Fachverband der Kommunalkassenverwalter Ludwigsburg, 13. November 2012
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- Hetty Heidrich
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1 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Informationen für Kommunen Fachverband der Kommunalkassenverwalter, 13. November 2012
2 Der Vortrag im Überblick Der SEPA-Raum Die SEPA-Migrationsverordnung Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift Das SEPA-Mandat Die SEPA-Migration vorbereiten Wir unterstützen Sie Seite 2
3 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses ezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. argeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Seite 3
4 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land elgien - ulgarien Dänemark Deutschland - Estland Finnland - Frankreich - Griechenland - Großbritannien Irland - Island Italien - Liechtenstein - Litauen Luxemburg - Lettland Land Malta - Monaco Niederlande - Norwegen Österreich - Polen Portugal - Rumänien Schweiz Schweden Spanien - Slowenien - Slowakei - Tschechische Republik Ungarn Zypern - 27 Staaten der Europäischen Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen ergeben den Europäischen Wirtschaftsraum, zusätzlich Schweiz und Monaco; = 17 Euro-Länder Seite 4
5 Zahlungsgewohnheiten innerhalb der EU weichen stark voneinander ab: Nutzungsgrad der ZV-Produkte in % Land: DE E DK GR ES FR IE IT LU NL AT PT FI SE G Überweisungen 42,2 43,2 22,8 20,6 15,9 17,1 28,6 32,8 23,2 32,2 49,3 9,2 45,5 29,5 21,5 Lastschriften 41,9 11,6 15,0 12,1 48,3 17,8 17,0 14,5 9,9 26,9 35,3 12,1 5,3 9,2 19,5 Schecks 0,7 0,8 2,3 19,9 4,4 27,8 23,3 14,6 0,6 0,0 0,3 17,0 0,1 0,1 13,9 Kartenzahlungen 14,9 39,0 59,5 47,5 31,4 37,2 31,1 37,5 61,3 37,0 13,9 61,7 49,2 61,2 45,1 E-money 0,2 5,4 0,4 0,0 0,0 0,1 0,0 0,6 5,0 3,9 1,2 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamte bargeldlose Zahlungen/Tx Land: CZ EE CY LV LT HU MT PL SI SK RO G Tx EU Gesamt Anteil Tx in EU in % Dt. Tx- Anteil EU i. % Überweisungen 0,0 43,0 15,6 67,7 48,2 77,5 18,2 74,5 54,9 63,2 57,2 73, ,1 32,3 Lastschriften 0,0 7,3 14,1 0,8 3,6 9,3 4,5 1,0 11,9 18,4 28,1 1, ,3 38,2 Schecks 0,0 0,0 39,1 0,0 0,0 0,0 54,5 0,0 0,3 0,0 1,9 0, ,3 1,5 Kartenzahlungen 64,2 49,7 31,3 31,6 47,3 13,3 22,7 24,4 32,9 18,4 12,7 24, ,7 10,2 E-money 35,8 0,0 0,0 0,0 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,6 9,5 Gesamte bargeldlose Zahlungen ,06 DSGV, Daten aus dem Jahr 2005, Quelle EZ lue ook (Dezember 2006) = Ähnliche Transaktionsanteile wie in Deutschland = Im Vergleich zu Deutschland stark abweichende Transaktionsanteile Seite 5
6 Marktanteile Zahlungsverkehr in Deutschland Ca. 44% 23% 8% 7% 5% 4% 4% 5% Sparkassen- Finanzgruppe Genos Post- ank* Deutsche ank* Dreba* HV Co- ank Sonstige * Postbank will / hat Clearing für Deutsche und Dresdner ank übernehmen Seite 6
7 Sparkassenorganisation als Marktführer in Europa argeldlose Zahlungen (Angabe in Millionen) ,2 % 76 % 24 % 12,8 % (46,5 %) (53,5 %) Überweisungen ,2% 17,5 % 64,3 % Lastschriften EU 15 ohne Deutschland Deutschland Sparkassen-Finanzgruppe Andere deutsche anken ,6% 22,1 % 62,3% Seite 7
8 Die Rolle der öffentlichen Kassen Handlungsdruck zur Schaffung der SEPA kam von der Europäischen Kommission und der EZ Presseausschnitte: Seite 8
9 Die SEPA-Migrationsverordnung Seite 9
10 Wesentliche Regelungen der Migrationsverordnung Ab dem 1. Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften europaweit nach den Regularien der SEPA durchgeführt werden. Die nationalen Verfahren der einzelnen Mitgliedsländer enden mit diesem Datum. IAN-only-Prinzip: IAN ist maßgebliche Kundenkennung. IC wird ab 1. Februar 2014 für inländische Zahlungen und ab 1. Februar 2016 nicht mehr benötigt. estehende Einzugsermächtigungen können weiter genutzt werden. Dies erhöht in Verbindung mit der zum 9. Juli 2012 durchgeführten Änderung der AGs die Rechtssicherheit und erleichtert den Wechsel auf die SEPA-asis-Lastschrift. Möglichkeit zur Verlängerung des nationalen Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) bis zum 1. Februar In Deutschland wird diese Übergangszeit genutzt. Seite 10
11 SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche asisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-asis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung am eingeführt SEPA-Lastschrift am in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt 4. Schritt Für inländische sowie grenzüberschreitende Zahlungen gilt IAN-only, ab kann im SEPA-Raum die Angabe der IC entfallen * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 11
12 Die Inhalte der EU-Verordnung in die Praxis übersetzt Nationale ZV-Verfahren werden abgeschaltet IZV-Vordrucke DTAUS-Dateien IZV-Clearing Einzugsermächtigungslastschrift Abbuchungslastschrift SEPA-Vordrucke XML-Dateien SEPA-Clearing SEPA-asis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Sparkassen bieten bereits alles an! Seite 12
13 Die IAN in der Presse: eine kurze Umschau (wirtschaft.t-online.de, ) ( 28. Juli 2010) Seite 13
14 IAN und IC Die neue Kontokennung IAN International ank Account Number/ Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen eispiel: Länderkennzeichen DE Prüfziffer 2-stellig 87 ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) IC usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z.. SOLADES1LG)! ab 2014: ab 2014: IAN onlyin Deutschland IAN onlyin Deutschland! ab 2016: ab 2016: IAN onlyeuropaweit! IAN onlyeuropaweit!! IAN und IC sind auf den Kontoauszügen, im Online-anking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden. Seite 14
15 IAN und IC auf neuer SparkassenCard Seite 15
16 Die SEPA-Überweisung Seite 16
17 Neues SEPA-Überweisungsformular eleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab das Ausfüllen H O T E L D E P A R I S E A N K E M A X M U S T E R M A N N ! Auch als Zahlschein für Rechnungen erhältlich Seite 17
18 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-etragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Seite 18
19 Die SEPA-Lastschrift Seite 19
20 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) (bisher Einzugsermächtigungsverfahren) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige eträge einzuziehen und eine Weisung an die ank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z.. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Seite 20
21 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der elastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Seite 21
22 Der Ablauf einer SEPA-asis-Lastschrift ähnelt dem Ablauf im bisherigen Verfahren Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 4 5 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z.. D-14) 3. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2) 4. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-5 bzw. D-2) 5. Zahlungsverrechnung (D) 6. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 7. Gutschrift Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Seite 22
23 ei der SEPA-Lastschrift müssen alle relevanten Fristen eingehalten werden (SEPA-asis-Lastschrift) Vorlagefristen der Zahlstelle D Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungsempfänger und seiner ank (cut-off Zeit = 8:00 Uhr) D-5 Arbeitstage Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften bei Zahlstelle* D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über etrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (zwischen ZP und ZE vertraglich, Vereinbarung anderer Frist möglich)! ab Ende 2013: ab Ende 2013: D - 1 innerhalb - innerhalb Deutschlands Deutschlands D-2 Arbeitstage Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle* D = Fälligkeitsdatum = elastungsdatum = Interbanken Verrechnungsdatum Zu beachten vom Zahlungspflichtigen (ZP) und seiner ank D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+5 Arbeitstage Rückgabefrist durch die Zahlstelle D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktion (SONDER- FALL), bei der kein gültiges Mandat besteht * Gemäß SEPA-asis-Lastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens 5 bzw. 2 Tage vor Fälligkeit (D-5/D-2) bei der Zahlstelle vorliegen. Seite 23
24 Vergleich: SEPA-asis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab elastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung eim Zahlungsempfänger Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab elastung Nein Kontonummer und LZ Unbefristet, bis auf Widerruf eim Zahlungsempfänger Seite 24
25 Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (bisher Abbuchungsverfahren) Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende esonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats).! Keine Abbuchung bei Verbrauchern möglich Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist nur zwischen Firmen möglich Seite 25
26 ei der SEPA-Lastschrift müssen alle relevanten Fristen eingehalten werden (SEPA-Firmen-Lastschrift) Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten vom Zahlungsempfänger und seiner ank (cut-off Zeit = 8:00 Uhr) D Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und seiner ank D-1 Arbeitstage Spätester Vorlagezeitpunkt von Firmenlastschriften bei Zahlstelle* D+2 Arbeitstage Rückgabefrist durch die Zahlstelle D = Fälligkeitsdatum = elastungsdatum = Interbanken Verrechnungsdatum * Gemäß SEPA-Firmen-Lastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens 1 Arbeitstag vor Fälligkeit (D-1) bei der Zahlstelle vorliegen. Die Cut-off-Zeit für die Einreichung beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein. Seite 26
27 Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung estätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher Ja Nein Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw optional) estätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger Abbuchungsauftragsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) Nein Nein Kontonr. und LZ Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt Seite 27
28 SEPA-Rückgabegründe Lastschriften eschreibung fehlerhafte/ungültige Kontonummer (IAN fehlerhaft) Konto erloschen (Konto aufgelöst) Keine Angabe des Grundes (Konto gesperrt) Zahlungsart für Konto unzulässig Keine Deckung (Rückgabe mangels Deckung) Doppeleinreichung Adressangaben unvollständig Kein gültiges Mandat Mandatsinfo fehlt Widerspruch durch Zahlungspflichtigen Kontoinhaber verstorben Keine Angabe, Rückgabe durch Kunden (Sonstige Gründe) Keine Angabe, Rückgabe durch Institut (Sonstige Gründe) Regulatorische Gründe (Aufsichtsrechtliche Gründe) Zulässig bei Return (Rückgabe) Return Return Return Return Return Return Refund (Widerspruch) Refund Refund Return Return Return Return Return-Code AC01 AC04 AC06* AG01* AM04* AM05 E04 MD01 MD02 MD06 MD07* MS02 MS03 RR01* Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird empfohlen die mit * markierten Rückgabegründe nicht aktiv bei Rückgaben zu verwenden, sondern die sonstigen Gründe MS02 oder MS03 zu nutzen. Seite 28
29 Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 29
30 Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen etrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die ank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren! Mandatsmuster können unter und heruntergeladen werden Seite 30
31 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum esonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen und eispiele finden Sie in unseren roschüren auf unseren Downloadseiten. Seite 31
32 Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche undesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Vertrags-/Kundennummer) Seite 32
33 ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden ei bestehenden Einzugsermächtigungen muss ein Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-asis-Lastschriften mit seinem Kreditinstitut abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 33
34 Übergangsfristen bei der SEPA-Migration überbrücken: Das Kombimandat Das Kombimandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-asis-Lastschrift. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Aufgrund der Umwidmung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate wird das Kombimandat nur in Ausnahmefällen benötigt. eispielsweise wenn Migrationstermin Zahlungsverkehr und Umstellung des Formularwesens auseinanderfallen. Verkehrs AG, ahnhofstr 7, Zielort Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandates 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Verkehrs AG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschriften von meinem Konto einzuziehen 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verkehrs AG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verkehrs AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem elastungsdatum, die Erstattung des belasteten etrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten edingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-asis-Lastschrift wird mich die Verkehrs AG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.! Nachdem der Kunde seinen Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt hat, benötigt er nur noch SEPA-Lastschriftmandate Seite 34
35 Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt isherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-asis-Lastschriften vereinbart werden Seite 35
36 Die SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten Seite 36
37 Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungsstellung (IAN/IC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) uchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IAN/ICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen (Kundenanfragen) Treasury (Liquiditätsmanagement/ ankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten, VL, Versicherungen) Rechtsabteilung (insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.. Call Center) Informationstechnologie Seite 37
38 Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IAN und IC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IAN und IC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic anking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/LZ in IAN und IC stehen Konvertierungstools zur Verfügung * ISO XML-Standard Seite 38
39 Unterstützungsangebote für die SEPA-Umstellung SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/LZ auf IAN/IC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen! Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Sparkasse! Seite 39
40 Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-asis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der undesbank beantragen ( SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)! Aktuelle roschüren zum Thema SEPA-Lastschriften erhalten Sie auf unserer Seite Seite 40
41 SEPA-Vorbereitungen beim KDRS Projekt innerhalb des KDRS wurde aufgesetzt EDV-technische Umstellung soll bis Ende 2012 erledigt sein Sie werden über die weiteren Schritte über ihr KDRS informiert Die Umstellung auf SEPA erfolgt vom 3. bis 7. Oktober 2013 Umstellung im Zahlungsverkehr und im Formularwesen zeitgleich Pilotierung im Sommer nächsten Jahres Ihre Ansprechpartner beim KDRS: Alexander Raible / Ulrich Eisele Telefon: 0711 / , a.raible@kdrs.de, u.eisele@kdrs.de! Umstellung auf SEPA erfolgt bis 7. Oktober 2013 Seite 41
42 Wir unterstützen Sie Seite 42
43 Terminplanung der Finanz Informatik Sukzessive ereitstellung der SEPA-Funktionen Produkt EICS (SFirm) Software (SFirm) anking-apps Internetfiliale! Termin: Termin: Februar Februar !! IF 5 Mobile SEPA Einzelüberweisung 2013 SEPA Terminüberweisung Keine Umsetzung SEPA- Sammelüberweisung Keine Umsetzung SEPA-Termin- Sammelüberweisung Keine Umsetzung SEPA-Lastschrift 04/05 November 2012 Juni 2013 Keine Umsetzung SEPA-Dauerauftrag Keine Umsetzung Juni 2013 Keine Umsetzung SEPA-Dauerlastschrift Keine Umsetzung Keine Umsetzung Keine Umsetzung Keine Umsetzung SEPA Terminlastschrift Keine Umsetzung Keine Umsetzung Keine Umsetzung SEPA-DSRZ Freigabe Keine Umsetzung November 2012 Juni 2013 Keine Umsetzung XML-Upload Juni 2013 Keine Umsetzung SEPA Übertrag Keine Umsetzung Keine Umsetzung Seite 43
44 Die neueste Electronic anking Software ist SEPA-ready SFirm 2.5 ist bereits SEPA-ready und enthält u. a. folgende Funktionen: SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/LZ auf IAN/IC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate SEPA-Mandatsverwaltung Online-anking und S-Terminals Umwandlungshilfen (Konto/LZ auf IAN/IC) sind geplant Daueraufträge Die automatische Umstellung auf SEPA ist geplant! Nähere Informationen erhalten Sie beim Electronic anking-experten Ihrer Sparkasse Seite 44
45 eispiel einer Mandatsverwaltung in SFirm Seite 45
46 SEPA-Mailing Mailing + SEPA Kompass als Anlage Zielgruppe: Firmen- und Gewerbekunden Kommunen WEGs Vereine, Stiftungen, Schulen Parteien, Kirchen etc. Versand: KW 46 Seite 46
47 Unsere Empfehlungen für den Mittelstand SEPA-Kompass Auf Kurs zur SEPA-Fitness Handlungsempfehlungen in Kürze mit dem Hinweis auf vertiefende und weiterführende Informationen im Internet Machen Sie die SEPA-Fitness zur Chefsache. Wie stark tangiert SEPA Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen? ringen Sie Ihre Organisation, Abläufe und EDV-Systeme auf Kurs. Informieren Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner. Reichen Sie möglichst alle Zahlungen auf elektronischem Wege ein. Machen Sie sich mit dem SEPA-Lastschriftverfahren vertraut. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz. Seite 47
48 SEPA-Kompass Auf Kurs zur SEPA-Fitness Seite 48
49 Unsere SEPA-Informationen im Internet NEU: Download roschüren Vordrucke Links EDV-Tools Seite 49
50 Seite 50
51 Kundenbroschüren im Internet Hinweis auf gute 50-seitige Verbandsbroschüre Seite 51
52 Grenzenlose Freiheit: SEPA-Kartenzahlungen Zielsetzung Karteninhaber und Händler sollen überall im Euroraum Kartenzahlungen in standardisierter Weise veranlassen bzw. entgegennehmen ( any card at any terminal ) Der argeldanteil im Handel soll damit weiter zurückgeführt werden Einheitliche europaweite Sicherheitstechnologien verbessern weiterhin den Schutz vor Kartenmissbrauch Für SEPA-Kartenzahlungen ist der Chip auf der ankkarte und die PIN- Autorisierung beim ezahlen Pflicht Das deutsche girocard-verfahren erfüllt bereits heute diese Anforderungen Seite 52
53 Vielen Dank. Welche Fragen zu SEPA haben Sie noch? Leiter Electronic anking Schillerplatz Telefon Fax konstantin.chatzis@ksklb.de Seite 53
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