Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Fontanehafen Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung Internet:

2 A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachung der Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz 1.1. Wahlbekanntmachung Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 24. Sitzung am gefasst wurden Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 3.1. Bekanntmachung der 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemende Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 028 An den Rehwiesen der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 051 Bauhof der Gemeinde Bad Saarow gemäß 3 BauGB Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow-Mitte der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurden 18 2

3 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Pressemitteilung des Standortältesten Storkow, Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 1.1. Schießwarnung 19 3

4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungder Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz 1.1. Wahlbekanntmachung Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von bis Uhr. 2. Das Wahlgebiet / die Wahlgebiete des Amtes Scharmützelsee / der amtsangehörigen Gemeinden ist / sind insgesamt in 13 allgemeine nachstehende Wahlbezirke eingeteilt: WB-Nr. Anschrift der Wahllokale Kurzbezeichnung Bad Saarow, Scharmützelseehalle, Pieskower Str.31 BS 01 Sch.Halle Bad Saarow, DJH, Dorfstraße 20 BS 02 DJH Bad Saarow, SSVaW, Alte Eichen 3 BS 03 SSVaW Bad Saarow, SaarowCentrum, Ulmenstraße 15 * BS 04 SaarowC Bad Saarow, Bürgerhaus OT PE, Am See 3 BS 05 OT PE Bad Saarow, Feuerwehrraum OT NG, Chausseestr. 27 BS 06 OT NG Diensdorf-Radlow, Gemeindezentrum, Schulweg 1 DR 01 Gem.Z Langewahl, Gemeindezentrum, Chausseestr. 101 LW 01 Gem.Z Reichenwalde, Landgasthof Dolgensee, Dorfstr. 9 RW 01 OT DD Reichenwalde, Dorfgemeinschaftshaus Kolpin, Am Kl. See 2 ** RW 02 OT KP Reichenwalde, Dorfgemeinschaftshaus Reichenwalde, Am Graben 3 RW 03 OT RW Wendisch Rietz, Haus des Gastes, Kl. Promenade 1 WR 01 H.d.G Wendisch Rietz, Haus der Vereine, Birkenweg 3 WR 02 H.d.V. * Wahlbezirk mit repräsentativer Wahlstatistik ** einschließlich Wahlgebiet: Neu Reichenwalde 4

5 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahlsonntag, den um Uhr im Rouanet-Gymnasium, Breitscheidstraße 3 in Beeskow zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahl-vorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5

6 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bad Saarow, den Die Gemeindebehörde - - Siegel - gez. i.v. Freyer Krappmann/Amtsdirektor und Leiter der Wahlbehörde 6

7 2. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 24. Sitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Grundsatzbeschluss für den Schulersatzneubau der Grundschule, Steinstraße 1 in Bad Saarow Bad Saarow, gez. - Siegel - i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 7

8 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 3.1. Bekanntmachung der 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB Herstellung der Rechtskraft der 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow hat in der Sitzung am die 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 Zentraler Kurpark im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 Zentraler Kurpark tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Geltungsbereich der Änderung 8

9 Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012, während der Dienststunden Dienstag Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr 9.00 bis Uhr und bis Uhr einsehen. Eine Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, gez. - Siegel i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 9

10 3.2. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemende Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am mit Beschluß Nr /13 nach Billigung beschlossen, den geänderten Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 Zentraler Kurpark erneut offenzulegen. Der Entwurf der Änderung des Planes und deren Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus bis Die Gemeindevertretung hat entschieden, das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB anzuwenden. Daher wurde wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche zur Schaffung eines unterirdischen Baufeldes für einen Bademantelgang. Betroffen von der Planänderung ist das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 11, Flurstücke 04; 270 und 272 (Teilflächen) Seestraße in Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes 10

11 Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Forsthausstraße 4, Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr donnerstags Uhr Uhr und Uhr Uhr freitags Uhr Uhr. Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, gez. - Siegel - i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 11

12 3.3. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 028 An den Rehwiesen der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am mit Beschluß Nr /13 nach Billigung beschlossen, den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 028 An den Rehwiesen erneut offenzulegen. Der Entwurf der Änderung des Planes und deren Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus bis Die Gemeindevertretung hat entschieden, das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB anzuwenden. Daher wurde wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Änderung ist die Ergänzung der Nutzungsfestsetzung der Sondergebietsfläche "Klinik". Betroffen von der Planänderung ist das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 02, Flurstück 96, An den Rehwiesen in Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes 12

13 Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Forsthausstraße 4, Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr donnerstags Uhr Uhr und Uhr Uhr freitags Uhr Uhr. Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, gez. - Siegel - i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 13

14 3.4. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 051 Bauhof der Gemeinde Bad Saarow gemäß 3 BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am mit Beschluß Nr /07 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 051 Bauhof aufzustellen. Der Entwurf des Planes und dessen Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus bis Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Aufstellung ist die Festsetzung neuer Gewerbeflächen ergänzend zum Bereich des bestehenden Amtsgewerbeparks und dem kommunalen Bauhof. Betroffen von der Planung ist das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 20, Flurstücke 27; 28; 29; 30; 31; 40; 70 (TF); 124 (TF); 126; 371; 372; 374; 375; 378 (TF); 379 (TF); 58; 57; 257; 258; 41; 55; 56; 59; 53; 50; 51; 52; 60; 61; 62; 47; 48; 49; 63; 64; 67; 68; 65; 291; 293; 295; 297; 296; 298; 292; 294; 357; 358 Fürstenwalder Chaussee in Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes 14

15 Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Forsthausstraße 4, Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr donnerstags Uhr Uhr und Uhr Uhr freitags Uhr Uhr. Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, gez. - Siegel - i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 15

16 3.5. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow-Mitte der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am mit Beschluß Nr /13 nach Billigung beschlossen, den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 045 Saarow-Mitte erneut offenzulegen. Der Entwurf der Änderung des Planes und deren Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus bis Die Gemeindevertretung hat entschieden, das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB anzuwenden. Daher wurde wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche zur Schaffung eines unterirdischen Baufeldes für einen Bademantelgang. Betroffen von der Planänderung ist das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 10, Flurstücke 56 und 70 Seestraße in Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes 16

17 Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Forsthausstraße 4, Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr donnerstags Uhr Uhr und Uhr Uhr freitags Uhr Uhr. Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, gez. - Siegel i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 17

18 4. Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 03 Altenpflegeheim/Neue Mühle der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 712 und 1051, Gemarkung Wendisch Rietz (Änderung des Baufeldes/Erweiterung der Bebaubarkeit) Am Kieferngrund /13 Beschluss zur Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB Am Scharmützeleck Wendisch Rietz /13 Beschluss zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Erweiterung Feriendorf am Glubigsee Wendisch Rietz /13 Beschluss zur Verwendung der Mietüberschüsse der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Wendisch Rietz per /13 Protokollbeschluss zur Bezuschussung von ehrenamtlichen Streckenposten des Rad- Scharmützel Nicht öffentlicher Teil /13 Beschluss zum Kauf einer Teilfläche des Grundstückes Wendisch Rietz, Dubrower Weg 1, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 1, Flurstück 281 in Größe von ca. 68 m² /13 Änderungsbeschluss zum Beschluss Nummer /09 zur unentgeltlichen Zuordnung der Glubigseenkette in der Gemarkung Wendisch Rietz mit dazugehörigen Kanälen und Grundstücken, Wasser- und Landseitig /13 Beschluss zum Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstück 363, gelegen in Wendisch Rietz, Strandstraße /13 Beschluss zur Übertragung des Flurstückes 1066, Flur 6, Gemarkung Wendisch Rietz, gelegen in Wendisch Rietz, Pappelallee Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 18

19 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Pressemitteilung des Standortältesten Storkow, Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 1.1. Schießwarnung 19

20 Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen Impressum: Herausgeber: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amt Scharmützelsee Der Amtsdirektor Forsthausstraße Bad Saarow Tel oder Fax: Redaktion: Erscheinen: Hauptamt Frau Lüttschwager Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer Im Internet: 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Internet post@amt-scharmuetzelsee.de scharmuetzelsee.de 20

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