Wettspielbedingungen / Wettspielordnung GC Grevenmühle Stand:
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- Judith Steinmann
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1 Wettspielbedingungen / Wettspielordnung GC Grevenmühle Stand: Regeln/Platzregeln/Sonderplatzregeln Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.v. Die Wettspiele werden nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet. Ergänzend gelten die Platzregeln und ggf. Sonderplatzregeln des Golfclub Grevenmühle e.v., Ratingen, soweit diese nicht durch spezielle Regeln in der jeweiligen Ausschreibung für das einzelne Wettspiel geändert oder außer Kraft gesetzt sind. Die Einsichtnahme in vorgenannte Verbands- und Vereinsordnungen ist im Sekretariat möglich. 2. Schlagzahlen im Zählspiel / Falsche Schlagzahl für das Loch (Ausnahme zu Regel 6-6d) Die Ausnahme zu Regel 6-6d wird wie folgt abgeändert: Reicht ein Bewerber für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, weil er einen oder mehrere Strafschläge nicht notiert hatte, von denen er, bevor er die Scorekarte einreichte, nicht wusste, dass er sich diese zugezogen hatte, ist er nicht disqualifiziert. Unter diesen Umständen zieht sich der Bewerber die Strafe der anwendbaren Regel zu, aber keine weitere Strafe für den Verstoß gegen Regel 6-6d. Diese Ausnahme findet keine Anwendung, wenn die Strafe der anwendbaren Regel die Disqualifikation von dem Wettspiel ist. 3. Spezifikation von Schlägern (Regel 4-1 und 4-2) Driverköpfe (siehe Golfregeln: Anhang I, Teil B, 1a) Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driverköpfe aufgeführt ist. Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Wettspielbedingung befreit. siehe Regel 4-1 und Unangemessene Verzögerung / Langsames Spiel (Regel 6-7) Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielgruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden bzw. überschreiten die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen. Lochspiel: 1. Verstoß = Lochverlust / 2. Verstoß = Disqualifikation Zählspiel: 1. Verstoß = 1 Strafschlag / 2. Verstoß = 2 Strafschläge / 3. Verstoß = Disqualifikation Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus. Wettspielordnung / Stand: Seite 1 / 5
2 Bei Wettspielen nach Stableford muss der Ball aufgenommen werden, wenn kein Netto-Punkt mehr erspielt werden kann. Wird der Ball nicht aufgenommen, kann dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen werden. 1. Verstoß = Verwarnung / 2. Verstoß = Disqualifikation Ready Golf Im Zählspiel sollte "Ready Golf" gespielt werden, jedoch immer auf sichere und verantwortungsbewusste Art und Weise. Sinnvoll ist es, dass sich die Spielgruppe vor Beginn der Runde auf "Ready Golf" verständigt und unnötige Abstimmungen / Diskussionen hinsichtlich der Spielfolge während der Runde so weit wie möglich vermeidet. Generell gilt: Spielen Sie, wenn Sie bereit sind! Es muss nicht gewartet werden, bis der am weitesten vom Loch entfernte Spieler seinen Ball gespielt hat. Spielsituationen (beispielhaft), in denen "Ready Golf" gespielt werden sollte: der Spieler, der eigentlich die Ehre hat, ist am Abschlag noch nicht bereit ein Spieler mit längeren Schlägen wartet darauf, dass das Grün frei wird ein Spieler, dessen Ball weiter vom Loch entfernt liegt, bereitet sich noch auf den Schlag vor Sofern erforderlich (z.b. aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung "paralleler" Schläge), sind andere Spieler der Spielgruppe darauf aufmerksam zu machen, dass man selbst zuerst spielt. Wenn eine Spielgruppe in Rückstand gerät, ist die Spielleitung berechtigt die Spielgruppe zu "Ready Golf" aufzufordern. 5. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8 b) Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist. 1 langer Signalton: sofortige Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr wiederholt 3 kurze Signaltöne: Unterbrechung des Spiels wiederholt 2 kurze Signaltöne: Wiederaufnahme des Spiels (und/oder Bekanntgabe einer definierten Uhrzeit) Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8 a II). Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind oder die Wiederaufnahme des Spiels durch die Spielleitung angeordnet wurde. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden. 6. Caddies (Regel 6-4) Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden. Bei Jugendwettspielen (z.b. Jugendgolf) sind Caddies nicht erlaubt. Disqualifikation des betroffenen Spielers Wettspielordnung / Stand: Seite 2 / 5
3 7. Fahren/Mitfahren in Golfwagen o. ä. Fahrzeugen (Decision 33-1 / 8) Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/Platzrichtern ausdrücklich gestattet. Ausnahmen und Besonderheiten Die Nutzung eines Golfwagens ist ab dem Jahr gestattet, in dem der Spieler das 70. Lebensjahr vollendet. Die Nutzung eines Golfwagens ist gestattet, sofern eine körperliche Behinderung oder Gebrechlichkeit vorliegt, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfwagen nicht erlaubt und die durch ein ärztliches Attest oder einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen "G" nachgewiesen wird. Bei Clubmeisterschaften (Einzel und Vierer) ist die Nutzung eines Golfwagens ausschließlich gestattet, sofern eine körperlicher Behinderung oder Gebrechlichkeit vorliegt, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfwagen nicht erlaubt und die durch einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen "G" nachgewiesen wird. Der Nachweis einer körperlichen Behinderung oder Gebrechlichkeit durch ärztliches Attest bzw. Schwerbehindertenausweis ist vor dem Wettspiel zu erbringen. Das Beförderungsmittel ist vom Spieler selbst zu stellen bzw. durch den Spieler selbst rechtzeitig zu reservieren - es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit. Die Spielleitung kann die Nutzung aus sachlichen Gründen (z.b. unter Verweis auf die Platz- oder Witterungsbedingungen) im Einzelfall einschränken oder untersagen. Disqualifikation des Spielers 8. Wettspielende (Regel 34-1) Das Wettspiel gilt mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Die offizielle Bekanntgabe erfolgt im Rahmen der Siegerehrung oder durch Aushang am Informationsboard im Foyer. 9. Nenngeld (Meldegebühr / Startgeld) Das Nenngeld ist bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin zu entrichten. Sofern die Ausschreibung keinen speziellen Termin vorsieht, ist das Nenngeld vor dem Start, in Ausnahmefällen (z.b. bei nicht besetztem Sekretariat zum Zeitpunkt der Zählkartenabholung/- ausgabe) spätestens 10 Minuten nach Rückgabe der Zählkarte, zu entrichten. Spieler bzw. Mannschaften, die das Nenngeld nicht rechtzeitig gezahlt haben, nehmen grundsätzlich AK (außer Konkurrenz) am Wettspiel teil. Sie werden bei der Preisvergabe und für etwaige Qualifikationen nicht berücksichtigt bzw. nicht gewertet. Gemeldete Spieler oder Mannschaften, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, sind zur frühestmöglichen Abmeldung verpflichtet. Sofern sie ihre Meldung nach dem Meldeschluss zurückziehen und/oder nicht zum Wettspiel erscheinen, ist das Nenngeld dennoch zu zahlen. Bei Verstößen kann der Spielausschuss Sanktionsmaßnahmen (z.b. eine befristete Wettspielsperre) ergreifen. Sofern Spieler oder Mannschaften einem Wettspiel oder einzelnen Runden eines Wettspiels ohne Abmeldung fernbleiben, kann dies als unsportliches Verhalten angesehen werden. Wettspielordnung / Stand: Seite 3 / 5
4 10. Verstoß gegen die Etikette / Unsportliches Verhalten Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler nach Regel 33-7 disqualifizieren. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Etikette liegt insbesondere vor, wenn Spieler folgende Handlungen begehen: z.b. Schläger schmeißen, ungebührliches Benehmen gegenüber Platzrichtern/Spielleitern. Verhält sich ein Spieler und/oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann die Spielleitung gegen ihn, oder bei entsprechendem Verhalten der Mannschaft gegen diese, folgende Sanktionen verhängen: Verwarnung Disqualifikation Der Spielausschuss und/oder der Vorstand des Golfclub Grevenmühle kann darüber hinaus folgende Sanktionen gegen einzelne Spieler oder die Mannschaft verhängen: Auflagen Wettspielsperren Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.b. vorsätzliche Regelverstöße, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. 11. Änderungsvorbehalt Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1.Start der jeweiligen Runde das Recht... die jeweiligen Platzregeln/Sonderplatzregeln abzuändern die festgelegten Startzeiten zu verändern die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben Weiterhin ist sie berechtigt, Spieler ausnahmsweise auch dann für ein Wettspiel zuzulassen, wenn die gem. Ausschreibung festgelegten Teilnahmekriterien nicht erfüllt sind. Voraussetzungen hierbei sind insbesondere, dass andere Spieler - insbesondere andere Wettspielteilnehmer - nicht (unangemessenen) benachteiligt werden und dass das Wettspiel insgesamt ordnungsgemäß durchführbar ist. Die Spielleitung kann eine Teilnahme ggf. auch an geeignete Maßnahmen koppeln (z.b. Teilnahme ohne Preisanspruch, Wertung mit vorgesehener HCP-Obergrenze). Nach dem ersten Start sind Änderungen nur beim Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig. Eine Aufhebung der Vorgabenwirksamkeit darf ausschließlich durch den Vorgabenausschuss und bis zum 1. Start der jeweiligen Runde erfolgen. 12. Sonderwertungen Nearest to the Pin Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem entsprechenden Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Entscheidend ist die Entfernung zwischen Ball und Flaggenstock. Ist die Entfernung geringer als die bisherigen Einträge auf der Ergebniskarte für die Sonderwertung (Steckschild), so sind der Name und die Entfernung auf dieser Ergebniskarte zu notieren. Zu beachten: Die Entfernung darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Longest Drive Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem entsprechenden Loch. Der Ball muss auf dem Fairway liegen. Entscheidend ist die Entfernung zwischen Ball und Tee. Ist die Entfernung größer als die Entfernung zwischen der bisherigen Position des Steckschilds und Tee, so ist der Name auf der Ergebniskarte für die Sonderwertung (Steckschild) zu notieren. Das Steckschild ist nach dem nächsten Schlag an der Ballposition zu platzieren. Wettspielordnung / Stand: Seite 4 / 5
5 Nearest to the Line Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem entsprechenden Loch. Der Ball muss auf dem Fairway liegen. Entscheidend ist die Entfernung zwischen Ball und Linie. Ist die Entfernung geringer als die bisherigen Einträge auf der Ergebniskarte für die Sonderwertung (Steckschild), so sind der Name und die Entfernung auf dieser Ergebniskarte zu notieren. Das Steckschild ist nach dem nächsten Schlag an der Ballposition zu platzieren. 13. Golfkleidung Alle Wettspielteilnehmer/-innen sind gehalten, in adäquater und angemessener Golfkleidung zu spielen. Hierzu zählen z.b. NICHT... Hemden ohne Kragen, T-Shirts, Tops, Beach-/Boxershorts, Leggings, Trainingshose, Blue Jeans. Entspricht die Kleidung eines Spielers nicht diesem Standard, kann die Wettspielleitung ihn vom Wettspiel ausschließen bzw. kann der Spielausschuss Auflagen für künftige Wettspiele machen. 14. Zählkarten Nach der Wettspielrunde sind die ausgefüllten und unterschriebenen Zählkarten unverzüglich im Bereich für die Rückgabe (Scoring Area) abzugeben oder - bei geschlossenem Sekretariat bzw. Wettspielbüro - in dem für die Zählkartenrückgabe vorgesehenen Kasten einzuwerfen. Bei Verstoß kann die Wettspielleitung den Spieler disqualifizieren. Die Zählkarte gilt als abgegeben, sobald der Spieler die Scoring Area verlassen oder er die Zählkarte in den dafür vorgesehenen Kasten eingeworfen hat. 15. Preise Preise werden grundsätzlich nur an Anwesende ausgehändigt. Ist der Gewinner eines Preises bei der Siegerehrung nicht anwesend oder hat er sein Nenngeld nicht rechtzeitig gezahlt, so verfällt der Preis. In Ausnahmefällen ist eine hiervon abweichende Regelung auch ohne vorherige Ankündigung möglich (insbesondere bei Ehrenpreisen wie Pokalen oder bei verderblichen Preisen). Die Entscheidung hierüber obliegt der Spielleitung. 16. Gefahr für öffentliche Wege Durch die Golfanlage führen öffentliche Spazier- und Reitwege. Hier ist äußerste Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Wenn Benutzer dieser Wege durch das Spiel gefährdet werden könnten, ist jedes Spiel unbedingt zu unterlassen. Die Benutzer sollten gegebenenfalls in höflicher Form aufgefordert werden, ihren Weg ohne Zögern fortzusetzen. 17. Erklärung zum Datenschutz Mit Meldung zum Wettspiel stimmt der Spieler zu, dass sein Name, seine Vorgabe, sein Heimatclub und seine Startzeit auf der Melde- und Startliste durch Aushang u.a. im Clubhaus und im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe, seines Heimatclubs und seines Wettspielergebnisses, einschließlich seiner Spielergebnisse für jedes Loch der Runde (Scorekarte), in einer Ergebnisliste und/oder im Internet ein. Gegen Bildberichte, die im Internet oder in Printpublikationen veröffentlicht werden, erhebt er keine Einwände. Der Spielausschuss Wettspielordnung / Stand: Seite 5 / 5
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