Dafür möchten wir begeistern und gemeinsam lebende Moore schaffen. WARUM IST UNSER ENGAGEMENT WICHTIG?

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2 WARUM IST UNSER ENGAGEMENT WICHTIG? Moore sind eine der ursprünglichsten Landschaften der Welt mit einer großen biologischen Vielfalt. Moore bieten wichtige Rückzugsräume für gefährdete wildlebende Pflanzen und Tiere. Moore sind herausragende CO2-Speicher und haben eine weitreichende Bedeutung für den Klimaschutz. Seit dem 17. Jh. hat ein Großteil dieses einzigartigen Ökosystems durch wirtschaftliche Nutzungsformen seinen urwüchsigen Charakter verloren. Moore, wie wir sie heute in Deutschland kennen, sind zumeist Kulturlandschaften. Intakte Moore hingegen sind uns weitgehend fremd geworden. Der Erhalt und die Wiederherrichtung von Mooren als wertvolle Lebensräume sowie die Entwicklung angepasster, nachhaltiger Nutzungsformen sind daher wichtige Zukunftsaufgaben. Wirtschaftliche Nutzung von Mooren Vorausschauende und sorgfältige Planung ENTWICKLUNG VON LEBENDEN HOCHMOOREN, SICHERGESTELLT FÜR GENERATIONEN. Langfristige angelegte Renaturierungsprojekte Wiederansiedlung moortypischer Pflanzen Etablierung wertvoller Torfmoose Renaturiertes Hochmoor wächst heran Dafür möchten wir begeistern und gemeinsam lebende Moore schaffen.

3 Lebensraum Moor STIFTUNG Die Stiftung Lebensraum Moor wurde 2012 als gemeinnützige Naturschutzstiftung bürgerlichen Rechts von dem norddeutschen Unternehmen Gramoflor GmbH & Co. KG gegründet. Den Grundstock des Stiftungsvermögens bilden jährliche Zustiftungen der Stifterin. Die Stiftung folgt dem Leitgedanken, zu einem respektvollen und verantwortlichen Umgang mit der Natur beizutragen. Ihren Schwerpunkt legt sie dabei auf die Entwicklung ehemals wirtschaftlich genutzter und degradierter Moorflächen zu lebenden Hochmooren. Naturschutzarbeit braucht ein starkes Fundament. Im ehrenamtlichen Stiftungsvorstand wirken daher u. a. kompetente Naturschützer aktiv mit. Wenn auch Sie mithelfen möchten, einen wertvollen und faszinierenden Lebensraum zu schützen, unterstützen Sie unsere Arbeit. Im Vordergrund des gemeinsamen Engagements stehen für uns ein übereinstimmendes Werteverständnis und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Respekt und Verantwortung für einen einzigartigen Lebensraum. Diesem Anspruch will die Stiftung in ihrer Tätigkeit gerecht werden, ihn umsetzen und einhalten. STIFTUNGSZWECK Die Förderung des Naturschutzes, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Erziehung. Die ökologisch orientierte Landschaftspflege. Die Renaturierung ehemals bewirtschafteter und/oder degenerierter Moorflächen zu schützenswerten und ökologisch wertvollen Naturlandschaften wie zu lebenden Hochmoorflächen und zu artenreichen, ökologisch wertvollen Biotopen oder auch nährstoffarmen Leegmoorflächen. Die Entwicklung und Pflege großflächiger Hochmoorgebiete. Der Schutz der Moore. Die Vermittlung von Lehrinhalten über den Lebensraum Moor. Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit den oben genannten Vorhaben zum Landschaftsschutz.

4 SATZUNG Präambel 3 Gemeinnützigkeit Die Stifterin ist ein Unternehmen der norddeutschen Torfindustrie mit einer über 100 jährigen Geschichte in der Torfgewinnung und -verarbeitung und dem Lebensraum Moor daher eng verbunden. (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Im Rahmen der Aufgaben der Stiftung können auch Projekte im Ausland gefördert werden, sofern dies den Zwecken der Förderung des Naturschutzes, der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Erziehung und sonstigen gemeinnützigen Zielen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Im Bewusstsein ihrer Verantwortung für einen Ressourcen schonenden Umgang mit dem wertvollen Rohstoff Torf und die Erhaltung des einzigartigen Lebensraums Moor hat sich die Stifterin verpflichtet, die Entwicklung großflächiger Moorschutzgebiete und artenreicher, ökologisch wertvoller Biotope zu fördern. In einer gemeinnützigen Stiftung sieht die Stifterin einen Weg, die langfristige Pflege und Weiterentwicklung renaturierter Moorflächen und damit den Schutz der Norddeutschen Hochmoore nachhaltig sicherzustellen. 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lebensraum Moor. (2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Vechta. 2 Zweck der Stiftung (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Erziehung ( 52 Absatz 2 Nr. 8, Nr. 1, Nr. 7 Abgabenordnung). Dabei müssen nicht alle Ziele in gleichem Umfang verfolgt werden. (2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die ökologisch orientierte Landschaftspflege, die Renaturierung ehemals bewirtschafteter und/oder degenerierter Moorflächen zu schützenswerten und ökologisch wertvollen Naturlandschaften wie zu lebenden Hochmoorflächen und zu artenreichen, ökologisch wertvollen Biotopen oder auch nährstoffarmen Leegmoorflächen, die Entwicklung und Pflege großflächiger Hochmoorgebiete, den Schutz der Moore, die Vermittlung von Lehrinhalten über den Lebensraum Moor sowie Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit den oben genannten Vorhaben zum Landschaftsschutz. (3) Die Förderung der genannten Ziele schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 4 Grundstockvermögen, Verwendung der Stiftungsmittel (1) Das Grundstockvermögen der Stiftung besteht zum Zeitpunkt ihrer Errichtung aus ,00 EUR. Zustiftungen und treuhänderische Stiftungen sind möglich. Zustiftungen wachsen mit Zustimmung des Vorstandes dem Grundstockvermögen zu, soweit diese ausdrücklich oder nach den Umständen dazu bestimmt sind. Die Stiftung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zustiftungen anzunehmen. (2) Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert in seinem realen Wert zu erhalten. (4) Das Stiftungsvermögen soll neben üblichen Risikoklassifizierungen für gemeinnützige Einrichtungen so angelegt werden, dass die Förderzwecke der Stiftung auch in der Vermögensanlage so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Eine Anlage der Mittel soll möglichst unter ökologischen, sozialen und nachhaltigen Gesichtspunkten stattfinden. 8 Vorstand (1) Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Er verwaltet die Stiftung und führt den Willen der Stifter aus. (2) Der Vorstand besteht aus maximal sieben Personen. Zwei Vorstandsmitglieder werden in jedem Fall durch die beiden größten Gesellschafter der Stifterin Gramoflor GmbH & Co. KG bestimmt.... Des Weiteren sollen die Naturschutzverbände durch zwei Mitglieder im Stiftungsvorstand vertreten sein. Ein weiteres Vorstandsmitglied sollte ein Angehöriger der rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe sein. (6) Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

5 FRIENDS OF THE EARTH GERMANY Niedersachsen Tannenhof Vechta Tel.: Fax: Spendenkonto: GLS Gemeinschaftsbank eg BIC: GENODEM1GLS IBAN: DE Volksbank Vechta eg BIC: GENODEF1VEC IBAN: DE

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