Long Term Management Incentiveplan. Tranche

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3 INHALT 1 Seite Vorwort 3 Zielsetzung des LTM Incentiveplans 4 Einführung des LTM Incentiveplans 5 Ausstattung der Wertzuwachsrechte der 2. Tranche 2000/03 6 Berechnung der Vergütung 7 Performance-Varianten 11 Steuerliche Fragen 12 Ansprechpartner 12 Anhang: Ausführungsbestimmungen zu den Wertzuwachsrechten 2000/03 14

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5 VORWORT 3 Mit dem Long Term Management Incentiveplan hat ThyssenKrupp ein kapitalmarktorientiertes Vergütungselement für das Top-Management geschaffen, das internationalem Standard entspricht. Damit steht ein zusätzlicher Leistungsanreiz zur Steigerung des Unternehmenswertes zur Verfügung. Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes von ThyssenKrupp ist Ziel unserer operativen und strategischen Arbeit. Für unsere Aktionäre setzen wir damit ein Zeichen, dass ihren Interessen hohe Priorität eingeräumt wird. Zugleich liegt ein erfolgreiches Unternehmen auch im Interesse unserer Mitarbeiter, denen wir damit die Basis für eine gesicherte Zukunft bieten. Nach Umsetzung der 1. Tranche mit 220 Teilnehmern ist der Teilnehmerkreis für die 2. Tranche um ca. 400 weitere Führungskräfte auf rund 600 Teilnehmer erweitert worden. Zu diesem erweiterten Kreis zählen neben Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern der Konzernunternehmen verstärkt auch leitende Angestellte im Inland und vergleichbare Führungskräfte aus dem Ausland. Düsseldorf, im Dezember 2000 Dr. Kriwet Dr. Cromme Prof. Dr. Schulz

6 4 LTM INCENTIVEPLAN Zielsetzung des LTM Incentiveplans. Mit dem Start von ThyssenKrupp im Jahre 1999 wurde für ausgewählte Führungskräfte im Konzern ein besonderer kapitalmarktorientierter Leistungsanreiz geschaffen. Mit dem Long Term Management Incentiveplan hat ThyssenKrupp ein Modell aufgegriffen, das bei international tätigen Konzernen etabliert und in angelsächsischen Ländern bereits Tradition ist. Dieser Incentiveplan soll dazu beitragen die Bindung der Führungskräfte an ThyssenKrupp zu verstärken, die Attraktivität von ThyssenKrupp für Führungskräfte zu erhöhen und die Interessen der Führungskräfte mit denen der Aktionäre stärker in Einklang zu bringen. Der kapitalmarktorientierte Leistungsanreiz wird dadurch geschaffen, dass ausgewählte Führungskräfte neben Fixum und leistungsund ergebnisorientierter Tantieme eine aktienkursorientierte Vergütungskomponente erhalten. Diese Vergütungskomponente ist von folgenden zwei Elementen abhängig: von der relativen Performance der ThyssenKrupp Aktie in Bezug auf den Wertverlauf des DJ STOXX sowie von der absoluten Kursentwicklung der ThyssenKrupp Aktie. Die Performance beider Elemente wird über einen mittelfristigen Zeitraum von rd. drei Jahren gemessen. Lediglich der Performance-Zeitraum der 1. Tranche 1999/02 ist wegen des vom künftigen Rhythmus abweichenden Starttermins verkürzt worden. Mit der Festlegung eines mittelfristigen Zeitraumes von drei Jahren mit fünf wiederkehrenden Tranchen wird der angestrebten Nachhaltigkeit der Unternehmenswertsteigerung Rechnung getragen.

7 LTM INCENTIVEPLAN 5 Einführung des LTM Incentiveplans. Der ThyssenKrupp Long Term Management Incentiveplan (Rahmenplan, nachfolgend LTM Incentiveplan) wurde zum 3. Dezember 1999 eingeführt. Es ist beabsichtigt, künftig jährlich, jeweils in zeitlichem Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung einzelne Tranchen zu begeben. Insgesamt sollen über die 5-jährige Laufzeit des LTM Incentiveplanes Wertzuwachsrechte an ausgewählte Führungskräfte des Konzerns gewährt werden. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Vorstandes der ThyssenKrupp AG, Mitglieder der Vorstände der Führungsgesellschaften der Segmente sowie weitere ausgewählte Führungskräfte im In- und Ausland. Nicht zum Teilnehmerkreis gehören Führungskräfte aus Konzernbereichen, für die ein eigenständiger Long Term Management Incentiveplan besteht. Der LTM Incentiveplan sieht die Gewährung von Wertzuwachsrechten vor. Hierbei handelt es sich um ein Äquivalent zu Aktienoptionen. Da sich die Vergütung der Wertzuwachsrechte an dem Vorteil einer Aktienoption orientiert, werden solche Wertzuwachsrechte auch Phantom Stocks genannt. Für die Gewährung solcher Wertzuwachsrechte bedarf es keines Beschlusses der Hauptversammlung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass künftig auch die Ausgabe echter Aktienoptionen erfolgen wird.

8 6 LTM INCENTIVEPLAN Die 2. Tranche (2000/03). Am 25. Mai 2000 begann der Performancezeitraum der 2. Tranche. Laufzeit/Übertragbarkeit Die Wertzuwachsrechte haben eine Laufzeit von je etwa drei Jahren. Auszahlung Die Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach der ordentlichen Hauptversammlung Erlöschen des Anspruchs auf Vergütung Die Wertzuwachsrechte und die sich aus ihnen ergebenden Ansprüche für die Teilnehmer sind nicht übertragbar und können weder veräußert noch verpfändet werden. Vergütungsvoraussetzung Voraussetzung für eine mögliche Vergütung der Wertzuwachsrechte ist zunächst das Erreichen zumindest einer von zwei Performance- Hürden zum Ablauf des Performance-Zeitraums: Die Vergütung der Wertzuwachsrechte setzt grundsätzlich voraus, dass der Teilnehmer am ersten Geschäftstag nach der Hauptversammlung 2003, das ist der Vergütungsstichtag, in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur ThyssenKrupp AG oder zu einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der 15 ff AktG steht. Also erlischt der Anspruch auf Vergütung grundsätzlich mit dem Ausscheiden. Mit dieser Regelung soll die Bindungswirkung an das Unternehmen erhöht werden. entweder der Börsenkurs der ThyssenKrupp Aktie hat sich besser entwickelt als der Wertverlauf des Börsenindex DJ STOXX, oder der Börsenkurs der ThyssenKrupp Aktie ist um mindestens 15 % gestiegen. Es muss also zumindest eine der beiden Performance-Hürden erreicht werden, damit überhaupt eine Vergütung der Wertzuwachsrechte erfolgen kann. Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen für folgende Ereignisse: Im Falle der Pensionierung und der Berufsoder Erwerbsunfähigkeit eines Teilnehmers vor dem Vergütungsstichtag werden die erworbenen Wertzuwachsrechte uneingeschränkt vergütet. Verstirbt der Teilnehmer oder endet die Konzernzugehörigkeit der Gesellschaft, die das Dienst- oder Arbeitsverhältnis des Teilnehmers zum ThyssenKrupp Konzern vermittelt, vor dem Vergütungsstichtag, werden die erworbenen Wertzuwachsrechte pro rata temporis abgerechnet.

9 LTM INCENTIVEPLAN 7 Berechnung der Vergütung (Modellrechnung). Performance-Zeitraum Performance-Zeitraum ca. 3 Jahre HV HV HV HV Start-Referenzperiode End-Referenzperiode Aktueller Kurs Relevant für die Vergütung ist die Entwicklung des Aktienkurses der ThyssenKrupp Aktie im Verhältnis zum DJ STOXX sowie die absolute Kursentwicklung innerhalb des Performance- Zeitraums. Um Zufallsbewegungen auszugleichen, wird auf eine Start- und eine End- Referenzperiode des Performance-Zeitraums von jeweils 20 Börsentagen abgestellt. Voraussetzung für eine mögliche Vergütung der Wertzuwachsrechte ist, dass sich entweder der Aktienkurs der ThyssenKrupp Aktie während des Performance-Zeitraums besser entwickelt hat als der Wertverlauf des DJ STOXX oder der Kurs der ThyssenKrupp Aktie während des Performance-Zeitraums um mindestens 15 % gestiegen ist. Performance-Hürden 15 % Performance-Hürden ThyssenKrupp Aktie Start-Referenzperiode ThyssenKrupp Aktie End-Referenzperiode + 34 % + 38 % 4 % Outperformance Wie wird die Höhe der Vergütung berechnet? DJ Stoxx ThyssenKrupp Aktie Bei einem Aktienoptionsprogramm würde der Begünstigte das Recht erhalten, Aktien zu einem bestimmten Ausübungspreis zu erwerben. Die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen Aktienkurs würde für ihn den Vorteil darstellen.

10 8 LTM INCENTIVEPLAN Mit dem LTM Incentiveplan werden statt der Aktienoptionen Wertzuwachsrechte gewährt, die zu einer Vergütung in Geld führen. Die Höhe der Vergütung entspricht dem Ausübungsgewinn, den der Begünstigte im Falle eines Aktienoptionsprogramms erzielen könnte. Daher errechnet sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Aktienkurs und dem Basispreis, der dem Ausübungspreis bei einer Aktienoption entspricht. Die Vergütung ist je Wertzuwachsrecht auf 25,00 begrenzt. und der Kursentwicklungs-Abschlag, der die absolute Aktienkursentwicklung berücksichtigt. Bei der Berechnung der Abschläge können sich sowohl positive als auch negative Werte ergeben (siehe Seite 11). Der Basispreis darf dabei den Betrag von 2,56, das entspricht dem rechnerischen Nennwert der Aktie, nicht unterschreiten. Ermittlung des Basispreises Errechnung der Vergütung Kurs-/Index-Performance Kursentwicklung max. 25 Aktueller Aktienkurs Abschläge Basispreis = min. 2,56 Aktueller Börsenkurs Basispreis Vergütung Der Basispreis leitet sich aus dem aktuellen Aktienkurs ab, von dem folgende zwei Abschläge vorgenommen werden: der Kurs/Index-Performance-Abschlag, der die Wertentwicklung der ThyssenKrupp Aktie im Verhältnis zu der des DJ STOXX berücksichtigt, Die Kursentwicklung der ThyssenKrupp Aktie ist das Verhältnis des arithmetischen Mittels der Aktienkurse in der End-Referenzperiode zum entsprechenden Mittelwert in der Start-Referenzperiode. Dabei wird das arithmetische Mittel der End- Referenzperiode adjustiert. Da der DJ STOXX als Vergleichsindex ein Performance-Index ist, der u.a. die Wiederanlage der Dividenden berücksichtigt, wird der Mittelwert der Aktienkurse in der End-Referenzperiode um die während des Performance-Zeitraums gezahlten Dividenden adjustiert.

11 LTM INCENTIVEPLAN 9 Des Weiteren kommt eine Adjustierung im Falle von Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten sowie bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln oder Kapitalherabsetzungen mit einer Aktienstückzahlveränderung in Betracht. Kursentwicklung ThyssenKrupp Aktie (Werte in ) Im nächsten Schritt wird dann ermittelt, wie sich die Aktie im Verhältnis zum DJ STOXX entwickelt hat (Kurs/Index-Performance). Liegt der Wertzuwachs der Aktie über dem prozentualen Anstieg des Index, handelt es sich um eine Outperformance. Hat sich die Aktie schlechter entwickelt, handelt es sich um eine Underperformance. 24,30 25,30 * 6,97 Kurs/Index-Performance 18, % + 38 % + 4 % * Dividende Gj. 1999/2000 und Gj. 2000/ % Mittelwert Aktienkurs Start-Referenzperiode Mittelwert Aktienkurs End-Referenzperiode adjustierter Aktienkurs End-Referenzperiode Wertzuwachs Aktie Die Wertentwicklung des DJ STOXX ist das Indexanstieg Wertzuwachs Aktie Outperformance Kurs/Index Verhältnis des arithmetischen Mittels seiner Werte an allen Handelstagen in der End- Referenzperiode zum entsprechenden Mittelwert in der Start-Referenzperiode. Wertentwicklung DJ STOXX 657, % 491,02 Mittelwert DJ STOXX Start-Referenzperiode Mittelwert DJ STOXX End-Referenzperiode Wertentwicklung DJ STOXX

12 10 LTM INCENTIVEPLAN Der Kurs/Index-Performance-Abschlag wird ermittelt, in dem der Prozentsatz der Out- bzw. Underperformance vom aktuellen Aktienkurs errechnet wird. Der aktuelle Aktienkurs errechnet sich aufgrund des Durchschnittswertes der Börsenkurse der Aktie an den ersten fünf Handelstagen nach der ordentlichen Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG im Jahr Kurs/Index-Performance-Abschlag Beide Abschläge werden addiert und von dem aktuellen Aktienkurs abgezogen. Soweit die Summe der beiden Abschläge nicht so hoch ist, dass der Mindestbasispreis von 2,56 unterschritten wird und sie nicht den Betrag von 25,00 übersteigt, entspricht die Summe der Abschläge der Vergütung je Wertzuwachsrecht. Abschlag/Vergütung (Werte in ) 23,80 x 4 % = 0,95 23,80 Kurs-/Index-Performance-Abschlag Kursentwicklungs-Abschlag 0,95 3,49 19,36 max. 25,00 x Out- bzw. Underperformance in % Aktueller Aktienkurs Kurs/Index-Performance- Abschlag Aktueller Aktienkurs Basispreis (min. 2,56 ) Der Kursentwicklungs-Abschlag entspricht der Hälfte des absoluten Wertzuwachses der Aktie. Kursentwicklungs-Abschlag Berechnungsergebnis: Die Addition der Abschläge ( 0,95 + 3,49) ergibt eine Vergütung von 4,44 pro Wertzuwachsrecht dieser beispielhaft berechneten Tranche. 6,97 x 0,5 = 3,49 Berücksichtigung der Hälfte Wertzuwachs Aktie Kursentwicklungs- Abschlag

13 LTM INCENTIVEPLAN 11 Performance-Varianten. Wie erwähnt, können die beiden Abschläge sowohl einen positiven als auch einen negativen Wert ergeben. Im Hinblick auf die relative und die absolute Entwicklung der Aktie sind demnach folgende Grundvarianten denkbar: Performance-Varianten Outperformance gegenüber DJ STOXX JA NEIN Hierbei ist wiederum zu unterscheiden: Ist die absolute Kurssteigerung positiv, sind beide Abschläge positiv. Liegt ein Kursrückgang vor, so ist der Kursentwicklungs-Abschlag negativ; eine Vergütung kommt dann nur in Frage, wenn der Kurs/Index-Performance-Abschlag größer ist als der negative Kursentwicklungs- Abschlag. absolute Kurssteigerung 15 % JA NEIN I. III. Die Zielvariante (Ziff. I.) ist der Fall, wenn sich die Aktie besser als der DJ STOXX entwickelt hat und gleichzeitig eine absolute Kurssteigerung von 15 % gegeben ist. In diesem Fall sind beide Abschläge positiv und führen in der Summe zu einem positiven Abschlag. Eine Vergütung kommt auch in Frage, wenn die Entwicklung der Aktie besser ist als die des DJ STOXX, die absolute Kurssteigerung jedoch unter 15 % liegt (Ziff. II.). II. IV. In der dritten Grundvariante (Ziff. III.) kommt eine Vergütung dann in Betracht, wenn sich die Aktie zwar schlechter entwickelt hat als der DJ STOXX, andererseits jedoch eine absolute Kurssteigerung von 15 % vorliegt. Der Kursentwicklungs-Abschlag muss jedoch größer sein als der negative Kurs/Index-Performance- Abschlag. Keine Vergütung wird gewährt (Ziff. IV.), wenn keine der beiden Ausübungshürden erreicht ist, wenn also weder eine Outperformance der Aktie erreicht ist, noch eine absolute Kurssteigerung von 15 %. Das gilt auch dann, wenn sich rechnerisch als Saldo beider Abschläge ein positiver Abschlag errechnen würde.

14 12 LTM INCENTIVEPLAN Steuerliche Fragen. Nach der derzeit geübten Steuerpraxis in Deutschland wird der bei Fälligkeit des Wertzuwachsrechtes aus dem Long Term Management Incentiveplan an den Teilnehmer ausgezahlte Geldbetrag gemäß 19 Abs. 1 EStG als Arbeitslohn behandelt; der Arbeitgeber ist danach verpflichtet, die auf diesen Betrag anfallende Lohnsteuer und ggf. fällige Sozialabgaben abzuführen. Im Ausland müssen die jeweiligen steuerlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Ansprechpartner Als Ansprechpartner für alle Fragen stehen Ihnen nachfolgende Personen zur Verfügung: Zentralbereich Führungskräfte Herr Dr. Werner Ende Tel.: 02 11/ Fax: 02 11/ Zentralbereich Finanzen Herr Konrad Tamschick Tel.: 02 11/ Fax: 02 11/ Zentralbereich Investor Relations Herr Dr. Martin Grimm Tel.: 02 11/ Fax: 02 11/

15 LTM INCENTIVEPLAN 13

16 14 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Ausführungsbestimmungen zu den Wertzuwachsrechten 2000/03. 1 (1) Die ThyssenKrupp AG, Düsseldorf, hat den Long Term Management Incentiveplan (nachfolgend LTM Incentiveplan ) im Jahr 1999 mit einer Laufzeit von fünf Jahren aufgestellt. Im Rahmen des LTM Incentiveplans werden insgesamt Wertzuwachsrechte (Gesamtvolumen) an ausgewählte Führungskräfte des ThyssenKrupp Konzerns (nachfolgend Teilnehmer ) ausgegeben. Nicht zum Teilnehmerkreis gehören Führungskräfte aus Konzernbereichen, für die ein eigenständiger Long Term Management Incentiveplan besteht. (2) Die ausgegebenen Wertzuwachsrechte sind untereinander gleichberechtigt und nicht übertragbar. 2 (1) Jedes Wertzuwachsrecht beinhaltet den Anspruch, nach Maßgabe dieser Ausführungsbestimmungen eine Vergütung in Geld zu erhalten. (2) Voraussetzung für die Vergütung ist, dass während des in 3 Abs. 4 näher beschriebenen Zeitraums folgende Performance-Hürden erreicht werden: entweder der Börsenkurs der ThyssenKrupp Aktie (nachfolgend Aktienkurs ) hat sich besser entwickelt als der Wertverlauf des Börsenindex Dow Jones STOXX Performance (nachfolgend DJ STOXX ) oder der Aktienkurs ist um mindestens 15 % gestiegen. Maßgeblich für die Berechnung der Performance-Hürden und für die Höhe der Vergütung sind die in 3 näher beschriebenen Kriterien.

17 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 15 3 (1) Die Höhe der Vergütung errechnet sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Aktienkurs und dem Basispreis, sofern sich ein positiver Wert ergibt. Auf den Basispreis ist 9 Abs. 1 AktG analog anzuwenden (keine Unterschreitung des rechnerischen Nennwertes der ThyssenKrupp Aktie). Die Vergütung ist je Wertzuwachsrecht auf 25,00 begrenzt. (2) Der aktuelle Aktienkurs ist der Durchschnittswert der Aktienkurse an den ersten fünf Börsenhandelstagen nach der ordentlichen Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG, der der Jahresabschluss des am 30. September 2002 endenden Geschäftsjahres der Gesellschaft vorgelegt wird (nachfolgend HV ). (3) Der Basispreis entspricht dem aktuellen Aktienkurs abzüglich der Summe aus dem Kurs/Index-Performance-Abschlag, der die Wertentwicklung der ThyssenKrupp Aktie im Verhältnis zu der des DJ STOXX berücksichtigt, und dem Kursentwicklungs-Abschlag, der die absolute Aktienkursentwicklung berücksichtigt. Bei der Berechnung der Abschläge können sich sowohl positive als auch negative Werte ergeben. Der Kurs/Index-Performance-Abschlag errechnet sich aus der Multiplikation der gem. Abs. (5) zu ermittelnden Performance-Kennzahl mit dem aktuellen Aktienkurs; der Kursentwicklungs-Abschlag bestimmt sich nach Abs. (6). (4) Die Performance-Kennzahl, die Aktienkursentwicklung und die Wertentwicklung des DJ STOXX werden für den Performance-Zeitraum auf der Grundlage von zwei Referenzperioden (Start- und End-Referenzperiode) errechnet. Die Referenzperioden haben eine Dauer von jeweils zwanzig Börsenhandelstagen. Die Start-Referenzperiode beginnt am 25. Mai Die End-Referenzperiode umfasst den Zeitraum vom fünfundzwanzigsten bis zum sechsten Börsenhandelstag vor der HV.

18 16 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Die Aktienkursentwicklung ist das Verhältnis des arithmetischen Mittels der Aktienkurse in der End-Referenzperiode zum entsprechenden Mittelwert in der Start-Referenzperiode. Das arithmetische Mittel der End-Referenzperiode wird gem. Abs. (5) adjustiert. Maßgeblich sind die Aktienkurse in der Schlussauktion des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Wertentwicklung des DJ STOXX ist das Verhältnis des arithmetischen Mittels seiner Werte an allen Handelstagen in der End-Referenzperiode zum entsprechenden Mittelwert in der Start-Referenzperiode. (5) Die Performance-Kennzahl entspricht dem Prozentsatz, um den sich die ThyssenKrupp Aktie im Verhältnis zum DJ STOXX entwickelt hat. (5.1) Die Performance-Kennzahl wird wie folgt ermittelt: K A2003 D 2003 P = ( - 1) x 100 ( - 1) x 100 K 2000 D 2000 P = Performance-Kennzahl (in %) K A2003 = adjustiertes arithmetisches Mittel der Aktienkurse an allen Handelstagen während der End-Referenzperiode K 2000 = arithmetisches Mittel der Aktienkurse an allen Handelstagen während der Start-Referenzperiode D 2003 = arithmetisches Mittel der Werte des DJ STOXX an allen Handelstagen während der End-Referenzperiode D 2000 = arithmetisches Mittel der Werte des DJ STOXX an allen Handelstagen während der Start-Referenzperiode

19 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 17 (5.2) Das adjustierte arithmetische Mittel der Aktienkurse in der End-Referenzperiode errechnet sich wie folgt: K A2003 = (K Z D + Z B ) K 2003 = arithmetisches Mittel der Aktienkurse an allen Handelstagen während der End-Referenzperiode Z D = Summe der Ausschüttungen auf eine ThyssenKrupp Aktie in der Zeit vom Beginn der Start-Referenzperiode bis zum Ablauf der End-Referenzperiode Z B = Summe der arithmetischen Mittel der an allen Handelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Einheitskurse der den Inhabern der ThyssenKrupp Aktie jeweils gewährten Bezugsrechte in der Zeit vom Beginn der Start-Referenzperiode bis zum Ablauf der End-Referenzperiode bezogen auf eine Aktie, kaufmännisch gerundet auf ganze Cent (5.3) Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in der Zeit vom Beginn der Start-Referenzperiode bis zum Ablauf der End-Referenzperiode wird K A2003 zusätzlich mit dem Kapitalerhöhungsfaktor F KG multipliziert, der wie folgt berechnet wird: F KG = Kapitalerhöhungsverhältnis Das Kapitalerhöhungsverhältnis ist das Verhältnis des Grundkapitalbetrages vor Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu dem Kapitalerhöhungsbetrag. Gleichzeitig erhält der Teilnehmer zusätzliche gleichberechtigte Wertzuwachsrechte im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital erhöht wird, sofern sich durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht.

20 18 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Wurden mehrere Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln durchgeführt, sind zunächst die jeweiligen Werte des Faktors F KG miteinander zu multiplizieren. Im Falle einer Kapitalherabsetzung während desselben Zeitraums wird K A2003 zusätzlich mit dem Kapitalherabsetzungsfaktor F KH multipliziert, der wie folgt berechnet wird: F KH = 1 Kapitalherabsetzungsverhältnis Das Kapitalherabsetzungsverhältnis ist das Verhältnis des Grundkapitalbetrages vor Durchführung der Herabsetzung zu dem Grundkapitalbetrag nach Herabsetzung. Wurden mehrere Kapitalherabsetzungen durchgeführt, sind zunächst die jeweiligen Werte des Faktors F KH miteinander zu multiplizieren. (6) Der Kursentwicklungs-Abschlag errechnet sich aus der Hälfte der Differenz des gem. Abs. (5) adjustierten arithmetischen Mittels der Aktienkurse in der End-Referenzperiode im Vergleich zur Start-Referenzperiode, kaufmännisch gerundet auf ganze Cent. 4 (1) Die Vergütung der Wertzuwachsrechte setzt grundsätzlich voraus, dass der Teilnehmer am ersten Geschäftstag nach der HV (nachfolgend Vergütungsstichtag ) in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur ThyssenKrupp AG oder zu einem mit ihr nachgeordnet verbundenen Unternehmen im Sinne der 15 ff AktG (nachfolgend ThyssenKrupp Konzern ) steht. (2) Im Falle der Pensionierung oder der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eines Teilnehmers vor dem Vergütungsstichtag werden die erworbenen Wertzuwachsrechte uneingeschränkt nach den Regeln dieser Ausführungsbestimmungen vergütet.

21 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 19 (3) Verstirbt der Teilnehmer vor dem Vergütungsstichtag oder endet die Konzernzugehörigkeit der Gesellschaft, die das Dienst- oder Arbeitsverhältnis des Teilnehmers zum ThyssenKrupp Konzern vermittelt, vor dem Vergütungsstichtag, werden die erworbenen Wertzuwachsrechte pro rata temporis nach den Regeln dieser Ausführungsbestimmungen vergütet. (4) Die Auszahlung der Vergütung erfolgt in einem Zeitraum von sechs Wochen nach der HV. Den Teilnehmern wird der vorgesehene Auszahlungstag und der Auszahlungsbetrag mitgeteilt. 5 Bekanntmachungen, die die Wertzuwachsrechte betreffen, erfolgen grundsätzlich durch schriftliche Mitteilung an jeden einzelnen Teilnehmer. 6 (1) Die Wertzuwachsrechte und diese Bestimmungen unterliegen deutschem Recht. (2) Sollten einzelne Regelungen dieser Ausführungsbestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden oder nicht durchgeführt werden können, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Ausführungsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll, soweit rechtlich möglich, eine dem Sinn und Zweck dieser Ausführungsbestimmungen zum Zeitpunkt der Gewährung der Wertzuwachsrechte entsprechende Regelung gelten. Unter Umständen, unter denen sich diese Ausführungsbestimmungen als unvollständig erweisen, soll eine ergänzende Auslegung, die dem Sinn und Zweck dieser Ausführungsbestimmungen entspricht, unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beteiligten Parteien erfolgen.

22 20 ÜBERBLICK Der LTM Incentiveplan im Überblick. LTM Incentiveplan Angelegt auf die Dauer von 5 Jahren mit jährlichen Tranchen. 2. Tranche 2000/03, Laufzeit Die Wertzuwachsrechte der 2. Tranche werden zum 25. Mai 2000 gewährt. Der Performance-Zeitraum endet vor der ordentlichen HV im Jahre Gesamtvolumen des LTM Incentiveplans 14 Mio Wertzuwachsrechte Teilnehmer rd. 600 ausgewählte Führungskräfte Performance-Hürden Entweder der Börsenkurs der ThyssenKrupp Aktie hat sich besser entwickelt als der Wertverlauf des Börsenindex DJ STOXX oder der Börsenkurs der ThyssenKrupp Aktie ist um mindestens 15 % gestiegen. Start-Referenzperiode Die Start-Referenzperiode der 2. Tranche läuft vom 25. Mai bis zum 21. Juni End-Referenzperiode Die End-Referenzperiode umfasst den Zeitraum vom 25. bis zum 6. Börsenhandelstag vor der HV Aktueller Aktienkurs Der für die Berechnung des Abschlages maßgebliche aktuelle Aktienkurs errechnet sich aufgrund des Durchschnittswertes der Börsenkurse der Aktie an den fünf ersten Handelstagen nach der HV DJ STOXX Die Performance der ThyssenKrupp Aktie wird im Verhältnis zum Wertverlauf des DJ STOXX gemessen. Der Dow Jones STOXX gehört zu einer ganzen Familie von Indizes, die durch die Gesellschaft STOXX Limited berechnet und veröffentlicht werden. Er ist der breiteste Index und umfasst rund 600 Aktienwerte aus den Ländern der Eurozone sowie Dänemark, Großbritannien, Griechenland, Norwegen, Schweden und der Schweiz. Maßgeblich ist der täglich festgestellte Wert des Performance-Index. Auszahlung Die Auszahlung der Vergütung erfolgt mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach der HV Erlöschen des Anspruchs Grundsätzlich mit Ausscheiden; Ausnahmen: Bei Pensionierung oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit: uneingeschränkte Vergütung Tod: Abrechnung pro rata temporis

23 LTM Incentiveplan (Modellrechnung) Performance-Zeitraum (2. Tranche) HV 2001 HV 2002 HV Börsentage 5 Börsentage Mittelwert = 18,33 Dividende = z.b. 0,50 Kursentwicklung Aktie: in = + 6,97 in % = + 38 Dividende = z.b. 0,50 Mittelwert = 24,30 0,50 0,50 adjustierter Mittelwert = 25,30 Mittelwert = 23,80 Mittelwert = 491,02 Wertentwicklung DJ STOXX: in % = + 34 Mittelwert = 657,97 Kurs-/Index-Performance: in % = + 4 Kursentwicklungs- Abschlag: Kurs-/Index- Performance- Abschlag: 6,97 x 0,5 = 3,49 4 % vom aktuellen Börsenkurs 23,80 = 0,95 Abschlag/Vergütung = 4,44 Start- Referenzperiode End- Referenzperiode Aktueller Kurs

24 ThyssenKrupp AG August-Thyssen-Straße Düsseldorf Internet: TK 81 d 2.0, WP

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