Freie Mitarbeiter als Erfolgsmodell. Optionen für Ihre Unternehmung
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1 Freie Mitarbeiter als Erfolgsmodell Optionen für Ihre Unternehmung Dr. Alexander Hoff Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Tel: /
2 für ernsthafte Probleme! Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 2
3 Vorteile der freien Mitarbeit: Freie Mitarbeiter haben keinen Urlaub Freie Mitarbeiter sind nie krank Freie Mitarbeiter haben keinen Kündigungsschutz Freie Mitarbeiter schulden Erfolg Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 3
4 Die Realität: Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 4
5 Freier Mitarbeiter verarbeitet Epoxidharz fehlerhaft: Mangelbeseitigungskosten: zu vernachlässigen: ca ,- Weitere Mangelbeseitigungskosten beachtlich: über ,- Mangelfolgeschäden exorbitant: über 1 Mio. pro Tag!!!!! Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 5
6 Exit-Strategie des freien Mitarbeiters: Arbeitnehmer sein! Der Arbeitnehmer schuldet keinen Erfolg, nur sein Bemühen. Er hat das Arbeitnehmerhaftungsprivileg. Exit des AN = Exitus des AG Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 6
7 Beispielsfall 2: Auftraggeber beendet Zusammenarbeit Auftragnehmer entdeckt Arbeitnehmereigenschaft, um Kündigungsschutz geltend zu machen Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 7
8 Rechtliche Folgen: 1. Arbeitsrechtliche Folgen 2. Steuerrechtliche Folgen 3. Sozialversicherungsrechtliche Folgen 4. Strafrechtliche Folgen Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 8
9 Arbeitsrechtliche Folgen: Der Auftragnehmer ist Arbeitnehmer. Er hat Anspruch auf Urlaub. Er hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er hat Anspruch auf Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. Er hat Kündigungsschutz. Er hat das Arbeitnehmerhaftungsprivileg. Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 9
10 Steuerrechtliche Folgen: Der Auftragnehmer hat zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Auftraggeber hat diese Umsatzsteuer zu Unrecht im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemacht. Der Arbeitgeber muss Umsatzsteuer nachentrichten. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer keine Umsatzsteuer zurückverlangen (Entreicherung). Schaden: 19 % des Auftragsvolumens für die vergangenen fünf Jahre. Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 10
11 Sozialversicherungsrechtliche Folgen: Der Arbeitgeber hat nachzuzahlen: Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung = ca. 20 % des Auftragsvolumens der vergangenen Jahre. Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 11
12 Strafrechtliche Folgen: 266a StGB: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 12
13 Was tun in Zweifelsfällen? stiller Exit Statusfeststellungsverfahren: Sozialversicherungsträger prüft die Arbeitnehmereigenschaft, Vorsatzvorwurf entfällt ratsam: anwaltliche Begleitung Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 13
14 Was tun wenn Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 14
15 Selbstanzeige Erstattungsverfahren Umsatzsteuer Korrektur des Arbeitsvertrages (Wegfall der Geschäftsgrundlage) Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 15
16 Die gute Nachricht am Schluss: Freie Mitarbeit ist möglich! Mitarbeiter muss tatsächlich frei sein! Das heißt: keine Einbindung in den Betrieb des Auftraggebers! Keine Weisungsgebundenheit! Keine Wettbewerbsbeschränkungen! Keine cooperate identity! Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 16
17 Wie kann ich freie Mitarbeiter trotzdem einsetzen? Gute Verträge verwenden. Diese Verträge wirklich leben. Regelmäßig kontrollieren. Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 17
18 Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 18 Noch Fragen?
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Alexander Hoff Bartsch Rechtsanwälte Seite 19
20 Prof. Dr. Michael Bartsch Ina Bender Olaf Botzem Thorsten Culmsee Joachim Dorschel Dr. Stephanie Funk Ulrich. A. Götz Dr. Alexander Hoff Anne Menzerath Dr. Reinhard Möller Sabine Przerwok Thorsten Walter
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