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 94.200,00 7.850,00 1.831,67
MehrSozialversicherungswerte 2012
Sozialversicherungswerte 2012 Andre Blechschmidt Alte Straße 2 82431 Kochel am See Kontakt: Telefon: 08851/615432 Fax: 08851/615624 Mobil: 0176/63362090 E-Mail: info@versicherungsmakler-blechschmidt.de
MehrSozialversicherungswerte 2011
Sozialversicherungswerte 2011 Andre Blechschmidt Alte Straße 2 82431 Kochel am See Kontakt: Telefon: 08851/615432 Fax: 08851/615624 Mobil: 0176/63362090 E-Mail: info@versicherungsmakler-blechschmidt.de
MehrSV-Rechengrößen in 2015 und 2014
20.01. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung ( ) 14,60 % 0,90 % -5,81 % ermäßigter 14,00 % 0,90 % -6,04 % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13.00 % 13.00
MehrSozialversicherung 2018
Sozialversicherung 2018 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung... 4 IV. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte
MehrÄnderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017
Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Anlage Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2017
MehrBEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT
Whitepaper BEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT SOZIALVERSICHERUNGSWERTE 2018 www.haufe.de/sozialwesen 2017 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 79111 Freiburg www.haufe.de Versicherungs- und Beitragsrecht:
MehrBEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT
Whitepaper BEITRAGS- UND VERSICHERUNGSRECHT SOZIALVERSICHERUNGSWERTE 2017 www.haufe.de/sozialwesen 2016 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 79111 Freiburg www.haufe.de www.haufe.de/shop Beitragsbemessungsgrenzen
MehrSV-Rechengrößen in 2015 und 2016
7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung
MehrRechengrößen der Sozialversicherung und Sachbezugswerte für das Jahr 2010
Rechengrößen der Sozialversicherung und Sachbezugswerte für das Jahr 2010 Die sog. Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, z. B. bei der Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
MehrSV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrAktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de
Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung
MehrSV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrSozialversicherung 2017
Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...
MehrAngehoben wird ebenfalls der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.
Sozialversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 45.000 Euro auf 44.550 Euro herabgesetzt. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich
MehrAlle Neuerungen auf einen Blick
Praxis-News, Teil 2 Alle Neuerungen auf einen Blick ist nicht mehr allzu fern. Allerhöchste Zeit, sich fachlich fit zu machen für das neue Jahr, damit die Zusammenarbeit mit der neuen BARMER genauso reibungslos
MehrWas ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017
BKK Dachverband e. V. Pressestelle Infoblatt Was ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017 Wie jedes Jahr werden in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel die sogenannten Rechengrößen angepasst. Auf Besserverdiener
MehrWas ändert sich zum Jahreswechsel 2017/2018
Rechengrößen der Sozialversicherung wird auf die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen. Auf Besserverdiener kommen höhere Sozialversicherungsbeiträge
MehrNeue Grenzwerte und Rechengrößen
PERSONALWESEN 1 Sozialversicherungen 2017 Neue Grenzwerte und Rechengrößen Zum 1. Januar 2017 sind zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung in Kraft getreten. Soweit sie auch die öffentlichen
MehrNEWSLETTER DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG. IN DIESER AUSGABE: Wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018
NEWSLETTER Kundeninformation der dbfp Deutsche Beratungsgesellschaft für Finanzplanung IN DIESER AUSGABE: Wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG Ausgabe
MehrSenatsverwaltung für Inneres und Sport
Senatsverwaltung für Inneres und Sport ------ Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung
MehrSozialversicherungswerte
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Gesetzliche Pflegeversicherung (PV) 1. Größen und Grenzen 1.1. Bezugsgröße in der Sozialversicherung West jährlich 34.020,00 33.180,00 monatlich 2.835,00 2.765,00
MehrHCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR!
HCM-Infobrief JW2016/2017 Jahreswechsel 2016/2017 Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! prolohn GmbH Maggistraße 5 D-78224 Singen W www.prolohn.de E info@prolohn.de T +49 (0) 7731-9461-400
MehrDie neuen Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2015 liegen vor
VB07 FB Sozialpolitik Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ Betriebliche Altersversorgung 9/2014 09.12.2014 Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht Die neuen Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung
MehrHCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR!
HCM-Infobrief JW2016/2017 Jahreswechsel 2016/2017 Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! prolohn GmbH Maggistraße 5 D-78224 Singen W www.prolohn.de E info@prolohn.de T +49 (0) 7731-9461-400
MehrPraxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten
Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 23. November 2016 ein überarbeitetes gemeinsames
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten
MehrBeitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV)
TK Lexikon Arbeitsrecht Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) HI1379623 Kurzbeschreibung HI1379623.1 Die Tabelle enthält die
MehrÄnderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011
ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz
MehrBeurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer
Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen
MehrEntgelt in der Sozialversicherung
Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Erstes Ergänzungsblatt zu Band 243 der Schriftenreihe Stand 1. 1. 2012 Marburger Entgelt in der Sozialversicherung 1. Auflage Zu den Seiten 12 und 13, 21, 25,
MehrNeue Grenzwerte und Rechengrößen
PERSONALWESEN 1 Sozialversicherung 2014 Neue Grenzwerte und Rechengrößen Zum 1. Januar 2014 sind zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung in Kraft getreten. Soweit sie auch die öffentlichen
MehrDresden Persönliche Absicherung für Selbständige
Dresden 19.01.2018 21.01.2018 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung
MehrInfor Finance Newsletter November 2009
Infor Finance Newsletter November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Infor Finance Release 3.05: 1.0 1.2 1.3 1.6 Jahreswechsel 2009/2010
MehrBeitragsinformationen 2011
Anlage 1 Beitragsinformationen 2011 Name und Anschrift der Betriebskrankenkasse Servicetelefon: Servicefax: E-Mail: BKK Braun-Gillette, Westerbachstraße 23 a, 61476 Kronberg 06173 / 30 1963 oder 01803
MehrInitiale Persönliche Absicherung für Selbständige
Initiale 29.09.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung
MehrBeitragsinformation für Arbeitgeber 2015
Beitragsinformation für Arbeitgeber 2015 Name und Anschrift der Betriebskrankenkasse BKK family - Der gute Freund der Familie BKK family, Äppelallee 27, 65203 Wiesbaden Servicetelefon: 0611 / 18686-0 Servicefax:
MehrArbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende. a) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Mi, 19.12.2012 Das ändert sich 2013 Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2013 im
MehrRechengrößen 2016. Werte im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Angaben in Euro jährlich monatlich täglich jährlich monatlich täglich
Service im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Bezugsgröße 2) l KV/PV 34.860,00 2.905,00 96,83 34.860,00 2.905,00 96,83 l RV/ALV 34.860,00 2.905,00 96,83 30.240,00 2.520,00 84,00 Beitragsbemessungsgrenzen
MehrFür das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung (SV):
Wie hoch sind die Grenz- und Rechenwerte in der SV? Werte für das Jahr 2013 Für das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen 52.200,00/4.350,00 EUR jährlich/monatlich
MehrVarial Kundeninformation November 2009
Varial Kundeninformation November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Varial Guide Release 3.05: Vorzunehmende Anpassungen in der
MehrWICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011
WICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011 BEMESSUNGS- UND EINKOMMENSGRENZEN. 1. Rentenversicherung Alte Bundesländer Neue Bundesländer Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) 66.000,00
MehrKarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige
KarriereStart 20.-22.01.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010)
Entwurf Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
MehrVarial Beraterinformation November 2009
Varial Beraterinformation November 2009 Inhalt Installation & Administration Wichtige Information zu Updates und neuen Releaseständen 1.0 Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010
MehrZahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2016
Mandanten-Info Lohnabrechnung 2016 Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2016 Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick Mandanten-Info Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2016 Inhalt 1.
MehrDie Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]
TK Lexikon Steuern Pflegezeit 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit HI1986498 Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,
MehrVorwort. Berlin, im Januar Die Verfasser
Vorwort Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner: Den dafür geschaffenen gesetzlichen Regelungen kommt innerhalb der sozialen Sicherung erhebliche Bedeutung zu. Sie regeln u. a., unter welchen
Mehr4.1.2 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbstständige Tätigkeit
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
MehrKranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II
Kranken- und Pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Inhalt 04 Allgemeines 05 Versicherungspflicht 07 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 08 Zuständige Krankenkasse 09 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
MehrAOK-Verlag GmbH, Remagen
n Folie 1 Neuregelungen in der Sozialversicherung 2012 Zum 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrDataCubis Update Standortanalyse
DataCubis Update 2018 Inhaltsverzeichnis Standortanalyse... Seite 1 Zugangsdaten / Nutzung von einem USB Stick / Rechnerverwaltung.. Seite 3 Zusätzliche Hilfefunktion in allen Funktions- Fenstern.....
MehrBesonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand )
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) (Stand 01.07.2015) Im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) ergeben sich für den Bereich der
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011)
Entwurf der Bundesregierung Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen
MehrSozialversicherung 2012
Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009)
Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der
Mehr+ Bündig Kurz Ativ + inform tuell K A
Inhalt Kurz + Bündig Aktuell + Informativ Kalendarien....................... 4 Gesetzliche Feiertage................. 7 Schulferien....................... 8 zialversicherungs-termine............ 9 Rechengrößen
MehrGleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung
Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.
MehrArbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort
STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1 Arbeitgeber persönliche Daten Arbeitnehmer Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert JA / NEIN Anschrift: Straße PLZ
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013
Bearbeitungsstand: 03.09.2012 11:46 Uhr Referentenentwurf Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrSozialversicherung 2011
Sozialversicherung 2011 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze und Gleitzone... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V.
MehrEinbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung
Einbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 27. März 2017 Fachbereich:
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008)
Vorblatt Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
Mehr450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage
450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte
MehrBeschäftigungen im Niedriglohnbereich
Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrInformationsblatt für den Arbeitgeber
BKK Stadt Augsburg City-Galerie Bürohaus Willy-Brandt-Platz 1 86153 Augsburg Informationsblatt für den Arbeitgeber Fälligkeit der Beiträge Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.
MehrDer Werkstattlohn in der WfbM
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Der Werkstattlohn in der WfbM Sozialversicherung Steuerrecht - Sozialhilfe Arbeitshilfe für die Lohnabrechnung in der WfbM Zahlenwerte der alten Bundesländer Stand:
MehrGUT BERATEN. Studium & Job
GUT BERATEN Studium & Job Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, der Abschluss der schulischen Ausbildung und die Aufnahme eines Studiums bringen zahlreiche wesentliche Änderungen mit sich. Der
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
Bundesrat Drucksache 752/09 07.10.09 Verordnung der Bundesregierung AS - Fz - G Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010)
MehrTEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11
IN HÄLT TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 I. GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG 11 1. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts 12 a. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
MehrSV-Rechengrößen in 2014 und 2013
SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung
MehrSozialversicherung 2014
Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab
MehrDie Gesetzliche Krankenversicherung
Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Erstes Ergänzungsblatt zu Band 223 der Schriftenreihe Stand 1. 1. 2012 Marburger Die Gesetzliche Krankenversicherung 3. Auflage Zu den Seiten 17, 21, 30, 36, 42
MehrBeachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
2 Bezugsgröße Beachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung (ISBN 978-3-8029-7336-9). Nach 17a SGB IVist Einkommen,
MehrLANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN
LANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN Dieser Leitfaden behandelt die Anlage von Arbeitnehmern aus dem Bereich der Landwirtschaft. Dies sind insbesondere die Personengruppe 112 für mitarbeitende
MehrMinijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone
Geschäftspartner Steuern, Recht & gesetzliche Rente Januar 2016 Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Minijobs zum Beispiel im Verkauf,
MehrUmlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage
Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Das Aufwendungsausgleichgesetz besagt, dass Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen,
MehrInformationsbrief Januar 2017 Inhalt
Datum im Dezember 2016 Informationsbrief Januar 2017 Inhalt 1 Sachbezugswerte 2017 für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2 Entscheidungen zum Arbeitslohn von Gesellschafter-Geschäftsführern 3 Selbstbehalt
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrSozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss
MehrWichtige Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zum
Neue Gesetzesvorschriften Wichtige Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zum 1.1.09 von Raschid Bouabba, Berlin* Damit Sie Ihre Mandate auch im neuen Jahr 2009 optimal betreuen können,
MehrDas Gesundheitssystem in Deutschland
(c) Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann Das Gesundheitssystem in Deutschland Finanzierung und Struktur der Krankenversicherung Sofia, am 07.12.2011 Dr. Rolf Koschorrek, MdB 1 Die Säulen der Sozialversicherung
Mehr