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1 Chancen des Franchising von Kenne & Dietrich Partnerschaft Rechtsanwalt Christian Treumann Kanzlei Erfurt, Anger 27, Erfurt Telefon +49 / christian.treumann@vkdp.net Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 1

2 Referent Studium deutsches und angloamerikanisches Recht an der Universität Heidelberg Tätigkeit in internationalen Kanzleien in Deutschland und Australien mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht Kanzlei in Erfurt mit den Schwerpunkten Franchiserecht, Gesellschaftsrecht sowie Betreuung mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts Seit Juli 2004 Partner der Partnerschaft von Kenne & Dietrich Rechtsanwälte (Bonn, Berlin, Brüssel, Erfurt und Potsdam internationale Kooperationsbüros ) Vorstand der re:invent AG, zuständig für den Bereich Vertriebsrecht und Franchising Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 2

3 Franchising bildet den Rahmen für die partnerschaftliche Beziehung zwischen Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern auf der Basis eines für beide Seiten verbindlichen Vertrages. Franchise-Geber gewährt ein markterprobtes Unternehmenskonzept Nutzungsrechte, Schutzrechte, Starthilfen, Schulungen und laufende Leistungen (Dienstleistungen) zur Umsetzung einer in der Praxis erfolgreich erprobten Geschäftsidee gegen Zahlung einer Franchise-Gebühr besondere Form der Unternehmenskooperation Typisches Kennzeichen: Einheitliches Auftreten am Markt Interessante Alternative zur herkömmlichen Existenzgründung durch Know-how-Vorsprung und ein starkes Netzwerk Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 3

4 Franchiserecht ist komplex Europäisches Kartellrecht Deutsches Kartellrecht (GWB) BGB, insbesondere Schuldrecht (allgemeines Schuldrecht, Mietund Pachtrecht, Dienstvertrags- und Geschäftsbesorgungsrecht, Kaufrecht) Verbraucherschutzrecht (AGB) Urheberrecht Marken- und Patentrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Lizenzvertragsrecht (insbesondere Know-how-Überlassung) Handelsvertreterrecht ( Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 4 84 ff. HGB)

5 Nichtigkeit von Vereinbarungen Der Franchise-Vertrag enthält Elemente des Handelsvertreter-, des Kauf-, Miet-, Pacht-, Darlehens- sowie Gesellschaftsrechts und muss sich u.a. an folgenden Parametern messen lassen: EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen nationales Recht Regelungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGB) insbesondere Widerrufsrecht Die Nichtigkeit einzelner Regelungen kann die Nichtigkeit des ganzen Franchise-Vertrages nach sich ziehen Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 5

6 Franchise- Vertrag Spielregeln für die Partnerschaft Gegenstand der Franchise Eigentumsverhältnisse Vertragsgebiet Wareneinkauf/Warenverkauf Vertragsdauer/Auflösung Gewerbliche Schutzrechte /Wettbewerb Haftung des Franchise-Gebers Schulungen/Informationen Nebenabreden Kontrollrechte/Buchführung Mitwirkungspflichten und rechte Widerrufsrecht - Know-how Geheimhaltungspflicht Produkthaftung Verlängerung/Übertragbarkeit Franchise-Gebühr Pflichten von Franchise-Geber und -Nehmer Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 6

7 FRANCHISE-/ BETRIEBSHANDBUCH Systembeschreibung/Definition Betriebswirtschaft CI und Werbung Leistungsprogramm und Organisation Personal Recht Versicherungen und Steuern Verkauf/Dienstleistungsqualität Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 7

8 Franchise-Nehmer und Unternehmerrisiko Prüfung des Konzeptes (1): Seit wann besteht die Firma des Franchise-Gebers? Über wie viel Franchise-Nehmer verfügt das System? Gibt es ein oder mehrere Pilotobjekt(e)? Verfügt der Franchise-Geber über gewerbliche Schutzrechte (Marke, Warenzeichen, Dienstleistungsmarke, Wort- /Bildzeichen)? Worin bestehen die (Wettbewerbs-) Vorteile und Alleinstellungsmerkmale des Konzepts? Wie werden diese dokumentiert? Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 8

9 Franchise-Nehmer und Unternehmerrisiko Prüfung des Konzeptes (2): Welche Daten über die jeweiligen Marktverhältnisse werden zur Verfügung gestellt? Welche Leistungen bietet der Franchise-Geber an? Existiert ein Handbuch zur Betriebsführung? Was für Gebühren werden für das Leistungspaket des Franchise- Gebers auf welcher Basis erhoben? Gibt es im System institutionalisierte Franchise-Nehmer-Gremien? Bietet der Franchise-Geber die Möglichkeit, dem System angehörige Franchise-Nehmer kennenzulernen? Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 9

10 Franchise-Nehmer und Unternehmerrisiko Prüfung des Konzeptes (3): Besteht ausreichend Zeit, den Franchise-Vertrag vor der Unterschriftsleistung zu prüfen? Verfügt der Franchise-Geber über ein Schreiben der KFW - Bankengruppe, das bestätigt, dass einer öffentlichen Förderung von Franchise-Nehmern dieses Systems im Grundsatz nichts entgegensteht? Ist der Franchise-Geber Mitglied im Deutschen Franchiseverband e.v.? Prüfung des Systems nicht im Schnellverfahren!! Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 10

11 Negativsignale Die Zentrale schaltet Chiffre-Anzeigen Die Informationsunterlagen wimmeln von Druckfehlern - Geschäftskonzept ist vage kein Pilotobjekt und überzogene Gewinnversprechen - Das Geschäft erfordert keine spezifischen Vorkenntnisse oder Fähigkeiten Aus Angst vor Spionen der Konkurrenz will der Franchise-Geber erst nach dem Vertragsabschluss Adressen zufriedener Partner und Kunden nennen Der Franchise-Vertrag ist lückenhaft und unklar formuliert. Der Franchise-Geber hat die Kosten für einen Fachanwalt gescheut und sich seinen Vertrag selbst zusammengebastelt. Die Zentrale lädt zu einem großen Treffen in einem Hotel ein und versucht Interessenten zur schnellen Vertragsunterzeichnung zu drängen Anzahlungen ohne Bedenkzeit Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 11

12 5 typische Stolpersteine und 4 Erfolgsfaktoren Neuheit Keine Pilotprojekte Keine Referenzen Kein Franchise- Handbuch Eignung zum Franchise Nehmer Planung Finanzplan Vertrag (!) Zeitdruck Chance zur Risikominimierung und Erfolg in der Existenzgründung!! Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 12

13 Kanzlei Erfurt Anger 27, Erfurt Partner für Unternehmer Mandantenmehrwert durch attraktives Netzwerk für Unternehmerprobleme (national und international) Gesellschafts-, Banken- und Kapitalmarktrecht Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kreditverträgen und Kreditsicherheiten Allgemeines Vertragsrecht Familien- und Erbrecht Unternehmensnachfolge Rechtsanwalt Christian Treumann / Folie 13

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