Musterprüfungsaufgabe

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1 Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 9 Verwaltung und Recht Hilfsmittel: Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO Verwaltungszustellungsgesetz, VwZG 10 Sonderurlaubsverordnung, SUrlV (Anlage) Bürgerliches Gesetzbuch, BGB Kalender (Anlage) Sachverhalt: Sie sind Bürosachbearbeiter/in in einer Bundesbehörde und für die Bearbeitung der Urlaubsangelegenheiten der Beamten zuständig und haben den beigefügten Vorgang zu bearbeiten. Aufgabe: Ihr Referatsleiter bittet Sie zur Rücksprache und möchte über folgende Punkte informiert werden: 1. Ist der Widerspruch des Beamten gegen die Ablehnung des beantragten Sonderurlaubs für die Durchführung eines zweimonatigen Fremdsprachenkurses fristgerecht eingelegt worden. Bitte nehmen Sie dazu ausführlich Stellung. 2. Unterbreiten Sie einen Vorschlag, wie Sie über den Widerspruch entscheiden würden. BUNDESVERWALTUNGSAMT Köln 2016 Alle Rechte vorbehalten.

2 Amtsrat Peter Paul Ort, 08. Mai 20XX Hausruf: 4711 Personalreferat Im Hause Antrag auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung Sehr geehrte Damen und Herren, für meine derzeitige berufliche Tätigkeit im Außenhandelsreferat sind qualifizierte Fremdsprachenkenntnisse von besonderer Bedeutung. Deshalb möchte ich aufbauend auf meinen dreimonatigen Fremdsprachenkurs in England im letzten Jahr auch in diesem Jahr wieder an einem zweimonatigen Fremdsprachen- Fortbildungsprogramm in England teilnehmen. Ich beantrage hiermit für diesen Zeitraum (September bis Oktober 20XX) Sonderurlaub unter Fortzahlung meiner Besoldung. Da ich leider für längere Zeit nicht in der Behörde sein kann, bitte ich mir Ihre Entscheidung über meinen Antrag an meine Privatadresse zu senden, damit ich mich kurzfristig für den Fortbildungskurs anmelden kann. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift

3 Bundesbehörde, Dienststelle Übergabeeinschreiben Herrn Amtsrat Peter Paul Straße Nr Wohnort TEL.-ZENTRALE +49 FAX +49 BEARBEITET VON TEL +49 FAX +49 AZ DATUM Felix Müller personalreferat@bundesbehörde.de Z - Sonderurlaub Dienstort, 22. Mai 20XX Ihr Antrag auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zur Durchführung einer fremdsprachlichen Fortbildungsmaßnahme in England Sehr geehrter Herr Paul, Ihr o. a. Antrag auf einen zweimonatigen Sonderurlaub zur Teilnahme an einer fremdsprachigen Fortbildung in England wird abgelehnt. Sie haben bereits im vergangenen Jahr einen dreimonatigen Sonderurlaub für den gleichen Zweck in Anspruch genommen. Dies ist eine ausreichende Qualifikation für Ihre derzeitige Tätigkeit im Außenhandelsreferat. Ich weise Sie darauf hin, dass unser Haus für besonders schwierige Arbeiten auch einen Übersetzer- und Dolmetscherdienst bereithält. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Felix Müller Referatsleiter Beamtenangelegenheiten Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesbehörde (Anschrift) erhoben werden.

4 Postbeleg Über die Aufgabe eines Einschreibebriefes (Übergabeeinschreiben) für Herrn AR Peter Paul, Straße Nr. 0, Wohnort am 27. Mai 20XX Ort, 27. Mai 20XX. Unterschrift, Poststelle

5 Amtsrat Peter Paul Straße Nr Wohnort Herrn Felix Müller Referatsleiter Beamtenangelegenheiten Dienststelle Eingangsvermerk: Montag, 01. Juli 20XX Dienststelle, Poststelle Sonderurlaub für fremdsprachliche Fortbildung in England Sehr geehrter Herr Referatsleiter, hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrages auf Sonderurlaub für fremdsprachliche Fortbildung ein. Da ich im Außenhandelsreferat ständig mit ausländischen Verhandlungspartnern kommunizieren muss, sind gute Fremdsprachenkenntnisse für meine Tätigkeit von besonderer Bedeutung; deswegen ist es auch erforderlich, dass ich meine Fremdsprachenkenntnisse regelmäßig pflege und fortbilde. Nach Auskunft des Bundesprachenamtes ist dies mindestens einmal im Jahr erforderlich. Daher ist auch der diesjährige Fortbildungskurs zum Erhalt meiner Kenntnisse zwingend erforderlich. Bitte genehmigen Sie daher meinen Antrag auf Sonderurlaub. Mit freundlichen Grüßen Peter Paul

6 Anlage 10 Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung (1) Für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung in einem Land, in dem die zu erlernende Sprache gesprochen wird, sind bis zu drei Monate Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren. Die Aus- oder Fortbildung muss im dienstlichen Interesse liegen. (2) Weiterer Sonderurlaub nach Absatz 1 darf frühestens zwei Jahre nach Beendigung des letzten Sonderurlaubs nach Absatz 1 gewährt werden. BUNDESVERWALTUNGSAMT Köln 2016 Alle Rechte vorbehalten.

7 Kalender 20XX BUNDESVERWALTUNGSAMT Köln 2016 Alle Rechte vorbehalten.

8 Lösungshinweise und Hinweise zur weiteren Gesprächsführung: (Die Nennung der jeweiligen ist für die Lösung nicht zwingend erforderlich) Zu Aufgabe 1: Ist der Widerspruch des Beamten gegen die Ablehnung des beantragten Sonderurlaubs für die Durchführung eines zweimonatigen Fremdsprachenkurses fristgerecht eingelegt worden. Bitte nehmen Sie dazu ausführlich Stellung Dauer der Widerspruchsfrist: Grundsätzlich 1 Monat nach Bekanntgabe des VA, ( 70 Abs. 1 VwGO) Da die Rechtsbehelfsbelehrung nach 37 Abs. 6 VwVfG ordnungsgemäß ist, treffen die Ausnahmen der 70 Abs. 2 und 58 Abs. 2 VwGO nicht zu. Die Zustellung der Ablehnung erfolgte durch eingeschriebenen Brief (Übergabeeinschreiben) der Post. Bei der Post aufgegeben am 27. Mai 20XX Für die Zustellung gilt nach 41 Abs. 5 VwVfG das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) 4 VwZG behandelt die Zustellung eines VA durch die Post mittels Einschreiben. Gemäß 4 Abs. 2 S. 2 VwZG gilt der Brief bei der Zustellung durch die Post Übergabeeinschreiben mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass das zuzustellende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Da der Bescheid am 27. Mai 20XX zur Post aufgegeben wurde, gilt er mit dem dritten Tage als zugestellt, das ist der 30. Mai 20XX. Die Widerspruchsfrist beginnt bei Zugang des VA am 30. Mai 20XX (Fiktion) am 31. Mai 20XX ( 79, 31 Abs. 1. VwVfG i. v. m. 187 Abs. 1 BGB) Die Widerspruchsfrist von einem Monat endet mithin grundsätzlich am 30. Juni 20XX ( 79, 31 Abs. 1 VwVfG i. v. m. 188 Abs. 2 BGB). Der 30. Juni 20XX war jedoch ein Sonntag. Die Widerspruchsfrist verlängert sich deshalb bis zum Ende des auf den Sonntag folgenden Werktages. Sie endet demnach am 01. Juli 20XX, 24:00 Uhr ( 79, 31 Abs. 1 VwVfG i. V. m. 193 BGB). Ergebnis: Gemäß Eingangsvermerk der Dienststelle ist der Widerspruch des Herrn Paul am Montag, dem 01. Juli 20XX eingegangen. Der Widerspruch wurde somit fristgerecht eingelegt. BUNDESVERWALTUNGSAMT Köln 2016 Alle Rechte vorbehalten.

9 Zu Aufgabe 2: Unterbereiten Sie einen Vorschlag, wie würden Sie über den Widerspruch entscheiden? Nach 10 Satz 1 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) kann einem Beamten für eine fremdsprachliche Fortbildung im Ausland bis zur Dauer von drei Monaten Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung bewilligt werden, wenn die Fortbildung im dienstlichen Interesse liegt. Nach 10 Satz 2 SUrlV kann ein weiterer Urlaub für einen solchen Zweck frühestens zwei Jahre nach Beendigung des letzten Urlaubs für den gleichen Zweck gewährt werden. Da Paul bereits einen dreimonatigen Fremdsprachenkurs im Ausland im letzten Jahr hatte, kann dem erneuten Antrag nicht stattgegeben werden. Die Entscheidung der Behörde, den Antrag abzulehnen, war daher richtig. Der Widerspruch wäre daher als unbegründet zurückzuweisen. Weitere mögliche Gesprächselemente: - Rechtsbehelfsbelehrung: Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung und die Auswirkungen auf die Widerspruchsfrist: 58 Abs. 2 VwGO: Widerspruchsfrist: ein Jahr. - Fristversäumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: 60 VwGO - Unterschiedliche Arten der Bekanntgabe / Zustellung und die Auswirkungen auf die Frist: z. B. Postzustellungsurkunde, einfacher Brief, Aushändigung gegen Empfangsbekenntnis - Welche Möglichkeiten gibt es grundsätzlich auf einen Widerspruch zu reagieren? Abhilfebescheid Widerspruchsbescheid - Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen: 42 VwVfG: Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten 45 VwVfG: Heilung von Verfahrens- und Formfehlern 48 VwVfG: Rücknahme eines rechtswidrigen VA 49 VwVfG: Widerruf eines rechtmäßigen VA

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