Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
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- Leonard Arnold
- vor 8 Jahren
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1 Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0
2 Wartezeiten Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung 1 M01i_91
3 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch Leistung
4 Wartezeit Definition Rentenanspruch Wagnisbeschränkung Wartezeit Leistung Erst nach Zurücklegung Mindestversicherungszeit
5 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte
6 Renten Wartezeiten Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten
7 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten bis Altersrente für besonders langjährig Versicherte Pflichtbeiträge versicherte Beschäftigung / Tätigkeit und Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte, Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr/Zivildienst und Berücksichtigungszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
8 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab Beachte 7 Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger und versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!
9 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Ausnahme bei Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Rentenbeginn Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten für Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit 2 Jahre
10 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Pflichtbeiträge durch Bezug von Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Mutterschutz schulische Ausbildung freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge) Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting
11 Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte 10 M02i_91
12 Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen
13 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte
14 Altersrenten Anrechenbare Zeiten Regelaltersrente Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten
15 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten bis Altersrente für besonders langjährig Versicherte Pflichtbeiträge versicherte Beschäftigung / Tätigkeit und Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte, Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr/Zivildienst und Berücksichtigungszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
16 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab Beachte 15 Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger und versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!
17 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Ausnahme bei Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Rentenbeginn Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten für Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit 2 Jahre
18 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab nicht anrechenbar Pflichtbeiträge durch Bezug von Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Mutterschutz schulische Ausbildung freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge) Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting
19 Regelaltersrente Wartezeiterfüllung Wartezeiten 65 Jahre bis 5 Jahre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erziehungsrente Regelaltersrente Wartezeit gilt als erfüllt
20 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen in EUR 60 Jahre Regelaltersgrenze Grenzen bis 450,00 ab 450,01 Vollrente Teilrente keine Grenzen
21 Regelaltersrente Voraussetzungen und 65 (67) Jahre Wartezeit 5 Jahre Keine Hinzuverdienstgrenzen
22 Regelaltersrente Regelung bis Jahre Regelung ab 2008 Geburt ab Jahre Übergangsregelung ab 2008 Geburt bis bis 1963 bis 1954 Altersgrenze 65 Jahre stufenweise Anhebung auf 66 Jahre 10 Monate Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = Altersgrenze 65 Jahre
23 Regelaltersrente Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 65 Jahre Geburt 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate 67 Jahre Geburt
24 Anheben der Altersgrenze Regelaltersrente Alter 67 Altersgrenze Altersgrenze Geburt
25 Zugangsfaktor Regelaltersrente Beispiel Geburt Jahre 1,0 Geburt Jahre 65 Jahre 3 Monate 1,0 Geburt Jahre 1,
26 Regelaltersrente Erhöhung des Zugangsfaktors Geburt ab Jahre Kein früherer Rentenbeginn 67 Jahre späterer Rentenbeginn Erhöhung je Monat 0,5%
27 Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen und und 63 (67) Jahre Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen
28 Altersrente für langjährig Versicherte Regelung ab 2008 Geburt ab (63) Jahre Übergangsregelung ab 2008 Geburt bis bis (63) Jahre stufenweise Anhebung auf 66 Jahre 10 Monate 1948 bis 1954 Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = Altersgrenze 63 auf 62 Jahre stufenweise abgesenkt
29 Altersrente für langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 65 Jahre Geburt 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate 67 Jahre Geburt
30 Anheben der Altersgrenze Altersrente für langjährig Versicherte Alter 67 Altersgrenze Altersgrenze Geburt
31 Anheben der Altersgrenze Altersrente für langjährig Versicherte Alter Altersgrenze Monat Altersgrenze Geburt
32 Altersrente für langjährig Versicherte Stufenweise Absenkung Vertrauensschutz (Altersteilzeit) Geburt 63 bis 62 Jahre 62 Jahre Geburt
33 Anheben der Altersgrenze Altersrente für langjährig Versicherte Vertrauensschutz Alter 63 Monat frühester Rentenbeginn Geburt
34 Altersrente für langjährig Versicherte Übergangsregelung Geburt bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung 0,3 % je Monat Keine Minderung Rentenbeginn Rentenbeginn
35 Altersrente für langjährig Versicherte Minderung oder Erhöhung des Zugangsfaktors Geburt ab Jahre 67 Jahre früherer Rentenbeginn Minderung je Monat 0,3% 67 Jahre späterer Rentenbeginn Erhöhung je Monat 0,5%
36 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Geburt bis und und und 60 Jahre Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) oder Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit (nach dem bis zum geltenden Recht) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen
37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Geburt ab und und und 60 (62) Jahre Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen
38 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelung bis 2007 Geburt ab (60) Jahre bei Rentenbeginn schwerbehindert Übergangsregelung bis 2007 Geburt 1944 bis bei Rentenbeginn schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig 63 (60) Jahre bis am schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig Vertrauensschutz = 60 Jahre ohne Abschlag
39 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelung ab 2008 Geburt ab (62) Jahre bei Rentenbeginn schwerbehindert Übergangsregelung ab 2008 Geburt bis bis (60) Jahre stufenweise Anhebung von 63/1 auf 63/6 Jahre/Monate (60/1) (60/6) stufenweise Anhebung von 63/7 auf 64/10 Jahre/Monate (60/7) (61/10)
40 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter Anspruch ohne Abschlag Altersgrenze Geburt
41 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter vorzeitige Inanspruchnahme Altersgrenze Geburt
42 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter 61 Monat vorzeitige Inanspruchnahme Geburt
43 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter 64 Monat Anspruch ohne Abschlag Altersgrenze Geburt
44 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 60 Jahre Geburt 60/01 bis 61/10 Jahre/Monate 62 Jahre Geburt
45 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Rentenbeginn und Rentenminderung Geburt bis Jahre 63 Jahre Rentenminderung je Monat 0,3% Keine Minderung nteneginn Rentenbeginn
46 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Übergangsregelung ab 2008 Vertrauensschutz Geburt bis am schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig 60 Jahre 1952 bis 1954 am schwerbehindert und Altersteilzeit vor dem vereinbart 63 (60) Jahre
47 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Voraussetzungen ab Geburt bis Jahre und Wartezeit 45 Jahre keine Anhebung auf 65 Jahre keine vorzeitige Inanspruchnahme kein Abschlag Achtung: Hinzuverdienstgrenze
48 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Beginn ab Geburt bis Jahre kein früherer Rentenbeginn Rente keine Minderung
49 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 63 Jahre Geburt 63/02 bis 64/10 Jahre/Monate 65 Jahre Geburt
50 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anhebung der Altersgrenze Übergangsregelung ab Alter 65 Altersgrenze Altersgrenze pro Geburtsjahr / 2 Monate Geburt
51 Anhebung der Altersgrenzen Vergleich Alter Mon Mon Mon Mon. 63 Regelaltersrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen Rente für besonders langjährig Versicherte Geburt
52 Altersrenten Überblick Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen 51 M06i_91
53 Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen
54 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte
55 Altersrenten Anrechenbare Zeiten Regelaltersrente Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten
56 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen in EUR 60 Jahre Regelaltersgrenze Grenzen bis 450,00 ab 450,01 Vollrente Teilrente Keine Grenzen
57 Altersrente für Frauen Voraussetzungen Geburt bis und und und 60 Jahre nach dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit 15 Jahre Hinzuverdienstgrenzen
58 Altersrente für Frauen Regelung bis 2007 und ab 2008 Geburt bis (60) Jahre
59 Altersrente für Frauen Rentenbeginn und Rentenminderung Geburt 1945 bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung je Monat 0,3% Keine Minderung nteneginn Rentenbeginn
60 Zugangsfaktor Minderung bei Altersrenten für Frauen Beispiel Geburt Jahre Rentenbeginn 65 Jahre 60 Monate x 0,3% Rentenminderung = 18 % monatlich 65 Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung
61 Altersrente für Frauen Voraussetzungen Geburt bis Jahre Rentenbeginn 10 Jahre und 1 Monat Pflichtbeiträge
62 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Geburt bis und und und und 60 Jahre mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn Wartezeit 15 Jahre Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und mind. 52 Wochen nach 58,5 Jahren oder Altersteilzeitarbeit (mind. 24 Kalendermonate) Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen
63 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Geburt bis Jahre vor Rentenbeginn 58,5 Jahre 60 Jahre 8 Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit 15 Jahre Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und mind. 52 Wochen oder Altersteilzeitarbeit (24 Kalendermonate) Hinzuverdienstgrenzen
64 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Regelung bis 2007 und ab 2008 Geburt bis bis (60) Jahre 65 Jahre (Anhebung von 60 auf 63) 1949 bis (63) Jahre
65 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Frühester Rentenbeginn Geburt bis Geburt 60 bis 63 Jahre 63 Jahre Geburt
66 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Rentenbeginn und Rentenminderung Geburt 1942 bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung je Monat 0,3% Keine Minderung nteneginn Rentenbeginn
67 Anheben der Altersgrenze Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Alter Monat Altersgrenze frühester Rentenbeginn Geburt
68 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Rentenbeginn und Rentenminderung Geburt 1949 bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung 0,3 % je Monat Keine Minderung Rentenbeginn Rentenbeginn
69 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Vertrauensschutz Geburt vom bis keine Anhebung der Altersgrenze für die frühstmögliche Inanspruchnahme 60 Jahre Rente 68 oder oder oder oder Arbeitslosigkeit am Kündigung bis Beendigung der letzten Beschäftigung bis Altersteilzeitvereinbarung bis geschlossen Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus Voraussetzung erfüllt
70 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit 52-wöchige Arbeitslosigkeit 58,5 Jahre 56 Tage 224 Tage 84 Tage 52-wöchige Arbeitslosigkeit = 364 Tage Rente Voraussetzung erfüllt
71 Arbeitslosigkeit Begriffsbestimmung objektiv und Kein Beschäftigungsverhältnis Keine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger oder als selbständig Tätiger Ausübung einer weniger als wöchentlich 15 Std. umfassenden Beschäftigung oder Tätigkeit ist unschädlich subjektiv und und Aktive Suche nach einer Beschäftigung (mind. 15 Stunden wöchentlich) Arbeitsfähigkeit Arbeitsbereitschaft
72 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Keine Zeiten der Arbeitslosigkeit sind z. B.: oder oder oder Arbeitsunfähigkeit Fortzahlung von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit Bezug von Teilarbeitslosengeld Kein Arbeitslosengeld wegen ungenehmigten Urlaubs aber Arbeitslos, weil ein Ein-Euro-Job von 15 Stunden oder mehr wöchentlich ausgeübt wurde
73 Altersrente nach Altersteilzeit Voraussetzungen Arbeitnehmer und und 55 Jahre Vereinbarung nach , die sich mind. bis zum frühestmöglichen Beginn einer Altersrente (auch gemindert) erstreckt Arbeitszeit wurde auf die Hälfte vermindert (mindestens 400,01 EUR) Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Altersteilzeitarbeit mindestens 3 Jahre Arbeitslosenversicherung
74 Altersrente nach Altersteilzeit Voraussetzungen Arbeitgeber oder oder Tarifvertrag oder vergleichbare Regelung Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung mi t Aufstockung des Teilzeitarbeitsentgelts und Zahlung zusätzlicher Beiträge zur Rentenversicherung
75 Hinzuverdienst Altersrenten Überblick Auswirkung bis zur Regelaltersgrenze Berechnung Hinzuverdienstgrenzen Hinzuverdienstgrenzen in Standardfällen Beispiel 74 M12i_91
76 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen in EUR 60 Jahre Regelaltersgrenze Grenzen bis 450,00 ab 450,01 Vollrente Teilrente keine Grenzen
77 Altersrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten Alte Bundesländer monatliche Bezugsgröße Teilrentenfaktor Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn X X = Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte
78 Altersrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten Neue Bundesländer Teilrentenfaktor X monatliche Bezugsgröße X aktueller Rentenwert (Ost) aktueller Rentenwert X Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn mind.1,5 Entgeltpunkte = Hinzuverdienstgrenze
79 Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Alte Bundesländer Beispiel Geringverdiener Rente Regelaltersgrenze Teilrente 2/3 Teilrentenfaktor 0,13 Bezugsgröße in EUR Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente X X = ,5 Hinzuverdienstgrenze (mtl. in EUR) 552,83 Teilrente 1/2 0, ,5 807,98 Teilrente 1/3 0, , ,
80 Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Neue Bundesländer Beispiel Geringverdiener Rente Jahre / Regelaltersgrenze Teilrente 2/3 Teilrentenfaktor 0,13 Wert (Ost) in EUR Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente X X = 2.615,02 1,5 Hinzuverdienstgrenze (mtl. In EUR) 509,93 Teilrente 1/2 0, ,02 1,5 745,28 Teilrente 1/3 0, ,02 1,5 980,
81 Rentenbeginn Altersrenten und Antragstellung Überblick Einleitung des Verfahrens Entgegennahme des Antrages Berechtigte Antragsfristen 80 M13i_91
82 Erbringung von Leistungen Einleitung von Verfahren Leistung Leistung Antrag von Amts wegen Versicherter Gesetzliche Rentenversicherung Unfallversicherung
83 Antragstellung Rechtswirksame Entgegennahme Antrag Rentenversicherungsträger (z. B. Auskunfts- und Beratungsstellen) Gemeinden und Versicherungsämter Andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) Auslandsvertretungen der Bundesrepublik
84 Antragstellung Rechtswirksam Berechtigte Antrag Geschäftsfähige Personen Beschränkt geschäftsfähige / handlungsfähige Personen Gesetzliche Vertreter Bevollmächtigte Erstattungsberechtigte Stellen (z. B. Sozialamt)
85 Versichertenrenten Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antragsfrist 3 KM Antrag Rentenbeginn
86 Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 85
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