2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung)
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1 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) Auf der Grundlage der 5, 19, 20, 51 Nr. 6 sowie 121 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 167), des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom (GVBI. I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (GVBl. S. 121), des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom (BGBI. I, S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I, S. 2808), der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom (BGBl. I, S. 2379), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 10 des Gesetzes vom (BGBl. I, S. 2745), des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (GVBl. S. 618), der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) in der Fassung vom (BGBl. I, S. 896), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom (BGBl. I, S. 2234) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom (GVBl. S. 80), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 636) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe in ihrer Sitzung am die nachfolgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) wird wie folgt geändert: 1. In 1 - Aufgaben - werden im Absatz 5, 2. Unterabschnitt die Wörter über die Altpapierbehälter gestrichen. An Absatz 5, 2. Unterabschnitt werden weiterhin folgende Sätze angefügt: Weitere Einzelheiten regelt der Organisationsplan des BBH. Die aktuelle Version wird im Anhang des aktuellen Abfallkalenders bekanntgegeben. 2. In 2 - Abfallarten - wird in Absatz 2 die Ziffer 5 wie folgt neu gefasst:
2 5. Bau- und Abbruchabfälle Reiner Bauschutt ohne Verunreinigung. 3. In 3 - Ausschluss von der Entsorgung - wird in Absatz 2 die Ziffer 2 wie folgt neu gefasst: 2. Verunreinigter Bauschutt sowie getrennte Fraktionen oder Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Verunreinigung oder gefährlichen Stoffen. 4. In 4 - Sammelsysteme - wird die Tabelle in Absatz 4 wie folgt geändert: a) Bei Nr. 6 wird in der 2. Spalte das Wort Pape in Pappe korrigiert. b) Bei Nr. 10 werden in der 2. Spalte die Wörter ohne Verunreinigung angefügt. c) In Anmerkung *3 wird das Wort gelber in Gelber korrigiert. 5. In 4 - Sammelsysteme - wird in Absatz 4 nach der Tabelle Satz 6 wie folgt neu gefasst: Die Sammeltermine für die unter Nummern 4, 6 und 17 genannten Abfälle sind jeweils im Abfallkalender der Stadt Bad Homburg v.d.höhe veröffentlicht. 6. In 4 - Sammelsysteme - wird in Absatz 4 nach der Tabelle Satz 7 wie folgt neu gefasst: Zur Einsammlung der unter den Nummern 3, 4, 6, 7, 12, 13, 14 und 17 genannten Abfälle wird durch den BBH eine Abholung nach Terminvereinbarung organisiert. Zu den vereinbarten Terminen sind die Abfälle vom Abfallbesitzer unter Beachtung der weiteren Regelungen gemäß 10, 13 und 14 dieser Satzung zur Abfuhr bereitzustellen. 7. In 11 - Abfallbehälter - werden die Absätze 2 und 3 ersatzlos gestrichen. 8. In 11 - Abfallbehälter - wird Absatz 4 wie folgt neu gefasst: (4) Reicht das bereitgestellte Behältervolumen wiederholt nicht aus, so kann der BBH die Aufstellung eines Behälters mit größerem und ausreichendem Behältervolumen festlegen. Die Neubeantragung eines kleineren Behälters ist erstmals drei Monate nach der letzten Änderung möglich, wenn in dem Antrag glaubhaft gemacht wird, dass zukünftige Überfüllungen ausgeschlossen sind. 9. In 11 - Abfallbehälter - werden in Absatz 7 Satz 1 die Worte (mehr als 50% Fehlbefüllungen innerhalb von 3 Monaten) gestrichen. 10. In 11 - Abfallbehälter - wird in Absatz 13 Satz 2 das Wort Decke korrigiert in Deckel Abfuhr und Zeitpunkt der Abfuhr - wird wie folgt geändert: a) Die Paragraphen-Überschrift wie folgt neu gefasst: Zeitpunkt und Besonderheiten der Abfallentsorgung
3 b) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Das Altpapier, der Grünabfall sowie die Leichtverpackungen (sog. Gelber Sack) werden monatlich im Teilservice abgeholt. Die Tage und den Zeitpunkt der Leerung legt der BBH im Abfallkalender fest. Der Sperrmüll wird entsprechend der vereinbarten Abholtermine ( 14 Abs. 1) abgeholt. Altpapier, Grünabfall, Leichtverpackungen (sog. Gelber Sack) und Sperrmüll sind am Vorabend des Abfuhrtages ab 18:00 Uhr oder aber an den Abholtage bis spätestens 07:00 Uhr an dem zur Fahrbahnrand liegenden Rand des Gehweges oder soweit kein Gehweg vorhanden ist am äußersten Fahrbahnrand für die Entleerung bereitzustellen. Der Straßen- und Fußgängerverkehr dürfen nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden. Nach erfolgter Leerung oder unterbliebener Leerung aufgrund von Fehlbefüllungen oder Überfüllungen der Behälter sind diese unverzüglich durch den Anschlusspflichtigen oder den von ihm Beauftragten auf das Grundstück zurückstellen. Sollte es zu einer Verunreinigung der Straße oder des Gehweges kommen, so hat der Abfallbesitzer diese umgehend zu beseitigen. 12. In 14 - Bereitstellung von Sperrmüll - wird Absatz 3 wie folgt neu gefasst: (3) Die Bereitstellung muss getrennt nach brennbaren und nicht brennbaren Abfällen erfolgen. Sollte es zu einer Verunreinigung der Straße oder des Gehweges kommen, so hat der Auftraggeber diese umgehend zu beseitigen Ordnungswidrigkeiten - wird wie folgt geändert: a) Nach Ziffer 2 werden folgende Ziffer 2a und 2b eingefügt: 2a. entgegen 3 Abs. 2 Abfälle andient, der von der Entsorgung ausgeschlossen ist, 2b. entgegen 4 Abs. 4 in Verbindung mit 13 und 14 Abfälle zur Abholung bereitstellt, die nur im Bringsystem angedient werden dürfen,. b) Nach Ziffer 5 wird folgende Ziffer 5a eingefügt: 5a. entgegen 9 Abs. 1 und 2 die Wertstoffstationen für Glas und Papier entgegen der Zweckbestimmung oder entgegen der Einwurfzeiten benutzt sowie Abfälle auf den Stellflächen ablagert,. c) In Ziffer 15 werden bei a) hinter dem Wort Abfallbehälter die Wörter, Grünabfälle, Leichtverpackungen und Sperrmüll eingefügt. d) In Ziffer 15 wird bei b) das Wort Straßenverkehr geändert in Straßen- und Fußgängerverkehr. e) In Ziffer 15 werden bei c) hinter dem Wort Leerung die Wörter aufgrund von Fehlbefüllungen oder Überfüllungen eingefügt. f) In Ziffer 15 wird hinter c) folgende Passage eingefügt: d) Verunreinigungen der Straße oder des Gehweges nicht umgehend beseitigt,.
4 g) In Ziffer 16 werden die Worte oder Sperrmüll ohne einen vom BBH oder dessen Beauftragten erteilten Abholtermin auf eine öffentliche Verkehrsfläche (Gehweg oder Straße) stellt, gelöscht. h) Ziffer 17 wird wie folgt neu gefasst: 17. entgegen 14 Abs. 3 a) den Sperrmüll nicht getrennt nach brennbaren und nicht brennbaren Abfällen bereitstellt, b) die durch die Bereitstellung verursachten Verunreinigungen der Straße oder des Gehweges nicht umgehend beseitigt, i) In Ziffer 19 wird die Paragraphen-Angabe ergänzt um die Absätze 3, 4 und 5. Der Klammerzusatz (Abs. 2, 3 und 4) wird gestrichen. j) In Ziffer 21 werden die Wörter dem BBH ersetzt durch die Wörter der Stadtverwaltung. 14. In 1 Aufgaben werden in Absatz 5 letzter Satz die Worte: Altpapier-Depotcontainer und gestrichen. 15. In 4 - Sammelsysteme - wird in Absatz 4 nach der Tabelle Satz 4 der 2. Teilsatz wie folgt geändert: Für das Holsystem stehen Abfallbehälter der Größen 120 l, 240 l und l zur Verfügung. 16. In 9 - Benutzung der Wertstoffstationen - wird in Absatz 1 Satz 1 wie folgt geändert: Der BBH stellt Wertstoffstationen mit Depotcontainern für die Aufnahme von Altglas zur Verfügung. 17. In 11 - Abfallbehälter - werden in Absatz 10 die Worte: (Rest-/Bioabfall) gestrichen. 18. In 13 - alt: Abfuhr und Zeitpunkt der Abfuhr / neu: Zeitpunkt und Besonderheiten der Abfallentsorgung - wird in Absatz 2 der erste Satz wie folgt neu gefasst: Der Grünabfall und die Leichtverpackungen (sog. Gelber Sack) werden monatlich, das Altpapier vierzehntägig im Teilservice abgeholt. 19. In 18 - Abfalltrennung bei Großveranstaltungen - werden in Absatz 2 Buchstabe b) die Worte: den Wertstoffstationen zuzuführen oder gestrichen. 20. In 22 - Ordnungswidrigkeiten - werden in der neuen Ziffer 5a die Worte: und Papier gestrichen.
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