Richtplan, Teil Siedlung Planungs- und Baugesetz

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1 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Richtplan, Teil Siedlung Planungs- und Baugesetz Generalversammlung St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018 Ueli Strauss-Gallmann, Kantonsplaner Jürg Bereuter, Kantonsrat und Rechtsanwalt Baudepartement

2 Inhalt 1. Warum Totalumbau der Raumentwicklung 2. Der neue Richtplan; Teil Siedlung 3. Das neue Planungs- und Baugesetz PBG 30. Mai 2017 Seite 2 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

3 Inhalt 1. Warum Totalumbau der Raumentwicklung 2. Der neue Richtplan; Teil Siedlung 3. Das neue Planungs- und Baugesetz PBG 30. Mai 2017 Seite 3 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

4 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Baudepartement

5 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Baudepartement

6 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Baudepartement

7 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Baudepartement

8 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Baudepartement

9 2040????? oder unsere Kinder? 30. Mai 2017 Seite 9 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

10 30. Mai 2017 Seite 10 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

11 Abstimmungskarte RPG 1. Etappe vom 3. März 2013; in Kraft seit 1. Mai Mai 2017 Seite 11 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

12 Inhalt 1. Warum Totalumbau der Raumentwicklung 2. Der neue Richtplan; Teil Siedlung 3. Das neue Planungs- und Baugesetz PBG 30. Mai 2017 Seite 12 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

13 Planungs- und Baugesetzeshierarchie Übersicht Raumkonzept Schweiz vom 2012 Sachplanungen Bund (z.b. FFF, SIl, Verkehr usw.) RPG Revision 1. Etappe tritt 2014 in Kraft RPG Revision 2. Etappe 2014 in Vernehmlassung; 2016/18 Überarbeitung, 2019 will BR Leuthard ins Parlament Kant. Raumkonzept 2013 von Regierung genehmigt Kant. Richtplan, Teil Siedlung, in Erarbeitung, 1. Nov Genehmigung durch Bundesrat! Weitere Teile bis 2020 Kantonales Planungsund Baugesetz 2016 im Parlament; in Kraft seit 1. Okt Zur Zeit am «üben». Kommunale Richtplanung; Innenentwicklungskonzepte Kommunale Nutzungsplanung Umsetzung auf kommunaler Ebene ab 2018/27 Kommunales Baureglement 30. Mai 2017 Seite 13 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

14 Revidiertes RPG (1): Allgemein Artikel, die Siedlungsentwicklung zum Thema haben, sind revidiert und "griffiger" gemacht Art.1 neu: Siedlungsentwicklung nach innen, kompakte Siedlungen, räumliche Voraussetzungen für die Wirtschaft schaffen Art. 3 neu: Wohn- und Arbeitsgebiete durch das öffentliche Verkehrsnetz angemessen erschlossen sein (Umsetzung im Kant. Richtplan RP) 30. Mai 2017 Seite 14 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

15 Revidiertes RPG (3): Kanton muss Art. 8: Mindestinhalt der Richtpläne:. wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll. Art 8a: Richtplaninhalt im Bereich der Siedlung: Der RP legt im Bereich der Siedlung insbesondere fest: wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im Kanton verteilt sein soll und wie ihre Erweiterung regional abgestimmt wird; wie Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt werden; wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirkt wird; wie die Siedlungserneuerung gestärkt wird. 30. Mai 2017 Seite 15 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

16 Revidiertes RPG (4): Gemeinden müssen... Art. 15 Bauzonen (Umsetzung in RP und PBG): voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren entsprechen. überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren. Lage und Grösse der Bauzonen sind über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen;. Insbesondere sind die FFF zu erhalten sowie Natur und Landschaft zu schonen. Land kann neu einer Bauzone zugewiesen werden wenn es sich für die Überbauung eignet es auch im Fall einer konsequenten Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen voraussichtlich innerhalb von 15 Jahren benötigt, erschlossen und überbaut wird; Kulturland damit nicht zerstückelt wird; seine Verfügbarkeit rechtlich sichergestellt ist; damit die Vorgaben des Richtplanes umgesetzt werden. 30. Mai 2017 Seite 16 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

17 Innenentwicklung? Raumkonzept RRB 2013/451 vom 13. August 2013 Die Regierung beschliesst das «Raumkonzept St.Gallen» mit vier Raumtypen und dem Ziel der Ressourcen schonenden Entwicklung 30. Mai 2017 Seite 17 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

18 30. Mai 2017 Seite 18 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

19 Innenentwicklung? Gesamtüberarbeitung Kantonaler Richtplan Teil Siedlung Neu im Richtplan allgemein Raumkonzept Regionen und funktionale Räume Monitoring und Controlling Neu im Richtplan, Teil Siedlung Siedlungsgebiet Bauzonendimensionierung Siedlungsentwicklung nach innen Abstimmung Siedlung und Verkehr Arbeitszonenbewirtschaftung Strategische Arbeitsplatzstandorte 30. Mai 2017 Seite 19 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

20 Richtplan Siedlungsgebiet Baugebiet Baugebiet/Zone (15 Jahre) Siedlungsgebiet (25 Jahre) 30. Mai 2017 Seite 20 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

21 Richtplan Siedlungsgebiet Wohnen Voraussetzung: Gemeinden können zusätzlich zu ihrer bestehenden Bauzone Siedlungsflächen ausscheiden, sofern: Bedarf ausgewiesen ist (St.Galler Berechnungsmodell) Nachweis der Siedlungsentwicklung nach innen Ablauf: 1. Ortsplanungsprozess mit strategischen Überlegungen (in der Regel kommunaler Richtplan) 2. Antrag zur Aufnahme des Siedlungsgebiets in den kantonalen Richtplan (jährliche Richtplan-Anpassung) 3. Zonenplanverfahren 30. Mai 2017 Seite 21 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

22 Richtplan Siedlungsgebiet Arbeiten Voraussetzung: In der betreffenden Region sind nachweislich keine geeignete Flächen bereits eingezont. Es besteht eine konkrete Projektidee. Eine angemessene Dichte wird sichergestellt. Eine angemessene Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr kann garantiert werden Es werden dadurch keine Ersatzeinzonungen von Arbeitszonen am Siedlungsrand ausgelöst. Ablauf: 1. Antrag zur Aufnahme des Siedlungsgebiets in den kantonalen Richtplan (jährliche Richtplan-Anpassung) 2. Zonenplanverfahren 30. Mai 2017 Seite 22 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

23 Arbeitszonenbewirtschaftung Instrumente Flächen- Analyse Flächen- Sicherung Flächen- Entwicklung Immobilienmarketing Raum+ (Flächenpotenzialanalyse) Arealplus (Wirtschaftlichkeit eines Projekts) Richtplan: Strategische Arbeitsplatzstandorte Richtplan: Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete Arealentwicklung Innenentwicklung, Siedlungsstrategien Gemeinden ImmoWeb 30. Mai 2017 Seite 23 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

24 Strategie des Kantons St.Gallen (Aus RP-Blatt Entwurf: Siedlungsentwicklung nach innen) - Begrenzung der weiteren Siedlungsausdehnung und Reduktion des Bauzonenzuwachses durch Ausnutzen des Innenentwicklungspotentials - Prioritäre Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen und Förderung der Innenentwicklung vor einer Aussenentwicklung - Förderung von individuellen, ortsbezogenen Lösungen von hoher baulicher und gestalterischer sowie von hoher Aussenraum- und Freiraumqualität - Förderung von integrierten Arbeits-, Dienstleistungs- und Wohnstandorten 30. Mai 2017 Seite 24 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

25 Nachweis der Siedlungsentwicklung nach innen (Aus RP-Blatt Entwurf: Siedlungsentwicklung nach innen) - Die Gemeinden legen im kommunalen RP innert 4 Jahren die Gebiete fest, welche sich für die innere Verdichtung eignen (Verdichtungsschwerpunkte, Schwerpunktzonen gemäss PBG, Umnutzungspotentiale). - Anliegen dabei: - Orts- und städtebauliche Kriterien - Anliegen Ortsbildschutz - Freiraumqualität - Sozialräumliche Überlegungen 30. Mai 2017 Seite 25 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

26 Innenentwicklung in der Ortsplanung Beispiel Strategieplan Dokumentation Gebietsbezogene Ziele und Überlegungen zur Weiterentwicklung Potential aufzeigen und quantifizieren Eignung klären Priorisierung Umgang mit Baulandhortung, Baulandaktivierung 30. Mai 2017 Seite 26 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

27 Ortsplanung und PBG Was erwarten wir Art. 1 Ortsplanung 1 Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinden. 2 Instrumente sind der kommunale Richtplan und die kommunalen Nutzungspläne. 3 Art. 5 Kommunaler Richtplan [a) Inhalt] 1 Die politische Gemeinde stimmt im kommunalen Richtplan insbesondere Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau in ihrem Gebiet für einen längeren Zeitraum aufeinander ab. 2 Sie berücksichtigt die Vorgaben des kantonalen Richtplans und die Raumplanung der anderen politischen Gemeinden in der Region. 3 Sie legt insbesondere das Massnahmenkonzept Naturgefahren fest. 30. Mai 2017 Seite 27 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

28 Ortsplanung und PBG Was erwarten wir Kantonaler Richtplan PBG Aggloprogramme 3 Kommunaler Richtplan 2 Kommunale Nutzungspläne Zonenplan + Baureglement Strategie Konzept Leitidee: 1 Gesamtsicht (regional/funktional) Räumliche anzustrebende Entwicklung Innentwicklungsstrategie 30. Mai 2017 Seite 28 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

29 Inhalt 1. Warum Totalumbau der Raumentwicklung 2. Der neue Richtplan; Teil Siedlung 3. Das neue Planungs- und Baugesetz PBG 30. Mai 2017 Seite 29 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

30 Planungs- und Baugesetzeshierarchie Übersicht Raumkonzept Schweiz vom 2012 Sachplanungen Bund (z.b. FFF, SIl, Verkehr usw.) RPG Revision 1. Etappe tritt 2014 in Kraft RPG Revision 2. Etappe 2014 in Vernehmlassung; 2016/18 Überarbeitung, 2019 will BR Leuthard ins Parlament Kant. Raumkonzept 2013 von Regierung genehmigt Kant. Richtplan, Teil Siedlung, in Erarbeitung, 1. Nov Genehmigung durch Bundesrat! Weitere Teile bis 2020 Kantonales Planungsund Baugesetz 2016 im Parlament; in Kraft seit 1. Okt Zur Zeit am «üben». Kommunale Richtplanung; Innenentwicklungskonzepte Kommunale Nutzungsplanung Umsetzung auf kommunaler Ebene ab 2018/27 Kommunales Baureglement 14. April 2018 Seite 30 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

31 Abgestimmte Bauordnung zwischen Kanton und Gemeinden PLANUNGS- UND BAUGESETZ mit wesentlichsten Regelungen VERORDNUNG mit nötigsten Konkretisierungen, Detailbestimmungen und technischen Regelungen KOMMUNALE RAHMEN- NUTZUNGSPLÄNE (Zonenplan und Baureglement) 31. Januar 2018 Seite 31 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

32 Neues PBG umfasst alle für das Bauen im Kanton St.Gallen massgebende Regelungen A. Raumplanung B. Nutzungs- und Bauvorschriften C. Natur- und Heimatschutz D. Verfahren und Vollzug I. Pläne I. Grundanforderungen an Bauten und Anlagen I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen II. Planerlass II. Erstellung von Bauten und Anlagen II. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler II. Baubewilligungsverfahren III. Planungszone III. Natur und Landschaft III. Einsprache und Rechtsmittel IV. Landumlegung IV. Vollzug und Strafen V. Kostentragung VI. Mehrwertabgabe VII. Vertragsraumordnung 14. April 2018 Seite 32 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

33 Neuerungen im PBG für die Gemeinden Die Gemeinden sind u.a. von folgenden Änderungen betroffen: Neuer Zonenkatalog Kommunale Rahmennutzungspläne (Baureglement und Zonenplan) sind innert 10 Jahren ans PBG anzupassen Kantonaler Sondernutzungsplan Landumlegung / Sondernutzungsplan getrennt Genehmigung Planerlass / Fakultatives Referendum Mehrwertabgabe Kaufrecht für Gemeinden Naturgefahren Inventarmodell im Natur- und Heimatschutz Auflage- und Einsprachefrist 14. April 2018 Seite 33 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

34 PBG umfasst alle für das Bauen im zentralen gesetzlichen Regelungen A. Raumplanung B. Nutzungs- und Bauvorschriften C. Natur- und Heimatschutz D. Verfahren und Vollzug I. Pläne I. Grundanforderungen an Bauten und Anlagen I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen II. Planerlass II. Erstellung von Bauten und Anlagen II. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler II. Baubewilligungsverfahren III. Planungszone III. Natur und Landschaft III. Einsprache und Rechtsmittel IV. Landumlegung IV. Vollzug und Strafen V. Kostentragung VI. Mehrwertabgabe VII. Vertragsraumordnung 14. April 2018 Seite 34 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

35 Richt- und Nutzungsplanung kantonaler Richtplan (behördenverbindlich) Kantonale Sondernutzungspläne (allgemeinverbindlich) kommunale Richtpläne (obligatorisch und wegleitend) kommunale Nutzungspläne (allgemeinverbindlich) Kanton Agglomerationsprogramme Gemeinde Kanton Kantonaler Richtplan bleibt behördenverbindliches Steuerungsinstrument der Regierung Kantonaler Sondernutzungsplan auf wenige Inhalte abschliessend beschränkt Gemeinden Kommunaler Richtplan bleibt wegleitend Kommunale Nutzungspläne Rahmennutzungsplan Sondernutzungsplan Schutzverordnung 14. April 2018 Seite 35 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

36 PBG bereinigt bestehenden Zonenkatalog und passt ihn an aktuelle Bedürfnisse an Neuer Zonenkatalog Wohnzone Wohn- und Gewerbezone Arbeitszone Kernzone Freihaltezone Intensiverholungszone Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Schwerpunktzone Weilerzone Landwirtschaftszone Schutzzone Weiterhin abschliessender Katalog vom kantonal definierten Nutzungszonentypen Zonenkatalog bereinigt und an aktuelle Bedürfnisse angepasst Schwerpunktzone als Instrument der inneren Verdichtung 14. April 2018 Seite 36 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

37 Instrument des kantonalen Sondernutzungsplans ist formell und materiell eng beschränkt Kantonaler Sondernutzungsplan "zur Wahrung kantonaler oder wesentlicher regionaler Interessen" Richtplanvorbehalt Erlass durch Regierung Abschliessende Aufzählung der möglichen Inhalte: Materialabbaustellen Abfallanlagen Anlagen zur Gewinnung von Energie Anlagen zur Nutzung des Untergrundes sowie damit zusammenhängende Strassen- und Wasserbauten. 14. April 2018 Seite 37 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

38 Komplexe Landumlegung bleibt getrennt vom neuen einheitlichen Sondernutzungsplan Besondere Bauweise / Quartierplanung Erschliessung Landsicherung Abbau / Deponie Energieanlagen Landumlegung Bleibt im PBG eigenständiges Verfahren Vereinfachung des bestehendes Verfahren 14. April 2018 Seite 38 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

39 Umfang und Ausmass der Mehrwertabgabe ist am Bundesminimum ausgerichtet EINZONUNGEN 20 % des Bodenmehrwerts Weitergehende Regelung zwischen Gemeinde und Privaten möglich (verwaltungsrechtliche Verträge) 14. April 2018 Seite 39 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

40 Kaufrecht der Gemeinden für eingezontes Bauland soll Baulandhortung wirksamer eindämmen 8 Jahre 2 Jahre Gesetzesänderung / Einzonung Fristsetzung zur Überbauung, wenn mit der Überbauung nicht begonnen wurde Ausübung Kaufsrecht durch Gemeinde Kein Kaufsrechts für Bauland, das der Sicherung und der Erweiterung von Betrieben dient. Verschärfte Fristen für mindestens seit 10 Jahren in Bauzone befindliche Grundstücke (5 Jahre / 2 Jahre) 14. April 2018 Seite 40 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

41 Katalogmodell prägt Nutzungs- und Bauvorschriften des PBG A. Raumplanung B. Nutzungs- und Bauvorschriften C. Natur- und Heimatschutz D. Verfahren und Vollzug I. Pläne I. Grundanforderungen an Bauten und Anlagen I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen II. Planerlass II. Erstellung von Bauten und Anlagen II. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler II. Baubewilligungsverfahren III. Planungszone III. Natur und Landschaft III. Einsprache und Rechtsmittel IV. Landumlegung IV. Vollzug und Strafen V. Kostentragung VI. Mehrwertabgabe VII. Vertragsraumordnung 14. April 2018 Seite 41 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

42 Regelbauvorschriften werden mit einem kantonalen Katalog standardisiert und minimiert Katalog beinhaltet abschliessend alle im Kanton anwendbaren Regelbauvorschriften minimiert die Anzahl Regelbauvorschriften soweit zweckmässig richtet sich primär an den St.Galler Begrifflichkeiten aus gewährleistet Gemeinden Wahl aus dem kantonal vorgegebenen Katalog 14. April 2018 Seite 42 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

43 Kantonaler Katalog umfasst neun von Gemeinden teilweise zwingend anzuwendende Regelbauvorschriften Zwingende Bauvorschriften: - Gesamthöhe - Grenzabstand - Gebäudeabstand Optionale Bauvorschriften: - Gebäudelänge und Gebäudebreite - Gebäudehöhe und Winkelmass für Dachraum - Fassadenhöhe - Baumassenziffer - Terrainveränderungen 14. April 2018 Seite 43 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

44 Gemeinde wählt Regelbauvorschriften für Teilgebiete nach ihren Bedürfnissen aus und legt Masse fest Zwingende Bauvorschriften Gesamthöhe Grenzabstand Gebäudeabstand Baureglement Gemeinde X Teilgebiet Y Vorschriften: Gesamthöhe Mass xx Optionale Bauvorschriften Gebäudelänge und Gebäudebreite Gebäudehöhe und Winkelmass für Dachraum Fassadenhöhe Baumassenziffer Grenzabstand Gebäudeabstand Gebäudelänge und -breite Gebäudehöhe und Winkelmass für Dachraum Baumassenziffer xx xx xx xx xx Terrainveränderungen 14. April 2018 Seite 44 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

45 Einordnungs- und Gestaltungsvorschriften ergänzen kantonale Regelbauvorschriften Ästhetikvorschriften - Verunstaltungsverbot - Für einzelne Gebiete: gute Gesamtwirkung mit Umgebung - Anreize für gute Architektur Besondere Schutz- und Gestaltungsvorschriften für: - Kernzonen - Schutzzonen - Sondernutzungspläne Katalog Regelbauvorschriften 14. April 2018 Seite 45 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

46 PBG schafft Rechtssicherheit für Grundeigentümer im Bereich der Naturgefahren Bund verpflichtet, Naturgefahren in Richtplanung zu berücksichtigen. PBG schafft Rechtsgrundlage, um Gefahrenkarten grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Massnahmenkonzepte im kommunalen Richtplan zwingend zu verankern. Gefahrenkarten liegen für alle Gemeinden im vor. Baumöglichkeiten je nach Gefahrenlage gemäss Gefahrenkarte unterschiedlich beschränkt. 14. April 2018 Seite 46 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

47 Im Natur- und Heimatschutz konzentrieren sich neue Regelungen auf Schutz der Bau- und archäologischen Denkmäler A. Raumplanung B. Nutzungs- und Bauvorschriften C. Natur- und Heimatschutz D. Verfahren und Vollzug I. Pläne I. Grundanforderungen an Bauten und Anlagen I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen II. Planerlass II. Erstellung von Bauten und Anlagen II. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler II. Baubewilligungsverfahren III. Planungszone III. Natur und Landschaft III. Einsprache und Rechtsmittel IV. Landumlegung IV. Vollzug und Strafen V. Kostentragung VI. Mehrwertabgabe VII. Vertragsraumordnung 14. April 2018 Seite 47 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

48 Baudenkmäler werden mit Inventarmodell wirksamer und rechtsicherer geschützt Schutz von Baudenkmälern Gemeinde erstellt Inventar in Abstimmung mit Kanton. Inventar umfasst alle schutzwürdigen Objekte aus Sicht Bund, Kantone und Gemeinden. Erfassung in Inventar ist Voraussetzung für Schutz. Rechtsverbindlicher Schutzentscheid fällt erst zu einem späteren Zeitpunkt (bestehende Schutzentscheide gelten weiter). Gesetzliche Regelung der archäologischen Denkmäler. Schutz von Natur- und Landschaft Kommunale Schutzverordnungen sind fast lückenlos vorhanden. Inventare sind deshalb unnötig. Ex-lege Schutz in einzelnen Bereichen aufgrund Bundesrecht. 14. April 2018 Seite 48 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

49 Im Verfahren und Vollzug sind neu alle Regelungen zur Verfahrenskoordination und Fristen integriert A. Raumplanung B. Nutzungs- und Bauvorschriften C. Natur- und Heimatschutz D. Verfahren und Vollzug I. Pläne I. Grundanforderungen an Bauten und Anlagen I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen II. Planerlass II. Erstellung von Bauten und Anlagen II. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler II. Baubewilligungsverfahren III. Planungszone III. Natur und Landschaft III. Einsprache und Rechtsmittel IV. Landumlegung IV. Vollzug und Strafen V. Kostentragung VI. Mehrwertabgabe VII. Vertragsraumordnung 14. April 2018 Seite 49 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

50 Neue Fristenregelung beschleunigt Baubewilligungsverfahren Integration des Verfahrenskoordinationsgesetzes Auflage- und Einsprachefrist im Baubewilligungsverfahren beträgt wie bisher 14 Tage; auf Antrag wird einmalige Nachfrist von 14 Tagen angesetzt; soweit nicht die bundesrechtliche Frist von 30 Tagen gilt; Im Planerlassverfahren: 30 Tage (ohne Erstreckung). Federführende kantonale Stellen entscheiden verwaltungsinterne Streitfälle. Unverändert bestehen bleiben: Meldeverfahren; Vorbescheid zu wichtigen Bau- und Nutzungsfragen. 14. April 2018 Seite 50 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

51 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14. April 2018 Seite 51 GV St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018

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