Lese- /Rechtschreibstörung und Lese- /Rechtschreibschwäche in der Schule

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1 Bildung und Sport Lese- /Rechtschreibstörung und Lese- /Rechtschreibschwäche in der Schule 1. Was versteht man unter einer Lese-/ Rechtschreibstörung (Legasthenie) bzw. Lese-/ Rechtschreibschwäche (LRS)? Die Verarbeitung von Schriftsprache ist eine hoch komplexe Leistung, bei der viele verschiedene Funktionen und Areale des menschlichen Gehirns zusammenwirken. Es muss eine Verbindung zwischen einem graphischen Symbol (=geschriebener Buchstabe) und einem dazugehörigen Laut hergestellt werden, dieser wiederum muss zu Lautketten (= Silben und Wörter) weiterentwickelt werden. Beim Lesen muss dieser Zusammenhang erkannt werden, beim Schreiben muss er, unter Berücksichtigung von Rechtschreibregeln, aktiv reproduziert werden. Regeln und Ausnahmen müssen gelernt und automatisiert werden. Daran sind Gedächtnisprozesse beteiligt, beim Schreiben schließlich auch noch feinmotorische Fähigkeiten gefordert. Unter einer versteht man die langanhaltende Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und/oder Rechtschreibfähigkeit bei mindestens durchschnittlicher Intelligenz. Von spricht man, wenn die Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten weniger gravierend sind bei mindestens durchschnittlicher Intelligenz. Man geht davon aus, dass es sich hierbei um eine vorübergehende, beispielsweise durch aktuelle Belastungen bedingte Problematik handelt. Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten ziehen oft ungünstige Folgeerscheinungen nach sich, insbesondere dann, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden. Die betroffenen Kinder können sich beispielsweise für dumm halten, das Selbstwertgefühl kann leiden. Manchmal entwickeln Schülerinnen und Schüler dann Vermeidungsstrategien, haben keine Lust mehr auf Schule und Lernen. Daher ist es sinnvoll, ein Kind testen zu lassen, wenn der Verdacht auf eine Lese-/ Rechtschreibstörung oder schwäche besteht. So können geeignete Übungs- und Fördermaßnahmen durchgeführt werden und nicht zuletzt wird das Kind auch entlastet ihm wird bestätigt, dass es nicht zu doof zum Lesen und Schreiben lernen ist. 2. Wie entstehen Lese-/ Rechtschreibstörungen bzw. Lese- /Rechtschreibschwäche? Lese- Rechtschreibschwierigkeiten finden sich zwar familiär gehäuft, jedoch werden sie nicht notwendigerweise vererbt. Es scheint eher so zu sein, dass eine gewisse Veranlagung vererbt wird, an der Entstehung einer Legasthenie bzw. LRS aber noch andere Faktoren beteiligt sind. Aktuell geht man davon aus, dass eine Wechselwirkung zwischen den individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes (gehirnphysiologisch, emotional und verhaltensmäßig), den familiären Bedingungen (genetisch und sozial) und den schulischen Bedingungen besteht, aus der sich das Risiko für die Entwicklung einer Lese- Rechtschreibstörung ergibt. Die Frage nach den Ursachen kann die Wissenschaft bis heute jedoch nicht eindeutig beantworten.

2 3. Wie wird eine Lese- /Rechtschreibstörung bzw. Lese-/Rechtschreibschwäche festgestellt (diagnostiziert)? Meist beobachten Eltern besondere Lese- oder Rechtschreibschwierigkeiten oder Lehrkräfte liefern wertvolle Hinweise hierauf. Um eine differenzierte Einschätzung vorzunehmen, ist die Kontaktaufnahme mit Fachkräften wie Schulpsycholog/innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychiater/innen notwendig. Die Berücksichtigung in der Schule muss dabei bestimmten Voraussetzungen genügen (vgl. die Ausführungen unter Punkt 4). Zur Diagnostik werden verschiedene Methoden eingesetzt. Zunächst findet ein ausführliches Gespräch mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler statt. Sinnvoll ist es auch, Zeugnisse und Schreibproben mitzubringen. Das Schreiben, das Lesen und die Intelligenz werden testdiagnostisch mit standardisierten Verfahren untersucht. Eine Testung der Intelligenz ist deshalb erforderlich, da bei der Diagnose eine bestimmte Differenz zwischen dem Intelligenzquotienten und der Lese- bzw. Schreibleistung vorliegen muss. So wird ausgeschlossen, dass das Kind aufgrund mangelnder Begabung Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens hat, denn eine Legasthenie bzw. LRS ist als eine von der Intelligenz unabhängige Teilleistungsstörung definiert. Liegen die Lese- und/oder Schreibleistungen im unterdurchschnittlichen Bereich und ist die vorgegebene Differenz zum Intelligenzquotienten erfüllt, kann vom Vorliegen einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung ausgegangen werden. 4. Was versteht man unter einem schulischen Nachteilsausgleich? In Bayern wird Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreibstörungen bzw. Lese- und Rechtschreibschwäche seit 1999 ein Nachteilsausgleich gewährt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Regelungen des sogenannten Legasthenieerlasses (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. November 1999 [Nr. IV/1a S7306/4 4/127883]) und weiteren kultusministeriellen Schreiben. Diese Schreiben sind im Wortlaut auf der Internetseite der Staatlichen Schulberatungsstelle in Bayern zu finden. 4.1 Was ist für die Berücksichtigung in der Schule notwendig? Für die Berücksichtigung einer Legasthenie in der Schule ist ein Attest notwendig, das nur ein Facharzt oder eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ein sozialpädiatrisches Zentrum oder approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(inn)en ausstellen können. Ein solches Attest muss unverzüglich nach Erstellung der Schule vorgelegt werden, wenn ein Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs gestellt werden soll. Ein Attest kann also nicht prophylaktisch erstellt und der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs erst später, beispielsweise bei einer Gefährdung des Vorrückens, gestellt werden (KMS vom ). Die Diagnostik und Bestätigung einer kann auch vom Schulpsychologen/von einer Schulpsychologin durchgeführt und ausgestellt werden. In beiden Fällen muss Kontakt mit dem für die Schule zuständigen Schulpsychologen oder der zuständigen Schulpsychologin aufgenommen werden. Diese/r trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen, die bei ihm bzw. ihr verbleiben. Fachärztliche Bescheinigungen und Testergebnisse dürfen aus Datenschutzgründen nicht im Schülerbogen abgelegt werden. Der Schulpsychologe /die Schulpsychologin fasst gegebenenfalls die Ergebnisse zusammen, teilt der Schule die Feststellung der Legasthenie oder LRS mit und empfiehlt einen Nachteilsausgleich. 2

3 Ein schulischer Nachteilsausgleich muss immer von der Schulleitung genehmigt werden. 4.2 Wie lange und in welcher Schule gilt der Nachteilsausgleich? Die Feststellung der Legasthenie sowie der Nachteilsausgleich gelten prinzipiell für die gesamte Schulzeit innerhalb einer Schulart. Es kann zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Überprüfung der Lese- und Rechtschreibfähigkeiten stattfinden und bei entsprechenden Ergebnissen in Absprache mit dem Schulpsychologen der Nachteilsausgleich wegfallen oder modifiziert werden. Die Entscheidung fällt die Schule gemeinsam mit dem Schüler/der Schülerin und dessen/deren Eltern (siehe KMS vom bzw ). Beim Übertritt von der Grundschule in eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium) muss eine Legasthenie von der Fachkraft im Zusammenwirken mit dem jeweils zuständigen Schulpsychologen bestätigt werden. Die Feststellung der Lese- und Rechtschreibschwäche sowie der Nachteilsausgleich gelten in der Regel für 2 Schuljahre. Dann muss eine Überprüfung der durch die Förderung erreichten Verbesserung durch den Schulpsychologen oder die Schulpsychologin bzw. eine andere Fachkraft erfolgen und die Gewährung von weiteren Hilfsmaßnahmen dementsprechend angepasst werden. Über die 10. Jahrgangsstufe hinaus wird der Nachteilsausgleich in der Regel nicht mehr gewährt. Beim Übertritt in eine andere Schulart wird in der Regel die Empfehlung für einen Nachteilsausgleich vom Schulpsychologen/von der Schulpsychologin neu ausgestellt oder bestätigt. Eltern oder volljährige Schüler können jederzeit auf die schulische Anerkennung verzichten. Dieser Verzicht gilt dann für die gesamte Zeit in der entsprechenden Schulart. Ein einmal gewährter Nachteilsausgleich mit dem entsprechenden Vermerk im Zeugnis kann also nicht nach Belieben im jährlichen Wechsel in Anspruch genommen werden oder nicht. Soll im Abschlusszeugnis des Gymnasiums keine Bemerkung über den Nachteilsausgleich stehen, so ist auf den Nachteilsausgleich bereits in der 10. Klasse zu verzichten und diese Entscheidung vor Eintritt in die 10. Klasse von den Erziehungsberechtigten der Schule mitzuteilen (KMS vom bzw ). Dies gilt in der Wirtschafts- bzw. Realschule entsprechend vor Eintritt in die 9. Jahrgangsstufe (KMS vom ). 4.3 Worin besteht der Nachteilsausgleich? Im Falle einer hat der Schüler einen Anspruch auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs. Im Falle von hat die Schule die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu gewähren, d.h. es handelt sich um Kann- Bestimmungen. Dabei sind die Empfehlungen des Schulpsychologen/der Schulpsychologin grundsätzlich zu beachten (KMS vom ). Bei einer isolierten Rechtschreibstörung bezieht sich der Nachteilsausgleich natürlich nur auf die Rechtschreibung, die Leseleistungen werden normal bewertet. Deutsch: Die Lese- und/oder Rechtschreibleistung wird nicht notenmäßig bewertet. Fremdsprachen: Fehler, die auf rein rechtschriftliche Leistungen zurückzuführen sind, gehen nicht in die Bewertung ein und/oder die Leseleistung wird nicht benotet. 3

4 Schriftliche und mündliche Leistungen werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. Mündliche Schulaufgaben sind hierbei den mündlichen Noten zuzurechnen. Der Umgang mit Stegreifaufgaben in den weiterführenden Schulen ist je nach Schulart unterschiedlich. Am Gymnasium und der Realschule sind Stegreifaufgaben den schriftlichen Noten zuzurechnen und werden ohne Berücksichtigung rein rechtschriftlicher Fehler gewertet. Um das Notenbild eindeutig gestalten zu können, sollen gegebenenfalls zusätzliche rein mündliche Leistungsnachweise eingeholt werden (KMS für Realschulen und Gymnasien vom ). An beruflichen Schulen werden Stegreifaufgaben nicht zur Bewertung herangezogen. Die genaue Notenbildung richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Schulart. Andere Fächer: Bei der Bewertung schriftlicher Leistungsfeststellungen darf die mangelnde Rechtschreibung nicht in die Notengebung einfließen. Bei der isolierten Rechtschreibschwäche bezieht sich der Nachteilsausgleich natürlich nur auf die Rechtschreibung, die Leseleistungen werden normal bewertet. Deutsch: Die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben können zurückhaltend gewertet werden. Wird ein Nachteilsausgleich festgelegt, darf die Rechtschreibleistung nur bei Leistungserhebungen, die der Feststellung der Rechtschreibkenntnisse dienen (z.b. Diktate), gewertet werden. Bei allen anderen Arbeiten (z.b. Aufsätzen) darf eine fehlerhafte Rechtschreibung nicht in die Bewertung einfließen. Fremdsprachen: Die entsprechende Regelung für kann angewendet werden (KMS vom ). Die Entscheidung trifft die Schule in pädagogischer Verantwortung auf der Grundlage der Empfehlung des zuständigen Schulpsychologen/der zuständigen Schulpsychologin. Andere Fächer: Wird ein Nachteilsausgleich festgelegt, darf bei der Bewertung schriftlicher Leistungsfeststellungen die mangelnde Rechtschreibung nicht in die Notengebung einfließen. Zeitzuschlag: In allen Fächern muss bei Schülern mit in schriftlichen Leistungsfeststellungen ein Zeitzuschlag (Dauer je nach Art und Ausmaß der Störung) gegeben werden, Schüler mit können diesen erhalten. Individuelle Hilfsmaßnahmen: Zudem können im Einzelfall festzulegende Vereinbarungen getroffen werden, z.b. die Verwendung technischer Hilfsmittel, Vergrößerung der Angabe, Vorlesen der Aufgabenstellung, Lückendiktat statt Diktat. Zeugnisbemerkung: In beiden Fällen muss auf den Nachteilsausgleich in der Zeugnisbemerkung hingewiesen werden. Vorrücken, Übertritt, Schulabschluss: Die Teilleistungsstörung darf nicht den Ausschlag für das Versagen der Vorrückungserlaubnis geben und darf bei sonst angemessener Leistung und der Aussicht, am Unterricht einer weiterführenden Schule erfolgreich teilzunehmen, kein Grund sein, den Schüler vom Übertritt an das Gymnasium, die Real- oder die Wirtschaftsschule auszuschließen. 5. Wie kann ein Kind mit Lese- /Rechtschreibschwierigkeiten gefördert werden? Durch regelmäßiges Üben lassen sich die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten verbessern, jedoch sollte man hier seine Erwartungen nicht zu hoch ansetzen. Ratgeber, Trainingsmaterialien, Computerprogramme und Internetangebote zum Training bei Lese-/ Rechtschreibstörungen stellen inzwischen einen beinahe unüberschaubaren Markt dar. Deshalb soll hier nicht auf einzelne Methoden, sondern eher auf grundsätzliche Hinweise zur Förderung bei Lese-/ Rechtschreibstörung eingegangen werden. 4

5 In schweren Fällen von Lese-Rechtschreibstörung, nicht aber bei Lese-/ Rechtschreibschwäche, bezahlt das Jugendamt eine Therapie nach 35a, Sozialgesetzbuch VIII. Dazu ist ein Gutachten vom Kinder- und Jugendpsychiater oder von der -psychiaterin notwendig. Bezahlt das Jugendamt nicht, bleibt es Eltern natürlich vorbehalten, selbst eine Therapie zu finanzieren. In vielen Schulen gibt es inzwischen spezielle Förderstunden für Kinder mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten. Das Hauptproblem bei der Förderung der Lese-/ Rechtschreibstörung, ob in der Therapie, in der Schule oder zu Hause, besteht darin, dass die Kinder das Lesen und Schreiben mit Misserfolgen und negativen Erfahrungen verbinden und deshalb wenig Motivation und Freude aufbringen. Wer hat schon Lust ein Buch zu lesen, wenn das Lesen eine Qual ist? Der oberste Grundsatz ist also, das Training so attraktiv wie möglich zu gestalten. Das Üben erfordert viel Geduld auf beiden Seiten. Die Kinder machen immer wieder Fehler, auch nachdem man bestimmte Rechtschreibregeln oder Wörter schon mehrfach erklärt hat. Das ist für Menschen ohne Lese-/ Rechtschreibstörung manchmal schwer nachvollziehbar. Schimpfen und Bestrafen hilft keinesfalls weiter, sondern beeinträchtigt nur die Kooperationsbereitschaft des Kindes und verstärkt sein negatives Selbstbild. Vielmehr sollten Erfolge spürbar sein, also gilt es, das Bemühen des Kindes und jeden Fortschritt, und sei er noch so klein, zu würdigen und zu loben. Anerkennung stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation. Übungszeiten sollten klar abgesprochen und eingehalten werden, das macht den Aufwand überschaubar. Um dem Kind Freude am Lesen zu vermitteln, ist es wichtig, einen an seinen Interessen orientierten, spannenden Lesestoff auszuwählen. Selbst Comics lesen übt mehr, als gar nicht zu lesen. Literatur: Gasteiger-Klicpera, B., Klicpera, C.& Schabmann, A. (2010). Legasthenie-LRS: Modelle, Diagnose, Therapie und Förderung (3. Auflage). Stuttgart: UTB Verlag. Ganser, B. & Richter, W. (2003). Was tun bei Legasthenie in der Sekundarstufe? Donauwörth: Auer Verlag. 5

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