36. Länderübergreifender Ringversuch - Ionen in Abwasser -

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1 Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg 36. Länderübergreifender Ringversuch - Ionen in Abwasser - Offizielle Berichterstattung Ammoniumstickstoff, Nitratstickstoff, Nitritstickstoff, Chlorid, Sulfat, Fluorid gelöst, Gesamt-Phosphor organisiert und durchgeführt nach Vorgaben und Absprachen in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser von der AQS Baden-Württemberg am Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart Bandtäle 2, D Stuttgart-Büsnau für Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Schweiz, Niederlande, Dänemark Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Stuttgart, im März 2015

2 Verantwortlich: Wissenschaftlicher Leiter: Ringversuchsleiter: Berichterstellung: Dr.-Ing. Dipl.-Chem. Michael Koch Dr.-Ing. Frank Baumeister Dipl.-Biol. Biljana Maric AQS Baden-Württemberg am Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart Bandtäle 2 D Stuttgart-Büsnau Tel.: 0711 / Fax: 0711 / info@aqsbw.de

3 36. LÜRV Ionen in Abwasser Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Ringversuchsdesign Herstellung der Proben Probenverteilung Analysenverfahren Ergebnisrücklauf Auswerteverfahren Bewertung nach LAWA-Kriterien Auswertung Erläuterungen zu Anhang A Erläuterungen zu Anhang C Hinweis Internet... 8 Anhang A Ammonium-Stickstoff... A-1 Nitrat-Stickstoff... A-3 Gesamt-Phosphor... A-5 Chlorid... A-7 Sulfat... A-9 Fluorid gelöst... A-11 Nitrit-Stickstoff... A-13 Anhang C Ammonium-Stickstoff... C-1 Nitrat-Stickstoff... C-19 Gesamt Phosphor... C-37 Chlorid... C-55 Sulfat... C-73 Fluorid gelöst... C-91 Nitrit-Stickstoff... C-109

4 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 1 1. Allgemeines Im Zuge der Harmonisierungsbestrebungen für die Notifizierung von Laboratorien im gesetzlich geregelten Umweltbereich wurde dieser Ringversuch länderübergreifend organisiert und durchgeführt. Die Art und Weise der Durchführung und der Aus- und Bewertung wurde, nach den Richtlinien des LAWA-Merkblatts A-3 1, in einer Arbeitsgruppe der LAWA festgelegt und war damit für alle Veranstalter verbindlich. Alle Bundesländer haben die Anerkennung der Ergebnisse dieses Ringversuchs zugesagt. Der Ringversuch wurde zeitgleich von 4 Organisationsstellen durchgeführt: Ringversuchsveranstalter Hessen Baden-Württemberg Niedersachsen Schleswig-Holstein für Teilnehmer aus Bremen Hamburg Hessen Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen Baden-Württemberg Bayern Niedersachsen Dänemark Niederlande Schweiz Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Brandenburg Berlin Sachsen Schleswig-Holstein 1 Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (Hrsg.): AQS-Merkblätter für die Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung, Erich Schmidt Verlag, Berlin.

5 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 2 2. Ringversuchsdesign Der Ringversuch wurde gemäß der Absprache im zuständigen LAWA-Arbeitskreis konzipiert; dementsprechend erhielt jedes Teilnehmerlabor: 3 Proben zur Bestimmung von Ammonium-Stickstoff und Nitrat-Stickstoff in 1000-ml-Glasflaschen mit Schraubverschluss. Probenkonservierung durch Autoklavieren und Kühlung. 3 Proben zur Bestimmung von Nitrit-Stickstoff in 100-ml-Glasflaschen mit Schraubverschluss. Probenkonservierung durch Kühlung. 3 Proben zur Bestimmung von Chlorid, Sulfat und Fluorid (gelöst) (optional) in 1000-ml-Kunststoffflaschen. Probenkonservierung durch Kühlung. 3 Proben zur Bestimmung von Gesamt-Phosphor in 500-ml- Kunststoffflaschen. Probenkonservierung durch Ansäuern mit Salpetersäure (ph ca. 2,1) und durch Kühlung. Es wurden 9 verschiedene Konzentrationsniveaus hergestellt. Die Verteilung der Niveaus auf die Teilnehmer erfolgte zufällig, wobei jedoch darauf geachtet wurde, dass jeder Teilnehmer jeweils eine Probe aus den Niveaus 1 bis 3 erhielt. 3. Herstellung der Proben Die Proben zur Bestimmung von Ammonium-Stickstoff, Nitrat-Stickstoff, Nitritstickstoff, Chlorid, Sulfat, Fluorid gelöst und Gesamt-Phosphor basierten auf einer realen Abwassermatrix (Ablauf Mikrosieb des Lehr- und Forschungsklärwerks Stuttgart- Büsnau). Das Abwasser wurde einen Tag zur Sedimentation in Gitterboxen gelagert. Für die Herstellung der Proben wurde das Abwasser über 5 µm und 1 µm Filterkartuschen filtriert, um sämtliche Partikel zu entfernen und zur Verminderung der Keimbelastung mit UV-Licht bestrahlt sowie bei 80 C in einem Edelstahltank über Nacht pasteurisiert. Während der Pasteurisierung wurde das Abwasser mit einem Gemisch aus Kohlenstoffdioxid und Stickstoff zur Vermeidung von Kalkausfällungen begast. Zur Herstellung der Proben wurde die Matrix mit Standardlösungen, deren Konzentrationen genau bekannt waren, aufgestockt. Die mit den Analyten aufgestockten Proben deckten abwasserrelevante Konzentrationsbereiche ab. Die Proben wurden nach der Herstellung sofort gekühlt. 4. Probenverteilung Die Proben wurden am 03. November 2014 per Postexpress versandt. 5. Analysenverfahren Die zugelassenen Methoden richteten sich nach dem FACHMODUL WASSER zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser vom Im Rahmen dieses

6 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 3 Ringversuches durften nur die nachfolgend aufgeführten Analysenverfahren angewandt werden. Andere Analysenverfahren waren nicht zugelassen und ihre Anwendung führte zu einer negativen Bewertung. Zugelassene Analysenverfahren Parameter Analysenverfahren Ammonium-Stickstoff DIN EN ISO (E23): DIN EN ISO (E23): DIN E 5-1: DIN E 5-2: Nitrat-Stickstoff DIN EN ISO (D20): DIN EN ISO (D20): DIN EN ISO (D28): DIN D9: DIN D 9-2: DIN D 9-3: DIN D 29: Nitrit-Stickstoff DIN EN (D10): DIN EN ISO (D20): DIN EN ISO (D20): DIN EN ISO (D 28): Chlorid DIN EN ISO : (D20) DIN D1-1: DIN D1-2: DIN D1-3: DIN EN ISO : (D20) DIN EN ISO (D31): Sulfat DIN EN ISO : (D20) DIN EN ISO (D20): DIN D5-1: DIN D5-2: Fluorid gelöst DIN D4-1: DIN EN ISO (D20): Gesamt-Phosphor DIN EN 1189 (D 11), Ziffer 6: DIN EN ISO (E22): DIN EN ISO (E22): DIN EN ISO (E29): DIN EN 1189 (D11), Ziffer 7: DIN EN ISO 6878 Ziffer 7 (D11): DIN EN ISO 6878 Ziffer 8 (D11): DIN EN ISO (D45): DIN EN ISO (D46):

7 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 4 Im Rahmen dieses Ringversuches durften nur die aufgeführten Analysenverfahren angewandt werden. Andere Analysenverfahren waren nicht zugelassen und ihre Anwendung führte zu einer negativen Bewertung. Die Wahl der Analysenverfahren war ggf. durch länderspezifische Regelungen weiter eingeschränkt (s.u.). Die Proben waren jeweils zweifach über das Gesamtverfahren zu analysieren. Anzugeben war der Mittelwert aus beiden Bestimmungen mit drei signifikanten Stellen. Die Angabe der Ergebnisse erfolgte in der Einheit mg/l. Die länderspezifischen Hinweise zu diesem Ringversuch sind noch einmal auf den Seiten 9 bis 11 aufgeführt. Bei der Auswahl der Verfahren war sicherzustellen, dass folgende unteren Grenzen des Arbeitsbereichs erreicht wurden: Parameter Untere Grenze des Arbeitsbereichs in mg/l Ammonium-Stickstoff 1,0 Nitrat-Stickstoff 2,0 Nitrit-Stickstoff 0,05 Chlorid 25 Sulfat 20 Fluorid gelöst 0,2 Gesamt-Phosphor 0,25 6. Ergebnisrücklauf Die Ergebnisse der Analysen mussten bis zum 24. November 2014 beim Veranstalter schriftlich vorliegen. Später eingehende Werte konnten nicht berücksichtigt werden. 7. Auswerteverfahren Die Auswertung erfolgte nach LAWA-Merkblatt A-3. Dazu wurden zunächst aus den vorliegenden Daten mit Hilfe der Q-Methode eine Vergleichsstandardabweichung berechnet und mit Hilfe des Hampel-Schätzers ein robuster Mittelwert (m soll ), der dann als Vorgabewert verwendet wurde. Aus den Vorgabewerten und der Vergleichsstandardabweichung (s soll ) wurden z-scores für jeden Teilnehmer und für jedes Konzentrationsniveau nach folgender Gleichung berechnet: z Score = ( Messwert m ) s soll soll

8 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 5 Die z-scores wurden mit einem k-faktor zu z u -Scores modifiziert, um eine Schiefe der statistischen Verteilung zu berücksichtigen. Für die relativen Standardabweichungen wurden folgende Grenzen festgelegt: Aufgrund der Qualitätsziele für diesen Ringversuch wurden für die Vergleichsstandardabweichungen Ober- und Untergrenzen festgelegt. War die statistisch ermittelte Vergleichsstandardabweichung kleiner als die Untergrenze, wurde letztere zur Festlegung der Toleranzgrenzen verwendet. War der berechnete Wert größer als die Obergrenze, wurde diese verwendet. Die Toleranzgrenzen wurden zu z u =2 festgelegt. Parameter Grenzen für s soll in % Untergrenze Obergrenze Ammonium Stickstoff Nitrat-Stickstoff 5 10 Nitrit-Stickstoff 5 10 Chlorid 2 8 Sulfat 2 8 Fluorid gelöst 5 10 Gesamt-Phosphor Bewertung nach LAWA-Kriterien Aufgrund der Änderungen im Fachmodul Wasser erfolgte keine Bewertung des gesamten Ringversuchs durch den Ringversuchsveranstalter, sondern nur einzelner Parameter. Ein Parameter war dann erfolgreich bestimmt, wenn mindestens 2 von 3 Werten eines Parameters innerhalb der Toleranzgrenzen lagen. Als nicht erfolgreich analysiert galten: 1) Nicht bestimmte Werte 2) Werte, die mit kleiner (<) untere Grenze des Arbeitsbereichs angegeben wurden, 3) Werte, die aus Untervergaben an ein Fremdlabor resultierten, 4) Werte, die mit einem von den vorgegebenen Analysenverfahren abweichenden Verfahren/Aufschluss ermittelt wurden und 5) Werte, die nicht innerhalb der festgesetzten Frist beim Veranstalter eintrafen.

9 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 6 9. Auswertung Zahl der teilnehmenden Labors: Labor gab keine Ergebnisse ab Zahl der abgegebenen Werte: 2229 Zahl der akzeptierten Werte: 2008 (90,1%) In der folgenden Graphik sind die erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Laboratorien für die einzelnen Parameter dargestellt.

10 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite Erläuterungen zu Anhang A Der Anhang A enthält für jeden Parameter - eine tabellarische Auflistung der Auswertedaten - eine Graphik der Mittelwerte über den Einwaagewerten zur Ermittlung der Wiederfindung und des Gehaltes in der Matrix - eine graphische Darstellung der rel. Standardabweichungen über den Konzentrationen - eine graphische Darstellung der Ausschlussgrenzen im Ringversuch über den Konzentrationen Tabellarische Auflistung der Auswertedaten In diesen Tabellen sind für jedes Niveau folgende Kennwerte aufgeführt: Vorgabewert Erweiterte Unsicherheit des Vorgabewertes in % = rel. Vergleichsstandardabweichung 2 1,25 Teilnehmerzahl Standardabweichung, berechnet mit robuster Statistik Soll-Standardabweichung zur Berechnung der z U -Scores rel. Soll-Standardabweichung Ausschlussgrenzen oben und unten Zulässige Abweichungen nach oben und unten in % Anzahl der Werte in diesem Niveau Zahl der nach unten und nach oben abweichenden Werte und deren Gesamtprozentsatz Zur Ermittlung der Wiederfindungsrate Für diesen Ringversuch wurden die von uns tatsächlich eingewogenen Mengen mit den aus den Ergebnissen der Laboratorien ermittelten Vorgabewerten gegenübergestellt. Aus diesen Werten wurden anschließend die Wiederfindungsraten für die einzelnen Parameter dieses Ringversuchs ermittelt. Details hierzu finden Sie unter dem Kapitel Rückgeführte Referenzwerte des Zusatzberichts. In den Diagrammen sind dann, neben den eigentlichen Werten, auch deren Standardunsicherheit als Fehlerbalken (häufig aber nur schwer zu erkennen) eingezeichnet. Graphiken der Standardabweichungen und der Ausschlussgrenzen Hier sind in Abhängigkeit von der Konzentration die Vergleichsstandardabweichungen und die Ausschlussgrenzen in Prozent dargestellt. In den Darstellungen sind für sämtliche Parameter die aus den abgegebenen Werten berechneten relativen Standardabweichungen diejenigen, bei denen die Sterne durch eine gestrichelte Linie miteinander verbunden sind. Die Quadrate, die mit einer durchgezogenen Linie miteinander verbunden sind, geben jeweils die angepasste rel. Standardabweichung an, die zur Bestimmung der Toleranzgrenzen herangezo-

11 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 8 gen wurde. Hier wurden die vorgegebenen Ober- und Untergrenzen für die Vergleichsstandardabweichung mit einbezogen. 11. Erläuterungen zu Anhang C Der Anhang C enthält für jedes einzelne Konzentrationsniveau aller Parameter graphische Darstellungen und Tabellen. Hier sind für alle Einzelniveaus die Ergebnisse aller Teilnehmer dargestellt. Die Teilnehmer sind durch die Verwendung von Laborcodes anonymisiert. Der jeweilige Laborcode wurde den Teilnehmern auf dem bereits zugesandten Ergebnisbewertungsblatt mitgeteilt. Im Einzelnen enthält der Anhang C: - eine tabellarische Übersicht aller Daten - graphische Darstellungen o aller abgegebenen Analysenergebnisse o aller z U -scores Tabellarische Übersicht aller Daten In der Tabelle ist zunächst der als Vorgabewert verwendete Mittelwert mit seiner erweiterten Unsicherheit und die Toleranzgrenzen für dieses Einzelniveau dargestellt. Für alle Teilnehmer werden dann folgende Daten aufgeführt: Laborcode abgegebener Analysenwert der zur Bewertung herangezogene z U -Score die Bewertung dieses Einzelwertes 12. Hinweis Informationen zu den angewandten Methoden (methodenspezifische Auswertung), Angaben zu Referenzwerten sowie zur Messunsicherheit finden Sie in dem Zusatzbericht oder auf unserer Internetseite ( Diese zusätzlichen Informationen sind nicht Bestandteil der offiziellen Berichterstattung zum LÜRV Internet Diese Auswertung ist auch im Internet erhältlich:

12 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 9 Länderspezifische Hinweise zum 36. Länderübergreifenden Ringversuch Ionen in Abwasser Die Ergebnisse dieses Ringversuchs werden in allen Bundesländern anerkannt. Somit entfällt für die Untersuchungsstellen eine unnötige Mehrfachbeteiligung an gleichen Ringversuchen in mehreren Bundesländern. Hierzu sind jedoch die ggf. vorhandenen länderspezifischen Regelungen zu beachten. Baden-Württemberg Für alle Untersuchungsstellen, die nach der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft vom 02. Mai 2001 für den Teilbereich 2 (Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse) anerkannt sind, ist eine Teilnahme am Ringversuch entsprechend ihrem Anerkennungsumfang verpflichtend. Es sind die anerkannten Verfahren anzuwenden. Für Untersuchungsstellen mit mehreren Standorten erstreckt sich die Teilnahmepflicht auf jeden einzelnen Standort der Multistandortnotifizierung. Die Bewertung erfolgt entsprechend dem Anerkennungsumfang und kann von der Bewertung des Ringversuchsveranstalters abweichen. Bayern Untersuchungsstellen mit einer entsprechenden Zulassung nach LaborV und VSU Boden und Altlasten (Untersuchungsbereich 4 b) sind verpflichtet an diesem Ringversuch teilzunehmen. Berlin Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der Eignung für Akkreditierungen/Zulassungen nach der Berliner IndV und für Abwasseruntersuchungen nach 68 Abs. 1 BWG. Brandenburg: Untersuchungsstellen, die eine Zulassung nach der Untersuchungsstellen-Zulassungsverordnung (UstZulV) vom zur Untersuchung von Abwasser gemäß 73 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), zur Untersuchung von Indirekteinleitungen gemäß 74 Satz 1 BbgWG oder Untersuchungen gemäß 110 BbgWG besitzen, sind zur Teilnahme an diesem Ringversuch entsprechend ihres Zulassungsumfanges verpflichtet. Untersuchungsstellen, die eine solche Zulassung beantragen wollen, wird die Teilnahme empfohlen. Bremen - keine - Hamburg: Die Laboratorien, die mit der FHH den Rahmenvertrag abgeschlossen haben und Untersuchungen dieser Parameter anbieten, werden entsprechend 9 (1) aufgefordert, an diesem Ringversuch teilzunehmen. Gemäß der "Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung" vom werden alle Untersuchungsstellen, die eine Zulassung für den Teilbereich 2 besitzen oder anstreben, aufgefordert, an diesem Ringversuch teilzunehmen. Es sind die im "Merkblatt zur Zulassung von Messstellen im Wasser- und Abwasserbereich im Bundesland Hamburg" angegebenen Analyseverfahren anzuwenden. Hessen Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der Eignung für Laboratorien, die nach 5 EKVO (i.d. Fassung vom ) und 9 EKVO (i.d. Fassung vom ) in Hessen zugelassen sind. Im Rahmen des EKVO-Anerkennungsverfahrens in Hessen haben Sie sich verpflichtet: "Regelmäßig an den von der HLUG veranlassten Ringversuchen bzw. Vergleichsmessungen zwischen den Untersuchungsstellen teilzunehmen". Eine Teilnahmepflicht besteht bei diesem Ringversuch für alle Parameter, für die Sie anerkannt sind. Darüber hinaus ist eine freiwillige Teilnahme mit nicht anerkannten Parametern möglich. Laboratorien, die sich im Anerkennungsverfahren gem. EKVO befinden, wird die Teilnahme an diesem Ringversuch dringend nahe gelegt. Nach EKVO staatlich anerkannte Laboratorien müssen die Analysenverfahren, für die sie zugelassen sind anwenden. Abweichende Verfahren können nicht anerkannt werden. Mecklenburg-Vorpommern: Untersuchungsstellen, die mit der behördlichen Überwachung von Abwassereinleitungen beauftragt sind, sollen, sofern sie hierfür Parameter dieses Ringversuches bestimmen, an dem Länderübergreifenden Ringversuch teilnehmen. Den übrigen Untersuchungsstellen, die eine Zulassung aufgrund der

13 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite 10 Verordnung über die Anerkennung als sachverständige Stelle für Abwasseruntersuchungen (AsSA- VO) vom 14. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 667) besitzen oder beantragen wollen, wird die Teilnahme empfohlen. Der erfolgreiche Abschluss wird als Nachweis der externen Qualitätssicherung gemäß 8 Abs. 3 der Verordnung anerkannt. Niedersachsen: Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung nach 125 NWG und 44 NAbfG sind verpflichtet an diesem Ringversuch teilzunehmen, sofern sie für die in diesem Ringversuch geprüften Parameter anerkannt sind. Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen und Untersuchungsstellen deren ausreichenden Qualität der Eigenkontrolle festgestellt wurde müssen hierbei das Verfahren anwenden, für das die Anerkennung erteilt wurde. Die Ausführungen in dem Absatz Parameter der Rahmenbedingungen sind zu beachten. Das Bestehen des Ringversuchs ist für Laboratorien, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, noch keine hinreichende Voraussetzung für die Erlangung der Anerkennung. Nordrhein-Westfalen Untersuchungsstellen mit Zulassungen nach 25 LAbfG TB 3 sowie nach 18 BodSchG und 17 LBodSchG UB 4 werden verpflichtet, an diesem Ringversuch teilzunehmen. Die Verpflichtung besteht nur für Parameter, für die sie zugelassen sind. Hierbei sind die in den jeweiligen Zulassungsbescheiden angegebenen Analysenverfahren anzuwenden. Darüber hinaus dient dieser Ringversuch zur Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Untersuchungsstellen für die Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen nach 60, 60a LWG. Rheinland-Pfalz: Laut Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz ( Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.Januar 2004 (GVBl. 2004, S.54), Stand: (GVBl. 2011, S. 402) benötigt der Beauftragte nach 57 Eigenüberwachung keine besondere Zulassung. Die Eignungsprüfung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Daher bietet sich an, dass die Laboratorien sich notifizieren / akkreditieren lassen, um beim Vertragsabschluss diese Unterlagen vorzuweisen. Eine Notifizierung ist in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen. Saarland: Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der externen analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien, die nach 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur Teilnahme am Ringversuch. Die Teilnahme wird nur berücksichtigt, wenn der gesamte Parameterumfang analysiert wird bzw. alle mit dem Zulassungsbescheid übereinstimmenden Parameter analysiert werden. Sachsen Von Prüflaboren, die Auftragsanalytik im zu bewertenden Parameterspektrum für behördliche Stellen durchführen bzw. sich dafür bewerben, wird erwartet, dass diese erfolgreich an diesem Ringversuch teilnehmen. Sachsen-Anhalt Die Teilnahme am Ringversuch bewirkt keinerlei Zulassung oder Auftrag für Wasseruntersuchungen zur behördlichen Überwachung in Sachsen-Anhalt. Schleswig-Holstein Untersuchungsstellen (Laboratorien) mit einer Zulassung nach der Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO) für den entsprechenden Teilbereich bzw. für die entsprechenden Parameter sind verpflichtet, sich an diesem Ringversuch zu beteiligen. Die Ergebnisse des Länderübergreifenden Ringversuchs werden als wiederkehrende AQS-Maßnahme für die Zulassung nach ZWVO verwendet. Untersuchungsstellen die eine entsprechende Zulassung beantragt haben oder beantragen wollen, wird die Teilnahme empfohlen Thüringen Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Ringversuch ist Voraussetzung für folgende Zulassungen: 1. Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung ThürAbwEKVO vom 23.August 2004 i.v. mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung vom 10. September 2009

14 36. LÜRV Ionen in Abwasser Seite Thüringer Deponieeigenkontrollverordnung ThürDepEKVO vom 08. August 1994 Zur erfolgreichen Teilnahme an diesem Ringversuch sind weiterhin alle Laboratorien verpflichtet, die Auftragsanalytik im zu bewertenden Parameterspektrum für die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie durchführen bzw. sich dafür bewerben. Für Sie gelten die länderspezifischen Regelungen des Bundeslandes, in dem Ihr Labor eine Anerkennung (Zulassung) hat.

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