Einführung in das Musikschulwesen Modul 3 von 4 am 02. April 2014 Mit Gastreferent MMag. Gerald Lackner
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- Adolph Glöckner
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1 Einführung in das Musikschulwesen Modul 3 von 4 am 02. April 2014 Mit Gastreferent MMag. Gerald Lackner Einführung in das Musikschulwesen Lohn, Gehalt W. Rehorska Walter Rehorska,
2 Unterlagen zur Vorlesung von MMag. Gerald Lackner unter: Menü: Lehre KUG Untermenü: Intern Benutzername: Passwort: IGP mymap Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich unparteiische Standesvertretung ALLER musikpädagogischen Berufe ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund GdG - KMSfB Walter Rehorska,
3 Musikpädagogin/Musikpädagoge als Beruf? Kann der Beruf MusiklehrerIn In Zukunft als wirtschaftliche Lebensgrundlage bestehen? Ja, wenn Musikerziehung (IGP) auch von öffentlicher Hand finanziert wird Das ist nur möglich, wenn Musikerziehung (IGP) fester Teil des Bildungssystems ist Kann man dafür was tun? Ja, gemeinsam für die Sache eintreten Ja, z.b. aktive Rollen in der Gesellschaft oder in der Politik übernehmen Ja, zielführende Aktionen unterstützen Wer kümmert sich um musikpädagogische Berufe? Walter Rehorska,
4 AGMÖ-Team Kärnten beim Kongress Musikschulen Links: Walter Rehorska,
5 Dienstrecht und Entlohnung an Musikschulen öffentlichen Charakters aktueller Stand der Entwicklung 2014 IGP-geprüfte Lehrkräfte werden je nach Staat und Land (Bundesländer) unterschiedlich entlohnt. In Österreich wird in 5 von 9 Bundesländern das Musikschullehrerdienstrecht nach dem Muster des Lehrerdienstrechtes des Bundes gestaltet. (L-Schema) NEU: REFORM des Lehrerdienstrechtes für das Schulwesen Ein neues Lehrerdienstrecht wurde am vom österr. Nationalrat beschlossen. Es gibt nun nicht mehr L1, L2 oder L3-Einstufungen sondern nur mehr EIN Schema Namens PD = Pädagogischer Dienst. Erstmals ist auch die IGP-Qualifikation gleichrangig verankert. Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Bundesgesetzes: Das neue Lehrerdienstrecht gilt nur für neueintretende Lehrerinnen und Lehrer im Pflichtschul- u. AHS-Bereich UND berücksichtigt auch IGP-Qualifikationen gleichrangig(!) für dort unterrichtende IGP-Leute. Das neue Dienstrecht wird im Schuljahr 2019/20 voll wirksam, bis dahin eintretende Lehrer können zwischen altem und neuem Dienstrecht wählen (5-jährige Optionsfrist). Gehälter: Das Einstiegsgehalt beträgt Euro (derzeit zwischen und Euro je nach Schultyp) W. Rehorska 2014 Auswirkungen des neuen Lehrerdienstrechtes des Bundes auf die Musikschulen Die Auswirkung des neuen Bundesgesetzes auf das Dienstrecht der Musikschullehrkräfte hängt von den Ländern ab, die sich bei den Pflichtschulen (VS, Neue Mittelschule) an die Bundesvorgaben halten müssen, jedoch nicht bei den Musikschulen! Mögliche Szenarien: A) Die Länder übernehmen 1:1 die neue Bundesregelung für ihre Musikschullehrkräfte (= nicht zu erwarten, wäre aber erstrebenswert) B) Einzelne Länder übernehmen teilweise die neue Bundesregelung, wobei es zu Nachteilen für die Musikschullehrkräfte kommt (= sehr wahscheinlich) C) Einzelne Länder pflegen ihr bisheriges eigenes Dienstrecht für Musikschullehrkräfte weiter (= wahrscheinlich) Grundsätzlich hängt die Entwicklung vom Spiel der Kräfte ab. Länder, Gemeinden und Gewerkschaften werden die Entwicklung prägen. Es wäre dabei wichtig, dass auch IGP- Leute sich artikulieren und hörbar für ihren Beruf eintreten! W. Rehorska 2014 Walter Rehorska,
6 Entlohnungsschema (alt) IL/l2a2 = Vertragslehrer (mit Gehaltsstufen-Vorrückungen nach je 2 Jahren) IIL/l2a2 = Vertragslehrer in Teilzeitbeschäftigung (keine Vorrückungen, bezahlt nach Jahreswochenstunden) L2a2 = öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamte) (mit Vorrückungen, aber niedriger als IL/l2a2, aber höhere Pension) Entlohnungsschema Verwendungsgruppen: L1, oder l1 = Lehrkraft mit Magisterium an Gymnasien od. NMS (Sekundarstufe 1+2) L2a2 oder l2a2 = Lehrkraft an Volks- und Hauptschulen Primarstufe und Sekundarstufe I (Volksschule und HS - NMS) IGP-Lehrkraft mit Magisterium und Matura L2a1 oder l2a1 = alte 4-Semestrige Lehrerausbildung (Primarstufe) und IGP-Magisterium ohne Matura L3 oder l3 = Entlohnungsgruppe für die = öffentlich-rechtliche Bedienstete (mit Vorrückungen, aber niedriger als IL/l2a2, aber höhere Pension) Walter Rehorska,
7 Entlohnungsgruppe Entlohnungsstufe l1 l2 l , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Vertragsbedienstete II L In der Entlohnungsgruppe für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe Für jede Jahreswochenstunde I 1.711,80 II 1.626,10 III 1.521,00 l1 IV 1.357,50 IVa 1.417,00 Ivb 1.447,70 V 1.304,90 l2a ,50 l3 924, Walter Rehorska,
8 "Lohngefälle" nach Verwendungsgruppe im Staat Österreich (Gehaltsstufe 10 = nach 20 Dienstjahren bzw. 16 Arbeitsjahren) Brutto-Monatsgehalt nach ca. 16 Arbeitsjahren European Credit Transfer System: ECTS-Punkte - Credit Points - Leistungspunkte L1 Magisterium AHS- Lehrer für Mathe, Latein, ME usw. L2a2 L2a1 Alte Lehramts pr. f. Volkssch.s chulen, Dipl.-Päd. an Hauptschulen, IGP- Magisterium IGP- Magisterium ohne Matura Euro L2b1 Philharmoniker mit künstl. Ausbildung WerklehrerIn, IGP-Bakk. Philharmoniker mit oder ohne künstl. Magisterium L l1 l2 l l1 l l Walter Rehorska,
9 5000 Entwicklung der Monatsgehälter sind im Österreichvergleich über 40 Dienstjahre unterschiedlich Vorarlberg alt Vorarlberg neu Oberösterreich 3000 Niederösterreich l2a2 Wien Thomas Kaltenbrunner, Musikschulen in Österreich4 Zentrale Landesmusikschulsysteme Zentrale Vereinssysteme Kommunale Musikschulen MS/23+27 GVB/26 Vorarlberg l2a2/24 Oberösterreich ML/25 ML/27 Niederösterreich Wien Tirol l2a2/23+27 Salzburg Steiermark l1, l2a2/ 24 l2a2/25 Burgenland Kärnten l2a2/25 Musiklehrer/innen Art der Einstufung und Lehrverpflichtung in Wochenstunden W. Rehorska 2002 Walter Rehorska,
10 Lohnkosten Bruttolohn Lohnnebenkosten Lohnberechnung im Internet Gender-Gehaltsrechner Walter Rehorska,
11 Kostenbewusstsein Kfz-Mechanikerstunden :05 (DiePresse.com) Eine Arbeitsstunde beim Mechaniker kostet zwischen 84,-- und 193,-- Euro! (Test der Arbeiterkammer) Zitat: Theodore Bikel über Künstler: sie lieben ihren Beruf so, dass sie ihn auch ohne Lohn ausüben würden man muss sie vor sich selbst schützen, damit sie ihre Familien ernähren können Quelle: ORF-interview Ö1 Walter Rehorska,
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