BMWi - Förderprogramm Energetische Biomassenutzung. Hinweise für die Einreichung von Projektskizzen Stand:
|
|
- Fritz Bieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BMWi - Förderprogramm Energetische Biomassenutzung Hinweise für die Einreichung von Projektskizzen Stand:
2 Gesamtstrategie für die Energiewende Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms auf mindestens 80% bis zum Jahr 2050 steigern Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Wärmeversorgung auf 14% erhöhen unabhängiger von Öl- und Gasimporten werden Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase um 80 bis 95 Prozent bis 2050 senken Energie effizienter einsetzen => Einzel-/Modellvorhaben in verschiedenen Förderprogrammen 2
3 Programmverlauf: Energetische Biomassenutzung Programm-Phase I: (abgeschlossen) FuE: Datenbasis, Konzepte, Machbarkeitsstudien, etc. Programm-Phase II: (laufend) Aktuelle Bekanntmachung (themat. Neuausrichtung) FuE: Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Erprobung Optimierungsansätze Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (keine Investitionsvorhaben) 3
4 Programm: Energetische Biomassenutzung Relevante Dokumente und Downloads im Internet Bekanntmachungstext (mit Bewertungskriterien) Weitere Handreichungen mit administrativen und fachlichen Hinweisen zu Projektskizzen Programmportal (programmbegleitende Maßnahmen, laufende Vorhaben) 4
5 Skizzeneinreichung easy-online Es ist ausschließlich easy-online zur Online-Einreichung der Skizzen zu verwenden Registrierung unter 5
6 Skizzeneinreichung easy-online Bewerbungen sind nur in folgender Form möglich: Kombination von Online-Formular und schriftlicher Einsendung der vorher online eingereichten Projektskizze (easy-online Skizze und Vorhabenbeschreibung) Zusendungen per oder Fax werden nicht berücksichtigt Für jedes Forschungsvorhaben / Verbundvorhaben ist insgesamt nur eine Anmeldung zulässig - die Bewerbung erfolgt projekt-, nicht partnerbezogen und wird vom Projektleiter/-koordinator durchgeführt. 6
7 Skizzeneinreichung easy-online 1. Auswählen der Fördermaßnahme Energetische Biomassenutzung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2. projektspezifischen Daten in vorgegebenen Formularfelder eintragen 3. Projektblatt unter dem Punkt Endfassung einreichen" verbindlich einreichen 4. Die zusätzliche Vorhabenbeschreibung kann erst jetzt hochgeladen werden Gliederung entsprechend der Bekanntmachung zum Förderprogramm - Punkt Konkrete Darstellung der Kriterien einer effizienten und nachhaltigen Bioenergiebereitstellung (gem. den Informationen zur thematischen Einordnung von Projektideen unter pdf-datei mit max. 10 Seiten erst nach Eingabe einer Dateibezeichnung unter Beschreibung ist das Speichern möglich! 7
8 Skizzeneinreichung easy-online 5. Easy-online Skizze ausdrucken und unterschreiben, nachdem die Angaben kontrolliert wurden 6. Die unterschriebene Skizze und die Vorhabenbeschreibung müssen bis zum folgende Adresse erreichen: Projektträger Jülich Geschäftsbereich Nachhaltigkeit (UMW) Fachbereich Transfer und Markteinführung (UMW4) z.h. Lena Panning Zimmerstrasse Berlin 8
9 Zuwendungsempfänger Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU) Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z.b. Verbände, Vereine und Stiftungen) mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland 9
10 Koordination, Projektmanagement Insbesondere bei Verbünden mit mehreren Konsortialpartnern: Koordinator / -in ist Hauptansprechpartner des Konsortiums für BMWi / PtJ konkrete Informationen und Darstellung / Grafik, Organigramm Koordinations- und Managementkonzept (u.a. Entscheidungsstrukturen, Rollen und Verantwortlichkeiten der Partner, Konfliktlösung, Schnittstellen, Ergebnisverwertung) 10
11 Ergebnisverwertung Bei Zuwendungen Zuwendungsempfänger sind i.d.r. Eigentümer der erarbeiteten Ergebnisse Rechte und Pflichten zur Nutzung / Verbreitung der Ergebnisse spezifischer Verwertungsplan für jeden Verbundpartner Regelungen im Konsortium und Kooperationsvertrag zur Verbreitung, Nutzung, Verwertung von Forschungsergebnissen, Erkenntnissen, Know-How 11
12 12
13 Kosten / Ausgaben (1) Anrechenbare Kosten / Ausgaben Sie müssen tatsächlich während der Vorhabenlaufzeit entstanden, wirtschaftlich für das Projekt erforderlich und nachweisbar sein! Siehe auch ANBest-P / NKBF 98 / BNBest-BMBF98 Beispiele: Auf Kostenbasis: Materialkosten, FE-Fremdleistungen, Personalkosten, Reisekosten, Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen, sonstige unmittelbare Vorhabenkosten (externe Gutachter, kalkulatorische Zinsen u.a.), Kosten für innerbetriebliche Leistungen, Verwaltungskosten usw. Auf Ausgabenbasis: Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Gegenstände bzw. Investitionen, Mieten, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Dienstreisen, Workshops usw. 13
14 Kosten / Ausgaben (2) Nicht anrechenbare Kosten / Ausgaben sind u.a.: die außerhalb der Vorhabenslaufzeit anfallen Siehe auch ANBest-P / NKBF 98 / BNBest-BMBF98 Weitere: Kalkulatorischer Gewinn, Steuern, Zinsen, Verluste, Schulden Kosten für Wirtschaftsprüfer Bildung von Reserven überteuerte, wirtschaftlich nicht vertretbare Ausgaben Vertriebs- und Werbekosten Grundausstattung (i.d.r. Betriebs- und Büroausstattung) 14
15 Unteraufträge Vergabe von Unteraufträgen im begründeten Einzelfall: Vergabe definierter Aufgaben / Leistungen als Unterauftrag an Dritte Unterauftrag: (1) FE-Fremdleistungen; (2) Beschaffungsaufträge / Dienstleistungen Unteraufträge sollten i.d.r. kein zentrales Element des Vorhabens sein d.h. Konsortium muss in der Lage sein, das Projekt durchzuführen i.d.r. begrenzter Umfang bis max. 50% der Gesamtselbstkosten Beachtung der Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien seitens der öffentlicher Antragsteller / Verbundpartner! (VOL, Wertgrenzen für die freihändige Vergabe) Universitäten als Auftragnehmer (z.b. FE-Fremdleistungen) sind umsatzsteuerpflichtig! 15
16 Beihilfe Beihilfe liegt vor, wenn alle fünf Kriterien erfüllt sind Unternehmen Finanzierung aus staatlichen Mitteln Vorteil (wirtschaftliche Vergünstigung) Selektivität Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb Beihilfen (Zuwendungen an Unternehmen) nach dieser Bekanntmachung erfolgen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 651/ 2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV (sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, im weiteren kurz: AGVO 2014) 16
17 Beihilfe Finanzierung von Forschungseinrichtungen Private und öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind gleichgestellt Finanzierung = Beihilfe, wenn die Forschungseinrichtung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, d. h. Waren und/oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anbietet unabhängig von der Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) oder ihrem wirtschaftlichen Charakter (gewinnorientiert oder nicht) 17
18 Beihilfe Finanzierung von Forschungseinrichtungen Finanzierung nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit ist keine Beihilfe In der Regel sind nichtwirtschaftliche Tätigkeiten die wesentlichen Tätigkeiten von Forschungseinrichtungen, d. h. die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Humanressourcen, die unabhängige FuE, auch im Verbund, zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, die Verbreitung der Forschungsergebnisse 18
19 Beihilfe Finanzierung von Forschungseinrichtungen Finanzierung nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit ist keine Beihilfe Tätigkeiten des Wissenstransfers (z.b. Lizenzierung, Gründung von Spin-offs) wenn, diese durch die Forschungseinrichtung oder gemeinsam mit anderen Forschungseinrichtungen oder in deren Auftrag durchgeführt werden und alle Gewinne daraus wieder in die Haupttätigkeiten der Forschungseinrichtungen investiert werden 19
20 Beihilfe Finanzierung von Forschungseinrichtungen Wenn FE sowohl wirtschaftliche als auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausführt, gelten allgemeine Beihilferegeln zur Vermeidung von Quersubventionierung: Trennung der Tätigkeiten und ihrer Finanzierung Korrekte Zuordnung der Kosten und Einnahmen zu den Tätigkeiten 20
21 Beihilfen Relevante zugelassene Beihilfen (Zuwendungen an Unternehmen) nach Art. 25 AGVO 2014 für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: (siehe auch Bekanntmachung) Kategorie b) Industrielle Forschung, Kategorie c) Experimentelle Entwicklung Kategorie d) Durchführbarkeitsstudien Relevante zugelassene Beihilfen (Zuwendungen an Unternehmen) nach Art. 28 AGVO 2014 Innovationsbeihilfen für KMU: (siehe auch Bekanntmachung) Kategorie a) für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten Kategorie b) für Abordnung hochqualifizierten Personals Kategorie c) für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen 21
22 Beihilfe Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Art. 25 AGVO 2014: Förderquote abhängig von der Einordnung des Vorhabens in die Forschungskategorie (Einzelfallentscheidung) Bonus für KMU und Verbundforschung je nach Forschungskategorie möglich Grundlagenforschung (hier nicht förderfähig): experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten dienen; industrielle Forschung: planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen; Experimentelle Entwicklung: der Erwerb, die Kombination, die Formung und die Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (unter Umständen auch die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten). 22
23 Beihilfe Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Art. 25 AGVO 2014: Forschungskategorien Die auf der Grundlage der förderbaren Kosten des Vorhabens errechnete Beihilfenintensität übersteigt nicht: 100 % bei der Grundlagenforschung (GF) Obergrenzen, keine 50 % bei der industriellen Forschung (IF) und Pauschalen 25 % bei der experimentellen Entwicklung (EE) 50 % bei Durchführbarkeitsstudien Hinweis zur EE: Bei einer anschl. kommerziellen Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten sind die daraus erzielten Einnahmen von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Vorhaben können mehr als eine Kategorie betreffen ( Gewogenes Mittel ) Ist ein Vorhaben in unterschiedliche Teile untergliedert, müssen diese einzeln den Kategorien Grundlagenforschung bzw. industrielle Forschung bzw. experimentelle Entwicklung zugeordnet werden. 23
24 Beihilfehöchstintensitäten Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Art. 25 AGVO 2014: Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Grundlagenforschung 100 % 100 % 100 % Industrielle Forschung 70 % 60 % 50 % Industrielle Forschung mit: Zusammenarbeit zwischen Unternehmen; bei Großunternehmen: grenzüberschreitend oder mit wenigstens einem KMU oder Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungs-Einrichtungen oder Verbreitung der Ergebnisse 80 % 75 % 65 % Experimentelle Entwicklung 45 % 35 % 25 % Experimentelle Entwicklung mit: Zusammenarbeit zwischen Unternehmen; bei Großunternehmen: grenzüberschreitend oder mit wenigstens einem KMU oder Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungs-Einrichtungen 60 % 50 % 40 % Beihilfen für technische Durchführbarkeitsstudien Vor industrieller Forschung Vor experimenteller Entwicklung 75 % 50 % 75 % 50 % 65 % 40 % 24
25 Beihilfe Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Art. 25 AGVO 2014: Beihilfeintensitäten können auf maximal 80% erhöht werden: um 10 % für mittlere Unternehmen 1 (weniger als 250 Beschäftigte entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. ) um 20% für kleine Unternehmen 1 (weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz unter 10 Mio. ) um weitere 15 % für Kooperationsforschung und bei weiter Verbreitung der Forschungsergebnisse 1 Bei der Berechnung der Beschäftigten und der finanziellen Schwellenwerte ist die KMU-Definition nach Anhang 1 der AGVO 2014 zu beachten! 25
26 Beihilfe Innovationsbeihilfen für KMU nach Art. 28 AGVO 2014: Beihilfen für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten Beihilfen für Abordnung hochqualifizierten Personals Beihilfen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen Beihilfeintensität: maximal 50% der beihilfefähigen Kosten für Innovationberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 100%, wenn der Gesamtbetrag der Beihilfe für Innovationberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als pro Unternehmen beträgt 26
27 Beihilfe Innovationsbeihilfen für KMU nach Art. 28 AGVO 2014: Hierunter fallen die Unterstützung und Beratung bei beispielsweise Marktanalysen und Markteinführungsstrategien, Anbahnung von Kooperationen am Markt Produkt- und Technologiebewertung einschließlich Aspekte Normierung, Zulassung etc. weitere siehe Information zur thematischen Einordnung von Projektideen durch externe Berater/Auftragnehmer. Bei Vergabe eines entsprechenden Auftrages sind die vergaberechtlichen Auflagen gemäß Zuwendungsbescheid (u.a. VOL) einzuhalten und in Form eines Vergabevermerkes nachzuweisen. Dabei sind folgenden Kriterien für die Vergabe zu empfehlen: Gute fachliche Expertise (Innovationsberatung) Gute Branchenkenntnis Ortsnähe zum Zuwendungsempfänger Guter Zugang zu Behörden (Normierungs- und Zulassungsfragen, Genehmigungsaspekte etc.) 27
28 Ermittlung der zulässigen Förderquote immer eine projekt- und partnerspezifische Einzelfallentscheidung / individuelle Ermittlung getrennt für jeden Projektpartner, aber in Zusammenhang mit dem gesamten Verbundvorhaben Interessenlage des Zuwendungsgebers (Ziele des Förderprogramms) Technisch-wissenschaftliches Risiko Wirtschaftliches Risiko Wirtschaftliche Verwertungsnähe der angestrebten FuE-Ergebnisse Finanzkraft der Antragsteller Kommerzielle Verwertbarkeit der FuE-Ergebnisse Beteiligung von Dritten an der Finanzierung des Vorhabens Einordnung in definierte FuE-Stufen / Forschungskategorien gemäß Definition Gewährung von Boni (Beachtung der Beihilfehöchstintensitäten, Kappungsgrenzen) Beachtung der dem EU-Gemeinschaftsrahmen bzw. AGVO 2014 / Notifizierung zugrunde liegenden spezifischen Regelungen für staatliche Beihilfen
29 Förderquote Programm- und Projektspezifische Ermittlung der Förderquoten beteiligter Partner in Verbundvorhaben: 1. Hochschulen/Forschungseinrichtungen (wenn Antrag im nichtwirtschaftlichen Bereich): im Regelfall Förderung von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben Einbringen von externen Drittmitteln oder Eigenmitteln Vermeiden von mittelbaren Beihilfen an Unternehmen über Unteraufträge von Unternehmen an staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen (deshalb: kostendeckende Angebote mit Gewinnspanne) 29
30 Förderquote Programm- und Projektspezifische Ermittlung der Förderquoten beteiligter Partner in Verbundvorhaben: 2. Unternehmen (tätig im wirtschaftlichen Bereich): je nach Forschungskategorie je nach Unternehmensgröße je nach Anteil FuE-Tätigkeiten und Verwertungsabsichten im Verbundvorhaben je nach Einbringung von Eigenleistungen / -anteilen 30
31 AnsprechpartnerInnen Informationen Fachliche Fragen: Lena Panning Sven Matura (Tel. 030 / ; l.panning@fz-juelich.de) (Tel. 030 / ; s.matura@fz-juelich.de) Administrative Fragen: Juliane Kreitz Olaf Sieber (Tel. 030 / ; j.kreitz@fz-juelich.de) (Tel. 030 / ; o.sieber@fz-juelich.de) Adresse: Projektträger Jülich Geschäftsbereich Nachhaltigkeit (UMW) Fachbereich Transfer und Markteinführung (UMW4) Zimmerstrasse Berlin 31
14.06.2011. Mag. Sibylle Summer Abt. C1/8, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sibylle.summer@bmwfj.gv.at, Tel.
Koordination EU-Beihilfenrecht Mag. Sibylle Summer Abt. C1/8, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sibylle.summer@bmwfj.gv.at, Tel.: 01 71100 5351 Staatliche Finanzierung von F & E & I
MehrZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Hochschule Emden/ Leer Informationen zum Förderprogramm ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand www.zim-bmwi.de Matthias Schoof 1 ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand www.netzwerk-nordbayern.de/fileadmin/templates/pdf/vortragsunterlagen/
MehrInfoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren
Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im
MehrMerkblatt zur Bekanntmachung des BMUB zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Merkblatt zur Bekanntmachung des BMUB zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Vom 01.08.2015 Inhalt Merkblatt zur Bekanntmachung des BMUB zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung
MehrIII. Förderprogramm Gebäude
Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,
Mehrwww.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)
www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Technologieberatung ist eine gemeinsame Einrichtung der rheinland- pfälzischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern
MehrErläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen
Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung
MehrSie möchten in Ihr Unternehmen investieren?
KFW-UNTERNEHMERKREDIT Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren? Die Zukunftsförderer Langfristige Investitionen günstig finanzieren Kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Mittelständler
MehrFÖRDERANGEBOT TECHNOLOGIEFÖRDERUNG
FÖRDERANGEBOT TECHNOLOGIEFÖRDERUNG Förderung ESF Grundlage Richtlinie SMWA vom Antragsstelle Bewilligungsstelle SAB Sächsische AufbauBank SAB Sächsische AufbauBank e I. InnoExpert a. Innovationsassistent
MehrAntrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der
MehrBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az.
7523-W Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien
MehrKfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg
KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg Langfristige Investitionen, günstig finanzieren Kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Mittelständler stehen immer wieder vor neuen Herausforderungen,
MehrFACT Sheet Private Partner in Interreg Deutschland-Danmark
FACT Sheet Private Partner in Interreg Deutschland-Danmark Der FACT Sheet skizziert die Teilnahmemöglichkeiten privater Unternehmen, die besonderen Voraussetzungen, Verpflichtungen und Folgen. Weitere
MehrKurzinformation Wirtschaft
Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel
MehrDas Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER
Das Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER Projektbegleitung durch die Programmstelle beim BIBB Auftaktveranstaltung Süd am 21. / 22. April 2009 in Nürnberg Informationen über: Programmstelle beim BIBB
MehrAntragsverfahren mit easy-online
Sehr geehrte Damen und Herren, Antragsverfahren mit easy-online den Antrag für Zuwendungen aus dem Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und
MehrTechnologie.Transfer.Anwendung.
Technologie.Transfer.Anwendung. Gute Ideen finanzieren Weitere Innovationsförderprogramme des Bundes SIGNO-Erfinderfachauskunft SIGNO-KMU-Patentaktion go-innovativ go-effizient KMU-innovativ Adolph Jetter
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Impulspaket Tirol Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Impulspaketes Tirol ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein
MehrMerkblatt Infrastruktur
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden
MehrRichtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches
MehrAusschreibung Theaterprojekte mit Zeugnissen von Opfern des Nationalsozialismus
Formular 2014 Von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft auszufüllen: Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Frau Ulrike Rothe Lindenstr. 20-25 10969 Berlin Eingang:... Aktenzeichen:...
MehrGrundsätze der ESF- Förderung
Grundsätze der ESF- Förderung Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds vom 25.02.2009 ESF-Projektförderungen im Bundesverwaltungsamt
MehrFördermittelberatung FÖRDERNOTIZ -
Fördermittelberatung FÖRDERNOTIZ - Diese Fördernotiz enthält eine kleine Auswahl an Fördermöglichkeiten und wurde sehr gewissenhaft zusammengestellt. Trotzdem übernehmen wir keine Haftung und keine Gewähr
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Patententwicklungsprogramm De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel
MehrInformation über das ERP-Innovationsprogramm der KfW
Information über das ERPInnovationsprogramm der KfW Für mittelständische Unternehmen Stand: Juli 2013 ERPInnovationsförderung der KfW Programmstruktur Ab 1,05 % effek. Jahreszins Stand 26.07.2013 Wer kann
MehrVerordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung
Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom
MehrBMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen (go-inno)
Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen (go-inno) Herzlich Willkommen www.inno-beratung.de
Mehr1. Überblick über die steuerliche Abgrenzung der Forschung von sonstigen Tätigkeiten an Hochschulen
Stand: Dezember 2010 Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten I. Steuerliche Abgrenzung von Forschungsvorhaben 1. Überblick über die steuerliche Abgrenzung der Forschung von sonstigen Tätigkeiten
MehrHorizon 2020: Das KMU-Instrument EU-Förderung für marktnahe Innovationen
Horizon 2020: Das KMU-Instrument EU-Förderung für marktnahe Innovationen Nina Gibbert-Doll Hessen Trade & Invest GmbH Enterprise Europe Network Hessen 3. Juli 2015 Wetzlar Innovationskette KMU-Instrument
MehrBEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag
Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee
MehrFördergebiete im Saarland
Fördergebiete im Saarland I. Investitionen im GA-Fördergebiet (Regionalfördergebiet) Förderprogramm: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) Antragsberechtigte: KMU und
MehrVergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)
Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte
MehrAnleitung zur Antragstellung über easy-online. Aufruf über den link <https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Anleitung zur Antragstellung über easy-online Aufruf über den link
MehrFörderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow
MehrKMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291
KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich
MehrHinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen
Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars für Projekte in der Leitaktion 1 im EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION Was ist beim Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars zu beachten? (Stand: 24.02.2014)
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrForschung für kleine und mittlere Unternehmen
7. Forschungsrahmenprogramm: Forschung für kleine und mittlere Unternehmen 30. Juni 2010, Stuttgart Heike Fischer, Steinbeis-Europa-Zentrum Kooperation Thematische Prioritäten 1 2 3 4 5 6 7 FP7: Spezifische
MehrFörderung von Patentanmeldungen: Die SIGNO-KMU-Patentaktion
Förderung von Patentanmeldungen: Die SIGNO-KMU-Patentaktion Dr. Hartwig von Bülow Handwerkskammer für München und Oberbayern Hintergrund und Ziele SIGNO: Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung Ehemalige
MehrHerzlich Willkommen. Schön, dass Sie da sind. Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse für den Mittelstand
Herzlich Willkommen. Schön, dass Sie da sind. 1. Prof. Klaus Weiler 2. Geschäftsführer des efu-instituts und Vorstandssprecher des Bundesverbandes der Fördermittel-Berater e.v. (BvdFB) 3. Dozent bei Universitäten,
MehrDFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3. Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden
DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3 Modul Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden Die Beantragung eines Moduls ist nur im Rahmen eines entsprechenden Programms möglich. I. Ziel Die Förderung
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrFinanzierung in Zeiten knapper Kassen welche Förderungen stehen den Kommunen zur Verfügung
Finanzierung in Zeiten knapper Kassen welche Förderungen stehen den Kommunen zur Verfügung 15. Oktober 2009 Workshop Kleine Kommunen Großer Klimaschutz! Tina Wostradowski Prinzenstraße 12 30159 Hannover
MehrFördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken
Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.
MehrInnovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg
Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit
MehrSie planen investitionen in einer förderregion?
erp-regionalförderprogramm Sie planen investitionen in einer förderregion? die Zukunftsförderer das Wichtigste auf einen Blick gefördert werden Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Gewerbliche Baukosten
MehrEnergiemanagementsysteme
Verpflichtung zu Energieeffizienzsystemen nach EED bzw. EDL-G Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G betroffen? Maßgebend sind folgende Vorschriften:
Mehraws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)
aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Garantierichtlinie 2014 (KMU-Förderungsgesetz) vom 10. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele
MehrErklärung über bereits erhaltene De minimis - Beihilfen im Sinne der EU-Freistellungsverordnung für De minimis - Beihilfen
- 1 - Anlage 1 zum Antrag über eine Zuwendung aus dem operationellen Programm für die Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013 RWB-EFRE- Ansprechpartner: Investitionsanschrift:
MehrElektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken
Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken 1 Schritte zum Mobilitätsantrag Beantragung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020) Registrierung
MehrSpeicherförderung und Lastmanagement Antragsformular
Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular Dieses Formular dient ausschließlich der Beantragung einer Förderung von stationären elektrischen Speichern und eines Lastmanagementsystems für gewerbliche
MehrForschungsprämie. Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger
Forschungsprämie Ing. Mag. Dr. Herbert Braunsperger 2 3 Welche Arten von Förderungen gibt es in Österreich? Zuschuss Kredit/ Darlehen Beteiligung Garantie Beratung Steuerliche Begünstigung Direkte Förderungen
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrUnterstützung Grenzüberschreitender Kooperationen. Enterprise Europe Network aktuelle Maßnahmen der EU für KMU
Unterstützung Grenzüberschreitender Kooperationen Enterprise Europe Network aktuelle Maßnahmen der EU für KMU Folie 1 Ihr Partner für Technologie- und Wissenstransfer in Rheinland-Pfalz Ein Tochterunternehmen
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrInnovationsförderung im MW
Innovationsförderung im MW Wie können KMU, Hochschulen und Verwaltung zur Förderung von Innovationen zusammenarbeiten 17.03.2014 Dr. Dagmar Linse Ziele der Landesregierung Absicherung und Verbesserung
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrHilfe zur Verwendung digitaler Formulare
Übersicht A) Allgemeines Seite 1 B) Antragstellung / Auswahl der Formulare Seite 1 Aufruf der Formulare Seite 1 Bearbeiten/Ausfüllen der Formulare Seite 2 C) Einreichen/Weiterleiten Seite 4 A) Allgemeines
MehrVo r s p r u n g d u r c h I n n ov a t i o n. Te c h n o l o g i e - und I n n ov a t i o n s F O R U M P f a l z 1 9.
Vo r s p r u n g d u r c h I n n ov a t i o n F ö r d e r p r o g r a m m e z u r F i n a n z i e r u n g v o n F u E - P r o j e k t e n Te c h n o l o g i e - und I n n ov a t i o n s F O R U M P f a
MehrDas EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. - Erläuterungen für Kreditnehmer.
Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank - Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juli 2014 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /24 Landwirtschaft Aquakultur
MehrMuster mit Beispielen
Muster mit Beispielen x beim IGS Antrag für einen Typ II muss ein Aktenzeichen angegeben werden Bitte die Seiten vollständig ausfüllen! Mustermann GmbH Musterstraße 1 12345 Musterhausen www.mustermann.de
MehrSie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee?
ERP-INNOVATIONSPROGRAMM Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? Die Zukunftsförderer Jedes Projekt beginnt mit einer guten Idee Innovationen sind in der Regel mit einem erheblichen finanziellen
MehrDas EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen 2007 2013
Das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen 2007 2013 Kick-Off Meeting Innovationstransferprojekte LEONARDO DA VINCI 2013 Günnewig Hotel Bristol Bonn 09. Oktober 2013 Regeln Beschluss Nr. 1720/2006/EG
MehrKfW-Information für Multiplikatoren
KfW-Information für Multiplikatoren 20.11.2015 Themen dieser Ausgabe: Neubau Bestandsimmobilie Energie und Umwelt Inhalt Produkt Thema Neubau, Bestandsimmobilie, Energie und Umwelt Altersgerecht Umbauen
MehrGewerblicher Umweltschutz
1 Gewerblicher Umweltschutz Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Der nachhaltige Schutz der Umwelt, sowie der effiziente Umgang mit Strom und Wärme haben sich noch nie so schnell ausgezahlt
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrClusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung
Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung SIE SIND ERFOLG- REICH GESTARTET? Beim Übergang von der Seed-Phase zur Start-Up- Phase müssen junge Technologieunternehmen hohe Hürden überwinden,
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrEuropäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union
Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg +352 29 29 42 670 ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:
MehrAnalyseraster zur Unterscheidung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit von Hochschulen Ein Leitfaden. (Stand: 28.09.
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND III C 4120/6.1.2 Analyseraster zur Unterscheidung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
MehrKooperationsvertrag DOs & DON Ts
Kooperationsvertrag DOs & DON Ts DI Peter Halwachs ZIT Dienstleistungsabteilung und GF LISA VR Wien, 31.05.2011 Seite 2 Der Kooperationsvertrag Kooperation vs. Auftragsforschung vs. Werkvertrag (Produkthaftung!)
MehrErfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN
& Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Forschungssupport Stelle IPR & Patente des Vizerektorats für Forschung und Internationale Beziehungen Nähere Informationen www.meduniwien.ac.at
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrVon EMAS II zu EMAS III. Von EMAS II zu EMAS III
Von EMAS II zu EMAS III Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrA. Zur Person (des Antragstellers) Name/Firma (laut Handelsregister) Antragsteller, Ort
Zurücksetzen Anlage fachliche Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Antrag auf ERP-Kapital für Gründung gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Name/Firma (laut Handelsregister)
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrStaatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte
Staatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte Zweck der staatlichen Hilfen Staatliche Finanzhilfen sollen Hilfe zur Selbsthilfe bei akuten Notlagen leisten. Dabei handelt es sich um keine Schadensersatzleistungen.
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrKurzpräsentation zum Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer
Kurzpräsentation zum Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer EXIST-Förderung Bundesweite Förderprogramme des BMWi, unter Kofinanzierung des ESF Teil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung Nicht rückzahlbare
MehrEnergieberatung Mittelstand
Kathrin Schultz-Düsing, 07. Mai 2012 Effizienz beschreibt das Verhältnis zwischen dem erreichten Ergebnis und den eingesetzten Ressourcen (ISO 9000:2000) International ansteigende Nachfrage nach Energie
MehrAnleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren
Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen
MehrBayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Mit
MehrLaufzeit Betriebsmittelfinanzierungen: bis zu 5 Jahre Investitionsfinanzierungen: bis zu 20 Jahre mit bis zu 20-jähriger Zinsbindung
KfW-Unternehmerkredit (Programm-Nr. 037. 047) I< -\V. Anlage Sitz in Deutschland, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung (30
MehrMerkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins
Merkblatt Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins A. Satzungsgemäße Verwendung Nach 55 AO dürfen die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke
MehrAnleitung für das Projektantrags- und abrechnungstool PADUA (für Initial-, Schwerpunkt- und Regionalprojekte)
Anleitung für das Projektantrags- und abrechnungstool PADUA (für Initial-, Schwerpunkt- und Regionalprojekte) IBH-Projekte werden über das Projektantrags- und -abrechnungstool PADUA eingereicht, verwaltet
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing
über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund
MehrEU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling
EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Infrmatinen Dezernat 4 Themenübersicht Gesetzliche Grundlagen Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit Rechnerische Trennung und
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP
Öffentliches Wirtschaftsrecht Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, ÖPP Leistungen ird Daseinsvorsorge sind oftmals nicht kostendeckend. Nachdem
MehrWir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.
Ich bin ein LeseHeld Bewerbungsformular zur Teilnahme am Leselernförderprojekt des Borromäusverein e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung des Bundesministeriums für Bildung
MehrGuten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015
Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach
MehrGUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.
GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die
Mehr