THYSSENKRUPP AG Wir entwickeln die Zukunft für Sie.

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1 THYSSENKRUPP AG Wir entwickeln die Zukunft für Sie.

2 02 03 Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bitten wir Sie möglichst frühzeitig bei Ihrer Depotbank eine Eintrittskarte anzufordern. Dabei sind die in der Einberufung zur Hauptversammlung im Abschnitt III. 2. (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) angegebenen Fristen zu beachten. Mit dieser Eintrittskarte und den darin enthaltenen Angaben können Sie: - persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen oder - Ihr Stimmrecht schriftlich im Wege der Briefwahl ausüben oder - sich durch einen Dritten vertreten lassen und diesem dazu schriftlich oder elektronisch eine Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erteilen oder 1. Persönliche Teilnahme / Anmeldung im RuhrCongress Falls Sie persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, legen Sie bitte den oberen Abschnitt der Eintrittskarte an der Anmeldung für Aktionäre im RuhrCongress vor. An der Anmeldung für Aktionäre wird Ihnen im Austausch gegen die Eintrittskarte ein Stimmkartenblock ausgehändigt. Zur vollständigen Präsenzfeststellung bitten wir Sie alle in Ihrem Besitz befindlichen Eintrittskarten vorzulegen. Die Versammlungsräume sind bereits ab 8.00 Uhr geöffnet. Im Interesse aller Teilnehmer werden wir wie in den vergangenen Jahren umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in den Versammlungsbereich mitgenommen werden und müssen von uns für die Dauer der Hauptversammlung eingezogen und verwahrt werden. Zur beiderseitigen Erleichterung bitten wir Sie, solche Gegenstände nicht mitzuführen. - den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern elektronisch eine Vollmacht und Weisungen zur Abstimmung über die Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat erteilen. Die elektronische Erteilung von Vollmachten und auch Weisungen erfolgt über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem, zu dem Sie mit den Daten Ihrer Eintrittskarte Zugang erhalten. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Hauptversammlung und einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung und Stimmabgabe bitten wir Sie um Beachtung der nachfolgenden Hinweise: 2. Stimmrechtsausübung per Briefwahl Sie können Ihre Stimmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auch schriftlich im Wege der Briefwahl abgeben, ohne an der Hauptversammlung vor Ort teilnehmen zu müssen. Verwenden Sie für die Briefwahl bitte den unteren Abschnitt auf der Vorderseite des Eintrittskartenformulars. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 16. Januar 2013 unter der nachfolgenden Adresse eingegangen sein: ThyssenKrupp AG c/o Computershare Operations Center Prannerstraße München Telefax anmeldestelle@computershare.de

3 Teilnahme einer bevollmächtigten Person Ihrer Wahl 5. Elektronisches Vollmachts- und Weisungssystem Falls Sie sich durch einen Dritten in der Hauptversammlung vertreten lassen wollen, füllen Sie bitte die auf der Rückseite der Eintrittskarte im oberen Abschnitt aufgedruckte Vollmacht aus, unterzeichnen diese und übergeben die Eintrittskarte/ Vollmacht dem von Ihnen Bevollmächtigten. Ihr Bevollmächtigter muss sich am Tag der Hauptversammlung wie in Ziffer 1 beschrieben durch Vorlage der Eintrittskarte/Vollmacht anmelden. Alternativ zur schriftlichen Bevollmächtigung können Sie einem Dritten auch elektronisch Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung erteilen. Sofern Sie dazu das von uns zur Verfügung gestellte internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem nutzen, informieren Sie bitte Ihren Bevollmächtigten über diese Vollmachtserteilung. Ihr Bevollmächtigter sollte sich in der Hauptversammlung durch einen Personalausweis ausweisen können. 4. Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Wir bieten Ihnen ferner die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch Mitarbeiter unserer Gesellschaft an. Die Gesellschaft hat zu jeweils einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertretern Frau Kerstin Mücher und Herrn Matthias Peinert benannt. Beide sind Mitarbeiter der ThyssenKrupp AG. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen. Ohne Weisungen können die Stimmrechte nicht ausgeübt werden. Sie können den Stimmrechtsvertretern elektronisch über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem vor und auch noch während der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen. Vollmachten und Weisungen über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem sollten möglichst frühzeitig erteilt werden, müssen aber spätestens am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. 5.1 Zugang / Anmeldung zum System Den Zugang erhalten Sie über die Internetseite der Gesellschaft ab dem 4. Januar 2013 unter Über den Link Hauptversammlung werden Sie zum internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystem weitergeleitet. Auf der Anmeldeseite des Vollmachts- und Weisungssystems tragen Sie bitte zunächst die fünfstellige Nummer Ihrer Eintrittskarte und die daneben stehende einstellige Prüfziffer in die dafür vorgesehenen Felder ein. Erfassen Sie anschließend im darunter liegenden Feld Internetzugangs-Code die achtstellige alphanumerische Zeichenfolge, die Sie ebenfalls auf der Eintrittskarte finden. Nach Anklicken der Bildschirmtaste»Anmelden«bestätigen Sie bitte auf der nun folgenden Seite die Kenntnisnahme und Akzeptanz unserer rechtlichen Hinweise sowie des Haftungsausschlusses und klicken anschließend auf»weiter«. Auf der nun folgenden Seite wählen Sie entweder die Bildschirmtaste»Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilen«oder»vollmacht an Dritte erteilen«.

4 Elektronische Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter Nach Wahl der Option»Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilen«öffnet sich im Anschluss die Seite Vollmacht erteilen. Durch klicken auf die Bildschirmtaste»Vollmacht erteilen«bevollmächtigen Sie zunächst die von der ThyssenKrupp AG namentlich benannten Stimmrechtsvertreter. Nach klicken der Taste»Weiter«kommen Sie zur Seite Weisungen erteilen. Hierbei haben Sie die Wahl, entweder den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat insgesamt zuzustimmen oder zu jedem einzelnen angeführten Tagesordnungspunkt eine Weisung zu erteilen (klicken Sie entsprechend auf»ja«,»nein«oder»enthaltung«). Nachdem Sie alle Weisungen erteilt haben, klicken Sie anschließend auf»weiter«. Es erscheint nun eine Kontrollansicht zur Überprüfung Ihrer Weisungsdaten. Wenn Ihre Weisungen zutreffend abgebildet sind, klicken Sie auf»weisungen erteilen«, ansonsten auf»weisungen ändern«. Im Anschluss erhalten Sie eine Weisungsbestätigung angezeigt, die Sie zu Dokumentationszwecken ausdrucken können. Mit der Taste»Abmelden«beenden Sie anschließend den Dialog. Falls Sie im Besitz mehrerer Eintrittskarten sind, für die Sie Vollmachten und Weisungen über das Internet erteilen wollen, starten Sie das Vollmachts- und Weisungssystem für jede Karte neu. 5.3 Elektronische Vollmachtserteilung an einen Dritten Nach Wahl der Option»Vollmacht an Dritte erteilen«öffnet sich die Seite Bevollmächtigung Dritter. Dort tragen Sie bitte den Namen und Wohnort des Bevollmächtigten ein und klicken anschließend auf»vollmacht erteilen«. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die Voll- machtserteilung, die Sie zu Dokumentationszwecken aus- drucken können. Mit der Taste»Abmelden«beenden Sie anschließend den Dialog. Bitte beachten Sie bei der elektronischen Bevollmächtigung eines Dritten, dass dieser bereit sein muss, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen und sich zur Ausübung des Stimmrechts aktiv an der Abstimmung beteiligen muss. Eine Benachrichtigung eines von Ihnen bevollmächtigten Dritten über die Bevollmächtigung erfolgt durch uns nicht. Bitte stimmen Sie sich daher mit Ihrem Bevollmächtigten entsprechend ab. Falls Sie im Besitz mehrerer Eintrittskarten sind, für die Sie Vollmachten über das Internet erteilen wollen, starten Sie das Vollmachts- und Weisungssystem für jede Karte neu. 5.4 Widerruf / Änderung elektronisch erteilter Vollmachten und Weisungen Sie können Ihre elektronisch per Internet erteilte Vollmacht auf demselben Weg widerrufen bzw. Weisungen ändern. Der Widerruf der Vollmacht bzw. Änderungen der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen spätestens am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Sie erhalten erneut Zugang zum Vollmachts- und Weisungssystem wie in Ziffer 5.1 beschrieben. 5.5 Technische Voraussetzungen Um das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem nutzen zu können, muss Ihr Browser die 128-Bit-SSL-Verschlüsselung unterstützen. Das Vollmachts- und Weisungssystem ist optimiert für Microsoft Internet Explorer, Version 6.0 oder höher inklusive der aktuellen Sicherheitsversionen. Das System wird in einem separaten Fenster geöffnet. Sollte dies bei Ihnen nicht funktionieren, so stellen Sie bitte sicher, dass Ihr browserinterner Popup-Blocker diesen Zugriff gestattet. Ferner müssen die Sicherheits- bzw. Datenschutzeinstellungen des Browsers eine einwandfreie Programmausübung zulassen. Insbesondere kann die Verfügbarkeit bei der Verwendung von Tablet-PCs, Smartphones oder ähnlichen mobilen Endgeräten aufgrund gerätespezifischer Besonderheiten unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein.

5 Rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss Briefwahl (1) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. (2) Die Eintrittskarte berechtigt auch nach Stimmabgabe per Briefwahl zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch den Aktionär persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten oder zur elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. (3) Per Briefwahl abgegebene Stimmen gelten automatisch als widerrufen im Falle der Teilnahme an der Hauptversammlung durch den Aktionär oder durch einen bevollmächtigten Dritten oder unabhängig vom Eingangsdatum im Falle der elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Anträge teilnehmen. Ebenso können die Stimmrechtsvertreter weder schriftlich noch elektronisch per Internet zur Stellung von Fragen oder Anträgen in der Hauptversammlung beauftragt werden. (3) Die Eintrittskarte berechtigt auch nach Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an einen Dritten (schriftlich oder elektronisch per Internet) zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch den Aktionär persönlich oder einen anderen bevollmächtigten Dritten. (4) Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch erteilten Vollmacht und Weisungen. (5) Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines schriftlich bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der elektronisch erteilten Vollmacht an einen Dritten. (4) Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl werden Sie nicht als Teilnehmer an der Hauptversammlung geführt. Eine Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung sowie eine Offenlegung Ihres Namens erfolgt in diesen Fällen nicht. Vollmachten und Weisungen (1) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. (6) Nach einer persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht mehr elektronisch erteilt werden. (7) Bei elektronischer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter wird der Name einer der Stimmrechtsvertreter in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung aufgenommen. Eine Offenlegung Ihres Namens erfolgt in diesen Fällen nicht. (2) Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Sie nicht an der Abstimmung über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte

6 10 11 Nutzung des Internet-Services Bitte achten Sie beim Empfang der Eintrittskarte darauf, dass die Postsendung unversehrt ist. Sollten Sie einen Verdacht auf Missbrauch der Online-Nutzung haben, können Sie per an unter Angabe Ihrer Adressdaten, der Eintrittskarten-Nr. und der Stimmenanzahl den Zugang sperren lassen. Ihre Vollmacht an einen Dritten bzw. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind damit widerrufen und werden gelöscht. Anschließend werden Sie per benachrichtigt und können sich wieder neu am System anmelden sowie neue Vollmacht und gegebenenfalls neue Weisungen erteilen. Die Stabilität und Verfügbarkeit des internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystems zur Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 18. Januar 2013 kann ebenso wie die Internet-Übertragung der Hauptversammlung nach dem heutigen Stand der Technik Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Weder die ThyssenKrupp AG noch die von Ihnen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter haben Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste Dritter. Sollten wir trotz aller getroffenen Sicherheitsvorkehrungen unbefugte Fremdeinwirkungen auf die zur Durchführung der Stimmrechtsausübung per Internet gespeicherten und gemäß Bundesdatenschutzgesetz behandelten Daten feststellen, behalten wir uns vor, die Nutzung des Systems ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. In diesem Fall werden nur solche per Internet erteilte Vollmachten und Weisungen berücksichtigt, deren Manipulation ausgeschlossen werden kann. tung für Fehler und Mängel der für die Stimmrechtsausübung per Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Hinweise zum Datenschutz Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten (z. B. Name, Wohnort, Anzahl der Aktien und Aktiengattung). Wir verwenden diese Daten ausschließlich zu Zwecken der Durchführung der Hauptversammlung und der Erfüllung aktienrechtlicher Nachweispflichten. In die Daten können im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten auch andere Aktionäre der ThyssenKrupp AG Einsicht nehmen. Die Daten werden um den aktienrechtlichen Nachweispflichten zu genügen für drei Jahre aufbewahrt und sodann gelöscht. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an die ThyssenKrupp AG, CC Legal, Datenschutzbeauftragter, ThyssenKrupp Allee 1, Essen. Die ThyssenKrupp AG ist verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. 7. Infoline Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere HV-Infoline: (0,06 pro Gespräch) Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Haftungsausschluss Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystems sowie für den Zugang zum System einschließlich der in Anspruch genommenen Internetdienste und der Netzelemente Dritter. Ferner übernehmen wir keine Verantwor- Duisburg und Essen, im Dezember 2012 Mit freundlichen Grüßen ThyssenKrupp AG

7 ThyssenKrupp AG ThyssenKrupp Allee Essen

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