Auszeichnungs- und Prüfbestimmungen für AgroFarm-Best Awards auf der Fachausstellung für Tierhaltung und Tierzucht AgroFarm

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1 Auszeichnungs- und Prüfbestimmungen für AgroFarm-Best Awards auf der Fachausstellung für Tierhaltung und Tierzucht AgroFarm Best Scientific Development Award Best Product Award Best Service Award 1 Definition der Auszeichnungen Die AgroFarm ist eine Plattform, die der Entwicklung der russischen Tierproduktion beiträgt und als solche vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation unterstützt wird. Im Rahmen der Ausstellung AgroFarm werden drei Arten von Auszeichnungen vorgesehen. 1. Mit dem Best Scientific Development Award werden wissenschaftliche Entwicklungen ausgezeichnet, die in sich grundsätzlich neue Eigenschaften tragen und sich durch besondere Einzigartigkeit, Innovation und Zugänglichkeit zur Umsetzung in der Praxis unterscheiden. 2. Mit dem Best Product Award werden die Produkte ausgezeichnet, von deren Anwendung die russischen Tierhaltungsbetriebe am meisten profitieren und die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der in Russland erzeugten Produkte tierischer Herkunft beitragen. 3. Mit dem Best Service Award werden Unternehmen und Organisationen ausgezeichnet, die den russischen Tierhaltungsbetrieben einen besonders guten Service bieten. Die Teilnahme an den Auszeichnungen ist kostenlos. 2 Zuständigkeiten Die Prämierung wird von den Veranstaltern der AgroFarm, All-Russian Exhibition Centre und DLG International GmbH, organisiert. Die fachliche Beurteilung erfolgt durch eine unabhängige, internationale Kommission. Diese Kommission wird von den Veranstaltern einberufen und besteht aus anerkannten Beratern, Wissenschaftlern und Praktikern mit intensiven Kenntnissen der russischen Tierproduktion. Die Sieger werden durch die Prämierungskommission ernannt. Weder die Veranstalter noch die Organisatoren haben Einfluss auf die Entscheidungen der Kommission bezüglich der Verleihung der Auszeichnung. 3 Zulassung zur Teilnahme an den Auszeichnungen 3.1 Teilnehmerkreis

2 2 Zur Teilnahme an Best Scientific Development Award werden Forschungs-und Bildungsinstitutionen zugelassen, deren wissenschaftliche Entwicklungen den im Abschnitt 3.2 aufgeführten Fachgruppen entsprechen. Zur Teilnahme an Best Product Award werden Hersteller und Anbieter zugelassen, deren Produkte den im Abschnitt 3.2 aufgeführten Fachgruppen entsprechen. Zur Teilnahme an Best Service Award werden die Unternehmen zugelassen, die Dienstleitungen für die Tierproduktion anbieten, sowie Hersteller und Anbieter von Technik und Betriebsmittel für Tierproduktion, deren Produkte und Service den im Abschnitt 3.2 aufgeführten Fachgruppen entsprechen. Die Teilnehemer aller Auszeichnungen müssen die Aussteller der AgroFarm sein. Die Fernteilnehmer der Ausstellung AgroFarm werden zu den Auszeichnungen nicht zugelassen. 3.2 Zugehörigkeit zu den Fachgruppen der Austellung AgroFarm Zur Auszeichnung können nur wissenschaftliche Entwicklungen, Produkte und Dienstleistungen angemeldet werden, die zu mindestens einer der folgenden Fachgruppen gehören (s. Tabelle): Tabelle: Fachgruppen der AgroFarm 1. Zucht 1.1. Zuchttiere 1.2. Zuchtprogramme 1.3. Handel mit Sperma, Embryonen, Bruteiern und Fischeiern 1.4. Reproduktionstechnik 1.5. Sonstiges 2. Fütterung 2.1. Futter, Futterkomponenten 2.2. Futterzusatzstoffe, Futtervormischungen, Mischfutter 2.3. Futtererntetechnik 2.4. Futterbearbeitung und - konservierung 2.5. Technik zur Futterzubereitung 2.6. Futterlagerung 2.7. Futterfördertechnik und Futterdosierung 2.8. Weidehaltungstechnik 6. Geräte, Zubehör und Ersatzteile 6.1. Tieridentifikation 6.2. Tierpflegemittel und -geräte 6.3. Waagen und Messgeräte 6.4. Zubehör und Ersatzteile 6.5. Sonstige 7. Transportfahrzeuge und Transportdienste 7.1. Transportmittel und Michtransporter 7.2. Transportmittel und Anhänger für Tiertransport 7.3. Lader, Verladeeinrichtungen, Teleskoplader 7.4. Speditionen/Speditionsdienstleistungen 7.5. Technik für Transport und Ausbringung von organischen Düngemitteln 7.6. Sonstige

3 2.9. Sonstiges 3. Veterinärmedizin und Hygiene 3.1. Arzneimittel, Impfstoffe 3.2. Veterinärmedizinische Instrumente und Ausstattung 3.3. Ausstattung und Mittel für Reinigung und Desinfektion 3.4. Schädlingsbekämpfungsmittel 3.5. Sonstiges 4. Stall- und Hallenbau 4.1. Bauplanung und Bau 4.2. Baustoffe, Bauelemente und Bautechnik 4.3. Stallausstattung 4.4. Fütterungstechnik und Tränken 4.5. Klima- und Umwelttechnik 4.6. Lüftungstechnik 4.7. Entmistungstechnik 4.8. Einstreumaterial 4.9. Sonstiges 5. Melk- und Kühltechnik 5.1. Melkanlagen, Melkstände, automatische Melkverfahren 5.2. Milchbehälter und Kühlanlagen 5.3. Reinigungs- und Desinfektionssysteme von Melk- und Kühlanlagen 5.4. Zubehör für Melktechnik und Melken, Bedarfsartikel 5.5. Sonstiges 3 8. Verarbeitung und Verkauf 8.1. Geräte und Einrichtungen für die Schlachtung und Verarbeitung von Vieh 8.2. Verarbeitung und Lagerung von Milch- und Fleischprodukten 8.3. Verpackung und Kühlung für Milch- und Fleischprodukte 8.4. Kühltechnik/Kühleinrichtung für Verarbeitung und Handel 8.5. Spezieller Kühltransport und Logistik 8.6. Sonstige 9. Bioenergie 9.1. Biogasanlagen 9.2. Verarbeitung von organischen Abfällen 9.3. Verfahren und Anlagen zur Herstellung von Biobrennstoffen 9.4. Anbau, Lagerung und Transport von Rohstoffen zur Herstellung von Biobrennstoffen 9.5. Sonstige 10. Verwaltung, Beratung und Information Kommunikationstechnik EDV Qualitätskontrolle Finanzdienstleistungen und Versicherungen Beratung, Aus-und Fortbildung Wissenschaft und Forschung Verbände und Organisationen Verlage und Massenmedien 3.3 Anforderungen an die Produkte Die zur Auszeichnung eingereichten Produkte müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung voll funktionsfähig und auf dem russischen Markt verfügbar sein.

4 3.4 Anforderungen an die wissenschaftlichen Entwicklungen 4 Die zur Auszeichnung angemeldeten Entwicklungen müssen unter praxisnahen Bedingungen getestet sein. 4 Bewertungsrichtlinien Die Vergabe der Auszeichnung richtet sich danach, inwieweit eine wissenschaftliche Entwicklung, ein Produkt oder Service die unten aufgeführten Kriterien erfüllen. Die verschiedenen Kriterien werden dabei unterschiedlich stark gewichtet. Best Scientific Development Award - Einziartigkeit der wissenschaftlichen Entwicklung (gibt es ein Analogen in der Welt) - Innovationskraft der wissenschaftlichen Entwicklung (inwiefern trägt ihr Einsatz der Entwicklung von absolut neuen Produktionsverfahren in der Tierproduktion bei oder bietet eine erhebliche Verbesserung der bereits bekannten Produktionsverfahren) - Umsetzbarkeit/Anwendung in der Praxis. Lässt sich die wissenschaftliche Entwicklung in der Praxis leicht umzusetzen? - Wie bequem und einfach ist die wissenschaftliche Entwicklung in der Nutzung, Bedienung und Wartung - Steigerung der Produktivität und Erleichterung der Arbeitsbedingungen durch den Einsatz der wissenschaftlichen Entwicklung - Steigerung der Leistungen, Verbesserung der Tiergesundheit - Steigerung der Qualität von erzeugten Produkten (Milch, Fleisch, Eier etc.) - Wie stark sind die wirtschaftliche Vorteile bei dem Einsatz der angemeldeten wissenschaftlichen Entwicklung ausgeprägt? Wie ist das Preis- Leitungsverhältnis? Best Product Award - Wie einfach ist das Produkt zu bedienen? - Wie robust ist das Produkt in der Nutzung? - Lässt sich das Produkt für große Tierbestände erweitern / auslegen? - Verbessert das Produkt die Arbeitseffizienz und zuverlässigkeit im Betrieb? - Wie stark sind die wirtschaftlichen Vorteile bei dem Einsatz des angemeldeten Produktes ausgeprägt? Wie ist das Preis-Leitungsverhältnis? - Ist das Produkt tiergerecht? - Wie neu ist das Produkt? - Inwiefern trägt das Produkt der Steigerung der Qualität von erzeugten Produkten (Milch, Fleisch, Eier etc.) bei?

5 5 - Inwiefern ist das Produkt an die Rahmenbedingungen in Russland angepasst? Wurde das Produkt speziell für den russischen Markt entwickelt? - Wie bequem und schnell sind Reparatur- und Wartearbeiten am Produkt durchführbar? - Gibt es eine Bedienungsanleitung in Russisch? Kann die Systemsprache auf Russisch umgestellt werden? AgroFarm Best Service Award - Werden der Kunde und seine Mitarbeiter, die mit dem Gerät umgehen sollen, ausreichend geschult? - Ist Kundenbetreuung nach dem Verkauf des Produktes möglich? Wie ist der Betreuungs-Service organisiert? Unter welchen Bedingungen, entstehen dabei zusätzliche Kosten für den Kunden? - Wie sind die Reklamationsregeln bei Problemen mit dem erworbenen Produkt? Kommt bei größeren Störungen ein Techniker zum Kunden? Wird über Hotlines betreut? - Wie schnell und wie unkompliziert werden Ersatzteile geliefert? Werden sie vor Ort eingebaut? - Wie lang sind die Lieferfristen? - Wie gut schult das Unternehmen die eigenen Mitarbeiter an den eigenen Maschinen? - Ist russischsprachiges Personal vorhanden? - Wie hoch sind die Kosten für Serviceleistungen? 5 Anmeldung Der Anmeldung muss eine ausführliche Begründung beigefügt sein, weshalb die eingereichte wissenschaftliche Entwicklung, das Produkt und/ oder der angebotene Service besonders herausragend für den russischen Markt sind. Aussteller, die an der Auszeichnung teilnehmen, sollten, falls vorhanden, den Veranstaltern neben der Anmeldung auch einen Nachweis vorlegen, welcher die Patentreinheit des eingereichten Produkts bestätigt (z.b. Kopie des Qualitätszertifikats, Patenturkunde). Darüber hinaus trägt der Aussteller die volle Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Patentschutz entsprechend dem Punkt 14 der Ausstellungsordnung vom Die Anmeldeunterlagen müssen plausibel und nachvollziehbar begründen, wie die eingereichten wissenschaftlichen Entwicklungen/ Produkte / der Service die unter Punkt 4 genannten Kriterien erfüllt. Für die Anmeldung ist der vorgedruckte, diesen Bestimmungen beigefügte Anmeldeschein zu verwenden. Für jedes Produkt ist ein eigenes Formular auszufüllen. Die Anmeldung muss für die zuständigen Kommissionsmitglieder in dreifacher Ausführung vorliegen. Für Anmeldungen zu Best Scientific Development und

6 6 Best Product Awards müssen zusätzlich Bilder, Skizzen und Prospekte in der entsprechenden Anzahl beigelegt werden. Es werden nur Anmeldungen akzeptiert, die in Englisch und Russisch formuliert sind und von Ausstellern der Ausstellung AgroFarm eingereicht werden. Internationale Aussteller senden ihre Anmeldung an DLG International GmbH Ghenadie Mindru Eschborner Landstraße 122, Frankfurt am Main, Germany Tel: ; Fax: Aussteller aus dem russischsprachigen Raum senden ihre Anmeldung an OAO GAOVVC All-Russian Exhibition Centre Prospect Mira, Pavilion 63, Office Moskau, Russland Tel/ Fax: +7 (495) ; +7 (499) Zur Illustration in den Druckmedien und im Internet muss Bildmaterial des zu prämierenden Produkts in bester Qualität (mind. 300 dpi) in elektronischer Form mit eingereicht werden, das veröffentlicht werden darf. Da dieses Bildmaterial bei einer Prämierung im Internet und in den Druckmedien der AgroFarm verwendet wird, sind die Publikations- und Reproduktionsrechte für dieses Bildmaterial an die Veranstalter der AgroFarm zu übertragen. Die Aussteller müssen sicherstellen, dass für die eingereichten Anmeldungen Urheberrechte geschützt und relevante Patente registriert sind. Die Veranstalter sichern zu, alle eingereichten vertraulichen Unterlagen auch vertraulich zu handhaben und nur zur Prüfung and die Experten weiterzugeben. Die Kommissionsentscheidung mit der Prämierungsbegründung wird spätestens zwei Wochen vor dem Ausstellungsbeginn an die Öffentlichkeit weitergegeben. 6 Anmeldeschluss Die kompletten Anmeldeunterlagen müssen bis zum 22. November 2013 an eine der im Punkt 5 genannten Kontaktpersonen eingereicht werden. Es gilt die Ausschlussfrist. Nach dem Anmeldeschluss eingehende, unvollständig ausgefüllte Anmeldeunterlagen werden zur Beurteilung nicht zugelassen. 7 Grundsätze des Prüfens Für die Beurteilung von wissenschaftlichen Entwicklungen, Produkten und Service berufen die Veranstalter eine Kommission aus anerkannten Experten und Praktikern für die unter Punkt 3.2 aufgeführten Fachgebiete ein. Die Kommission genügt strikt folgenden Kriterien: - Unabhängigkeit und Neutralität

7 - Kompetenz zur Beurteilung der Produkte und des Service - Praxisbezug 7 Die Kommission nimmt ihre Beurteilung anhand der eingereichten Unterlagen gemäß den unter Punkt 5 aufgeführten Kriterien vor. 8 Vergabe der Auszeichnung Die Entscheidung über Auszeichnung fällt gemäß den unter Punkt 5 aufgeführten Bewertungsrichtlinien und den unter Punkt 7 aufgeführten Grundsätzen des Prüfens. Die Entscheidung der Kommission ist endgültig. Im Falle einer Nicht- Auszeichnung ist die Kommission nicht verpflichtet, dem Aussteller Gründe für die Ablehnung zu liefern. Details bleiben streng vertraulich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Preisträger erhalten für jedes ausgezeichnete Produkt oder jede wissenschaftliche Entwicklung, bzw. Service: - eine Urkunde und einen Pokal - ein Schild im DIN A2 Format, das während der Ausstellung auf dem Firmenstand platziert wird und somit die Firma/Organisation bzw. die ausgezeichneten Produkte/wissenschatlichen Entwicklungen besonders hervorhebt - eine besondere Kennzeichnung der ausgezeichneten Firma/Organisation im Katalog (Darstellung der Auszeichnung neben dem Firmennamen auf dem Ausstellungsplan) - eine Beschreibung der ausgezeichneten wissenschaftlichen Entwicklungen/Produkten/ des Service im offiziellen Katalog der Ausstellung unter der Rubrik AgroFarm Best Awards - eine Kennzeichnung der ausgezeichneten Firma/Organisation im Wegweiser der Ausstellung (Darstellung der Auszeichnung neben dem Firmennamen auf dem Ausstellungsplan) - eine Einfügung der Firmen-/Organisationsnamen und ausgezeichneten wissenschaftlichen Entwicklungen/Produkten/Service im Wegweiser der Ausstellung unter der Rubrik AgroFarm Best Awards - Veröffentlichung der Information über die ausgezeichneten wissenschaftlichen Entwicklungen/Produkte/Service in drei Sprachenversionen auf der AgroFarm Homepage unter der Rubrik AgroFarm Best Awards 9 Verleihung der Auszeichnung Die Verleihung der AgroFarm Best Awards findet publikumswirksam im Rahmen der Eröffnung der AgroFarm statt.

8 8 10 Veröffentlichung Die Namen der Preisträger und ihrer ausgezeichneten wissenschaftlichen Entwicklungen/Produkte bzw. eine kurze Beschreibung des ausgezeichneten Service werden durch die Veranstalter in der Fachpresse, auf den AgroFarm Internetseiten, im Katalog und im Wegweiser der Ausstellung AgroFarm veröffentlicht. Ein Anspruch auf diese Veröffentlichung besteht nicht. Im AgroFarm Katalog und auf den Internetseiten werden die ausgezeichneten wissenschaftliche Entwicklungen/Produkte/der ausgezeichnete Service mit Begründungstext dargestellt, in dem ihre besondere Qualitäten hervorgehoben werden. 11 Werbung für die ausgezeichneten wissenschaftlichen Entwicklungen/Produkte/ den ausgezeichneten Service Die vom Aussteller selbst betriebene Werbung der ausgezeichneten wissenschaftlichen Entwicklungen/Produkten/ des ausgezeichneten Service ist freiwillig und zulässig mit - der Urkunde - dem Pokal - Abbildungen des Awardzeichens (farbig oder schwarz-weiß) - dem Auszeichnungs-Schild in DIN A2 zum Hervorheben der wissenschaftlichen Entwicklungen/des Produkts/ Services am Stand - textlichen Hinweisen auf die Auszeichnung (z.b. in Pressetexten oder Werbeanzeigen) 12 Zulässige Arten des Einsatzes Bilder des Awardzeichens dürfen in allen Größen abgebildet werden, wobei das Verhältnis von Breite und Höhe gleich bleiben muss. Veränderungen, insbesondere textliche oder farbliche sind nicht zulässig. Die Herstellung von Duplikaten ist nicht zulässig. Duplikate können nur von den Veranstaltern bezogen werden, sie tragen den Hinweis Duplikat. Die Awardzeichen und Award-Schilder können in Form der vierfarbigen Abbildung und in schwarz-weiß als Datensatz bei den Veranstaltern abgerufen werden. 13 Werbebestimmungen Die Werbung mit den Awardzeichen und textlichen Hinweisen auf die Auszeichnung ist nur in enger Verbindung mit der Nennung der ausgezeichneten wissenschaftlichen Entwicklung/des ausgezeichneten Produkts/Services gestattet. Es muss genau ersichtlich sein, bei welcher Ausstellung und aufgrund welcher Eigenschaften die wissenschaftliche Entwicklung/das Produkt/der Service ausgezeichnet wurden. Dabei ist insbesondere auch das Jahr der Auszeichnung zu nennen. Die Werbedauer ist unter Angabe des Auszeichnungsjahres dem Preisträger überlassen.

9 9 14 Ausschließlichkeit und Absenderangabe Es darf nur für die ausgezeichneten wissenschaftlichen Entwicklungen/ausgezeichnete Produkte/den ausgezeichneten Service geworben werden. Der Preisträger muss dabei immer ersichtlich sein. 15 Irreführungsverbot Bei den Werbemaßnahmen ist darauf zu achten, dass alles vermieden wird, was zu irreführenden Auffassungen Anlass geben kann. Alle Angaben müssen dem Wettbewerbsrecht entsprechen. Die Verantwortung hierfür trägt allein der Aussteller oder dessen Rechtsnachfolger. 16 Aberkennung der Auszeichnung Die Veranstalter behalten sich vor, die verliehene Auszeichnung abzuerkennen, wenn der Preisträger nicht den Tatsachen entsprechende Angaben bezüglich der wissenschaftlichen Entwicklungen/des ausgezeichneten Produkts/Services gemacht hat oder schwere Verstöße gegen die Werbebestimmungen (siehe Punkt 11 15) vorliegen. 17 Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen, ausgeschlossen. 18 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus den Auszeichnungs- und Prüfbestimmungen ergeben und die nicht durch zweiseitige Verhandlungen beigelegt werden können, unterliegen dem Arbitragegericht der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation entsprechend der russischen Gesetzgebung. 19 Schlussbestimmung Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular sind die Auszeichnungs- und Prüfbestimmungen nebst Anlagen in der jeweils gültigen Fassung für den Aussteller rechtsverbindlich.

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