Infoblatt Buchmacher Wettbüros Totalisateure Wettvermittlung Stand Mai 2013

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1 Infoblatt Buchmacher Wettbüros Totalisateure Wettvermittlung Stand Mai 2013

2 Infoblatt Buchmacher Wettbüros Totalisateure Wettvermittlung Wettquotenberechnung Stand 2013 Folgende Informationen beziehen sich auf den Standort Wien: Allgemeines Die Buchmacher und Totalisateure (Wettbüros) sind kraft Gesetzes Mitglieder in der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe der jeweiligen Landes-Wirtschaftskammer. Buchmacher nehmen Wetten von Kunden an. Totalisateure vermitteln Wetten zwischen Wettkunden. Die Branche ist verwaltungsrechtlich im Wiener Landesgesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens von 1919 geregelt *). Erforderlich zur Berufsausübung ist eine Landes-Konzession, die in Wien von der Magistratsabteilung 36, 1200 Wien, Dresdnerstraße 75, erteilt wird. Man erlangt damit das Recht zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen. Ein Befähigungsnachweis (Prüfung, Praxis) ist nicht vorgesehen, wohl aber müssen Berechtigungswerber die Gewähr voller Vertrauenswürdigkeit bieten. Ferner kann die Landesregierung die Buchmacherbewilligung jederzeit von Bedingungen abhängig machen, sie einschränken oder zurücknehmen, falls die Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorliegt oder eine der gesetzten Bedingungen nicht eingehalten wird. *) Rechtsquellen: Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens StGBl 1919/388 Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die allgemeinen Bedingungen für die Wettannahmestellen (Totalisateur- und Buchmacherbetriebe) 1930 idf LGBl 1935/15... finden Sie im RIS (Rechts-Informations-System): unter dem Landesrecht Wien Pro Standort ist bei der Behörde ein Bonitätsnachweis (Kreditrahmenbestätigung Namens-Sparbuch, Namens- Wertpapiere über Euro ,21 für den Hauptstandort und Euro ,41 für jeden weiteren Standort Filiale) erforderlich. Beachten Sie bitte, dass in Wien auch der Betrieb von Wettannahmeapparaten (Wettterminals) den selben standortbezogenen Bestimmungen unterliegt! Infoblatt: Buchmacher Wettbüros Totalisateure Wettvermittlung Seite 1

3 Zusätzlich benötigen Sie eine Bestätigung des Kreditschutzverbandes oder einer ähnlichen Vereinigung und eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes (siehe unten). Die Laufdauer der Bewilligung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der erwähnten Kreditrahmenbestätigung. Ferner werden dem Bewilligungsinhaber bescheidmäßig zahlreiche Auflagen erteilt. Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der MA 36, Frau Mag. Krizek Tel. 01/ Verstöße gegen das Gesetz, insbesondere einschlägige Betätigungen ohne behördliche Bewilligung, werden mit strengen Strafen geahndet. Kosten für die Konzessionserteilung: Antrag: 47,30 Bundesgebühr 3,90 Bundesgebühr pro Bogen Beilage Bescheid: 83,60 Landesverwaltungsabgabe: 330,66 jeweils pro Berechtigung. MA 36K 1200 Wien, Dresdner Straße 75 T: +43(1) F: +43(1) E: Mo Fr. 7:30 15:30 Uhr Grundumlage Das aktuelle Grundumlagenschema der Fachgruppe entnehmen Sie bitte folgendem Link: Auf Einsätze und Gewinne werden - statt der USt! - Bundesgebühren erhoben ( 33 TP 17 Gebührengesetz): 33 TP 17 Gebühren G: Glücksverträge (Auszug) (1) Im Inland abgeschlossene Wetten: 2 % vom Wetteinsatz und, wenn die Wetteinsätze verschieden sind, vom höheren Wetteinsatz. (2) Eine Wette gilt auch dann als im Inland abgeschlossen, wenn sie vom Inland in das Ausland vermittelt wird oder wenn die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus erfolgt. (3) Die Wettgebühr ist, auch wenn eine Urkunde nicht errichtet wird, ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Die Gebühr ist am 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Kalendermonats fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der zur Gebührenentrichtung Verpflichtete eine Abrechnung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel vorzulegen; dies gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist elektronisch zu übermitteln, sofern dies dem Verpflichteten auf Grund der technischen Voraussetzungen zumutbar ist. Zur Entrichtung der Gebühr bei Wetten sind die Personen, die gewerbsmäßig Wetten abschließen oder vermitteln, zur ungeteilten Hand verpflichtet. Die Gebühr ist von diesen Personen unmittelbar zu entrichten. Als Vermittlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Wetteinsätzen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen der Wette auf andere Art und Weise. Infoblatt: Buchmacher Wettbüros Totalisateure Wettvermittlung Seite 2

4 Personen, die gewerbsmäßig Wetten abschließen oder vermitteln, haben besondere Aufzeichnungen zu führen, aus denen die für die Berechnung der Gebühr erforderlichen Grundlagen zu entnehmen sind. Zuständiges Finanzamt in Wien ist das Finanzamt für Glücksspiel, Gebühren und Verkehrssteuern 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 5, Tel Fax: / Wettvermittlung Die Tätigkeit: Vermittlung von Wettkunden zu einem befugten Buchmacher/Wettbüro unter Ausschluss der den Buchmachern und Totalisateuren vorbehaltenen Tätigkeiten ist nach nunmehriger Rechtsansicht des Wirtschaftsministeriums der Landesgesetzgebung vorbehalten und wird nicht mehr als freies Anmeldegewerbe nach der GewO akzeptiert. Es werden daher bis zu einer verfassungsrechtlich endgültigen Klärung in Wien keine neuen Gewerbeberechtigungen oder Berechtigungen für weitere Standorte erteilt. Die bestehenden Gewerbeberechtigungen bleiben bis auf weiteres aufrecht. Standortverlegungen sind möglich. Hinweis: Die vorstehenden Berechtigungen benötigen Sie nicht nur für die Eröffnung eines Geschäftslokales, sondern auch dann, wenn Sie von Wien aus Wetten im Fernvertriebsweg (Telefonwetten, Tätigkeit im Internet usw.) anbieten. Wettquotenberechnungen, Risikoanalysen bei Wetten, Wetteinsatzanalysen sowie Marktbeobachtung für zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass von sportlichen Veranstaltungen befugte Unternehmen Ist ein beim Gründerservice der Wirtschaftskammer anmeldbares freies Gewerbe nach der Gewerbeordnung. Siehe dazu weiter unser Infoblatt Freie Anmeldegewerbe im Bereich der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe. Gewerbliche Sozialversicherung Wir empfehlen Ihnen, sich unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Wien, 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, Tel /0, anzumelden. Zwar ist man mit dem Gewerbeschein kraft Gesetzes sozialversichert, doch wird durch diese vorzeitige Anmeldung das Verfahren beschleunigt, was auch einen besseren Versicherungsschutz garantiert. Die gewerbliche Pflichtversicherung (Arbeitslosenversicherung optional) kostet Sie insgesamt 27,68 % Ihrer Einkünfte plus Unfallversicherung von ca. 101,-/Jahr. Infoblatt: Buchmacher Wettbüros Totalisateure Wettvermittlung Seite 3

5 Buchmacherakademie Die Buchmacherakademie ist eine jährlich von der Fachgruppe gemeinsam mit dem Österreichischen Buchmacherverband angebotene einwöchige Aus- und Weiterbildungsveranstaltung zu den Themen: Buchmacherbewilligungen national international EU-Recht Glücksspielwesen, Veranstaltungsgesetze, Spielapparate, Sonderabgaben, Jugendschutz Gewerbe- und Urheberrecht, Wettvermittlung Exkursion in einen Buchmacherbetrieb Maßnahmen gegen Wettmanipulationen Abgaben und Gebühren Arbeitsrecht und Sozialversicherung Wettabwicklung Quotenberechnung Wettvertrag, E-Commerce, Rechtsschutz Sicherheit im Wettbüro (Schulung durch Bundespolizei und Psychologin) Weitergehende Informationen: Jahrbuch des Österreichischen Buchmacherverbandes, erhältlich beim Österreichischen Buchmacherverband 1030 Wien,Weyrgasse 5/7 T: +43 (0)1 / Unklarheiten oder nähere Fragen? Wenn sie zu all dem noch nähere Fragen haben, rufen Sie uns bitte einfach an, oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin (Kontaktdaten auf der letzten Seite oder unter Weitere Informationsunterlagen Sie können bei uns folgende kostenpflichtige Bücher bestellen (Preis für Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien / Preis für Nichtmitglieder): Praxishandbuch Veranstaltungsrecht 61,60 (Autorenpreis) Handbuch Rechtstipps für Events 29,- / 35,- Handbuch Rechtstipps für Kleinbetriebe 22,- / 28,- Kennzeichnungsvorschriften für den Geschäftsverkehr 12,- / 15,- Infoblatt: Buchmacher Wettbüros Totalisateure Wettvermittlung Seite 4

6 eiter ommen. Impressum und Kontakt: Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien Judenplatz 3-4 A-1010 Wien T Dw 4211 F Dw 4216 E office@freizeitbetriebe-wien.at W

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