Kinderschutz Führungszeugnisse
|
|
- Nicolas Gerber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz- Informationsveranstaltung Kommunen am
2 Themen 1. Grundlagen 2. Sicherstellungsvereinbarung 3. Erweitertes Führungszeugnis 3.1 Beantragung 3.2 Neutrale Stelle 4. Wo bekomme ich weitere Informationen? 5. Unterstützungsmöglichkeiten der Kommunen 6. Fazit 2
3 1. Grundlagen 3
4 1. Grundlagen-Hintergrund Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen, - Einrichtungen der Kirchen - und in anderen Zusammenhängen der Jugendarbeit 4
5 1. Grundlagen-Hintergrund/Zahlen ca % der Frauen/Mädchen sind betroffen ca. 6-9% der Männer/Jungen sind betroffen ca Kinder/Jugendliche pro Jahr betroffen ca. 25% der Täter bei Mädchen sind (Stief-)Väter ca. 70 % der Täter sind Verwandte (Brüder, Onkel/Tante..) und Bekannte (Freunde der Familie, Lehrer*innen, Jugendleiter*innen..) ca. 6 % der Täter sind Fremde 5
6 1. Grundlagen-Gesetzliche Grundlage Bundeskinderschutzgesetz vom a Kinder- und Jugendhilfegesetz, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 6
7 1. Grundlagen-Inhalt 72 a Regelung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen für Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe (einschl. Jugendarbeit). Hierzu auch erforderlich: Sicherstellungsvereinbarung nach 72a zwischen Jugendämtern und Vereinen (hierin dann enthalten die Einsichtnahme in Führungszeugnisse und Erstellung eines Schutzkonzeptes) 7
8 2. Sicherstellungsvereinbarung 8
9 2. Sicherstellungsvereinbarung-Inhalte Darin verpflichten sich die Vereine Schutzkonzepte vorzuhalten und sich in bestimmten Fällen ein erweitertes Führungszeugnis von den Jugendleiter*innen vorlegen zu lassen Die Prüfung, wann dies notwendig ist, kann über ein Prüfschema erfolgen. Jeder Verein entscheidet selbständig, ob er eine Vereinbarung unterschreibt! (Vorteil: Eigenschutz der Jugendleiter*innen und des Vereins) 9
10 3. Erweitertes Führungszeugnis 10
11 3. Erweitertes Führungszeugnis Jugendarbeit, v.a. wenn öffentlich finanziert wird Erw. FZ, nur wenn ein sogenannter qualifizierter Kontakt vorliegt, nicht allgemein möglich auch in einzelnen Fällen eine Selbstverpflichtungserklärung statt erw. FZ Definition qualifizierter Kontakt: Übernachtungen (auch das Küchenpersonal) Einzelbetreuung (ein*e Leiter*in in der Gruppe) Einzelunterricht besondere Abhängigkeit Jugendverbände haben teilweise eigene Verfahren vorgegeben 11
12 3. Erweitertes Führungszeugnis In das FZ kommen alle Verurteilungen über 90 Tagessätzen Sollte bereits eine Verurteilung im Zentralregister stehen, egal wie hoch, auch nachfolgende Verurteilungen unter 90 Tagessätzen Sowie alle nach 72 a Abs. 1 SGB VIII erwähnte Straftaten (z.b. Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, sexueller Missbrauch, Entziehung Minderjähriger) zum Tätigkeitsausschluss nach 72 a SGB VIII sollen nur maßgebliche Verurteilungen, die auch in 72 a SGB VIII benannt sind, führen! 12
13 3.1 Beantragung persönlich und mit Personalausweis bei der jeweiligen Kommune mit Gebührenbefreiungsantrag (beinhaltet Bestätigung des Vereins) erw. FZ wird direkt an den/die Jugendleiter*in gesendet Stadt Villingen-Schwenningen ermöglicht den Vereinen eine Liste mit Unterschriften und Kopien der Personalausweise der Jugendleiter*innen für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses an das Bürgerservicezentrum zu senden > geringerer Aufwand für Jugendleiter*innen 13
14 Führungszeugnis Aufgabe Verein Der Verein fordert die/den Jugendeiter*in zur Vorlage mit Kostenbefreiungsantrag auf mit: Anlage 4 b Muster für eine Bescheinigung für die Gebührenbefreiung Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses KINDERSCHUTZ FÜHRUNGSZEUGNISSE - 72A BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ 14
15 3.2 Neutrale Stelle - Ablauf 1) Jugendleiter*in kommt zur Einsichtnahme in die Kommune 2) Kommune sieht ein, ob Straftaten nach 72a SGB VIII (Liste mit Straftaten nach 72a SGB VIII wird an Kommunen versendet) im erw. FZ vorliegen 3) Liegen keine Straftaten nach 72a SGB VIII vor, wird dem/der Jugendleiter*in eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgehändigt Andere Landkreise ermöglichen Jugendleiter*innen zudem die Einsichtnahme in jeder Kommune im Landkreis vorzunehmen Die Kommune muss nichts dokumentieren, die Dokumentation erfolgt im jeweiligen Verein! 15
16 3.2 Neutrale Stelle - Ausgestaltung Jede Kommune kann selbst entscheiden, welche Person(en) für die Einsichtnahme verantwortlich sein soll(en) Vorschlag: Die Einsichtnahme der erw. FZ kann bei der selben Person erfolgen, die die Beantragung des erw. FZ vornimmt Die für die Einsichtnahme der erw. FZ verantwortliche Person unterliegt der Schweigepflicht! 16
17 Bescheinigung der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher des Verbandes / Vereins...gemäß 72a SGB VIII Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz ist zu überprüfen, ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171,174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234,235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden ist. Wir weisen darauf hin, dass entsprechend 72 a SGVlll jede Person von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist. Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Eine erneute Einsichtnahme ist nach fünf Jahren vorzunehmen. Vorname Nachname Anschrift Der/die oben genannte Mitarbeitende hat ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorgelegt. Das erweiterte Führungszeugnis wurde ausgestellt am: Es ist kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234,235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden. Hiermit erkläre ich mich mit der Speicherung der oben angegebenen Daten einverstanden. Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des 72a (5) SGB VIII ist eine Weitergabe der Daten nicht gestattet. Die Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit für den freien Träger der Jugendhilfe zu löschen. Kommt es zu keiner Mitarbeit sind die Daten unverzüglich zu löschen. Ort, Datum. Stempel der Einrichtung KINDERSCHUTZ Unterschrift FÜHRUNGSZEUGNISSE der für die Einsichtnahme - 72A BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ zuständigen Person 17
18 4. Wo bekomme ich weitere Informationen? 18
19 4. Wo bekomme ich weitere Informationen Homepage und Ansprechpartner Weitere Informationen erhalten Sie unter: der Homepage des Schwarzwald-Baar-Kreises Rückfragen an: Ramona Götz 07721/
20 5. Unterstützungsmöglichkeiten der Kommunen 20
21 5. Unterstützungsmöglichkeiten der Kommunen 1) Gewährung von Listen für die Beantragung der erw. FZ mehrerer Jugendleiter*innen durch den Verein 2) Einrichtung einer neutralen Stelle 3) Ermöglichung der Einsichtnahme in das erw. FZ für Jugendleiter*innen in allen Kommunen im Schwarzwald-Baar-Kreis Bitte um Rückmeldung bis an das Jugendamt Schwarzwald-Baar-Kreis, ob die Möglichkeit besteht dies in Ihrer Kommune umzusetzen. 21
22 6. Fazit 22
23 6. Fazit Die Vereine haben eine Verantwortung gegenüber den Ihnen anvertrauten Kindern! Mit dem 72a SGB VIII und der erforderlichen Umsetzung, auch in den Vereinen, soll dieser Verantwortung des Kinderschutzes Rechnung getragen werden. Zudem kann damit auch weiteres Vertrauen bei Kindern und deren Eltern erworben werden! Darüber hinaus dient die Umsetzung der Absicherung der Vereine! Mit Ihrem Engagement für eine neutrale Stelle könnten Sie die Vereine (dabei) unterstützen! 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24
Kinderschutz Führungszeugnisse
Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz 1 Hintergrund Besserer Schutz von Kindern- und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen,
MehrKinderschutz Führungszeugnisse
Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz 1 Hintergrund Besserer Schutz von Kindern- und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen,
MehrKonzept 72a SGB VIII Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Konzept 72a SGB VIII Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis 1.Allgemeines 1.1 Wer ist vom Gesetz betroffen? Alle Vereine und Verbände (freie Träger der Jugendhilfe), die öffentliche Mittel, z.b. über Kreisjugendring,
MehrVereinbarung. Präambel
Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. 72 a SGB VIII für ehren- oder nebenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Präambel Die Verbesserung des Schutzes Minderjähriger
MehrErweiterten Führungszeugnisses
Erweitertes Führungszeugnis Anforderung durch Kreiskirchenamt Prüfung (s. Anlage 1) und eventuell Anforderung durch - Hauptamtlichen - Nebenamtlichen - Praktikanten - Freiwilliges Soziales Jahr - Bundes
MehrUmsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen
1 Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen Grundsätzliche Informationen Was muss ich wissen? Die
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz. Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 72a SGB VIII
Das Bundeskinderschutzgesetz Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 72a SGB VIII 1 Gesetzliche Grundlage Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurde der Schutzauftrag in
Mehrzur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des erweiterten Führungszeugnisses für nebenund ehrenamtlich Tätige nach 72a SGB VIII im Landkreis Neu-Ulm
Fachbereich Jugend und Familie Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des erweiterten Führungszeugnisses für nebenund ehrenamtlich Tätige nach 72a SGB VIII im Landkreis Neu-Ulm Landkreis Neu-Ulm
MehrKindeswohlgefährdung. Präventionskonzept
Kinderschutz Erweitertes Führungszeugnis Das Verfahren Bischöfliches Gesetz Präventionskonzept Unbedenklichkeitsbescheinigung 72 a Bundeskinderschutzgesetz Kindeswohlgefährdung Und vieles mehr Worum geht
MehrVereinbarung nach 72 a SGB VIII
Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Zwischen dem Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch: Christian van der Linde und der/dem vertreten
MehrBUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII
ÜBERSICHT Ausgangslage Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 72a (4) SGB VIII die Partner der Vereinbarung Geltungsbereich relevanter Personenkreis relevante Straftaten ( 72a (1) SGB VIII) Kriterien qualifizierter
MehrRahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII
t in FACHBEREICH Rahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Stadt Recklinghausen - Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie, vertreten durch den
MehrVereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. ( 72a Abs.
Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen ( 72a Abs. 4 SGB VIII) Zwischen dem Jugendamt der Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrMuster für eine Vereinbarung nach 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter
Muster für eine Vereinbarung nach 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) (angelehnt an die Mustervereinbarung des BDKJ Freiburg und die des KVJS) Aufgrund von Artikel 2
MehrLehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster
Erweitertes Führungszeugnis Hintergrund 2005: Neuregelung in 72a SGB VIII alle hauptamtlich Beschäftigten müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen 2012: Erweiterung des 72a SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz
MehrWer muss das erweiterte Führungszeugnis vorlegen?
Am 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dort wurden die zentralen Empfehlungen der runden Tische Heimkinder und Sexueller Kindesmissbrauch aufgenommen. Das Ziel ist die Verbesserung
MehrVereinbarung nach 72a SGB VIII. - Entwurf - Zwischen dem (nachfolgend Jugendamt), vertreten durch,
Vereinbarung nach 72a SGB VIII - Entwurf - Zwischen dem (nachfolgend Jugendamt), vertreten durch, und dem/der (nachfolgend freier Träger), vertreten durch wird folgende Vereinbarung zur Umsetzung von 72a
MehrArbeitshilfe der KLJB Umgang mit der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt und dem erweiterten Führungszeugnis
Arbeitshilfe der KLJB Umgang mit der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt und dem erweiterten Führungszeugnis Mit Anleitung Schritt für Schritt! Stand: April 2016 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 72a SGB VIII 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz neu gefasst und ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Anliegen des
MehrEinsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ( 72a SGB VIII) Praktische Umsetzung
Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ( 72a SGB VIII) Praktische Umsetzung Erstellt vom Landratsamt München April 2014 Praktische Umsetzung Verein/Organisation unterzeichnet Vereinbarung mit
MehrSelbstverpflichtungserklärung
Anlage 2 zur Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Selbstverpflichtungserklärung Name, Vorname Anschrift (Straße, Postleitzahl, Wohnort) Geburtsdatum und Geburtsort Ich bestätige, dass das Bundeszentralregister
MehrVereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII
Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem
MehrErweitertes Führungszeugnis
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche Folie 1 Erweitertes Führungszeugnis Das erweiterte Führungszeugnis enthält, anders als das herkömmliche, auch Verurteilungen wegen Verletzungen der Fürsorge-
MehrVereinbarung. zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für
Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für ehren- oder nebenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ( 11-14 SGB VIII)
MehrAnhänge. zur Vereinbarung zwischen Jugendamt und Verein zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII
Anhänge zur Vereinbarung zwischen Jugendamt und Verein zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII I. Gesetzestext 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (1)
MehrInformationen zur Umsetzung des 72 a SGB VIII im Landkreis Erding
Informationen zur Umsetzung des 72 a SGB VIII im Landkreis Erding I. Allgemeines Mit der Regelung des 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) wird das Ziel verfolgt, bereits einschlägig vorbestrafte
MehrInformationen und Empfehlungen zu erweiterten Führungszeugnissen für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz
Informationen und Empfehlungen zu erweiterten Führungszeugnissen für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz Was sind die rechtlichen Hintergründe? Das Bundeskinderschutzgesetz ist zum 1. Januar
MehrKinder- und Jugendschutz. Umsetzung in Rheinland-Pfalz Erweitertes Führungszeugnis
Kinder- und Jugendschutz Umsetzung in Rheinland-Pfalz Erweitertes Führungszeugnis Bundeskinderschutzgesetz Zielgruppe: Mitarbeiter von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Einrichtungen in denen
MehrFührungszeugnis erweitertes Führungszeugnis
Führungszeugnis erweitertes Führungszeugnis Das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat zu Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) geführt. Nach 72a Abs. 3 und 4 SGB
Mehrerweiterte Führungszeugnis
7 Einsichtnahme 2016 20. April in das erweiterte Führungszeugnis Im drkserver können Sie die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis eines Mitgliedes dokumentieren. Nicht aber das erweiterte Führungszeugnis
MehrUmsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Landkreis Eichstätt
LANDRATSAMT EICHSTÄTT Amt für Familie und Jugend Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Landkreis Eichstätt Siegmund Hammel Leiter des Amts für Familie und Jugend Maria Seitz Leiterin der Abteilung
MehrVereinbarung nach 72 a SGB VIII
Vereinbarung nach 72 a SGB VIII zwischen als freiem Träger der Jugendhilfe, der nach 75 SGB VIII anerkannt ist/ als Träger der Jugendhilfe, der nicht nach 75 SGB VIII anerkannt ist, aber öffentliche Mittel
MehrKinderschutz in der Vereinsarbeit
Kinderschutz in der Vereinsarbeit 1 Teil 1 Informationen zum SGB VIII (KJHG) und dem Bundeskinderschutzgesetz Der 72a im SGB VIII Die Vereinbarung zwischen Jugendamt und Vereinen Hilfreiche Formulare Teil
MehrSicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII
Sicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII AEJ-Fachtag Kinderschutz 24.01.2012 - Hannover Einleitung Einleitung Inkrafttreten des BKiSchG zum 01.01.2012 Das erweiterte
MehrKonzept des Landkreis Regensburg zum Erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche. Konzept. des Landkreises Regensburg. zur
Konzept des Landkreises Regensburg zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des Erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche nach 72a SGB VIII Landkreis Regensburg -Kreisjugendamt- Altmühlstr. 3 93059
MehrKinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis
Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis Zielsetzung Bestmöglicher Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt 8a SGB VIII
MehrInformationen zum Bundeskinderschutzgesetz
Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz Überblick Aufbau des 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss Personenkreis Qualifizierter Kontakt Dokumentation Fragen Seite 2 Aufbau der Norm 72 a SGB VIII (1) Beschäftigte
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit
MehrFachforen Umsetzung des 72a Bundeskinderschutzgesetz Dokumentation der Teilnehmerfragen
Fachforen Umsetzung des 72a Bundeskinderschutzgesetz Dokumentation der Teilnehmerfragen Montag, 28.April in Stuttgart beim SJR und Freitag, 09. Mai 2014 im Kellertheater Rastatt I. Abschließung einer Vereinbarung:
MehrHerzlich Willkommen zur Infoveranstaltung zur Umsetzung der gesetzl. Regelungen gem. 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis
Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung zur Umsetzung der gesetzl. Regelungen gem. 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis 1 Inhalt Rechtliche Grundlagen Straftaten nach 72a SGB VIII Begriffsklärung
MehrUnterscheidung hauptamtliche und ehren- und nebenamtliche Tätige bei Abfrage erweitertes Führungszeugnis
ArbeitsHilfen AH-4-01 TÄTIGKEITSAUSSCHLUSS VORBESTRAFTER Unterscheidung hauptamtlicher und ehren- und nebenamtliche Tätige bei Abfrage erweitertes Führungszeugnis 1 / 2 Unterscheidung hauptamtliche und
MehrDie Vereinbarung nach 72a SGB VIII. zwischen dem
Die Vereinbarung nach 72a SGB VIII zwischen dem LVR-Landesjugendamt und den Mitgliedsverbänden des Landessportbundes LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland WSB Hauptausschuss I. Hintergrund
MehrI. Einleitung. Hier wird das gesamte neue Kinderschutzgesetz kommentiert und es werden Empfehlungen zur Umsetzung beschrieben.
Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland, der kommunalen Spitzenverbände NRW und des landeszentralen Arbeitskreises der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5) zu den Vereinbarungen
MehrInfoblatt. zur Vereinbarung nach 72a SGB VIII
Infoblatt zur Vereinbarung nach 72a SGB VIII Absicht der Vereinbarung Der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen ist Ziel dieser gemeinsamen Vereinbarung. Die Vereinbarungspartner
MehrKinderschutz in der ehrenamtlichen Jugendarbeit im Main-Tauber-Kreis. Die Umsetzung des 72a Abs. 4 SGB VIII im Main-Tauber-Kreis
Kinderschutz in der ehrenamtlichen Jugendarbeit im Main-Tauber-Kreis Die Umsetzung des 72a Abs. 4 SGB VIII im Main-Tauber-Kreis 2 Vorwort Seit dem Jahr 2005 hat sich der Gesetzgeber den Schutz von Kindern
MehrInformationen Erweiterte Führungszeugnisse im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Informationen Erweiterte Führungszeugnisse im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Warum erweiterte Führungszeugnisse in der Kinder- und Jugendarbeit in Gießen? Um sicherzustellen,
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit
MehrErläuterungen zum Thema: Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und der Abschluss von Vereinbarungen
Erläuterungen zum Thema: Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und der Abschluss von Vereinbarungen Stadt Bergkamen Der Bürgermeister Jugendamt Rathausplatz 1 59192 Bergkamen
MehrLEITFADEN zur EINSICHTNAHME in das Erweiterte Führungszeugnis bei Ehren- und Nebenamtlichen (gem. 72a SGB VIII)
LEITFADEN zur EINSICHTNAHME in das Erweiterte Führungszeugnis bei Ehren- und Nebenamtlichen (gem. 72a SGB VIII) Stadt Wetter (Ruhr) Fachdienst Jugend SUSANNE AUSCHNER (Leiterin Fachdienst Jugend): 02335/
MehrVereinbarung zwischen Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung des 72a SGB VIII
Vereinbarung zwischen Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung des 72a SGB VIII Der Landkreis Amberg-Sulzbach - Kreisjugendamt - im folgenden Jugendamt und im folgenden Träger schließen
MehrHandlungsempfehlung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche Landratsamt Esslingen Kreisjugendamt Amt Soziale Dienste und Psychologische Beratung
MehrErweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche Gesetzesgrundlage Wegen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erfolgt Neufassung SGB VIII Nach 72a SGB VIII erfolgt Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter
MehrInfoveranstaltung am a SGB VIII. Stadtverwaltung / Amt für Jugend und Soziales
Infoveranstaltung am 08.05.2014 72 a SGB VIII Stadtverwaltung / Amt für Jugend und Soziales Das neue Bundeskinderschutzgesetz: Der 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 neu
MehrErweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 1 Überblick 1. Wovon handelt 72a SGB VIII? 1.1 Ziel der gesetzlichen Regelungen 1.2 Umsetzung 1.3 Adressaten 2. Bei welchen Tätigkeiten muss ein erweitertes
MehrUMSETZUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES. Herzlich Willkommen! Infoveranstaltung am 30. April 2015 in Aalen
Herzlich Willkommen! Aktiv beim Kinderschutz in der Jugendarbeit Informationen über: Ziele und Umsetzungsschritte Hinweise und Empfehlungen zu allgemeinen präventiven Schutzmaßnahmen Prüfschema für welche
MehrPrävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden
Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden unter Einbeziehung des Bundeskinderschutzgesetzes Teil 1: Prävention heute Bestehende gesetzliche Vorgaben 8a, 72a SGB VIII Das erweiterte Führungszeugnis
MehrLandreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII. Vereinbarung
Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII für den
MehrInformationen zur Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses im Bistum Speyer. Handreichung für haupt und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen
Informationen zur Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses im Bistum Speyer Handreichung für haupt und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen 1 » Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen? Wer?
MehrAuswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Landesjugendring Niedersachsen e.v. Björn Bertram
Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit Landesjugendring Niedersachsen e.v. Björn Bertram www.ljr.de Ablauf Allgemeines zum BKiSchG Kinder schützen! Empfehlungen
MehrKinder- und Jugendschutz im Ehrenamt
Herzlich Willkommen zum Informationsabend Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt Landkreis Heidenheim 1 Auszug aus der gesetzlichen Grundlage 72a, Abs. 4 SGB VIII (erster Teil) (4) Die Träger der öffentlichen
MehrVereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.
Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher
MehrVereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß 72 a SGB VIII
Vereinbarung [EJH] Präambel Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ( 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
MehrTätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 72 a SGB VIII
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 72 a SGB VIII Vorlage erweiteter Führungszeugnisse für Neben- und Ehrenamtliche Vereinbarungen mit freien Trägern Rechtspolitische Hintergründe und
MehrHerzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene!
Herzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene! Montag, 23.04.2012 Kreishaus Borken Kinder- und Jugendförderung Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken Zuständigkeit:
MehrEilentscheidung gemäß 43 GemO i. V. m. 20 Abs. 3 Hauptsatzung
Beschlussvorlage Dezernat III Az. 51.5 Datum 26.05.2014 Nr. V300 / 2014 Betreff: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetz: Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen von Tätigkeiten in der Kinder-
MehrHinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz
Hinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz Hinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz - 2 - Inhalt
MehrVereinbarung. zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß 72a Abs. 4 und 5 SGB VIII. zwischen
Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß 72a Abs. 4 und 5 SGB VIII zwischen der Landeshauptstadt Dresden als Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch die
MehrAktueller Sachstand Gesetzliche Grundlagen Empfehlungen des Landesbeirates Hinweise zum Kinderschutz
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Jugendarbeit - Erweitertes Führungszeugnis Aktueller Sachstand Gesetzliche Grundlagen Empfehlungen des Landesbeirates Hinweise zum Kinderschutz Umsetzung
MehrI. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung
Vereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII in Anlehnung an die Mustervereinbarung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen I. Präambel Das SGB VIII wurde durch
MehrVereinbarungen mit dem Jugendamt nach 72a (Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche)
Vereinbarungen mit dem Jugendamt nach 72a (Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche) Eine Hilfestellung für die Ortsverantwortlichen in den Gemeinden, CVJM und Jugendwerken im Evangelischen
MehrKinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Allgemeine Informationen Vereinbarung Teil 1 Erweitertes Führungszeugnis
MehrHerzlich Willkommen zur Info-Veranstaltung. Bundeskinderschutzgesetz
Herzlich Willkommen zur Info-Veranstaltung Bundeskinderschutzgesetz Schutz von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendarbeit Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG( BKiSchG) in die Praxis Geschichtliche
MehrPräventionskonzept zum Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten und sexualisierter Gewalt
1 Teilkonzept kommunale Kinder- und Jugendförderung Stand Februar 2015 Bereich Kinder, Jugend und Familie Stadt Monheim am Rhein Simone Feldmann Präventionskonzept zum Schutz vor grenzüberschreitendem
MehrHäufig gestellte Fragen zum 72a SGB VIII
Häufig gestellte Fragen zum 72a SGB VIII A) Allgemeine Fragen zum Bundeskinderschutzgesetz 1. Was steht im Bundeskinderschutzgesetz? Freie Träger der Jugendhilfe die aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe
MehrEmpfehlung zur. Umsetzung der Bestimmungen. des Bundeskinderschutzgesetzes. zum 72a Abs. 4 SGB VIII. im Kreisgebiet Soest
Empfehlung zur Umsetzung der Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes zum 72a Abs. 4 SGB VIII im Kreisgebiet Soest Stand: 06/ 14 Verabschiedet durch den JHA am 11.03.2014 1 1. Bundeskinderschutzgesetz
MehrDie Sache mit dem Führungszeugnis
Die Sache mit dem Führungszeugnis Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis Eine Handlungsempfehlung für Musikvereine DIE SACHE AN SICH Das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist aktuell ein großes
MehrKeine gesetzliche Erweiterung des 72a SGB VIII auf ehrenamtlich tätige Personen!
Keine gesetzliche Erweiterung des 72a SGB VIII auf ehrenamtlich tätige Personen! Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ Seit Einführung des 72a in das SGB VIII wurde politisch
MehrOrdnung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis zur Umsetzung des 72a SGB VIII (Einsichtnahmeordnung)
Ordnung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis zur Umsetzung des 72a SGB VIII (Einsichtnahmeordnung) 1 Tätigkeitsausschluss; Lizenzvoraussetzung (1) 1 Der Ju-Jutsu-Verband Bayern e. V. setzt
MehrMerkblatt Stand: Das erweiterte Führungszeugnis als Teil des Risikomanagements beim rotarischen Jugendaustausch
Merkblatt Stand: 27.12.2016 Das erweiterte Führungszeugnis als Teil des Risikomanagements beim rotarischen Jugendaustausch I. Allgemeines Rotary fühlt sich in besonderem Maße dem Ziel des Jugendschutzes
MehrLandratsamt Freising Amt für Jugend und Familie
Landratsamt Freising Amt für Jugend und Familie V e r e i n b a r u n g zur Umsetzung des 72 a SGB VIII zwischen dem Landkreis Freising Amt für Jugend und Familie - und dem freien Träger/Verein ---------------------------------------------------------------------
MehrInformationsveranstaltung zum 72a SGB VIII Erweiterte Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen
Informationsveranstaltung zum 72a SGB VIII Erweiterte Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen Alfred Kanth & Barbara Rembold Amt für Jugend & Familie Landratsamt Donau-Ries KINDESMISSBRAUCH IST AUCH FÜR DIE
MehrFAQ- Liste für Kommunalverwaltungen im Landkreis Biberach
FAQ- Liste für Kommunalverwaltungen im Landkreis Biberach Zum Konzept: Umsetzung des 72a SGB VIII (Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen)
MehrHinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz
Hinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz Inhalt 1. Umsetzung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald...Seite 04 2. Um was geht s im 8a SGB VIII Schutzauftrag
MehrVereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden
MehrHandreichung ZUR EINSICHTNAHME IN DAS ERWEITERTE POLIZEILICHE FÜHRUNGSZEUGNIS (EFZ) BEI EHRENAMTLICHEN
Handreichung ZUR EINSICHTNAHME IN DAS ERWEITERTE POLIZEILICHE FÜHRUNGSZEUGNIS (EFZ) BEI EHRENAMTLICHEN 0 Vorwort Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchg) im Jahr 2012 wurden verschiedene
MehrPositionspapier des Schach-Club Murrhardt 1948 e. V. zum Thema Kinder- und Jugendschutz
Schach-Club Murrhardt 1948 e. V. zum Thema Kinder- und Jugendschutz September 2017 Grundauftrag Jugendschutz Wir als Schach-Club Murrhardt (SCM) werden der Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder
Mehr(10) Begleitbrief für ehrenamtlich tätige Personen wegen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
472 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2015, Nr. 15, 10.11.2015 (10) Begleitbrief für ehrenamtlich tätige Personen wegen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Anrede, gemäß einer Vereinbarung
MehrFührungszeugnisverwaltungsvorschrift FührungszeugnisVwV
Führungszeugnisverwaltungsvorschrift FührungszeugnisVwV 1.100-540 Verwaltungsvorschrift über eine Selbstverpflichtung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in der beruflichen oder ehrenamtlichen
MehrKinder- und Jugendschutz beim VVB
Kinder- und Jugendschutz beim VVB ss Kinder- und Jugendschutz beim VVB Esther Claußen Kinder- und Jugendschutzbeauftragte 1 Vorstellung der Kinder- und Jugendschutzbeauftragten Kontakt und Aufgaben Kinderschutzbeauftragte
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt
Mehr1. Was ist Inhalt eines erweiterten Führungszeugnisses?
FAQ DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK I. Allgemeine Fragen
MehrLEITFADEN DES JUGENDAMTES DER STADT KARLSRUHE
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendamt LEITFADEN DES JUGENDAMTES DER STADT KARLSRUHE FÜR VEREINBARUNGEN MIT TRÄGERN DER FREIEN JUGENDHILFE NACH 72a (4) SGB VIII 2 LEITFADEN FÜR VEREINBARUNGEN
MehrLandkreis Rottal-Inn Umsetzung des 72a SGB VIII Bundeskinderschutzgesetz / erweitertes Führungszeugnis im Landkreis Rottal-Inn
Landkreis Rottal-Inn Umsetzung des 72a SGB VIII Bundeskinderschutzgesetz / erweitertes Führungszeugnis im Landkreis Rottal-Inn Arbeitshilfe für Vereine und freie Träger Herausgeber: Landratsamt Rottal-Inn
MehrInformationen zum BKiSchG. Auswirkungen auf die Jugend-, Vereins- und Verbandsarbeit
Informationen zum BKiSchG Auswirkungen auf die Jugend-, Vereins- und Verbandsarbeit Rückblick Missbrauchsfälle erschüttern die Öffentlichkeit Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner 16.12.2011: Verabschiedung
MehrIhr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Datum
Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt Landeskirchenamt Postfach 10 10 51 33510 Bielefeld An die Kirchenkreise - Kreiskirchenämter Superintendentinnen und Superintendenten Verwaltungsleiterinnen
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz. Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden
Das neue Bundeskinderschutzgesetz Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden Gliederung Neues Bundeskinderschutzgesetz warum? Bedeutung für Vereine 8a SGB VIII Definition Kindeswohlgefährdung
MehrMehr zum Thema finden Sie auch auf unserer Homepage: www.praevention.bistum-essen.de
Herausgeber Bistum Essen Koordinationsstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt Zwölfling 16 45127 Essen Bei Fragen zum EFZ: Telefon: 0201 2204-234 oder andrea.redeker@bistum-essen.de www.praevention.bistum-essen.de
MehrDas erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Jugendverbandsarbeit in München
Das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Jugendverbandsarbeit in München Die Jugendverbandsarbeit und das neue Bundeskinderschutzgesetz Jugendverbände sind nach 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz,
Mehr