Jahrgang 2012 Leinefelde-Worbis, den Nr. 33. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

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1 Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2012 Leinefelde-Worbis, den Nr. 33 Inhalt Seite A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Haushaltsatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr Änderung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leinefelde-Worbis 184 Anzeige der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 14 Vor Kirrode / Im Entenphule - 1.Änderung, Stadtteil Birkungen, gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung 186 B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Keine Herausgeber: Bezugsmöglichkeiten: Stadt Leinefelde-Worbis Das Amtsblatt kann gegen Zusendung eines frankierten Briefumschlages bei der Stadt Leinefelde-Worbis, Ratsbüro, Worbis, Rossmarkt 1, Leinefelde-Worbis, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. (Preis je Doppelseite 0,10 zzgl. Versandkosten) Das Amtsblatt wird in den Bürgerbüros der Stadt Leinefelde-Worbis für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch unter der Internetadresse (Amtsblatt) 179

2 A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Jahr 2013 Der Stadtrat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom zuletzt geändert durch Gesetz vom folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen Euro Euro Euro der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen...Euro...Euro...0.Euro der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Euro Euro Euro 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen Euro Euro Euro der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen...Euro...Euro...0.Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Euro Euro Euro 180

3 der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Euro Euro Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln Euro Euro 0 Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr Euro Euro...0.Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen) erforderlich ist, wird festgesetzt für - zinslose Kredite auf...euro - verzinste Kredite auf Euro Euro 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Euro 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 181

4 - Sondervermögen Eigenbetrieb Leinebad Euro b) Kredite zur Liquiditätssicherung - Sondervermögen......Euro c) Verpflichtungsermächtigungen - Sondervermögen......Euro 6 Abgabesätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit Sonderrechnung Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 300 v.h. - Grundsteuer B 330 v.h. b) Gewerbesteuer 330 v.h. 7 Stellenplan Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 103,42 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals (geschätzt auf Grund des vorläufigen Ergebnisses) beträgt zum T T T 9 Erheblichkeitsgrenze Nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen sind erheblich, wenn sie im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen 10 % übersteigen. Nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen 10 % übersteigen. 10 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft. Leinefelde-Worbis, den Stadt Leinefelde-Worbis (Siegel) gez.gerd Reinhardt 182

5 Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung ist gemäß 8 Abs.3 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt worden. 3. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom , Geschäftszeichen: die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 genehmigt. 4. Die Ausfertigung der Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2013 erfolgte am Die Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2013 wird im Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis Nr. 33/2012 vom bekannt gemacht. 6. Die Haushaltssatzung 2013 kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses von Montag-Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr im Haus Kaufeck, Zimmer 206 eingesehen werden. Auslegungshinweis: Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Leinefelde Worbis für das Haushaltsjahr 2013 liegt gemäß 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom bis in den Bürgerbüros der Stadt Leinefelde-Worbis, Rathaus Wasserturm, Leinefelde, Bahnhofstraße 43, Leinefelde-Worbis und Haus Kaufeck, Rossmarkt 2, Worbis, Leinefelde-Worbis, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Leinefelde-Worbis, gez.gerd Reinhardt 183

6 2. Änderung zur Vergnügungssteuersatzung vom der Stadt Leinefelde-Worbis Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 531 und 532) und der 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 61) erlässt die Stadt Leinefelde-Worbis folgende 2. Änderung zur Vergnügungssteuersatzung vom : Artikel I: 1 Steuergegenstand geändert wird: 6. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art. Artikel II 7 Steuersätze geändert wird: 3. bei Tanzveranstaltungen gewerblicher Art ( 1 Nr. 6) 10 von Hundert Artikel III: Im 9 Nr. 4 Pauschsteuer wird nach dem letzten Absatz eingefügt: Sofern sich für einen Apparat ein negatives Einspielergebnis ergibt, ist dieses mit 0,00 Euro, und nicht mit dem negativen Wert zu berücksichtigen. Artikel IV: 10 Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld, Steuererklärung erhält folgende neue Fassung: 1. Die Steuer entsteht mit der Inbetriebnahme des in 9 bezeichneten Gerätes. 2. Der/die Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Dem Steueramt ist bis zum 15. Tag des Folgemonats eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Auf Antrag kann durch die Stadt Leinefelde-Worbis die vierteljährliche Steuerklärung gestattet werden. Die errechnete Steuer ist an die Stadt Leinefelde-Worbis zu entrichten. Die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung gilt als Steuerfestsetzung. Bei Versäumen dieser Frist erfolgt die Steuerfestsetzung nach einer Schätzung. 3. Bei der Besteuerung nach der Bruttokasse sind den Steueranmeldung nach Nr. 2 Zählwerkausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum beizufügen, die als 184

7 Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdrucks, die Spieleinsätze, die Gewinne und den Kasseninhalt enthalten müssen. Die Auslesezeitpunkte (Tag und Uhrzeit des Ausdrucks) haben lückenlos an den vorhergehenden Ausdruck anzuschließen. 4. Die Besteuerung nach der Bruttokasse ist nur dann zulässig, wenn der Kasseninhalt für alle von einem Automatenaufsteller im Satzungsgebiet betriebenen Apparate mit Gewinnmöglichkeit manipulations- und revisionssicher festgestellt und nachgewiesen werden kann. 5. Die Steuerschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe fällig. 6. Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann ein Verspätungszuschlag bis zu 10 v. Hundert der festgesetzten Steuer erhoben werden. Artikel V: Alle anderen Bestimmungen bleiben unverändert. Artikel VI: 12- Inkrafttreten- erhält folgende Fassung: Diese 2. Änderung zur Vergnügungssteuersatzung vom tritt mit Wirkung vom in Kraft. Leinefelde-Worbis, gez. Gerd Reinhardt (Siegel) Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Mit Beschluss vom , Beschluss-Nr. 208/2012, hat der Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis die 2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leinefelde-Worbis (VergnStS) beschlossen. 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom , Geschäftszeichen: , die 2. Änderung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leinefelde- Worbis genehmigt. Leinefelde-Worbis, gez. Gerd Reinhardt (Siegel) 185

8 Anzeige der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 14 Vor Kirrode / Im Entenphule - 1.Änderung, Stadtteil Birkungen, gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung Die vom Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis am beschlossene Satzung zum Bebauungsplan Nr. 14 Vor Kirrode / Im Entenphule - 1.Änderung, Stadtteil Birkungen (siehe Planskizze), bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld zur Anzeige gebracht. Die Begründung wurde durch den Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis gebilligt. Entsprechend 10 Abs. 3 i. V. m. 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB erfolgte die Bestätigung der zuständigen Behörde mit Datum vom unter dem AZ: Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 14 Vor Kirrode / Im Entenphule - 1.Änderung bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tage in der Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis, Leinefelde, Rathaus Wasserturm, Bahnhofstraße 43, Zimmer 304, Leinefelde-Worbis während der Sprechzeiten Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8.30 Uhr bis Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Beachtliche Verletzungen der, in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, in Abs. 2 bezeichnete Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und in Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch bezeichnete beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres (gemäß 215 BauGB) seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß Abs. 4 wird hingewiesen. Leinefelde-Worbis, den 04. Dez gez.gerd Reinhardt (Siegel) 186

9 Planskizze B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen Keine 187

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