Kinderschutz Führungszeugnisse

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1 Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz- Informationsveranstaltung Kommunen am

2 Themen 1. Grundlagen 2. Sicherstellungsvereinbarung 3. Erweitertes Führungszeugnis 3.1 Beantragung 3.2 Neutrale Stelle 4. Wo bekomme ich weitere Informationen? 5. Unterstützungsmöglichkeiten der Kommunen 6. Fazit 2

3 1. Grundlagen 3

4 1. Grundlagen-Hintergrund Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen, - Einrichtungen der Kirchen - und in anderen Zusammenhängen der Jugendarbeit 4

5 1. Grundlagen-Hintergrund/Zahlen ca % der Frauen/Mädchen sind betroffen ca. 6-9% der Männer/Jungen sind betroffen ca Kinder/Jugendliche pro Jahr betroffen ca. 25% der Täter bei Mädchen sind (Stief-)Väter ca. 70 % der Täter sind Verwandte (Brüder, Onkel/Tante..) und Bekannte (Freunde der Familie, Lehrer*innen, Jugendleiter*innen..) ca. 6 % der Täter sind Fremde 5

6 1. Grundlagen-Gesetzliche Grundlage Bundeskinderschutzgesetz vom a Kinder- und Jugendhilfegesetz, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 6

7 1. Grundlagen-Inhalt 72 a Regelung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen für Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe (einschl. Jugendarbeit). Hierzu auch erforderlich: Sicherstellungsvereinbarung nach 72a zwischen Jugendämtern und Vereinen (hierin dann enthalten die Einsichtnahme in Führungszeugnisse und Erstellung eines Schutzkonzeptes) 7

8 2. Sicherstellungsvereinbarung 8

9 2. Sicherstellungsvereinbarung-Inhalte Darin verpflichten sich die Vereine Schutzkonzepte vorzuhalten und sich in bestimmten Fällen ein erweitertes Führungszeugnis von den Jugendleiter*innen vorlegen zu lassen Die Prüfung, wann dies notwendig ist, kann über ein Prüfschema erfolgen. Jeder Verein entscheidet selbständig, ob er eine Vereinbarung unterschreibt! (Vorteil: Eigenschutz der Jugendleiter*innen und des Vereins) 9

10 3. Erweitertes Führungszeugnis 10

11 3. Erweitertes Führungszeugnis Jugendarbeit, v.a. wenn öffentlich finanziert wird Erw. FZ, nur wenn ein sogenannter qualifizierter Kontakt vorliegt, nicht allgemein möglich auch in einzelnen Fällen eine Selbstverpflichtungserklärung statt erw. FZ Definition qualifizierter Kontakt: Übernachtungen (auch das Küchenpersonal) Einzelbetreuung (ein*e Leiter*in in der Gruppe) Einzelunterricht besondere Abhängigkeit Jugendverbände haben teilweise eigene Verfahren vorgegeben 11

12 3. Erweitertes Führungszeugnis In das FZ kommen alle Verurteilungen über 90 Tagessätzen Sollte bereits eine Verurteilung im Zentralregister stehen, egal wie hoch, auch nachfolgende Verurteilungen unter 90 Tagessätzen Sowie alle nach 72 a Abs. 1 SGB VIII erwähnte Straftaten (z.b. Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, sexueller Missbrauch, Entziehung Minderjähriger) zum Tätigkeitsausschluss nach 72 a SGB VIII sollen nur maßgebliche Verurteilungen, die auch in 72 a SGB VIII benannt sind, führen! 12

13 3.1 Beantragung persönlich und mit Personalausweis bei der jeweiligen Kommune mit Gebührenbefreiungsantrag (beinhaltet Bestätigung des Vereins) erw. FZ wird direkt an den/die Jugendleiter*in gesendet Stadt Villingen-Schwenningen ermöglicht den Vereinen eine Liste mit Unterschriften und Kopien der Personalausweise der Jugendleiter*innen für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses an das Bürgerservicezentrum zu senden > geringerer Aufwand für Jugendleiter*innen 13

14 Führungszeugnis Aufgabe Verein Der Verein fordert die/den Jugendeiter*in zur Vorlage mit Kostenbefreiungsantrag auf mit: Anlage 4 b Muster für eine Bescheinigung für die Gebührenbefreiung Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses KINDERSCHUTZ FÜHRUNGSZEUGNISSE - 72A BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ 14

15 3.2 Neutrale Stelle - Ablauf 1) Jugendleiter*in kommt zur Einsichtnahme in die Kommune 2) Kommune sieht ein, ob Straftaten nach 72a SGB VIII (Liste mit Straftaten nach 72a SGB VIII wird an Kommunen versendet) im erw. FZ vorliegen 3) Liegen keine Straftaten nach 72a SGB VIII vor, wird dem/der Jugendleiter*in eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgehändigt Andere Landkreise ermöglichen Jugendleiter*innen zudem die Einsichtnahme in jeder Kommune im Landkreis vorzunehmen Die Kommune muss nichts dokumentieren, die Dokumentation erfolgt im jeweiligen Verein! 15

16 3.2 Neutrale Stelle - Ausgestaltung Jede Kommune kann selbst entscheiden, welche Person(en) für die Einsichtnahme verantwortlich sein soll(en) Vorschlag: Die Einsichtnahme der erw. FZ kann bei der selben Person erfolgen, die die Beantragung des erw. FZ vornimmt Die für die Einsichtnahme der erw. FZ verantwortliche Person unterliegt der Schweigepflicht! 16

17 Bescheinigung der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher des Verbandes / Vereins...gemäß 72a SGB VIII Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz ist zu überprüfen, ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171,174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234,235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden ist. Wir weisen darauf hin, dass entsprechend 72 a SGVlll jede Person von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist. Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Eine erneute Einsichtnahme ist nach fünf Jahren vorzunehmen. Vorname Nachname Anschrift Der/die oben genannte Mitarbeitende hat ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorgelegt. Das erweiterte Führungszeugnis wurde ausgestellt am: Es ist kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234,235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden. Hiermit erkläre ich mich mit der Speicherung der oben angegebenen Daten einverstanden. Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des 72a (5) SGB VIII ist eine Weitergabe der Daten nicht gestattet. Die Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit für den freien Träger der Jugendhilfe zu löschen. Kommt es zu keiner Mitarbeit sind die Daten unverzüglich zu löschen. Ort, Datum. Stempel der Einrichtung KINDERSCHUTZ Unterschrift FÜHRUNGSZEUGNISSE der für die Einsichtnahme - 72A BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ zuständigen Person 17

18 4. Wo bekomme ich weitere Informationen? 18

19 4. Wo bekomme ich weitere Informationen Homepage und Ansprechpartner Weitere Informationen erhalten Sie unter: der Homepage des Schwarzwald-Baar-Kreises Rückfragen an: Ramona Götz 07721/

20 5. Unterstützungsmöglichkeiten der Kommunen 20

21 5. Unterstützungsmöglichkeiten der Kommunen 1) Gewährung von Listen für die Beantragung der erw. FZ mehrerer Jugendleiter*innen durch den Verein 2) Einrichtung einer neutralen Stelle 3) Ermöglichung der Einsichtnahme in das erw. FZ für Jugendleiter*innen in allen Kommunen im Schwarzwald-Baar-Kreis Bitte um Rückmeldung bis an das Jugendamt Schwarzwald-Baar-Kreis, ob die Möglichkeit besteht dies in Ihrer Kommune umzusetzen. 21

22 6. Fazit 22

23 6. Fazit Die Vereine haben eine Verantwortung gegenüber den Ihnen anvertrauten Kindern! Mit dem 72a SGB VIII und der erforderlichen Umsetzung, auch in den Vereinen, soll dieser Verantwortung des Kinderschutzes Rechnung getragen werden. Zudem kann damit auch weiteres Vertrauen bei Kindern und deren Eltern erworben werden! Darüber hinaus dient die Umsetzung der Absicherung der Vereine! Mit Ihrem Engagement für eine neutrale Stelle könnten Sie die Vereine (dabei) unterstützen! 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24

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