Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/362. Beschlussempfehlung
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- Klaus Egger
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1 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen Hannover, den a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu b) Entwurf eines Gesetzes zur Tilgung von Landeskrediten 2017 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/7 c) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/40 d) Nachtragshaushalt Handlungsspielräume jetzt sichern! Eckpunkte für einen nachhaltigen Haushalt Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/330 Berichterstattung: Abg. Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) (Es ist ein mündlicher Bericht vorgesehen.) Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Landtag, 1. den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu - mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen anzunehmen, 2 den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drs. 18/7 abzulehnen, 3. den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drs. 18/40 abzulehnen und 4. den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/330 - abzulehnen. Stefan Wenzel Vorsitzender 1
2 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018) Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018) Artikel 1 Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 Das Haushaltsgesetz 2017/2018 vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 289), geändert durch Gesetz vom 16. August 2017 (Nds. GVBl. S. 261, 474), wird wie folgt geändert: Das Haushaltsgesetz 2017/2018 vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 289), geändert durch Gesetz vom 16. August 2017 (Nds. GVBl. S. 261, 474), wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: 1. vorerst unverändert a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Der Klammerzusatz (Gesamtplan - Anlage 1 -) wird gestrichen. mit der Maßgabe, dass die in 1 und in der Anlage 1 zum Haushaltsgesetz 2017/2018 für das Haushaltsjahr 2018 enthaltenen Zahlen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Landtages zu den Einzelplänen vom Finanzministerium neu zu bb) In Nummer 2 wird die Zahl errechnen und bis zur Schlussabstimmung in den durch die Zahl Gesetzestext einzufügen sind ersetzt. b) In Satz 2 Nr. 2 wird die Zahl durch die Zahl ersetzt. c) Es wird der folgende Satz 3 angefügt: 3 Die einzelnen Einnahmen, Ausgabeermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ergeben sich aus den Einzelplänen, die im Gesamtplan (Anlage 1) in der Haushaltsübersicht zusammengefasst sind. 2. Die Anlage 1 (Gesamtplan) erhält für das Haushaltsjahr 2018 die als Anlage beigefügte Fassung. 3. Die Einzelpläne werden für das Haushaltsjahr 2018 nach Maßgabe der Nachträge geändert. Anmerkung: Auf den Abdruck der in der Drucksache 18/231 neu enthaltenden Anlage (Neufassung des Gesamtplans - Anlage 1 des Haushaltsgesetzes) wird verzichtet. Auf den Abdruck der gesondert verteilten Nachträge zu den Einzelplänen 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 11, 13, 15, 16 und 20 wird verzichtet. 2. unverändert 3. unverändert Anmerkung: Die Anlage zum Nachtragshaushaltsgesetz 2018 (Neufassung des Gesamtplans) erhält für das Haushaltsjahr 2018 die aus der Anlage 1 ersichtliche Fassung. Die Nachträge zu den Einzelplänen werden mit den aus der Anlage 2 der Beschlussempfehlung ersichtlichen Maßgaben für das Haushaltsjahr 2018 geändert. 2
3 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen 4. In 14 werden nach der Angabe die Worte für das Haushaltsjahr 2018 eingefügt und die Angabe durch die Angabe ersetzt. 4. unverändert wird wie folgt geändert: 5. unverändert a) Der bisherige Satz 1 wird einziger Satz. b) Satz 2 wird gestrichen. 6. Es wird der folgende neue 16 eingefügt: 6. Es wird der folgende neue 16 eingefügt: Im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung gemäß 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Gesundheits- und des Sozialrechts vom 1. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 526; 2005 S. 162), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Oktober 2017 (Nds. GVBl. S. 430), erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich für ihren Aufwand im ersten Geltungsjahr dieser Verordnung einen pauschalen Belastungsausgleich in Höhe von Euro. 2 Die Verteilung der pauschalen Belastungsausgleiche auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Grundlage der fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen des Zensus vom 9. Mai 2011 zum Stand 31. Dezember Im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) durch 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Gesundheits- und des Sozialrechts vom 1. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 526; 2005 S. 162), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Oktober 2017 (Nds. GVBl. S. 430), erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich für ihren Aufwand im ersten Geltungsjahr dieser Verordnung einen pauschalen Belastungsausgleich in Höhe von Euro. 2 Die Verteilung der pauschalen Belastungsausgleiche auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Grundlage der auf den Stand vom 31. Dezember 2015 fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen des Zensus vom 9. Mai Die bisherigen 16 und 17 werden 17 und unverändert Artikel 2 Artikel 2 Inkrafttreten Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. unverändert 3
4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu zugleich Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen 4
5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu zugleich Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (siehe dazu die Maßgabe zu 1 des Haushaltsgesetzentwurfs) Anlage 1 (zu Artikel 1 Nr. 2) 5
6 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu zugleich Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen I. Ermittlung des Finanzierungssaldos B. Finanzierungsübersicht 2018 in Mio. EUR 1. A u s g a b e n Ausgaben nach 1 HG 2017/ ,1 (ohne Schuldentilgung an den Kreditmarkt für Allgemeine Deckungskredite) davon ab: Schuldentilgung für zweckgebundene Kredite an den Kreditmarkt (siehe Abschnitt II Nr )... 0,1 Zuführungen an Rücklagen (siehe Abschnitt II Nr. 3.2) 96,8 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen (siehe Abschnitt II Nr. 2.2)... -, ,2 2. E i n n a h m e n Einnahmen nach 1 HG 2017/ ,1 davon ab: Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt a) Allgemeine Deckungsmittel (siehe Abschnitt II Nr )... -,- b) andere (zweckgebundene) Kredite (siehe Abschnitt II Nr )... -,- Entnahmen aus Rücklagen (siehe Abschnitt II Nr. 3.1) 290,9 Einnahmen aus Überschüssen... -, ,2 3. F i n a n z i e r u n g s s a l d o ,0 II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 1. Netto-Neuverschuldung/Netto-Tilgung am Kreditmarkt 1.1 Allgemeine Deckungsmittel Einnahmen aus Kreditmarktmitteln (Kapitel Titel ) , Ausgaben zur Schuldentilgung für Kreditmarktmittel (Kapitel Titel und ) , Saldo (Nettokreditermächtigung nach 3 Abs. 1 HG 2017/2018)... 0,0 1.2 Andere (zweckgebundene) Kredite Einnahmen aus zweckgebundenen Krediten der Obergruppe , Ausgaben zur Schuldentilgung für zweckgebundene Kredite am Kreditmarkt (Obergruppe 59 - einschließlich Ausgleichsforderungen)... 0,1 0,1 Saldo (Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt)... 0,1 2. Abwicklung der Rechnungsergebnisse aus Vorjahren 2.1 Einnahmen aus Überschüssen... -,- 2.2 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen... -,- -,- 3. Rücklagenbewegung 3.1 Entnahmen aus Rücklagen ,9 3.2 Zuführungen an Rücklagen... 96,8-194,1 4. Finanzierungssaldo (Summe Nummern 1 bis 3) ,0 6
7 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu zugleich Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen I. Einnahmen aus Krediten (brutto) C. Kreditfinanzierungsplan 2018 in Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (Kapitel Titel ) 7 703,1 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und ,0 Summe I 7 703,1 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (Kapitel Titel und ) 7 703,1 2. für andere Kredite (Obergruppen 58 und 59)... 0,1 Summe II 7 703,2 III. Einnahmen aus Krediten (netto) 1. aus Kreditmarktmitteln (Abschnitt I Nr. 1. /. Abschnitt II Nr. 1)... 0,0 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr. 2. /. Abschnitt II Nr. 2) -0,1 Summe III (Summe I. /. Summe II) -0,1 7
8 Anlage 2 8
9 9
10 10
11 11
12 12
13 13
14 14
15 15
16 16
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18 18
19 (Verteilt am ) 19
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