Thema Die Stellung der Berliner Bankgesellschaft im Wettbewerb der Banken

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1 Seminararbeit im Sommersemester 2002 Lehrstuhl für Privatrecht, insbes. Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. H.-W. Micklitz, Universität Bamberg Thema Die Stellung der Berliner Bankgesellschaft im Wettbewerb der Banken Erstellt von Andreas Bletschacher

2 2 INHALT 1. Das Bankensystem in Deutschland Die Sparkassen Begriffliche Definition Das Regionalprinzip Der öffentliche Auftrag Die Aufgaben der Sparkassen heute Sparsinn der Bevölkerung Günstige örtliche Kreditvergabe und allgemeine Versorgungsfunktion Hausbankfunktion Die Wettbewerbskorrekturfunktion Die Landesbanken Die drei Funktionen der Landesbanken Die Aufgaben der Landesbanken innerhalb der Sparkassenorganisation Die anderen Banken und der Wettbewerb auf dem Bankenmarkt Die Privatbanken Die Genossenschaftsbanken Der Wettbewerb im Bankenmarkt Die BGB im System der Banken der BRD Die Struktur der BGB Die einzelnen Marktsegmente der BGB Die Chronologie der Krise und Erläuterungen der Europäischen Kommission zu den Umstrukturierungsmaßnahmen der BGB Anstaltslast und Gewährträgerhaftung Definition der Anstaltslast Definition der Gewährträgerhaftung Sparkassen und Landesbanken als wirtschaftliche Einheit Die Begünstigung durch A+G Bessere Ratings und bessere Refinanzierungsmöglichkeiten Ausschluß der Insolvenzfähigkeit Größere Gewinnspannen Begünstigung bei der Einlagensicherung Situation in der BGB Die Abschaffung der Gewährträgerhaftung und die Zukunftsperspektiven... 23

3 3 1. Das Bankensystem in Deutschland 1.1 Die Sparkassen Begriffliche Definition Sparkassen sind keine Banken, sondern werden als Kreditinstitute bezeichnet. Es gibt keine Legaldefinition des Begriffes Sparkasse, aber eine durch Rechtsprechung bekräftigte Definition von Schlierbach, wonach die Sparkasse ein öffentlich- rechtliches Unternehmen mit lediglich sekundärem Gewinnstreben sei Das Bankensystem in Deutschland beruht auf drei Säulen: Neben den Privat- und Genossenschaftsbanken bestehen die öffentlich-rechtlichen Kredit- Institute, insbesondere die Sparkassen und Landesbanken. Anteilseigner der öffentlich-rechtlichen Banken sind Gebietskörperschaften ( also zum Beispiel Bundesländer, Gemeinden oder Sparkassenverbände selbst ). Die öffentlich-rechtlichen Banken sind für die privaten Banken in Deutschland ein äußerst harter Konkurrent, da es die Rechtsform dieser Unternehmen nicht erlaubte, dass diese aufgekauft oder fusioniert werden. Die Sparkassenfinanzgruppe Deutschland gehört zu den größten Bankengruppen der Welt. Sie besteht aus 562 Sparkassen, 12 Landesbanken, 12 Landesbausparkassen und 37 öffentlichen Versicherer. (Geschäftsvolumen im Bankenbereich: 2,4 Billionen Euro bei Sparkassen und Landesbanken) 1 1

4 Das Regionalprinzip Die Sparkassen in Deutschland sind gemäß dem Regionalprinzip geordnet. Das bedeutet, das die jeweiligen Filialen der Sparkassenorganisation nur im Gebiet ihrer Errichtungskörperschaft tätig sein sollen. 2 Wettbewerb innerhalb der Sparkassenorganisation ist somit bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen, die Sparkassen werden künstlich voneinander getrennt. Es ist nicht, wie in Großbritannien bereits geschehen, möglich, einen oligopolistischen Markt einiger weniger Geschäftsbanken aufzubauen. Das Regionalprinzip ist ebenso wie die Gewährträgerhaftung und Anstaltslast eine freiwillige Gestaltungsentscheidung des Gesetzgebers Der öffentliche Auftrag In letzter Zeit wird darüber diskutiert, ob der öffentliche Auftrag der Sparkassen heutzutage denn überhaupt noch existent sei. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1994 fest, dass sich am öffentlichen Auftrag der Sparkassen auch durch die teilweise Angleichung der Sparkassen an die privaten Geschäftsbanken nichts geändert habe. Problem ist es hierbei für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, einerseits ihren öffentlichen Auftrag, auf der anderen Seite aber auch die Einhaltung des Grundsatzes der Rentabilität zu erfüllen, sie sollen also aufgaben- und gewinnorientiert tätig sein ( sogenannter Dualismus zwischen Aufgabenerfüllung und Rentabilität). 4 Der in den Gesetzen festgelegte Dualismus kann nur so verstanden werden, dass die Rentierlichkeit den Umfang der Aufgaben bestimmen soll. 5 Die Verfassungsgerichte halten die Unterordnung des Gewinnstrebens unter die öffentlichgemeinwohlorientierte Zielsetzung der Geschäftstätigkeit, das heißt, das Verbot, die Gewinnerzielung und Maximierung zum hauptsächlichen Ziel der Geschäftstätigkeit zu machen, als entscheidenden Aspekt. 2 Beschwerde gegen West LB S.10 unter: 3 Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S.30 5 Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S.32

5 5 Bei der Diskussion um den öffentlichen Auftrag lassen sich zwei Topoi erkennen, die sich als Intransigenzproblem und als PR-Problem bezeichnen lassen können. Das Intransigenzproblem erfordert die permanente Überprüfung, wie weit die mit dem öffentlichen Auftrag verbundenen Verpflichtungen auch wirklich erfüllt werden. Das PR-Problem meint die Probleme bei der Artikulation des öffentlichen Auftrags, diesen glaubhaft zu machen einerseits gegenüber dem Gewährträger, andererseits aber auch gegenüber der Öffentlichkeit Die Aufgaben der Sparkassen heute Sparsinn der Bevölkerung Eine fast durchwegs normierte Aufgabe der Sparkassen ist es, den Sparsinn der Bevölkerung zu wecken und zu fördern. Die Idee einer Sozialfürsorge durch öffentliche Kreditinstitute sei jedoch überholt, da nach volkswirtschaftlichen Untersuchungen der Sparsinn der deutschen Bevölkerung schon ausreichend ausgeprägt sei und nicht mehr besonders gefördert werden müsste. 7 So wies Deutschland zum Beispiel im Jahre 1996 eine vergleichsweise hohe Sparquote von 11,6 % (Anteil am Haushaltseinkommen) auf. 8 Außerdem gibt es in der BRD seit den siebziger Jahren ein Einlagenversicherungssystem, dem nahezu alle Privatbanken angehören. Der Spargroschen von Kleinanlegern ist damit auch bei Privaten sicher aufgehoben. Entsprechendes gilt für das eigenverantwortliche Handeln der Jugend in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Diese Aktivitäten werden im privaten Bankgewerbe mit der gleichen Intensivität ausgeübt, da Jugendliche die Kundschaft von morgen sind. Bei den Privatbanken sind die Bemühungen um die Jugend nur nicht Bestandteil eines öffentlichen Auftrags, sondern ein wichtiges Element des Marketing. 6 Karl-Heinz-Schrenker, Dissertation: Sozialwissenschaftliches Wissen in der Praxis 7 Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S.26 8 Beschwerde gegen West LB S.17 unter:

6 Günstige örtliche Kreditvergabe und allgemeine Versorgungsfunktion Mit dieser Aufgabe soll die Kreditversorgung auch in Krisenzeiten sichergestellt sein für den Mittelstand und die ärmere Bevölkerungsschicht. 9 Diese sollten nämlich nicht nur den ausschließlich gewinnorientierten Privatbanken gegenüberstehen. Auch diese Aufgabe hat an Bedeutung verloren, da Deutschland im europäischen Vergleich für overbanked gehalten wird. 10 Außerdem hat die Versorgungsfunktion an Bedeutung verloren, seitdem sich die Sparkassen zunehmend auf andere Gebiete als die Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen konzentrieren. Die Sparkassen aquirieren in den letzten Jahren vermehrt kommerzielles Auslandsgeschäft, verkaufen Eigenemmisionen, Wertpapiere und Aktien, Immobilienfonds, steuersparende Anlagen und hochspekulative Papiere ( so zum Beispiel Optionsscheine) und kümmern sich in zunehmendem Maße um das Kundensegment der vermögenden Privatkunden Hausbankfunktion Die Sparkassengesetze der Länder weisen den Sparkassen die Aufgabe zu, den Kreditbedarf ihres Gewährträgers zu befriedigen. 11 Kreditversorgung, Zahlungsverkehr und die Abwicklung von Förderprogrammen können ebenso von privaten Instituten wahrgenommen werden. Es muss allerdings ergänzt werden, dass die Sparkassen mit ihren Girozentralen bei den Krediten an Kommunen immer noch einen Marktanteil von circa 61% besitzen. Dagegen hat das Land Berlin zum Beispiel keine Hausbank: Im Massen-Zahlungsverkehr werden Konten bei der Sparkasse, der Berliner Bank und der Postbank angegeben. Bei anderen Geldgeschäften wird das Institut gewählt, das die 9 Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S Beschwerde gegen West LB S.18 und 19 unter: 11 Beschwerde gegen West LB S.20 unter:

7 7 günstigsten Konditionen bietet. So wurde auch der größte Teil der Kommunalkredite nicht bei der Berlin HYP, sondern bei Banken aus dem übrigen Bundesgebiet aufgenommen Die Wettbewerbskorrekturfunktion Es ist ausdrücklich normiert in einigen Sparkassengesetzen, dass Sparkassen eine wettbewerbspolitische Korrekturfunktion ausüben sollten. 13 Dies bedeutet, dass Sparkassen auch in weniger gewinnbringenden Bereichen und losgelöst von jeweils eigenen Interessen eine ausreichende Kredit- und Geldversorgung und den Bankenwettbewerb durch eine mehr aufgabenorientierte Tätigkeit beleben sollten. Die Koexistenz öffentlicher und privater Kreditinstitute soll ein ausbalanciertes System von Gruppen von Kreditinstituten garantieren, die nach verschieden Prinzipien arbeiten. Diese Korrekturfunktion ist europarechtlichen Bedenken ausgesetzt, in Art. 3 lit.g EG heißt es zum Beispiel, das sich der gemeinsame Markt frei entfalten solle. 1.2 Die Landesbanken Die drei Funktionen der Landesbanken Die Landesbanken zählen zusammen mit den Sparkassen zum öffentlich-rechtlichen Bankensektor, siehe z.b. 2 Abs. 1 S.1 LBankG Berlin. Organisation, Aufgaben und Befugnisse sind in den Sparkassengesetzen der Bundesländer oder in speziellen Errichtungsgesetzen geregelt. Die Landesbanken üben vor allem 3 Funktionen aus: Sie fungieren als Sparkassenzentralbanken, haben die Funktion einer Staatsbank inne und sie betätigen sich auch noch als gewöhnliche Geschäftsbanken. Als Sparkassenzentralbanken sind sie Verrechnungsstelle des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und verwalten gleichzeitig die Liquiditätsguthaben der Sparkassen. Manche Bausparkassen Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S.28

8 8 betreiben auch das Bausparkassengeschäft, vgl. 3 Abs. 3 LBankG Berlin. 14 Zudem werden die Landesbanken in den Gebieten tätig, in denen es den Sparkassen aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht erlaubt ist. In der Eigenschaft als Staatsbank unterstützen die Landesbanken die jeweiligen Gebietskörperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben. Im Tätigkeitsfeld als gewöhnliche Geschäftsbanken überwiegt das Geschäft mit Großkunden, die Landesbanken verfügen über kein eigenes Filialnetz Die wichtigste Refinanzierungsquelle für Landesbanken ist der Erlös aus dem Kauf von Schuldverschreibungen Die Aufgaben der Landesbanken innerhalb der Sparkassenorganisation In vielen Bundesländern ist die Zusammenarbeit zwischen Sparkassen und Landesbanken gesetzlich vorgeschrieben. Die beiden treten meist unter der allgemeinen Bezeichnung Sparkassen-Finanzgruppe auf. Zum Jahresende 2000 wiesen diese beiden Institutsgruppen 36 Prozent des Geschäftsvolumens aller Kreditinstitute in Deutschland ( ohne Bausparkassen ) auf sich. 15 Der deutsche Sparkassen- und Giroverband ( DSGV) vertritt die Interessen der Sparkassen- Finanzgruppe und legt die strategische Ausrichtung fest. Zugunsten der Sparkassen verzichten die Landesbanken auf ein eigenes Filialnetz. Die Sparkassen kümmern sich vorwiegend um die Privatkunden und den Mittelstand, während bei den Landesbanken das Hauptaugenmerk auf Großkunden und dem Auslandsgeschäft liegt. Die Sparkassen können aber ihren Kunden zum Beispiel trotzdem Bankleistungen mit Auslandsbezug anbieten, da ihnen diese durch den Verbund mit den Landesbanken zur Verfügung gestellt werden. Die Landesbanken können aber auch im Umkehrschluss von den Sparkassen profitieren, indem sie den Landesbanken zum Beispiel als Vertriebspartner für Bankdienstleistungen zu Verfügung stehen. 14 Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S

9 9 Landesbanken und Sparkassen könne man also durchaus als unternehmerische Einheit ansehen Die anderen Banken und der Wettbewerb auf dem Bankenmarkt Die Privatbanken Die Legaldefinition einer Bank findet sich in 1 KWG: Banken sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben. Bankgeschäfte sind unter anderem Kredit-, Diskont-, Einlagen- und Girogeschäfte. Ingesamt gibt es vier große Privatbanken in Deutschland: Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, die Commerzbank AG, die Deutsche Bank AG sowie die Dresdner Bank AG. Es gibt zusammen 270 Kreditinstitute 17, die sich dem Bankenverband angeschlossen haben und die in intensivem Wettbewerb untereinander stehen. Dieser Verband setzt sich zusammen aus den vier Großbanken, den Regionalbanken ( zu denen auch die Bankgesellschaft Berlin AG zählt), den Privatbankiers, Hypothekenbanken, den Instituten mit Sonderaufgaben und den Auslandsbanken Die Genossenschaftsbanken Genossenschaftsbanken sind Banken in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Auch sie gehören zu den privaten Universalbanken, unterscheiden sich aber in ihrer Rechtsform von den anderen privaten Kreditinstituten 18. Durch den Auftrag, ihre Mitglieder zu fördern, ist die Gewinnausschüttung auf die Geschäftsanteile der Mitglieder möglichst hoch. Die Gruppe der Genossenschaftsbanken ist zwar überregional strukturiert, besteht aber aus einzelnen unabhängigen genossenschaftlichen Kreditinstituten, im Wesentlichen den Volksund Raiffeisenbanken. 16 Beschwerde gegen West LB S.31 unter:

10 Der Wettbewerb im Bankenmarkt Innerhalb der Sparkassenorganisation und zwischen den Genossenschaftsbanken kann man praktisch keinen Wettbewerb beobachten. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass sich sowohl die Sparkassen als auch die Genossenschaftsbanken überwiegend am Regionalprinzip festgehalten haben.. 19 Im Gegensatz hierzu stehen die privaten Kreditinstitute nicht nur mit öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken, sondern auch untereinander in harter Konkurrenz. In Anbetracht dieser Wettbewerbssituation versuchen die privaten Banken, die öffentliche Rechtsform von Sparkassen und Landesbanken in Frage zu stellen. Der Wettbewerb im Bankenmarkt hat sich in letzter Zeit zunehmend verschärft. Die Privatbanken wollen die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute auch mit Hilfe der Kommision aus dem Markt verdrängen oder zumindest schwächen. Hierzu wird zum einen der Versuch unternommen, den öffentlichen Banken den Zugang zum Eigenkapital zu erschweren, zum anderen, die Europäische Kommission zu instrumentalisieren, um die öffentlichen Banken als einen lästigen Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Kreditinstitute Institutsgruppen nach Anzahl Kreditbanken 192 Landesbanken 12 Sparkassen 578 Kreditgenossenschaftsbanken Zweigstellen Banken ausländischer 91 Hypotheken- Schiffspfandbriefbanken und 27 Bausparkassen Beschwerde gegen West LB S.9 unter:

11 11 Kreditinstitute Sonderaufgaben mit 16 Bürgschaftsbanken 26 Wohnungsunternehmen Spareinrichtung mit 38 Kapitalanlagegesellschaften 78 Sonstige Kreditinstitute 18 Gesamtzahl Nachrichtlich: Wertpapierhandelsbanken zum 31. August Quelle: Quelle: Die BGB im System der Banken der BRD

12 Die Struktur der BGB Der deutsche Bank- und Finanzkonzern ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft organisiert. Mit knapp 81% ist das Land Berlin der größte Anteilseigner, andere wichtige Anteilseigner sind die im öffentlichen Besitz befindliche Norddeutsche Landesbank mit 10,88%, die Parion Versicherungsgruppe mit 2,27%, 5,93% befinden sich im Streubesitz 20. Der BGB-Konzern umfasst zwei Haupttochterunternehmen, zum einen die Landesbank Berlin, an der die BGB eine atypische stille Beteiligung hält (wirtschaftliche Eigentümerschaft:100%), zum anderen die Aktiengesellschaft Berlin Hyp, mit einer Beteiligung von 87,6%. Es gibt in der BGB keine Sparkasse im eigentlichen Sinne, sondern sie existieren nur noch als Marken. So umfasst die BGB folgende Marken: Berliner Sparkasse, Landesbank Berlin, Weberbank, Berliner Bank, Berliner Hyp und Allbank. Im Ausland tätig ist die BGB mit ihren Zweigstellen in England, Irland und Polen. Die Gesellschaftsstruktur des Konzerns 20

13 13 Quelle: Die einzelnen Marktsegmente der BGB Der Konzern ist vor allem in 3 verschiedenen Marktsegmenten tätig: 21 Im Retailbanking, also im Anlagengeschäft und bei Unternehmensgründungen in der Hauptstadt und in seiner Umgebung. Im Wholesalebanking ist der Konzern ein Anbieter von verschiedenen Bankprodukten ( zum Beispiel im Aktiengeschäft). Und zu guter letzt ist die BGB auch noch im Immobiliengeschäft tätig geworden, das auf den erwarteten Bau-Boom in Berlin und den neuen Ländern gründen sollten. Damit hat sich der Konzern, worauf später noch näher eingegangen wird, völlig verspekuliert. Ende 2000 hatte der Konzern einen innerdeutschen Marktanteil von 3%. 21

14 Die Chronologie der Krise und Erläuterungen der Europäischen Kommission zu den Umstrukturierungsmaßnahmen der BGB Für einen Überblick über die Umstände, die zu der wirtschaftlichen Schieflage der Bankgesellschaft Berlin geführt haben sowie zu der ersten Rettungsbeihilfe des Landes Berlin im Jahr 2001 und deren vorläufiger Genehmigung durch die Europäische Kommission wird auf die chronologische Übersicht sowie auf die Seminararbeiten von R. Steinert und J. Rosenkranz verwiesen. 2. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung 2.1 Definition der Anstaltslast Diese beinhaltet die Pflicht des öffentlich-rechtlichen Trägers einer rechtsfähigen Anstalt, deren Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen und zu diesem Zweck insbesondere finanzielle Zuwendungen zu tätigen, wenn dies zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Bei der Anstaltslast handelt es sich um eine einseitige Verpflichtung, die jeweilige Anstalt hat kein subjektives Recht darauf, finanziell unterstützt zu werden vom Anstaltsträger. 22 Diesen Aspekt gilt es auch bei der beihilfenrechtlichen Betrachtung öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute zu berücksichtigen, da er die praktische Bedeutung der Beistandspflicht relativiert. Wenn eine Sparkasse oder Landesbank also wirtschaftlich unrentabel ist, kann sie durchaus von dem Anstaltsträger geschlossen oder mit anderen Instituten fusioniert werden. Die Dauersubventionierung einer defizitär arbeitenden Sparkasse oder Landesbank ist bereits nach geltendem Recht unzulässig. Die Anstaltslast bildet für den Gläubiger nur einen mittelbaren Anspruch, sie begründet nur im Innenverhältnis Verpflichtungen. Es enthalten auch nicht alle einzelnen Sparkassengesetze der Bundesländer eine Legaldefinition der Anstaltslast. 22 ZBB 2/01

15 Definition der Gewährträgerhaftung Die Gewährträgerhaftung ist in jeden einzelnen Sparkassengesetzen der Bundesländer normiert wurde sie entwickelt als Folge der Befürchtung, dass das Sparkassenvermögen auch für Verbindlichkeiten der Kommune herangezogen werden könnte. Die Gewährträgerhaftung ist eine akzessorische Haftung 23, das heißt, das sie nur eingreift, wenn der Gläubiger einen unmittelbaren und unbeschränkten Anspruch gegen den Anstaltsträger auf Erfüllung seiner Forderung gegen die Sparkasse oder Landesbank hat. Die Haftung des Anstalts- bzw. Gewährträgers ist also subsidiär, das bedeutet, das sie nur eingreift, wenn der Gläubiger eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes aus dessen Vermögen keine Befriedigung mehr erlangen kann. Dieser Fall ist in Deutschland bisher noch niemals in Anspruch genommen worden. 24 Dabei muss der Gläubiger allerdings alles Mögliche und Zumutbare tun, um Befriedigung vom Hauptschuldner zu verlangen, bevor er sich an den Bürgen halten kann. 25 Bei näherer Kennzeichnung der Subsidiaritätsklausel wird häufig der Begriff der Ausfallbürgschaft verwendet. Bei einer solchen Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, dem Gläubiger nur für den endgültigen Ausfall der Hauptforderung einzustehen. 2.3 Sparkassen und Landesbanken als wirtschaftliche Einheit Die enge Verknüpfung der beiden Institutsgruppen begründet sich vor allem durch die Funktion der Landesbank als Sparkassenzentralbank. Die Abhängigkeit der beiden Institute lässt sich auch durch die Refinanzierung der Landesbanken mittels der Sparkassen aufzeigen. Das Verhältnis der beiden zueinander und die horizontale und vertikale Arbeitsteilung sind teilweise sogar gesetzlich normiert. Es gibt keinen Wettbewerb zwischen den beiden Instituten, sie treten auf dem Markt auf wie ein einziges Unternehmen. 23 Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S Martin Ehlers, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, Heft 6/ Jarass, zur Subsidiarität der Gewährträgerhaftung bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten

16 16 Man kann daraus folgern, das Sparkassen und Landesbanken als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind und dies bedeutet wiederum, dass beide Institutsgruppen einheitlich für den Beihilfetatbestand ( wird später erläutert) zu betrachten sind Die Begünstigung durch A+G Bessere Ratings und bessere Refinanzierungsmöglichkeiten 27 Mit Ausnahme der Landesbanken Berlin und Sachsen verfügen alle Landesbanken in Deutschland über ein Long-Term Rating der höchsten ( Triple-A) und zweithöchsten Kategorie, während die vier großen Sparkassen in Deutschland nur in der zweiten und dritten Kategorie liegen. Alle großen Kreditinstitute unterziehen sich einer Bewertung, durchgeführt durch internationalen Rating-Agenturen wie Moody`s, Standard & Poor s und Fitch IBCA. Bewertet werden zum einen die langfristigen Verbindlichkeiten (Long-Term beziehungsweise Credit-Rating) und zum anderen die rein bankbetriebliche Leistungsfähigkeit (Finanzstärke bzw.standalone-rating). Staatliche Garantien und institutionelle Absicherungen werden beim Long-Term-Rating untersucht. Das hohe Long-Term-Rating der Landesbanken beruht alleine auf der erstklassigen Bonitätsbewertung des Bundes, des betreffenden Landes oder der Kommunen als Anstaltsträger, die kraft ihrer Steuerhoheit praktisch unbegrenzte Bonität genießen. Aus der guten Bewertung beim externen und internen Ratings ergeben sich für die Landesbanken und Sparkassen auch Refinanzierungsvorteile. Die wichtigsten Refinanzierungsinstrumente für Kreditinstitute sind Schuldverschreibungen und Interbankenkredite, sowie das Derivategeschäft. Anleger und Gläubiger von öffentlich-rechtlichen Banken würden höhere Risikoprämien verlangen, wenn die öffentliche Haftungsübernahme nicht existieren würde. 26 Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S Zusammenfassung Handelsblatt Juli 2000 unter:

17 17 Diese Refinanzierungsvorteile aufgrund von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung führen zu einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Kreditinstituten in der EU. Durch die Refinanzierungsvorteile haben öffentlich-rechtliche Kreditinstitute die Möglichkeit, ihren Kunden attraktivere Konditionen anzubieten als die privaten Banken und damit ihr Geschäftsvolumen zu deren Lasten auszubauen. Insbesondere bei Konsortialkrediten und bei der Finanzierung von Gemeinden kann die Sparkassenorganisation im EU-Land wesentlich günstigere Konditionen als ihre privaten Wettbewerber anbieten. Durch die Vorteile im Wettbewerb können die öffentlich-rechtlichen Institute den deutschen Bankenmarkt abschotten gegenüber ausländischen Bankinstituten, so betrug der Marktanteil ausländischer Banken im Jahr 2000 circa 5%, darüber hinaus haben sie dann aber auch Vorteile bei der Expansion in andere Länder Ratings Bankgesellschaft Berlin Moody's A2 A1 FITCH A+ AA- EMTN-Programm der BGB Moody's Aa3 Aa2 Finance (Ireland) plc FITCH AAA AAA Landesbank Berlin Moody's Aa3 Aa2 FITCH AAA AAA Öffentliche der Landesbank Berlin Öffentliche der BerlinHyp Pfandbriefe Pfandbriefe Moody's Aaa Aaa S & P AAA AAA Quelle: Ausschluß der Insolvenzfähigkeit

18 18 Sparkassen und Landesbanken können nicht insolvent gehen. Dadurch sind sie natürlich begünstigt gegenüber anderen Banken. Der Ausschluss der Insolvenzfähigkeit hat eine weitgehendere Wirkung als eine Bürgschaftsübernahme, da dieser ungeachtet des Grundes ihres Anspruchs und dessen Höhe in Anspruch genommen werden kann. Die unbeschränkte Haftung der öffentlichen Hand ermöglicht den Banken nicht nur den Ausschluss vom Konkurs, sondern auch die Fortführung aller Geschäfte. In den Augen der Kommision ist diese Tatsache eine staatliche Beihilfe, da sich der Gläubiger wegen der garantierten Befriedigung in größerer Sicherheit wiegen kann als bei Privatbanken Größere Gewinnspannen Durch die günstigeren Refinanzierungsbedingungen ergeben sich auch größere Gewinnspannen, die sich auf den erzielten und dann thesaurierten Gewinn auswirken. Damit entseht vermehrt Eigenkapital, was wiederum die Ausweitung des Aktivgeschäfts ermöglicht und mithin zu weiter steigenden Gewinnen führt. Der Wert dieser Spirale aus ständig zuwachsendem Eigenkapital ist allerdings nicht genau zu beziffern. Die Landesbanken und Sparkassen bilden ihr Eigenkapital nahezu ausschließlich aus thesauriertem Gewinn, um die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. In den Jahren 1996 und 1997 zum Beispiel haben die Sparkassen bei 4 Milliarden DM Überschuss nur 80 Millionen an ihre Gewährträger ausgekehrt und den Rest thesauriert. 28 Sie unterliegen keinem Ausschüttungszwang, was einen weiteren erheblichen Wettbewerbsvorteil bedeutet. Die Haftung der Gewährträger ermöglicht es den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten auch, eine riskantere Geschäftspolitik zu betreiben und damit ihre Marktanteile auszuweiten. 28 Kinzl, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, S.31

19 Begünstigung bei der Einlagensicherung Das Sicherungssystem der öffentlich-rechtlichen Banken hat einen subsidiären Charakter. So wird zum Beispiel eine finanzielle Schieflage nicht ausschließlich durch Sicherungssysteme, sondern durch öffentliche Haushalte und damit durch den Steuerzahler ausgeglichen. Dies bedeutet eine Bestandsgarantie für das einzelne Kreditinstitut. 29 Vor allem die Landesbanken haben damit auch Vorteile im Auslandsgeschäft, da sie das Exportverbot indirekt umgehen können. Dieses Verbot beinhaltet, das private und öffentliche Banken nach Art. 4 Abs. 1 Einlagensicherungsrichtlinie Kunden ihrer Zweigstellen in anderen Mitgliedsstaaten keine höhere Einlagensicherung bieten als dort ansonsten gewährt wird. Trotzdem bietet die Gewährträgerhaftung der deutschen Anstaltsträger den Einlegern von Zweigstellen der öffentlichen Banken im Ausland ja vollen Schutz Situation in der BGB 30 Die Frage, ob und welche Teile der Bankgesellschaft Berlin insolvent gehen können, ist sehr schwer zu beantworten. Noch am einfachsten zu beantworten ist sie wohl noch für die Sparer, die insgesamt 13,5 Milliarden Euro beim Konzern angelegt haben: Die Berliner Bank, die ungefähre Spareinlagen in Höhe von 7 Milliarden Euro aufzuweisen hat, ist durch die Einlagensicherungsfonds der privaten Banken abgesichert. Der so genannte Feuerwehrfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) garantiert den meisten Kunden einer Privatbank in Deutschland die vollständige Entschädigung für ihrer Guthaben. Gegründet wurde der Einlagensicherungsfond aufgrund einer der größten Bankenkrisen der Nachkriegsgeschichte, nämlich dem Zusammenbruch der Herstatt-Bank im Jahre Der Einlagensicherungsfonds würde daraufhin natürlich versuchen, das Geld seinerseits wieder vom Land Berlin zurückzuholen. 29 Beschwerde gegen West LB S.65 unter:

20 20 Das Geld für die Sparbuchbesitzer der Sparkasse müsste auf jeden Fall das Land Berlin aufbringen. Das Land Berlin muss auch den weiteren Betrieb der Berliner Landesbank und Sparkasse aufrechterhalten, da sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Auf das Land Berlin kommen aber noch weitere Forderungen hinzu, da die Landesbank zum Beispiel für die Risiken aus dem Fondsgeschäft gerade stehen muss. Durch die Garantieübernahme sowie die Risikoabschirmung ist das Land Berlin nun fast pleite: Durch die Risikoübernahme könnten laut dem Finanzamt Belastungen in Höhe von bis zu 21 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren entstehen, in dem Falle, das alle Fonds- Garantien eingelöst, alle Immobilienkredite Not leiden und kein Grundstück verwertet werden kann, spricht man sogar von einer Summe in Höhe von 35 Milliarden Euro. 32 Die wohl interessanteste Frage bei diesen immens hohen Schadenssummen ist es, wie diese denn überhaupt zustande kommen konnten. Bereits im Jahre 1981 wurden große Fehler bei der Berliner Bank im Bereich der Kreditvergabe zu Tage gebracht, vom Bauunternehmer Dietrich Garski wurden Kredite aufgenommen für ein Bauprojekt in Saudi-Arabien. Das Land Berlin als Eigentümer der Berliner Bank sicherte die Kredite in Form von Bürgschaften ab und haftete letztendlich für 125 Millionen DM, da Garskis Unternehmen insolvent ging. Auch damals wurde schon der große Fehler begangen, dieses Projekt und damit das Unternehmen Garskis durch weitere Kredite aufrechtzuerhalten und somit schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen. 33 Ende der achtziger Jahre gab es dann erste Pläne für einen global agierenden Finanzakteur in Berlin durch den Zusammenschluss der Sparkasse der Stadt Berlin West und der Berliner Bank. Begründet wurde dies damit, das die Sparkasse zwar richtige Geschäfte " tätigen könne, aber durch ihre rechtlichen Bindungen nicht dürfe, und die Berliner Bank sowie das Land Berlin auf der anderen Seite über zu geringe Finanzmittel verfügten Im Jahr 1992 wurde die Landesbank, die Berliner Bank, die Berliner Pfandbriefbank sowie die Wohnungsbaukreditanstalt unter der Berliner Landesbanken AG vereinigt. Kritik richtete sich schon zur damaligen Zeit gegen die Tatsache, das eine öffentlichrechtliche Anstalt einer auf Gewinnerzielung gerichteten Aktiengesellschaft und ihrem Weisungsrecht untergeordnet werden sollte. 32 Handelsblatt vom 09.Aprli

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