L E I T L I N I E N - F Ö R D E R U N G I N T E R N A T I O N A L E K O P R O D U K T I O N E N
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- Lucas Roth
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1 L E I T L I N I E N - F Ö R D E R U N G I N T E R N A T I O N A L E K O P R O D U K T I O N E N Leitlinie aufgrund Ziffer der Richtlinien für die Bayerische Film- und Fernsehförderung (Vergaberichtlinien) Stand: 1. Juli 2015 Für die Beantragung eines bedingt rückzahlbaren Darlehens für die Herstellung eines Kinofilms als internationale Koproduktion im Rahmen der bayerischen Filmund Fernsehförderung Im Rahmen eines Sonderprogramms zur Förderung von internationalen Koproduktionen als Kinofilme können beim FFF Bayern nach Ziffer 3. der Richtlinien Anträge auf bedingt rückzahlbare Darlehen gestellt werden. Für das Sonderprogramm Internationale Koproduktionen gilt Folgendes: - Gefördert werden sowohl europäische Koproduktionen als auch Koproduktionen im Sinn des 16 FFG mit außereuropäischen Partnern. - Mindestens ein Koproduktionspartner muss aus einem nicht deutschsprachigen Land kommen. - Die Kinofilme müssen für eine internationale Auswertung bestimmt und geeignet sein. - Die Produktionen müssen über ein Mindestbudget von 5 Millionen Euro und einen deutschen Koproduktionsanteil von wenigstens 50 Prozent oder 5 Millionen Euro verfügen. - Ein erheblicher Teil der Produktion und mindestens die Hälfte der Drehtage müssen in Bayern stattfinden. Bei einem besonders hohem VFX Anteil / Digitale Postproduktion kann es in geeigneten Fällen auch ausreichend, wenn nur der virtuelle Dreh (VFX) in Bayern stattfindet. Fördermittel Die Mittel für das Sonderprogramm werden vom Freistaat Bayern als Mehrheitsgesellschafter des FFF Bayern erbracht. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Das Sonderprogramm ist auf zwei Jahre (2015 und 2016) befristet. Die Mittel werden als bedingt rückzahlbare Darlehen ausgereicht. Auswahlverfahren und Antragsvoraussetzungen Über die Auswahl geeigneter Projekte entscheidet ein eigener Unterausschuss Internationale Produktionen. Den Vorsitz im Unterausschuss Internationale Produktionen führt der Geschäftsführer des FFF. Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie benennt vier weitere Mitglieder aus dem Kreis der Mitglieder des Vergabeausschusses und ihrer Stellvertreter oder auf Vorschlag der FFF Gesellschafter. Der Unterausschuss Internationale Produktionen entscheidet mit Zwei Drittel Mehrheit. 1
2 - Antragstellung ist jederzeit möglich - Vor Antragstellung muss das Projekt dem FFF Bayern (Förderreferent/in für Kinofilm) vorgestellt werden. - Eine Entscheidung über den Antrag erfolgt spätestens vier Wochen nach Antragstellung und Vorliegen der vollständigen für die Entscheidung maßgeblichen Unterlagen. - Es gelten die Richtlinien für die bayerische Film- und Fernsehförderung, insbesondere: Antragsberechtigung nach Ziffer 3.1 Förderung als bedingt rückzahlbare Darlehen nach Ziffer 3.1 Höchstbetrag 2,0 Millionen Euro gemäß Ziffer 3.2 Eigenmittel gemäß Ziffer 3.5 Antragsunterlagen gemäß Ziffer 3.6 Bayerneffekt gemäß Ziffer 3.7 Rückführung des Darlehens nach Ziffer Getilgte Darlehensbeträge stehen dem Produzenten nicht als Erfolgsdarlehen wieder zur Verfügung - Eine Kumulierung der Mittel aus dem Sonderprogramm mit regulären FFF- Fördermitteln ist nicht möglich, wohl aber mit Mitteln aus FFF-Erfolgsdarlehen. - Projekte, die bereits dem allgemeinen Vergabeausschuss vorgelegen haben, können nicht für das Sonderprogramm eingereicht werden. Vom Unterausschuss Internationale Produktionen abgelehnte Projekte können dagegen zur Förderung nach der allgemeinen Film- und Fernsehförderung erneut eingereicht werden. Digitale Bildgestaltung Abwicklung In Ausnahmefällen können für große internationale Produktionen an ausführende Produzenten, denen die kreative digitale Bildgestaltung (VFX) obliegt, Zuschüsse bis zu einem Gesamtbetrag von Euro pro Jahr gegeben werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Geschäftsführung Die Abwicklung der Förderung erfolgt nach Ziffer 8 der Richtlinien durch die LfA Förderbank Bayern Form der Antragstellung Der FFF Bayern hat seit Januar 2015 das digitale Einreichverfahren über ein Online Portal eingeführt. Die Antragstellung kann nur über das Online Portal des FilmFernsehFonds Bayern erfolgen. Der Link hierzu findet sich auf der Website Der Zugang zu dem Antragsfeld für int. Koproduktionen wird vom Förderreferenten freigeschaltet. Für die rechtsgültige Antragstellung muss das ausgedruckte Antragsformular mit der Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten spätestens zwei Werktage nach der Antragstellung dem FilmFernsehFonds Bayern zugegangen sein. 2
3 Kontakt für Rückfragen Nikolaus Prediger, FilmFernsehFonds Bayern GmbH Tel.: , Internet: 3
4 G U I D E L I N E S - F U N D I N G I N T E R N A T I O N A L C O- P R O D U C T I O N S Guiding principles on the basis of Paragraph of the Guidelines for Bavarian Film and Television Funding (Award Guidelines) As of 1 July 2015 For the application for a conditionally repayable loan for the production of a theatrical film as an international co-production within the framework of the Bavarian film and television funding. Within the framework of the special program for the promotion of international co-production of theatrical films, applications may be submitted according to the regulations (section 3) of and to FFF Bayern for a conditionally repayable loan. The following guidelines apply for the special program for international coproductions: - European co-productions as well as co-productions with non-european partners pursuant to paragraph 16 of the German Film Funding Law (FFG) may be funded. - At least one co-production partner must be from a country outside of the Germanspeaking countries - The theatrical films must be produced for and suitable for international exploitation - The production budget must be at least five million Euros and the German coproduction share at least 50% of the budget or five million Euros. - A considerable part of the production and at least half of the shooting days must take place in Bavaria. For productions with considerable VFX or digital post-production, it may allowable in specific cases that only the virtual shooting (VFX) take place in Bavaria. Subsidies The funds for the special program are made available by the Free State of Bavaria as the main shareholder of FFF Bayern. When funds have been expended, there is no legal claim for funding. The special program is limited to two years (2015and 2016). The funds are awarded as conditionally repayable loans. Selection Progress and Application Prerequisite The Subcommittee International Co-Productions selects suitable projects. Chairman of the Subcommittee International Co-Productions is the managing director of FFF Bayern. The Bavarian State Chancellery designates four further members to the committee from the members of the awards committee and its deputy members. The Subcommittee International Co-Productions makes it decisions with a two-thirds majority. 4
5 - Applications may be submitted at any time. - Prior to submission of the application, the project must be presented to the FFF Bayern (funding contact person for theatrical films). - Decisions are made four weeks, at the latest, after receipt of the application and complete supporting documents required for funding. - The Funding guidelines of the Bavarian film and television funding are to be adhered to, in particular: Eligibility pursuant to paragraph 3.1 Funding as a conditionally repayable loan pursuant to paragraph 3. Maximum funding amount of 2.0 million Euros pursuant to paragraph 3.2 Equity capital pursuant to paragraph 3.5 Application Forms pursuant to section 3.6 Bavaria effect pursuant to paragraph 3.7 Repatriation of the loan pursuant to paragraph An accumulation of funds from the special program with the regular support funds from FFF Bayern is not permitted. Accumulation with the funds of FFF success loans is, however, permitted. - Projects which have already been presented to the general awards committee may not be submitted to the special program. However, projects which have been denied support by the Subcommittee International Co-Productions may submit applications for general film and television funding. Digital Image Design In exceptional cases, grants amounting to a total of EUR 500,000 per year may be awarded to executive producers responsible for the digital image design (VFX) of large international co-productions. Decisions for funding are made by the managing director. Funding Process Funding is processed pursuant to paragraph 8 of the guidelines of the LfA Förderbank Bayern. Form of the Application FilmFernsehFonds Bayern introduced digital submission processing via an online portal in January The application may only be submitted via the FilmFernsehFonds Bayern online portal. The link may be found on the website Access to the application section for international co-productions will be provided by the funding consultant. For a legally valid application submission, the application form must be submitted with an original signature of the authorized signatory at the very latest two working days after the application has been submitted. 5
6 Contact for further queries Nikolaus Prediger, FilmFernsehFonds Bayern GmbH Phone: , Website: 6
juergen.vogt@uni-ulm.de
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