Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13.September 2011 VD C H /2010 Telefon: Fax: Silvia.Zecher@senfin.berlin.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13.September 2011 VD C H 3104 2/2010 Telefon: 920-3321 Fax:920-28 3321 Silvia.Zecher@senfin.berlin."

Transkript

1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13.September 2011 VD C H /2010 Telefon: Fax: Silvia.Zecher@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses 1705 H über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Bericht des Hauptausschusses über die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2008 Drucksachen Nr. 16/2614 und 16/4058 Entlastung des Senats für das Haushaltsjahr 2008 Rote Nummern: 1705 (Haushalts- und Vermögensrechnung 2008) 1705 A (Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs von Berlin) 1705 B (Stellungnahme des Senats und der Bezirksämter) Vorgang: 81. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom TO-Punkt 29A Ansätze: - entfällt Gesamtkosten: - entfällt Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung aufgrund der Vorlage des Senats und der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Folgendes beschlossen: Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2008 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2008 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2008 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung. 1

2 Bericht Der Unterausschuss Haushaltskontrolle des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs von Berlin Drs.16/ über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2008 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungsnahme Drs.16/3441 beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seinen Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende Missbilligungen und Auflagen gegenüber dem Senat zu beschließen: Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen nimmt zuständigkeitshalber zu den nachfolgenden Textziffern Stellung: B. Unzureichender Einfluss auf eine bedeutende Beteiligungsgesellschaft Berlins T Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 1. Juli 2010 umgehend erfüllt. Der Auflagenbeschluss lautet wie folgt: Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Gesellschaftsvertrag den Vorgaben der Mustersatzung entsprechend angepasst wird, damit künftig wieder der Aufsichtsrat Eilentscheidungen zu genehmigen hat. Beanstandet wird eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach in Eilfällen, die im Interesse der Gesellschaft keinen Aufschub dulden und deshalb eine rechtzeitige Befassung durch den Aufsichtsrat nicht möglich ist, das Geschäft abweichend von der Regelung in der Mustersatzung mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden abgeschlossen werden kann. Der Aufsichtsrat ist über die Maßnahme unverzüglich zu informieren und ihm ist diese zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hält die geforderte Änderung des Gesellschaftsvertrages nach wie vor für nicht zielführend. In der Entscheidungspraxis des Aufsichtsrates ist die Ausnahmeregelung verantwortungsvoll und nur in wenigen eilbedürftigen Fällen angewandt worden. Für die Vergangenheit hat der Rechnungshof einen Missbrauch der Regelung auch nicht festgestellt. Das vom Rechnungshof befürchtete Risiko, dass mit der Regelung die Zustimmung des Aufsichtsrates umgangen werden soll, indem zustimmungsbedürftige Geschäfte als besonders eilig eingestuft werden, wird vor diesem Hintergrund nicht geteilt. Schließlich kann der Aufsichtrat bei seiner nachträglichen Befassung auch prüfen, ob eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben war. Wird dieses verneint, liegt keine haftungsbefreiende Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden zu der Maßnahme vor. 2

3 Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2006 Drs 16/2410 D. Mangelhaftes Controlling bei der Durchführung der Risikoabschirmung zugunsten der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin AG T Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die Senatsverwaltung für Finanzen darüber berichtet, in welcher Weise sie sicherstellt, dass die BCIA bei Prolongationen, Umfinanzierungen und Novationen die Marktüblichkeit der Zinssätze prüft, ihre Prüfungen angemessen dokumentiert und diesen Maßnahmen nicht zustimmt, wenn hiefür nicht marktübliche Zinsen vorgesehen sind. Bei der Beurteilung der Marktüblichkeit ist die vollständige Absicherung des Kreditgebers durch die Kreditgarantie des Landes Berlin zu berücksichtigen. Das Abgeordnetenhaus erwartet nach wie vor, dass die Senatsverwaltung für Finanzen Alternativen zu dem bisherigen Verfahren prüft, beziffert und bewertet. Das Abgeordnetenhaus hält ferner seine Erwartung aufrecht, dass sich die Senatsverwaltung für Finanzen mit den kreditgebenden Banken auf einen sachgerechten Berechnungsmodus für den marktüblichen Zinssatz einigt. Unter der Risikoabschirmung zugunsten der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin AG fallen landesgarantierte Kredite der Banken LBB, Berlin Hyp und IBB. Mit der Ausgründung der IBB aus der Landesbank wurden auch deren Rechte aus der Risikoabschirmung mit übertragen. Die IBB hatte insbesondere Kredite für die Errichtung von Wohnungen in Berlin an die Fonds vergeben. Von Beginn der Risikoabschirmung an gab es Diskussionen mit der Landesbank ü- ber die Höhe der von der Bank geforderten Kreditmargen. Nach der Detailvereinbarung hat die Landesbank das Recht auf marktübliche Kreditmargen. Da die Kredite jedoch vom Land garantiert sind, hat das Land die Einbeziehung der Garantie in die Margenberechnung gefordert. Die Landesbank weigerte sich jedoch, die Margen zu senken. Da es in der Detailvereinbarung an einer konkreten Vorgabe, dass die Kreditmargen auf der Grundlage von Kommunalkreditkonditionen zu vereinbaren seien, fehlt, ist die Position der Landesbank rechtlich nicht zu beanstanden. Aus diesem Grund hat das Land Alternativen geprüft. Die praktikable Alternative war, bei Prolongationen von den Fonds in Abstimmung mit der BCIA die Kreditverträge nicht mehr allein mit der Landesbank sondern auch mit der IBB verhandeln und abschließen zu lassen. Damit wurde Ende 2009 begonnen. Als Reaktion auf die von der IBB angebotenen Finanzierungskonditionen hat die Landesbank damit begonnen, ihre Margen zu senken. Die Fonds werden künftig Kreditverhandlungen mit der LBB und der IBB führen und mit der Bank Verträge abschließen, die die günstigsten 3

4 Finanzierungskonditionen bietet. Daneben wurde soweit möglich eine Ablösung der Kredite durch konzerneigene Liquidität betrieben. Eine Umfinanzierung auf eine Drittbank mit Besicherung durch eine selbstschuldnerischen Bürgschaft gemäß 39 Abs. 1 LHO, wie dies vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2008 angeregt wurde, hätte nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen keine Vorteile gebracht. Die Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft als gegenüber der bestehenden Garantie weitergehender Haftung sollte wegen der damit verbundenen Risikoausweitung vermieden werden. Im Übrigen wäre ohnehin zweifelhaft, ob durch Umfinanzierung auf eine Drittbank bessere Konditionen hätten erreicht werden können. Aktuelle Erfahrungen der Senatsverwaltung für Finanzen deuten eher nicht darauf hin. Schließlich hätte der erhoffte Zinsvorteil nur marginalen Einfluss auf die Inanspruchnahme des Landes, da die Inanspruchnahme aus der Kreditgarantie durch Erstattung eines Ausfalls an Zins und Tilgung grundsätzlich die Ausnahme darstellen. Im Übrigen ist rechtlich zweifelhaft, ob dieses Vorgehen ohne erneute Notifizierung zulässig ist. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird gegenüber der BCIA weiterhin darauf hinwirken, dass diese darauf achtet, dass bei Prolongationen und Umfinanzierungen der unter die Landesgarantie fallenden Kredite - erstens die Möglichkeit der Ablösung durch eigene Mittel des BIH-Konzerns und deren Fondsgesellschaften geprüft wird und - zweitens durch Verhandlung mit der LBB und IBB die bestmöglichen Finanzierungskonditionen vereinbart werden. Eine Ausweitung der Finanzierungsverhandlungen auf Drittbanken wird nicht verfolgt. Die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf der Grundlage einer neu zu schaffenden gesetzlichen Ermächtigung wird nicht als zielführend angesehen und widerspricht ohne Notifizierung möglicherweise EU-Recht. Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2005 Drs 16/1647 E. Einstandspflichten T Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in die als Anlage 5 zum Haushaltsplan beigefügte Übersicht sämtliche vom Land Berlin übernommenen Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen Gewährleistungen in Sinne des 39 LHO einbezieht, insbesondere auch die von anderen Stellen als der Senatsverwaltung für Finanzen ü- bernommenen. Die Anlage 5 zum Haushaltsplan wird ab dem Haushaltsplan 2012/2013 entsprechend ergänzt. 4

5 Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2004 Drs 16/0655 F. Aufgabenübertragung auf die Investitionsbank Berlin T Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Finanzhilfenbericht den Auflagenbeschlüssen vom 11. Juni 2009 bzw. 1. Juli 2010 vollständig entspricht. Insbesondere ist nicht die gesamte Förderleistung inklusive Kosten der IBB auszuweisen, sondern nur die Höhe der Zahlungen, die diese im Rahmen ihrer Förderleistung gewährt. Vollständige Transparenz über die Förderleistung der IBB erhalten die Mitglieder des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und controlling des Hauptausschusses bereits durch die jährliche Information über Höhe und Art der Einzelleistungen der IBB. Der aktuelle Finanzhilfenbericht 2009 bis 2011 enthält eine Übersicht über die Höhe der Zahlungen, die die IBB im Rahmen ihrer Förderleistungen als Kofinanzierung zu im Finanzhilfenbericht aufgeführten Titeln des EP 13 gewährt. Die übrigen Positionen der Förderleistung sind keine Finanzhilfen. In Vertretung Iris Spranger Senatsverwaltung für Finanzen 5

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

Senatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2003 Wissenschaft, Forschung und Kultur Tel.: 90228-585 H B 3 Intern: (9228)-585

Senatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2003 Wissenschaft, Forschung und Kultur Tel.: 90228-585 H B 3 Intern: (9228)-585 Senatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2003 Wissenschaft, Forschung und Kultur Tel.: 90228-585 H B 3 Intern: (9228)-585 1373 An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0786 17.01.2013 Vorlage zur Kenntnisnahme 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft

Mehr

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.

Mehr

Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe

Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe Senatsverwaltung für Finanzen I B BT 7103 26/2014 Tel.: 9(0)20-3102 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Neuordnung der Rechtsbeziehungen

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen

Mehr

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin. Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/2057 13.01.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen Drucksachen17/1758 und 17/1059 und

Mehr

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock 2 Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock Diese Ordnung tritt mit Beschluss des StuRa am

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0540 26.09.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz über die Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehemaligen Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen 1 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, D-10179 Berlin (Postanschrift) An die Vorsitzende des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Präsidenten

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 21.09.2015 Integration und Frauen Tel.: (928) - 1493 - II D 5 - E-Mail: Christian.Schlaebitz@senaif.berlin.

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 21.09.2015 Integration und Frauen Tel.: (928) - 1493 - II D 5 - E-Mail: Christian.Schlaebitz@senaif.berlin. Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 21.09.2015 Integration und Frauen Tel.: (928) - 1493 - II D 5 - E-Mail: Christian.Schlaebitz@senaif.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Integration,

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haushaltsvorlagen, -beschluss und -genehmigung

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

7. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 25. September 2007

7. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 25. September 2007 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 26. Oktober 2007 Wissenschaft und Forschung Tel.: 9026 (926) - 6106 - II A - Fax: 9026 (926) - 6009 Email: Bernd.Gabbei@senbwf.verwalt-berlin.de An den Vorsitzenden

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1

Mehr

Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe

Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe Senatsverwaltung für Finanzen - I B - BT 0021 44/2015 Tel.: 9(0)20-3102 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Neuordnung der Rechtsbeziehungen

Mehr

Der Nebenjob. Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Der Nebenjob. Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften Der Nebenjob Der siebzehnjährige A jobt mit Genehmigung seiner Eltern in einem Fitnessclub als Thekenkraft. Als er wenig später ein besseres Angebot vom Kinobesitzer K für 6 Monate als Popkornverkäufer

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz

Mehr

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten Einwohnergemeinde Wahlern Inkrafttreten: 1. Juli 2009 Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten der Einwohnergemeinde

Mehr

Anlage 2. Fragen Antworten Bemerkungen. Block1: Schuldenstand per 31.12.2011 (nur Kernhaushalt): 53.151.242

Anlage 2. Fragen Antworten Bemerkungen. Block1: Schuldenstand per 31.12.2011 (nur Kernhaushalt): 53.151.242 Anlage 2 Fragen Antworten Bemerkungen Block1: Wie ist die Fremdfinanzierungssituation der Stadt? Schuldenstand per 31.12.2011 (nur Kernhaushalt): 53.151.242 Wie ist der Umfang von Krediten mit variablem

Mehr

1. a) Prüfung der Bavaria Film GmbH einschließlich ausgewählter Tochtergesellschaften. Unterrichtung Landesregierung - Drs. 6/1931

1. a) Prüfung der Bavaria Film GmbH einschließlich ausgewählter Tochtergesellschaften. Unterrichtung Landesregierung - Drs. 6/1931 Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Finanzen Kurzbericht 6/FIN/60 18.03.2014 60. Sitzung 12.03.2014 Magdeburg, Olvenstedter Str. 4, Raum 350 ZU Beginn der Sitzung verständigte sich der Ausschuss darauf,

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 01.09.2005 Arbeit und Frauen Tel.: 9013 81 31 I A 12

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 01.09.2005 Arbeit und Frauen Tel.: 9013 81 31 I A 12 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 01.09.2005 Arbeit und Frauen Tel.: 9013 81 31 I A 12 An die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen über den Vorsitzenden des

Mehr

Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen)

Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Startseite Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Bezeichnung Zweck Initiator Frist GOHLT Erläuterung Änderungs- Antrag soll geändert werden (mindestens 5 Werden auf die Tagesordnung der 30

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12. Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.2009 V ZR 44/09 Revolution des Abrechnungsbildes der WEG und der praktischen

Mehr

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung der Jahresrechnung des Rechnungsprüfungsamtes für die Stadt Quedlinburg des Haushaltsjahres 2009 Quedlinburg, den 11. 11. 2010 Bericht besteht aus 5 Seiten. Dr.

Mehr

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 29. April 2002 Arbeit und Frauen Fernruf: 9013 (913) 8163 - II A 8 -

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 29. April 2002 Arbeit und Frauen Fernruf: 9013 (913) 8163 - II A 8 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 29. April 2002 Arbeit und Frauen Fernruf: 9013 (913) 8163 - II A 8 - An die Vorsitzende des Hauptausschusses 0423 über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12.

Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12. Muster: VR-KA Ansprechpartner/in: Rechnungslegende Stelle Telefonnummer: Faxnummer: Vermögensgruppe: 4 2 5 9 E-Mail-Adresse: Beleg (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Geschäftszeichen Telefon (030) 2325- Telefax (030) 2325 - Öffentliche Sitzung III D 13 40 13 48

Geschäftszeichen Telefon (030) 2325- Telefax (030) 2325 - Öffentliche Sitzung III D 13 40 13 48 Der Vorsitzende des ausschusses Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstraße 5 10111 Berlin Geschäftszeichen Telefon (030) 2325- Telefax (030) 2325 - Öffentliche Sitzung III D 13 40 13 48 Einladung

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

E = Einzelvertretungsbefugnis B = nur zwei gemeinsam, nicht beide aus B. Unterschriftsprobe

E = Einzelvertretungsbefugnis B = nur zwei gemeinsam, nicht beide aus B. Unterschriftsprobe Vertretungsberechtigung/nblatt/ Kontonummer(n) Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, den Kontoinhaber gegenüber der Deutschen Handelsbank wie folgt zu vertreten. Alle gegenüber der Deutschen

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige

Mehr

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 469 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/1026

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 469 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/1026 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1306 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 469 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/1026 Badneubau Am Brauhausberg in

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten

Mehr

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet.

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet. Er will den Betrieb vergrößern. Seine innovative Idee ist richtig gut durchgeplant. Aber es ist zu wenig Eigenkapital da und für den Kredit reichen der Bank die Sicherheiten nicht. Damit hat Ihr Klient

Mehr

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17.

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17. Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 17. Januar 2014 Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss

Mehr

Konzessionierungsverfahren Strom & Gas. (Stand: 24.06.2014)

Konzessionierungsverfahren Strom & Gas. (Stand: 24.06.2014) Konzessionierungsverfahren Strom & Gas (Stand: 24.06.2014) Inhalt Folie Möglicher Irrtum 3 Wer macht was? 4 Wer bewirbt sich für das Gasnetz? 5 Wer bewirbt sich für das Stromnetz? 6 Mögliche Konzessionierungsvarianten

Mehr

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung:

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung: Fragebogen für Kapitalanleger Name: Anschrift: Telefax: Telefon: E-Mail: Name der Beteiligung: I. Vorbereitungsphase zu Anlageberatung: Welche Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen finanzieller,

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Damit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet.

Damit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet. Er hat eine tolle Geschäftsidee. Die Marktchancen stehen gut. Das Konzept ist durchdacht. Es würden neue Arbeitsplätze entstehen. Es fehlt ihm nur das Geld, um die Idee umzusetzen. Aber für einen Kredit

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0547 21.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Berlin begrüßt kritische Prüfung des ACTA-Abkommens und schließt sich Kritik an Drucksachen 17/0190, 12/0190-1 und 17/0363 Abgeordnetenhaus

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft) Die Senatorin für Finanzen 06.02.2013 Holger Runge 361-4090 Senatsbeschluss am 22.01.2013 Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 -

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

Mehr

Tipps für ein Bankgespräch

Tipps für ein Bankgespräch Tipps für ein Bankgespräch Download von www.reinhardstrempel.de Betriebsberater Dipl.-Kfm. Reinhard Strempel Gründercoach Gründercoaching Controlling Finanzierung Fachkundige Stellungnahmen Sofortberatung

Mehr

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Ellen Enslin, MdL Kommunalpolitische Sprecherin 1 1. Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen zum Teil aus dem hessischen

Mehr

Der Senat von Berlin Berlin, den.januar 2009 SenFin II C HB 35 18/2008 Tel.: 9020 2325

Der Senat von Berlin Berlin, den.januar 2009 SenFin II C HB 35 18/2008 Tel.: 9020 2325 Der Senat von Berlin Berlin, den.januar 2009 SenFin II C HB 35 18/2008 Tel.: 9020 2325 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses 1316 über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr