Allgemeine Lieferbedingungen

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1 Allgemeine Lieferbedingungen I. Geltung 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von DELTA ENERGY SYSTEMS (Germany) GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die DELTA ENERGY SYSTEMS (Germany) GmbH (nachfolgend Delta Energy Systems oder DES genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch Käufer genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden auf die Lieferbeziehung keine Anwendung, es sei denn, DELTA ENERGY SYSTEMS hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Lieferbedingungen von DELTA ENERGY SYSTEMS gelten auch dann, wenn DELTA ENERGY SYSTEMS in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Lieferbedingungen von DELTA ENERGY SYSTEMS abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. II. Vertragsschluss und Gegenstand der Lieferung 1. Alle Angebote von DELTA ENERGY SYSTEMS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von DELTA ENERGY SYSTEMS zustande. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung maßgeblich. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch DELTA ENERGY SYSTEMS. 2. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, sofern nicht (i) der Liefergegenstand erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer unzumutbar sind oder aber (ii) mit dem Käufer die Verbindlichkeit von Angaben von DELTA ENERGY SYSTEMS zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.b. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.b. Zeichnungen, Abbildungen) ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die vorgenannten Angaben von DELTA ENERGY SYSTEMS zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie die hierauf bezogenen Darstellungen sind weder garantiert, noch stellen sie ohne ausdrückliche schriftliche oder elektronische Zusage von DELTA ENERGY SYSTEMS eine Beschreibung der Sollbeschaffenheit dar. Es handelt sich hierbei ohne anderweitige schriftliche oder elektronische Zusage von DELTA ENERGY SYSTEMS vielmehr lediglich um unverbindliche Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung, von denen Abweichungen nach Maßgabe des ersten Satzes dieser Ziff. II. 2 zulässig sind. Für den Fall, dass mit dem Käufer die Sollbeschaffenheit der Lieferung oder Leistung verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch DELTA ENERGY SYSTEMS zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Käufer zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Käufer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 3. DELTA ENERGY SYSTEMS behält sich sämtliche Rechte, insbesondere das Eigentum und Urheberrecht, an allen dem Käufer ggfs. zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Spezifikationen, Mustern etc. vor. Der Käufer darf diese ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks verwenden. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von DELTA ENERGY SYSTEMS nicht zugänglich gemacht werden. III. Preise und Zahlung 1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen von DELTA ENERGY SYSTEMS aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, verstehen sich die Preise in Euro EXW (Incoterms 2010) zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Etwaige Zölle, Steuern, Gebühren oder ähnliche Abgaben werden, soweit sie von DELTA ENERGY SYSTEMS zu tragen sind, gesondert berechnet. 2. Aufträge, die von DELTA ENERGY SYSTEMS vereinbarungsgemäß erst später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden sollen oder die aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Käufers erst später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden, werden zu den jeweiligen am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen von DELTA ENERGY SYSTEMS berechnet. 3. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes durch DELTA ENERGY SYSTEMS, nach Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch DELTA ENERGY SYSTEMS die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware wesentlich (d.h. um mindestens 10 %), so ist DELTA ENERGY SYSTEMS zu einer angemessen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Käufers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt. Zur Berechnung der eingetretenen Preissteigerung für die maßgeblichen Rohstoffe ist dabei auf öffentlich zugängliche Quellen zurückzugreifen (z.b. für Chemikalien z.b. Newsletter der ICIS, Harriman). Auf Verlangen des Käufers hat DELTA ENERGY SYSTEMS diesem die eingesetzten Rohstoffe beispielhaft offenzulegen bzw. glaubhaft zu erläutern und die bei diesen eingetretenen Preissteigerungen anhand der vorstehenden Quellen nachzuweisen. Sofern sich nach Abgabe des Angebotes durch DELTA ENERGY SYSTEMS, nach Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch DELTA ENERGY SYSTEMS sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern, ist DELTA ENERGY SYSTEMS entsprechend der vorstehenden Regelung ebenfalls zu einer angemessenen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt. 4. Rechnungsbeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle DELTA ENERGY SYSTEMS zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Im letztgenannten Fall ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang der Zahlung bei DELTA ENERGY SYSTEMS maßgebend. 5. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, und ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer DELTA ENERGY SYSTEMS Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Käufer ein Verbraucher, hat er im Falle des Zahlungsverzuges DELTA ENERGY SYSTEMS Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. DELTA ENERGY SYSTEMS behält sich jeweils vor nachzuweisen, dass ihr infolge des Zahlungsverzuges ein höherer Schaden entstanden ist. 6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DELTA ENERGY SYSTEMS anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch fällig ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 7. DELTA ENERGY SYSTEMS ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von DELTA ENERGY SYSTEMS durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich derjenigen aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt, nach pflichtgemäßem Ermessen von DELTA ENERGY SYSTEMS gefährdet wird. 8. Soweit mit dem Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen in (Euro) und ausschließlich an DELTA ENERGY SYSTEMS zu leisten. IV. Lieferung und Lieferzeit 1. Für die Lieferfristen ist die Auftragsbestätigung von DELTA ENERGY SYSTEMS maßgebend, soweit darin ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Von DELTA ENERGY SYSTEMS ansonsten in Aussicht gestellte Fristen und Termine gelten stets nur annähernd. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Beibringung der vom Käufer etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung. info@delta-es.com 1

2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware von DELTA ENERGY SYSTEMS am eigenen Werk bereitgestellt und gegenüber dem Käufer Versandbereitschaft angezeigt wurde. DELTA ENERGY SYSTEMS ist dazu berechtigt, die Übergabe an die Transportperson abzulehnen, wenn eine Ladungssicherung gemäß VDI- Richtlinie 2700 aufgrund des Zustandes des von der Transportperson bereitgestellten Transportfahrzeugs nicht gewährleistet werden kann oder wenn das Transportfahrzeug nach pflichtgemäßem Ermessen von DELTA ENERGY SYSTEMS nicht den Anforderungen genügt, die nach der StVZO erfüllt sein müssen, damit das Fahrzeug im Straßenverkehr betrieben werden darf. Lehnt DELTA ENERGY SYSTEMS die Übergabe an die Transportperson aus den vorgenannten Gründen ab, gelten die Regelungen der Ziff. V. 2 und V. 3 entsprechend. 2. Angemessene Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig, wenn eine solche für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch keine zusätzlichen Kosten oder erheblicher Mehraufwand entstehen. 3. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers oder aus sonstigen Gründen, die dieser zu vertreten hat, nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann DELTA ENERGY SYSTEMS dem Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Schäden durch die Verzögerung bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Soweit DELTA ENERGY SYSTEMS einen höheren Schaden nachweist, hat eine Anrechnung des Lagergeldes auf den Schadensersatzanspruch zu erfolgen. 4. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. 5. Gerät DELTA ENERGY SYSTEMS mit einer Lieferung in Verzug oder wird DELTA ENERGY SYSTEMS eine Lieferung unmöglich, so ist der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz haftet DELTA ENERGY SYSTEMS im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. VIII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. 6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen DELTA ENERGY SYSTEMS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, politische Unruhen oder unvorhergesehene Umstände, z.b. Betriebsstörungen, gleich, die DELTA ENERGY SYSTEMS die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem Unterlieferanten eintreten oder eintreten während DELTA ENERGY SYSTEMS sich in Verzug befindet. DELTA ENERGY SYSTEMS wird den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt im Sinne dieser Ziff. IV. 6 auftritt. Der Käufer kann DELTA ENERGY SYSTEMS auffordern, innerhalb von sechs Wochen zu erklären, ob DELTA ENERGY SYSTEMS für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wird. Erklärt sich DELTA ENERGY SYSTEMS innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist nicht, kann der Käufer vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. V. Verpackung, Versand, Gefahrübergang und Entgegennahme der Ware durch den Käufer 1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wählt DELTA ENERGY SYSTEMS die Art der Verpackung nach freiem Ermessen. 2. Die Gefahr geht spätestens auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an die vom Käufer genannte Transportperson übergeben worden ist. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Darüber hinaus kommt der Käufer in Annahmeverzug, wenn ihm DELTA ENERGY SYSTEMS die Versandbereitschaft mitgeteilt hat, der Käufer aber eine Übernahme der Ware zum genannten Termin ablehnt oder die Waren zum genannten Termin nicht abholt bzw. nicht von einer Transportperson abholen lässt. 3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist DELTA ENERGY SYSTEMS berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen von ihm ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist DELTA ENERGY SYSTEMS zudem berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. 4. Der Liefergegenstand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 5. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner Rechte aus Ziff. VII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen entgegenzunehmen und nicht vor einer etwaigen Berechtigung des Käufers zum Rücktritt gemäß Ziff. VII. 3 zurückzusenden. VI. Eigentumsvorbehalt 1. DELTA ENERGY SYSTEMS behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung vor, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von DELTA ENERGY SYSTEMS in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 2. Tritt DELTA ENERGY SYSTEMS wegen vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere wegen verspäteter Zahlung, vom Vertrag zurück, so hat der Käufer sämtliche Kosten der Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes zu tragen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer DELTA ENERGY SYSTEMS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Aufklärungen zu geben sowie den Dritten über die bestehenden Eigentumsverhältnisse zu informieren. Der Käufer darf den Liefergegenstand nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 3. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, ist dieser berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt DELTA ENERGY SYSTEMS jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DELTA ENERGY SYSTEMS, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich DELTA ENERGY SYSTEMS, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt ist oder Zahlungseinstellung durch den Käufer vorliegt. DELTA ENERGY SYSTEMS kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 4. Der Käufer tritt DELTA ENERGY SYSTEMS zur Sicherheit für die Forderungen von DELTA ENERGY SYSTEMS gegen ihn auch diejenigen Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Liefergegenstände mit einem Gebäude bzw. Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 5. DELTA ENERGY SYSTEMS ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn ihr sich unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge ergebender realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Dabei ist von den Einkaufspreisen für Waren und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen. VII. Gewährleistung 1. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser den ihm gesetzlich obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Jedwede Mängelrüge muss der Käufer gegenüber DELTA ENERGY SYSTEMS schriftlich unter genauer Angabe von Art und info@delta-es.com 2

3 Umfang des Mangels erklären, damit DELTA ENERGY SYSTEMS eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge möglich ist. Der Käufer hat die gelieferte Ware im Übrigen unmittelbar nach Eintreffen auf Transportschäden zu untersuchen und hierbei festgestellte Schäden schriftlich auf dem Frachtbrief zu vermerken, diese Rüge von der Transportperson gegenzeichnen zu lassen sowie DELTA ENERGY SYSTEMS hierüber schriftlich zu informieren. Mit Erhalt der schriftlichen Rüge des Käufers ist DELTA ENERGY SYSTEMS berechtigt, den angeblich mangelhaften Liefergegenstand vor Ort beim Käufer auf eigene Kosten durch einen unabhängigen Gutachter oder durch eigene Mitarbeiter begutachten zu lassen und ggf. an der Begutachtung mit eigenen Mitarbeitern teilzunehmen. Wenn und soweit sich bei der Begutachtung herausstellt, dass der angebliche Mangel des Liefergegenstands nicht besteht, hat der Käufer die Kosten der Begutachtung zu tragen. 2. Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist DELTA ENERGY SYSTEMS nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Dabei hat DELTA ENERGY SYSTEMS die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des Gesetzes zu tragen. Macht der Käufer in diesem Zusammenhang berechtigterweise Kosten gegen DELTA ENERGY SYSTEMS geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener Mitarbeiter oder eigener Gegenstände entstanden sind, so sind die Erstattungsansprüche des Käufers insoweit auf seine Selbstkosten begrenzt. Erhöhen sich die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dadurch, dass die Liefergegenstände auf Veranlassung des Käufers an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurden, so sind die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten vom Käufer zu tragen. 3. Ist DELTA ENERGY SYSTEMS zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verweigert DELTA ENERGY SYSTEMS diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die DELTA ENERGY SYSTEMS zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung aus sonstigen Gründen mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. 4. Das Rücktrittsrecht des Käufers bei Mängeln der Ware ist ausgeschlossen in den Fällen, in denen der Käufer zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung nicht möglich ist, von DELTA ENERGY SYSTEMS zu vertreten ist oder ein Mangel sich erst bei einer Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware gezeigt hat. Der Käufer ist bei Lieferung mangelhafter Waren oder bei Teillieferungen zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen nur dann berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Anlegung eines objektiven Maßstabes kein Interesse hat. 5. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von DELTA ENERGY SYSTEMS auf die Abtretung der Ansprüche, die DELTA ENERGY SYSTEMS gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Sollte die Inanspruchnahme des Lieferers des Fremderzeugnisses aus nicht vom Käufer zu verantwortenden Gründen fehlschlagen (z.b. wegen Insolvenz des Lieferers), so stehen dem Käufer gegen DELTA ENERGY SYSTEMS Mängelansprüche nach Maßgabe der Regelungen dieser Ziff. VII. zu. 6. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer allein nach Maßgabe der Ziff. VIII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen zu. 7. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von DELTA ENERGY SYSTEMS die Ware eigenmächtig nachbearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Bearbeitung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Es wird zudem keine Haftung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch; fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Bedienung durch den Käufer oder Dritte, soweit nicht eine eventuelle Montage- bzw. Bedienungsanleitung von DELTA ENERGY SYSTEMS fehlerhaft ist; Änderungen am Liefergegenstand durch den Käufer oder Dritte; natürliche Abnutzung/Verschleiß, soweit DELTA ENERGY SYSTEMS nicht ausdrücklich etwas anderes garantiert; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung; Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe; chemische, elektrochemische, mechanische, atmosphärische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von DELTA ENERGY SYSTEMS zurückzuführen sind; fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen, insbesondere Muster oder Zeichnungen, die der Käufer DELTA ENERGY SYSTEMS für die Herstellung des Liefergegenstandes zur Verfügung gestellt hat bzw. die DELTA ENERGY SYSTEMS nach den Vorgaben des Käufers bei der Herstellung zu beachten hat. DELTA ENERGY SYSTEMS trifft hierbei keine Verpflichtung, die vom Käufer gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu untersuchen. 8. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Liefergegenstandes beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Für Mängel eines Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die auf Mängeln des Liefergegenstandes beruhen, gilt die nachfolgende Regelung der Ziff. VIII. 10. VIII. Schadensersatz 1. DELTA ENERGY SYSTEMS haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziff. VIII. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. 2. DELTA ENERGY SYSTEMS haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von DELTA ENERGY SYSTEMS, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 3. Darüber hinaus haftet DELTA ENERGY SYSTEMS für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen; für Schäden, die von ihren einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurden. Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von DELTA ENERGY SYSTEMS auf Schadensersatz ist in Fällen dieser Ziff. VIII. 3 nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. VIII. 4, 5 und 6 begrenzt. 4. Die Haftung von DELTA ENERGY SYSTEMS nach der vorstehenden Ziff. VIII. 3 auf Schadensersatz ist auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. 5. Die Haftung von DELTA ENERGY SYSTEMS nach Ziff. VIII. 3 ist ausgeschlossen, soweit der Käufer seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Käufer nach besten Kräften bemüht sein, mit seinen Abnehmern selbst Haftungsbeschränkungen soweit rechtlich zulässig auch zugunsten von DELTA ENERGY SYSTEMS zu vereinbaren. 6. Im Rahmen der Haftung von DELTA ENERGY SYSTEMS nach Ziff. VIII. 3 sind außerdem mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes info@delta-es.com 3

4 typischerweise zu erwarten sind. Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind jedoch in jedem Falle ausgeschlossen. 7. Soweit DELTA ENERGY SYSTEMS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von DELTA ENERGY SYSTEMS geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 8. Der Käufer wird DELTA ENERGY SYSTEMS, falls er DELTA ENERGY SYSTEMS nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Käufer hat DELTA ENERGY SYSTEMS Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben. Über die zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere bei Vergleichsverhandlungen, werden sich die Vertragspartner abstimmen. 9. Die Regelung zum Ausschluss der Gewährleistung in Ziff. VII. 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen gilt entsprechend. 10. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung sonstiger Vertragspflichten beträgt ein Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für solche, die durch arglistiges Verhalten, durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder durch fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne der Ziff. VIII. 3 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen der gesetzlichen Vertreter von DELTA ENERGY SYSTEMS, ihrer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Mängel eines Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist. IX. Gewerbliche Schutzrechte 1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, leistet DELTA ENERGY SYSTEMS nur dafür Gewähr, dass die Ware im Land des Lieferortes keine gewerblichen Schutzrechte Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) verletzt, es sei denn, DELTA ENERGY SYSTEMS sind Schutzrechtsverletzungen am Sitz des Käufers oder in einem solchen anderen Land positiv bekannt, von dem der Käufer DELTA ENERGY SYSTEMS schriftlich angezeigt hat, dass der Liefergegenstand dorthin bestimmungsgemäß verbracht werden soll. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von DELTA ENERGY SYSTEMS gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haftet DELTA ENERGY SYSTEMS im Rahmen der Regelung in Satz 1 gegenüber dem Käufer wie folgt: a) Der Käufer hat DELTA ENERGY SYSTEMS über die von dem Dritten geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unverzüglich schriftlich zu informieren. DELTA ENERGY SYSTEMS wird diese Ansprüche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Käufer räumt DELTA ENERGY SYSTEMS hierzu die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und wird DELTA ENERGY SYSTEMS die hierfür erforderlichen Vollmachten im Einzelfall erteilen, einschließlich des Rechts, entsprechende Untervollmachten zu erteilen. d) DELTA ENERGY SYSTEMS haftet nicht für Ansprüche Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen, soweit diese durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine nicht von DELTA ENERGY SYSTEMS voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Liefergegenstand von dem Käufer oder einem nicht autorisierten Dritten geändert oder nicht zu den von DELTA ENERGY SYSTEMS empfohlenen Einsatzbedingungen oder den vereinbarten Bedingungen genutzt wird oder zusammen mit nicht von DELTA ENERGY SYSTEMS gelieferten Produkten eingesetzt wird. DELTA ENERGY SYSTEMS haftet allgemein nicht für Ansprüche Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen, soweit der Käufer diese zu vertreten hat. Sollten Dritte insoweit Ansprüche gegen DELTA ENERGY SYSTEMS geltend machen, stellt der Käufer DELTA ENERGY SYSTEMS hiervon frei. e) DELTA ENERGY SYSTEMS haftet gegenüber dem Käufer auch dann nicht, wenn der Käufer die Verletzung gegenüber dem Dritten ohne Zustimmung von DELTA ENERGY SYSTEMS anerkennt oder im Falle der Einstellung der Nutzung des Produkts durch ihn den Dritten nicht darauf hinweist, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Im Falle einer Schutzrechtsverletzung gelten die Bestimmungen der Ziff. VII. 2 und 5 entsprechend. 3. Die Regelungen zur Verjährung in Ziff. VII. 8 und in VIII. 10. gelten entsprechend. X. Exportrecht Voraussetzung der Lieferung durch DELTA ENERGY SYSTEMS XI. Die Lieferung durch DELTA ENERGY SYSTEMS steht unter dem Vorbehalt, dass ggf. erforderliche Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden bzw. der Lieferung keine sonstigen Hindernisse aufgrund von DELTA ENERGY SYSTEMS als Ausführer/Verbringer oder einem Lieferanten von DELTA ENERGY SYSTEMS zu beachtenden Ausfuhr- oder Verbringungsvorschriften entgegenstehen. Schlussbestimmungen 1. Sofern der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von DELTA ENERGY SYSTEMS in Soest. DELTA ENERGY SYSTEMS ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen. 2. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung ist, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, Soest. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 4. Sollte eine Bestimmung dieses Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Diese Regelung gilt auch für eventuell auftretende Lücken der Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. b) Sofern die Lieferung eine Schutzrechtsverletzung i.s.v. Satz 1 darstellt, wird DELTA ENERGY SYSTEMS den Grund der Schutzrechtsverletzung innerhalb angemessener Frist beheben. DELTA ENERGY SYSTEMS wird hierzu nach ihrer Wahl entweder auf ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken, den Liefergegenstand so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder ihn austauschen. c) Schlägt die Beseitigung der Schutzrechtsverletzung fehl oder ist die Beseitigung nicht zu angemessenen Bedingungen möglich oder für den Käufer unzumutbar, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Die Pflicht von DELTA ENERGY SYSTEMS zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziff. VIII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. info@delta-es.com 4

5 General Terms and Conditions of Sale and Delivery I. Scope 1. All deliveries, services and offers by DELTA ENERGY SYSTEMS (Germany) GmbH are based solely on these General Terms and Conditions. They are an integral part of all contracts entered into by DELTA ENERGY SYSTEMS (Germany) GmbH (hereinafter called Delta Energy Systems or DES) with any contracting party (hereinafter called "the Customer") concerning any and all deliveries and services. They also apply to all future deliveries, services and the Customer, even if they are not the subject of a further separate agreement. 2. General terms of business on the part of the Customer apply only if confirmed by DELTA ENERGY SYSTEMS beforehand in writing. The General Terms and Conditions of DELTA ENERGY SYSTEMS apply even if DELTA ENERGY SYSTEMS unconditionally fulfills a delivery to the Customer with knowledge of terms and conditions of the Customer that are contrary or supplementary to the conditions contained herein. II. Conclusion of the contract and object of the delivery 1. All offerings by DELTA ENERGY SYSTEMS are non-binding and subject to change without notice, insofar as they are not explicitly designated as being binding or they include a specified term of acceptance. No contract shall enter into force until DELTA ENERGY SYSTEMS has provided confirmation of the order in writing or electronically. The scope of the delivery shall be determined by the written or electronic order confirmation. Collateral agreements and amendments shall require written confirmation by DELTA ENERGY SYSTEMS in order to be effective. 2. The right to modify the goods with regard to design and form is reserved insofar as (i) the goods are not substantially altered thereby and the modifications may be reasonably accepted by the Customer or (ii) an express agreement has been reached with the Customer that claims made by DELTA ENERGY SYSTEMS shall be part of the object of the delivery or service (e.g., weight, dimensions, serviceability, resilience, tolerances and technical specifications) as well as illustrations thereof (e.g. drawings and figures). The stipulations by DELTA ENERGY SYSTEMS cited above regarding the object of the delivery or service as well as the illustrations relating thereto are not guaranteed, nor do they constitute a specific condition of the delivery unless an express written or electronic agreement has been reached with DELTA ENERGY SYSTEMS. Unless an express written or electronic agreement has been reached with DELTA ENERGY SYSTEMS, these stipulations shall be understood as a non-binding description and designation of the delivery or service, to which divergences as defined under the first sentence of this paragraph II.2 are permitted. In cases where a binding agreement regarding the specific condition of the delivery service has been reached with the Customer, DELTA ENERGY SYSTEMS reserves the right to make amendments that are necessary due to mandatory statutory regulations and are reasonable to the Customer. In the event these are unreasonable to the Customer, the Customer may withdraw from the contract. Other claims are excluded. 3. DELTA ENERGY SYSTEMS reserves all rights, in particular proprietary rights and copyright, to all documents, pictures, drawings, sketches, specifications and samples, etc., they may make available to the Customer. The Customer may only use these items in accordance with the contractually agreed purpose. They must be treated as strictly confidential and may not be made accessible to third parties without the prior written consent of DELTA ENERGY SYSTEMS. III. Pricing and Payment 1. The prices for deliveries and services apply as stated in the order confirmation by DELTA ENERGY SYSTEMS. Any additional or special services will be calculated separately. Unless otherwise agreed between the parties, prices are in Euro, EXW (EXW, Incoterms 2010) additional packaging and statutory value-added tax. Any customs duties, taxes, fees or similar charges which are to be borne by DELTA ENERGY SYSTEMS will be separately invoiced. 2. When an agreement stipulates DELTA ENERGY SYSTEMS is to execute an order more than four months after the contract has taken effect, or the order does not take effect for more than four months after the contract has been executed for reasons for which the Customer is responsible, DELTA ENERGY SYSTEMS will invoice the prices as stipulated in the price list valid on the date of delivery. 3. In case raw materials prices for the respective goods change considerably (at least 10 %) after submission of the quotation by DELTA ENERGY SYSTEMS, or after the order confirmation or conclusion of a framework agreement with fixed prices with DELTA ENERGY SYSTEMS, DELTA ENERGY SYSTEMS reserves the right to an appropriate increase of prices, taking the legitimate interests of the Customer into account, in particular with respect to any agreements already reached regarding the continued delivery of goods at a specified price. When calculating the price increase for the necessary raw materials, these shall be made on the basis of publicly available sources (e.g. for chemicals, for example, the ICIS Newsletter, Harriman). When requested by the Customer, DELTA ENERGY SYSTEMS shall disclose or credibly explain the raw materials in question, and document the price increases which have arisen using the sources as described above. In cases where other important cost factors, particularly energy, wage, transportation or insurance costs change considerably (at least 10 %) after submission of the quotation by DELTA ENERGY SYSTEMS, or after the order confirmation or conclusion of a framework agreement with fixed prices with DELTA ENERGY SYSTEMS, DELTA ENERGY SYSTEMS reserves the right, according to the above provisions, to an appropriate increase of prices, taking the legitimate interests of the Customer into account, in particular with respect to any agreements already reached regarding the continued delivery of goods at a specified price. 4. Invoice amounts are payable, without any deduction, 30 days after the invoice date at the latest, unless a prior agreement has been reached in writing. In the latter event, the timeliness of the payment shall be based on the date when the payment was received by DELTA ENERGY SYSTEMS. 5. If the Customer fails to pay the purchase price by the date due, and the Customer is a merchant within the meaning of the German Commercial Code (HGB), then interest will be charged on the outstanding amounts at a rate of 5% p. a. as from the due date; in the event of a delay in payment, the Customer shall pay to DELTA ENERGY SYSTEMS a payment interest at 8 percentage points above the basic interest rate. If the Customer is a consumer, the Customer shall pay to DELTA ENERGY SYSTEMS a payment interest at 5 percentage points above the basic interest rate in the event of a delay in payment. However, DELTA ENERGY SYSTEMS reserves the right to demonstrate that higher damages were incurred as a result of the delay in payment. 6. The right to set-off is only entitled to the Customer if the Customer's counterclaim is ascertained as legally binding or is undisputed by DELTA ENERGY SYSTEMS. In addition, the Customer is authorized to exercise a right of retention only if the Customer's claim has come due and is based on the same contractual relationship. 7. DELTA ENERGY SYSTEMS reserves the right to make any still outstanding deliveries only against payment in advance or against provision of a security if any circumstances become known that substantially reduce the Customer's credit worthiness and which jeopardize payment of outstanding claims by DELTA ENERGY SYSTEMS under the agreement, including those from other single orders under the same framework agreement, as deemed by the prudent judgment of DELTA ENERGY SYSTEMS. 8. Unless another prior agreement has been reached with the Customer, all payment shall be made in (Euro) and shall be made solely to DELTA ENERGY SYSTEMS. IV. Delivery and delivery schedules 1. The order confirmation by DELTA ENERGY SYSTEMS shall stipulate the delivery dates, insofar as a fixed date or a fixed deadline has been expressly promised or agreed therein. Any deadlines and dates for delivery proposed by DELTA ENERGY SYSTEMS shall be considered as approximate. The period of time for delivery does not begin until the Customer has provided any necessary documents, approvals and clearances, and until agreed down payment has been received. The delivery period shall be deemed observed when, by the expiry of the delivery period, DELTA ENERGY SYSTEMS has readied the goods for dispatch and the Customer has been notified of readiness of dispatch. DELTA ENERGY SYSTEMS has the right to refuse handover to the carrier when the security of the load does not conform to the German VD Guideline 2700 due to the condition of the transport vehicle being utilized by the carrier, or when the transport vehicle does not, in the due and proper judgment of DELTA ENERGY SYSTEMS, conform to the demands of the German road traffic licensing authority (StVZO) for roadworthiness. If info@delta-es.com 5

6 DELTA ENERGY SYSTEMS refuses handover to the carrier for the abovecited reasons, the stipulations under paragraphs V. 2 and V.3 apply. 2. Partial deliveries, to a reasonable extent, are permitted when the partial delivery can be used by the Customer in the framework of the contractually agreed intended use, and when the Customer incurs no additional costs or substantial additional expenditures as a result. 3. If shipment or supply is delayed after notification of readiness for shipment at the request of the Customer, or for reasons attributable to the Customer, DELTA ENERGY SYSTEMS may charge storage costs to the Customer in the amount of 0.5% of the invoice amount for each storage month commenced, to a maximum 5% of the invoice amount. The contracting parties retain the right to provide proof of a higher or lower level of damages caused by the delay. When DELTA ENERGY SYSTEMS provides proof of a higher level of damages, the storage costs shall be applied to the claim for compensation of damages. 4. The delivery is conditional on the timely and correct supply by DELTA ENERGY SYSTEMS suppliers. 5. If DELTA ENERGY SYSTEMS is delayed in a delivery, or if DELTA ENERGY SYSTEMS is unable to fulfill a delivery, the Customer has the right to withdraw from the contract in accordance with legal provisions. In case of delay or when it is impossible to render the service, DELTA ENERGY SYSTEMS is liable to provide compensation only in accordance with the stipulations under clause VIII of these General Terms and Conditions of Delivery. 6. Events of force majeure entitle DELTA ENERGY SYSTEMS to postpone the delivery for the duration of the event plus an appropriate initial period, or to withdraw from the contract entirely or partly if it has not been fulfilled. Force majeure shall be defined as strikes, lock-outs, political unrest or other unforeseen events such as operational disruptions which render it impossible for DELTA ENERGY SYSTEMS to deliver on time despite all reasonable efforts. This also applies when the above cited impediments occur at a sub-supplier or occur at a time in which DELTA ENERGY SYSTEMS is in delay. DELTA ENERGY SYSTEMS will promptly notify the Customer in the event an instance of force majeure as defined under clause IV. 6 arises. The Customer may require DELTA ENERGY SYSTEMS to stipulate within a period of six weeks whether DELTA ENERGY SYSTEMS will withdraw in total or in part with regard to the part of the contract which has not been performed, or whether delivery will be made within a reasonable period of notice. If DELTA ENERGY SYSTEMS does not respond within the period stipulated by the Customer, the Customer may withdraw from the unfulfilled portion of the contract. V. Packaging, shipping, transfer of risk and acceptance of the goods by the Customer 1. Unless otherwise expressly agreed, DELTA ENERGY SYSTEMS is free to select the type of packaging at its discretion. 2. The passing of risk shall occur no later than the time when the object of delivery is handed over to the carrier stipulated by the Customer. This also applies to partial deliveries. In addition, the Customer will be in default on acceptance if DELTA ENERGY SYSTEMS has notified the Customer of readiness for shipment and the Customer refuses to accept the goods at the stipulated date, fails to retrieve the goods at the stipulated date, or fails to have the goods picked up by a carrier. 3. Should the Customer be in default of acceptance or infringe upon other obligations to cooperate, DELTA ENERGY SYSTEMS reserves the right to demand compensation for any damages or additional costs arising therefrom. In this event, risk of accidental destruction or accidental deterioration of the contractual item passes to the Customer. After setting a reasonable time limit and upon its ineffectual expiry, DELTA ENERGY SYSTEMS also reserves the right to make other use of the goods and to supply the Customer after a suitably extended delivery period. 4. The object of delivery will only be insured against theft, breakage, damage in transit, fire and water damage, and other insurable risks at the request and cost of the Customer. 5. Deliveries must be accepted by the Customer, even if they exhibit minor defects, without prejudice to the Customer's rights under clause VII of these General Terms and Conditions of delivery, and may not be returned in advance of any right on the part of the Customer to withdraw from the contract under the terms of clause VII. 3. VI. Retention of title 1. DELTA ENERGY SYSTEMS shall retain title in the delivered goods until all claims against the Customer arising from the Terms and Conditions have been met, including future claims and such claims arising from contracts concluded at the same time or contracts concluded at a later date. This also applies when individual or allclaims made by DELTA ENERGY SYSTEMS have been addedto a current invoice and the balance was issued and accepted. 2. If DELTA ENERGY SYSTEMS withdraws from a contract because of violations of the contract on the part of the Customer, in particular delayed payment, the Customer must bear all costs for repossession of the object of delivery. In the event of seizure or other actions of third parties, the Customer shall promptly notify DELTA ENERGY SYSTEMS in writing, and provide all necessary information, including informing the third party of the existing ownership conditions. The Customer is not allowed to pledge the goods delivered or to transfer them by way of security. The Customer is obligated to treat the delivery item with care; in particular the Customer is obligated to to insure the item at its own expense against damage by fire, water and theft to the replacement value. 3. If the Customer is a merchant within the meaning of the German Commercial Code (HGB), the Customer has the right to sell the delivery item in the ordinary way of business. However, the Customer shall cede to DELTA ENERGY SYSTEMS all his claims and secondary rights which might arise from the resale of the goods to the end customer or third parties, regardless of whether the goods are resold with or without processing. The customer is entitled to collect on these claims even after assignment. The right of DELTA ENERGY SYSTEMS to collect on these claims is not affected; however, DELTA ENERGY SYSTEMS will notundertake to collect the claim as long as the Customer properly fulfills his payment obligations,is not in default of payment, and in particular, no insolvency proceedings have been filed against the Customer's assets. DELTA ENERGY SYSTEMS can request that the buyer discloses to them the transfer of the claim and the respective debtors and and that he provide all the necessary information as well as relevant documents, and inform the debtors of the assignment.. 4. As security for the claims of DELTA ENERGY SYSTEMS, the Customer also assigns to DELTA ENERGY SYSTEMS all claims against a third party resulting from the joining of the goods with a building structure or real property. 5. DELTA ENERGY SYSTEMS is obligated to release all securities accruing to it, taking into account customary bank downward valuation adjustments, to the extent that their realizable value exceeds the claim by more than 20%. This should be based on the purchase prices for goods and the nominal value for claims. VII. Warranty 1. The warranty claims of the Customer require that he has complied with duties of inspection and notification incumbent upon him in the proper manner. The Customer must provide written notice to DELTA ENERGY SYSTEMS, with a precise statement of the type and scope of the alleged defect, so that DELTA ENERGY SYSTEMS may examine whether the notice of defect is justified. The Customer must also inspect the supplied goods for transport damage immediately upon arrival, and must indicate any damages found in writing on the bill of lading, which must be countersigned by the carrier, and inform DELTA ENERGY SYSTEMS of the matter in writing. On receipt of the written complaint by the Customer, DELTA ENERGY SYSTEMS has the right to inspect the allegedly defective delivery item at the Customer's location at their own expense by an independent consultant or by members of their own staff, or alternatively to have members of its own staff take part in the inspection. If and to the extent that the inspection reveals that the delivered item does not display the alleged defect, the Customer will bear the costs of the inspection. 2. In the event that the delivered item is defective, DELTA ENERGY SYSTEMS is entitled to choose whether to remedy the defect or to replace the defective item. In this event, DELTA ENERGY SYSTEMS will bear the expenses necessary for the purposes of supplementary performance as stipulated under law. If the Customer lodges a claim against DELTA ENERGY SYSTEMS for justified costs which he incurred through the use of info@delta-es.com 6

7 his own employees, equipment, or objects, these claims for reimbursement on the part of the Customer are limited to the actual costs incurred. If the expenses required for the purposes of subsequent performance increases because the Customer has taken the delivered item to a place other than the agreed place of delivery, these costs are be borne by the Customer. 3. If DELTA ENERGY SYSTEMS is not willing or able to remedy the defect or make a substitute delivery, or if this should be delayed for more than a reasonable period of time for reasons for which DELTA ENERGY SYSTEMS is accountable, or if the remedy of the defect fails at least twice for other reasons, the Customer may, at its election, either withdraw from the contract or assert a claim for a reduction in the purchase price. 4. The right of the Customer to rescind the contract shall be excluded if the Customer is unable to return the received performance and this inability is not due to causes for which DELTA ENERGY SYSTEMS can be held responsible, or if the defect only became apparent after processing or modifying the goods. After a delivery of defective goods or an incomplete delivery, the Customer is only entitled to rescind the entire contract and to damages instead of the entire fulfillment as described under the stipulations which follow if an objective measure is applied in order to confirm that he has no interest in the fulfillment rendered. 5. For products that are essentially manufactured by third parties, the liability of DELTA ENERGY SYSTEMS is limited to the assignment of the liability claims which DELTA ENERGY SYSTEMS is holding against the supplier of the subcontracted products. If the recourse against the supplier of the subcontracted products fails for reasons not attributed to the Customer (e.g., due to insolvency of the supplier), the Customer is entitled to lodge a claim for damages against DELTA ENERGY SYSTEMS as described under clause VII of this agreement. 6. Only the Customer is entitled to lodge claims for damages as described under clause VIII of these General Terms and Conditions of Delivery. 7. The warranty is void if the Customer modifies the delivered item without the agreement of DELTA ENERGY SYSTEMS, or allows it to be modified by others, and as a result of this it is impossible or unreasonably difficult to rectify the defect. The Customer is responsible for all additional costs incurred while remedying the defect in any delivered item which has been modified. No liability is assumed for damages incurred for any of the following reasons: unsuitable and improper use, use other than for the purpose intended; faulty assembly, start up, or operation on the part of the Customer or third party, in as much as the defect is not caused by an error in the assembly or operating instructions issued by DELTA ENERGY SYSTEMS; modifications to the delivered item by the Customer or third party; ordinary wear and tear, in as much as not expressly included in the warranty offered by DELTA ENERGY SYSTEMS; faulty or negligent treatment or storage; use of unsuitable operating materials or replacement materials; chemical, electrochemical, mechanical, atmospheric or electrical influences, inasmuch as they are due to a fault on the part of DELTA ENERGY SYSTEMS; incorrect or incomplete documentation, particularly samples or drawings, provided by the Customer to DELTA ENERGY SYSTEMS for use in manufacturing of the object of the delivery, or any such documentation that the Customer instructed DELTA ENERGY SYSTEMS to observe during manufacturing. DELTA ENERGY SYSTEMS is not under any obligation to inspect documentation provided by the Customer for completeness and correctness. 8. The statute of limitations for claims arising due to subsequent performance, withdrawal from the contract or reductions due to defects in the delivered item is one year after transfer of risk. In deviation of the aforesaid, for defects in a building or for goods which due to their typical use were incorporated into the building and have caused a defect in the latter, the statutory limitation period applies. The stipulations of clause VIII 10 apply to the statute of limitations on claims for damages arising due to defects in the delivered item. VIII. Indemnity 1. DELTA ENERGY SYSTEMS is liable to compensate for damage, regardless of the legal grounds but in particular due to impossibility, delay, defective or incorrect delivery, contractual infringement, infringement of duties during contract negotiation, and action in tort, limited in accordance with this clause VIII. All further liability for compensation for damages is excluded. 2. DELTA ENERGY SYSTEMS is liable within the framework of the applicable legal provisions for intentional or grossly negligent conduct on the part of legal representatives or executive employees of DELTA ENERGY SYSTEMS, for endangerment to life or bodily injury or health, for guaranteed characteristics, and within the scope of the regulations of the Product Liability Act. 3. In addition, DELTA ENERGY SYSTEMS is liable for damages damage arising from a slightly negligent violation of essential contractual obligations on the part of our legal representatives, executive employees and other agents employed on its behalf; for damages which have been caused by the gross negligence or wrongful intent of its simple vicarious agents without the violation of essential contractual obligations. Essential for the contract are all those obligations whose fulfillment is due implementation of the contract and on which the contractual partner can reasonably expect to be able to rely. The liability of DELTA ENERGY SYSTEMS for compensation for damages is limited in such cases as described under this clause VIII 3 to the conditions described in clause VIII 4, 5 and 6 below. 4. The liability of DELTA ENERGY SYSTEMS under the above clause VIII 3 is limited to compensation for damages to the amount of the foreseeable damage typical for the contract. 5. DELTA ENERGY SYSTEMS assumes no liability in accordance with clause VIII 3 insofar as the Customer on his part has limited his liability against the purchaser effectively. In this respect, the Customer will make every effort to reach an agreement with his purchasers to a limitation of liability also to the benefit of DELTA ENERGY SYSTEMS to the extent legally permissible. 6. The liability assumed by DELTA ENERGY SYSTEMS under clause VIII 3 covers indirect damages and consequential damages due to defaults in the delivered object only when such damage can be typically expected and when the delivered object is used in conformity with its intended purpose. Claims for damages due to lost profit are excluded in all cases. 7. In so far as DELTA ENERGY SYSTEMS provides technical information or acts as an adviser and this information or advice is not part of the contractually agreed scope of services owed by DELTA ENERGY SYSTEMS, this is done free of charge and with the exclusion of any liability. 8. The Customer shall inform and consult with DELTA ENERGY SYSTEMS fully and promptly in the event that he wishes to consult DELTA ENERGY SYSTEMS in accordance with the above stipulation. The Customer must provide DELTA ENERGY SYSTEMS the opportunity to investigate the damage occurred. The contracting parties shall come to an agreement about the measures to be taken, particularly in the course of settlement negotiations. 9. The provisions regarding the exclusion of claims for defects under clause VII 7 of these General Terms and Conditions of Delivery apply. 10. The limitation period for claims for compensation due to defective deliveries is limited to one year from the transfer of risk. The limitation period for claims for compensation due to an infringement of other contractual obligations is limited a period of one year as of the end of the year during which the claim arose and the Customer obtained knowledge of the circumstances justifying the claim or would have acquired knowledge if not prevented from this through gross negligence. In deviation of the aforesaid, in the event of the loss of life, physical injury or damage to health, for damages under the German Product Liability Act, as well as for such damages which have been caused through fraudulent conduct, wrongful intent or gross negligence by legal representatives, executive employees or vicarious agents of DELTA ENERGY SYSTEMS, or for defects in a building or for goods which due to their typical use were info@delta-es.com 7

8 incorporated into the building and have caused a defect in the latter, the statutory limitation period applies. IX. Industrial property rights 1. Unless otherwise expressly agreed, DELTA ENERGY SYSTEMS guarantees only that the goods does not infringe upon any third-party property rights (hereafter: property rights) in the country of delivery, unless DELTA ENERGY SYSTEMS has positive knowledge of an infringement of property rights at the customer headquarters location, or in another country in which the customer has informed DELTA ENERGY SYSTEMS in writing that it plans to resell the object of delivery in accordance with these conditions. If a third party asserts a justified claim against the Customer against a product supplied by DELTA ENERGY SYSTEMS in accordance with the contract, DELTA ENERGY SYSTEMS will be liable to the Customer within the provisions in clause 1 as follows: a) The Customer must promptly inform DELTA ENERGY SYSTEMS in writing of the third party's claim of an infringement of property rights. DELTA ENERGY SYSTEMS will, at its own expense and at its own discretion, dispute the claim or settle such a dispute by compromise. The Customer grants DELTA ENERGY SYSTEMS the sole authority in legal defense and in settlement negotiations, and will provide DELTA ENERGY SYSTEMS with any necessary powers of attorney, including the right to grant powers of substitution. SYSTEMS. However, DELTA ENERGY SYSTEMS reserves the right to settle disputes in a different court of law. 2. Unless otherwise agreed in writing, the place of performance for all contractual obligations arising from this business relationship will be Soest, Germany. 3. These Terms and Conditions are governed by the laws of the Federal Republic of Germany. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG), enacted on April 11, 1980, does not apply to these Terms and Conditions. 4. Should a provision of these Terms and Conditions of Delivery be or become invalid, the validity of the other provisions will not be affected. The contracting parties must replace the invalid term by a mutually agreed term that comes as close as possible to the business intent of the invalid provision. This stipulation also applies to any loopholes in the provisions of these Terms and Conditions of Delivery. b) Insofar as the delivery constitutes an infringement in accordance with clause 1, DELTA ENERGY SYSTEMS will remedy the cause of the property infringement within a reasonable period. DELTA ENERGY SYSTEMS will at its expense and discretion either obtain a license for delivered items in question, modify these such that property rights are not infringed upon, or replace them. c) If this does not remedy the property right infringement, if the remedy is impossible under reasonable conditions, or if the remedy is unacceptable for the Customer, the Customer shall be entitled to the statutory right of rescission or reduction. The duty of DELTA ENERGY SYSTEMS to pay damages is governed by clause VII of these General Terms and Conditions of Delivery. d) DELTA ENERGY SYSTEMS is not liable for claims of third parties arising due to violations of property rights when such violations are caused by caused by specifications made by the Customer, to a type of use not foreseeable by DELTA ENERGY SYSTEMS, by a modification of the delivered goods by the Customer, through use under operating conditions not recommended by DELTA ENERGY SYSTEMS, through noncontractual use, or through use together with products not supplied by DELTA ENERGY SYSTEMS. DELTA ENERGY SYSTEMS is not liable, in general, for claims made by third parties due to violations of property rights for which the Customer is responsible. If third parties lodge such a claim against DELTA ENERGY SYSTEMS, the Customer shall indemnify DELTA ENERGY SYSTEMS. e) DELTA ENERGY SYSTEMS is also not liable to the Customer when the Customer has acknowledged the infringement to a third party without the agreement of DELTA ENERGY SYSTEMS, or in the event that the Customer suspends use of the product and does not inform the third party that the suspension of use may not be construed as acceptance of responsibility for any infringement claim. 2. In the event of an infringement of property rights, the stipulations under clauses VII. 2 and 5 apply. 3. The stipulations regarding the statute of limitations in clauses VII. 8 and VIII. 10. apply. X. Export law conditions for delivery by DELTA ENERGY SYSTEMS The delivery by DELTA ENERGY SYSTEMS is subject to the proviso that any required exporting permit has been granted and no other hindrances resulting from exporting or supplier directives which must be adhered to by DELTA ENERGY SYSTEMS or by one of DELTA ENERGY SYSTEMS's suppliers impede the delivery. XI. Final provisions 1. If the Customer is a merchant, legal entity or corporate body under public law, any disputes arising hereunder will be settled before a competent court of law in Soest, Germany, the headquarters of DELTA ENERGY info@delta-es.com 8

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