Was heißt das? Was bringt das?

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1 gemäß 216b SGB III Was heißt das? Was bringt das? xy-gmbh Stand Mai 2006 L. Loop, 1

2 Gliederung 1. Erfahrungen Folie 3: Betriebliche Ausgangslage 4: Der Übergang in die bee 5: BeE in Stufen oder mehrere bee? 6: Prioritäten bei IA/SP-Verhandlungen 7: Tarifliche Beschäftigungssicherung 2. Bedingungen 8f: Was heißt Strukturkurzarbeit? 10: Die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit 11: Persönliche Eintrittsbedingungen 12: Beschäftigungsverhältnis in bee 13: Rechte und Pflichten des AN 14: Finanziele Lage des AN in bee 3. Realisierung 15: Kosten des Ex-Arbeitgebers 16: Durchsetzung der bee 17: Weshalb stimmt Ex-AG zu? 18: Nachteile für Arbeitnehmer 19: Vorteile für Arbeitnehmer Anhang Strukturkurzarbeit (Beispiele) L. Loop, 2

3 Übliche betriebliche Ausgangslage deutliche operative Verluste - nicht durch Sonderfaktoren verursacht gesunkene Umsatzerwartung - mittelfristig keine Beschäftigung auf dem aktuellen Niveau möglich die Ursachen der Krise (hausgemachte und externe) werden bearbeitet - kein bloßer Kostenschnitt meldepflichtige Entlassungen gem. 17 KSchG stehen im Raum L. Loop, 3

4 Der Übergang in die bee z.b ab ABC GmbH Werk x XYZ GmbH Träger- Gesellschaft für Transferkurzarbeitsmaßnahmen A los Fortführung Werk X bee C bee A Übergang in Rente bee ABCbeE bee B ext. Arbeitsplatz L. Loop, 4

5 bee-eintritt in Stufen oder mehrere bee? Wer und wann wechselt, wird im 3-seitigen Vertrag (Aufhebungsvertrag mit ABC und Arbeitsvertrag mit der Trägergesellschaft) geregelt. Mehrere bee sind für eine Betriebsänderung möglich ( 143a Abs. 2!). Mehr als 12 Monate sind bei Finanzierung durch Arbeitgeber möglich. bee I bee II? 3-seitiger Vertrag Eintritt Eintritt Eintritt Eintritt Start: ?? L. Loop, 5

6 BR-Prioritäten bei Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan Verteidigung der vorhandenen Arbeitsplätze offensive Maßnahmen (Produktprogramm; Investitionen; Auslastung) im Interessenausgleich vereinbaren falls Personalabbau: möglichst keine betriebsbedingten Entlassungen Voraussetzungen für freiwiligen Übergang in Transferkurzarbeits-Gesellschaft schaffen und vereinbaren Entlassungsentschädigung/Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust ist grundsätzlich unabhängig von Transferkurzarbeit, nicht alternativ L. Loop, 6

7 Tarifliche und betriebsrätliche Instrumente zur Vermeidung von Entlassungen ausschöpfen! Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung oder Äquivalent (Ergänzungstarifvertrag o.ä), d.h. ökonomische Zugeständnisse gegen Arbeitsplatzgarantie und erweiterte betriebliche (Kontroll- und Bestimmungs-) Rechte der Arbeitnehmer Sonstige Arbeitszeitverkürzung und/oder Altersteilzeit Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitflexibilisierung etc. L. Loop, 7

8 Der nicht nur vorübergehende und unvermeidbare Arbeitsausfall ist Folge einer Betriebsänderung (gem. 111 BetrVG), nachzuweisen in der Regel durch den Interessenausgleich keine Mindestteilnehmerzahl an bee (s.u.) indirektes Quorum über Wesentlichkeitsgrenze für Betriebsänderung (gem. 17 KSchG). Zusammenfassung der von Entlassung bedrohten Arbeitnehmer zu einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (bee) mit dem Zweck der Vermeidung von Entlassung/Arbeitslosigkeit. Die zuständige Agentur für Arbeit (AA) gewährt (Rechtsanspruch) auf Anzeige (Formblatt: Anzeige über Arbeitsausfall) nach 216b SGB III Kurzarbeit Nul für max. 12 Monate. L. Loop, 8

9 Die betriebliche Maßnahme ist ein einheitlicher Rahmen für alle Betroffenen, zulässig: mehrere bee aus einer Betriebsänderung. Die eintrittswilligen Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich vor dem Übergang einer Maßnahme der Feststellung ihrer Eingliederungsaussichtenunterziehen ( Profiling ) ( 216a SGB I) Kosten trägt zu 50% der AG, 50% AA max. aber /p.p. Durchführung gem. Formblatt (keine sonstigen Formvorschriften). Reintegration in den 1. Arbeitsmarkt, nicht Weiterbildung, als primäres Aufgabe der Träger. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen der Vermittlung zur Verfügung stehen. L. Loop, 9

10 Die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (bee) Die überzähligen Arbeitnehmer werden zu einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit [ herkömmliche Abteilung!] zusammengefaßt: interne Organisation (unüblich) eigene Abteilung als Ausnahme, z.b. im Insolvenzfall, für alle MA externe Organisation eigener Rechtsträger/Neugründung Anbindung der bee an bestehenden Rechtsträger L. Loop, 10

11 Persönliche Eintrittsbedingungen Freiwilligkeit, in der Regel mit Aufhebungsvertrag/Dreiseitigem Vertrag per Anzeige über Arbeitsausfall als bee-mitglied bei der AA gemeldet, Streichen von der Liste ist folgenlos nahtloser Übergang von der abgebenden Gesellschaft zum Rechtsträger der bee, d.h. keine logische Sekunde arbeitslos Eintritt in oder vor Beginn der Kündigungsfrist möglich, späterer individueller Eintritt ist möglich, Folge: individuell kürzere Laufzeit persönliche Voraussetzungen für Kurzarbeitsgeldbezug gem. 172 SGB III müssen vorliegen, bei externem Träger/Arbeitgeberwechsel in der Regel unproblematisch. L. Loop, 11

12 Beschäftigungsverhältnis beim Rechtsträger der bee (TG) Arbeitsvertrag mit TG Beschäftigungsverhältnis, kein Arbeitsplatz volle disziplinarische Unterstellung konkrete Bedingungen gem. Vertrag zwischen ABC und TG, gestaltet auch durch Interessenausgleich/Sozialplan/Betriebsvereinba rung zu bee, Soll: Tarifbedingungen Gesamt-Entgelt zahlt bee-träger aus, d.h. Kurzarbeitergeld (KuG) plus ggf. Aufzahlung auf X% des ehemaligen Nettoeinkommens L. Loop, 12

13 Rechte und Pflichten des AN in der TG KuG-Bezug heißt Verfügbarkeit für Vermittlung langfristige Bildungsmaßnahmen können KuG entgegenstehen (Wechsel in Arbeitslosengeld wg. Weiterbildung gem. 117 Abs. 1 (2) SGB III) Arbeitsverhältnis auf Probe - auch wiederholt - bei ruhendem Arbeitsverhältnis in der bee ist statthaft, d.h. Rückkehrrecht des AN zur TG innerhalb der (12 Monats-) Laufzeit der Maßnahme Praktika sind zulässig (Fortzahlung des KUG) AN-Verleih durch bee-träger/tg ggf. innerhalb der Bestimmungen des AN-Überlassungsgesetzes (AÜG) möglich endgültiges Ausscheiden aus der TG zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses jederzeit möglich L. Loop, 13

14 Finanzielle Situation des AN in/nach bee Jeder AN erhält bei Ausscheiden aus ABC eine Entlassungsentschädigung /Abfindung gem. Sozialplan nach 52 Wochen in der bee/tg kein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (ALG) ( 143a SGB III), trotz des Aufhebungsvertrages und der erhaltenen Abfindung Berechnung des ALG nach dem KuG-Bezug erfolgt auf Basis nicht von KuG (Ersatzleistung) sondern des vorher (und ggf. während der bee-laufzeit) bezogenen regulären Entgelts (dynamisiert) ( 130ff SGB III) Keine ALG-Sperrzeit ( max. 12 Wochen plus Kürzung der Anspruchsdauer) ( 144 (1) Satz 1 SGB III) trotz des Aufhebungsvertrag L. Loop, 14

15 Was kostet das den Ex-Arbeitgeber? Strukturkurzarbeit kostet die abgebende Gesellschaft (AG) Geld, je nach Einkommen der MA und bee-ausstattung 45-55% der letzten Bruttolohnkosten je MA und Monat, dagegen: ersparte Auslaufentgelte AA kann KuGnur zahlen, wenn die KuG-Spitze (Remanenzkosten) finanziert wird KuG beträgt (jährliche Listen) ca. 60% für MA ohne Unterhaltspflichten bzw. 67% der Nettoentgeltdifferenz (ca. Nettoeinkommen), aber: Obergrenze AG muß tragen ( KuG-Spitze /Remanenzkosten): AG- und AN-Sozialversicherungsbeiträge (ohne AV) (SV) für den KuG-Zeitraum auf Basis von 80% des ehemaligen Bruttoeinkommens Entgelt für gesetzliche Feiertage mit AG-SV-Anteil Entgelt für gesetzliche Urlaubstage mit AG-SV-Anteil tarifliche Entgeltanteile (Urlaubstage, zusätzl. U-Entgelt, Sonderzahlung, VWL) Regiekosten (Personal, Räume, Ausstattung) eigene Bildungsmittel der bee Aufzahlung auf KuG auf xx% des ehemaligen Nettoentgelts L. Loop, 15

16 Durchsetzung und Absicherung der bee Einrichtung einer bee ist gesetzlich nicht erzwingbar, denn bee ist eher (Seiten-)Teil/Beiboot eines Interessenausgleiches als Sozialplananspruch (aber: E-Stelle) Sozialplan und BV zu bee/strukturkurzarbeit sind zwei eigenständige Verhandlungsgegenstände (auch materiell!) gesonderte bee-betriebsvereinbarung u.a. zu finanziellen Regelungen und Sicherheiten sinnvoll Vertragspaket aus: Interessenausgleich, BV-beE mit Anhang: Aufhebungsvertrag, Beschäftigungsvertrag bei bee-träger und Vertrag AG/beE-Träger sinnvoll Verträge ggf. aufhebend bedingt aufeinander beziehen ( nur fals x eintrit, gilt auch y ) L. Loop, 16

17 Weshalb läßt der Arbeitgeber sich auf eine bee ein? Schmiermittel zum zeitlich und personell zielgenauen Personalabbau (auch in schwierigen Fällen z.b. Betriebsübergang gem. 613a BGB, Betriebsräte, Unkündbare ) Klagesicherheit durch Aufhebungsverträge als Zugangsvoraussetzung zur bee Verzicht der AN auf Kündigungsfristen, ggf. auch auf besonderen Kündigungsschutz (Remanenz-Kosten), deshalb ggf. für AG kostenneutral Betriebsfrieden/Motivation der bleibenden AN Erhalt der Produktions- und Lieferfähigkeit (Kunden) Imagegewinn bei politischen Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit L. Loop, 17

18 Nachteile für Arbeitnehmer alter Arbeitsplatz entfällt, Arbeitslosigkeit droht evt. Verzicht auf individuelle Kündigungsfrist wg. Aufhebungsvertrag bzw. Stichtagsregelung Verzicht auf Kündigungsschutzklage Einkommenseinbußen evt. Dequalifizierung im bisher ausgeübten Beruf ggf. Verlust betrieblicher Rentenanwartschaft etc. ggf. Rentenabschläge in der gesetzlichen RV psychische Folgen/Verlust von Selbstwertgefühl evt. Sperr-/Ruhenszeiten bei ALG-Bezug (Ausnahmen) L. Loop, 18

19 bee-vorteile für Arbeitnehmer Bessere Bewerbungenschancen durch Beschäftigungsverhältnis/Kontakt zur Arbeitswelt Qualifizierung, Orientierung und Bewerbungsunterstützung (i.d.r. Umschulung) sozialer Kontakt höheres Einkommen als ALG (Urlaub, Feiertage) schon ohne Aufzahlung auf das KuG Probearbeitsverhältnisse mit Rückkehrrecht, Praktika keine Minderung des ALG-Anspruches (Höhe und Anspruchsdauer) nach Ende der bee näher an den ggf. vorgezogenen Altersruhestand L. Loop, 19

20 Liste der mit Unterstützung der G IBS mbh eingerichteten Strukturkurzarbeitsmaßnahmen bzw. (seit 2004) Transferkurzarbeitsmaßnahmen (unvollständig) L. Loop, 20

21 Telefunken Sendertechnik GmbH I, ca.100 Betroffene, Start 1. Jan AEG-Transformatoren und Schaltgeräte GmbH, Schließung, ca. 170 Betroffene, Start 1. Juli 1996 ABB-Kraftwerke I, ca. 150 Betroffene, Start 1. Juli 1996 AEG Mobile Communication (AMC), ca. 200 Betroffene, Start 1. Juli 1997 Hagenuk Telecom GmbH i.k. (AMC-Übernahme), ca. 300 Betroffene, Start 1. Mai 1998 Alstom T&D (Ex: GEC-Alsthom), (Teil-)Schließung, ca. 120 Betroffene, Start 1. Sept ABB-Kraftwerke II, ca. 150 Betroffene, Start 1. Okt Telefunken Sendertechnik GmbH II, ca.30 Betroffene, Start 15. April 1999 Siemens Dynamowerk, ca. 40 Betroffene, Start 01. Mai 1999 L. Loop, 21

22 Pirelli Kabel und Systeme GmbH & Co. KG III (ex-siemens Kabel), ca. 45 Betroffene, Start 01. Juli 1999 KSR Kammgarn GmbH & Co. Spinnerei Reinickendorf KG, Schließung, ca. 125 Betroffene, Start 01. Okt Alcatel Kabel AG & Co. KG, Fertigungsschließung, ca. 130 Betroffene, Start 01. Jan SWW Spandauer Wollweberei GmbH & Co. Betriebs-KG, Schließung, ca. 35 Betroffene, Start 01. Feb Siemens EV S (Meßgerätewerk), ca, 40 Betroffene, Start 01. April 2000 Bombardier Transportation (Schienenverkehr) Germany GmbH, Werk Vetschau, 19 Betroffene, Start Träger: Manus GmbH Service, Gießen Kaiser KWO Kabel Energie GmbH & Co., Schließung, ca. 180 Betroffene, Start 01. Mai 2000 L. Loop, 22

23 KS Gleitlager GmbH, Schließung, ca. 50 Betroffene, Start 01. Jan Temic Automotive Electric Motors GmbH (TAEM) I, ca. 60 Betroffene, Start 01. Jan Siemens Dynamowerk, ca. 50 Betroffene, Start 01. April 2001 Bosch Telecom GmbH, Teilschließung, ca. 240 Betroffene, Start 01. April 2001 Schleicher GmbH & Co. Relaiswerke KG, ca. 50 Betroffene, Start 01. April 2001 GEA Delbag Luftfilter, Fertigungsschließung, ca. 40 Betroffene, Start 01. Okt Rheinelektra Berlin GmbH, Aufspaltung mit Teilschließung, 8 Betroffene, Start 01. Okt Neoplan Bus GmbH, Fertigungsschließung, ca. 230 Betroffene, Start 01. Jan Pirelli Kabel und Systeme GmbH & Co. KG IV, Fertigungsschließung, ca. 135 Betroffene, Start 01. März 2002 L. Loop, 23

24 Corning Cable Systems GmbH & Co. KG, Fertigungsschließung, ca. 80 Betroffene, Start zum 01. Okt Borsig GmbH, Insolvenz, betroffen (Betriebe Berlin und Gladbeck) ca. 400 Betroffene, Start 01. Okt Macon Bau GmbH (Betrieb Bestahl), Insolvenz, ca. 50 Betroffene, Start 01. Okt TKA Produktions GmbH (Ex-DeTeWe), Schließung, ca. 255 Betroffene, Start zum 01. Dez Infineon AG I, Produktverlagerung, ca. 30 Betroffene, Start 01. Mai 2003 EADS AG, Schließung/Zusammenlegung von Niederlassungen, Restrukturierung eines Werkes, ca. 40 Betroffene, Start 01. Juni 2003 Epcos AG, Produktverlagerung, ca. 15 Betroffene, Start 01. Okt Alcatel SEL AG, Rationalisierung, ca. 170 Betroffene, Start 15. Dez L. Loop, 24

25 Schleicher GmbH & Co. Relaiswerke KG II (Insolvenz), ca. 40 Betroffene, Start 01. Feb Körber Werkzeugmaschinen GmbH (ex-bwf), Werksschließung, ca. 45 Betroffene, Start 01. Jan TAEM GmbH II, Restrukturierung, ca. 20 Betroffene, Start 01. Feb Bombardier Transportation (Schienenverkehrstechnik) Germany GmbH, Werk Halle-Ammendorf, Werksschließung I, ca. 200 Betroffene, Start 01. Dez König&Bauer AG (ex- Graph. Maschinenbau), Werksschließung, ca. 110 Betroffene, Start 01. Dez Aluta Wärmetechnik GmbH, Produkteinstellung, ca. 10 Betroffene, Start 01. Jan L. Loop, 25

26 Bombardier Transportation (Schienenverkehrstechnik) Germany GmbH, Werk Niesky, Kapazitätsanpassung, ca. 100 Betroffene, Start 15. Jan Dies., Zentrale (Berlin-Grünau), Teilschließung n. Outsourcing, ca. 20 Betroffene, Start 01. März 2005 Funkwerk Köpenick GmbH, Teilschließung, ca. 25, Start 01. April 2005 Infineon AG II, Werksschließung, ca. 100 Betroffene, Start 01. Juli 2005 Bombardier Transportation (Schienenverkehrstechnik) Germany GmbH, Werk Halle-Ammendorf, Werksschließung II, ca. 300 Betroffene, Start 01. Jan Samsung SDI Germany GmbH, Fertigungsschließung, ca. 650 Betroffene, Start 01. März 2006 JVC Video Manufactoring Europe GmbH, Fertigungsschließung, ca. 185 Betroffene, Start 01. März und 1. Mai 2006 Schleicher Electronic GmbH & Co. KG, Restrukturierung, ca. 20 Betroffene, Start L. Loop, 26

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