Deutsche Bank AG, London. Bis zu Schuldverschreibungen. Stücknotierung. 17. Dezember 2007

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1 1 Produktbeschreibung Die AlphaZinskicker-Anleihe ist eine Schuldverschreibung in Euro mit einer Laufzeit von 4 Jahren, deren Kuponzahlung an die Kursentwicklung der Bestandteile eines Korbes bestehend aus 20 internationalen Aktien (Bezugsobjekt A) sowie deren relativen Wertentwicklung im Vergleich zum Referenzindex (Bezugsobjekt B) gekoppelt ist. Bei diesem Produkt werden jährlich Kupons ausgezahlt, wobei die Höhe der Kupons in den 4 Laufzeitjahren mindestens 3,00% p.a. beträgt und maximal bis zu 9,00% p.a. betragen kann. Die Kupons werden an den jeweiligen Bewertungstagen als arithmetischer Mittelwert der für jede Aktie des Korbs ermittelten Performancefaktoren berechnet. Als Performancefaktor für jede Aktie geht automatisch ein Wert von 9,00% in die Durchschnittsberechnung ein, sobald die Aktie an dem jeweiligen Bewertungstag entweder auf oder über ihrem Kurs am Basis-Referenzbewertungstag notiert oder sich im Vergleich zum Referenzindex gleich oder besser entwickelt hat (relative Wertentwickung). Dagegen werden Aktien, deren Kurs gefallen ist und deren Wertentwicklung gleichzeitig im Vergleich zum Referenzindex schlechter ist - verglichen jeweils zu dem Stand der Aktien und des Referenzindex am Basis- Referenzbewertungstag - in der Durchschnittsberechnung mit ihrer tatsächlichen negativen Wertentwicklung berücksichtigt. Im Falle eines Durchschnittwertes für den gesamten Aktienkorb von unter 3,00% p.a. wird ein Kupon von 3,00% p.a. ausgezahlt. Die AlphaZinskicker-Anleihe ist für Anleger geeignet, die einen Mindestkupon mit der Chance auf mehr verbinden möchten und ein Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital per Fälligkeit vermeiden möchten. Die AlphaZinskicker-Anleihe zahlt 100% des Nennbetrags bei Fälligkeit zurück. Indikative Angebotsbedingung Emittentin Deutsche Bank AG, London Emissionsvolumen Notierung Emissionspreis Bis zu Schuldverschreibungen Stücknotierung 100,00 Euro pro AlphaZinskicker-Anleihe zzgl. Ausgabeaufschlag Ausgabeaufschlag 1,50 % des Emissionspreises 1 Platzierungsprovision 1,50 % des Emissionspreises 2 Zeichnungsfrist 21. November Dezember 2007 (16:00 Uhr Frankfurt Zeit) (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung) Emissionstag / Handelstag 14. Dezember 2007 Aufnahme Börsennotierung 17. Dezember 2007 Emissionsvaluta 18. Dezember 2007 Fälligkeitsvaluta 21. Dezember Den Ausgabeaufschlag zahlt der Kunde an seine Bank (Kundenbank). 2 Die Emittentin zahlt die Platzierungsprovision aus dem Emissionserlös als einmalige, umsatzabhängige Vertriebsvergütung an die Kundenbank oder gewährt dieser einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis (ohne Ausgabeaufschlag). Ist die Deutsche Bank AG beim Vertrieb eigener Zertifikate/Anleihen sowohl Emittentin als auch Kundenbank, wird der Betrag der vertreibenden Stelle der Deutsche Bank AG bankintern gutgeschrieben. 1/11

2 2 Aktienkorb Name Aktienkorb bestehend aus 20 Aktien wie folgt: ISIN Research per 14. November 2007 Basisreferenzstand 17. Dezember 2007 Währung ABB CH Kaufen CHF Altria Group US02209S1033 Kaufen USD Apple US Kaufen USD AstraZeneca GB Kaufen GBp AT&T US00206R1023 Kaufen USD Deutsche Lufthansa DE Kaufen EUR Deutsche Post DE Kaufen EUR E.ON DE Kaufen EUR Fresenius Medical Care DE Kaufen EUR H & M Hennes & Mauritz SE Kaufen SEK Hypo Real Estate Holding DE Kaufen EUR Intesa SanPaolo IT Kaufen EUR McDonald's US Kaufen USD Nestle CH Kaufen CHF Nobel Biocare Holding CH Kaufen CHF Pfizer US Kaufen USD Roche Holding CH Kaufen CHF Sony JP Kaufen JPY Swatch Group CH Kaufen CHF Vivendi FR Kaufen EUR Referenzindex Basis- Referenzbewertungstag DJ Global Titans 50 Index (ISIN: XC , RIC:.DJGT, Bloomberg: DJGT <Index>) 17. Dezember 2007 (auf Schlusskursbasis) Bewertungstage: Jeweils der 14. Dezember eines Jahres, beginnend am 15. Dezember 2008 (einschließlich) und endend am 14. Dezember 2011 (einschließlich). Falls dieser Tag kein Geschäftstag ist, am darauf folgenden Geschäftstag. Letzter Bewertungstag 14. Dezember 2011 Kupontermin Rückzahlung bei Fälligkeit Nennbetrag Jährlicher Kupon Performancefaktor Jährlich, 5 Geschäftstage nach jedem Bewertungstag. Falls dieser Tag kein Geschäftstag ist, am darauf folgenden Geschäftstag. Nennbetrag EUR 100 pro AlphaZinskicker-Anleihe An jedem Kupontermin wird folgender Kupon ausgeschüttet: Nennbetrag multipliziert mit dem Durchschnitt (arithmetischer Mittelwert) der jeweils anzusetzenden Performancefaktoren; mindestens jedoch 3,00% Falls die Einzelrendite der jeweiligen Aktie am jeweiligen Bewertungstag positiv, Null bzw. gleich oder besser als die Einzelrendite des Referenzindex war, ein Wert in Höhe von 9,00%, ansonsten die Einzelrendite der jeweiligen Aktie 2/11

3 3 Einzelrendite für eine Aktie In Bezug auf eine Aktie und einen Bewertungstag ergibt sich die Einzelrendite für diese Aktie aus der folgenden Berechnung: Re ferenzs tan d der Aktie am Bewertungstag 1 Re ferenzs tan d der Aktie am Basis Re ferenzbewertungstag Einzelrendite für den Referenzindex In Bezug auf den Refernzindex und einen Bewertungstag ergibt sich die Einzelrendite aus der folgenden Berechnung: Referenzstand des Referenzindex am Bewertungstag Referenzstand des Referenzindex am Basis - Referenzbewertungstag 1 Währungsrisiken Berechnungsstelle Börsennotierung Aufgrund der Berechnungsmethodik des Kupons (Berechnung der Wertentwicklung der einzelnen Aktien in Fremdwährung und Auszahlung des Kupons in EUR) beeinflussen Wechselkursveränderungen zwischen EUR und den Landeswährungen der Aktienkorbbestandteile die Höhe des Kupons nicht. Deutsche Bank AG, London Einbeziehung in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Smart Trading) und der Stuttgarter Wertpapierbörse (Euwax) Market Making Unter normalen Marktbedingungen wird die Deutsche Bank AG voraussichtlich kontinuierlich Geld- und Brief-Kurse stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die erwartete Geld-/Briefspanne beträgt 1,00%. Mindestzeichnung Kleinste handelbare Einheit Settlement Abwicklungswährung 1 Anleihe 1 Anleihe Clearstream Banking AG EUR Wertpapierkennnummern ISIN: DE 000 DB9 LNG 1 WKN: DB9 LNG 3/11

4 4 Wirtschaftliche Betrachtung und Auszahlungsprofil Die AlphaZinskicker-Anleihe bietet dem Anleger - in Abhängigkeit von der Wertentwicklung verschiedener, in einem Aktienkorb zusammengefasster Aktien sowie deren relativer Wertentwicklung zum Referenzindex - die Chance auf eine über dem aktuellen Marktzinsniveau liegende Kuponzahlung. Im Gegenzug ist der Anleger dem Risiko ausgesetzt, bei fallenden Kursen einer oder mehrerer in dem Aktienkorb enthaltener Aktien und deren gleichzeitig schlechteren relativen Wertentwicklung im Vergleich zum Referenzindex, im schlechtesten Fall für sämtliche Kuponperioden eine Kuponzahlung von 3,00% p.a. (der Mindestkupon) zu erhalten. Der Maximalkupon beträgt 9,00% p.a. Die Rückzahlung der AlphaZinskicker-Anleihe zur Fälligkeit erfolgt unabhängig hiervon zum Nennbetrag. Die für die Höhe der Kuponzahlung maßgebliche Bedingung knüpft an die Wertentwicklung jeder einzelnen Aktie des Aktienkorbes seit Basisreferenzbewertungstag an. Eine gegenüber dem Mindestkupon erhöhte Kuponzahlung wird dann erreicht, wenn der Durchschnitt (arithmetischer Mittelwert) der Performancefaktoren für die einzelnen Aktien des Aktienkorbes, bestimmt auf Basis der Wertentwicklung jeder Aktie des Aktienkorbs sowie der relativen Wertentwicklung der einzelnen Aktie gegenüber der Wertentwicklung des Referenzindex, über 3,00% (Mindestkupon) liegt. Hierbei wird die Wertentwicklung jeder einzelnen Aktie automatisch mit einem festen Wert von 9,00% berücksichtigt, falls diese entweder null bzw. positiv ist, oder die Wertentwicklung der Aktie gleich oder besser gegenüber der Wertentwicklung des Referenzindex jeweils im Vergleich zum Basis-Referenzbewertungstag ist. Dagegen werden Aktien, deren Kurs gegenüber ihrem Stand am Basis-Referenzbewertungstag gefallen ist und deren Wertentwicklung dabei schlechter als die des Referenzindex im Vergleich zum Basis-Referenzbewertungstag ist, in der Durchschnittsberechnung mit ihrer tatsächlichen negativen Wertentwicklung berücksichtigt. Der Wert der Chance, eine erhöhte Kuponzahlung zu erhalten, bemisst sich im Wesentlichen anhand der historischen und erwarteten Schwankungsintensität der einzelnen Aktien des Aktienkorbs zueinander, der Korrelationen der Aktien zum Referenzindex (Korrelation) sowie der erwarteten Schwankungsintensität der einzelnen Aktien und des Referenzindex (implizite Volatilität). Die Höhe der Kuponzahlung steigt, wenn die Kurse aller in dem Aktienkorb enthaltenen Aktien entweder unverändert bleiben bzw. leicht steigen oder sich in ihrem Wert gleich oder besser bzw. gleich oder weniger schlecht entwickeln als der Referenzindex im gleichen Zeitraum. Ein Kursrückgang einer oder mehrerer Aktien bei gleichzeitig schlechterer Wertentwicklung im Vergleich zur Wertentwicklung des Referenzindex im gleichen Zeitraum kann dagegen dazu führen, dass für die betroffene Kuponperiode nur der Mindestkupon gezahlt wird. Unter Bewertungsgesichtspunkten kann das Auszahlungsprofil der AlphaZinskicker-Anleihe als Kombination einer Nullkuponanleihe mit mehreren Optionselementen erklärt werden. Die Optionskomponenten der Struktur, die die Chance auf die erhöhte Kuponzahlung generieren, zielen auf die Ausnutzung der relativen Kursbewegungen der in dem Aktienkorb zusammengefassten Aktien zueinander und zu der Kursbewegung des Referenzindex (Korrelation) und der erwarteten Kursschwankungsintensität der Aktien und des Referenzindex ab (Volatilität). Dabei gilt grundsätzlich, dass eine geringe Korrelation der einzelnen Aktien zueinander sowie dieser Aktien zum Referenzindex und eine hohe implizite Volatilität der Aktien und des Referenzindex das Risiko erhöhen, dass wegen eines starken Kursverfalls einer oder mehrerer Aktien bei gleichzeitig weniger starkem Verfall oder auch Anstieg des Kurses des Referenzindex für die betroffene Kuponperiode nur der Mindestkupon gezahlt wird. Eine Anlageentscheidung für den Erwerb der Schuldverschreibung kommt dementsprechend für Anleger in Betracht, die davon ausgehen, dass die in dem Aktienkorb zusammengefassten Aktien in ihrer Gesamtheit sowie der Referenzindex zukünftig eine geringere Kursschwankungsintensität aufweisen werden (Abnahme der impliziten Volatilität), bzw. erwarten, dass sich die Kurse der einzelnen Aktien während der verschiedenen Kuponperioden entweder positiv bzw. seitwärts" bewegen werden oder stärker ansteigen bzw. weniger stark fallen als die Kurse des Referenzindex. Des Weiteren kommt eine Anlageentscheidung für solche Anleger in Betracht, die erwarten, dass sich die Kurse der einzelnen Aktien zueinander und zum Kurs des Referenzindex in Zukunft eher gleichgerichteter bewegen werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war (Zunahme der Korrelation der Aktien und des Referenzindex). Anlegern stehen keine Ansprüche auf / aus dem Aktienkorb (z.b. Dividenden) zu. 4/11

5 5 Szenarien zur Kuponzahlung Szenario während der Laufzeit (ggü. Auflage; jeweils am Referenzbewertungstag) Alle 20 Aktien sind gestiegen, sind unverändert oder deren Wertentwicklung ist gleich oder besser als die des Referenzindex Mindestens eine der 20 Aktien ist gefallen und hat sich schlechter entwickelt als der Referenzindex Errechneter Durchschnitt der Performancefaktoren der 20 Aktien an einem Bewertungstag beträgt weniger als 3,00% Höhe des Kupons 9,00% jährlicher Kupon Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Performancefaktoren der 20 Aktien ; dabei fließen alle Aktien, die am Bewertungstag gegenüber ihrem Stand am Basis-Referenzbewertungstag eine Wertentwicklung von 0% oder mehr aufweisen oder die gleich oder eine bessere Wertentwicklung im Vergleich zur Wertentwicklung des Referenzindex zu seinem Stand am Basis- Referenzbewertungstag (relative Wertentwicklung) mit dem festen Wert von 9,00% in die Berechnung ein. Dagegen wird bei gefallenen Aktien, die gleichzeitig eine schlechtere Wertentwicklung im Vergleich zur Wertentwicklung des Referenzindex aufweisen, in der Durchschnittsberechnung die tatsächliche negative Wertentwicklung berücksichtigt. 3,00% p.a. Mindestkupon Dividenden, Transaktionskosten, Provisionen und Steuern sind in der Szenarioanalyse nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken. 5/11

6 6 Chancen Chance auf eine attraktive Verzinsung bei gleichzeitigem Kapitalschutz zum Laufzeitende. Chance auf einen Maximalkupon von 9,00% p.a. Risiken Der Anleger ist dem Risiko ausgesetzt, für alle Kuponperioden lediglich den Mindeskupon von 3,00% p.a. zu erhalten. Während der Laufzeit kann der Wert der Anleihe negativ durch steigende Volatilitäten, steigende Zinsen, fallende Kurse sowie einer abnehmenden Korrelation der im Korb enthaltenden Aktien beeinflusst werden. Er kann bei einem vorzeitigen Verkauf auch weit unter dem Erstausgabepreis liegen. Unter Umständen kann die generelle Marktgängigkeit der Anleihe während der Laufzeit eingeschränkt werden, so dass ggf. ausschließlich die Deutsche Bank als Handelspartner zur Verfügung steht. Die Deutsche Bank wird für die Anleihe unter normalen Marktumständen fortlaufend indikative An- und Verkaufspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Während der Laufzeit hängt der Preis der Anleihe vom Kurs des Basiswertes (Entwicklung der im Aktienkorb enthaltenen Aktien) und des Referenzindex sowie anderen Einflussfaktoren ab. Die Preisentwicklung der Anleihe während der Laufzeit kann von den Kursbewegungen des Basiswertes und des Referenzindex abweichen. Insbesondere folgende Faktoren wirken - bei isolierter Betrachtung - wertsteigernd auf die Anleihe - Im Aktienkorb enthaltene Werte steigen - Im Aktienkorb enthaltene Werte entwickeln sich gleich oder besser als der Referenzindex - Kursschwankungen der im Aktienkorb enthaltenen Aktien (Volatilität) und des Referenzindex sinken - Zinssätze fallen - Gleichlauf der Aktien und des Referenzindex (Korrelation) nimmt zu Umgekehrt wirken die Faktoren wertmindernd auf das Produkt, mit der Ausnahme, dass für den Fall, dass die im Aktienkorb enthaltenen Werte fallen, dies jedoch weniger stark als der Referenzindex, dieses sich nicht wertmindernd auf das Produkt auswirkt. Die Auswirkungen eines Faktors hängen von den Werten der übrigen Faktoren ab, da sich einzelne Faktoren kumulieren oder gegenseitig aufheben können. Als äußerste Untergrenze für den Preis der Schuldverschreibung kann der Preis einer Anleihe mit einer Laufzeit dienen, die der (Rest-)Laufzeit der Schuldverschreibung im jeweiligen Bewertungszeitpunkt entspricht und eine Verzinsung in Höhe des Mindestzins zahlt. 6/11

7 7 Allgemeine Hinweise zum Ausgabepreis und zur Preisstellung im Sekundärmarkt bei strukturierten Wertpapieren 1. Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises: - rechnerisch fairer Wert: Der theoretische mathematische ( rechnerisch faire ) Wert hängt im Wesentlichen vom Wert des Bezugsobjekts und dem Wert etwaiger derivativer Komponenten des Wertpapiers ab (vgl. Produktbedingungen). - Marge: Im Ausgabepreis ist ein Aufschlag auf den rechnerisch fairen Wert enthalten ( Marge ), welcher von der Deutschen Bank nach ihrem freien Ermessen festgesetzt wird und insbesondere Kosten für den Vertrieb des strukturierten Wertpapiers (Vertriebsvergütungen) und dessen Strukturierung abdeckt. - ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder sonstige Entgelte Schließlich kann die Deutsche Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis zusätzlich einen Ausgabeaufschlag in Rechnung stellen. Angaben zum Ausgabepreis, einem etwaigen Ausgabeaufschlag sowie zu Vertriebsvergütungen enthält das vorliegende Dokument im Rahmen der Darstellung der Produktkonditionen. 2. Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt: Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören insbesondere: - der rechnerisch faire Wert - die Geld-Briefspanne: Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market-Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest. - ein ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag - Entgelte/Kosten: u.a. Verwaltungs-, Transaktions- oder vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, die am Ausübungstag der Wertpapiere vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind - eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Marge (s. oben Ziff. 1) - Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder sonstige Erträge des Basiswerts oder dessen Bestandteile, wenn diese nach der Ausgestaltung der Wertpapiere wirtschaftlich der Emittentin zustehen. Folgende Kosten werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die Laufzeit der Wertpapiere (pro rata temporis) preismindernd in Abzug gebracht, sondern bereits bis zu einem - im freien Ermessen des Market-Maker stehenden - früheren Zeitpunkt vollständig vom rechnerisch fairen Wert der Wertpapiere abgezogen: - nach Maßgabe der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte - eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Marge - im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Dividenden und sonstige Erträge des Basiswerts oder dessen Bestandteile, die nach der Ausgestaltung des Wertpapiers wirtschaftlich der Emittentin zustehen. Letztere werden oft nicht erst dann preismindernd in Abzug gebracht, wenn der jeweilige Basiswert oder dessen Bestandteile "ex Dividende" gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto-Rückflüsse der Wertpapiere an den Market-Maker ab. Die von dem Market-Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerisch fairen bzw. dem auf Grund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z. B. die Spanne zwischen Geldund Briefkursen vergrößern oder verringern. 7/11

8 8 Zusatzinformationen Besteuerung in der Republik Österreich 1. Allgemeine Hinweise Die in der Folge angegebenen Ausführungen basieren auf der derzeitigen Gesetzeslage und der bisher veröffentlichten Rechtsmeinung der Finanzverwaltung. Anzumerken ist, dass zu einer Reihe von Fragen keine gesicherte Verwaltungspraxis besteht. Die Entwicklung im steuerlichen Bereich und insbesondere zu Fragen der Abgrenzung von gelinkten Schuldverschreibungen von einem Anteil an einem ausländischen Investmentfonds kann auch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung in einzelnen Fragen die in der nachfolgenden Darstellung ausgedrückte Beurteilung nicht teilt, wofür aber keine Haftung übernommen werden kann. Eine solche abweichende Auffassung könnte sich infolge der Überarbeitung der Investmentfondsrichtlinien 2003 ergeben. Den in der Folge angegebenen Ausführungen liegt überdies eine typisierende Betrachtungsweise zugrunde, in deren Rahmen die individuelle steuerliche und persönliche Situation eines einzelnen Anlegers nicht berücksichtigt werden kann. Beim Anleger handelt es sich um - eine natürliche Person, welche die Anleihe im Privatvermögen erwirbt, - eine eigennützige Privatstiftung, die ihrer Offenlegungsverpflichtung nach 13 KStG nachgekommen ist und welche die Anleihe im Privatvermögen erwirbt, oder - eine Kapitalgesellschaft. Die Darstellung beschränkt sich daher auf einen allgemeinen Überblick der österreichischen steuerlichen Konsequenzen für die genannten Anlegergruppen. 2. Steuerliche Konsequenzen 2.1. Qualifikation als Anteil an einem ausländischen Investmentfonds Die Anleihe ist nicht als Anteil an einem ausländischen Investmentfonds gemäß 42 Abs 1 InvFG anzusehen. Dieses Ergebnis ist daraus abzuleiten, dass die Rückzahlung der Anleihe bei Fälligkeit zum Nennbetrag erfolgt und somit ein Kapitalschutz gegeben ist. Somit ist nach Rz 277 Investmentfondsrichtlinien 2003 davon auszugehen, dass die Anleihe als Forderungswertpapier im steuerlichen Sinn zu qualifizieren ist Steuerliche Konsequenzen für in Österreich ansässige Anleger Natürliche Person (Privatvermögen) Laufende Zinsen Laufende Zinsen aus der Anleihe führen bei einer natürlichen Person im Privatvermögen zu einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträgen nach 27 Abs 1 Z 4 EStG. Bei Inlandsverwahrung der Anleihe unterliegen laufende Zinsen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 25% ( 93 Abs 1 und Abs 3 EStG). Die KESt ist von der kuponauszahlenden Stelle einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Beim Vorliegen des öffentlichen Angebots in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Sinne des 97 Abs 1 EStG ist mit der Einbehaltung der KESt die Endbesteuerungswirkung für einkommensteuerliche und erbschaftssteuerliche Zwecke verbunden ( 97 Abs 1 EStG, 15 Abs 1 Z Teilstrich ErbStG). Die unentgeltliche Übertragung der Anleihe vom Todes wegen ist somit von der 8/11

9 9 Erbschaftssteuer ausgenommen ( 15 Abs 1 Z Teilstrich ErbStG). Die unentgeltliche Übertragung unter Lebenden (Schenkung) unterliegt dagegen mit dem gemeinen Wert der Schenkungssteuer. Bei einer Auslandsverwahrung der Anleihe sind laufende Zinsen im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Darauf ist der besondere Steuersatz von 25% anzuwenden, der beim Vorliegen eines öffentlichen Angebots in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht mit der Endbesteuerungswirkung für einkommensteuerliche und erbschaftssteuerliche Zwecke verbunden ist (Veranlagungsendbesteuerung) ( 37 Abs 8 EStG, 97 Abs 1 EStG, 15 Abs 1 Z Teilstrich ErbStG). Die unentgeltliche Übertragung der Anleihe von Todes wegen ist somit von der Erbschaftssteuer ausgenommen ( 15 Abs 1 Z Teilstrich ErbStG). Die unentgeltliche Übertragung unter Lebenden (Schenkung) unterliegt dagegen mit dem gemeinen Wert der Schenkungssteuer. Gemäß 97 Abs 4 EStG kann jedoch der Anleger die Option auf die Besteuerung nach dem Normalsteuersatz des 33 Abs 1 EStG ausüben, sofern er unter Beachtung des Normalsteuersatzes zu einem niedrigeren als dem linearen Steuersatz von 25% besteuert wird. Gegebenenfalls sind die Zinsen zusammen mit anderen endbesteuerungsfähigen Einkünften im Rahmen der Steuererklärung anzugeben. Die einbehaltene KESt wird auf die zu erhebende Einkommensteuer angerechnet und mit dem übersteigenden Betrag dem Anleger zurück erstattet. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihe angefallene Werbungskosten dürfen in keinem Fall abgezogen werden ( 20 Abs 2 EStG). Rückzahlung der Anleihe zum Rückzahlungstag Bei Einlösung der Anleihe unter dem Emissionskurs ist der realisierte Verlust als Substanzverlust anzusehen. Dieser ist im Rahmen der einjährigen Spekulationsfrist nach 30 EStG steuerlich beachtlich, kann jedoch ausschließlich mit positiven Einkünften aus (anderen) Spekulationsgeschäften desselben Jahres verrechnet werden ( 30 Abs 4 EStG). Ein Ausgleich mit anderen Einkünften ist ausgeschlossen. Zwischenerwerb bzw Zwischenveräußerung der Anleihe Im Fall einer Veräußerung der Anleihe vor Fälligkeit sind Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern ( 27 Abs 2 Z 5 EStG). Die Stückzinsen sind aus dem positiven Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis und dem Emissionskurs herauszurechnen. Zu den Stückzinsen gehören die anteiligen Kuponzinsen der laufenden Zinsperiode, die nach Auffassung der Finanzverwaltung nach einer finanzmathematischen Formel als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem inneren Wert, basierend auf der Rendite des Forderungswertpapiers zu berechnen sind. Auf die Stückzinsen sind vorstehende Grundsätze über die Besteuerung laufender Zinsen anzuwenden. Ein darüber hinausgehender Veräußerungsgewinn oder -verlust ist als Substanzgewinn oder Substanzverlust zu qualifizieren. Dieser ist im Rahmen dereinjährigen Spekulationsfrist nach 30 EStG steuerlich zu erfassen, ein Spekulationsverlust kann jedoch ausschließlich mit positiven Einkünften aus (anderen) Spekulationsgeschäften desselben Jahres verrechnet werden ( 30 Abs 4 EStG). Ein Ausgleich mit anderen Einkünften ist ausgeschlossen. Auf Spekulationsgewinne ist grundsätzlich der Normalsteuersatz von bis zu 50% anzuwenden ( 33 Abs 1 EStG). Die vom Erwerber bezahlten Stückzinsen stellen bei diesem rückgängig gemachten Kapitalertrag dar. Bei Inlandsverwahrung der Anleihe führt die Belastung des Erwerbers mit Stückzinsen bei diesem insoweit zu einer Kapitalertragsteuergutschrift, als diese Stückzinsen im Zeitpunkt der Gewährung der Gutschrift tatsächlich der KESt unterliegen. Bei Auslandsverwahrung der Anleihe sind die bezahlten Stückzinsen im Rahmen der Steuererklärung als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen anzugeben Privatstiftungen (Privatvermögen) Die für natürliche Personen geltenden Grundsätze sind auf Privatstiftungen sinngemäß anzuwenden. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: 9/11

10 10 Laufende Zinsen und Stückzinsen unterliegt beim Vorliegen des öffentlichen Angebots in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach 27 Abs 1 Z 4 bzw 27 Abs 2 Z 5 EStG dem Regime der Zwischenbesteuerung mit dem Körperschaftsteuersatz von 12,5% ( 13 Abs 3 KStG). Die Zwischenbesteuerung unterbleibt insoweit als im Veranlagungszeitraum Zuwendungen an Begünstigte erfolgen, die der KESt ohne eine Entlastung infolge von Doppelbesteuerungsabkommen - unterliegen ( 13 Abs 3 KStG). Darüber hinaus ist eine Befreiung von der KESt anzuwenden ( 94 Z 11 EStG). Für Spekulationsgewinne und -verluste im Sinne des 30 EStG ist der Körperschaftsteuersatz von 25% anzuwenden Kapitalgesellschaften Sämtliche Erträge aus der Anleihe als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren, die dem Körperschaftsteuersatz von 25% unterliegen. Beim Vorliegen der Voraussetzungen des 94 Z 5 EStG ist die Befreiung von der KESt anzuwenden. Auf die Besonderheiten aufgrund der Gewinnermittlungsvorschriften (Buchhaltungs- und Bilanzierungsvorschriften) wird an dieser Stelle kein ausdrücklicher Bezug genommen Steuerliche Konsequenzen für im Ausland ansässige Anleger Natürliche Personen, die in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen mit dem positiven Unterschiedsbetrag zwischen dem Einlösungswert (Veräußerungserlös) und dem Emissionskurs nicht der Einkommensteuer, sofern die Erträge nicht zum inländischen Betriebsvermögen oder dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Bei Inlandsverwahrung ist das kuponauszahlende Kreditinstitut zur Einbehaltung der KESt verpflichtet, die jedoch unterbleiben kann, wenn der Anleger dem Kreditinstitut (der kuponauszahlenden Stelle) seine Ausländereigenschaft nachweist bzw glaubhaft macht, dass er im Inland entweder gar keinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt hat oder dass er die Voraussetzungen für die beschränkte Steuerpflicht auf Grund der Zweitwohnsitzverordnung, BGBl II 528/2003 erfüllt (Rz 8018 EStR 2000) EU-Quellensteuer Bei in Österreich beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen kann der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem Einlösungswert (Veräußerungserlös) und dem Emissionskurs der EU-Quellensteuer nach dem EU-Quellensteuergesetz (BGBl I 2004/33) unterliegen. Mit dem EU-QuStG wurde die Richtlinie des Rates 2003/EG/48 vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen in Österreich umgesetzt. Voraussetzung ist, dass die natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer der Zinsen nach 2 Abs 1 EU-QuStG zu sehen ist un seinen Wohnsitz innerhalb der EU hat. Ansonsten ist zu beachten, dass laufende Zinsen sowie Stückzinsen aus der Anleihe als Zinszahlungen nach 6 EU-QuStG zu qualifizieren sind. Aus diesem Grund ist das kuponauszahlende Kreditinstitut zur Abzug der EU-Quellensteuer verpflichtet. Keine EU-Quellensteuer ist jedenfalls zu erheben, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der österreichischen Zahlstelle eine vom Wohnsitzfinanzamt seines Wohnsitzstaates aus seinen Namen ausgestellte Bescheinigung nach 10 Abs 2 EU-QuStG bzw Art 13 Abs. 2 Richtlinie 2003/EG/48 vorlegt. Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift und Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer oder in Ermangelung einer solchen, das Geburtsdatum und Geburtsort des wirtschaftlichen Eigentümers, Name und Anschrift der Zahlstelle, Kontonummer des wirtschaftlichen Eigentümers oder in Ermangelung einer solchen, Kennzeichen des Wertpapiers. Die Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von der Jahren ab Ausstellung. 10/11

11 11 Generelle Anmerkungen Die vorstehenden Hinweise stellen eine Zusammenfassung der steuerlichen Konsequenzen aus dem Erwerb der Anleihe dar. Keinesfalls ist die Darstellung als ein alle Aspekte der Emission und des Vertriebs berücksichtigendes Gutachten zu verstehen. Den vorliegenden Ausführungen liegt die typisierende Betrachtungsweise zugrunde. Unsere Rechtsmeinung basiert auf der unter Punkt I. wiedergegebenen Ausgangslage und den dort getroffenen Annahmen sowie auf der derzeitigen Gesetzeslage und der bisher veröffentlichten Rechtsmeinung der Finanzverwaltung. Anzumerken ist, dass weiterhin zu einer Reihe von Fragen keine gesicherte Verwaltungspraxis besteht. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung in einzelnen Fragen die in dieser Stellungnahme ausgedrückte Meinung nicht teilt, wofür wir aber keine Haftung übernehmen. Dies gilt insbesondere für die Qualifikation der Anteile als ausländischer Investmentfonds. Wichtige Hinweise Deutsche Bank AG Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere (Emissionstag). Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen; dieser ist nebst Nachträgen bei der Deutsche Bank AG, CIB GME X-markets, Große Gallusstraße 10-14, Frankfurt am Main sowie bei der Zweigniederlassung Deutsche Bank AG Filiale Wien, Hohenstaufengasse 4, 1010 Wien kostenfrei erhältlich oder kann unter heruntergeladen werden. Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Verkaufsprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlicht werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt. 11/11

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