Norddeutsche Steingut AG Bremen. Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Konzernlageberichtes

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1 Norddeutsche Steingut AG Bremen Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Konzernlageberichtes

2 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den von der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft, Bremen, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bremen, den 5. April 2012 Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Heuer Wirtschaftsprüfer Sloot Wirtschaftsprüfer

3 Anlage 1 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2011 der Norddeutsche Steingut AG Anhang Nr. AKTIVA Langfristige Vermögensgegenswerte Sachanlagen (10) Immaterielle Vermögenswerte (11) Finanzielle Vermögenswerte (12) Aktive latente Steuern (7) Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte (13) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (14) Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (15) Bilanzsumme PASSIVA Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (16) Kapitalrücklage Sonstige Rücklagen Gewinnrücklagen Minderheitsanteile Gesamtsumme Eigenkapital Langfristige Schulden Ausgleichsposten für Zuwendungen der öffentlichen Hand (18) Verzinsliche Darlehen (17) Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen (19) Passive latente Steuern (7) Kurzfristige Schulden Schulden aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Schulden (21) Verzinsliche Darlehen (17) Derivative Finanzinstrumente die zu Sicherungszwecken eingesetzt werden (29) Rückstellungen (20) Ausgleichsposten für Zuwendungen der öffentlichen Hand (18) Abgegrenzte Schulden Gesamtsumme Schulden Bilanzsumme

4 Anlage 2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Norddeutsche Steingut AG für das Geschäftsjahr 2011 Anhang Vorjahr Nr. 1. Umsatzerlöse (5) Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Sonstige betriebliche Erträge (6.1) Materialaufwand: (6.5) a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (6.4) a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (10, 11) Sonstige betriebliche Aufwendungen (6.2) Betriebsergebnis Finanzerträge (6.3) Finanzaufwendungen (6.3) Finanzergebnis Ergebnis vor Steuern Ertragsteueraufwand (7) Konzernjahresüberschuss Nettoergebnisse aus Cashflow Hedges Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis Vom Konzernjahresüberschuss entfallen auf * Anteilseigner des Mutterunternehmens * Minderheitsanteile 0 0 Ergebnis je Aktie - unverwässert/verwässert (8) 0,44 0,76

5 Anlage 3 Konzern-Kapitalflussrechnung der Norddeutsche Steingut AG für das Geschäftsjahr 2011 Anhang Nr. 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Konzernjahresüberschuss Abschreibungen (+) Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Rückstellungen Cashflow i.e.s Abnahme (-) der kurzfristigen Rückstellungen Gewinn (-) aus Anlagenabgängen Abnahme (-) des Ausgleichspostens für Zuwendungen der öffentlichen Hand (18) Zunahme (-) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen (+) aus Abgängen von Sachanlagen Erhaltene Zuwendungen der öffentlichen Hand (18) Auszahlungen (-) für Investitionen in Sachanlagen Auszahlungen (-) für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte Auszahlungen für Zugänge finanzieller Vermögenswerte -1 0 Cashflow aus der Investitionstätigkeit Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Veränderung der kurzfristigen Kredite Auszahlungen (-) für die Tilgung von Finanzkrediten Einzahlungen (+) aus der Erhöhung von Darlehen Auszahlungen (-) / Einzahlungen (+) aus sonstigen Finanzierungstätigkeiten sonstige Veränderungen Eigenkapital -3 0 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1-3) Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Kasse (15) 9 10 Guthaben bei Kreditinstituten (15) Im Geschäftsjahr 2011 hat der Konzern Ertragsteuerzahlungen in Höhe von 575 (Vj.: 528) geleistet. Ferner hat der Konzern Zinsen in Höhe von (Vj.: 1.348) gezahlt sowie Zinsen in Höhe von 24 (Vj.: 33) vereinnahmt.

6 Anlage 4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital Summe Eigen- kapital Minderheitsanteile Gezeich- Kapital- Sonstige Gewinn- Summe netes rücklage Rücklagen rücklagen Kapital Anhang Nr. Saldo zum 1. Januar Netto-Gewinne aus Cash Flow Hedges Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses Konzernjahresüberschuss Gesamtes Periodenergebnis übrige Veränderungen Saldo zum 31. Dezember Erwerb eigenener Anteile Netto-Gewinne aus Cash Flow Hedges Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses Konzernjahresüberschuss Gesamtes Periodenergebnis Saldo zum 31. Dezember

7 Anlage 5/1 Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft, Bremen Anhang zum Konzernabschluss Informationen zum Unternehmen Die Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft (im Folgenden: Norddeutsche Steingut AG) ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen, (Schönebecker Straße 101) deren Aktien öffentlich gehandelt werden. Die Norddeutsche Steingut AG ist im Handelsregister von Bremen unter HRB Nr eingetragen Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Wand- und Bodenfliesen, Bau- und Gebrauchskeramik und anderen keramischen Erzeugnissen, der Handel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten seines Geschäftszweiges sowie der Abschluss und die Durchführung aller damit in Verbindung stehender Geschäfte. Die Gesellschaft darf auch alle Geschäfte abschließen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen errichten und erwerben sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen Veröffentlichung Der vorjährige Konzernabschluss ist beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht worden und wurde am 17. Mai 2011 veröffentlicht. Der Vorstand der Norddeutsche Steingut AG hat den Konzernabschluss am 2. April zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt Konsolidierungskreis Neben der Norddeutsche Steingut AG wurden folgende Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen: Nord Ceram Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG, Bremen, 100 % Beteiligung Deutsche Fliese AG, Bremen, 75 % Beteiligung (mittelbar und unmittelbar) Bremer Wandplatten GmbH, Bremen, 100 % Beteiligung Im Wege der Quotenkonsolidierung wird die folgende Gesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen: Kerateam Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG, Leisnig

8 Anlage 5/2 An der Kerateam Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG, Leisnig, ist die Norddeutsche Steingut AG mit einem Anteil von 50 % am Kommanditkapital beteiligt. Die Nord Ceram Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG, Bremen, und die Kerateam Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG, Bremen, haben von der Befreiungsvorschrift des 264 b HGB (Inanspruchnahme der Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen) Gebrauch gemacht Angaben zum Anteilsbesitz Die Aufstellung zum Anteilsbesitz ist dem Anhang in einer gesonderten Beteiligungsliste beigefügt Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer in Gesellschaften, die im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 294 (Vj. 296), davon: gewerbliche Mitarbeiter 209 (Vj. 209), Angestellte 85 (Vj. 87). Die durchschnittliche Gesamtanzahl der Arbeitnehmer in Gesellschaften, die im Rahmen der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 158 (Vj. 135), davon: gewerbliche Mitarbeiter 124 (Vj. 105), Angestellte 34 (Vj. 30). Hinzu kommen 6 (Vj. 8) Auszubildende. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2. 1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro () gerundet Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS Die Norddeutsche Steingut AG als Mutternehmen hat ihren Konzernabschluss für das Jahr 2011 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Norddeutsche Steingut AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunter-

9 Anlage 5/3 nehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anteile an einem Joint Venture Der Konzern ist an der Kerateam Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG, Leisnig, beteiligt, die ein gemeinschaftlich geführtes Unternehmen ist. Ein gemeinschaftlich geführtes Unternehmen ist ein Joint Venture, das die Gründung eines eigenständigen Unternehmens beinhaltet, an der jedes Partnerunternehmen beteiligt ist. Der Konzern bilanziert seinen Anteil an der Kerateam Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG, Leisnig, unter Anwendung der Quotenkonsolidierung. Der Konzern fasst seinen Anteil an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen des Joint Ventures mit den entsprechenden Posten im Konzernabschluss zusammen. Die Abschlüsse des Joint Ventures werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für das gleiche Berichtsjahr aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Eventuell auftretende Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden durch entsprechende Anpassungen eliminiert. Werden an das Joint Venture Einlagen geleistet oder Vermögenswerte verkauft, so wird bei der Erfassung des Anteils von aus diesem Geschäftsvorfall stammenden Gewinnen oder Verlusten der wirtschaftliche Gehalt des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Erwirbt der Konzern von einem Joint Venture Vermögenswerte, so erfasst der Konzern seinen Anteil am Gewinn des Joint Ventures aus diesem Geschäftsvorfall erst dann, wenn er die Vermögenswerte an einen unabhängigen Dritten weiterveräußert. Das Joint Venture wird bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die gemeinschaftliche Führung des Joint Ventures durch den Konzern endet, unter Anwendungen der Quotenkonsolidierung in den Abschluss des Konzerns einbezogen. Fremdwährungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Devisenkassamittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.

10 Anlage 5/4 Zum 31. Dezember 2011 bestanden keine Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - mit Ausnahme der Kosten der laufenden Instandhaltung - abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bei Durchführung jeder größeren Wartung werden die Kosten im Buchwert der Sachanlage als Ersatz erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Zur Veräußerung gehaltene Sachanlagen Als zur Veräußerung zu klassifizierende Sachanlagen werden aus dem langfristigen Anlagevermögen in die kurzfristigen Vermögenswerte umgegliedert, sofern der Verkauf innerhalb der nächsten 12 Monate als wahrscheinlich gilt. Zum 31. Dezember 2011 wurden keine Sachanlagen als zur Veräußerung gehaltene Sachanlagen klassifiziert. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Immaterielle Vermögenswerte Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen.

11 Anlage 5/5 Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklung eines einzelnen Projekts entsteht, wird nur dann aktiviert, wenn der Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen. Nach dem erstmaligen Ansatz der Entwicklungskosten wird das Anschaffungskostenmodell angewandt, nach dem der Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen anzusetzen ist. Die Abschreibung beginnt nach Abschluss der Entwicklung, wenn der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt über den Zeitraum, über den Umsätze zu erwarten sind. Während des Zeitraums, in dem der Vermögenswert noch nicht genutzt wird, wird der Vermögenswert jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Der Konzern besitzt keine immateriellen Vermögensgegenstände mit unbestimmter Nutzungsdauer. Wertminderung von Vermögenswerten Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.

12 Anlage 5/6 Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen. Aufgrund der bestehenden unterschiedlichen Führungen, unterschiedlichen Standorten und Produktionsstrukturen ist aus Sicht der Unternehmensführung der Konzern in drei zahlungsmittelgenerierende Einheiten einzuteilen: Kerateam Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG, Nord Ceram Fliesenproduktions und -vertriebs GmbH & Co. KG und Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft. Die Deutsche Fliese AG wird nicht als zahlungsmittelgenerierende Einheit verstanden, da die bei der Gesellschaft entstandenen Ein- und Auszahlungen direkt an die anderen Konzerngesellschaften weitergereicht werden. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen, es sei denn, dass der Vermögenswert zum Neubewertungsbetrag erfasst wird. In diesem Fall ist die Wertaufholung als eine Wertsteigerung durch Neubewertung zu behandeln. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden in Abhängigkeit des Einzelfalls entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von anderen Finanzinvestitionen als solchen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Beurteilung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, wird zum Zeitpunkt vorgenommen, zu dem das Unternehmen erstmals Vertragspartei wird. Die eingebetteten Derivate werden vom Basisvertrag getrennt, wenn dieser nicht zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst wird, und eine Analyse ergibt, dass die wirtschaft-

13 Anlage 5/7 lichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt nach ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig sind und erforderlich erscheinen, zum Ende jedes Geschäftsjahres vorgenommen. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Der Konzernjahresabschluss enthält keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und keine bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen, weder zum 31. Dezember 2010 noch zum 31. Dezember Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtigung für Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagien und Agien beim Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes und der Transaktionskosten sind. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. Mit Ausnahme der Finanzinstrumente, die zu Sicherungszwecken eingesetzt werden erfolgt ein Ausweis sämtlicher finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten in der Kategorie Kredite und Forderungen. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und nicht in eine der drei vorstehend genannten Kategorien eingestuft sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die nicht realisierten Gewinne oder Verluste direkt im Eigenkapital, in der Rücklage für nicht realisierte Gewinne, erfasst werden. Bei Abgang von Finanzinvestitionen wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Erhaltene oder gezahlte Zinsen aus Finanzinvestitionen werden als Zinserträge oder Zinsaufwendungen ausgewiesen. Es wird die Effektivzinsmethode angewandt. Dividenden aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf die Zahlung erfolgswirksam als erhaltene Dividenden erfasst.

14 Anlage 5/8 Finanzinstrumente, die zu Sicherungszwecken eingesetzt werden Finanzinstrumente, die zu Sicherungszwecken eingesetzt werden, sind derivative Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. In dem Maße, wie die Absicherung als effektiv gilt, sind darauf entfallende Wertveränderungen erfolgsneutral im Eigenkapital in einem eigenständigen Posten zu verbuchen. Zum 31. Dezember 2011 waren kurzfristige Schulden in Höhe von 42 als Finanzinstrumente, die zu Sicherungszwecken eingesetzt werden, klassifiziert. Diese werden in der Bilanz unter einem eigenständigen Posten als Derivative Finanzinstrumente, die zu Sicherungszwecken eingesetzt werden, ausgewiesen. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Besteht ein objektiver Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz). Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Es wird zunächst ermittelt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder zusammen besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen individuell untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, ordnet er den Vermögenswert einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen zu und untersucht sie zusammen auf Wertminderung. Vermögenswerte, die individuell auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung erfasst wird, werden nicht in die pauschale Wertminderungsbeurteilung auf Portfoliobasis einbezogen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung beschränkt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise (wie z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners) dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Wertminderungsbeträge werden ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.

15 Anlage 5/9 Eigene Anteile Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen wird direkt als nicht erfolgswirksam erfasst. Zum 31. Dezember 2011 befanden sich 248 eigene Aktien im Bestand. In Höhe des Nennwertes ( 1) dieser eigenen Aktien wurde der Bilanzausweis des gezeichneten Kapitals entsprechend gekürzt. Der übersteigende Betrag von 2 wurde mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, wurden wie folgt bilanziert: Fertige und unfertige Erzeugnisse umfassen die Material- und Lohneinzelkosten sowie angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten. Einsatzstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch material- und produktionsbezogene Gemeinkosten. Wertberichtigungen werden für veraltete Vorräte sowie Bestände mit geringer Umschlagshäufigkeit vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 30 bis 90 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Der Konzern betreibt auf der Grundlage eines mit einem Factoringinstitut abgeschlossenen Vertrages ein Factoring von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Da es sich um ein sogenanntes echtes Factoring handelt, werden die Forderungen ausgebucht, sobald der Konzern sämtliche in der Forderung spezifizierten Rechte und Pflichten vollständig und unwiderruflich auf den Factor übertragen hat und dieser auch das Delkredererisiko trägt.

16 Anlage 5/10 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten. Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen. Verzinsliche Darlehen Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden Finanzielle Vermögenswerte Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen. Der Konzern behält die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten zurück, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung der Cashflows ohne wesentliche Verzögerungen an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS erfüllt (pass-through arrangement). Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und hat (a) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder hat (b) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen. Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt und im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an diesem Vermö-

17 Anlage 5/11 genswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält und auch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert zurückbehält, erfasst der Konzern den übertragenen Vermögenswert weiter im Umfang seines anhaltenden Engagements. Finanzielle Verbindlichkeiten Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des Vermögenswerts ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag ist ergebniswirksam zu erfassen. Der Konzern stellt zunächst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt es den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeteilung einbezogen. Rückstellungen Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist.

18 Anlage 5/12 Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Konzern verfügt über einen Pensionsplan. Die Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft beruhen auf einer Betriebsvereinbarung vom 1. Dezember 1997 mit den dazugehörigen Richttafeln, die am 1. Januar 1998 in Kraft getreten sind und für alle Betriebsangehörigen gültig sind, sofern sie vor dem 1. Juli 1986 in die Gesellschaft eingetreten sind. Es werden nach einer Wartezeit von 10 Dienstjahren Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten gewährt. Die monatliche Rente errechnet sich aus dem am Stichtag bekannten Verhältnis des rentenfähigen Arbeitsverdienstes zum untersten Tariflohn von zur Zeit 1.607,56 mal 0,5624 (Steigerungsbetrag), der mit der Anzahl der rentenfähigen Dienstjahre nach Vollendung des 20. Lebensjahres multipliziert wird. Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 60 % der Altersrente. Außerdem bestehen Einzelzusagen an leitende Angestellte und ehemalige Vorstandsmitglieder. Sie umfassen Alters- und Invalidenrenten in Höhe von 204,52 (Prokuristen) bzw. 127,82 (Handlungsbevollmächtigte). Die Zusagen an ehemalige Vorstände beinhalten Alters- und Invalidenrente in Höhe von 40 % des letzten Monatsgehaltes, die um 1 % je Dienstjahr bis auf maximal 60 % steigen. Bei den Einzelzusagen ist ebenfalls eine Witwenrentenanwartschaft von 60 % der Altersrente zugesagt worden. Diese Leistungen werden nicht über einen Fonds finanziert. Die Aufwendungen für die im Rahmen des leistungsorientierten Plans gewährten Leistungen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste 10 % der leistungsorientierten Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt übersteigt. Diese Gewinne oder Verluste werden über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer realisiert. Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag ist die Summe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung und der nicht ergebniswirksam erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste. Als Rechnungszins wurde in ,80 % und in ,20 % sowie ein zukünftiger jährlicher Rentensteigerungssatz von 2,0 % (Vj. 2,0 %) zugrunde gelegt. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung der Zinssätze für risikoarme langfristige Anleihen. Der Rentensteigerungssatz basiert auf den amtlichen Statistiken. Die Renten gemäß Betriebsvereinbarung sind vom Verhältnis des Gehalts zum untersten Tariflohn abhängig, so dass die Rentenanwartschaften sich nicht erhöhen. Die Zusagen an die leitenden Angestellten sind gehaltsunabhängig. Die ehemaligen Vorstandsmitglieder haben bereits das

19 Anlage 5/13 Pensionsalter erreicht. Deshalb wurde bei der Bewertung keine zukünftige Einkommenserhöhung berücksichtigt, wohl aber die Kopplung der Leistungen an die Entwicklung der Beamtenpensionen. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Die Ausscheidursachen wurden getrennt mit ihren Wahrscheinlichkeiten bewertet. Da keine Erkenntnisse über firmenspezifische Fluktuations-Wahrscheinlichkeiten vorliegen und fast alle Mitarbeiter bereits mehr als 10 Jahre bei der Firma beschäftigt sind, wurde eine Entlastung durch Fluktuation nicht berücksichtigt. Die voraussichtlichen Leistungen ergeben sich unter der Annahme, dass die nach den Wahrscheinlichkeiten der Richttafeln eintretenden Ereignisse jeweils zur Mitte des Jahres eintreten. Es wird angenommen, dass die voraussichtlichen Leistungen kontinuierlich über das ganze Jahr verteilt erbracht werden. Als rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde das vollendete 65. Lebensjahr zugrunde gelegt. Abweichend gilt jedoch für die Sonderzusagen das vertragliche Pensionsalter von 63 Lebensjahren. Die Witwenrentenanwartschaften wurden nach der kollektiven Methode ermittelt. Leasingverhältnisse Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Konzern als Leasingnehmer Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, werden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

20 Anlage 5/14 Ertragserfassung Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und Erzeugnissen Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Versand der Waren und Erzeugnisse ein. Finanzerträge Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Dividenden Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruches des Konzerns auf Zahlung erfasst. Mieterträge Mieterträge werden linear über die Laufzeit der Mietverhältnisse erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese in einem passivischen Abgrenzungsposten erfasst und über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam aufgelöst. Die Gesellschaft weist unter den Ausgleichsposten Investitionszuschüsse aus, die der Errichtung und Erweiterung der Produktionsstandorte in Bremerhaven und Leisnig dienten. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten erhaltene Investitionszulagen gemäß Investitionszulagengesetz. Steuern Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den

21 Anlage 5/15 Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen: Die latente Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, darf nicht angesetzt werden. Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, darf nicht angesetzt werden, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen: Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht angesetzt werden. Latente Steueransprüche aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures im Zusammenhang stehen, dürfen nur in dem Umfang erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht.

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