Zeugnisse und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen oder im "Gemeinsamen Unterricht" in der Sekundarstufe I

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1 Zeugnisse und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen oder im "Gemeinsamen Unterricht" in der Sekundarstufe I 1. Hinweise zum Zeugnis und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen und Einzelintegrationen in der Sekundarstufe I 2. Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der allgemeinen Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation 3. Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen 4. Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 5. Schülerinnen und Schüler mit Autismus 6. Nachteilsausgleich 1. Hinweise zum Zeugnis und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen und Einzelintegrationen in der Sekundarstufe I Grundlage der Leistungsbewertung und der Zeugnisse sind die jeweiligen Richtlinien des Förderschwerpunktes sowie die Richtlinien und Lehrpläne der besuchten Schulform. Hierbei ist zwischen dem Besuch des Bildungsganges der allgemeinbildenden Schule (zielgleich) und dem Bildungsgang "Lernen" bzw. "Geistige Entwicklung" (beide zieldifferent) zu unterscheiden. Schüler mit dem Förderbedarf im Bereich "Sprache (SQ)", "Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE)", "Körperliche und Motorische Entwicklung (KM)", "Sehen (SH und BL)" und "Hören und Kommunikation (SG und GH)" werden, soweit kein weiterer Förderschwerpunkt im Bereich "Lernen" oder "Geistige Entwicklung" vorliegt, in dem jeweiligen Bildungsgang der besuchten allgemeinbildenden Schule unterrichtet. Der sonderpädagogische Förderbedarf muss mindestens einmal jährlich durch die Klassenkonferenz überprüft werden (siehe AO-SF 15). Die Klassenkonferenz überprüft, ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, weitere Förderschwerpunkte hinzukommen bzw. wegfallen oder ein Förderortwechsel notwendig ist (siehe AO-SF 16). 2. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf mit den Förderschwerpunkten SQ, ES, KM, SE und HK im Bildungsgang der allgemeinen Schule Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten "Sprache", "Emotionale und Soziale Entwicklung", "Körperliche und Motorische Entwicklung", "Sehen" und "Hören und Kommunikation" gilt die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I und II (APO S I und APO GOSt). Die Schüler, die im Bildungsgang der allgemeinbildenden Schule unterrichtet werden, erhalten Notenzeugnisse. Zusätzlich erhalten sie eine Bemerkung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und Förderschwerpunkt. Von einzelnen Bestimmungen der Verordnung (APO S I und APO - GOSt) kann abgewichen werden, soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf erfordern, z.b. Körperliche und Motorische Entwicklung und Fach 1

2 Sport, oder Hören und Kommunikation und Fach Musik (siehe auch Nachteilsausgleich Punkt 6). Schulhalbjahreszeugnis 5 10 Klasse Bemerkung zum Halbjahreszeugnis "NN wird im Gemeinsamen Unterricht sonderpädagogisch im Förderschwerpunkt gefördert und auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der Hauptschule / der Realschule / der Sekundarschule / der Gesamtschule / des Gymnasiums unterrichtet." 1 Schuljahresendzeugnis Vermerk über Versetzung "NN wird im Gemeinsamen Unterricht sonderpädagogisch im Förderschwerpunkt.. gefördert und auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der Hauptschule / der Realschule / der Sekundarschule / der Gesamtschule / des Gymnasiums unterrichtet." Bei Zeugnissen, die bei Bewerbungen vorgelegt werden sollen, entfällt auf Wunsch der Eltern die Information über den Förderschwerpunkt. 3. Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" erhalten zum Schulhalbjahr und Schuljahresende ein Zeugnis in Berichtsform. Das Berichtszeugnis umfasst Aussagen zum Leistungstand und der Lernentwicklung in den Fächern. Die Beschreibung erfolgt ohne Noten (siehe AO-SF 28). Maßgeblich sind bei der Leistungsbewertung die im Förderplan beschriebenen Ziele. Die Leistungsbewertung umfasst die individuelle Anstrengung, den individuellen Lernfortschritt und die Ergebnisse des Lernens (siehe AO-SF 27). Das Berichtszeugnis enthält auch Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann die Bewertung des Leistungsstandes im Zeugnis zusätzlich mit Noten erfolgen (siehe AO-SF 28). Der Lehrer entscheidet, ob er davon Gebrauch macht. Die Bewertung der Leistungen bezieht sich in diesem Fall auf die Anforderungen des vorangegangenen Schuljahres. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen (siehe AO-SF 27 und VV 27 (2)). "Die Leistungen entsprechen den Vorgaben der vorangegangenen Jahrgangsstufe." Eine Versetzung findet bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf "Lernen" nicht statt. Die Klassenkonferenz entscheidet, in welcher Klasse die Schülerin oder der Schüler unterricht wird (siehe AO-SF 29). In der Regel wechselt die Schülerin oder der Schüler in die nächsthöhere Klasse. 1 Die Zeugniskommentare wurden mit freundlicher Unterstützung des Schulamtes Dortmund dem Leitfaden "Sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht und in der Förderschule", 2010 entnommen. 2

3 Halbjahreszeugnis Förderschwerpunkt "Lernen" Klasse 5-10 Schuljahresendzeugnis Förderschwerpunkt "Lernen" Klasse Vermerk über Versetzung wird ersetzt durch "NN nimmt ab am Unterricht der Klasse teil." Zeugnis am Ende der Klasse 9, Wechsel in den Bildungsgang, der zu einem HSA 9 gleichwertigen Abschluss führt Wird der Wechsel in den HSA 9 gleichwertigen Bildungsgang mit dem Ziel angestrebt, den HSA 9 gleichwertigen Abschluss zu erlangen, erhalten die Schüler und Schülerinnen folgende Bemerkung "NN nimmt am Unterricht der Klasse 10 mit dem Ziel teil, den gleichwertigen Abschluss nach Klasse 9 zu erreichen." Das Zeugnis wird um Noten ergänzt. Zwingend für diesen Abschluss ist die Teilnahme am Englischunterricht in den Klassen 9 und 10. Abschlusszeugnis nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bei Verlassen der Schule vor Klasse10 Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis über ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Abschlusszeugnis nach Beendigung der Klasse 10 Die Schülerinnen und Schüler erwerben nach Abschluss der Klasse 10 den "Abschluss des Bildungsganges im Förderschwerpunkt Lernen". Das Abschlusszeugnis beinhaltet Beschreibungen zum individuellen Lern- und Leistungsstand sowie die Angabe zu den unentschuldigten Fehlstunden. Auf Wunsch der Eltern kann bei Zeugnissen, die bei Bewerbungen vorgelegt werden, die Information über den Förderschwerpunkt entfallen. 3

4 Abschluss nach Klasse 10 im Bildungsgang gleichwertig mit dem HSA 9 Schülerinnen und Schüler können den Abschluss der Hauptschule erlangen, wenn die Leistungen *in allen Fächern mindestens ausreichend sind. *in nicht mehr als einem der Fächer Mathematik oder Deutsch mangelhaft sind. *in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft und in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind. *in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind (siehe AO-SF 30). Nachprüfungen sind gegebenenfalls möglich. Die Schulzeit kann zum Erlangen des HS 9 um bis zu zwei Jahre überschritten werden. Bei Erlangen des dem HSA 9 gleichwertigen Abschlusses entfällt die Bemerkung über den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt. 4. Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" erhalten zum Schuljahresende ein Zeugnis in Berichtsform. Die Beschreibung erfolgt ohne Noten (siehe AO-SF 35). Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand der im individuellen Förderplan festgelegten Förderziele. Maßgeblich sind bei der Leistungsbewertung die individuelle Anstrengung, der individuelle Lernfortschritt und die Ergebnisse des Lernens (siehe AO-SF 34). Jahreszeugnisse "Geistige Entwicklung" Klasse 5 9 Eine Versetzung findet nicht statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten folgende Formulierung: "NN nimmt ab am Unterricht der Klasse teil." Auf den Förderbedarf und der Förderschwerpunkt wird mit folgender Bemerkung im Zeugnis hingewiesen. "NN wird im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gefördert und auf der Grundlage der Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung im Bildungsgang Geistige Entwicklung unterrichtet. Abschlusszeugnis Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten am Ende ihrer Schulzeit ein Abschlussberichtszeugnis. Dieses bescheinigt die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (siehe AO- SF 35). 4

5 5. Schülerinnen und Schüler mit Autismus Schülerinnen und Schüler mit Autismus können Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schule, den Abschluss des Förderschwerpunktes "Lernen" und des Förderschwerpunktes "Geistige Entwicklung" erlangen. Die Leistungsbeurteilung und die Zeugnisvorgaben richten sich nach dem im AO-SF festgestellten Förderschwerpunkt und dem damit verbundenen Bildungsganges. 6. Nachteilsausgleich Für Schülerinnen und Schüler, die Abschlüsse der allgemeinbildenden Bildungsgänge anstreben, und im GU der allgemeinen Schule gefördert werden, können Nachteilsausgleiche gewährt werden. Art und Umfang der Nachteilsausgleiche sind danach auszurichten, dass die Beeinträchtigung voll ausgeglichen wird. Für die Gewährung des Nachteilsausgleiches kommen technische, personelle, organisatorische und sachstrukturelle Maßnahmen in Frage. Vor der Durchführung von zentralen Prüfungen werden die Angaben zum Nachteilsausgleich im Einzelfall zentral erhoben. Die Eintragung erfolgt über das Bildungsportal auf der Seite der zentralen Schulverwaltungsanwendungen (Anmeldung mit Kennwort erforderlich). Bei allgemeinen Leistungsüberprüfungen soll der gewährte Nachteilsausgleich im Förderplan festgehalten werden. 5

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