Steuerzahlungsübersicht 2017

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1 Steuerzahlungsübersicht 2017 Ne (Firma): Anschrift: Eigenes Aktenz.: Telefon: A. Angaben zum Betrieb und zu den Einkünften In verschied. Gemeinden: Telefax: B. Zuständige Finanzämter und Steuerämter Steuerart Finanzt/Steuert Steuernummer Telefon Sachbearbeiter Finanzt Steuer- C. Zuständige Steuerkassen und Konten Finanzt: Beruf, Betrieb: Geschäftszweig: Rechtsform: Betriebsstätten: Eigener Grundbesitz: Gewerbesteuerpflichtig: Lohnsteuer abzuführen: Finanz- Gemeindekasse: kasse: Konto bei: Konto bei: Konto bei: BIC: IBAN: BIC: IBAN: BIC: IBAN: Postbank: Postbank: Postbank: BIC: IBAN: BIC: IBAN: BIC: IBAN: D. Übersichtstabelle der wiederkehrenden en stermine ) In den Freizeilen können andere Steuerarten und wiederkehrende en vorgemerkt werden. Bei zusätzlichen keiten (z.b. Abschlusszahlungen) wird das keitsdatum mit Farbstift in das Monatsfeld eingetragen. Steuerart Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. 1. Einkommen-/Körperschaft- steuer 2. / 3. Solidaritätszuschlag 4. Lohnsteuer/LoKiSt/SolZ 3 ) 5. Gewerbesteuer 6. Grundbesitzabgaben ben 7. Sonstige Steuern 8. Wiederkehrende end en 9. Umsatzsteuer 3 ) /16. 2 ) /16. 2 ) /16. 2 ) 15./16. 2 ) ) ) /16. 2 ) 15./16. 2 ) Ne (Firma): 1) Diese Übersichtstabelle gibt einen sofortigen Überblick über die keit (unter Beachtung des 108 Abs. 3 AO), wenn die erledigten stermine mit Farbstift durchkreuzt werden. Steuerarten, die nicht vorkommen, werden in der ganzen Breite durchgestrichen. Die Termine in den gerasterten Zeilen bezeichnen den letzten Tag der Schonfrist ( 240 Abs. 3 AO). Es können sich regionale Unterschiede ergeben. Die Schonfrist gilt nicht en i.s.d. 224 Abs. 2 Nr. 1 AO (Scheck- oder Barzahlung). 2) : Fronleichn in Baden-Würtetemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland. 3) Die Termine in den gerasterten Zeilen bezeichnen den letzten Tag der Schonfrist zur Entrichtung der Steuer ( 240 Abs. 3 AO) und beziehen sich nicht auf die Abgabe der Anmeldung. 4) : Mariä Himmelfahrt in Bayern teilweise, Saarland. Best.-Nr (9/16) Urheberrechtlich geschützt!

2 1. Einkommen-/Körperschaftsteuer Stundung (Ehegatte) 1 ) Festsetzung Änderung Festsetzung Änderung durch I. Quart II. Quart III. Quart IV. Quart. Abschlusszahlung Für frühere Jahre: Abschlusszahlungen oder Nachzahlungen bei Berichtigung von Steuerbescheiden 2. Stundung 2 ) Festsetzung Änderung Festsetzung Änderung durch I. Quart II. Quart III. Quart IV. Quart. Abschlusszahlung Für frühere Jahre: Abschlusszahlungen n oder Nachzahlungen bei Berichtigung von Steuerbescheiden 3. Solidaritätszuschlag Stundung (Ehegatte) 1 ) Festsetzung Änderung Festsetzung Änderung durch I. Quart II. Quart III. Quart IV. Quart. Abschlusszahlung Für frühere Jahre: Abschlusszahlungen oder Nachzahlungen bei Berichtigung von Steuerbescheiden 1) Bei getrennter Veranlagung der Ehegatten ist diese Übersicht mitzuverwenden. 2) Diese Spalte ist bei glaubensverschiedenen Eheleuten oder getrennter Veranlagung zu verwenden.

3 4. Lohnsteuer und Lohnsteuer Solidaritätszuschlag ev. rk. Abzuführender Betrag durch Januar Februar März I. Quart April Mai Juni II. Quart Juli August September III. Quart Oktober November Dezember IV. Quart. Hinweis: Die einbehaltenen Lohnsteuer- und beträge der Arbeitnehmer sind gem. 41a Abs. 2 EStG abzuführen: 1. spätestens 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer mehr als 4000 betragen hat; 2. spätestens 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer mehr als 1000, aber nicht mehr als 4000 betragen hat; 3. spätestens 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres, wenn n die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer nicht mehr als 1000 betragen hat. Dazu ist gleichzeitig eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. 5. Gewerbesteuer Stundung Zerlegung der Gewerbesteuer 1 ) Festsetzung etzung Änderung Festsetzung Änderung I. Quart II. Quart ) III. Quart IV. Quart. Abschlusszahlung Für frühere Jahre: Abschlusszahlungen oder Nachzahlungen bei Berichtigung von Steuerbescheiden 1) Sind infolge der Zerlegung der Gewerbesteuer an mehrere Gemeinden en zu leisten, so können die Eintragungen eine weitere Gemeinde hier erfolgen. 2) : Mariä Himmelfahrt in Bayern teilweise, Saarland.

4 6. Grundbesitzabgaben Grundsteuer Straßenreinigung Kanalgebühr Müllgebühr durch I. Quart II. Quart ) III. Quart IV. Quart. 7. Sonstige Steuern Steuerart: Steuerart: Zahlbar an: Zahlbar an: Aktenzeichen: Aktenzeichen: Abgaben-Soll durch : Abgaben-Soll durch 1) : Mariä Himmelfahrt in Bayern teilweise, Saarland.

5 8. Wiederkehrende en 2017 Art der Verpflichtung: Kto.- Art der Verpflichtung: Kto.- Empf. der : Akt.- Empf. der : Akt.- durch Januar Januar Februar Februar März März I. Quart. I. Quart. April April Mai Mai Juni Juni II. Quart. II. Quart. Juli Juli August August September September III. Quart. III. Quart. Oktober Oktober November November Dezember Dezember IV. Quart. IV. Quart. Art der Verpflichtung: Kto.- Art der Verpflichtung: Kto.- Empf. der : Akt.- Empf. der : Akt.- durch durch

6 9. Umsatzsteuer / A. Angaben über den Umsatz Entgelte vereinbart (vereinnahmt) Eigenverbrauch Hilfsumsätze Innergemeinschaftliche Erwerbe Gestumsatz davon umsatzsteuerfrei Januar Februar März I. Quart April Mai Juni II. Quart Juli August September III. Quart Oktober November Dezember IV. Quart. B. Berechnung der Vorsteuer Vorsteuer nicht abzugsfähig./. herabges., erl. o. erstatt. t. Einf.-USt abzugsfähig Minderung Erhöhung abziehbar Januar Februar März I. Quart. April Mai Juni II. Quart. Juli August September III. Quart. Oktober November Dezember IV. Quart.

7 C. Berechnung der Umsatzsteuer Steuer pflichtig 1 ) Umsätze zu versteuern mit 19% 7 % Errechnete Steuerbeträge 19% 7 %./. abziehbare Vorsteuer 2 ) verbleibender Betrag Vorauszahlung durch D. Abschluss- oder Nachzahlungen Festsetzung setzung Änderung Stundung durch 1) Gestumsatz abzgl. davon umsatzsteuerfreie Umsätze (s. unter A.). 2) Berechnung s. unter B.

8 Zusmenstellung der Steuerzahlungen 2017 Lfd. Nr. Steuerart Jahresbetrag Rückzahlungen Eigene en Stundungen u.ä. Rückstand 1 Einkommen-/ Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag 2 ev. rk. 3 Gewerbesteuer 4 Grundbesitzabgaben Lohnsteuer 5 Solidaritätszuschlag ev. rk. 6 Sonstige Steuern 7 Wiederkehrende en 8 Umsatzsteuer 9 10 Gest Fristenbuch steuerberatende Berufe 2017 Von Dr. Heinz-Willi Kps, Rechtsanwalt und Fachanwalt Steuerrecht und Dr. Michael Streck, Rechtsanwalt und Fachanwalt Steuerrecht, Bonn 2016, DIN A 4, 766 Seiten, 89,00 ISBN: Weil kaum ein anderer Beruf so unter Fristendruck steht wie der steuerberatende, muss der Fristenkontrolle und -organisation ein hoher Stellenwert zukommen. Die fristgerechte Bearbeitung fristgebundener Vorgänge hat der Berater nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch ein Fristenkontrollbuch oder eine entsprechende Einrichtung sicherzustellen. Diesem Anliegen trägt das Fristenbuch Rechnung. Jedem Kalendertag ist eine Doppelseite gewidmet. Die Fristen werden nicht wie beim Journalprinzip fortlaufend notiert, sondern nach dem Fristenprinzip Tag ihres Ablaufs. Auf der linken Doppelseite werden die ablaufenden Fristen, deren Versäumnis einen Rechtsverlust nach sich zieht, auf der rechten Vorfristen und Vorgänge zur Wiedervorlage notiert. Das Fristenbuch gewährleistet so eine jederzeitige zuverlässige Fristenkontrolle. Außerdem enthält das Fristenbuch eine Auflistung wichtiger Steuertermine 2017, Hinweise auf den Ablauf von Aufbewahrungsfristen im Jahr 2017, Auszüge aus den einschlägigen Gesetzestexten zur Fristenberechnung, zur Fristverlängerung etc. sowie Erläuterungen der nach der Rechtsprechnung erforderlichen, vom Berater zu treffenden Anordnungen und Maßnahmen.

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