DER BETRIEBSRAT LEV. Aus dem Inhalt. Ausgabe März Aufsichtsratswahlen ALISECA. Xkids. Stand Xact

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1 DER BETRIEBSRAT LEV Ausgabe März 2013 Aus dem Inhalt Aufsichtsratswahlen ALISECA Xkids Stand Xact O F IN

2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Informationen aus den Bereichen / Gesellschaften 5 AII Organisatorische Änderungen in der Business Unit 6 ALISECA GmbH Aufsichtsratswahlen 7 ALISECA GmbH Neuausrichtung der Zentralen Materialwirtschaft 8 SALTIGO GmbH Ideenmanagement SALTIGO Eine traurige Bilanz 9 SALTIGO GmbH Teilzeit auf Wechselschicht Bericht aus den Ausschüssen Personal 10 Personalkennzahlen 11 Leiharbeit Arbeiten am Rande der Gesellschaft? Entgelt und Arbeitszeit 12 Manuelle Gleitzeitkorrekturen 12 Xpay Informationen zu den Wertstellungsterminen 2013 Bildung 13 Jugend- und Auszubildendenvertretung Ideenmanagement 13 Ideenwettbewerb Der Pokal geht an die Business Unit Functional Chemicals Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 14 Kennzahlen Arbeits-/Wegeunfälle 15 Stand Xact 16 Funktionsunterwäsche für Frauen 16 Schutzbrillen Die richtige Auswahl macht es Soziale Angelegenheit, Chancengleichheit und BUK 17 Sozialraumgebäude im CHEMPARK Leverkusen 18 Vereinbarung zu LANXESS-Kindergarten abgeschlossen 20 Snack & Shop und Mitarbeiterrestaurant H4 21 Preiserhöhungen in den Mitarbeiterrestaurants geplant 21 Schichtlerinnen fordern Frauenparkplätze Die Schwerbehindertenvertretung 22 Schwerbehindertenkennzahlen 23 Frauen mit besonderen Herausforderungen 24 Neues Merkblatt Mein Kind ist behindert Aktuelles und Interessantes 25 Neue Konzernzentrale 26 Gruppenunfallversicherung bei LANXESS 29 Aktienangebot Hirndoping Bei LANXESS ein Thema? 31 Lauftraining speziell für Anfänger und Wiedereinsteiger Betriebsrat Lanxess 33 Besetzung der Ausschüsse 34 Das Redaktionsteam 35 Freigestellte Betriebsräte und ihre Fachaufgaben 35 Bereichsbetreuung 36 Telefonliste INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

3 VORWORT VORWORT Alfred Wagner, Betriebsratsvorsitzender Kolleginnen und Kollegen, das Jahr 2012 war für LANXESS erneut ein Rekordjahr. Trotz der abschwächenden Konjunktur im dritten und vierten Quartal konnte das EBITDA um sieben Prozent auf 1,225 Milliarden Euro deutlich gesteigert werden. Der Umsatz stieg auf über neun Milliarden Euro. Dies ist eine Leistung aller Beschäftigten. Nicht zuletzt aufgrund der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung zum Annual Performance Payment (APP) werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend finanziell an diesem Erfolg beteiligt. Gegenüber den Vorjahren ist nicht nur der Basiswert um 20 Prozent erhöht, sondern auch bei der Zielerreichung die Deckelung bei 150 Prozent aufgehoben worden. Mit großer Spannung haben viele Beschäftigte der ersten Entgeltabrechnung im Januar entgegen gesehen. Wenn es auch an der ein oder anderen Stelle gehakt hat bleibt festzustellen, dass der Providerwechsel funktioniert hat und das Projektteam einen guten Job leistete. Was aber auch deutlich wurde ist die Tatsache, dass im Thema Zeitwirtschaft noch einiges zu verbessern ist. Aus Sicht des Betriebsrats ist die Verantwortung der Zeitdatenverantwortlichen deutlich gestiegen. Hier bedarf es weiterer Qualifikationsmaßnahmen. Auch die Darstellung des Zeitnachweises muss verbessert werden. Nachdem viele Hürden genommen wurden, startet zu Beginn des neuen Schuljahres endlich auch der betriebsnahe Kindergarten. In einer Betriebsvereinbarung konnten die Kriterien für die Vergabe der KiTa-Plätze mit dem Arbeitgeber bindend festgelegt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass LANXESS-Mitarbeiter ihre Kinder in eine gute Betreuung geben können. Auch der besondere Betreuungsbedarf einzelner wird berücksichtigt. Die Vergabe der Plätze bedarf der Zustimmung sowohl des Unternehmens als auch des Betriebsrats. Die hohe Zahl von Anmeldungen in den ersten Tagen verdeutlicht die Notwendigkeit dieser Einrichtung. Der betriebsnahe Kindergarten ist ein weiterer Baustein im Xcare-Projekt und trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Im Januar wählten die ersten LANXESS-Auszubildenden ihre eigene Interessenvertretung. Über 83 Prozent der Auszubildenden machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch und wählten ihre fünf Vertreterinnen und Vertreter. Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung, insbesondere zu Themen der Ausbildung, ist gut. Gemeinsame Aufgabe ist, Vereinbarungen abzuschließen, damit Auszubildende mit LANXESS-Verträgen adäquat an den Sozialleistungen des Unternehmens beteiligt werden. Nach den Prüfungen im Januar ist es gelungen, fast alle Ausgebildeten zu übernehmen überwiegend unbefristet aber auch in zunächst befristeten Arbeitsverhältnissen. Leider wurden im Handwerkerbereich nicht alle übernommen, obwohl hier aufgrund der hohen Arbeitsbelastung, dem Einsatz von AÜG-Mitarbeitern aber auch vor dem Hintergrund der Altersstruktur, Nachwuchs zwingend notwendig ist. 3 März 2013 INFO

4 VORWORT Das globale Arbeitssicherheitsprogramm Xact geht in die entscheidende Phase. Die einzelnen Komitees haben ihre Arbeit aufgenommen und erarbeiten Konzepte für den Roll-Out. Nach Beratung mit den Betriebsräten werden die Niederrheinwerke als Erste starten. Zunächst in Dormagen, dann Uerdingen und im Herbst auch Leverkusen. In den letzten Monaten und Wochen häufen sich beim Betriebsrat Beschwerden über Parkplätze, Sozialräume und andere Leistungen der Chempark-Betreiber. Der Betriebsrat versucht hier schnell und unbürokratisch Abhilfe zu schaffen. Dies gelingt aber nur bedingt. Ansprechpartner des Betriebsrats ist unser Arbeitgeber, LANXESS. Vereinbarungen mit CURRENTA oder der Bayer Real Estate können und dürfen wir nicht treffen. Der Arbeitgeber wurde aufgefordert, von den genannten Unternehmen entsprechende, ganzheitliche Konzepte sowohl zur Bewirtschaftung und Sanierung der Parkplätze als auch der Sozialräume einzufordern und mit dem Betriebsrat zu beraten. Wir erwarten eine eindeutige Zusage, dass vorhandene Leistungen nicht verringert werden. Auch in diesem Jahr wird es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder ein Aktienangebot geben. Die Konditionen sind vergleichbar denen im vergangenen Jahr. Der Betriebsrat konnte sich mit seiner Forderung, auch die Auszubildenden am Aktienprogramm zu beteiligen, durchsetzen. INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

5 INFOS AUS DEN BEREICHEN/GESELLSCHAFTEN AII Organisatorische Änderungen in der Business Unit (BU) Advanced Industrial Intermediates (AII) In der BR-Info November 2012 berichteten wir von der Neuausrichtung bei AII, die am 01. Februar umgesetzt werden sollte. Unter anderem sollte die neue Business Line (BL) Benzyl Products & Inorganic Acids (BIA) von Herrn Martin Krämer besetzt werden. Nachdem Herr Krämer seine Zusage zurückgezogen hatte, wurde die Position des BL-Leiters an Herrn Alexander Wagner vergeben. Zum 01. April soll nun eine weitere Änderung innerhalb der BL BIA erfolgen. So soll es nicht mehr einen Leiter Technology und einen Leiter Manufacturing für die gesamte Business Line, sondern einen Leiter Operations BZA und einen Leiter Operations INA geben. Herr Schulze Tilling wird die Leitung BZA übernehmen und somit in Leverkusen für den AED-Betrieb und in Uerdingen für den CHL-Betrieb zuständig sein. Herr Batz wird Operations INA leiten, in der in Leverkusen die Betriebe SSB und FLA zusammengefasst werden. Durch die erneute Anpassung verspricht sich der Arbeitgeber, dass die betriebliche Zusammenarbeit der Bereiche Produktion und Technik vereinfacht und somit weiter verbessert werden. Außerdem soll eine Verringerung der Schnittstellen zu einer Verbesserung der betrieblichen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse in den Themen, Personalentscheidungen, Kosten, Investitionen und Genehmigungsrecht und Compliance führen. Nachdem die Belegschaft in den Betrieben unter der früheren BU- Leitung (H. G. Schmitt) auf Teufel komm raus reduziert wurde, ist es an der Zeit, nicht nur durch Umstrukturierungen, sondern auch durch Aufstockung der Belegschaftsstärke eine Personalstruktur zu schaffen, in der die Kolleginnen und Kollegen gesund und sicher bis zur Rente arbeiten können. 5 März 2013 INFO

6 INFOS AUS DEN BEREICHEN/GESELLSCHAFTEN Aufsichtsratswahlen 2013 bei der ALISECA GmbH Wie Sie bereits aus den Meldungen im Intranet und den Aushängen in den Betrieben und Gebäuden erfahren haben, endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates der ALISECA GmbH. Während die Vertreter der Gesellschafter in der Gesellschaftsversammlung gewählt werden, ist der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ALISECA GmbH zu wählen. Die Wahl findet am 22. und 23. Mai 2013 an allen Standorten der ALISECA GmbH (Dormagen, Krefeld-Uerdingen und Leverkusen) statt. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die in der Wählerliste der ALISECA GmbH an den Tagen der Wahl eingetragen sind. Wo und wann in Leverkusen die Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich ist, entnehmen Sie bitte den Aushängen. Zur Ausübung des Wahlrechtes wird am Wahltag nur der Werksausweis benötigt. Für weitere Fragen stehen der Betriebswahlvorstand oder der Unternehmenswahlvorstand zur Verfügung. Sollten Sie an den Wahltagen nicht an Ihrem Standort anwesend sein, so haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Betriebswahlvorstand die Briefwahl zu beantragen. Die notwendigen Unterlagen werden dann zugestellt. Die Betriebswahlvorstände machen von der Möglichkeit Gebrauch, Personengruppen, von denen bekannt ist, dass sie an den Wahltagen wegen der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses (Schichtarbeit, Außendienst usw.) nicht im Betrieb sind, im Vorfeld als Briefwähler zu benennen. Diese Personen bekommen unaufgefordert die Briefwahlunterlagen an die private Adresse geschickt. Die schriftliche Stimmabgabe muss spätestens am 23. Mai 2013, 14:00 Uhr, bei Ihrem örtlichen Betriebswahlvorstand eingegangen sein. Bitte beachten Sie die Bekanntmachungen zur Wahl, deren Aushänge Sie an den betrieblichen Bekanntmachungsflächen finden. Der Betriebswahlvorstand am Standort Leverkusen besteht aus folgenden Kollegen: Michael Prenzlow (Vorsitzender) Frank Knospe (pers. Vertreter) Bojan Hribljan (stellv. Vorsitzender) Georg Franc (pers. Vertreter) Heinz-Norbert Schillmeier-Büchner (Schriftführer) Thomas Bertram (pers. Vertreter) Das Betriebswahlbüro befindet sich im Gebäude Q 18 in Raum Die Öffnungszeiten sind Dienstag von 09:30 11:30 Uhr und 13:30 15:00 Uhr und Freitag von 09:30 11:30 Uhr. Telefon: 0214 / Fax: 0214 / bojan.hribljan@aliseca.com INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

7 INFOS AUS DEN BEREICHEN/GESELLSCHAFTEN SOLL-Organisation Materialwirtschaft Neue Aufbauorganisation folgt der verbesserten Ablauforganisation SOLL: 21 ASC- und 2 AÜG-Mitarbeiter (Annahme: Ziel-Reservierungsquoten sind umgesetzt und erreicht) Ltg. ZMW Zentrale Disposition (2 MA in LEV, 1 MA in UER) ZMW LEV (9 MA) EL (LEV/ DOR)* operative Betreuung ASC- Lager definierte Betreuung Ing.-Läger in Absprache mit den Kunden ZMW DOR (3 MA) EL (LEV/ DOR)* operative Betreuung ASC-Lager ZMW UER (5 MA + 2 AÜG) EL* operative Betreuung ASC-Läger definierte Betreuung Ing.-Läger in Absprache mit den Kunden * EL = Erster Lagerist Neuausrichtung der Zentralen Materialwirtschaft bei ALISECA Der Betriebsrat hat bei der Neuausrichtung der Materialwirtschaft mit dem Arbeitgeber zwei für die Beschäftigten wesentliche Bestandteile vereinbart. Dadurch kommt es nicht zu Abgruppierungen und die Mitarbeiter bleiben trotz der zentralen Ausrichtung weiterhin an ihren Standorten. Im Rahmen des Projektes Adrianus (siehe BR-Info September 2011) wurden Schritte zur notwendigen Effizienzverbesserung und der Wettbewerbsfähigkeit in der Zentralen Materialwirtschaft bei ALISECA an allen drei Niederrheinstandorten identifiziert und eingeleitet. Bisher gab es eine geringe Bedarfsplanung durch die internen und externen Kunden und eine niedrige Reservierungsquote von Material im SAP. Interne Verantwortungen und Zuständigkeiten waren nicht immer klar und es kam zu einem sehr hohen Anteil reaktiver Tätigkeiten in den Lagerbereichen. Es gab keine standortübergreifende Abstimmung zwischen den drei Werken. Die Neuausrichtung soll zu klar definierten Verantwortungen und verbindlichen Arbeitsprozessen führen. Für geplante Arbeiten sowie bei Aufträgen von Fremdfirmen ist eine Erhöhung der Reservierungsquote von Materialien in SAP geplant. Eine Zentrale Disposition mit drei warengruppenbezogenen Disponenten und standortübergreifenden Aufgaben wurde eingeführt. Zwei Kollegen sitzen in Leverkusen und einer in Uerdingen. Die disziplinarische Führung der Mitarbeiter wird durch den Leiter Zentrale Materialwirtschaft übernommen, die lokale fachliche Führung durch einen operativ tätigen Ersten Lageristen. Ein systematischer Informationsaustausch innerhalb und zwischen den Standorten wurde installiert. Durch den Verzicht auf eine Führungsebene verspricht man sich kürzere Entscheidungswege. 7 März 2013 INFO

8 INFOS AUS DEN BEREICHEN/GESELLSCHAFTEN Ideenmanagement SALTIGO Eine traurige Bilanz Ist das Ideenmanagement bei SALTIGO am Ende? Diese Frage stellt sich, sieht man wie wenig Vorschläge mittlerweile bei SALTIGO eingereicht werden. Waren es im Jahr 2011 noch 250 Ideen, sind es in diesem Jahr bis Ende Februar magere 23. Bleibt dieser Schnitt, haben sich die Vorschläge innerhalb von zwei Jahren halbiert. Eine Ursache ist der Umgang vieler Vorgesetzter mit guten Vorschlägen. Es werden Produktionslinien, die seit Jahren in den Betrieben gefahren werden, von Vorgesetzten so in Phasen eingestuft, dass ein Verbesserungsvorschlag nicht eingereicht werden kann. Gerne muss auch als Ablehnungsgrund es gehört zu ihrem/ seinem Aufgabengebiet herhalten. Die Ideen der Kolleginnen und Kollegen sind natürlich weiterhin willkommen, nur prämieren möchte man sie nicht. Alternativ wird den Beschäftigten vorgeschlagen, dass sie ihre Ideen ins technische Schichtbuch eintragen sollen. Dies hat zur Folge, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst gar keinen Vorschlag mehr einreichen. Unterm Strich bedeutet dies Nachteile für den Betrieb, der in Zukunft weniger Geld durch gute Vorschläge spart und dadurch, dass kein Wissenstransfer mehr stattfindet, weiter verliert. Der Betriebsrat sieht hier für SALTIGO die Chance einer Besserung, wenn das Ideenmanagement SALTIGO in dem Ideenmanagement LANXESS aufgeht und es nur noch eine gemeinsame Vereinbarung ohne Phasenmodell gibt. INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

9 INFOS AUS DEN BEREICHEN/GESELLSCHAFTEN Teilzeit auf Wechselschicht Der Betriebsrat fordert den Arbeitgeber auf, gemeinsam ein Konzept zu erarbeiten um die erfolgreiche Teilzeitinitiative bei SALTIGO fortzuführen. Laut Arbeitgeber ist Teilzeit auf Wechselschicht derzeit nicht möglich. Jeder Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit soll individuell geprüft und mit dem Antragsteller mündlich erörtert worden sein. Die Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen sprechen allerdings eine andere Sprache. Vielen Kolleginnen und Kollegen wurde nahegelegt erst gar keinen Antrag zu stellen, frei nach dem Motto Sparen Sie sich das Einreichen eines Antrages, er wird eh abgelehnt. Zudem sind alle Anträge mit der gleichen Begründung abgelehnt worden. Dies lässt Zweifel an der individuellen Prüfung, wie sie das Teilzeitund Befristungsgesetz fordert, aufkommen. Seit 2005 wurde die Arbeitszeit mehrmals aufgrund der Geschäftslage und Neuausrichtung der SALTIGO geändert. Trotz der hohen Belastung waren die Beschäftigten bereit, diesen Weg mit der SALTIGO zu gehen. Flexibilität war hierbei ein wesentliches Element zum Geschäftserfolg der SALTIGO. Als eine besonders große Belastung für die Wechselschichtler erwies sich die 40 Stunden-Woche. Die Freiwochen wurden durch die zusätzlich anfallenden Einsatzschichten zerstört. Dies ist nur ein Beispiel für die Flexibilität der Belegschaft. Im Zuge der Weiterentwicklung der SALTIGO gab es auf Initiative des Betriebsrats hin die Möglichkeit, die Arbeitszeit befristet auf 35 Stunden / Woche zu reduzieren. Für unsere Wechselschichtler war diese Reduzierung und die damit verbundene Absenkung der Ausgleichsschichten (AGS) eine große Erleichterung. So ist es auch zu erklären, dass mehr als 200 Kolleginnen und Kollegen dieses Angebot angenommen haben. Nun, wo Kolleginnen und Kollegen dieses Angebot verlängern möchten, stellt der Arbeitgeber auf stur. Vergessen ist die hohe Flexibilität und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ver- gangenheit. Flexibilität kann keine Einbahnstraße sein. Mit der heutigen Gewährung von befristeter Teilzeit wäre am Beispiel von Plant 2 bereits jetzt schon ein Aufbau von drei Stellen möglich. Diese Stellen wären dauerhaft, da in den nächsten beiden Jahren mehr als 30 Kollegen in diesem Bereich einen Anspruch auf Altersfreizeit erwerben werden und damit zusätzlicher Personalbedarf besteht. Ein weiteres Argument für eine Reduzierung der Arbeitszeit ist die Tatsache, dass die Unterbrechung der Erholungsphasen durch Ableistung von Ausgleichsschichten mit zunehmender Dauer der Tätigkeit auf Wechselschicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Um hier die Arbeitskraft bis zum Renteneintritt zu erhalten, ist Teilzeit eines der wesentlichen Mittel. Deshalb unsere Forderung an den Arbeitgeber, ein Teilzeitkonzept zu entwickeln. 9 März 2013 INFO

10 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Personal Stammbelegschaft * HC = Headcount Externe Einstellungen Stammbelegschaft (ohne Delegates) INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

11 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Leiharbeit Arbeiten am Rande der Gesellschaft? In den 1970er Jahren stellte die damalige Regierung klar, dass Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich sozialpolitisch unerwünscht ist. Leiharbeit bedeutet für die Betroffenen, dass ihr Lohn niedriger, die Arbeitsbelastung höher und die Arbeitsplatzsicherheit erheblich geringer ist. Um auch eine weitere Aufspaltung der Belegschaft in Stamm- und Randbeschäftigte zu verhindern, strebt der Betriebsrat zu diesen Themen eine Gesamtbetriebsvereinbarung an. Denn moralische Appelle helfen nicht weiter um Leiharbeit wieder auf ihre ursprüngliche Funktion zu beschränken. Die Vermittlung von Leiharbeitern ist immer noch eine boomende Branche. Es gibt ca Menschen, die sich in einem Leiharbeitsverhältnis befinden. Dieses prekäre Beschäftigungsverhältnis macht auch vor den Toren von LANXESS nicht halt. Der Einsatz von Leiharbeitern gestaltet sich jedoch sehr unterschiedlich im Unternehmen. Während LANXESS und SALTIGO überwiegend Leiharbeitnehmer bei Produktionsspitzen und Krankheitsvertretungen einsetzen, fährt ALISECA einen anderen Ansatz. Hier kommt Leiharbeit ständig mit Begründungen wie Abwicklung des Tagesgeschäfts, Stillstandsarbeiten u.s.w., zum Tragen. Leiharbeit verdrängt hier Stammarbeitsplätze und wird als dauerhaftes Instrument der Lohnkostenreduktion eingesetzt. Der dauerhafte Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung widerspricht grundsätzlich der Absicht und dem Sinn und Zweck des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ziel des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist es, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen und nicht Stammarbeitsplätze in Leiharbeitsplätze umzuwandeln. In der angestrebten Gesamtbetriebsvereinbarung kann sich der Betriebsrat folgende Regelungen vorstellen: Leiharbeit dient ausschließlich dazu vorübergehende Personalengpässe aufzufangen Information an Leiharbeiter über Arbeitsplätze im Unternehmen, die besetzt werden sollen Möglichkeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei den Gesellschaften zu wechseln mit Anrechnung der erbrachten Beschäftigungszeiten Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern von Verleihern, die nicht dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) oder dem Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz) angehören und damit einer Tarifbindung unterliegen Vergütung von Diskontieinsätzen Leiharbeiter sind berechtigt den Betriebsrat aufzusuchen und an Betriebsversammlungen teilzunehmen Gleicher Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen, wie Parkplätze und den gleichen Essensgeldzuschuss wie die Stammbelegschaft 11 Teilnahme an Schulungen Teilnahme am Betrieblichen Gesundheitsmanagement Teilnahme am Ideenmanagement In wieweit es gelingen wird diese Forderungen durchzusetzen kann man heute noch nicht sagen. In einem ersten Gespräch mit Arbeitgebervertretern sind diese Vorschläge, wie man sich denken kann, auf keine große Begeisterung gestoßen. Der Betriebsrat wird sich hier stark machen und weiter verhandeln. Denn Leiharbeit ist mehr als es direkt sichtbar erscheint. Prof. Klaus Dörfer (Professor für Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena) hat dies passend formuliert Prekarität ist mehr als die Ausbreitung unsicherer Arbeits- und Lebensverhältnisse. Es handelt sich um ein Macht- und Kontrollsystem, das auch die Festangestellten diszipliniert. März 2013 INFO

12 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Entgelt und Arbeitszeit Manuelle Gleitzeitkorrekturen Muss meine Gleitzeitkorrektur von meinem Vorgesetzten genehmigt werden? Diese Frage ist ganz klar mit Nein zu beantworten. Wenn manuell in das System eingegriffen werden muss, weil z. B. Kommoder Gehzeit nicht erfasst wurde, ist der oder die Zeitdatenverantwortliche über die zu korrigierende Zeit zu informieren. Aus Revisionsgründen ist hier die Schriftform nötig. Dies kann in: einer formlosen , über den Abwesenheitsnachweis in Lotus Notes (hierbei ist darauf zu achten, dass der Vorgesetzte durch den Zeitdatenbeauftragten ersetzt wird) oder in Papierform (Abwesenheitsnachweis) erfolgen. Es ist nicht erforderlich und zulässig, dass die Vorgesetzten diese Gleitzeitkorrekturen genehmigen und somit Einblick in die Komm- und Gehzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Wird dies allerdings von Vorgesetzten verlangt, verstoßen diese klar gegen das Datenschutzgesetz. Nur in Ausnahmefällen und unter Beteiligung des Betriebsrates dürfen diese Daten an die Vorgesetzten weitergegeben werden. Sollte es in den einzelnen Bereichen weiterhin zu dieser Problematik kommen, sollte der Betriebsrat sofort informiert werden. Ansprechpartner: Ausschuss für Entgelt und Arbeitszeit Sprecher: Norbert Oschmann Tel.: Notes: OCOSN Stellvertretende Sprecherin: Susanne Feiden Tel.: Notes: OCSRS Information zu den Wertstellungsterminen 2013 Monat Aktivität Termin Mrz 13 Wertstellung Entgelt Apr 13 Wertstellung Entgelt Mai 13 Wertstellung Entgelt Jun 13 Wertstellung Entgelt Jul 13 Wertstellung Entgelt Aug 13 Wertstellung Entgelt Sep 13 Wertstellung Entgelt Okt 13 Wertstellung Entgelt Nov 13 Wertstellung Entgelt Dez 13 Wertstellung Entgelt Die Wertstellung bezeichnet im Bankwesen den Zeitpunkt, an dem eine Gutschrift (hier: Ihr Entgelt) oder eine Belastung auf einem Konto wirksam wird. INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

13 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Bildung Jugend- und Auszubildendenvertretung Nachdem im Sommer 2012 LANXESS zum ersten Mal Auszubildende mit eigenen Ausbildungsverträgen eingestellt hat, fand am 17. Januar 2013 am Standort Leverkusen die erste Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt. Zur Wahl stellten sich 15 Auszubildende aus den unterschiedlichsten Ausbildungsberufen. Die hohe Wahlbeteiligung von mehr als 83 Prozent zeigte, dass die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein hohes Interesse daran haben, ihre Interessensvertretung zu wählen und ihnen damit das Vertrauen auszusprechen. Am 31. Januar hat die konstituierende Sitzung stattgefunden und Sascha Studsinski wurde zum Vorsitzenden gewählt. Stellvertretende Vorsitzende ist Melissa Besic. Das JAV Büro befindet sich im Gebäude C105 in Raum 305 und ist mittwochs von 13:30 14:30 Uhr besetzt. Telefon Gewählt wurden: Melissa Besic, Industriekauffrau Denis Dylonsek, Industriekaufmann Patrick Peters, Industriekaufmann Sascha Studsinski, Chemikant Melissa Wehle, Industriekauffrau Ideenmanagement Der Pokal geht an die Business Unit Functional Chemicals Nachdem in den letzten Jahren ausnahmslos die Business Unit (BU) Inorganic Pigments (IPG) am Standort Uerdingen den Ideenwettbewerb gewonnen hatte, geht der Pokal dieses Mal an die BU Functional Chemicals (FCC). Mit einer Einsparung von 2574,00 Euro pro teilnahmeberechtigtem Mitarbeiter hat die BU FCC das Ziel erreicht. Dies ist seit Einführung des Wettbewerbs ein neuer Rekord. Am 18. März fand die Pokalübergabe in einem feierlichen Rahmen statt. Zusätzlich konnten sich die Beschäftigten, die einen rechenbaren Vorschlag eingereicht hatten, über eine weitere Prämie von 300 Euro freuen. Der Betriebsrat beglückwünscht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BU FCC, die mit ihren innovativen Ideen diesen Erfolg ermöglicht haben und freut sich, dass der Pokal in Leverkusen übergeben wird. Wir würden uns wünschen, dass dieses Ergebnis ein Ansporn für andere Bereiche hier am Standort ist, in diesem Jahr diesen Wettbewerb zu gewinnen, so Rolf Wissem, Sprecher des Ausschusses Ideenmanagement im Betriebsrat Leverkusen. 13 März 2013 INFO

14 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

15 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Stand Xact Die zweite Phase von Xact, die Designphase, geht in die entscheidende Runde. Bei den meisten der zwölf international besetzten Arbeitsgruppen (den Sub-Committees) stehen bereits erste wesentliche Ergebnisse fest, die innerhalb der nächsten Wochen dem Betriebsrat und im HSE Council vorgestellt werden. Das Sicherheitsprogramm Xact wird ab Sommer, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Betriebsräten vor Ort, in mehreren Wellen implementiert. Hierzu fällt der Startschuss in Dormagen im April, im August in Uerdingen und im September in Leverkusen und Brunsbüttel. Die drei Niederrheinstandorte Dormagen, Uerdingen und Leverkusen werden mit Brunsbüttel unter der Bezeichnung Chempark als eine Einheit gesehen. Für den Chempark sind drei örtliche Komitees besetzt worden, die folgende Themen bearbeiten: Politik Prinzipien, Standards, Rollen und Verantwortlichkeiten Verhaltensorientierte Sicherheitsdialoge und Trainings Unfalluntersuchung Vor der Umsetzung ab April werden die erarbeiteten Konzepte mit den Betriebsräten an den Standorten beraten und abgestimmt. Die Aktivitäten im Chempark stellen gleichzeitig den Startschuss für den globalen Roll-Out dar. Bei den Roll-Outs werden die lokalen Xact Officer eine zentrale Rolle spielen, aus diesem Grund wird es in den Betrieben einen Xact Koordinator geben, der ihn unterstützt. Die Ernennung der Xact Koordinatoren erfolgt durch die Betriebe unter Berücksichtigung der Qualifikation, Kenntnissen der Arbeitsabläufe und Sicherheitsaspekte im Betrieb und mehrjähriger Berufserfahrung in der Produktion. 15 März 2013 INFO

16 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Funktionsunterwäsche für Frauen Seit Jahrzehnten stellt der Arbeitgeber Arbeitsunterwäsche für Männer in den Produktionsbetrieben zur Verfügung. Für Frauen gab es das bisher nicht. Dies lag einerseits daran, dass dies aufgrund der geringen Anzahl von Kolleginnen in der Produktion nicht im Fokus des Arbeitgebers lag. Andererseits gibt es keine Anbieter für Damenarbeitsunterwäsche, die den Anforderungen in der chemischen Industrie entsprechen. Aufgrund eines Arbeitsunfalls hat sich der Betriebsrat diesem Thema angenommen. Nach entsprechender Recherche eines Betriebsratskollegen konnte ein Anbieter von geeigneter Funktionsunterwäsche für Damen gefunden werden. Der Wäscheprovider führte Wasch- und Trocknungstests durch um die Haltbarkeit und Qualität zu prüfen. Nach diesen erfolgreichen Tests wurden im Arbeitskreis Persönliche Schutzausrüstung und Ergonomie (PSA) Trageversuche vereinbart. In den nächsten drei Monaten werden mehrere Kolleginnen in der Produktion die Wäsche testen. Schutzbrillen Die richtige Auswahl macht es Die höchste Leistung vollbringt das Auge beim Sehen in der Nähe an einem Bildschirmarbeitsplatz. Dabei steuert das Auge zwischen und Blickbewegungen bei der täglichen Arbeit im Büro. Sollte es zu einer Sehschwäche kommen, ist eine entspiegelte Bildschirmbrille die beste Lösung. Mittlerweile gibt es auch für Messwartenfahrer Brillen, die mit einem erweiterten Nahbereichsglas zwischen 70 cm und 5 m Sehweite ausgestattet werden können. Durch die G 37 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze, können Sehschäden verhindert oder frühzeitig erkannt werden. Der Arbeitgeber bietet seinen Beschäftigten im Rahmen der europäischen Bildschirmarbeitsplatzverordnung die Grundversorgung mit einer Sehhilfe für den Arbeitsplatz an. Bei den Korrektionsschutzbrillen ist die Fassungsauswahl sehr wichtig um optimalen Schutz zu gewährleisten. Gegenüber privat genutzten Brillen steht rein der Schutzaspekt bei der Versorgung eine Rolle. Die optimale Augenraumabdeckung ist hierbei das wichtigste Kriterium. Unterschiedliche Materialien haben eine unterschiedliche hohe mechanische Festigkeitsstufe gemäß DIN EN 166. Alle zertifizierten Materialien haben materialabhängige Mindestdickenvorgaben. Polycarbonat ist das dünnste Glasmaterial im Arbeitsschutz. Die Korrektionsschutzbrille soll und darf nicht selber repariert werden. Die Fertigung der Korrektionsschutzbrillen erfolgt unter strikter Einhaltung der DIN Vorgaben. Verbrauchsteile wie Stege, Bügelenden, Seitenschutz oder ein abgebrochener Brillenbügel dürfen nur vom Optiker ausgetauscht werden. INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

17 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Soziales Sozialraumgebäude im CHEMPARK Leverkusen Die Sanierung der Sozialraumgebäude führt aufgrund unzureichender Planung zu erheblichen Einschränkungen für die Mitarbeiter. Der Betriebsrat fordert ein Gesamtkonzept zur Bewirtschaftung der Sozialräume. Bereits mehrfach wurde vom Betriebsrat über die erheblichen Verzögerungen der Sanierungsarbeiten im Gebäude K 46 berichtet. Der erste Bauabschnitt ist endlich nach ca. neun Monaten geplant waren acht Wochen abgeschlossen. Leider musste man feststellen, dass die Situation für die Kollegen nicht besser geworden ist. Auf der gleichen Fläche wurden mehr Spinde aufgestellt und damit die Belegungsdichte der Etage deutlich erhöht, gleichzeitig aber die Anzahl der Duschen reduziert. Kompensieren wollte man das offensichtlich, indem man die Duschzeiten reduzieren wollte. Die Armaturen waren so eingestellt, dass ganze vier Sekunden tatsächlich Wasser floss. Auf Druck des LANXESS-Betriebsrats wurde dieser Missstand zwischenzeitlich behoben. Unbestritten ist, dass auch die Sozialraumgebäude F 1 und P 21 sanierungsbedürftig sind. Während es eine Ansage gibt, in F 1 im Laufe des Jahres mit den Sanierungsarbeiten zu starten, schweigt man sich zu P 21 aus. Die Erfahrungen in K 46 lassen den Verdacht zu, im Rahmen der Sanierung auf Kosten der Kollegen zusätzliche Kapazitäten zu schaffen um andere Sozialraumgebäude zu schließen. Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber aufgefordert, ein Gesamtkonzept vorzulegen und zu beraten. Der Forderung des Betriebsrats nach Sozialräumen, die entsprechend den hygienischen Standards ausgestattet sind, wurde noch einmal Nachdruck verliehen. Ebenfalls erwarten wir Sozialräume in akzeptabler Entfernung zu den Betrieben. Unnötig lange Wegezeiten sind zu vermeiden. Leistungseinschränkungen, unter anderem durch Überbelegung, sind nicht hinnehmbar. Sollten die Engpässe sich nicht entzerren, muss bei Kollegen mit Duschpflicht ernsthaft über eine Neuregelung sprich Ausdehnung der bezahlten Badezeit nachgedacht werden. 17 März 2013 INFO

18 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Vereinbarung zu LANXESS-Kindergarten abgeschlossen In der Februar-Betriebsratssitzung konnte endlich die neue Betriebsvereinbarung zu dem LANXESS-Kindergarten beschlossen werden. Für den Betriebsrat waren in den Verhandlungen die Kolleginnen und Kollegen Nuala Houston, Iris Schmitz, Birgit Bierther und Josef Daiminger aktiv. Hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ist Folgendes zu beachten: Da es sich um einen betriebsnahen und nicht um, wie in der Vergangenheit, einen regulären Werkskindergarten handelt, ist die Arbeitnehmervertretung nur sehr begrenzt in der Mitbestimmung. Die Verhandlungskommission konnte allerdings im Interesse ihrer zu vertretenden Kolleginnen und Kollegen erreichen, dass nun mit dieser Vereinbarung eine weitgehende Mitbestimmung besteht. Ohne die Mitwirkung des Betriebsrates ist eine Vergabe der Kindergartenplätze grundsätzlich nicht möglich. In der Vereinbarung ist ebenfalls geregelt, dass bestimmte soziale Verhältnisse, zum Beispiel Alleinerziehende, berücksichtigt werden müssen. Die Ansprechpartner im Leverkusener Betriebsrat sind Nuala Housten Tel.: Geb. F 44 Josef Daiminger Tel.: Geb. F 44 Betriebsvereinbarung betriebsnahe Kindertagesstätte Xkids Die Unternehmensleitung der LANXESS Deutschland GmbH schließt für die LANXESS AG, LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Accounting GmbH, SALTIGO GmbH und ALISECA GmbH (nachstehend GESELLSCHAFTEN genannt) mit dem Betriebsrat am Standort Leverkusen nachstehende Betriebsvereinbarung (BV) über die betriebsnahe Kindertagesstätte Xkids (KiTa Xkids) ab. Präambel Im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages Lebensarbeitszeit und Demografie wurde in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien sowie der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Ener- INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

19 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN gie (IG BCE) und dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) die demografische Entwicklung bei LANXESS analysiert. Das gemeinsame Ergebnis lässt in den nächsten Jahren eine dem allgemeinen Trend in Deutschland vergleichbare kontinuierliche Steigerung des Durchschnittsalters und eine signifikante Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter erwarten. Gleichzeitig wird die Anzahl der erwerbsfähigen Personen sinken, so dass es zunehmend schwierig werden wird, qualifizierte Fachkräfte vom Arbeitsmarkt zu rekrutieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung ein wichtiges Thema. Gerade die Sicherstellung der Betreuung von Kindern im Vorschulalter stellt für viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Herausforderung dar. Das Angebot ist oft nicht ausreichend und die Öffnungszeiten meist nicht arbeitnehmerfreundlich. Durch die Errichtung einer betriebsnahen Kindertagesstätte in Leverkusen möchte der Betriebsrat und LANXESS einen weiteren Beitrag leisten, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung zu unterstützen. Mit dem Ziel, die Chancengleichheit zu verbessern und insbesondere die Fortsetzung der Berufstätigkeit von Frauen und Männern während der Er-ziehungsphase zu fördern, haben sich die Betriebsparteien auf die nachfolgende Punkte geeinigt. 1. Geltungsbereich Diese BV gilt persönlich für alle Tarif-Mitarbeiter/innen sowie Leitenden Mitarbeiter/innen der Management Grades I und II der GESELL- SCHAFTEN, mit Ausnahme der Leitenden Angestellten im Sinne des 5 Abs. 3 BetrVG, die in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehen. 2. Trägerschaft Der laufende Betrieb der KiTa wird an einen externen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vergeben. Der Träger leitet den Betrieb der KiTa eigenverantwortlich. 3. Anspruchsvoraussetzungen Jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis kann sich für im eigenen Haushalt lebende Kinder für den Zeitraum jeweils ab Ende der gesetzlichen Mutterschutzfrist bis zur Einschulung um Plätze bewerben. 4. Bewerbungs- und Auswahlverfahren Der Träger ist für die administrative Abwicklung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zuständig. Er führt die Anmeldeliste und im Bedarfsfall auch eine Warteliste. Der Bedarfsfall für eine Warteliste tritt bei folgenden Situationen ein: Es liegen mehr Anmeldungen für die Gruppe der 0-3-jährigen Kinder vor als Plätze vorhanden sind (ab 21 Anmeldungen) Es liegen mehr Anmeldungen für die Gruppe der 3-6-jährigen Kinder vor als Plätze vorhanden sind (ab 31 Anmeldungen) Die Bewerbung der Mitarbeiter/innen um einen KiTa-Platz erfolgt direkt beim Träger. Bei der Vergabe der Plätze sind die Interessen der Kinder, der Beschäftigten sowie eine ausgewogene Zusammensetzung der Gruppen nach pädagogischen Gesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen. Um dies zu gewährleisten, erfolgt die Platzvergabe auf der Basis folgender Auswahlkriterien. Basiskriterien: Firmenzugehörigkeit LANXESS als Mitarbeiter/in in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis Anmeldedatum (Anmeldedatum ist nur bei der Erstbelegung zu berücksichtigen) und Betreuungsbeginn Wohnort Gruppenstruktur Spezialkriterien (bei Überbuchung / Warteliste): Begründeter besonderer Betreuungsbedarf - z. B. Berufstätigkeit beider Elternteile (mind. einer bei LANXESS beschäftigt), Alleinerziehend, Pflegefall in der Familie Auslandsrückkehrer, Expatriate Inbounds, Neueinstellungen (Anmeldung des Kindes jeweils erst ab Versetzungs-/Einstellungsdatum möglich) Notfallbetreuung im Einzelfall unter Berücksichtigung der Unterstützungsleistungen des Familienservice 5. Vergabeverfahren Die bis zu einem festgelegten Stichtag eingegangenen Anmeldungen werden im Falle der Nichtüberbuchung vom Träger gemäß den Basiskriterien auf die Anmeldeliste gesetzt. Können nicht alle Plätze der KiTa mit Kindern von LANXESS Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern besetzt werden, kann der Träger die verbleibenden Plätze an Personen vergeben, die nicht Firmenangehörige von LANXESS sind. Bevor die finale Zusage an die Eltern erfolgt, übersendet der Träger die Anmeldeliste zur Prüfung an HR und den Betriebsrat. Nach Freigabe durch beide Parteien erfolgt durch 19 März 2013 INFO

20 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN den Träger die Platzzusage an die Eltern. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Plätze, erstellt der Träger zusätzlich zur Anmeldeliste eine Warteliste. Bei der Erstellung der Warteliste werden die Basis- und Spezialkriterien angewendet. Die Reihenfolge der oben genannten Basis- und Spezialkriterien ist dabei identisch mit der Rangfolge der Kriteriengewichtung. Bevor die finale Zusage an die Eltern erfolgt, übersendet der Träger die Anmeldeliste zur Prüfung an HR und den Betriebsrat. Nach Freigabe durch beide Parteien erfolgt durch den Träger die Platzzusage an die Eltern. Sollten seitens HR oder des Betriebsrats bei einer Position auf der Anmeldeliste Bedenken bestehen, so erfolgt Rücksprache mit dem Träger. Kann dieser die Bedenken nicht beheben, rückt Platz 1 der Warteliste sofern die erneute Prüfung durch HR und BR positiv ausfällt auf die Anmeldeliste vor und erhält den Platz. 6. Weiteres Vorgehen Betriebsrat, HR und der Träger werden sich jährlich treffen, um die Einhaltung und Umsetzung der BV zu überprüfen. Erstmalig wird nach der An-meldefrist für die Erstbelegung dem BR und HR eine Anmeldeliste zur Ver-fügung gestellt, danach rechtzeitig vor jeder Nachbesetzung. Zur Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Platzbelegung werden HR und der Betriebsrat paritätisch zusammenarbeiten. 7. Schlussbestimmungen Diese Vereinbarung tritt zum 6. Februar 2013 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmalig jedoch zum Für den Fall einer Kündigung dieser Vereinbarung besteht für die in der KiTa angemeldeten LANXESS-Kinder bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres Bestandsschutz. HR und der Betriebsrat werden im Anschluss unmittelbar Gespräche aufnehmen. Sollte bei der Anwendung in Einzelfällen eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ergibt sich in der Anwendung eine Regelungslücke, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. In diesen Fällen werden die Vertragsparteien kurzfristig Gespräche aufnehmen. Leverkusen, Snack & Shop und Mitarbeiterrestaurant H4 Öffnungszeiten seit dem : Snack & Shop: 10:00 bis 15:00 Uhr Mitarbeiterrestaurant: 6:00 bis 10:00 / 11:15 bis 14:00 Uhr In der Frühstückszeit kann im Mitarbeiterrestaurant auch mit Bargeld gezahlt werden. INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

21 BERICHT AUS DEN AUSSCHÜSSEN Preiserhöhungen in den Mitarbeiterrestaurants geplant Nachdem im letzten Jahr das Angebotskonzept von der Bayer Gastronomie (BayGast) überarbeitet (siehe auch BR-INFO März und September 2012) und damit die Angebotsvielfalt deutlich eingeschränkt wurde, soll jetzt an der Preisschraube gedreht werden. Laut BayGast ist es aufgrund von Verbraucherpreisentwicklungen notwendig, die Preise zu erhöhen. Der Betriebsrat vermutet hier allerdings, dass diese Erhöhungen in erster Linie zur Abdeckung der Modernisierungskosten der Mitarbeiterrestaurants dienen sollen. Im Rahmen der im Jahr 2008 abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) Gemeinschaftsverpflegung in der die Preisgestaltung von Kaffee, dem Eintopfgericht und des Stammessens inklusive Zusammensetzung geregelt ist, wird der Gesamtbetriebsrat LANXESS diese geplante Preisanpassung überprüfen. Schichtlerinnen fordern Frauenparkplätze In den letzten Tagen sind Mitarbeiterinnen der von uns betreuten Betriebe auf den Betriebsrat mit der Bitte zugekommen, dafür zu sorgen, dass Frauenparkplätze in Pförtnernähe eingerichtet werden. Hintergrund sind die in der letzten Zeit unangenehmen Wege in der Dunkelheit zu ihren Fahrzeugen. Bayer Real Estate (BRE) hat die Schichtparkplätze gegen unseren Widerstand abgeschafft. So müssen nun wesentlich weitere Wege in Kauf genommen werden, bis die Kolleginnen und Kollegen auf Spätschicht ihren Arbeitsplatz erreichen. Frauen fühlen sich abends oftmals belästigt, wenn sie an der Eller-Montan-Tankstelle an der B8 vorbeikommen und von alkoholisierten Männern angesprochen werden. Diese für die Frauen manchmal auch beängstigenden Zustände wurden sofort vom Betriebsrat thematisiert. Nuala Houston als Sprecherin des Sozialausschusses suchte direkt das Gespräch mit dem zuständigen LANXESS Ansprechpartner. Hier wurde uns mitgeteilt, dass die BRE keine Notwendigkeit sieht, Frauenparkplätze einzurichten. Hier scheint nicht die Sicherheit der Frauen, sondern das Geld eine Rolle zu spielen. Angeboten wurde, dass der Werkschutz zu den Schichtwechselzeiten öfter Streife fährt. Wir fragen uns, wie mit dieser dünnen Personaldecke der Currenta-Kollegen dies möglich sein soll? Der Sozialausschuss des Betriebsrates LANXESS wird sich weiter dieser Thematik annehmen. Für weitere Informationen stehen Nuala Houston, Tel oder Josef Daiminger, Tel , zur Verfügung. 21 März 2013 INFO

22 DIE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG Schwerbehindertenkennzahlen INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

23 DIE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG Frauen mit besonderen Herausforderungen Kongress für Mütter behinderter Kinder vom Mai 2013 in Berlin. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) lädt rund um den Muttertag 2013 Frauen aus ganz Deutschland zum Kongress nach Berlin ein. Erwartet werden Mütter von Kindern mit Behinderung, aber auch Fachfrauen, die mit ihnen zusammenarbeiten. Eingeladen sind Frauen mit jungen Kindern ebenso wie Frauen, deren Kinder längst erwachsen sind und nicht mehr mit ihnen zusammenleben. Wir freuen uns über die Beteiligung aller Frauen, sowohl aus den Mitgliedsorganisationen des bvkm als auch aus anderen Elternorganisationen und Frauen, die keiner Organisation angehören. Muttertag mal anders: Der Kongress bietet Möglichkeiten zur Begegnung der Frauen mit besonderen Herausforderungen und ermöglicht den Austausch unter Expertinnen in eigener Sache und Fachfrauen. Es werden Tipps und Informationen zur Erleichterung des Alltages mit einem behinderten Kind vermittelt. Neben Vorträgen und Plenumsdiskussionen erwartet die Teilnehmerinnen ein vielfältiges Workshop-Angebot, das Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden vermittelt, was im Alltag stärken kann, Spaß macht und für den notwendigen Ausgleich sorgt. In kleinen Gruppen können kreative und handwerkliche Fähigkeiten oder Bewegungsaktivitäten ausprobiert werden. Es geht aber auch darum, die eigenen Rechte kennen zu lernen und durchzusetzen, sich selbst und die persönlichen Interessen in den Blick zu nehmen und Perspektiven für Familie und Beruf zu entwickeln. Der Kongress will auf die besonderen Herausforderungen der Frauen, die ein behindertes Kind haben, aufmerksam machen. Solidarität und Unterstützung durch die Gesellschaft sind notwendig, damit Mütter von Kindern mit Behinderung die gleichen Chancen in der Familie, im Beruf und in der Gesellschaft wahrnehmen können wie andere Frauen. Darum wird es im frauen- und sozialpolitischen Teil des Kongresses gehen. Im Anschluss an den Kongress wird die Bundesfrauenversammlung gegründet und die Bundesvertretung der Frauen im bvkm gewählt. Damit werden die Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung umgesetzt, mit denen eine eigenständige Meinungsbildung und Interessenvertretung der Frauen im bvkm gefordert wurde. Tagungsort Freie Waldorfschule Berlin-Kreuzberg Ritterstr. 78, Berlin-Kreuzberg Lageplan: kontakt/lageplan/ Anmeldung an Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.v. bvkm, Brehmstr. 5-7, Düsseldorf Fax: , bvkm.de, Anmeldeschluss: Ab werden Anmeldebestätigungen versendet. Quelle sowie weitere Informationen unter: 23 März 2013 INFO

24 DIE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG Neues Merkblatt Mein Kind ist behindert diese Hilfen gibt es Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern von Katja Kruse Herausgeber: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. Brehmstraße 5-7, Düsseldorf Tel / , Fax: 02 11/ Auszug aus dieser Broschüre Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen Alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenkasse leisten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind mit Ausnahme der Zuzahlungen bei Fahrkosten von den Zuzahlungen befreit. Grundsätzlich wird bei allen Leistungen der Krankenkasse eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben, wobei mindestens 5 Euro höchstens aber 10 Euro je Leistung zu zahlen sind. Weggefallen ist zum 1. Januar 2013 lediglich die sogenannte Praxisgebühr, die bislang in Höhe von 10 Euro bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen zu bezahlen war. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung nach wie vor 10 Prozent der Kosten sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen (Krankenhausaufenthalt) werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Es gibt allerdings Belastungsgrenzen. Pro Kalenderjahr muss ein Versicherter maximal Zuzahlungen in Höhe von 2 Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens leisten. Bei chronisch kranken und behinderten Menschen, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen (sogenannte Chroniker-Regelung). Eine schwerwiegende chronische Erkrankung liegt vor, wenn sich der Versicherte in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal) und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III vor. Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 vor. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. Dem Versicherten wurde ferner ärztlich bestätigt, dass er sich therapiegerecht verhält. Auch gesetzlich versicherte Heimbewohner sowie Versicherte, die Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen, sind dazu verpflichtet, Zuzahlungen zu leisten. Bei diesem Personenkreis beläuft sich die Belastungsgrenze auf 91,68 Euro (2 Prozent der Bruttoeinnahmen) oder wenn der Betroffene an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung leidet auf 45,84 Euro (1 Prozent der Bruttoeinnahmen). Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Für Mehrkosten, die Versicherte zahlen müssen, weil der Preis eines Medikaments oder eines Hilfsmittels den hierfür festgelegten Festbetrag übersteigt (siehe dazu die Ausführungen in diesem Kapitel unter I und III), gibt es keine Obergrenze. Diese Kosten werden auch nicht bei der Ermittlung der Belastungsgrenze berücksichtigt. Sie müssen deshalb auch dann geleistet werden, wenn bereits eine Befreiungsbescheinigung vorliegt. Quelle und weitere Informationen unter: INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

25 AKTUELLES UND INTERESSANTES Neue Konzernzentrale In einigen Monaten werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Leverkusen in die neue Konzernzentrale nach Köln umziehen. Die Planungen der Business Units und Group Functions wie die Büros besetzt werden, das heißt, wer wird zukünftig mit wem in einem Büro arbeiten oder wie sich die Arbeitsgruppen auf den Etagen organisieren, liegen zwischenzeitlich vor. Bis zum Umzug sind aber noch viele Fragen offen und müssen noch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geklärt werden. Der neue, eigene Ausweis für die Konzernzentrale wird zusätzliche Funktionalitäten, gegenüber dem jetzigen Werksausweis im Chempark beinhalten. Daher ist es notwendig hierzu eine eigene Vereinbarung abzuschließen. Zum Redaktionsschluss gab es auch noch keine abschließende Regelung zur Vergabe der Parkplätze im LANXESS Tower und wie die Rahmenbedingungen für das Job-Ticket sind. Diese Fragen müssen jetzt kurzfristig beantwortet werden. Der Betriebsrat hat die Forderung, dass die Verlagerungen der Arbeitsplätze nach Köln nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen führt. Mehrbelastungen, durch teilweise längere Wege zum Arbeitsplatz und damit Mehrkosten, werden sich nicht vollständig vermeiden lassen. Umso wichtiger ist es, ein attraktives Angebot für das Job-Ticket zu unterbreiten. An dem neuen Standort Köln werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine eigene Arbeitnehmervertretung wählen müssen. Eine Einbeziehung bzw. ein Standortbetriebsrat mit Leverkusen (wie mit Langenfeld) wurde nicht akzeptiert. Der jetzt zuständige Betriebsrat hat bis zur Wahl des neuen Betriebsrats ein Übergangsmandat, maximal aber sechs Monate. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Er muss während der Zeit des Übergangsmandats die Wahlen am neuen Standort einleiten. Aufgrund dieser Tatsache wird der Betriebsrat Leverkusen keine Vereinbarungen abschließen, die langfristig spezifische Themen des Standorts Köln zementieren. Dies sollten die Kolleginnen und Kollegen selbst in die Hand nehmen und regeln. 25 März 2013 INFO

26 AKTUELLES UND INTERESSANTES Gruppenunfallversicherung bei LANXESS Die Forderung des Betriebsrats, die bestehende Gruppenunfallversicherung für Leitende Mitarbeiter und Leitende Angestellte auch für alle Beschäftigten im Tarifbereich abzuschließen, ist umgesetzt worden. Zum 1. Januar 2013 ist für alle Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter sowie Auszubildende mit einem LANXESS-Vertrag die Gruppenunfallversicherung in Kraft getreten. Diese deckt die finanziellen Folgen von Unfällen ab, die den Tod oder eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung (Invalidität) zur Folge haben. Ebenfalls werden zusätzliche Heilkosten übernommen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit 24 Stunden lang. Für die Kolleginnen und Kollegen ist die Versicherung kostenfrei. Sie zahlen dafür weder eine Versicherungsprämie, noch haben sie steuerliche Nachteile. Alle Kosten trägt LANXESS. Wer bereits eine private Unfallversicherung hat, kann selbst entscheiden, ob er diese behalten will. Er sollte sie nicht voreilig kündigen. Grundsätzlich treten im Schadensfall beide Versicherungen unabhängig voneinander ein. Des Weiteren ist zu beachten, dass die LANXESS Unfallversicherung nicht die private Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Krankenzusatzversicherung ersetzt. Nach einem Unfall müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und seine Anordnungen befolgen den Schaden innerhalb von 48 Stunden der Abteilung Treasury-Insurance melden der Abteilung Treasury-Insurance eine Unfallschadensanzeige schicken per Mail an: oder per Post an: LXS-TR-INS, Geb. K 10, Leverkusen Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Gruppenunfallversicherungfür Tarifmitarbeiter (GUV) 1. Was ist durch die GUV versichert? Versicherungsschutz wird geboten bei Unfällen und deckt die finanziellen Folgen von Unfällen ab, die Mitarbeitern während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen und die den Tod oder eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung (Invalidität) zur Folge haben. Der Mitarbeiter kann Leistungen aus der Unfallversicherung unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Der Versicherer leistet direkt an den Mitarbeiter (Direktanspruch). 2. Was versteht man unter Unfall? Ein Unfall liegt vor, wenn der Mitarbeiter durch ein Unfallereignis ( ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis ) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch außergewöhnliche Kraftanstrengung (Belastung) Gliedmaßen oder Wirbelsäule verletzt oder geschädigt werden. 3. Wann bin ich bei der GUV gegen einen Unfall versichert? In Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung (z.b. der Berufsgenossenschaft) bietet die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz, also z.b. auch in der Freizeit bzw. an Wochenenden und während Ihres Urlaubs im Ausland. 4. Wann tritt die Versicherung ein? Im Todesfall und bei Invalidität. Sie übernimmt außerdem einen Teil der Heilkosten, siehe unten. 5. Wie hoch sind die vereinbarten Versicherungssummen? ,00 Euro bei Tod, ,00 Euro bei Invalidität und ,00 Euro für Heilkosten. 6. Wer ist Versicherer? Die HDI Gerling Industrie Versicherung AG, Essen. INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

27 AKTUELLES UND INTERESSANTES 7. Benötige ich zusätzlich eine private Unfallversicherung? Das ist Ihre persönliche Entscheidung. Wenn Sie z.b. höhere Versicherungssummen und/oder andere Bausteine (z. B. Unfallrente) wünschen, können Sie dies nur über eine zusätzliche private Unfallversicherung umsetzen. 8. Wenn ich die private Unfallversicherung behalten möchte, leisten dann beide? Ja, sofern ein Leistungsanspruch besteht, treten beide Versicherungen grundsätzlich unabhängig voneinander ein. Inwieweit ein Leistungsanspruch bei Ihrer privaten Unfallversicherung gegeben ist, erfragen bitte bei Ihrer privaten Unfallversicherung. 9. Ersetzt die private Unfallversicherung meine private Berufsunfähigkeitsversicherung? Nein, hierbei handelt es sich um zwei grundlegend verschiedene Versicherungen. 10. Was muss ich nach einem Unfall beachten? Nach einem Unfall müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und seine Anordnungen befolgen den Schaden innerhalb von 48 Stunden der Abteilung Treasury- Insurance (siehe unten) melden der Abteilung Treasury-Insurance eine Unfallschadensanzeige schicken per Mail an: oder per Post an: LXS-TR-INS, Geb. K 10, Leverkusen Im Todesfall beginnt die Meldefrist von 48 Stunden mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Personalabteilung von LXS. Die Personalabteilung wird im Todesfall eine anschließende Meldung an die Abteilung Treasury vornehmen. 11. Was sind die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung und wann entsteht ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung? Der Mitarbeiter ist durch den Unfall auf Dauer in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Wichtig: Die Invalidität muss eingetreten, ärztlich festgestellt und gegenüber dem Versicherer gelten gemacht werden. Die entsprechenden Fristen, die es unbedingt einzuhalten gilt, entnehmen Sie bitte der Antwort auf die nächste Frage. Ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung entsteht, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall beim Versicherer schriftlich geltend gemacht wird. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, entsteht kein Anspruch auf eine Leistung! 12. Was sind die Grundlagen für die Berechnung der Invaliditätsleistung? Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der Versicherungssumme, dem von einem Arzt festgestellten Grad der unfallbedingten Invalidität sowie der sog. Gliedertaxe gemäß Unfallversicherung. 13. Was ist eine Gliedertaxe? In der Gliedertaxe sind die Invaliditätsgrade der verschiedenen Körperteile aufgelistet. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad, desto höher ist die Versicherungsleistung. Bei Verlust eines Körperteils wird der entsprechende Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Beispiel: Die Versicherungssumme liegt bei ,00 Euro. Der Mitarbeiter verliert als Folge eines Unfalls das Gehör auf einem Ohr. Laut Gliedertaxe liegt hier der Invaliditätsgrad bei 50 Prozent. Die Unfallversicherung zahlt dem Mitarbeiter ,00 Euro (50 % von ,00 Euro). Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung der genannten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. 14. Was ist eine Todesfallleistung? Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, zum Tod des Mitarbeiters, wird die vereinbarte Todesfallsumme zur finanziellen Absicherung an die Hinterbliebenen bzw. an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. 27 März 2013 INFO

28 AKTUELLES UND INTERESSANTES 15. Was sind Heilkosten und was sind die Voraussetzungen für die Leistung? Heilkosten sind bis zur vereinbarten Höhe mitversichert, darunter fallen die nach dem Unfall notwendigen Kosten des Heilverfahrens, Kosten für künstliche Glieder (z.b. Prothesen), künstliche Zähne und weitere, nach dem ärztlichen Ermessen erforderliche Anschaffungen für die Behebung der Unfallfolgen. Die Voraussetzungen für die Leistung sind: Der Mitarbeiter hat sich nach einem Unfall einer Heilbehandlung unterzogen. Die Kosten sind innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Unfall angefallen. Ein Dritter (z.b. die Krankenkasse) ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht. 16. Welche anderen Leistungsarten sind darüber hinaus mit abweichenden Versicherungssummen versichert? Übergangsleistungen: Dabei handelt es sich um kurzfristig fällige Auszahlungen, sofern nach drei bzw. sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet ohne Mitwirkung von Krankheiten die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im beruflichen und/oder privaten Bereich zu 50 % bzw. 100 % eingeschränkt ist. Sie ist vom Mitarbeiter spätestens vier bzw. sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend zu machen. Die Übergangsleistung wird auf eventuelle Invaliditätsleistungen angerechnet. Sofortleistungen bei Schwerverletzungen: Dabei handelt es sich um kurzfristig fällige Auszahlungen, sofern der Mitarbei- ter nach einem Unfall eine im Versicherungsschein genannte besonders schwere Verletzung (z.b. Querschnittslähmung) erlitten hat. Die Verletzungsart und deren Schwere sind vom Mitarbeiter innerhalb von zwei Monaten nach dem Unfall durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht dem Versicherer nachzuweisen. Die Sofortleistung wird auf eventuelle Invaliditätsleistungen angerechnet. Umbaukosten: Dabei handelt es sich um kurzfristig fällige Auszahlungen, wenn nach einer Invalidität durch einen Umbau des Arbeitsplatzes die berufliche Tätigkeit wieder ganz oder teilweise aufgenommen werden kann. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Umbaukosten innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall angefallen sind und der Anspruch auf Umbaukosten ebenfalls innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall beim Versicherer geltend gemacht wird. Bergungskosten: Dabei handelt es sich z.b. um Kosten für die Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Voraussetzung für die Leistung ist, dass ein Dritter nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Kosten für kosmetische Operationen, wenn sich der Mitarbeiter nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen hat. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die kosmetische Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgt und ein Dritter nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. 17. Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen? Der Unfallversicherer leistet nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, im Todesfall die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 45 %, unterbleibt jedoch die Minderung. 18. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Grundsätzlich erhält der Mitarbeiter keine Leistungen aus der Unfallversicherung bei Unfällen durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen. Unfällen, die dem Mitarbeiter dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausgeführt oder versucht hat. Unfällen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. Grundsätzlich ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

29 AKTUELLES UND INTERESSANTES am Körper Infektionen Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden Bauch oder Unterleibsbrüche 19. Was passiert im Todesfall, wenn ich keinen Bezugsberechtigten benannt habe? Dann sind im Todesfall automatisch die berechtigten Erben begünstigt (gesetzliche Erbfolge). 20. Kann ich mehrere Bezugsberechtigte benennen? Die Anzahl ist nicht begrenzt. Sie können pro Bezugsberechtigten einen Prozentsatz oder Betrag der max. Versicherungssumme angeben. Machen Sie dies nicht, erfolgt eine gleichmäßige Verteilung auf die genannten Bezugsberechtigten. 21. An wen schicke ich das Formular zur Bezugsberechtigung? per Post an: Frau Ute Marby-Venner, LANXESS HR-Services, Geb. W4, Leverkusen 22. Was passiert bei Pensionierung? Der Versicherungsschutz läuft bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Mitarbeiter in den Ruhestand geht. 23. Was passiert bei Ausscheiden aus dem Unternehmen aus anderen Gründen? Der Versicherungsschutz endet automatisch am letzten Tag der Firmenzugehörigkeit. 24. Was passiert bei Elternzeit? Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt fort, da das Dienstverhältnis nur unterbrochen, aber nicht aufgelöst wird. 25. Entsteht mit dem Abschluss der GUV steuerlich gesehen ein geldwerter Vorteil und muss ich diese Steuern übernehmen? Ja, steuerlich entsteht durch den Abschluss der Versicherung durch LANXESS für den Mitarbeiter ein geldwerter Vorteil. Die dadurch anfallende Steuer wird jedoch vollständig von LANXESS übernommen, so dass Sie als Mitarbeiter keinen Cent selber bezahlen müssen. 26. Wer beantwortet Fragen zum Versicherungsschutz bei LXS? LANXESS Versicherungsabteilung (TR-INS) Tel.: Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalbetreuung. Diese Darstellung stellt nur eine zusammenfassende und unverbindliche Übersicht der Versicherungsbedingungen und deren Inhalte dar. Verbindlich gelten allein die jeweilige Police und die Bedingungen des Versicherers. Aktienangebot 2013 Auch in 2013 wird es, wie in den vergangenen Jahren, wieder ein Aktienangebot für die Beschäftigten bei LANXESS geben. Die Konditionen sind vergleichbar mit dem Angebot Die erworbenen Aktien unter liegen einer Sperrfrist von drei Jahren Der Zuschuss von LANXESS beträgt 50 Prozent Antragsfrist ab Mitte Mai Das Angebot ist wieder nach Entgeltgruppen gestaffelt. Erstmalig können auch Auszubildende mit LANXESS-Vertrag Aktien erwerben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Entgeltgruppe E 1 - E 8 können Aktien im Wert bis zu Euro erwerben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Entgeltgruppe E 9 - E 13 können Aktien im Wert bis zu Euro erwerben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Management Grades I und II können Aktien im Wert bis zu Euro erwerben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Management Grades III und IV können Aktien im Wert bis zu Euro erwerben. Auszubildende können Aktien im Wert bis zu 500 Euro erwerben. Der Mindestkaufbetrag beträgt 500 Euro, bei Auszubildenden 250 Euro. 29 März 2013 INFO

30 AKTUELLES UND INTERESSANTES Hirndoping Bei LANXESS ein Thema? In den letzten zehn Jahren ist laut Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) die Bereitschaft, bei beruflichem Stress Medikamente oder illegale Drogen als Muntermacher oder Druckausgleich einzunehmen, gestiegen. Auch wenn Hirndoping noch kein Massenphänomen ist, wie eine im März 2012 veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zeigte, so gibt es doch eine zunehmende Akzeptanz. Eine Umfrage der Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) ergab, dass rund zwei Prozent der Befragten regelmäßig, gezielt und systematisch dopen. Außerdem gab rund ein Viertel der Befragten an, dass sie die Steigerung von Aufmerksamkeits-, Gedächtnisund Konzentrationsleistungen im Beruf als vertretbaren Grund für die Einnahme von Medikamenten ohne medizinische Notwendigkeit erachten. Zu den stimulierenden Wirkstoffen gehört das Methylphenidat, bekannt unter dem Markennamen Ritalin, und Modafinil, das u. a. zur Therapie von Narkolepsie (Schlafkrankheit) eingesetzt wird. Diese Wirkstoffe werden nahezu frei von einem drogenartigen Rausch konsumiert. Zur Verbesserung von Gedächtnisleistungen werden s. g. Antidementiva, also Mittel, die zur Behandlung von Demenz verordnet werden, eingesetzt, während bestimmte Antidepressiva eingeworfen werden, um das Wohlbefinden zu steigern. Wohlgemerkt; hier hat kein Arzt ein Medikament verordnet, sondern es wird blind experimentiert. Dass die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente zur kurzfristigen Steigerung der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz langfristig neben Persönlichkeitsänderungen in eine psychische Abhängigkeit führen, ist nicht unwahrscheinlich. Zu Risiken und Nebenwirkungen Nun kann man natürlich sagen, wer das Zeug nehmen will, der soll es nehmen. Solange Hirndoping keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, ist doch alles ok, oder? Soll man überhaupt das Hirndoping verhindern? Ist es ein moralisches Problem, wenn man Möglichkeiten der Leistungssteigerung nutzt? Soll man es im Gegenteil feiern und nicht verteufeln? Vergleichen wir Hirndoping mit der Einnahme von EPO, Cortison, Testosteron, Muskelpräparaten oder Eigenblut beim Radsport. Doping im Sport ist verboten. Wer erwischt wird, erhält nicht selten lange Sperren. Dabei glaubt schon lange niemand mehr, dass Sportarten, mit denen man Geld verdienen kann, ohne Doping auskommen. Lance Armstrong sagte bei seinem Geständnis im amerikanischen Fernsehen, in dieser Generation ist es nicht möglich, ohne Doping zu gewinnen! Gilt das auch für den Arbeitsmarkt? Wird in Zukunft der Verdienst abhängig von der Bereitschaft zur Einnahme von leistungssteigernden Mitteln sein? Werden Menschen indirekt genötigt, diese Präparate ebenfalls einzunehmen, um nicht abgehängt zu werden? Welche unerwünschten Nebenwirkungen wird man bereit sein, in Kauf zu nehmen? Es geht auch ohne: Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen empfiehlt: Ausreichend Schlaf steigert die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Auch kurze Schlafphasen (sog. Power-Napping) von etwa zehn Minuten haben einen regenerativen Effekt. Entspannungsmethoden wie autogenes Training, Yoga, Meditation oder auch progressive INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

31 AKTUELLES UND INTERESSANTES Muskelrelaxation helfen beim Umgang mit Stress. Denksport und Gedächtnistrainings fördern die Merk- und Konzentrationsfähigkeit. Ein gutes Zeitmanagement hilft in Phasen extremer Belastung, Prioritäten zu setzen. Regelmäßige kurze Pausen während intensiver Arbeitsphasen fördern die Aufnahmefähigkeit. Eine gute Organisation des Arbeitsplatzes (ein geordnetes Ablagesystem, Ordnung auf dem Schreibtisch etc.) erleichtert den Überblick über die zu leistende Arbeitsmenge. Selbstwahrnehmungstrainings (Achtsamkeit) zur besseren Wahrnehmung und Deutung körpereigener Signale helfen, Überlastungen vorzubeugen. Regelmäßiger Sport steigert die Belastungsfähigkeit in Stress- situationen und hilft, depressiven Verstimmungen vorzubeugen bzw. diese zu lindern. Kurze Spaziergänge an der frischen Luft und bei Tageslicht wirken in Stresssituationen regenerierend und stimmungsaufhellend. Eine ausgewogene Ernährung, wie beispielsweise durch den Verzehr von Obst und Gemüse sowie Seefisch und Walnüssen, trägt zum Erhalt der kognitiven Leistungsfähigkeit bei. Der Konsum von Alkohol, Nikotin und bestimmten Medikamenten, die schädigend auf die Nervenzellen wirken können, sollte weitgehend vermieden werden. Gespräche mit Familienmitgliedern, Freunden und Arbeitskollegen tragen in Zeiten hoher Arbeitsbelastung dazu bei, individuell empfundene Span- nungen abzubauen. Zudem beugen sie der sozialen Isolation vor. Der Aufbau positiver Aktivitäten, wie z.b. ein Kinobesuch oder ein Treffen mit Freunden und Bekannten, stellt einen Ausgleich zum Lern- und Berufsalltag dar und wirkt positiv auf das emotionale Wohlbefinden. Bei langwierigen Arbeitsbelastungen ist es vielfach ratsam, einen Coach hinzuzuziehen, der in der Lage ist, Veränderungsmöglichkeiten zum individuellen Arbeits- oder Lernverhalten aufzuzeigen. Lauftraining speziell für Anfänger und Wiedereinsteiger: Erstmals professionelle Vorbereitung nicht nur auf den EVL-Lauf Am 9. Juni findet in Leverkusen der nächste EVL-HalbMarathon inklusive 10-Kilometer- und 5-Kilometer- Staffellauf statt. LANXESS wird sich auch dieses Jahr wieder an der Großveranstaltung beteiligen und ruft alle Mitarbeiter, die Freude an der Bewegung und an der gemeinsamen Aktivität mit Kollegen haben, dazu auf, mitzumachen (siehe dazu auch die Xnet Deutschland News vom 8. Februar 2013). Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet die Group Function Human Resources (GF HR) im Schulterschluss mit den Arbeitnehmervertretern den LANXESS Läufern dieses Jahr erstmals eine professionelle Vorbereitung auf den EVL-Lauf an. Dadurch wollen wir vor allem diejenigen ermutigen, teilzunehmen, die noch Laufanfänger oder nach einer Trainingsunterbrechung Wiedereinsteiger sind. Mit Hilfe eines professionellen Trainers wird über zwölf Wochen in Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen gemeinsam trainiert und Kondition aufgebaut, kündigt Susanna Tang von der GF HR an. Rein in die Laufschuhe! Ziel ist es, nach dem Training alleine oder als Staffel mit Kollegen am EVL- Lauf teilzunehmen und den Halb- 31 März 2013 INFO

32 AKTUELLES UND INTERESSANTES marathon, den 10-Kilometer-Lauf beziehungsweise eine einzelne Staffeldistanz von rund fünf Kilometern erfolgreich zu meistern. Die Teilnahme am EVL-Lauf ist aber nicht zwingend für die Teilnahme am Trainingsangebot. Alle Interessierten sind unabhängig von der Teilnahme am EVL-Lauf beim Training ab Mitte März herzlich willkommen, so Sven Schulze von Personal Health Coaching, Koordinator der Trainingsangebote. Die genauen Termine und Treffpunkte der Lauftrainings für die Standorte Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen finden Sie hier. Mitmachen lohnt sich! Neben dem Gewinn an Kondition und Spaß an der Bewegung gibt es tolle Preise zu gewinnen: Drei Gewinner können sich über je vier Wochen Personal Healthcoaching freuen (jeweils eine Stunde pro Woche). Teilnehmen kann jeder, der an einer der Veranstaltungen (Informationsveranstaltungen, Trainingsstunden und/ oder EVL-Lauf) teilnimmt und die dort ausgegebenen Gewinnspielkarten ausgefüllt abgibt. Wer an mehreren Veranstaltungen teilnimmt, kann mehrere Gewinnspielkarten abgeben und erhöht somit seine Gewinn- chance. Die Verlosung findet am Tag des EVL-Laufs statt. Die Informationsveranstaltungen und Lauftrainings finden außerhalb der Arbeitszeiten statt. Für alle weiteren Fragen rund um die Vorbereitungsangebote hat die GF HR eine Hotline eingerichtet: Oder Sie schreiben eine an: Ansprechpartnerin: Susanna Tang Termine: Lauftraining KW Leverkusen Treffpunkt: Parkplatz neben Bayer Kasino Dormagen: Treffpunkt: Parkplatz vor Besucherempfang (Tor 10) Krefeld-Uerdingen Treffpunkt: Bayer-Segelklub Elfrather See Vennikelstraße 155, Krefeld 12 Die., , 11:00 Uhr Do., , 14:00 Uhr Die., , 14:15 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 13 Do., , 14:15 Uhr Die., , 11:00 Uhr Do., , 11:00 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 14 Die., , 11:00 Uhr Do., , 14:00 Uhr Die., , 14:15 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 15 Do., , 14:15 Uhr Die., , 11:00 Uhr Do., , 11:00 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 16 Die., , 11:00 Uhr Do., , 14:00 Uhr Die., , 14:15 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 17 Do., , 14:15 Uhr Die., , 11:00 Uhr Do., , 11:00 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 18 Die., , 11:00 Uhr Do., , 14:00 Uhr Die., , 14:15 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr Do., , 14:15 Uhr Die., , 11:00 Uhr Do., , 11:00 Uhr 19 Mi., , 14:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Mi., , 11:00 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Mi., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 20 Die., , 11:00 Uhr Do., , 14:00 Uhr Die., , 14:15 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 21 Do., , 14:15 Uhr Die., , 11:00 Uhr Do., , 11:00 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 22 Die., , 11:00 Uhr Do., , 14:00 Uhr Die., , 14:15 Uhr Mi., , 14:00 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Mi., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr 23 Do., , 14:15 Uhr Die., , 11:00 Uhr Do., , 11:00 Uhr Mi., , 17:15 Uhr Do., , 17:00 Uhr Die., , 16:15 Uhr KW 19 & 22: Do. Feiertag Ersatztermin: Mi INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

33 BETRIEBSRAT LANXESS AUSSCHÜSSE DES BETRIEBSRATS LANXESS WERK LEVERKUSEN Betriebsausschuss Alfred Wagner (Iris Schmitz), Werner Czaplik (Norbert Oschmann), Axel Berndt (Lothar Klameth), Birgit Bierther (Jens Fraustadt), Josef Daiminger (Christian Heinzmann), Ralf Deitz (Dieter Clever), Nuala Houston (Susanne Feiden), Michael Libitowski (Rolf Wissem), Ralf-Peter Maag (Rainer Länder) Ausschuss für personelle Angelegenheiten Iris Schmitz (Michael Libitowski), Birgit Bierther (Jens Fraustadt), Dieter Clever (Dietmar Bochenek), Ralf Deitz (Sigrid Stelp), Rainer Länder (Rolf Wissem), Christian Heinzmann (Josef Daiminger), Jens Scheumer (Frank Wörder) Ausschuss für Entgelt und Arbeitszeit Norbert Oschmann, (Josef Daiminger), Susanne Feiden (Rainer Länder), Rolf Wissem (Birgit Bierther), Jens Fraustadt (Michael Libitowski), Dietmar Bochenek (Axel Berndt), Dieter Clever (Lothar Klameth), Michael Prenzlow (Ralf- Peter Maag) Ausschuss für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Ralf Deitz (Norbert Schillmeier- Büchner), Ralf-Peter Maag (Michael Prenzlow), Christian Heinzmann (Rainer Länder), Nuala Houston (Susanne Feiden), Lothar Klameth (Dietmar Bochenek), Michael Libitowski (Norbert Oschmann), Frank Wörder (Rolf Wissem) Ausschuss für Bildung, Qualifizierung und Gruppenarbeit Jens Scheumer (Rolf Wissem), Rainer Länder (Frank Wörder), Dietmar Bochenek (Lothar Klameth), Stefanie Peters (Dieter Clever), Susanne Feiden (Birgit Bierther), Jens Fraustadt (Norbert Oschmann), Michael Prenzlow (Josef Daiminger) Ausschuss für EDV und Datenschutz Axel Berndt (Stefanie Peters), Michael Libitowski (Susanne Feiden), Josef Daiminger (Christian Heinzmann), Ralf-Peter Maag (Jens Fraustadt), Rainer Länder (Iris Schmitz), Jens Scheumer (Rolf Wissem), Norbert Schillmeier-Büchner (Sigrid Stelp) Ausschuss für Ideenmanagement Rolf Wissem (Michael Libitowski), Jens Fraustadt (Ralf-Peter Maag), Josef Daiminger (Michael Prenzlow), Susanne Feiden (Norbert Oschmann), Lothar Klameth (Norbert Schillmeier- Büchner) Ausschuss für Soziale Angelegenheit, Chancengleichheit und BUK Nuala Houston (Jens Fraustadt), Josef Daiminger (Christian Heinzmann), Michael Prenzlow (Michael Libitowski), Sigrid Stelp (Stefanie Peters), Frank Wörder (Jens Scheumer) Fett = Sprecher/in des Ausschusses In Klammern = persönliche Stellvertreter 33 März 2013 INFO

34 BETRIEBSRAT LANXESS DAS REDAKTIONSTEAM Alfred Wagner Andreas Döring Birgit Bierther Iris Schmitz Jens Scheumer Ralf-Peter Maag Susanne Feiden Christian Heinzmann INFO März Betriebsrat LANXESS im Intranet

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