ERSTE JAGD MIT NEUEN JAGDVORSCHRIFTEN: DIE SICHT DES VOLKSWIRTSCHAFTSDIREKTORS
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- Julius Hochberg
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1 DELEGIERTENVERSAMMLUNG BEJV/25. April 2009 Seite 1 Delegiertenversammlung des BERNER JÄGERVERBANDES BEJV; Langenthal, 25. April 2009 Referat von Herrn Regierungsrat Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern ERSTE JAGD MIT NEUEN JAGDVORSCHRIFTEN: DIE SICHT DES VOLKSWIRTSCHAFTSDIREKTORS Sehr geehrte Damen und Herren Vorab herzlichen Dank für die freundliche Einladung zur Delegiertenversammlung Es freut mich, nach Kandersteg 2008 in diesem Jahr erneut Ihr Gast sein zu dürfen. Wir alle wissen, dass vor einem Jahr unsere Zusammenarbeit alles andere als einfach war. Heute ein Jahr nach der DV in Kandersteg darf ich jedoch feststellen, dass sich wieder ein konstruktiver Dialog unter uns entwickelt hat. Das freut mich und ich danke der Verbandsleitung dafür ausdrücklich. Wir haben uns mit einer Delegation des Berner Jägerverbands BEJV und mit sämtlichen Präsidenten der bernischen Jägervereine am 7. April 2009 in Bern zu einem Runden Tisch getroffen. Das Ziel dieses runden Tisches bestand darin, die erste Jagdsaison unter den veränderten Jagdvorschriften Revue passieren zu lassen.
2 DELEGIERTENVERSAMMLUNG BEJV/25. April 2009 Seite 2 Auch meine heutigen Ausführungen befassen sich mit den Erfahrungen auf der Jagd 2008/2009. Ich möchte im Folgenden gerne auf fünf Aspekte eingehen: 1. auf die Einführung und Kernziele der Anpassung 2. auf den Runden Tisch vom 7. April auf das Controlling der Änderungen: a) die Änderungen in der JAGDVERORDNUNG b) die Änderungen der JAGDDIREKTIONSVERORDNUNG 4. auf andere Erkenntnisse aus der Jagd Fazit & Würdigung 1. Einführung und Kernziele der Anpassung Wie Sie alle wissen, haben wir im letzten Jahr in einigen Punkten die JAGD- VORSCHRIFTEN verschärft. Der Regierungsrat wollte mit strengeren Vorschriften einerseits dem Wildtierschutz gerecht werden und damit berechtigten Forderungen von Umwelt- und Tierschutzverbänden nachkommen. Andererseits ging es aber insbesondere auch darum, Lösungen zu präsentieren, die von fortschrittlichen Jägerinnen und Jägern unterstützt werden und eine weidgerechte, moderne Jagd in den Vordergrund rücken. Damit soll die Jagd in der Berner Bevölkerung besser verankert und das Ansehen der Jägerschaft in der Bevölkerung gestärkt werden. 2. Der Runde Tisch vom 7. April 2009 Mir war es sehr wichtig, nach der ersten Jagd unter veränderten Bedingungen unverfälscht und direkt in Dialog mit Ihnen, mit der Jägerschaft, zu treten. Daher habe ich am 7. April 2009 an einem Runden Tisch mit allen Jagdvereinspräsidenten, mit einer Delegation des Vorstandes des Berner Jägerverbandes, mit drei Vertretern der Wildhut und mit dem Jagdinspektor über den Verlauf der vergangenen Jagd diskutiert. Diese Diskussion umschloss einerseits eine Beurteilung der Auswirkungen durch die geänderten Jagdvorschriften aus fachlicher Sicht. Andererseits sollte sie mir aufzeigen, inwiefern die Jagd im Kanton Bern den Ansprüchen der Weidgerechtigkeit, der Jagdethik und der Tierschutzgesetzgebung genügt. Der Runde Tisch sollte aber auch zur Versachlichung der Thematik beitragen. An dieser Stelle möchte ich allen Teilnehmern nochmals ganz herzlich für den konstruktiven Dialog danken. Ich habe mir die verschiedenen Standpunkte angehört. Die Vertreter der Jägerschaft wie auch des Jagdinspektorats und der Wildhut waren sich dabei in den meisten Punkten einig.
3 DELEGIERTENVERSAMMLUNG BEJV/25. April 2009 Seite 3 Ich werde Ihnen im folgenden Hauptteil meiner Ausführungen das Controlling der Jagd 2008/2009 vorstellen. Dabei werde ich Ihnen in einzelnen Aspekten auch aufzeigen, wo ich allenfalls einen Bedarf für eine Feinjustierung der Regelungen erkenne. 3. Das Controlling der Änderungen Nachdem in den Vorjahren offensichtlich mit einer in den Medien viel zitierten, sogenannten schwarzen Liste operiert worden war, war es mir sehr wichtig, zeitgleich mit der Änderung der Jagdvorschriften über ein korrektes und effektives Controlling zu verfügen. Aus diesem Grund habe ich den Jagdinspektor im Sommer 2008 beauftragt, jährlich, anhand von klaren Kriterien, einen Bericht über den Jagdverlauf zu verfassen. Ich werde Ihnen nun gerne die wichtigsten Resultate vorlegen und komme zuerst zu den Änderungen in der JAGDVERORDNUNG. 3.a Änderungen in der JAGDVERORDNUNG Die erste Stelle lautet: Die Schussabgabe ist nur noch bei genügender Sicht, eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, gestattet. Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Gemäß dem Controlling wurden auf der Jagd 2008 weniger tote Tiere infolge Schussverletzungen aufgefunden. Folglich hat sich diese Regelung aus meiner Sicht klar im Sinne der Weidgerechtigkeit und des Wildtierschutzes bewährt. Die neuen Schusszeiten führten klar zu einer Beruhigung der Jagd. Damit ein nahtloser Übergang von der ordentlichen Schusszeit auf der Jagd zum Nachtansitz gewährleistet werden kann, muss diese Vorschrift jedoch fein justiert werden. Hier sehe ich durchaus einen Punkt, über dessen Veränderung man in den nächsten Monaten diskutieren kann. Die zweite Stelle lautet: Die Jagd im Umkreis von 100 m von ständig bewohnten Gebäuden ist verboten. Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Das Controlling der Wildhüter zeigt auch hier, dass sich diese Vorschrift bewährt hat. Nur wenige Personen beschwerten sich bei Wildhütern über das Verhalten von Jägern im Bereich der 100 Meter Grenze. Die 100 Meter Grenze hat wesentlich zur Akzeptanz der Berner Jagd beigetragen. Sie ist ein erstes Beispiel dafür, dass wir die Interessen einer weidgerechten Jagd und den Schutz der Öffentlichkeit unter einen Hut bringen. Damit die Jagd auf Fuchs, Marder und Dachs in Zukunft noch effizienter ausgeübt werden kann, wird diese Vorschrift aber auch in den nächsten Monaten überprüft. Zudem soll auch überprüft werden, ob möglicherweise die ursprüngliche Formulierung der 100 Meter Grenze der praktischen Ausübung besser gerecht wird.
4 DELEGIERTENVERSAMMLUNG BEJV/25. April 2009 Seite 4 Die dritte Stelle lautet: Die Baujagd ist eingeschränkt: Sie darf nur noch bis Ende Dezember ausgeübt werden. Pro Bau darf nur ein Bodenhund eingesetzt werden. Jeder Bodenhund muss einen Ortungssender tragen. Vor der Jagdausübung muss dem zuständigen Wildhüter Meldung erstattet werden. Angeschossenes Wild und im Bau gebliebene Jagdhunde dürfen nur unter Beizug eines Wildhüters ausgegraben werden. Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Durch die Einschränkung der Baujagd wurde die Jagd in den Monaten Januar und Februar gemäß der Aussage der Jägerschaft selber, aber auch der Wildhüter wesentlich ruhiger. Das Controlling der Wildhüter zeigt auf, dass 270 Meldungen für die Ausübung der Baujagd erfolgten. In acht Fällen mussten entweder Jagdhunde oder Füchse ausgegraben werden. Die tiefere Fuchsstrecke ist nicht nur auf die Einschränkung der Baujagd zurück zu führen, sondern auch auf eine Kombination der strengeren Vorschriften hinsichtlich der Verkürzung der Schusszeiten, der Einschränkung des Jagdhundeeinsatzes in den Monaten Januar und Februar und teilweise hinsichtlich der kürzeren Baujagd. Ob die Baujagd allenfalls im Januar erlaubt werden soll, muss im Detail noch analysiert und geprüft werden. Die Gefahr, dass sich Hunde auf der Baujagd verletzen, besteht trotz des Einsatzes von moderner Technik (Ortungsgeräte und Sender) leider weiterhin. Daher bewegen wir uns hier in einem politisch sehr heiklen Thema. Die vierte Stelle lautet: Schusswaffen und Munition dürfen während der Jagdzeit, zur Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen oder auf der Jagd, mit einer Spezialbewilligung nur noch getrennt im Fahrzeug mitgeführt werden. Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Diese Regelung hat sich sehr bewährt. Sie wird von der Jägerschaft akzeptiert. 320 Jäger wurden von den Wildhütern gezielt auf das getrennte Mitführen von Schusswaffen und Munition kontrolliert. Ein kleiner Teil musste beanstandet werden. Diese Regelung ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit auf der Jagd. Die fünfte Stelle lautet: Die Jagdzeit auf den Rothirsch wird bis Ende November verlängert. Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Diese Vorschrift hat sich bewährt. Auf der Haupt- und Nachjagd wurden 90 Rothirsche erlegt. Weil das Abschusskontingent 2008 auf total 147 Rothirsche festgelegt wurde, musste im November 2008 eine Sonderjagd durchgeführt werden. Die sechste Stelle lautet: Die Jagd auf Wildschweine ist im August auf dem Ansitz nur noch außerhalb des Waldes gestattet. Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Das Controlling der Wildhüter zeigt, dass diese Vorschrift in die richtige Richtung weist. Obschon im August 2008 nur 17 Wildschweine erlegt wurden, ist die Gesamtstrecke im Kanton Bern mit 173 Tieren nur um drei Tiere tiefer als im Vorjahr. In den letzten Jahren wurden vermehrt Fütterungen für Wildschweine im Wald angelegt, um an diesen Standorten Wildschweine zu erlegen. Unsere Vorschrift hat dieser Entwicklung Einhalt geboten.
5 DELEGIERTENVERSAMMLUNG BEJV/25. April 2009 Seite 5 Das Wildschwein soll vermehrt vom Feld zurück in den Wald gelenkt werden. Im Wald soll das Wildschwein Ruhe finden und darf demzufolge nicht bejagt werden. Im August verursachen die Wildschweine teilweise erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, wogegen im Waldareal kaum Schäden entstehen. Mit der Beschränkung der Ansitzjagd im August auf die Bereiche außerhalb des Waldes kann ein wichtiger Beitrag zur Schadensprävention geleistet werden. Die siebente Stelle lautet: Die Jagd auf den Kormoran ist im Patent E neu bis Ende Januar gestattet. Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Die Jagdverlängerung um einen Monat hatte fast eine Verdoppelung der Abschüsse von Kormoranen zur Folge. Diese Vorschrift hat sich bewährt und wird auch von den Fischern gelobt. ORDNUNG. Ich komme damit noch zu einigen Änderungen in der JAGDDIREKTIONSVER- 3.b Änderungen in der JAGDDIREKTIONSVERORDNUNG Die erste Stelle lautet: Der Einsatz von Jagdhunden ist eingeschränkt. Pro Bau darf nur ein Bodenhund eingesetzt werden, und es gilt ein Verbot für den Einsatz von Jagdhunden im Januar und Februar, mit Ausnahme des Einsatzes von Apporteuren mit dem Patent E oder außerhalb des Waldes mit dem Basispatent. Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Diese Regelung hat sich in dem Sinne bewährt, als die neue Bestimmung über den Hundeeinsatz auf der Jagd den Aspekten des Wildtierschutzes und des Tierschutzes Rechnung trägt. Mit dem Verbot für den Einsatz von Jagdhunden vor dem Schuss, im Januar und Februar, wurde das Wild in einer Periode vor unnötigen Störungen geschützt, in der es infolge erhöhten Energiebedarfs auf der Flucht besonders gefährdet ist. Die Änderung ist vor allem gegen Jagdhunde, die im Winter Rehe jagen ( Rehhetzer ), oder gegen Bodenhunde, die trotz Baujagdverbot im Januar und Februar im Bau jagen, gerichtet. Ob der Einsatz von Jagdhunden allenfalls im Januar in reduziertem Maß erlaubt werden soll, muss im Detail in den nächsten Monaten analysiert und geprüft werden. Es geht hier insbesondere darum, einen Kompromiss zu finden zwischen der Schonung der Rehe und der jungen Dachse und Füchse im Januar und Februar einerseits und der Fuchs- und Marderjagd andererseits. Die zweite Stelle betrifft die Meldepflicht an die Wildhüter bei Fehlschüssen und erfolglosen Nachsuchen auf alles Schalenwild (Rothirsche, Damhirsche, Sikahirsche, Mufflons, Rehe, Gämsen und Wildschweine). Meine Beurteilung in der Jagd 2008 lautet: Das Controlling der Wildhüter zeigt, dass Fehlschüsse an die Wildhüter gemeldet wurden. In 641 Fällen konnte eine inten-
6 DELEGIERTENVERSAMMLUNG BEJV/25. April 2009 Seite 6 sivere Nachsuche auf die verletzten Tiere durchgeführt werden. Diese Vorschrift hat sich sehr bewährt und wird auch von der Jägerschaft akzeptiert. Das rasche Auffinden von angeschossenem Wild ist eines der zentralen Postulate der Weidgerechtigkeit. 4. Andere Erkenntnisse aus der Jagd 2008 Auf der Jagd 2008 wurden von den Wildhütern zusätzlich die Fehlabschüsse, der Nachtansitz, die Gruppenjagd und der Einsatz von Motorfahrzeugen überprüft. Obschon in allen Bereichen vereinzelte Beschwerden aus der Bevölkerung verzeichnet wurden, werden wir im Moment die bestehenden Formulierungen im Jagdrecht beibehalten. Wir werden die Situation jedoch auch in Zukunft kritisch beobachten. Die Forderung nach einem Schießnachweis für Jäger ab der Jagd 2011 ist in Bearbeitung. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Berner Jägerverbandes und des Jagdinspektorats hat bereits einen ersten Entwurf ausgearbeitet. Ende 2009 wird das von mir geforderte Konzept vorliegen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich der Einführung eines Schießobligatoriums nur dann zustimme, wenn die Umsetzung realistisch ist und auch mit den verschärften Gewässerschutzvorschriften und den damit verbundenen aufwendigen Sanierungen der Jagdschießstände abgestimmt ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Zielsetzung, die Waffe einzuschießen, die Sicherheit in der Waffenhandhabung und der Nachweis einer ausreichenden Treffsicherheit hohe Priorität haben. Abschließend ziehe ich ein Fazit und würdige unsere Arbeit. 5. Fazit & Würdigung Die Berner Jagd hat in unserer Gesellschaft und insbesondere zur Erhaltung der Artenvielfalt und somit für eine nachhaltige Entwicklung eine wichtige Funktion. Sie muss jedoch den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit und der Jagdethik genügen und auch die Tierschutzgesetzgebung erfüllen. Die Resultate vom Runden Tisch haben mir gezeigt, dass sich die Änderungen der Jagdvorschriften auf der Jagd 2008 großmehrheitlich sehr bewährt haben. Ich bin aber gerne bereit, in Bezug auf die Schusszeiten und auf die Jagd im Umkreis von 100 Meter von ständig bewohnten Gebäuden eine Feinjustierung vorzunehmen. Ob allenfalls die Jagd mit Hunden geändert werden soll, muss vertieft analysiert und beurteilt werden. Angesichts dieser Beurteilung habe ich den Jagdinspektor beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen und mir Entscheidgrundlagen zu diesen Punkten zu liefern. Weil diese Änderungsvorschläge teilweise die JAGDVERORDNUNG betreffen, wird eine Konsultation unter den Verbänden, verbunden mit einem internen Mitberichtsverfahren, unumgänglich sein. Eine Inkraftsetzung der Feinjustierungen ist auf den 1. De-
7 DELEGIERTENVERSAMMLUNG BEJV/25. April 2009 Seite 7 zember 2009 möglich, damit diese möglichst schon für die Jagd 2009 wirksam würden. Der genaue Zeitplan muss aber von der Expertengruppe festgelegt werden. Diese wird sich bereits in den nächsten Tagen ein erstes Mal treffen. Wir werden gemeinsam mit den betroffenen Kreisen die Feinjustierung im offenen Dialog vornehmen. Dies immer mit zwei Zielen vor Augen: a) den Rückhalt der Jägerschaft in der breiten, nicht jagenden Bevölkerung zu stärken und b) die Weidgerechtigkeit und den Wildtierschutz sicherzustellen. Da die Feinjustierungen, wie erwähnt, eine Änderung der JAGDVERORDNUNG bedingen, werden wir auch die Jagdkommission konsultieren müssen. Ich hoffe, dass wir mit der Kommission den konstruktiven Dialog auch wieder finden so, wie dies mit dem BEJV jetzt bereits gelungen ist. In diesem Sinne hoffe ich, dass die Berner Jagd nicht nur attraktiv bleibt, sondern auch den Namen einer weidgerechten und ethischen Patentjagd verdient. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und Glück auf der Jagd.
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