Schriftliche Kleine Anfrage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schriftliche Kleine Anfrage"

Transkript

1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Welche aktuellen Informationen gibt es zu den Zielen des Jobcenters team.arbeit.hamburg für das Jahr 2013? Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung sind verpflichtet, mit der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise mit den Landesbehörden jedes Jahr Zielvereinbarungen abzuschließen ( 48b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB II). In diesen ist zu regeln, welche Ziele für das laufende Jahr konkret umgesetzt werden sollen. Die Zielvereinbarung stellt quasi die Handlungsperspektive des jeweiligen Jobcenters dar. Häufig werden unter anderem die Reduktion und Begrenzung der Unterkunftskosten und der kommunalen Leistungen (Wohnungsbeschaffungs-, Umzugskosten und Kaution, Erstausstattung und Bedarfe bei Schwangerschaft und Geburt) als Ziele für das jeweilige laufende Jahr festgelegt. Die genannten Leistungen sind allerdings als Rechtsanspruchsleistungen ausgestaltet. Hier kommt die Frage auf, wie Rechtsanspruchsleistungen reduziert werden können. Die Zielvereinbarungen für das Jahr 2013 sind schon alle abgeschlossen und können daher politisch kontrolliert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die lokale Zielvereinbarung zwischen den Trägern und dem Jobcenter ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Trägern des Jobcenters team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Geschäftsführung des Jobcenters. Neben den im SGB II genannten Zielen, zu denen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Integrationsquote) und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug gehören (Veränderung des Bestandes), können auch kommunale Ziele vereinbart werden. Hamburg plant daher, ergänzende kommunale Ziele, wie die Durchführung von Direktanweisungen an die Vermieter bei der Übernahme von Mietschulden, die Erhöhung der Zahl der durch das Jobcenter initiierten Anmeldungen in Schuldnerberatungsstellen und die Einschaltung der Suchtberatung durch das Jobcenter zu verabreden. Darüber hinaus sollen die folgenden im Kooperationsausschuss verabredeten landespolitischen Schwerpunkte umgesetzt werden: - Erfolgreiche Aktivierung von Langzeitleistungsbeziehern, - Verbesserung der Integration von schwerbehinderten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, - die Beobachtung der Entwicklung von bedarfsgerechten Qualifizierungsangeboten,

2 - die Anwendbarkeit der Förderinstrumente zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und Benennung möglicher Handlungsbedarfe - sowie die Beobachtung und Analyse der Steuerungsmöglichkeiten zur Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bundesagentur für Arbeit (BA) Regionaldirektion Nord (RD Nord) und des Jobcenters wie folgt: 1. Auf welchen Planungsbriefen und welchen konkreten übergeordneten Zielvereinbarungen mit welchen jeweiligen übergeordneten Kernzielen beruhen die aktuellen Ziele des Jobcenters team.arbeit.hamburg für das Jahr 2013? 2. Welche konkreten weiteren regionalen und lokalen Ziele sind mit den beiden Trägern der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter team.arbeit.hamburg vereinbart worden? 3. Welche konkreten geschäftspolitischen Ziele der Bundesagentur für Arbeit und der Agentur für Arbeit Hamburg gelten jeweils als bundesweite auch für das Jobcenter team.arbeit.hamburg und wie ist konkret die Grundlage für die Höhe der Zielwerte beim Jobcenter team.arbeit.hamburg beschaffen? Für beide Träger des Jobcenters und den Geschäftsführer beruht der Abschluss der Zielvereinbarungen auf 48b SGB II und dem Gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung 2013 im SGB II, siehe hierzu Anlage 1. Die Ziele der Agentur für Arbeit Hamburg basieren darüber hinaus auf dem Geschäftsführerbrief Nummer 06/2012 der BA sowie dem darauf aufbauenden Vorstandsbrief der BA vom 19. November 2012 (siehe Anlage 2). Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, in der lokalen Zielvereinbarung die auf Landesebene im Kooperationsausschuss verabredeten Schwerpunkte in der Umsetzung des SGB II in Hamburg zu konkretisieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Stellen geben jeweils dem Jobcenter team.arbeit.hamburg die jeweiligen verbindlichen kommunalen Rahmenziele für das Jahr 2013 vor? Die Rahmenziele werden durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung im Gemeinsamen Planungsdokument hinterlegt und bilden die Basis des jährlichen Zielvereinbarungsprozesses. 5. Welche konkreten kommunalen Ziele sind für das Jobcenter team.arbeit.hamburg im Jahre 2013 durch welche beteiligten Vertragspartner konkret vereinbart worden? Siehe Vorbemerkung. 6. Welche Stellen sind jeweils über die Inhalte der Zielvereinbarung für das Jobcenter team.arbeit.hamburg im Jahre 2013 bereits informiert worden? Die lokale Zielvereinbarung befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Trägern des Jobcenters und der Geschäftsführung des Jobcenters. Eine darüber hinausgehende Kommunikation erfolgt erst nach abschließender Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. In welchen konkreten Zielen weicht die aktuelle Zielvereinbarung für das Jobcenter 2013 von derjenigen der beiden Vorjahre aus jeweils welchen Gründen ab? Siehe Vorbemerkung. 2

3 8. Ob und gegebenenfalls welche konkreten Ziele sind jeweils noch differenzierend für die verschiedenen Jobcenter-Standorte des Jobcenters team.arbeit.hamburg vereinbart worden? Konkrete Ziele für die Jobcenter-Standorte sind noch nicht vereinbart. Grundsätzlich orientieren sich die Zielvereinbarungen der Geschäftsführung mit den Standortleitungen an der lokalen Zielvereinbarung der Träger mit dem Geschäftsführer. Unterschiedliche Rahmenbedingungen der Standorte werden berücksichtigt. 9. Welche Rolle spielen die Ziele der Reduktion und Begrenzung der sogenannten Passiven Leistungen im Rahmen der Zielvereinbarungen für das Jobcenter team.arbeit.hamburg und seine Standorte? Im Vordergrund steht die Verringerung der Hilfebedürftigkeit; diese ist als Ziel im Gesetz ( 48b SGB II) verankert. Die Summe passiver Leistungen wird in der lokalen Zielvereinbarung des Jobcenters daher ebenso hinterlegt und nachgehalten wie auch die Entwicklung in den Standorten hierzu beobachtet wird, dabei werden auch die Veränderungen im Bestand, Zugang und Abgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten berücksichtigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. und Welche Rolle spielen die sogenannten Sanktionsquoten zum einen im Rahmen der Zielvereinbarungen für das Jobcenter team.arbeit.hamburg und seine Standorte und zum anderen für die Führungsaufgaben jeweils in den einzelnen Standorten des Jobcenters? Die Sanktionsquote ist nicht Gegenstand der lokalen Zielvereinbarung. 11. In welcher Art und Weise wird bei den Zielvereinbarungen für das Jobcenter team.arbeit.hamburg dem Problem Rechnung getragen, dass durch die bundesministeriellen Vorgaben eigentlich bei allen Rechtsanspruchsleistungen ein Reduktionsziel nicht zulässig wäre? 12. In welcher konkreten Art und Weise sollen Rechtsanspruchsleistungen des Jobcenters team.arbeit.hamburg im Jahr 2013 insgesamt reduziert werden, ohne dass dies die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreitet? In der Arbeitsgruppe Steuerung haben Bund und Länder sich darauf verständigt, die Verringerung der Hilfebedürftigkeit nicht mit einem Zielwert zu versehen, sondern im Rahmen eines Monitorings nachzuhalten. Grund hierfür ist, dass für die Geschäftsführungen der Jobcenter die Summe passiver Leistungen vorrangig über die sogenannten Ziele 2 und 3 (Integrationsquote und Vermeidung langfristigen Leistungsbezuges) mittelbar steuerbar ist. 3

4 Anlage 1 Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung 2013 im SGB II 4

5 Impressum Gemeinsames Dokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II Ansprechpartner: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat: II c 2 Telefon: IIc2@bmas.bund.de Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 2 5

6 Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage Ziele und Schwerpunkte der SGB II-Steuerung Zielsystem Schwerpunkte der Steuerung ab Schwerpunkte des BMAS in der Umsetzung des SGB II im Jahr Ziele und Schwerpunkte in der Umsetzung des SGB II im Jahr 2013 auf... Landesebene Partner im Zielvereinbarungsprozess über die Bundesleistungen Planungsgrundlagen und -inhalte Rechtliche Grundlagen Datengrundlagen für Zielplanung und Aufsetzpunkte für die unterjährige... Zielnachhaltung und den Jahresabschluss für Ziel 2 und Ziel Inhalte der Vereinbarung Rahmenbedingungen im Jahr Konjunkturelle Entwicklung Haushalt Gesetzliche Änderungen Verfahren Ablauf Vereinbarte Referenzgrößen Zeitplanung Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November Seite 3

7 Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung Ausgangslage BMAS, Länder, BA und kommunale Spitzenverbände (komspv) haben sich im Jahr 2011 im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses (BLA) auf ein einheitliches Zielsteuerungssystem ver- ständigt. Alle Jobcenter - sowohl die gemeinsamen Einrichtungen als auch die zugelassenen kommunalen Träger - werden seitdem nach einheitlichen Grundsätzen gesteuert. Damit sind die mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffe- nen Voraussetzungen für eine Steuerung über Zielvereinbarungen in allen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen (ge) und zugelassene kommunale Träger (zkt)) konkretisiert und mit Leben gefüllt worden. Das einheitliche Zielsteuerungssystem ist maßgeblich von der Bund- Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II (nachfolgend BLAG Steuerung SGB II) entwickelt wor- den. Das Jahr 2012 ist das erste Jahr, in dem das gemeinsam entwickelte Verfahren zur Zielplanung und -nachhaltung im einheitlichen Zielsteuerungssystem in beiden Aufsichtsstrukturen umge- setzt worden ist. Die Einzelheiten des einheitlichen Zielsteuerungssystems waren 2011 mit dem Papier Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II (nachfolgend Gemeinsames Grundlagenpapier, Anlage 1) beschrieben worden. Darauf aufbauend wurde das konkrete Vorgehen für das Jahr 2012 im Gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung 2012 im SGB II (nachfolgend Planungsdokument) und in der dazugehörigen Anlage 3 festgelegt. Das Gemeinsame Grundlagenpapier hat sich in der Erprobungsphase überwiegend bewährt und bildet die Grundlagen und Prinzipien auch für dieses Planungsdokument Mit dem Ziel, das System weiter zu verbessern, wird das Gemeinsame Grundlagenpapier regelmäßig einer gemeinsamen Überprüfung unterzogen und unter Rückgriff auf die gewonnenen Erfah- rungen ggf. weiterentwickelt, um als Basis für die Zielwertplanung aller Jobcenter zu dienen. Die Überprüfung findet im Rahmen der jährlichen Erarbeitung des Planungsdokuments statt. Vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen aus dem laufenden Jahr sind im Hinblick auf das Planungsjahr 2013 Veränderungen, Konkretisierungen und Weiterentwicklungen erfolgt bei - der Schwerpunktsetzung, die künftig noch stärker als bisher auf die existenzsichernde und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehern und die Vermeidung von Langzeit- leistungsbezug ausgerichtet ist (vgl. 2.2), - der Verteilung der Bundesreferenzwerte auf die Jobcenter (vgl. 6.2 und Anlage 3) sowie - den Aufsetzpunkten für die unterjährige Zielnachhaltung und den Jahresabschluss (vgl. 4.2). Dagegen liegen die Ergebnisse der Neukonzeption der SGB II-Vergleichstypen noch nicht vor. Die BLAG Steuerung SGB II hat sich aufgrund der Komplexität und der umfangreichen Re- Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 4 7

8 chenarbeiten darauf verständigt, die Einführung der neuen Vergleichstypen auf das Jahr 2013 zu verschieben und zur Grundlage der Zielwertplanung 2014 zu machen. Im Planungsdokument geht es ausschließlich um die in 2.1. unter Zielsystem genannten Ziele. Darüber hinaus sind grundsätzlich weitere Vereinbarungen über Ziele zwischen den in den 48b und 18b SGB II genannten Beteiligten möglich. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 5 8

9 noch Anlage 1 2. Ziele und Schwerpunkte der SGB II-Steuerung 2.1. Zielsystem Aus den drei im Gemeinsamen Grundlagenpapier beschriebenen Steuerungszielen ergibt sich in Verbindung mit 48a Absatz 2 SGB II folgendes Zielsystem mit den entsprechenden Ken nzahlen und Ergänzungsgrößen. Die Kennzahlen sind maßgeblich für die Zielvereinbarungen. Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der Kennzahlenergebnisse (vgl. 2 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen Steuerungsziel Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Ergänzungsgrößen Verringerung der Hilfebedürftigkeit Kennzahl nach 48a SGB II). Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Integrationsquote Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) Veränderung der Summe Quote der Eintritte in Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung Durchschnittliche Zugangsrate der elb Nachhaltigkeit der Integrationen Durchschnittliche Abgangsrate der elb Integrationsquote der Alleinerziehenden der Leistungen für Unterkunft und Heizung geringfügige Beschäftigung Integrationsquote der LZB Aktivierungsquote der LZB Durchschnittliche Zugangsrate der LZB Durchschnittliche Abgangsrate der LZB Abbildung 2: Zielsystem mit Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Die Kennzahlen und Ergänzungsgrößen werden zu Steuerungszwecken auch als Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte verwendet. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 6 9

10 2.2. Schwerpunkte der Steuerung ab 2013 Die existenzsichernde und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug stellen weiterhin einen Schwerpunkt der Steuerung und der Integrationsarbeit dar. Daher haben Bund, Länder, BA und kommunale Spitzenverbände vereinbart, dass die Akteure der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf allen Ebenen der Prävention und Beendigung des Langzeitleistungsbezugs ab 2013 noch höhere Aufmerksamkeit zukommen lassen als dies bislang schon der Fall ist. Damit wird das übergreifende und gemeinsame politische Bestreben verdeutlicht, ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten zu legen, die bereits länger im Leistungsbezug sind oder diesbezüglich ein entsprechendes Risiko aufweisen. Bund und Länder beabsichtigen, im Jahr 2013 konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, um die Rahmenbedingungen der Jobcenter zur Zielerreichung zu verbessern. Darüber hinaus sind sich Bund und Länder einig, dass gerade die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug längerfristige Eingliederungsstrategien und entsprechend darauf konzentrierte Ressourcen voraussetzt. Daher soll in 2013 ein schlüssiges Konzept für eine mehrjährige Steuerung von Ziel 3 ab dem Jahr 2014 konkreti- siert und abgestimmt werden Schwerpunkte des BMAS in der Umsetzung des SGB II im Jahr 2013 Das BMAS wird - wie schon in den Vorjahren - ein besonderes Gewicht auf die Förderung und Integration von Alleinerziehenden legen. Über eine Aufnahme in die Zielvereinbarungen wird mit den jeweiligen Vereinbarungspartnern verhandelt Ziele und Schwerpunkte in der Umsetzung des SGB II im Jahr 2013 auf Landesebene In den Zielvereinbarungen zwischen BMAS und den Ländern können landesbezogene Ziele und Schwerpunkte vereinbart werden, soweit diese im Einklang mit dem gesetzlich verankerten Zielsystem, wie unter 2.1. beschrieben, stehen. Soweit diese einen Beitrag zur Erreichung der vereinbarten Ziele bzw. Zielwerte leisten, ist ihre Umsetzung von allen Akteuren zu unterstützen. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 7 10

11 noch Anlage 1 3. Partner im Zielvereinbarungsprozess zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende ( 48b SGB II) Diese sind: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die zuständigen Landesbehörden, die Bundesagentur für Arbeit (BA), die kommunalen Träger und die Jobcenter (JC). Im Rahmen dieses Planungsdokuments ergeben sich folgende Zielvereinbarungskonstellationen: Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger (zkt) schließen BMAS mit der zuständigen Landesbehörde und die zuständige Landesbehörde mit den zkt die Zielvereinbarung ab. Für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen (ge) schließen BMAS im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit BA und BA und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der ge die Zielvereinbarung ab. Für den Zielvereinbarungsprozess im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen sind hierbei die Verantwortlichkeiten der Träger BA und Kommune zu beachten. Beide Träger haben für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die Verantwortung für eine rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung ( 44b Absatz 3 SGB II). Dementsprechend können sich die Inhalte dieser Zielvereinbarungen nur auf den jeweiligen Verantwortungsbereich von BA oder kommunalem Träger beziehen. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 8 11

12 noch Anlage 1 4. Planungsgrundlagen und -inhalte 4.1 Rechtliche Grundlagen Die Inhalte dieses Planungsdokuments richten sich an den in 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen aus: Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. 4.2 Datengrundlagen für Zielplanung und Aufsetzpunkte für die unterjährige Zielnachhaltung und den Jahresabschluss für Ziel 2 und Ziel 3 Gemäß 48b Absatz 5 SGB II sind für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung die Daten nach 51b SGB II und die Kennzahlen nach 48a Absatz 2 SGB II maßgeblich. Grundlage der Zielplanung für das Jahr 2013 sind die Jahresergebnisse Diese liegen zum Zeitpunkt der Vereinbarung über die Bundesreferenzwerte (November 2012) noch nicht vor. Daher wird auf die Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten bis einschließlich Juli 2012 und Daten mit geringerer Wartezeit bis einschließlich Oktober 2012 zurückgegriffen. 1 Die Ergebnisse für die Monate November und Dezember 2012 müssen prognostiziert werden.2 Die daraus resultierenden Jahresendwerte für 2012 sind maßgeblich für die Ermittlung der Referenzwerte der Jobcenter. Im Planungsjahr 2012 wichen die prognostizierten von den tatsächlichen Jahresendwerten tei lweise erheblich ab. Die BLAG Steuerung SGB II hat sich dennoch dafür entschieden, für die Zielwertplanung 2013 am bisherigen Prognoseverfahren, allerdings mit verkürztem Prognos ezeitraum und Verbesserung des Prognoseverfahrens, festzuhalten. Der Planung im Vorjahr lag ein dreimonatiger Prognosezeitraum, der Planung 2013 liegt ein zweimonatiger Zeitraum zu Grunde. Es ist zu erwarten, dass sich die Prognose aus diesem Grund sowie wegen der nun vorliegenden längeren Zeitreihen, der verbesserten Datenerfassungsqualität in den JC und dem Imputationsverfahren als treffsicherer erweisen wird. Allerdings können Abweichungen zwischen den prognostizierten und den tatsächlichen Jahresergebnissen 2012 nicht 1 Als Grundlage für die Ermittlung des Jahresergebnisses werden die Daten der Monate Januar bis einschließlich Juli 2012 mit 3 Monaten Wartezeit berücksichtigt. Die vorliegenden Daten der Monate August (Wartezeit 2 Monate) und September (Wartezeit 1 Monat) werden auf den Datenstand mit Wartezeit 3 Monate hochgerechnet. Die Daten für Oktober (ohne Wartezeit) werden auf den Datenstand mit einer Wartezeit von 2 Monaten hochgerechnet. 2 Für den Monat November werden die Werte für den Datenstand mit einer Wartezeit von 1 Monat und für Dezember für den Datenstand ohne Wartezeit prognostiziert. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November Seite 9

13 noch Anlage 1 ausgeschlossen werden. Diese Abweichungen werden daher in der Zielnachhaltung im Jahr 2013 berücksichtigt. Die Veränderungsrate wird auf Basis des Jahresergebnisses 2012 ermittelt und wahlweise auf die Daten mit einer Wartezeit von 0 bis 3 Monaten aufgesetzt. Um Konsistenz der Datengrun dlagen im Hinblick auf die Wartezeit zu gewährleisten, müssen deshalb in der Konsequenz auch die unterjährige Zielnachhaltung sowie die Betrachtung des Jahresabschlusses auf den Daten der Wartezeiten 0 bis 3 Monate im Vergleich zum Vorjahr mit gleicher Wartezeit erfolgen. 3 Die Festlegung auf die jeweilige Datengrundlage erfolgt in der Zielvereinbarung. Dabei präferiert das BMAS eine Zielnachhaltung mit Daten ohne Wartezeit, analysiert diese Daten und stellt die Analysen den Ländern zur Verfügung. Als Basis der Planung und Nachhaltung der Kennzahl wurde im Gemeinsamen Grundlagenpapier die Nutzung von Jahresfortschrittswerten (JFW) vereinbart. Dies dient auch dazu, Werte zur Verfügung zu stellen, welche nur Zeiträume abbilden, die von der Zielvereinbarung umfasst werden. Für die Integrationsquote berechnet sich der JFW als Verhältnis der Summe der Integrationen vom Jahresbeginn bis zum Bezugsmonat zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) vom Dezember des Vorjahres (VJ) bis zum Vormonat des B ezugsmonats (analog der Definition der Kennzahl Integrationsquote nach 5 Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 48a SGB II). Integrationsquote (JFW) in % = der Integrationen (Januar bis Bezugsmonat) Bestand an elb (Dezember VJ bis Vormonat des Bezugsmonats) Für die Berechnung des JFW für den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) wird der durchschnittliche Bestand an LZB seit Jahresbeginn bis zum aktuellen Bezugsmonat (JDW) ermittelt. Der JFW stellt im Ziel 3 somit den durchschnittlichen Bestand an LZB im Jahresverlauf dar. 3 Beispiel 1: Erfolgt eine Vereinbarung auf der Datenbasis mit Werten ausschließlich mit einer Wartezeit von 3 Monaten, erfolgen die unterjährige Zielnachhaltung sowie der Jahresabschluss ebenfalls auf der Datengrundlage für sämtliche Monate mit einer Wartezeit von 3 Monaten. Beispiel 2: Erfolgt die Vereinbarung bezogen auf das Jahresergebnis für 2012 mit den Monatswerten Januar bis September mit einer Wartezeit von 3 Monaten, Oktober (2 Monate Wartezeit), November (1 Monat Wartezeit) und Dezember (ohne Wartezeit), wird der Jahresabschluss auf die Datengrundlage mit gleichen Wartezeiten aufgesetzt. Für die unterjährige Zielnachhaltung bedeutet dies beispielsweise im Bezugsmonat August den Jahresfortschrittswert aus den Monaten Januar bis Mai mit einer Wartezeit von 3 Monaten, für Juni mit einer Wartezeit von 2 Monaten, für Juli mit einer Wartezeit von 1 Monat sowie für August ohne Wartezeit zu bilden und mit dem Jahresfortschritt des Vorjahres mit den jeweils gleichen Wartezeiten unter Berücksichtigung der vereinbarten Veränderungsrate zu vergleichen. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 10 13

14 noch Anlage 1 Bestand an LZB (JDW) = Bestand an LZB (Januar bis Bezugsmonat) Werden ergänzend zu den Steuerungszielen weitere Ziele vereinbart, sollte bei einer über eine qualitative Beschreibung des Ziels hinausgehenden Vereinbarung im Vorfeld eine geeignete Datengrundlage für die Zielvereinbarung und -nachhaltung durch die Vereinbarungspartner bestimmt werden. 4.3 Inhalte der Vereinbarung Inhalt der Vereinbarung zu Ziel 1 ist es, die Kennzahl Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings zu beobachten und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung zu vergleichen. Für die Ziele 2 und 3 wird ein Zielwert vereinbart, der die Veränderungsrate der jeweiligen Kennzahl des Steuerungsziels beschreibt. Der Zielwert für Ziel 2 stellt die angestrebte prozentuale Veränderung der Integrationsquote bis zum Monat Dezember 2013 (im JFW) im Vergleich zur Integrationsquote bis zum Dezember 2012 (ebenfalls im JFW) dar. Veränderung der Integrationsquote in % = Integrationsquote 2013 (Jan bis Dez Integrationsquote 2012 (Jan bis Dez Für Ziel 3 beinhaltet der Zielwert die angestrebte prozentuale Veränderung des durchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern in 2013 im Vergleich zu Veränderung des Bestandes an LZB in % = Bestand an LZB 2013 (Jan bis Dez. 2013) Bestand an LZB 2012 (Jan bis Dez. 2012) -1 Detaillierte Beschreibungen der Steuerungsmethodiken zu den drei Zielen sind dem Gemeinsamen Grundlagenpapier unter Punkt 2. zu entnehmen. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November Seite 11

15 5. Rahmenbedingungen im Jahr Konjunkturelle Entwicklung Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen sich im Jahr 2013 wie folgt dar. Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion von einem Anstieg des realen Bruttoin- landsprodukts in Höhe von 0,8 % in diesem Jahr (2012) und von 1,0 % im nächsten Jahr (2013) aus. Etwas zurückhaltender erwartet das IAB einen Anstieg des BIP von 0,6 % in diesem und von 0,8 % im kommenden Jahr. Die verhalten optimistische Einschätzung der Entwicklung in 2013 von Bundesregierung und IAB ist auf die in Deutschland trotz der weltwirtschaftlichen Abkühlung grundsätzlich vorhandenen Wachstumskräfte zurückzuführen. Eine Stütze ist ferner der private Konsum. Voraussetzung ist allerdings, dass es zu keiner weiteren Verschärfung der Eurokrise kommt. Die Lage am Arbeitsmarkt ist trotz der gegenwärtigen konjunkturellen Dämpfung weiterhin robust. Die Aussichten insgesamt bleiben günstig, wenn auch mit nachlassender Dynamik. Das IAB prognostiziert für 2013 einen Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um auf Beschäftigte (+ 1,0 %) und eine Zunahme der Zahl der Arbeitnehmer mit und ohne Sozialversicherungspflicht um auf (+ 0,6 %). Die Bundesregierung geht für das Jahr 2013 von einem Anstieg der Zahl der Arbeitnehmer mit und ohne Sozialversicherungspflicht um Beschäftigte auf (+ 0,2 %) aus. Die Arbeitslosigkeit wird nach Schätzung des IAB auf 2,897 Mio. im Jahresdurchschnitt 2012 sinken. Im kommenden Jahr wird sie um auf 2,934 Mio. ansteigen. Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion von 2,890 Mio. Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2012 und für 2013 von einem etwas niedrigeren Anstieg um auf 2,920 Mio. Arbeitslose aus. Der Aufwuchs bei den Arbeitslosen im Jahr 2013 wird sich nach Einschätzung des IAB voraus- sichtlich überwiegend zuerst im SGB III niederschlagen ( ) und nur im geringeren Umfang im SGB II ( ). Das IAB geht allerdings davon aus, dass die schlechteren Chan- cen am Arbeitsmarkt nach und nach auch die Arbeitslosigkeit im Grundsicherungsbereich beeinflussen werden. Es wird weiterhin angestrebt, die Grundlagen und Methoden der Zielwertplanung sukzessive zu verbessern. Dazu sollen insbesondere die Auswirkungen der konjunkturellen Prognose für die Zielerreichung im SGB II dezidierter analysiert werden. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 12 15

16 noch Anlage Haushalt Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2013 (Stand ) ergeben sich folgende Mittelansätze: Kapitel 1112 Titel Zweckbestimmung Soll 2013 in Mrd. Soll 2012 in Mrd. Ist 2011 in Mrd Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung 1) 4,60 4,90 4, Arbeitslosengeld II 2) 18,76 19,37 19, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 3,90 4,40 4, Verwaltungskosten 4,05 4,05 4,34 3) 1) durchschnittlicher Beteiligungssatz 2011 bis 2013: 36,4 % inkl. Sozialversicherungsbeiträge 3) inkl. Haushaltsansätze für die Bundesprogramme Kommunal-Kombi, Bürgerarbeit und Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen, Perspektive 50plus 2) Die Mittelansätze werden im Rahmen des Planungsprozesses berücksichtigt. In Anlage 2 werden die voraussichtlichen Mittelzuteilungen für die Eingliederungs- und Verwaltungsmittel für das Jahr 2013 dargestellt. Dabei handelt es sich um vorläufige Werte, die sich bei der endgültigen Verteilung noch verändern können. Die endgültige Mittelzuteilung wird erst nach der Beschlussfassung des Bundestages über das Haushaltsgesetz 2013 mit der Eingliederungsmittelverordnung für das Jahr 2013 veröffentlicht. 5.2 Gesetzliche Änderungen Regelbedarfsanpassung Nach 20 Absatz 5 Satz 1 SGB II werden die Regelbedarfe nach 20 Absatz 2 bis 4 sowie nach 23 Nr. 1 SGB II jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend 28a SGB XII in Verbindung mit der Verordnung nach 40 Satz 1 Nr. 1 SGB XII angepasst. Die maßgebenden Regelbedarfe im SGB II für das Jahr 2013 sind im Bundesgesetzblatt vom 24. Oktober 2012, BGBl. I S. 2175, bekannt gegeben worden. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November Seite 13

17 noch Anlage 1 6. Verfahren 6.1 Ablauf Das Planungsverfahren ist in drei Abschnitte gegliedert. Abschnitt 1 Erarbeitung der Referenzwerte und Korridore zwischen BMAS, Ländern, komm. SpV und BA Abschnitt 2 Lä: Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung der aggregierten Landeswerte an BMAS Abschnitt 3 Abschluss ZV BMAS: Prüfung, ggf. Nachverhandlung, Einleitung Zielvereinbarung BA (Z): Prüfung, ggf. Nachverhandlung; Übermittlung des aggregierten Wertes an BMAS ggf. Rückkoppelung mit Ländern und BA notwendig fakultativ Übermittlung der Referenzrahmen an die JC (zkt / ge) ZV BMAS- Land ggf. Rückkoppelung notwendig ZV BA (Z) - RD ggf. Rückkoppelung notwendig RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung Übermittlung an Z zkt übermitteln Angebote an Länder ZV BMAS- BA (Z) ZV RD - AA ggf. Rückkoppelung notwendig ge übermitteln Angebote an RD ZV Land - zkt ZV AA - ge JC führen die Planung der Zielwertangebote für Ziel 2 und 3 durch Abbildung 3: Ablauf Planungsverfahren Zunächst wurden im ersten Abschnitt in der BLAG Steuerung SGB II des Bund-LänderAusschusses die Referenzrahmen der Planung 2013 im SGB II erarbeitet (vereinbarte Werte unter 6.2.). Die Referenzrahmen bestehen aus einem Referenzwert, der die von den Akteuren abgestimmte Erwartung zur Veränderung der Integrationsquote bzw. der Zahl der Langzeitlei stungsbezieher der JC widerspiegelt und einem ihn umgebenden Abweichungskorridor. Dieser erweitert die lokalen Entscheidungsspielräume, indem jedes Angebot für einen Zielwert innerhalb des Korridors akzeptiert wird. Der Prozess der gemeinsamen Ermittlung der Referenzrahmen für alle JC ist mit Vorliegen dieses Planungsdokuments abgeschlossen. Für den weiteren Verlauf des Abschnitts 1 (konkret: Übermittlung der Referenzrahmen an die JC) ist es den Ländern und der BA freigestellt, ob sie diesen umsetzen. Somit ist durch die Entscheidung der Länder oder BA auch die Durchführung einer Planung beginnend mit einem bottom-upverfahren (ohne Kenntnis der Referenzrahmen) in den JC möglich. Die Abschnitte 2 und 3 sind obligatorisch zu durchlaufen, um die Einheitlichkeit des Systems der Zielplanung zu gewährleisten. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 14 17

18 noch Anlage 1 Die JC nehmen im zweiten Abschnitt ihre Planung vor und übergeben ihre Planungsangebote den Ländern (für die zkt) bzw. der BA-Zentrale (für die ge). Liegt das Planungsangebot des JC innerhalb des Referenzrahmens, ist dieses Angebot zu vereinbaren. Liegt das Planungsangebot des JC außerhalb des Korridors, ist es durch das JC besonders zu begründen. Diese Begründung sollte nachvollziehbar darstellen, welche relevanten Einflussfaktoren voraussichtlich im folgenden Jahr vor Ort welche Wirkung entfalten werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Faktoren nicht bereits in die Grundannahmen zur Ermittlung der Veränderungsrate im SGB II-Vergleichstyp eingeflossen sind. Das jeweilige Land / die Zentrale der BA können dann entscheiden, ob der abweichende Wert als Angebotswert akzeptiert wird; andernfalls muss nachverhandelt werden. Nach der Übermittlung der aggregierten Werte an das BMAS wird es in gleicher Art und Weise die vorliegenden Meldungen für die Länder und die BA anhand der ermittelten Referenzrahmen auf Ebene der Länder und der BA-Zentrale nachvollziehen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden im dritten Abschnitt des Verfahrens die Zielvereinbarungen auf den jeweiligen Ebenen geschlossen. Für detailliertere Erläuterungen zum Ablauf des Planungsverfahrens wird auf Punkt 4.3. des Gemeinsamen Grundlagenpapiers verwiesen. 6.2 Vereinbarte Referenzgrößen Wie im Gemeinsamen Grundlagenpapier vereinbart, sollen bei der Ermittlung der Referenzwerte zu Ziel 2 und 3 die zukünftigen ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGB II berücksichtigt werden. Hierfür sind vorab Aussagen zur Entwicklung der Integrationen, der Anzahl der elb sowie der Anzahl der LZB notwendig. Auf Grundlage der Prognosen im Abschnitt 5 erfolgt die Einschätzung der BLAG Steuerung SGB II, dass der Bestand der elb im Jahr 2013 um etwa Personen anwachsen wird, so dass sich ein Bestand von 4,455 Mio. elb ergibt. Die Zahl der Integrationen steigt in 2013 gegenüber 2012 um auf 1,134 Mio. Integrationen (2012: 1,117 Mio.). Der Durchschnittsbestand an LZB soll nach Einschätzung der BLAG Steuerung SGB II im Jahr 2013 um auf 2,972 Mio. LZB gesenkt werden. Aufgrund der erwarteten Entwicklung in 2013 ergibt sich zu Ziel 2 ein Bundesreferenzwert von 1,0 % als Steigerung der Integrationsquote zum Vorjahr. Die BLAG Steuerung SGB II hat eine Korridorspannweite von 2 %-Punkten ( 1,0 %-Punkt des Referenzwertes) vereinbart. Die Referenzwerte der JC setzen sich grundsätzlich aus einer Basisveränderung und einer Aufholspanne zusammen. Für das Jahr 2013 hat sich die BLAG Steuerung SGB II darauf verständigt, die insgesamt vereinbarte Veränderungsrate über die Aufholspanne zu erbringen. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November Seite 15

19 noch Anlage 1 Bezugspunkt für die Aufholspanne ist das 75 %-Quantil. Das bedeutet, dass alle JC, die unterhalb des 75 %-Quantils liegen, ihren Abstand dorthin um 7,5 % verringern sollen. Damit sind je Vergleichstyp 75 % der Jobcenter am Aufholprozess beteiligt. Für Ziel 3 beträgt der Bundesreferenzwert für die Senkung des Bestandes an LZB zum Vorjahr 2,5 %. Für die Korridorspannweite sind 3 %-Punkte ( 1,5 %-Punkte des Referenzwertes) vereinbart. In der Anlage 3 werden die Ermittlungsmethoden näher erläutert. 6.3 Zeitplanung Mit dem Versand dieses Dokuments beginnt der Zielplanungs- und Zielvereinbarungsprozess. Vom BMAS wird der Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Ländern und der BA bis Ende Januar 2013 angestrebt. Gemeinsames Planungsdokument 2013 vom 15. November 2012 Seite 16 19

20 Anlage 2 Planung und Steuerung 2013 für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung 19. NO VEM B ER VO R ST AN D D ER B A Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung Zielsystem Gemeinsame Steuerungsziele (gemäß 48b SGB II) Qualitätskennzahlen Index aus Kundenzufriedenheit... 7 Index aus Prozessqualität Geschäftspolitische Handlungsfelder Budget- und Eintrittsplanung Zielsteuerung und Planungsmethodik System der Zielsteuerung Referenzwerte Integrationsquote Bestand an Langzeitleistungsbeziehern Referenzrahmen Termine und Prozessbeschreibung INTERN

21 Impressum Zentrale der BA CF1 - Controlling Verantwortlich Robert Winter Bereichsleiter CF1 Tel.: 0911/

22 Vorwort Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, das Jahr 2013 können wir optimistisch angehen: Trotz geringerer Wachstumsaussichten ist kein Einbruch des deutschen Arbeitsmarkts zu erwarten. Nach Einschätzung der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute wird der Bestand an Arbeitslosen nur leicht zunehmen, aber auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in den meisten Bundesländern und Branchen moderat steigen. Nachdem wir in den vergangenen Jahren mit der Weiterentwicklung der Organisation in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Instrumentenreform gravierende Veränderungsprozesse erfolgreich umgesetzt haben, können wir uns für 2013 auf unser Kerngeschäft konzentrieren. Dabei ist wichtig, dass wir unsere Stärken für unsere Kunden einsetzen, uns eigener Potenziale, aber auch der bestehenden Defizite und Herausforderungen bewusst sind. Der Erfolg unserer Anstrengungen wird in den nächsten Jahren noch mehr am Abbau des Langzeitleistungsbezugs gemessen. Für die Planung 2014 wurde daher einvernehmlich zwischen dem Bund, den Ländern, der BA und den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen, die mehrjährige Steuerung des Ziels Vermeidung von Langzeitleistungsbezug zur Unterstützung präventiver und mittelfristiger Integrationsstrategien anzustreben (siehe Ziele und Schwerpunkte der SGB II-Steuerung im gemeinsamen Planungsdokument). Bitte lassen Sie deshalb bereits in die diesjährige Planung Ihre Überlegungen zur mittelfristigen Perspektive einfließen und richten Sie Ihre Strategie daran aus. Zu den Geschäftspolitischen Handlungsfeldern können Sie bezogen auf Ihre spezifischen regionalen Bedingungen eigene Schwerpunkte setzen, um auch mittelfristig den Zielsetzungen des SGB II besser zu entsprechen. Ein wichtiger Handlungsschwerpunkt wird dabei sein, mehr jungen Erwachsenen, denen der Übergang an der ersten Schwelle nicht gelungen war, eine zweite Chance zu eröffnen und sie nachträglich zu Fachkräften auszubilden. Nutzen Sie Ihre dezentralen Handlungsmöglichkeiten und Netzwerke. Verfassen Sie ausgehend von Ihren Zielen, den arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen und den zur Verfügung stehenden Ressourcen Ihr lokales Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm. Mit einem wirkungsvollen Instrumenteneinsatz wird es in Zukunft noch besser gelingen, die Kunden im SGB II in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren. Im Wissen um Ihre örtliche Expertise und Ihr Engagement, die Perspektiven der Kunden der Grundsicherung zu verbessern, wünschen wir Ihnen für das Jahr 2013 viel Erfolg! Heinrich Alt 4 Bundesagentur für Arbeit 22 Frank-J. Weise Raimund Becker Vorstandsbrief SGB II 2013

23 1 Einleitung Planung und Steuerung in der Grundsicherung folgen in beiden Aufsichtsstrukturen einheitlichen Grundlagen. Das BMAS, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die BA ziehen nach dem ersten Jahr mit einem gemeinsamen System der Zielsteuerung eine positive Bilanz. Die durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeleiteten gemeinsamen Grundlagen für die Zielsteuerung im SGB II bilden somit auch für das Jahr 2013 den verbindlichen Rahmen für die Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen (ge) und der zugelassenen kommunalen Träger (zkt). Das heute durch das BMAS an die Bundesländer und die Bundesagentur für Arbeit versandte Gemeinsame Planungsdokument für die Zielsteuerung 2013 im SGB II (Anlage) bildet den Rahmen der Planung für das kommende Jahr im Bereich der Grundsicherung. Mit dem vorliegenden Vorstandsbrief setzt die BA den Planungsprozess für ihren Verantwortungsbereich um und ergänzt im Rahmen ihrer Trägerverantwortung spezifische Elemente der Steuerung. Um die Aufgaben wirtschaftlich und wirkungsvoll zu bewältigen, kommt der Verzahnung der operativen mit einer vorausschauenden und auf die Integrationschancen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Eintrittsund Budgetplanung sowie deren Verbindlichkeit im Vollzug eine stärkere Bedeutung zu. Die strategische Ausrichtung der BA im Bereich der Grundsicherung konkretisiert sich in den geschäftspolitischen Handlungsfeldern, die bereits mit dem Geschäftsführerbrief Nr. 06/2012 kommuniziert wurden. Als verbindlicher Bestandteil der lokalen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme sind diese in die operative Planung einzubinden. Vorstandsbrief SGB II 2013 Bundesagentur für Arbeit 5 23

24 2 Zielsystem Das Zielsystem der BA umfasst die gemeinsamen Steuerungsziele und spezifische Qualitätskennzahlen. Das Zielsystem der Grundsicherung besteht für das Jahr 2013 unverändert fort. 2.1 Gemeinsame Steuerungsziele (gemäß 48b SGB II) In Ableitung aus 1 SGB II i.v.m 48a SGB II sind für die Zielvereinbarungen nach 48b SGB II im Aufgabenbereich der BA die Steuerungsziele Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug maßgeblich. Sie werden durch die Zielindikatoren Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, Integrationsquote und Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern beschrieben. Das SGB II - Kennzahlensystem der BA 2013 Ziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit Zielindikatoren Steuerungsziele Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Integrationsquote Bestand an Langzeitleistungsbeziehern Ergänzungsgrößen Summe der Leistungen Quote der Eintritte in für Unterkunft und geringfügige Heizung Beschäftigung Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezieher Zugangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Nachhaltigkeit der Integration Durchschnittliche Zugangsrate der Langzeitleistungsbezieher Abgangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten elb mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit weitere steuerungsrelevante Kennzahlen Qualitätskennzahlen Integrationsquote der Alleinerziehenden Prozessqualität Index aus Kundenzufriedenheit Index aus Prozessqualität Gesamtzufriedenheit mit: Bearbeitungsdauer Erstberatung U/Ü25 Beratung und Vermittlung Angebot U25 Geldleistung Eingliederungsvereinbarung im Bestand Mitarbeiter Rahmenbedingungen Durchschnittliche Abgangsrate der Langzeitleistungsbezieher Anteil Qualifizierung mit zertifiziertem Abschluss Bearbeitungsdauer Widersprüche Sanktionsquote durchschn. LLU je Wohnbevölkerung Ergebnisqualität Stattgabequote Widersprüche Anteil unversorgte Bewerber Anteil Altbewerber Dauer Antragstellung bis Bescheid durchschn. Maßnahmekosten je TN Absolventenmanagement Mindestkundenkontaktdichte AG-S TrEffeR Abbildung 1: SGB II - Zielsystem BA Bundesagentur für Arbeit 24 Vorstandsbrief SGB II 2013

25 2.2 Qualitätskennzahlen Das einheitliche System zur Zielsteuerung wird durch die BA für deren Verantwortungsbereich wie bislang um qualitätsbezogene Elemente erweitert. Die Qualitätskennzahlen (ehemals Qualitätsstandards) bilden Ergebnis- und Prozessqualität in den gemeinsamen Einrichtungen ab und werden in die Zielnachhaltung und Steuerung einbezogen, jedoch nicht separat beplant Index aus Kundenzufriedenheit Für die BA ist die Wahrnehmung der ge aus der Perspektive der Kunden weiterhin von zentraler Bedeutung, um die Dienstleistungsqualität in den gemeinsamen Einrichtungen bewerten und Verbesserungspotenziale erkennen zu können. Im Jahr 2013 wird je Halbjahr eine Kundenbefragung durchgeführt, deren Ergebnisse über den Index aus Kundenzufriedenheit in Schulnotensystematik abgebildet werden. Auf die Festlegung eines Zielwertes wird verzichtet. Die Einbindung in den Prozess der Zielnachhaltung erfolgt im Wege des Monitorings Index aus Prozessqualität Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse in den ge wird der Index aus Prozessqualität herangezogen. Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die operativen Mindeststandards sowie den fachlichen Standard Eingliederungsvereinbarung im Bestand. Die vier operativen Mindeststandards Bearbeitungsdauer, Erstberatung Ü25, Erstberatung U25 und Angebot U25 sowie der fachliche Standard Eingliederungsvereinbarung im Bestand werden ab 2013 mit jeweils 20% in den Index einfließen. Vorstandsbrief SGB II 2013 Bundesagentur für Arbeit 7 25

26 3 Geschäftspolitische Handlungsfelder Die bisherigen geschäftspolitischen Schwerpunkte werden als geschäftspolitische Handlungsfelder 2013 fortgeführt. Die direkt aus dem Sozialgesetzbuch II abgeleiteten Steuerungsziele wurden bisher von sechs Geschäftspolitischen Schwerpunkten flankiert. Diese stellen Themen hoher gesellschaftlicher und strategischer Bedeutung dar. Diese Themen werden auch 2013 kontinuierlich weiterverfolgt. Um die dezentrale Umsetzungsverantwortung zu unterstreichen, werden die Geschäftspolitischen Schwerpunkte künftig als Geschäftspolitische Handlungsfelder bezeichnet. Es wird erwartet, dass die konkrete Akzentuierung der Handlungsfelder auf regionaler Ebene im Hinblick auf die identifizierten Stärken, Schwächen und Chancen erfolgt. Die geschäftspolitischen Handlungsfelder lauten: 1. Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden 2. Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen 3. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren 4. Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen 5. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Die geschäftspolitischen Handlungsfelder sind eng verzahnt mit den Zielen des SGB II, wie die folgende Grafik verdeutlicht. Die Handlungsfelder tragen auch zur Erreichung von weiteren lokal vereinbarten kommunalen Zielen bei. Geschäftspolitische Handlungsfelder Ziele 1 Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden 2 Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen 3 Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren 4 Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen 5 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 6 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Verringerung Hilfebedürftigkeit Verbesserung Integration Vermeidung Langzeitbezug Kundenzufriedenheit Kommunale Ziele Abbildung 2: Geschäftspolitische Handlungsfelder Bundesagentur für Arbeit 26 Vorstandsbrief SGB II 2013

27 Im Rahmen des Geschäftspolitischen Handlungsfelds Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden wird ein Handlungsschwerpunkt gesetzt. Durch eine bundesweite Initiative Erstausbildung junger Erwachsener sollen Arbeitslosen, denen der Übergang an der ersten Schwelle nicht gelungen ist, durch zusätzliche Investitionen der gemeinsamen Einrichtungen in Qualifizierungen mit Abschluss dauerhafte Integrationschancen eröffnet werden. Vorstandsbrief SGB II 2013 Bundesagentur für Arbeit 9 27

28 4 Budget- und Eintrittsplanung Finanz-, Eintritts- und Zielplanung sind aufeinander abgestimmt. Die Finanzausstattung steckt den Rahmen ab, um die arbeitsmarktbezogenen und gesellschaftlichen Aufgaben angesichts reduzierter Haushaltsansätze wirtschaftlich und wirkungsvoll zu bewältigen. Für die gemeinsamen Einrichtungen stellt das BMAS im Jahr 2013 insgesamt voraussichtlich 2,451 Mrd. an Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Am 24. September 2012 wurden die Schätzwerte der Haushaltsmittel für die Eingliederungsleistungen und für die Verwaltungskosten des Haushaltsjahres in der Grundsicherung bekannt gegeben. Am 29. Oktober 2012 wurde das Schreiben des BMAS zur voraussichtlichen Mittelverteilung für das Jahr 2013 an die Träger der Grundsicherung versandt. Auf dieser Grundlage sowie auf der Basis der zu erwartenden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, der Bewertung der eigenen Ressourcen und der Erwartungen an die Ziele können die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme für das Jahr 2013 auf lokaler Ebene erstellt und vereinbart werden. Auch im Jahr 2013 müssen die zur Verfügung stehenden Investitionsmöglichkeiten wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden, um die gemeinsam geplanten geschäftspolitischen Ziele zu erreichen. Grundlage für den Erfolg sind ausgewogene und den jeweiligen lokalen Bedingungen angepasste Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme. Mit dem Planungsbeginn wird ein Instrument mit unterschiedlichen Modulen für die operative und finanzielle Planung zur Verfügung gestellt (Investitionsplanungsassistent). Dieser stellt - rechtskreisübergreifend - eine Weiterentwicklung der bisherigen Angebote dar und ermöglicht eine flexible und individuelle Einsatzgestaltung. Um die erforderliche Verzahnung zwischen operativer und Finanzplanung für Deutschland herzustellen, sind die wesentlichen Planungsinformationen erstmals für 2013 verbindlich für alle gemeinsamen Einrichtungen in die Planungssoftware TN-Planning bis 14. Dezember 2012 manuell einzutragen bzw. aus dem Investitionsplanungsassistent oder auch aus selbst erstellten Planungshilfen zu übertragen. Anhand der gemeldeten Zahlen wird Transparenz über die in den Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammen vereinbarten Maßnahmen hergestellt. Darüber hinaus besteht in TN-Planning die Möglichkeit, die Planungsinformationen im Zuge des Jahres 2013 den aktuellen Entwicklungen anzupassen ( Revision ). Bei Bedarf werden von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit die Revisionstermine rechtzeitig vorher mitgeteilt. Bei der Planung des Einsatzes der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist der BfdH zu beteiligen ( 44f Abs. 3 SGB II). Die Vorgaben der BHO und der HBest sind zu beachten. 10 Bundesagentur für Arbeit 28 Vorstandsbrief SGB II 2013

29 5 Zielsteuerung und Planungsmethodik Die Planung und Steuerung erfolgt in einer bundeseinheitlichen Systematik; durch die BA werden im Rahmen ihrer Trägerverantwortung spezifische Elemente der Steuerung konkretisiert. 5.1 System der Zielsteuerung Für die Zielsteuerung in der Grundsicherung wird im Jahr 2013 das durch den Bund-Länder-Ausschuss festgelegte gemischte System der Zielsteuerung beibehalten. Daraus folgt eine Differenzierung in der Methodik zur Planung und Zielnachhaltung. Die Zielindikatoren Integrationsquote und Bestand an Langzeitleistungsbeziehern werden sowohl durch Zielwerte als auch durch ein qualitatives Monitoring gesteuert. Zur Bestimmung der individuellen Zielwerte wird für die beiden Zielindikatoren eine dezentrale Planung durchgeführt. Die Zielwerte fließen in die gesetzlich vorgeschriebenen Zielvereinbarungen nach 48b SGB II und in die Vereinbarungen nach LEDi für den Verantwortungsbereich der BA ein. Für die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt werden keine Zielwerte vereinbart, sodass der Indikator nicht Gegenstand der Planung ist und ausschließlich über ein qualitatives Monitoring in die Zielnachhaltung eingebunden wird. Im Rahmen dessen wird die BA für die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt einen Prognosewert ermitteln. Dieser gibt Aufschluss über die rechnerisch zu erwartende Entwicklung dieser Kennzahl zum Zeitpunkt der Planung und verdeutlicht abweichende Entwicklungen. Der Wert ist nicht Teil der Zielvereinbarung nach 48b SGB II, findet jedoch sowohl für die Vereinbarungen nach LEDi als auch für die Zielnachhaltung im Rahmen des qualitativen Monitorings Berücksichtigung. Im Rahmen der Performancedialoge zwischen den Führungsebenen der BA bildet die Zielnachhaltung die ergebnisseitige Gesprächsbasis für regionale Maßnahmen sowie strategische Initiativen und ermöglicht so eine weitestgehend dezentrale Steuerung. Der Abschluss der Zielvereinbarungen und die Zielnachhaltung erfolgen im Verantwortungsbereich der BA auf Basis von Daten ohne Wartezeit (vgl. Gemeinsames Planungsdokument, S. 10). Für die Bewertung der Geschäftsergebnisse werden Zielabweichungen und im Wege des Monitorings Vergleiche von Ist-Ergebnissen und Vorjahresveränderungen genutzt. In die Betrachtung werden die Organisationsebenen der BA (Jobcenter, Arbeitsagenturen und Regionaldirektionen) sowie Vergleiche innerhalb der SGB II-Typen und der Bundesländer einbezogen. Darüber hinaus werden durch die BA im Rahmen der Zielnachhaltung für die drei Steuerungsziele nach 48b SGB II Quartalsprognosen herangezogen, welche die Entwicklung der Zielindikatoren bis Jahresende darstellen und so frühzeitige Steuerungsaktivitäten ermöglichen. Vorstandsbrief SGB II 2013 Bundesagentur für Arbeit 11 29

Planung und Steuerung 2013 für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung

Planung und Steuerung 2013 für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung Planung und Steuerung 2013 für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung 1 9. N O V E M B E R 2 0 1 2 - V O R S T AN D D E R B A I N T E R N Inhaltsverzeichnis Vorwort...4 1 Einleitung...5 2 Zielsystem...6

Mehr

Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung 2014 im SGB II

Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung 2014 im SGB II Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung 2014 im SGB II Impressum Gemeinsames Planungsdokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II Ansprechpartner: Bundesministerium für Arbeit und

Mehr

Bund-Länder-Ausschuss nach 18c SGB II. Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II. Zusammenfassung

Bund-Länder-Ausschuss nach 18c SGB II. Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II. Zusammenfassung Bund-Länder-Ausschuss nach 18c SGB II Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II Zusammenfassung Hannover, den 13. Juli 2011 Prinzipien der Zielsteuerung Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vertreten durch Frau

Mehr

Zielvereinbarung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Zielvereinbarung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertreten durch Herrn Staatssekretär Thorben Albrecht und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Zielvereinbarung 2016

Zielvereinbarung 2016 Zielvereinbarung 2016 Zielvereinbarung 2016 zwischen dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Süd dem kommunalen Vertreter des Bezirksamtes Neukölln und dem Geschäftsführer des

Mehr

Zielvereinbarung 2017

Zielvereinbarung 2017 Zielvereinbarung 2017 Zielvereinbarung 2017 zwischen der Agentur für Arbeit Bonn vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesstadt Bonn vertreten durch die Beigeordnete und dem Jobcenter

Mehr

Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II

Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II für das Jahr 2016 Impressum Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II Ansprechpartner:

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vertreten durch Frau

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vertreten durch Frau

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vertreten durch Frau

Mehr

Zielvereinbarung. zwischen dem. vertreten durch Herrn Staatssekretär. Thorben Albrecht. und dem. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,

Zielvereinbarung. zwischen dem. vertreten durch Herrn Staatssekretär. Thorben Albrecht. und dem. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertreten durch Herrn Staatssekretär Thorben Albrecht und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vertreten durch Frau

Mehr

Bundeskongress SGB II vom 01. bis 02. Oktober 2007 in Berlin. Forum: Lokale Zielvereinbarungen im Spannungsfeld von Bund und Kommunen

Bundeskongress SGB II vom 01. bis 02. Oktober 2007 in Berlin. Forum: Lokale Zielvereinbarungen im Spannungsfeld von Bund und Kommunen Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen Bundeskongress SGB II vom 01. bis 02. Oktober 2007 in Berlin Forum: Lokale Zielvereinbarungen im Spannungsfeld von Bund und Kommunen Dr. Götz von Einem Geschäftsführer

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vertreten durch Frau

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vertreten durch Frau

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2017 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr zwischen dem Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2017 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vertreten durch Frau

Mehr

Kennzahlen nach 48a SGB II

Kennzahlen nach 48a SGB II Mai 2011 Steckbriefe Version 1.2 Impressum Titel: Kennzahlen nach 48a SGB II Steckbriefe Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Nürnberg Erstellungsdatum: 02. Mai 2011 Stand: Version 1.2 Statistik

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2017 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn

Mehr

Zielvereinbarung. zwischen dem. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und. Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. vertreten durch Herrn Gerhard Bley.

Zielvereinbarung. zwischen dem. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und. Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. vertreten durch Herrn Gerhard Bley. f ~ Landkreis Vorpommern-Rügen Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern vertreten durch Herrn Gerhard Bley und dem Landkreis Vorpommern-Rügen

Mehr

Kennzahlen nach 48a SGB II

Kennzahlen nach 48a SGB II Mai 2016 Steckbriefe Version 2.0 Impressum Titel: Kennzahlen nach 48a SGB II Steckbriefe Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Nürnberg Erstellungsdatum: 10. Mai 2016 Stand: Version 2.0 Statistik

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn

Mehr

Rahmenbedingungen der Beiratsarbeit und Erwartungen der Bundesagentur für Arbeit

Rahmenbedingungen der Beiratsarbeit und Erwartungen der Bundesagentur für Arbeit BAGFW-Fachtagung am 12.April 2011: Beraten und Vernetzen zur Mitarbeit freier Träger in den Beiräten der Jobcenter Rudolf Knorr, Geschäftsführer Steuerung/Umsetzung Grundsicherung Netzwerke nutzen Integrationen

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn

Mehr

Zielvereinbarung. Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Landkreis Vorpommern-Rügen. Eigenbetrieb Jobcenter

Zielvereinbarung. Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Landkreis Vorpommern-Rügen. Eigenbetrieb Jobcenter L1,d~I'''I$ Vorpommern-Rügen Zielvereinbarung zwischen dem () Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vertreten durch Frau Dr. Antje Draheim und dem Landkreis Vorpommern-Rügen

Mehr

Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2016

Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2016 Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2016 zwischen der Agentur für Arbeit Mönchengladbach vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung Frau Angela Schoofs

Mehr

Das System der Zielsteuerung im SGB II

Das System der Zielsteuerung im SGB II Das System der Zielsteuerung im SGB II Informationsveranstaltung der ag arbeit Baden-Württemberg am 26. September 2012 für Jobcenter-Beiräte nach 18 SGB II Regionale Gestaltungsmöglichkeiten und Zielsteuerung

Mehr

Die Kennzahlen nach 48a SGB II zum Vergleich der Leistungsfähigkeit von Jobcentern

Die Kennzahlen nach 48a SGB II zum Vergleich der Leistungsfähigkeit von Jobcentern Schwerpunktthema: Statistische Indikatoren für das politische Monitoring Die Kennzahlen nach 48a SGB II zum Vergleich der Leistungsfähigkeit von Jobcentern Statistische Woche 15.09.2015 Jana Wyrwoll und

Mehr

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch zugelassene kommunale Träger in Bayern

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch zugelassene kommunale Träger in Bayern Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertreten durch Herrn Staatssekretär Thorben Albrecht und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und

Mehr

Zielvereinbarung 2016

Zielvereinbarung 2016 HESSEN Zielvereinbarung 2016 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg nach 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sowie Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Rahmenbedingungen für die Jahre 2015/2016 im Land Sachsen-Anhalt. Umsetzung des SGB II im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik

Rahmenbedingungen für die Jahre 2015/2016 im Land Sachsen-Anhalt. Umsetzung des SGB II im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik Rahmenbedingungen für die Jahre 2015/2016 im Land Sachsen-Anhalt Umsetzung des SGB II im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik 2 Rahmenbedingungen für die Jahre 2015/2016 im Land Sachsen-Anhalt Umsetzung des

Mehr

Kreis Kleve. September Inhalt:

Kreis Kleve. September Inhalt: September 2014 Kleve Inhalt: I. Bericht in Kürze II. jobcenter - aktuell III. Amtliche Kennzahlen IV. geschlechtsspezifische Datenübersicht V. Erläuterungen und Definitionen Kommunale SGB II -Statistik

Mehr

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Stand: August 2013

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Stand: August 2013 Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Stand: August 2013 Inhaltsverzeichnis: I. Eckdaten der Grundsicherung... 3 1. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigten... 3 Bedarfsgemeinschaften

Mehr

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, æ Bundesministerium für Arbeit und Soziales Baden-\Württemberg MINISTERIUÙI FUR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAIVIILIE, FRAUEN UNO SENIOREN Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mehr

Zielvereinbarung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundesagentur für Arbeit. zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zielvereinbarung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundesagentur für Arbeit. zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2017 (SGB II-ZielVbg 2017)

Mehr

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Berichtsmonat April 2017 Impressum Berichtsmonat April 2017 Bad Doberan Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rostock und des Landkreises

Mehr

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Berichtsmonat Januar 2018 Impressum Berichtsmonat Januar 2018 Bad Doberan Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rostock und des Landkreises

Mehr

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Berichtsmonat Januar 2015 Impressum Berichtsmonat Januar 2015 Bad Doberan Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rostock und des Landkreises

Mehr

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Berichtsmonat Dezember 2017 Impressum Berichtsmonat Dezember 2017 Bad Doberan Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rostock und des

Mehr

Trägerkonferenz der JobAgentur EN

Trägerkonferenz der JobAgentur EN Trägerkonferenz der JobAgentur EN 23. September 2010 Heiner Dürwald D / Horst Westerholt Entwicklung Finanzen Eingliederungsmittel (ohne BfÄ) 25.000.000,00 20.000.000,00 15.000.000,00 10.000.000,00 5.000.000,00-2007

Mehr

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II Berichtsmonat Oktober 20 Impressum Berichtsmonat Oktober 20 Bad Doberan Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rostock und des Landkreises

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7543 21. Wahlperiode 24.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 16.01.17 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

FAKTEN ZAHLEN DATEN 10 JAHRE BEITRAG ZUM SOZIALEN FRIEDEN

FAKTEN ZAHLEN DATEN 10 JAHRE BEITRAG ZUM SOZIALEN FRIEDEN 2005-2014 10 JAHRE BEITRAG ZUM SOZIALEN FRIEDEN ZAHLEN DATEN FAKTEN Die Attraktivität des Hamburger Arbeitsmarktes wird unterstrichen durch eine anhaltende Steigerung der sozialversicherungspflichtigen

Mehr

Grundlagen und Rahmenbedingungen für die örtlichen Beiräte aus Sicht der Agentur für Arbeit

Grundlagen und Rahmenbedingungen für die örtlichen Beiräte aus Sicht der Agentur für Arbeit Mitwirkung der örtlichen Beiräte in der regionalen Arbeitsmarktpolitik Fachtagung der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in RP Dunja Sauer RD RPS BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen >

Mehr

con_sens Auswirkungen der Revision der Grundsicherungsstatistik Dennis Döschner Hamburg, Juni 2016 Seite

con_sens Auswirkungen der Revision der Grundsicherungsstatistik Dennis Döschner Hamburg, Juni 2016 Seite Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung Auswirkungen der Revision der Grundsicherungsstatistik Dennis Döschner GmbH Hamburg, Seite Inhalt 1 Anlass: Revision der Statistik der Grundsicherung für

Mehr

Planung und Steuerung 2014 für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung

Planung und Steuerung 2014 für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung Planung und Steuerung 2014 für die gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung 0 7. N O V EM B E R 2 0 1 3 - V O R ST AN D D E R B A I N T E R N Inhaltsverzeichnis Vorwort...4 1 Einleitung...5 2 Zielsystem...6

Mehr

Arbeitsmarktreport Januar März 2016

Arbeitsmarktreport Januar März 2016 Arbeitsmarktreport 2016 Januar März 2016 Inhaltsverzeichnis I. Eckdaten zur Grundsicherung...4 II. Arbeitslosenstatistik...7 III. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen...8 IV. Unterbeschäftigung im Rechtskreis

Mehr

Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 389/10 24.06.10 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem

Mehr

Zielsteuerung im SGB II in NRW

Zielsteuerung im SGB II in NRW Zielsteuerung im SGB II in NRW Verbesserung der Leistungsprozesse und Eingliederungsstrategien Foto: Peer Grimm/picture-alliance/ZB Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung

Mehr

Lokale Zielvereinbarung. 3 Planungsgegenstände Lokalisierung

Lokale Zielvereinbarung. 3 Planungsgegenstände Lokalisierung Lokale Zielvereinbarung 3 Planungsgegenstände Lokalisierung Kommunale Ziele identifizieren festlegen Zentrale Ziele plausibilisieren bewerten festlegen Örtliche Ziele identifizieren festlegen 1 Zentrale

Mehr

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Kommunale Jobcenter im Land Hessen

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Kommunale Jobcenter im Land Hessen Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertreten durch Herrn Staatssekretär Thorben Albrecht und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vertreten durch

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4170 20. Wahlperiode 18.05.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 11.05.12 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

SGB II Monatsbericht September 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht September 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht September 2017 SGB II Leistungsberechtigte Daten September 2017 August 2017 Leistungsberechtigte 10.070 10.050 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.808 6.795 Daten sind die aktuell

Mehr

Langzeitarbeitslose ausgesteuert?

Langzeitarbeitslose ausgesteuert? Langzeitarbeitslose ausgesteuert? Was den Fokus der JobCenter bestimmt und wie Politik ihn verändern kann Vortrag am 1. Juli 2010 bei der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin http://www.wipol.de 1 Inhalt

Mehr

SGB II Monatsbericht Juni 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Juni 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht Juni 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Juni 2017 Mai 2017 Leistungsberechtigte 10.127 10.108 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.909 6.861 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

Bericht des Jobcenters Cottbus September 2015. Constanze Liljegren Geschäftsführerin JC Cottbus

Bericht des Jobcenters Cottbus September 2015. Constanze Liljegren Geschäftsführerin JC Cottbus Bericht des Jobcenters Cottbus September 2015 Constanze Liljegren Geschäftsführerin JC Cottbus Arbeitslosigkeit im August 2015 Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, August 2015 insgesamt SGB II SGB

Mehr

Schwerpunkte des Referats

Schwerpunkte des Referats Schwerpunkte des Referats 1. Vorstellung der ARGE Leipzig (Größe, Struktur, Umsatz) 2. Das Zielsystem des Sozialgesetzbuches II 2.1. Vorstellung des Zielsystems 2.2. Ergebnisse des Zielvereinbarungsprozesses

Mehr

aktuelle Eckwerte Juni 2017

aktuelle Eckwerte Juni 2017 aktuelle Eckwerte Juni 2017 Seite 1 Arbeitslosenzahlen im Überblick und Entwicklung Arbeitslosenquote im Vergleich Jun 2016 Mrz 2017 Apr 2017 Mai 2017 Jun 2017 V e r ä n d e r u n g V o r j a h r e s m

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie O Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg und IntegraüOT team.arbeit.hamburg Vereinbarungen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6521 20. Wahlperiode 22.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 14.01.13 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Eingliederungsbilanz SGB II 2015 (nach 54 zweites Buch Sozialgesetzbuch)

Eingliederungsbilanz SGB II 2015 (nach 54 zweites Buch Sozialgesetzbuch) Eingliederungsbilanz SGB II 2015 (nach 54 zweites Buch Sozialgesetzbuch) Jobcenter Rhein-Hunsrück Gemündener Straße 8a 55469 Simmern Telefon: 06761-9406 0 E-Mail: Jobcenter-Rhein-Hunsrueck@jobcenter-ge.de

Mehr

SGB II Monatsbericht März 2016 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht März 2016 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht März 2016 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten März 2016 Februar 2016 Leistungsberechtigte 9.482 9.267 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.416 6.295 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5750 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 29.08.16 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4827 20. Wahlperiode 10.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Haufler (CDU) vom 02.08.12 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Der Arbeitsmarkt in Berlin und der Region Berlin-Brandenburg. November Berlin Nord Berlin Mitte. Berlin Süd. Monatsbericht

Der Arbeitsmarkt in Berlin und der Region Berlin-Brandenburg. November Berlin Nord Berlin Mitte. Berlin Süd. Monatsbericht Der Arbeitsmarkt in Berlin und der Region Berlin-Brandenburg Berlin Nord Berlin Mitte Berlin Süd Monatsbericht Sendesperrfrist: 29.11.2012, 09.55 Uhr Pressemitteilung Nr. 41/2012 vom 29.11.2012 Weiterhin

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3656 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 15.03.16 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

SGB II Monatsbericht April 2018 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht April 2018 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht April 2018 SGB II Leistungsberechtigte Daten April 2018 März 2018 Leistungsberechtigte 9.903 9.900 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.685 6.647 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

SGB II Monatsbericht Januar 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Januar 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht Januar 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Januar 2017 Dezember 2016 Leistungsberechtigte 9.637 9.615 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.571 6.495 T-0 Daten sind die aktuell

Mehr

SGB II Monatsbericht März 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht März 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht März 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten März 2017 Februar 2017 Leistungsberechtigte 9.897 9.794 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.688 6.626 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

SGB II Monatsbericht Februar 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Februar 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht Februar 2017 Hinweis zum Arbeitsmarktprogramm: Das Arbeitsmarktprogramm 2017 ist auf der Internetseite des Landkreises Peine veröffentlicht. SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Februar

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage 14. Juni 2013 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Tim Golke und Kersten Artus (DIE LINKE) vom 07.06.2013 und Antwort des Senats - Drucksache 20/8332 - Betr.: Misswirtschaft im Jobcenter? Wieviel

Mehr

LEITBILD. des Jobcenters EN. Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe.

LEITBILD. des Jobcenters EN. Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe. LEITBILD des Jobcenters EN Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe. UNSERE ORGANISATION Der Fachbereich Jobcenter EN ist auf unser Engagement angewiesen. Wir bringen unsere Ideen über die Gremien

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im III. Quartal 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr

Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit des Jobcenters Berlin Pankow. Fortschreibung 2017

Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit des Jobcenters Berlin Pankow. Fortschreibung 2017 Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit des Jobcenters Berlin Pankow Fortschreibung 2017 Aussagen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt: Arbeits- und Ausbildungsmarkt auch in 2017 stabil

Mehr

Beschreibung der Rahmenbedingungen und Gesamtentwicklung in der Grundsicherung

Beschreibung der Rahmenbedingungen und Gesamtentwicklung in der Grundsicherung Rahmenbedingungen in den Jahren 2014/2015 im Freistaat Thüringen aus Sicht des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur

Mehr

Eingliederungsbilanz JC Vorderpfalz Ludwigshafen Stand: Auf Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Eingliederungsbilanz JC Vorderpfalz Ludwigshafen Stand: Auf Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Eingliederungsbilanz 2013 JC Vorderpfalz Ludwigshafen Stand: 20.10.2014 Auf Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit MM 1 Herausgeber Jobcenter Vorderpfalz Ludwigshafen Kaiser Wilhelmstr. 52

Mehr

Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen

Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 I 428 - Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Achten

Mehr

Ausgewählte Ergebnisse der bundesweiten Jobcenterbefragung

Ausgewählte Ergebnisse der bundesweiten Jobcenterbefragung Ausgewählte Ergebnisse der bundesweiten Jobcenterbefragung Im Rahmen des Projektes: Evaluation der Projekte zur Umwandlung von 400-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bielefeld,

Mehr

VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER)

VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) Vereinbarung gemäß 44 b Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung

Mehr

vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort

vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Drucksache 16 / 15 461 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Barth (Die Linke) vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Kinderarmut

Mehr

Eingliederungsbilanz 2011 (gemäß 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)

Eingliederungsbilanz 2011 (gemäß 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II) Eingliederungsbilanz 2011 (gemäß 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II) Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 1. Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes 1.1. Arbeitsmarkt 1.2. Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Mehr

Ziele, Zielvereinbarungen, Zielnachhaltung Konsequenzen der Arbeit mit Flüchtlingen für die Steuerung der Jobcenter

Ziele, Zielvereinbarungen, Zielnachhaltung Konsequenzen der Arbeit mit Flüchtlingen für die Steuerung der Jobcenter Ziele, Zielvereinbarungen, Zielnachhaltung Konsequenzen der Arbeit mit Flüchtlingen für die Steuerung der Jobcenter AG 4 der Tagung Beschäftigungspolitik: kommunal e.v. am 24./25.01.2017 Stefan Kulozik,

Mehr

Arbeitsmarktbericht Juni Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Arbeitsmarktbericht Juni Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitsmarktbericht Juni 214 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 1 Arbeitslosigkeit und Grundsicherung Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitslosenzahl leicht

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1083 7. Wahlperiode 23.10.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Arbeitsmarktpolitische Vorhaben der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (KGSt-Gutachten) 1 Tagesordnung I Begrüßung II Ergebnisbericht III Diskussion & Feedback 2 Beschluss des Senats vom 2.

Mehr

HESSEN. Zielvereinbarung. zwischen. dem Hessischen Sozialministerium. und. der Landeshauptstadt Wiesbaden

HESSEN. Zielvereinbarung. zwischen. dem Hessischen Sozialministerium. und. der Landeshauptstadt Wiesbaden HESSEN Zielvereinbarung zwischen dem Hessischen Sozialministerium und der Landeshauptstadt Wiesbaden nach 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit 8a Abs.

Mehr

Leistungsvergleich als Grundlage für Zielvereinbarungen Yves Michels

Leistungsvergleich als Grundlage für Zielvereinbarungen Yves Michels Leistungsvergleich als Grundlage für Zielvereinbarungen Yves Michels Detmold, 20.06.2006 Überblick 1. Ziele und Zielvereinbarungen als Instrument 2. Das Instrument des Leistungsvergleichs 3. Kennzahlen:

Mehr

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren: SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand

Mehr

Der Arbeitsmarkt im August 2013

Der Arbeitsmarkt im August 2013 Nürnberg, 2013-08-29 29. August 2013 Der Arbeitsmarkt im August 2013 Stabile Entwicklung Mit einem kräftigen Zuwachs von 0,7 Prozent hat sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal 2013 aus der bisherigen

Mehr

Kurzinformation. Ermittlung der Jahresdurchschnittswerte Bestand Arbeitslose 2005

Kurzinformation. Ermittlung der Jahresdurchschnittswerte Bestand Arbeitslose 2005 Kurzinformation Ermittlung der Jahresdurchschnittswerte Bestand Arbeitslose 2005 Stand: 26.01.2006 Herausgeber: Ansprechpartner: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Holger Meinken, Tel. 0911/179-5821

Mehr

Z.I.E.L.50plus auf der Zielgeraden

Z.I.E.L.50plus auf der Zielgeraden Z.I.E.L.50plus auf der Zielgeraden Interview mit Irene Lietzau, Projektleitung Z.I.E.L.50plus Red.: Z.I.E.L.50plus ist einer von 77 regionalen Beschäftigungspakten im Bundesprogramm Perspektive 50plus

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/151 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 30.03.15 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr