DIE ARBEITERKAMMER EINE STARKE STIMME FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN

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1 DIE ARBEITERKAMMER EINE STARKE STIMME FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN Wissenswertes über die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

2 Dr. Josef Moser, MBA Dr. Johann Kalliauer Laut einer repräsentativen IFES-Umfrage halten 94 Prozent der Beschäftigten die Arbeiterkammer für eine wichtige Interessenvertretung. Bundes- und landesweit ist die AK jene Institution, die das höchste Vertrauen genießt. Ein eindeutiges Votum. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen, dass die AK für sie da ist: Sie bietet in vielen Fragen vom Konsumentenschutz bis zur Bildung Rat und Hilfe. Bei Problemen rund um den Job kommt zur kostenlosen Beratung oft auch die kostenlose Rechtsvertretung. So hat die AK Oberösterreich im Jahr 2011 rund Beratungen geleistet und für ihre Mitglieder mehr als 91 Millionen Euro erkämpft. Die AK ist aber auch eine starke Stimme, wenn es um die gemeinsamen Interessen der Beschäftigten geht. Sie sorgt dafür, dass diese Interessen bei Gesetzen und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen der Arbeitswelt gewahrt werden. Darüber hinaus engagiert sie sich in enger Zusammenarbeit mit dem ÖGB für eine bessere Wirtschafts- und Sozialpolitik etwa für mehr Steuergerechtigkeit und für eine Entlastung der Arbeitnehmer/-innen. Es lohnt sich deshalb, die AK an seiner Seite zu haben. Und es lohnt sich auch, mehr über sie zu erfahren. Denn manche interessanten Tatsachen sind den meisten unbekannt. Beispielsweise: Wie sieht die gesetzliche und finanzielle Grundlage der AK aus? Wie viele Mitglieder hat die AK? Wie ist sie aufgebaut? Worum geht es bei den AK-Wahlen? Was gehört alles zu den Aufgaben der AK? Je mehr die AK-Mitglieder über ihre Interessenvertretung wissen, desto mehr werden sie auch bereit sein, sie zu unterstützen etwa durch zahlreiche Teilnahme an den nächsten AK-Wahlen, die im ersten Halbjahr 2014 stattfinden. Und nur wenn die Beschäftigten ihre AK unterstützen, wird sie die starke Stimme bleiben, die sie jetzt ist. Dr. Josef Moser, MBA AK-Direktor Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident 2

3 INHALT Vorwort... 2 Die gesetzliche Grundlage der AK... 4 Die finanzielle Grundlage der AK... 4 Die Mitglieder der AK... 5 Der Aufbau der AK... 6 Die AK-Wahlen... 6 Die Organe der AK... 7 Das Kammerbüro der AK... 7 Die Aufgaben der AK... 8 Die Leistungen der AK... 9 AK und ÖGB Die AK als Sozialpartner Die AK und andere Kammern im Vergleich Die Zufriedenheit mit der AK

4 DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE DER AK Die Kammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammer, AK) ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen. In enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften vertritt die AK die Interessen von rund 3,2 Millionen Beschäftigten in Österreich und von rund in Oberösterreich. Sie übt ihre Tätigkeit auf der Grundlage des Arbeiterkammergesetzes 1992 aus. Gegründet wurde die Arbeiterkammer Schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts hatte das liberale Bürgertum der Habsburgermonarchie die Gründung von Handelskammern (den heutigen Wirtschaftskammern) durchgesetzt, um Unternehmerinteressen gegenüber dem Staat besser vertreten zu können. Die Mitgliedschaft war für Unternehmer/-innen verpflichtend. Als Gegengewicht forderten die Gewerkschaften die Schaffung von Arbeiterkammern. Doch erst mit dem Ende des Ersten Weltkrieges, dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie und der Errichtung einer demokratischen Republik war die Arbeiterbewegung stark genug, diese Forderung zu verwirklichen. Auf Initiative des großen Sozialreformers Ferdinand Hanusch ( ) beschloss das Parlament das Arbeiterkammergesetz, das am 9. Juli 1920 in Kraft trat. Der Austrofaschismus ( ) beseitigte die Arbeiterkammer als gewählte Interessenvertretung. Auch unter dem Nationalsozialismus ( ) existierte sie nicht. Kurz nach der Befreiung Österreichs durch die Alliierten beschloss die Regierung Renner die Wiedereinführung und 1992 kam es zu Neufassungen des Arbeiterkammergesetzes. DIE FINANZIELLE GRUNDLAGE DER AK Die AK wird über einen verpflichtenden Mitgliedsbeitrag finanziert die sogenannte Arbeiterkammerumlage. Sie ist im AK-Gesetz geregelt und beträgt 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage der Krankenversicherung. In Oberösterreich sind das durchschnittlich 5,81 Euro netto pro Mitglied im Monat (Stand 2011). Werden alle Leistungen der AK (für die Mitglieder erkämpfte Beträge, zahlreiche kostenlose Dienstleistungen und Angebote von der Konsumentenberatung bis zum Bildungsbonus) in Geld bewertet, fließt der Beitrag in etwa dreifacher Höhe wieder an die Mitglieder zurück. Lehrlinge, Arbeitslose, Beschäftigte in Karenz und geringfügig Beschäftigte zahlen keine Umlage: Damit erhält jedes sechste Mitglied die AK-Leistungen völlig gratis. 4

5 Die AK finanziert sich ausschließlich über die Umlage. Staatliche Subventionen wie andere Kammern erhält sie nicht. Diese finanzielle Unabhängigkeit macht die AK auch politisch unabhängig. Dadurch ist sie nur ihren Mitgliedern verpflichtet und kann deren Interessen wirksam vertreten. DIE MITGLIEDER DER AK Mitglieder der AK sind alle Arbeitnehmer/-innen, Lehrlinge, Arbeitslosen sowie Beschäftigten in Karenz. Auch Freie Arbeitnehmer/-innen sind AK-Mitglieder. Die AK hat in Österreich rund 3,2 Millionen Mitglieder, in Oberösterreich rund Pensionisten/-innen gehören nicht zu den AK-Mitgliedern, die AK vertritt aber ihre Interessen. In Oberösterreich erhalten pensionierte AK-Mitglieder auf Antrag die AK-Senioren-Leistungskarte, durch die sie die Bildungs- und Kulturveranstaltungen der Arbeiterkammer ermäßigt besuchen können. Von der AK-Mitgliedschaft ausgenommen sind leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktionen und bestimmte Gruppen öffentlich Bediensteter. Die Pflichtmitgliedschaft ist die Grundlage der Arbeiterkammer als gesetzlicher Interessenvertretung. Dadurch hat die AK das Recht auf Gesetzesbegutachtung und das Recht auf Mitwirkung in den Sozialversicherungen, im Arbeitsmarktservice und in verschiedenen staatlichen Gremien. So kann sie dafür sorgen, dass bei Gesetzen und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen der Arbeitswelt die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden. 5

6 DER AUFBAU DER AK Entsprechend der Gliederung Österreichs in neun Bundesländer gibt es neun selbständige Arbeiterkammern, die nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert sind. Das heißt, dass alle Mitglieder ihre Vertreter/-innen frei und ohne staatliche Beeinflussung wählen können. Die AK-Dachorganisation, die sogenannte Bundesarbeitskammer (BAK), wird von der AK Wien mitbetreut. An der Spitze der Bundesarbeitskammer steht der BAK-Präsident, der aus der Mitte der Länderkammerpräsidenten gewählt wird. Der amtierende BAK-Präsident ist Mag. Herbert Tumpel (Wien). Vier weitere Präsidenten sind seine Stellvertreter: Dr. Johann Kalliauer (Oberösterreich), Siegfried Pichler (Salzburg), Walter Rotschädl (Steiermark) und Erwin Zangerl (Tirol). Zweimal jährlich finden BAK-Hauptversammlungen statt, bei denen aktuelle Anliegen der Beschäftigten behandelt und damit verbundene interessenpolitische Schwerpunkte festgelegt werden. DIE AK-WAHLEN In jedem Bundesland wird durch gleiche, geheime und direkte Wahl für jeweils fünf Jahre eine AK-Vollversammlung ein Parlament der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewählt. Alle Mitglieder der AK sind wahlberechtigt. Die Zahl der Mitglieder der AK-Vollversammlung, der sogenannten Kammerrätinnen und Kammerräte, hängt von der Zahl der AK-Mitglieder im jeweiligen Bundesland ab. So hat Wien als mitgliederstärks - tes Bundesland 173 Mandate, Oberösterreich 110 und Vorarlberg 63. In Oberösterreich sind derzeit in der AK-Vollversammlung vier Fraktionen vertreten (AK-Wahl 2009): die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG, 67 Mandate), der Österreichische Arbeiterund Angestelltenbund (ÖAAB, 28 Mandate), die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA, 11 Mandate) sowie die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen (AUGE, 4 Mandate). Die nächsten AK-Wahlen finden im ersten Halbjahr 2014 statt. Das Ergebnis der AK-Wahlen bestimmt auch die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer (BAK) sowie in die Gremien der Gebietskrankenkasse (GKK), der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). 6

7 DIE ORGANE DER AK Das oberste Organ der AK ist die von den Mitgliedern gewählte Vollversammlung. Deren Mitglieder, die Kammerrätinnen und Kammerräte, wählen den Vorstand und den Präsidenten der AK sowie die Vizepräsidenten. Der amtierende Präsident der AK Oberösterreich ist Dr. Johann Kalliauer. Seine Vizepräsidenten sind Harald Dietinger, Helmut Feilmair, Christine Lengauer und Erich Schwarz. Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der AK. Er führt den Vorsitz in der Vollversammlung, im Vorstand und im Präsidium. Die Vollversammlung beschließt die politischen Richtlinien und die Finanzgebarung. Sie wählt auch den Kontrollausschuss, dessen Vorsitzender nicht der Mehrheitsfraktion angehören darf. DAS KAMMERBÜRO DER AK Die gewählten politischen Funktionäre/-innen (Organe) der AK werden durch das Kammerbüro unterstützt, das aus hauptberuflichen Mitarbeitern/-innen besteht. Bei ihnen handelt es sich vor allem um den Experten- und Beraterstab der AK. Dazu kommen administrative und technische Kräfte, die die Dienstleistungen dieser hochqualifizierten Fachleute ermöglichen. Das Kammerbüro wird vom Direktor geleitet. Der amtierende Direktor der AK Oberösterreich ist Dr. Josef Moser, MBA. Sein Stellvertreter ist Franz Molterer, MAS. Die Zentrale der AK Oberösterreich hat ihren Sitz in Linz (Volksgartenstraße 40). Beratung und Hilfe sowie Bildung und Kultur bieten den AK-Mitgliedern außerdem 13 Bezirksstellen, die über das gesamte Bundesland verteilt sind. 7

8 DIE AUFGABEN DER AK Zu den Kernaufgaben der AK gehört die Beratung ihrer Mitglieder. Das Beratungsangebot ist sehr breit gefächert: Arbeits- und Sozialrecht, Konsumentenschutz, Lohnsteuerrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Bildung, Lehrlingsausbildung und Gleichbehandlung. In arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Fällen übernimmt die AK auch die Vertretung gegenüber den Unternehmen und vor Gericht. Zudem schult die AK Laienrichter/-innen und entsendet sie an die Arbeits- und Sozialgerichte. Ein weiterer Schwerpunkt sind Bildungs- und Kulturaktivitäten. Die AK betreibt selbst Bildungseinrichtungen (Volkshochschule, BFI und BBRZ). Ihre Mitglieder unterstützt sie bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung auch finanziell, u.a. durch den Bildungsbonus. In Zusammenarbeit mit vielen Vereinen und Einrichtungen ist die Arbeiterkammer einer der wichtigsten Kulturförderer und -veranstalter in Oberösterreich. Den Schlüssel zu allen diesen Angeboten stellt die Mitgliedskarte der Arbeiterkammer dar, die AK-Leistungskarte. Beratungen und Rechtsvertretung gibt es mit ihr kostenlos, Bildungs- und Kulturaktivitäten ermäßigt. Ebenso große Bedeutung wie wirksame Hilfe und Unterstützung für die einzelnen AK-Mitglieder hat die wirksame Vertretung der gemeinsamen Interessen. Die AK ist von vornherein in die Gesetzgebung einbezogen. Ihre Fachleute arbeiten in vielen staatlichen Einrichtungen und Gremien mit. Sie begutachten Gesetzesentwürfe im Sinne der Beschäftigten und Konsumenten/-innen. Häufig entdecken sie Probleme und erreichen Verbesserungen. Von der AK gehen aber auch viele eigene Initiativen für neue Gesetze aus. Diese politische Interessenvertretung beruht auf einer intensiven wissenschaftlichen Tätigkeit. Der AK-Expertenstab erarbeitet unter anderem zahlreiche Studien zu aktuellen wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen. Die AK kann ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn sie engagierte Öffentlichkeitsarbeit leistet. Beispiele dafür sind eine Homepage mit vielfältigen Serviceangeboten (siehe und das Arbeitsweltmagazin AK-Report. Diese Zeitschrift wird sieben Mal im Jahr an alle oberösterreichischen Haushalte verschickt. Zu Spezialthemen gibt die AK Oberösterreich Publikationen wie den Frauenmonitor, den Kinderbetreuungsatlas, den Newsletter Arbeitsklima-Index und das Schwarzbuch Arbeitswelt heraus. Die AK verbreitet ihre Inhalte aber nicht nur durch eigene Medien, sondern über Presseaussendungen und Pressekonferenzen auch durch verschiedenste andere. 8

9 DIE LEISTUNGEN DER AK Im Jahr 2011 suchten rund Menschen Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Rund Beratungen betrafen das Arbeits- und Sozialrecht sowie das Insolvenzrecht, rund den Konsu mentenschutz und rund Bildungsfragen. Damit wurde das hohe Niveau der Vorjahre gehalten. Leicht rückläufig war 2011 die Zahl der Rechtsvertretungen in rund Fällen vertrat die AK Oberösterreich ihre Mitglieder in arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Abgeschlossen wurden knapp Fälle. Viele Beschäftigte verhielten sich vorsichtiger als in früheren Jahren: Sie kamen zwar zur Beratung, verzichteten aber aus Angst um den Arbeitsplatz auf die Rechtsvertretung durch die AK. Dennoch konnte die AK Oberösterreich 2011 in arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten mehr als 91 Millionen Euro für ihre Mitglieder erkämpfen. Im Arbeitsrecht ging es dabei vor allem um Beendigungsansprüche und offenes Entgelt, im Sozialrecht vor allem um Pensionsfragen. Zum Vergleich: Die Gesamteinnahmen der AK Oberösterreich betrugen 2011 rund 70 Millionen Euro. Sie stammen aus dem Mitgliedsbeitrag, der sogenannten Kammerumlage. Werden alle Leistungen der AK (neben den erkämpften Beträgen also auch die zahlreichen kostenlosen Dienstleistungen und Angebote von der Konsumentenberatung bis zum Bildungsbonus) in Geld bewertet, fließt der von den AK-Mitgliedern geleistete Beitrag in etwa dreifacher Höhe wieder an sie zurück. 9

10 AK ÖGB AK UND ÖGB Rechtsberatung und Rechtsschutz Konsumentenschutz Schwerpunkt der Interessenvertretung: Staat Expertenstab Gesetzliche Mitgliedschaft Arbeitsteilung und Zusammenarbeit Lohn- und Gehaltsabschlüsse, Kollektivverträge Unterstützung und Betreuung der Betriebsräte Schwerpunkte der Interessenvertretung: Betrieb und Branche Kampforganisation Freiwillige Mitgliedschaft Mit AK und ÖGB (Österreichischem Gewerkschaftsbund) haben die Beschäftigten in Österreich zwei Interessenvertretungen, eine gesetzliche und eine freiwillige. Diese stehen aber nicht in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich und arbeiten eng zusammen. Die AK ist die Interessenvertretung gegenüber dem Staat. Sie gestaltet die gesetzlichen Grundlagen mit, die die Gewerkschaften als Interessenvertretung auf Betriebs- und Branchenebene sowie als Kollektivvertragspartner benötigen. Die Tätigkeit der Gewerkschaften und Betriebsräte wird durch die Leistungen der AK etwa Rechtsberatung und Rechtsvertretung für alle Beschäftigten unterstützt. In ihrer Praxis benötigen die Gewerkschaften fundierte wirtschafts- und sozialpolitische Expertisen. Die AK-Fachleute erarbeiten diese Grundlagen und stellen sie zur Verfügung. DIE AK ALS SOZIALPARTNER Österreich hat ein ausgeprägtes, historisch gewachsenes System der Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände untereinander und mit der Regierung. Dieses System der Sozialpartnerschaft beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und ist kaum durch Gesetze geregelt. Die Sozialpartnerschaft beschränkt sich nicht auf die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, sondern erstreckt sich auf alle Gebiete der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die vier großen Interessenverbände Bundesarbeitskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer Österreich und Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs sind nicht nur Interessenvertretungen mit Serviceleistungen für ihre Mitglieder, sondern darüber hinaus vielfältig im politischen System Österreichs verankert. Sozialpartnerschaft bedeutet keineswegs, dass Interessengegensätze geleugnet werden. Angestrebt wird aber der bestmögliche Interessenausgleich durch Verhandlungen und Kompromissbereitschaft. 10

11 DIE AK UND ANDERE KAMMERN IM VERGLEICH Während eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der AK rund 1400 Mitglieder zu betreuen hat, sind es bei der Landwirtschaftskammer rund 120 und bei der Wirtschaftskammer rund 60. Die AK weist also die mit Abstand höchste Betreuungsquote auf. Gerade umgekehrt verhält es sich beim Budget pro Mitglied: Hat die AK derzeit pro Jahr und Mitglied rund 119 Euro zur Verfügung, ist es bei der Landwirtschaftskammer rund das Zehnfache und bei der Wirtschaftskammer rund das Achtzehnfache. DIE ZUFRIEDENHEIT MIT DER AK Aktuelle Umfragen bestätigen: Die Arbeiterkammer ist die Institution, die das höchste Vertrauen genießt. Laut einer repräsentativen IFES-Umfrage liegt die AK Oberösterreich bei ihren Mitgliedern an der Spitze der vertrauenswürdigen Institutionen vor der OÖ. Gebietskrankenkasse (OÖGKK) und dem Arbeitsmarktservice (AMS). Auch bundesweit nimmt die Arbeiterkammer gleichauf mit dem Rechnungshof bezüglich des Vertrauens den ersten Platz ein. Das zeigt eine OGM-Umfrage. Kontakt mit der AK Oberösterreich hatten bereits 57 Prozent der Mitglieder, 95 Prozent davon zu ihrer Zufriedenheit. 94 Prozent der Beschäftigten halten die Arbeiterkammer für eine wichtige Interessenvertretung (IFES-Umfrage). Zufriedenheit mit Angebot und Hilfe % 3 % sehr zufrieden zufrieden 45 % 50 % eher unzufrieden keine Angabe Basis: hatte Kontakt innerhalb des letzten Jahres n =

12 DIE WICHTIGSTEN ANGEBOTE UND LEISTUNGEN DER AK OBERÖSTERREICH: Die AK bietet ein breitgefächertes Beratungsangebot zu Arbeits- und Sozialrecht, Konsumentenschutz, Lohnsteuerrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Bildung, Lehrlingsausbildung und Gleichbehandlung. Sie betreibt selbst Bildungseinrichtungen (Volkshochschule, BFI und BBRZ) und unterstützt ihre Mitglieder bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung (u.a. durch den Bildungsbonus) Menschen suchten 2011 Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Davon betrafen Beratungen das Arbeits- und Sozialrecht sowie das Insolvenzrecht, rund den Konsumentenschutz und rund Bildungsfragen. In rund Fällen vertrat die AK Oberösterreich ihre Mitglieder in arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Die AK Oberösterreich konnte 2011 in arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Angelegenheiten mehr als 91 Millionen Euro für ihre Mitglieder erkämpfen. Bereits 57 Prozent der Mitglieder hatten bereits Kontakt mit der AK Oberösterreich, 95 Prozent davon zu ihrer Zufriedenheit. 94 Prozent der Beschäftigten halten die Arbeiterkammer für eine wichtige Interessenvertretung (IFES-Umfrage). Die Tätigkeit der Gewerkschaften und Betriebsräte wird durch die Leistungen der AK (Rechtsberatung und Rechtsvertretung für alle Beschäftigten) unterstützt. Die Gewerkschaften benötigen in ihrer Praxis fundierte wirtschafts- und sozialpolitische Expertisen. Die AK-Fachleute erarbeiten diese Grundlagen und stellen sie zur Verfügung. Informationsblatt der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Nummer 113/2012, Zl.-Nr.: GZ 02Z M, AK-DVR , Medieninhaberin und Herausgeberin: Kam mer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, 4020 Linz, Volksgartenstraße 40, Hersteller: Pecho

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