Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen

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1 Kantonspolizei Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen Vorgehen bei diffuser negativer Veränderung eines Jugendlichen Früherkennung und Frühintervention Samstag, 24. März 2018 Cornel Bürkler, Chef Jugenddienst Sicherheits- und Justizdepartement

2 Aufgaben und Ziele des Jugenddienstes Enge und vernetzte Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Institutionen aus dem Jugendbereich Eröffnen und führen von Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr in enger Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft Betreiben von Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit Niederschwellige Ansprechpartner für Behörden, Schulen, Eltern und Jugendliche

3 Radikalisierung / Bedrohung

4 Radikalisierung / Bedrohung Man hört immer wieder: «Solange nichts passiert ist, können wir nichts machen!» In Zukunft muss es heissen: «Solange nichts passiert ist, haben wir Zeit etwas zu machen!»

5 Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch StGB Art. 135 Gewaltdarstellung (Offizialdelikt) Ton- oder Bildaufnahmen von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht wird bestraft. StGB Art. 259 Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen (Offizialdelikt) Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert wird bestraft. Die öffentliche Aufforderung zum Völkermord wird bestraft. Wer öffentlich zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen auffordert wird bestraft.

6 Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch StGB Art. 261 Rassendiskriminierung (Offizialdelikt) Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppierung wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft wird bestraft. StGB Art. 260 Strafbare Vorbereitungshandlungen (Offizialdelikt) Wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft um eine schwere strafbare Handlung zu begehen wird bestraft.

7 Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch StGB Art. 180 Drohung (Antragsdelikt) Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken und Angst versetzt, wird auf Antrag bestraft StGB Art. 177 Beschimpfung (Antragsdelikt) Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild in seiner Ehre angreift, wird auf Antrag bestraft Widerhandlungen gegen das Waffengesetz z.b. das posieren in den digitalen Netzwerken mit Waffen (auch Imitationswaffen oder Softairguns)

8 Anzeigerecht und Anzeigepflicht Anzeigerecht für Lehrpersonen und Schulen Anzeigerecht vertretend für S+S bei Kenntnis von Offizialdelikten (z.b. Gewaltdarstellung, öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen, Rassendiskriminierung, Pornografie, Nötigung, Erpressung usw.) Anzeigepflicht für Lehrpersonen und Schulen Anzeigepflicht für schwere Delikte (z.b. Tötungsdelikt, schwere Körperverletzung, schwere Sexualdelikte, Raub, Freiheitsberaubung, Brandstiftung) Wenn die Polizei von Offizialdelikten Kenntnis nimmt, sind wir von Amtes wegen verpflichtet die Ermittlungen aufzunehmen.

9 Möglichkeiten der Polizei (ohne Strafverfahren) Personen- und Umfeldabklärungen in den verschiedenen Systemen - Umfeld (Familie, Kollegen, Verein, Klassenlisten) - Nickname in sozialen Netzwerken und Games - Handynummer - adressen - Fotos / Videos - Mögliche Szenen (Hooligan, politische Einstellung, Punkszene usw.) - Hobbys - Waffenbesitz oder möglichen Zugang zu Waffen Gezielte Personenkontrollen oder Überwachungen durchführen (Umfeld und Aufenthaltsorte eruieren) Abklärungen in Datenbanken zum Thema Extremismus (z.b. Hoogan)

10 Massnahmen der Polizei (bei Strafverfahren) Einvernahmen von Beschuldigten, Opfer und Auskunftspersonen Sicherstellungen von digitalen Medien, Waffen usw. Vorläufige Festnahmen von max. 24 Stunden Erkennungsdienstliche Behandlungen

11 Zwangsmassnahmen der Jugendanwaltschaft Hausdurchsuchungen Sichtung und Auswertung von digitalen Medien Untersuchungshaft Blut- und Urinproben Veranlassung psychologischer Gutachten

12 Schlusswort Die Früherkennung trägt dann ihre Früchte, wenn bei Verdacht auf extremistisches oder drohendes Verhalten auch kleinere Delikte gemeldet werden.

13 Diskussion / Fragen

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