Gutachtliche Stellungnahme. zu den Geräuschimmissionen der Biogasanlage in Weeze, Schloss Wissen

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1 GmbH & Co.KG Große Bahnstraße Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, TNUL-H/Shi Gutachtliche Stellungnahme zu den Geräuschimmissionen der Biogasanlage in Weeze, Schloss Wissen TÜV-Auftrags-Nr.: / 209 SST 124 Auftraggeber: Schloss Wissen Gutsbetrieb Neuehaus Schlossallee Weeze Bearbeiter: Umfang: Dipl.-Ing. Siegfried Jost Tel: / sjost@tuev-nord.de 12 Seiten, 7 Seiten Anhang Auszüge aus diesem Bericht dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Büro Hannover Am TÜV Hannover Fax.: 0511/

2 / 209 SST 124 Seite 2 von 12 Seiten Zusammenfassung Der Auftraggeber betreibt in der Gemarkung Wissen der Gemeinde Weeze eine Biogasanlage. Nächstbenachbarte Wohngebäude befinden sich südwestlich der Anlage. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde beauftragt, die in der Nachbarschaft bei Betrieb dieser Anlage hervorgerufenen Geräuschimmissionen zu ermitteln und zu beurteilen. Die durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass die durch den Betrieb der Biogasanlage hervorgerufenen Beurteilungspegel an den Tagen der Rohstoff-Anlieferung auf dem Fahrsilo mit den höchsten zu erwartenden Geräuschemissionen den zugrunde zu legenden Immissionsrichtwert an benachbarten Wohngebäuden von tagsüber 60 db(a) um ca. 3 db(a) unterschreiten. In der Nachtzeit wird der Richtwert von 45 db(a) um mehr als 10 db(a) unterschritten. Die in der Tageszeit möglichen Geräuschspitzen von L AFmax 70 db(a) unterschreiten an den Wohngebäuden deutlich den zulässigen Wert von = 90 db(a). An den weiteren Wohngebäuden in größeren Entfernungen werden noch geringere Beurteilungspegel verursacht. Eine Berechnung der Geräuschimmissionen infolge des anlagenbedingten Verkehrs auf den öffentlichen Verkehrswegen hat gezeigt, dass weitergehende organisatorische Lärmminderungsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Der Sachverständige Dipl.-Ing. Siegfried Jost Qualitätssicherung: Dipl.-Ing. Pit Breitmoser

3 / 209 SST 124 Seite 3 von 12 Seiten Inhaltsverzeichnis Textteil: Seite Zusammenfassung 2 1 Aufgabenstellung 5 2 Beurteilungsmaßstäbe 5 3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 6 4 Angaben zur Situation und zum Vorhaben 7 5 Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen Vorbelastung Rechenverfahren Eingangsdaten Immissionsschallpegel / Beurteilung 10 6 Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen 11 7 Qualität der Prognose 11

4 / 209 SST 124 Seite 4 von 12 Seiten Anhang: 1 Beurteilungsmaßstäbe, Auszug aus der TA Lärm 2 Seiten 2 Übersichtsplan 1 Seite 3 Lageplan mit Biogasanlage und Nachbarschaft 1 Seite 4 Lageplan mit Biogasanlage 1 Seite 5 Schallimmissionsplan Tageszeit mit Anlieferung 1 Seite 6 Schallimmissionsplan Nachtzeit 1 Seite

5 / 209 SST 124 Seite 5 von 12 Seiten 1 Aufgabenstellung Der Auftraggeber betreibt in der Gemarkung Wissen der Gemeinde Weeze eine Biogasanlage. Nächstbenachbarte Wohngebäude befinden sich südwestlich der Anlage. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde beauftragt, die in der Nachbarschaft bei Betrieb dieser Anlage hervorgerufenen Geräuschimmissionen zu ermitteln und zu beurteilen. In Anhang 2 und Anhang 3 haben wir einen Übersichtsplan und einen Lageplan beigefügt, aus dem der Standort der Anlage und die Lage der Nachbarschaft hervorgeht. 2 Beurteilungsmaßstäbe Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Die Anforderungen zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärm werden durch die Ausführungen der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm" (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26. August 1998 konkretisiert (siehe 48 und 66 BImSchG). Für die Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmissionen werden von uns daher die Ausführungen der TA Lärm zugrunde gelegt. Die wesentlichen Inhalte dieser Verwaltungsvorschrift haben wir auszugsweise in Anhang 1, Seiten 1 und 2, zusammengestellt. Nach der TA Lärm ist gemäß Ziffer "Prüfung im Regelfall" zu prüfen, ob die Gesamtbelastung die Richtwerte nicht überschreitet. Hierbei ist die Gesamtbelastung die Summe aus Vorbelastung und Zusatzbelastung. Die Vorbelastung entspricht den Geräuschimmissionen aller TA Lärm-Anlagen ohne die zu beurteilende Anlage. Die Zusatzbelastung entspricht den Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage. Bei dem Ortstermin konnten keine relevanten Geräuschimmissionen von anderen Anlagen, die unter den Regelungsbereich der TALärm fallen, festgestellt werden. Nach Ziffer 6.1 der TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Unter Punkt 7.4 führt die TA Lärm zur Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen aus: "Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigen Anlagengeräuschen bei

6 / 209 SST 124 Seite 6 von 12 Seiten der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die (folgenden) Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nr Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien zugrunde gelegt: /1/ BImSchG "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 zuletzt geändert am Die unter Punkt 6.1 der TA Lärm aufgeführten Gebiete sind wie folgt gegliedert: a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Kern-, Dorf- und Mischgebiete d) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten.

7 / 209 SST 124 Seite 7 von 12 Seiten /2/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm" 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom BMI, 49. Jahrgang, Nr. 26 vom 28. August 1998 /3/ 16. BImSchV "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990 /4/ RLS-90 "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" Ausgabe April 1990, Berichtigter Nachdruck Februar 1992 /5/ DIN ISO "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Teil 2 Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999 /6/ DIN "Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft" Ausgabe März 1997 /7/ DIN "Messung und Bewertung tieffrequenter Beiblatt 1 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft" Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen Ausgabe März Angaben zur Situation und zum Vorhaben Der Standort der Biogasanlage befindet sich südlich des Ortes Weeze südwestlich der Bundesstraße 9. Die Biogasanlage ist auf dem Grundstück Flurstück 3, Flur 8 der Gemarkung Wissen errichtet worden. Die Zufahrt zur Anlage erfolgt von der Bundesstraße 9 über die Hegenerstraße. Südwestlich vom Anlagengrundstück verläuft ein Bahngleis in Richtung Weeze, auf der anderen Seite vom Bahngleis befinden sich die nächstgelegenen Wohngebäude an der Straße Wissenerfeld im Ortsteil Laar. Die angrenzenden Flächen nordwestlich und südöstlich werden landwirtschaftlich genutzt. Nordöstlich befindet sich der landwirtschaftliche Betrieb Neuehaus des Auftragebers. Das Gelände am Anlagenstandort ist eben.

8 / 209 SST 124 Seite 8 von 12 Seiten Im Anhang 2 haben wir einen Übersichtsplan, im Anhang 3 einen Lageplan mit dem Betriebsgrundstück und der Wohnnachbarschaft im Südwesten sowie im Anhang 4 einen Lageplan der Biogasanlage beigefügt. Für die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen werden von uns der im Anhang 5 und Anhang 6 gekennzeichnete Immissionsort IO 1 (nächstes Wohngebäude gegenüber dem Fahrsilo 1) als maßgeblicher Immissionsort festgelegt. Hierfür gehen wir von den Immissionsrichtwerten für Mischgebiete (MI) aus. Nach Ziff. 6.1 der TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte: IO 1, Mischgebiet: MI 60 db(a) tagsüber und 45 db(a) nachts In der Biogasanlage werden ausschließlich nachwachsende Rohstoffe (u.a. Maissilage) und Wirtschaftsdünger und Substrate eingesetzt. Die Fahrten für die Rohstoffanlieferung und die Substratabfuhr sollen in der Regel nur werktags (von Montag bis Samstag) und nur tagsüber (innerhalb 06:00 bis 22:00 Uhr) erfolgen. Die Anlieferung erfolgt über die Bundesstrasse 9 und die Hegenerstraße. Die Anlieferung der Rohstoffe und der Abtransport der Gärreste erfolgen jahreszeitlich getrennt, das maximale Verkehrsaufkommen ist im Herbst bei der Ernte (Anfuhr der Silage) mit täglich bis zu 80 Fuhren zu erwarten. Die Fuhren der weiteren Einsatzstoffe können demgegenüber vernachlässigt werden. Beim Abtransport der Gärreste sowie der Substratabfuhr treten geringere Fahrzeugfrequenzen auf, eine gesonderte Betrachtung ist daher nicht erforderlich. Der Transport der Silage vom Fahrsilo zur Einbringtechnik erfolgt täglich zwischen 6:00 und 22:00 Uhr mit einem geeigneten Fahrzeug. 5 Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen 5.1 Vorbelastung Bei dem Ortstermin konnten keine relevanten Geräusche von sonstigen Anlagen, die dem Regelungsbereich der TALärm unterfallen, festgestellt werden. 5.2 Rechenverfahren Entsprechend den Vorgaben der TA Lärm /2/ erfolgt die Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen als detaillierte Prognose (DP) im Oktav-Spektrum (32 Hz bis 8 khz)

9 / 209 SST 124 Seite 9 von 12 Seiten nach den Rechenverfahren der DIN ISO /5/ mit dem schalltechnischen Programmpaket IMMI, Version 6.3.1, des Ing.-Büros Wölfel Messsysteme-Software. Der mit den anteiligen Immissionsrichtwerten zu vergleichende Beurteilungspegel wird nach Gleichung G2 der TA Lärm aus dem Mittelungspegel L Aeq aller zu berücksichtigenden Quellen bestimmt. Für die Bestimmung der meteorologischen Korrektur C met legen wir dabei für C o die pauschalen Werte von tagsüber und nachts 2 db zugrunde; die Bodendämpfung wird nach dem alternativen Verfahren entsprechend Ziffer der DIN ISO /5/ berechnet. 5.3 Eingangsdaten Bei dem Ortstermin wurden die Geräuschemissionen der relevanten Anlagenelemente (u.a. BHKW mit Tischkühler und Kamin, Einbringtechnik) gemessen. Für die relevanten Geräusche bei der Anlieferung der Silage und der Verdichtung auf dem Fahrsilo wird auf umfangreiche vorliegende Erfahrungswerte zurückgegriffen. Nachfolgend sind die Schallleistungspegel der wesentlichen Geräuschquellen angegeben: BHKW mit Kamin und Kühler L WA 94 db(a) Einbringtechnik L WA 90 db(a) Beschickung Feststoffeintrag L WA 105 db(a) Rührwerke - Fermenter L WA 80 db(a) Die weiteren Geräuschquellen können aufgrund der Lage zum Immissionsort und der Höhe der Schallleistungspegel vernachlässigt werden. Die Geräuschemissionen des Fahrverkehrs werden durch Linienschallquellen mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel abgebildet. Für eine Fahrt pro Stunde ergibt sich unter Berücksichtigung der möglichen Fahrgeschwindigkeiten ein mittlerer längenbezogener Schallleistungspegel von Radlader-/Treckerfahrten L WA = 65 db(a)/m. Für den eigentlichen Entladevorgang bei der Maisanlieferung im Herbst auf das Fahrsilo setzen wir einen mittleren Schallleistungspegel von 107 db(a) über 5 Minuten je Fahrzeug an. Unter Einbeziehung eines Fahrzeuges zum Verdichten der gehäckselten Maispflanzen ergibt sich für eine Flächenschallquelle auf dem Fahrsilo ein auf die Tageszeit bezogener mittlerer Schallleistungspegel von insgesamt Fahrsilo/Anlieferung L WAeq = 106 db(a).

10 / 209 SST 124 Seite 10 von 12 Seiten Zur Berücksichtigung der auftretenden Geräuschspitzen legen wir einen maximalen Schallleistungspegel von L WAmax = 115 db(a) zugrunde. 5.4 Immissionsschallpegel / Beurteilung Mit den vorstehend genannten Eingangsdaten haben wir ein dreidimensionales schalltechnisches Modell auf dem Rechner erstellt und die an dem maßgeblichen Immissionsort IO 1 (s. Anhang 5 und Anhang) hervorgerufenen Geräuschimmissionen berechnet. Danach ergeben sich die folgenden Beurteilungspegel: Tab. 1: Hervorgerufene Beurteilungspegel L r / Geräuschspitzen L AFmax in db(a) an den maßgeblichen Immissionsorten und Immissionsrichtwerte tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) Immissionsrichtwert tags nachts L r Tageszeit Maximalbetrieb (mit Anlieferung) L r -Nachtzeit Immissionsort Geräuschspitzen tags IO 1 MI Der Anhang 5 zeigt in einem Schallimmissionsplan die Geräuschsituation Tageszeit mit Anlieferung, der Anhang 6 die Geräuschsituation Nachtzeit. Pegelbestimmend ist bei der Situation Tageszeit mit Anlieferung die Verdichtung auf dem Fahrsilo 1. Zur Orientierung haben wir eine Situation mit gleichzeitiger Verdichtung auf dem Fahrsilo 2 angenommen. Dabei zeigt es sich, dass aufgrund der wesentlich größeren Entfernung die Geräuschanteile vom Fahrsilo 2 vernachlässigt werden können. Im Normalbetrieb ohne Verdichtung, aber Aufnahme der Silage mit Transport zur Einbringtechnik werden in der Tageszeit Beurteilungspegel von unter 50 db(a) am Immissionsort IO 1 hervorgerufen. Bei Maximalbetrieb der Biogasanlage mit Rohstoffanlieferung wird der angesetzte Immissionsrichtwert an der nächsten Wohnbebauung um 3 db(a) unterschritten. Beim Betrieb in der Nachtzeit beträgt die Unterschreitung mehr als 10 db(a).

11 / 209 SST 124 Seite 11 von 12 Seiten Die tagsüber möglichen Geräuschspitzen unterschreiten mit bis zu 70 db(a) deutlich den zulässigen Wert von = 90 db(a). In der Nachtzeit sind keine signifikanten Geräuschspitzen zu erwarten. An den weiteren Wohngebäuden werden die Immissionsrichtwerte noch weiter unterschritten (s. Anhang 5 und Anhang 6). 6 Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Nach Ziffer 7.4 der TA Lärm sind auch die Geräusche des anlagenbedingten Verkehrs auf den öffentlichen Verkehrsflächen zu betrachten siehe Ziffer 2 dieses Gutachtens. Eine Berechnung der anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Zufahrten erfolgt nach Nr. 7.4 der TA Lärm nach den Vorgaben der 16. BImSchV, siehe Ziffer 2 dieses Gutachtens. Dabei wird die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke DTV zugrunde gelegt. Dies ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres. Das gesamte anlagenbedingte Verkehrsaufkommen auf einem Straßenquerschnitt ist durch 365 zu teilen. Wie oben ausgeführt, erfolgen die Transportfahrten über die Hegenerstraße zur Bundesstraße 9. Dabei werden in großen Abstand (über 1000 m) keine Wohngebäude berührt. Auch ohne Detailbetrachtung ist der DTV-Wert der Transportfahrten zur und von der Biogasanlage deutlich geringer als die Fahrzeugfrequenz auf der Bundesstraße 9. Damit ist sichergestellt, dass eine Erhöhung der vorhandenen Verkehrsgeräusche um 3 db(a) und eine Überschreitung des Grenzwertes nicht gleichzeitig zutreffen können. 7 Qualität der Berechnungen Vorab ist anzumerken, dass es derzeit keine allgemein anerkannten und eingeführten Methoden zur quantitativen Kennzeichnung der Aussagequalität von Schallimmissionsprognosen gibt. Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse wird bestimmt durch die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen und die Unsicherheit der angesetzten Schallleistungspegel. Die von uns angesetzten Schallpegel entsprechen der Genauigkeitsklasse 2 (d. h. Vergleichs-Standardabweichung ± 1,5 db(a)). Die Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO /5/ besitzt entsprechend der dortigen Tabelle 5 eine Vergleichs-Standardabweichung von ± 3 db(a). Hieraus ergibt sich für die berechneten Beurteilungspegel ein oberer Vertrauensbereich von + 4 db(a).

12 / 209 SST 124 Seite 12 von 12 Seiten Unter Berücksichtigung eines späteren Abzugs von 3 db(a) gemäß Ziffer 6.9 der TA Lärm (Überwachungsmessung) beträgt die Wahrscheinlichkeit 90%, dass im Rahmen einer Nachmessung die Immissionsrichtwerte eingehalten werden, wenn die prognostizierten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte um mindestens 1 db(a) unterschreiten. Dies ist im vorliegenden Fall sicher gewährleistet. - Ende des Textteils -

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