Zuständigkeiten / Nationale Agenturen
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- Norbert Karlheinz Berg
- vor 6 Jahren
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1 ERASMUS+ Schulbildung Strategische Partnerschaften im schulischen Bereich Hinweise für die Antragstellung 2015 Bonn 11. Dezember 2014 Zuständigkeiten / Nationale Agenturen Nationalen Agenturen in Deutschland (wie in der vorherigen Programmgeneration LLP: Schulbildung (COMENIUS) Berufliche Bildung (LEONARDO DA VINCI) und Erwachsenenbildung (GRUNDTVIG) Hochschulbildung (ERASMUS) JUGEND Nationale Agentur beim PAD Nationale Agentur beim BIBB Nationale Agentur beim DAAD Nationale Agentur Jugend für Europa Gemeinsame Portalseite der 4 NAs für ERASMUS+: Seite 2 1
2 3 Leitaktionen (Key Actions) in den Bereichen Bildung + Ausbildung und Jugend: Leitaktion 1 KA 1 Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 2 KA 2 Kooperation zur Förderung von Innovation und Austausch guter Praxis (=> "Strategische Partnerschaften") Leitaktion 3 KA 3 Unterstützung politischer Reformen Spezifische Aktionen: Jean Monnet Sport Seite 3 Strategische Partnerschaften im Schulbereich Strategische Partnerschaften "Standardmodell": multilateral, Konsortialprinzip Strategische Partnerschaften zwischen Regionen bilateral oder multilateral, Konsortialprinzip Sektorübergreifende Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung: ab 2015 kein eigenes Antragsformular mehr (=> "Standardmodell") Strategische Schulpartnerschaften: ausschließlich zwischen Schulen bilateral oder multilateral, kein Konsortialprinzip Seite 4 2
3 Teilnahmeberechtigt: 33 Programmstaaten 28 Mitgliedsstaaten der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, FYR Mazedonien Partnerstaaten = alle anderen Staaten weltweit (auch die Schweiz) Einrichtungen aus Partnerstaaten können unter bestimmten Bedingungen an einzelnen Aktionen beteiligt werden siehe Programmleitfaden Seite 5 Programmleitfaden 2015 Grundlage für die Antragstellung Englische Version bereits auf der Website der EU-Kommission verfügbar andere Sprachversionen folgen Leitaktion 2: ca. ab S Seite 6 3
4 "Strategische Partnerschaften sollen die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, Peer-Learning und des Erfahrungsaustausches auf der europäischen Ebene unterstützen." (Programmleitfaden 2015) Voraussetzung: mindestens eine der horizontalen Prioritäten oder Mindestens eine der spezifischen Prioritäten (hier: Schulsektor) ist betroffen (mehr dazu später ) Seite 7 Aktivitäten im Schulbereich bei Leitaktion 2 - Beispiele Transnationaler Austausch guter Praxis Entwicklung von Curricula, neuer Unterrichtsmethoden, innovativer Lehr- und Lernansätze, die auch zu besserer Nutzung von IKT im Schulbereich führen Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der Lehreraus- und Fortbildung Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich Seite 8 4
5 Strategische Partnerschaften im Schulbereich ("Standardmodell") Antragsberechtigt ist prinzipiell jede öffentliche oder private Organisation in einem Programmstaat Z.B. Landesinstitute, Studienseminare, Hochschulen / Zentren für Lehrerbildung / Fachdidaktik + ggf. Akteure aus anderen Bereichen Teilnahmeberechtigt sind unter bestimmten Bedingungen auch Organisationen aus Partnerstaaten (wenn klarer Mehrwert für das Projekt) Sobald eine andere Einrichtung als eine Schule / vorschulische Einrichtung beteiligt ist "Standardmodel" (multilateral, konsortial) Partnerschaften verschiedener Größe und mit unterschiedlichem Anspruchsniveau sind möglich Größere Partnerschaften verschiedener Akteure (vergleichbar den ehemaligen zentralen Projekten) fallen ebenfalls in diese Kategorie Seite 9 Allgemeines Dauer: zwischen 24 und 36 Monaten bei Antragstellung festzulegen Multilateral mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Programmstaaten Ausnahme: reine Schulpartnerschaften und Regio-Partnerschaften: wahlweise auch bilateral Förderverfahren für alle Partnerschaften ist das Konsortialprinzip Die koordinierende Einrichtung erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt und ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für Berichterstattung und Abrechnung Ausnahme: reine Schulpartnerschaften Keine Finanzierung mehr für Vorbereitende Besuche (Kontaktseminare möglich) Seite 10 5
6 Strategische Partnerschaften: Regio-Partnerschaften Partner auf lokaler / regionaler Ebene: Eine lokale oder regionale Schulbehörde als Antragsteller Schulverwaltungsbehörde Mindestens eine Schule oder vorschulische Einrichtung Schule Weiterer Partner Mindestens ein weiterer Partner entsprechend dem gewählten Thema bilateral oder multilateral (ein lokales / regionales Netzwerk pro Staat) Konsortialprinzip Seite 11 Auf europäischer Ebene: wahlweise bilaterale Regio-Partnerschaften Staat A Staat B Schulverwaltungsbehörde Schulverwaltungsbehörde Schule/n Weitere/r Partner Schule/n Weitere/r Partner Seite 12 6
7 oder multilaterale Regio-Partnerschaften Staat A Schulverwaltungsbehörde Staat B Schulverwaltungsbehörde Schule/n Weitere/r Partner Schule/n Weitere/r Partner Staat C Schulverwaltungsbehörde Schule/n Weitere/r Partner Staat D Staat E Seite 13 Strategische Regio-Partnerschaften Antragstellung / Verträge 2014: Die lokalen Partner (Schule + 3. Partner) gelten als "assoziierte Partner" und können zwar an Mobilitäten und anderen Aktivitäten teilnehmen, bekommen aber keine eigene Pauschale für Projektmanagement /-durchführung Neu 2015: Der Begriff "Assoziierter Partner" wird gestrichen. Die lokalen Partner sind "reguläre" Partner mit jeweils eigener Management-Pauschale Wann ist eine Antragstellung als "Regio-Partnerschaft zu empfehlen? => i.d.r. nur, wenn die Partnerschaft bewusst bilateral sein soll. In allen anderen Fällen ist das "Standard"-Modell einfacher, weil Sonderregeln wegfallen (Schulbehörden auf allen Seiten, lokale Partner) Seite 14 7
8 Qualitätskriterien / Bewertung von Anträgen Seite 15 Prioritäten beachten! Leitfaden S.106 (englische Version) Horizontale Prioritäten Vermittlung und Bewertung von Schlüsselkompetenzen, z.b. unternehmerische Initiative, digitale Kompetenz, Sprachkenntnisse Förderung von Chancengleichheit und Inklusion, Bekämpfung von Schul- bzw. Ausbildungsabbruch Seite 16 8
9 Prioritäten beachten! Leitfaden S.107 (englische Version) Spezifische Prioritäten für den Bereich Schulbildung Stärkung des Profils des Lehrberufs Verbesserung schwacher Leistungen in Grundfertigkeiten durch effektivere Lehrmethoden Verbesserung der schulischen Leistung junger Menschen, Vermeidung von Schulabbruch Entwicklung von qualitativ hochwertigen und zugänglichen frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten Seite 17 KA 2 Maximal erreichbar: 100 Punkte Qualitätskriterien für die Bewertung von Mindestpunktzahl: 60 Anträgen auf strategische Partnerschaften 30 Punkte 20 Punkte 20 Punkte 30 Punkte Relevanz des Projekts Qualität von Konzept und Durchführung Qualität des Projektteams und der Kooperation Auswirkung und Verbreitung In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen Seite 18 9
10 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften Relevanz des Projekts (30 Punkte) 1/3 u.a.: Bezug zu den Prioritäten der Aktion, Bedarfsanalyse, Ziele, Bedeutung für die teilnehmenden Einrichtungen, Innovation, europäischer Mehrwert (Ergebnisse könnten auf einzelstaatlicher Ebene so nicht erreicht werden) Qualität von Konzept und Durchführung (20 Punkte) KA 2 Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen u.a.: Qualität und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms einschließlich Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Monitoring, Evaluation und Verbreitung von Ergebnissen, Kohärenz zwischen Zielen und geplanten Maßnahmen, Kosteneffizienz (Budgetplanung); bei transnationalen Lehr-/Lernaktivitäten: Zusammenhang zu den Projektzielen Seite 19 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften Qualität des Projektteams und der Kooperation (20 Punkte) u.a.: Zusammensetzung der Partnerschaft (passendes Profil der Einrichtungen zu Erreichung der Ziele), Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Einbeziehung von "Newcomern", Koordinationsund Kommunikationsmechanismen; bei Einrichtungen aus einem Partnerstaat: Mehrwert für das Gesamtprojekt? (falls nicht=> Ablehnung des gesamten Antrags) Auswirkung und Verbreitung (30 Punkte) 2/3 KA 2 u.a.: Evaluationsmaßnahmen, Auswirkung auf die beteiligen Einrichtungen und auf lokaler / regionaler / nationaler und europäischer Ebene, Qualität des Verbreitungsplans (z.b. freie Zugänglichkeit erarbeiteter Materialien), Nachhaltigkeit nach Auslauf der EU-Förderung) Seite 20 10
11 Leitfaden für Gutachter (englisch): Enthält im Detail die Bewertungskriterien, auf deren Grundlage die Qualitätspunkte vergeben werden Lektüre vor Antragstellung unbedingt zu empfehlen Link auf Website des PAD Aktualisierung 2015? Seite 21 Tipps für die Projektplanung und Antragstellung Seite 22 11
12 Bei Planung für eine Antragstellung 2015 beachten Was gibt es schon? Wo ist Bedarf ("needs analsis")? => die Listen der geförderten KA 2 Projekte 2014 berücksichtigen (auch bei den anderen deutschen NAs! Kompendia und Ergebnisse früherer Projekte: s. auch Website der Education, Audiovisual and Culture Executive Agency Seite 23 _practice_140730_en.pdf z.b.: Improving Teacher Education in Mathematics and Science A European exchange network for media literacy European clusters to fight early school leaving through promoting the exchange of knowledge and best practices Seite 24 12
13 Erinnerung Seite 25 Zusammensetzung der Partnerschaft Ausgewogen und den Projektzielen angemessen? z.b. bei Projekten im Schulsektor: Sind Schulen als Partner vertreten? Falls nicht: Welche Rolle spielen sie? (=> Erläuterung im Antrag) Knowhow, Erfahrung und Ressourcen der Partner im Hinblick auf die Projektziele Verteilung der Aufgaben Newcomer? Falls Einrichtungen aus Partnerstaaten: substantieller Beitrag für das Gesamtprojekt? (falls nicht: Ablehnung des gesamten Antrags) Überlegung bei Partner aus CH: als Partner aufführen mit allen Risiken und Chancen - oder ggf. als "stille Partner" einbeziehen / erwähnen (ggf. Unterstützung durch NA CH)? Seite 26 13
14 KA 2 KA 2 Lessons learned / Tipps für die Antragstellung 2015 (1/3) Bezug zu den Programmzielen laut Leitfaden muss tatsächlich im Konzept erkennbar sein (nicht nur "Lippenbekenntnis") Mit Orientierung am Leitfaden, gutem Konzept und klarer Darstellung die eigenen Chancen erhöhen Im Hinblick auf die Finanzlage: Realistischer Kostenplan Kosteneffizienz ist auch ein inhaltliches Bewertungskriterium Vorsicht mit vorgefertigten Rastern / Modulen! (Ablehnungsgefahr bei ähnlichen Anträgen) Beratungsangebot / Merkblätter beachten Seite 27 KA 2 KA 2 Lessons learned (2/3) Das richtige Antragsformular wählen 2015 zwei verschiedene Formulare: Antragsformular nur für reine Schulpartnerschaften Antragsformular für alle anderen strategischen Partnerschaften im Schulbereich (einschließlich der sektorübergreifenden) Muster sind bereits auf der Website der EU-Kommission eingestellt: Oft Verwirrung über die Art der Partnerschaft (z.b. "zwischen Regionen") Seite 28 14
15 Antragsvorbereitung => PAD-Website Merkblätter, Anleitungen, Formular für Projektskizze etc. Wird laufend aktualisiert und ergänzt Auch Hilfe für Registrierung in ECAS, URF Seite 29 Antragstermin 2015 KA 2 / Strategische Partnerschaften: Antragstermin: (12 Uhr mittags Brüsseler Zeit) Projektdauer: zwischen 24 und 36 Monaten Projektbeginn: zwischen dem 1.9. und dem (? eher den als Projektbeginn wählen) Projektende: spätestens Programmleitfaden 2015: Seite 30 15
16 KA 2 EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften MORGEN Seite 31 Fragen? Fragen / Anmerkungen zu dieser Präsentation bitte an: sabine.lioy@kmk.org, Tel Seite 32 16
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