Abmelden: Sollte Ihr Kind verhindert sein, das Kinderhaus zu besuchen, geben Sie bitte im Kinderhaus bescheid.
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- Käte Fleischer
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 A Aufsichtspflicht: Während der Kinderhauszeit stehen die Kinder unter unserer Aufsicht! Unsere Aufsichtspflicht beginnt, wenn sie Ihr Kind an uns übergeben haben und endet wenn wir es an sie übergeben haben Abholen: Bitte sagen Sie uns, wer Ihr Kind vom Kinderhaus abholt. Wenn Sie eine andere Person mit dem Bringen bzw. Abholen beauftragen, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, damit wir wissen mit wem das Kind mitgehen darf. Noch besser wäre es, wenn wir die Personen (Oma, Opa...)vorher persönlich kennen gelernt hätten. Ältere Geschwister, die das Kind bringen bzw. abholen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein und es bedarf vorher eines Gespräches mit der Gruppenleitung. Krippenkinder dürfen nur von Erwachsenen abgeholt werden. Abmelden: Sollte Ihr Kind verhindert sein, das Kinderhaus zu besuchen, geben Sie bitte im Kinderhaus bescheid. Attest: Bitte legen Sie nach einer ansteckenden Erkrankung und auf Anfrage der Gruppenleitung vor dem Wiederbesuch des Kinderhauses ein Attest ihres Arztes vor. Aufnahme: Nach der Zusage eines Kindergarten/ Krippenplatzes wird die jeweilige Gruppenleitung telefonisch einen Termin für ein Aufnahmegespräch mit Ihnen ausmachen. Darin wird Sie die wichtigsten Informationen mit Ihnen austauschen. Da die ersten Tage/Wochen im Kinderhaus für Kinder, Eltern und Personal spannend sind, legen wir viel Wert darauf die Eingewöhnungsphase vorher mit Ihnen zu besprechen um den besten Weg für einen sanften Einstieg zu finden.
2 B Bastelmaterial: Wir freuen uns über kostenloses Material zum Basteln (Wollreste, Rollen, Knöpfe, usw.) Malpapier nehmen wir ebenso gerne entgegen. Sollten wir weitere Materialien benötigen, informieren wir Sie! Bildungs- und Betreuungsvertrag: Zu Beginn der Kindehauszeit schließen wir mit Ihnen einen Vertrag. Dieser beinhaltet Buchungszeiten, Beiträge und persönliche Angaben. Die Buchungszeiten können jeweils zum Ende eines Monats für den nächsten Monat geändert werden. Dies können sie formlos und schriftlich bei der Gruppenleitung angeben. Brotzeit: Wir haben im Kindergarten die sog. gleitende Brotzeit, d. h. die Kinder bestimmen selbst die Zeit, wann sie essen wollen. In der Krippe machen die Kinder gemeinsam Brotzeit. Bitte denken Sie an gesunde, ausgewogene und abwechslungsreiche Brotzeit. Löffel, usw. sind im Kinderhaus vorhanden. Süßigkeiten sind nicht erlaubt! Busbeförderung: Die Busbeförderung durch die Firmen Laschinger und Piendl erfolgt nur an Schultagen; Kinder unter drei Jahren können noch nicht mit dem Bus mitfahren. Bücherei: Alle Kinder erhalten zu Beginn ihrer Kindergartenzeit eine Büchertasche. Damit können sie dann einmal in der Woche in der Kindergartenbücherei ein Buch ausleihen. Die Bücherei wird von den Eltern betreut und Mithilfe ist immer gerne gesehen. D Dankeschön: - sagen wir schon an dieser Stelle für Ihre Mithilfe, Mitarbeit, für Kritik und Anregungen. E Elternpost: Diese erscheint 5 bis 6 mal im Kindergartenjahr und enthält wichtige Termine und Informationen Sie finden diese in den Postkästen neben den Gruppenzimmern. Elterncafe: Dies bietet der Elternbeirat in unregelmäßigen Abständen im Foyer des Kindergartens an. Die Eltern haben die Möglichkeit bei Kaffee und Kuchen ins Gespräch zu kommen.
3 Die Termine werden im Eingangsbereich des Kinderhauses ausgehängt. Elternbeirat: Dieser wird zu Beginn des Kinderhausjahres von den Eltern vorgeschlagen und per Briefwahl gewählt. F Ferien: Pro Kindergartenjahr ergeben sich 28 Tage an denen das Kinderhaus geschlossen ist: 2 Wochen Weihnachten, 1 Woche Pfingsten, 3 Wochen Sommer. Außerdem je nach Kalender Brückentage und Teamfortbildungen. Die genauen Daten erhalten Sie zu Beginn des Kinderhausjahres mit der Elternpost. An den restlichen Schulferientagen ist der Kindergarten geöffnet. Ferien- Urlaubsplanung: Um die Betreuung der Kinder personell besser planen zu können erhalten Sie zu Beginn des Kinderhausjahres einen Fragebogen in den Sie bitte eintragen wann ihr Kind in den Ferien das Kinderhaus besuchen wird. Fotos: Machen wir regelmäßig zur Dokumentation unserer Arbeit. Die Erlaubnis dazu liegt als Anlage dem Betreuungsvertrag bei. Hier können sie auch vermerken, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Fotograf: Einmal im Jahr laden wir in Absprache mit dem Elternbeirat einen Fotografen in das Kinderhaus ein. Ob und welche Fotos Sie bestellen entscheiden Sie dann selbst. Es besteht keine Abnahmepflicht. G Geburtstage: Wir feiern im Kindergarten den Geburtstag jedes Kindes. Sie brauchen dazu nichts mitgeben. Das Wichtigste für das Kind ist an diesem Tag, dass es im Mittelpunkt steht. In der Krippe können die Eltern nach Absprache mit dem Personal Ergänzungen zur Brotzeit mitgeben. H Hausschuhe: Bitte geben Sie Ihrem Kind bequeme und geschlossenen Hausschuhe mit, die mit dem Namen beschriftet sind!
4 Hausordnung: diese bekommen sie als Anlage zum Elternvertrag ausgehändigt I Informationen: Jede Gruppe hat einen Postkasten vor der Gruppentür und für jedes Kind ein Postfach. Bitte schauen Sie regelmäßig nach ob Sie Post haben. Informations- und Elternbriefe geben wir auch den Kindern mit. Bitte achten Sie darauf, wenn Sie die Tasche Ihres Kindes leeren. Auch ein regelmäßiger Blick auf unsere Pinwände (vor jeder Gruppe und im Eingangsbereich) ist wichtig und lohnt sich. J Jahr: Ein Kinderhausjahr beginnt Anfang September und endet im August. K Kleidung: Bitte kleiden Sie Ihr Kind für den Besuch des Kinderhauses so, dass Ihr Kind sorglos malen, Sand spielen, usw. kann. Die Kleidung sollte auch immer der Witterung entsprechend sein. Krankheit: Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Ihr Kind krank ist. Bitte bedenken Sie, dass ein Kinderhaustag auch anstrengend für die Kinder ist. Lassen Sie deshalb ihrem Kind nach überstandener Krankheit (Fieber, Durchfall ) mindestens noch einen Tag Pause bevor es wieder in das Kinderhaus kommt. (Beachten Sie auch Vorlage eines Attests ) Um Sie bei plötzlichem Auftreten von Krankheitssymptomen benachrichtigen zu können benötigen wir immer aktuelle Telefonnummern ( Privat, Arbeit, Handy, ggf. Oma, Opa, sonstige Verwandte). L Lob: Motiviert und hören wir alle gern.
5 M Mitbringen von eigenem Spielzeug: Die Kinder sind für mitgebrachtes Spielzeug selbst verantwortlich. Das Kinderhaus übernimmt dafür keine Haftung. Müll: Je weniger desto besser. Geben Sie bitte ihrem Kind wieder verwendbare Behälter (Trinkflasche, Brotzeitbox) mit. N Namen: Bitte kennzeichnen Sie alle Dinge Ihres Kindes mit Vor - und Zunamen. O Ordnung: Siehe Hausordnung P Probleme: Sollten Probleme auftauchen, die Ihr Kind, Sie selbst, uns oder unsere Kindergartenarbeit betreffen, wenden Sie sich bitte d i r e k t an uns!! Protokoll: Das Protokoll der Elternbeiratssitzungen wird an der Pinwand im Eingangsbereich ausgehängt. Pinwand für Eltern: An die Pinwand im Eingangsbereich können Sie Anzeigen aushängen. Bei Werbung und Plakaten bitte vorher mit dem Personal Rücksprache halten R Räume: Siehe Hausordnung
6 S Spielgeld: Das monatliche Spielgeld wird zusammen mit dem Beitrag abgebucht. Vom Spielgeld werden Geschenke, Bastelmaterialien, Spielmaterial, usw. gekauft. Sonnenschutz: Aufgrund zunehmender Allergien haben wir im Kinderhaus keine einheitliche Sonnencreme für die Kinder. Bitte cremen Sie deshalb Ihr Kind bereits zuhause mit ihrem Sonnenschutz ein. Auch wenn die Kinder sich im Schatten aufhalten, sollten sie trotzdem eine Kopfbedeckung dabei haben und tragen. T Turnen: Die Turnhalle steht den Kindern wann immer möglich zum bewegen offen. In den Ferien bitte die Kleidung zum Waschen mit nach Hause nehmen. U Unfallmeldung: Sollte Ihrem Kind auf dem Weg zum oder vom Kinderhaus etwas passieren, sagen Sie uns bitte Bescheid, da wir dies der Unfallversicherung melden müssen. V Vorschulerziehung: siehe pädagogischen Teil der Konzeption W Wünsche: Für Wünsche und Anregungen sind wir stets offen
Abmelden: Sollte Ihr Kind verhindert sein, den Kindergarten zu besuchen, wäre es gut, wenn Sie kurz im Kindergarten anrufen.
A Aufsichtspflicht: Während der Kindergartenzeit stehen die Kinder unter unserer Aufsicht! Unsere Aufsichtspflicht beginnt, wenn sich Ihr Kind bei uns angemeldet hat und endet wenn sich Ihr Kind bei uns
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