Barrierefreiheit im Wohnungsbau
|
|
- Johannes Lange
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Barrierefreiheit im Wohnungsbau Was ergibt sich aus verschiedenen Bauordnungen? Folie 1
2 Geltungsbereich / Betroffener Personenbereich DIN Dass Barrierefreiheit mehr als nur schwellenloses Bauen heißt, ist bereits dem Vorwort der DIN zu entnehmen: Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz [1]). Die Norm stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen bauliche Anlagen barrierefrei sind. Sie berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Auch für andere Personengruppen wie z. B. groß- oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung. Folie 2
3 Bayerische Bauordnung Art. 48 Barrierefreies Bauen (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit nach Art. 37 Abs. 4 Satz 1 erforderlichen Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. In den Wohnungen nach den Sätzen 1 und 2 müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad, die Küche oder Kochnische sowie der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine barrierefrei sein. Folie 3
4 Einführung der Normen Technische Regelung der Barrierefreiheit z. B. in der BayBO durch die baurechtliche Einführung der entsprechenden Normen: DIN Teil 1 (öffentlich zugängliche Gebäude) zum DIN Teil 2 (Wohnungen) zum Abweichungen zur Einführung des Normentextes in den Anlagen zur Liste der Technischen Baubestimmungen: Anlage 7.3/01 bzw. 7.3/02 Die Einführung der Normen bezieht sich auf (hier:) Wohnungen, soweit sie nach Art. 48 Abs. 1 BayBO barrierefrei sein müssen! Folie 4
5 Geltungsbereich der Barrierefreiheit nach BayBO: Für die Anforderung an die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen gilt nun DIN Gem. Nr. 01 der Anlage 7.3/02 der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) ist die Anwendung der DIN nicht auf Neubauten begrenzt, sondern grundsätzlich bei allen Wohngebäuden zu beachten, für die nach Gesetz barrierefreies Bauen vorgeschrieben ist. D. h. die Anforderungen des Art. 48 BayBO gelten grundsätzlich auch bei Nutzungsänderungen oder bei Änderungen und Umbauten, die ggf. sogar verfahrensfrei sein können. Achtung: gem. Art. 48 Abs. 4 können Teilbereiche der Barrierefreiheit z. B. durch wirtschaftliche Unzumutbarkeit entfallen Folie 5
6 Ausnahmen der Einführung zur DIN durch Anlage 7.3/02 der LTB (Treppen), gilt weiterhin der Art. 32 BayBO und die DIN mit Anlage 7.1/1 zur Liste der als Technische Baubestimmungen alle Anforderungen mit Kennzeichnung [R] (Uneingeschränkte Rollstuhlnutzung) Kapitel 4.4 (Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten) 5.6 (Freisitz), d. h. Terrassen und Balkone Diese Anforderungen sind in Bayern NICHT eingeführt! Folie 6
7 Modifikationen der DIN durch Anlage 7.3/02 Für Wohnungen nach BayBO Art. 48 Abs. 1 genügt es, wenn mindestens ein Fenster in einer Wohnung (aber: Fenster eines Aufenthaltsraumes) Abschnitt Satz 2 entspricht (Norm (nicht gültig): ein Fenster je Raum). Zulässig sind auch Fenster, deren Brüstungen auf Grund der Anforderungen an die Kindersicherheit eine Höhe von 70 cm über OFF aufweisen (Norm (nicht gültig):fensterbrüstungen ab 60 cm über FFB durchsichtig). Abweichend von Abschnitt ist im Sanitärraum eine Badewanne anstelle eines Duschplatzes schon bei der Einrichtung zulässig, sofern der Raum so dimensioniert und bauseits vorbereitet ist, dass ein barrierefreier Duschplatz später mit verhältnismäßig geringem baulichem Aufwand hergestellt werden kann. Folie 7
8 Änderung der Bauordnung Berlin 2017 (Neu) 50 Barrierefreies Bauen (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen (vorher 4) müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. Diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei nutzbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. Eine Wohnung ist barrierefrei nutzbar, wenn insbesondere die Wohnung stufen- und schwellenlos erreichbar ist, die lichte Breite der Wohnungstür mindestens 0,90 Meter, die der übrigen Türen in der Wohnung mindestens 0,80 Meter betragen, die Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen und Bädern mindestens 1,20 Meter x 1,20 Meter betragen und mindestens ein Bad einen bodengleichen Duschplatz hat. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit nach 39 Absatz 4 Satz 1 erforderlichen Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein, wenn bis zum ein Bauvorhaben gemäß 62 angezeigt oder ein bauaufsichtliches Verfahren gemäß 63 oder 64 beantragt wird; wird ab dem ein Bauvorhaben gemäß 62 angezeigt oder ein bauaufsichtliches Verfahren gemäß 63 oder 64 beantragt, muss die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. 39 Absatz 4 bleibt unberührt. Folie 8
9 Änderung der Bauordnung Berlin 2017 (neu) 50 Barrierefreies Bauen (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind. Folie 9
10 Änderung der Bauordnung Berlin 2017 (neu) 50 Barrierefreies Bauen (3) Bauliche Anlagen nach Absatz 2 müssen durch einen Hauptzugang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein. Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 Prozent geneigt sein; sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind. Die Treppen müssen Setzstufen haben. Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein. Bei der Herstellung von Toilettenräumen müssen diese in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein; sie sind zu kennzeichnen. 39 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit weniger als fünf oberirdischen Geschossen, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen. (4) Sollen rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen nach Absatz 2 in ihrer Nutzung geändert werden, gelten die in Absatz 2 genannten Anforderungen entsprechend. Folie 10
11 Änderung der Bauordnung Berlin Barrierefreies Bauen (5) Von den Absätzen 1 bis 4 dürfen Abweichungen gemäß 67 Abs. 1 nur zugelassen werden, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Folie 11
12 Änderung der Bauordnung Berlin 2017 Liste der Technischen Baubestimmungen Nach meiner Kenntnis wurde die LTB bzw. deren Anhang noch nicht angepasst, so dass hier auch ein falscher Bezug (früher 51, jetzt 50) vorhanden ist. Derzeit durchläuft ein Erläuterungswerk den Berliner Senat, in dem die Umsetzung der Barrierefreiheit für den Wohnungsbau erläutert werden soll. Ein Punkt hieraus ist z. B., dass eine 2 cm Schwelle zu Freisitzen als barrierefrei angesehen wird. Folie 12
13 Bauordnung Rheinland-Pfalz 51 Barrierefreiheit (1) Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind so herzustellen und instand zu halten, dass von den ersten drei Wohnungen eine und von jeweils acht weiteren Wohnungen zusätzlich eine Wohnung barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. Bei Gebäuden mit mehr als einer nach Satz 1 herzustellenden Wohnung genügt es, wenn von jeweils bis zu drei weiteren dieser Wohnungen die erste Wohnung barrierefrei nutzbar ist. Folie 13
14 Bauordnung Rheinland-Pfalz Liste der Technischen Baubestimmungen Anlage 7.3/2 zu DIN Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1. Die Einführung bezieht sich auf Wohnungen nach 51 Abs. 1 LBauO sowie auf wohnähnliche Nutzungen und Wohnungen im Sinne von 51 Abs. 2 LBauO (Einrichtungen insbesondere nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe - LWTG); Gegenstand der Einführung ist auch die stufenlose Erreichbarkeit nach 36 Abs. 4 LBauO. 2. Abschnitt gilt nur für notwendige Treppen im Sinne von 33 Abs. 1 LBauO. 3. Die mit Abschnitt 4.4 (Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten) verbundenen Ziele sind, soweit erforderlich, zu berücksichtigen; die genannten Hinweise, Beispiele und Empfehlungen können somit im Einzelfall Anwendung finden. 4. Für Wohnungen nach Ziffer 1 genügt es, wenn ein Fenster je Aufenthaltsraum Abschnitt Satz 2 entspricht. 5. Für barrierefreie Wohnungen und wohnähnliche Nutzungen im Sinne von 51 Abs. 2 LBauO ist der ggf. erforderliche Bedarf an einer rollstuhlgerechten Ausführung (Kennzeichnung R ) bezogen auf den jeweiligen Benutzerkreis in Abstimmung mit der Beratungs- und Prüfbehörde des Landesamtes für Soziales, Gesundheit und Versorgung (BP-LWTG) festzulegen. 6. Für die stufenlose Erreichbarkeit nach 36 Abs. 4 LBauO genügt es, wenn Eingänge Abschnitt Tabelle 1 Zeile 1, Bewegungsflächen vor Türen Abschnitt und Rampen Abschnitt entsprechen. Folie 14
15 Müssen Stellplätze in Wohngebäuden barrierefrei sein? Die DIN legt nur fest, wie barrierefreie Stellplätze auszubilden sind, aber nicht, ob und wie viele ggf. erforderlich sind geregelt in der Stellplatzverordnung (Garagenverordnung) Stellplätze (auch in der Tiefgarage) müssen derzeit nach BauO (außer in Hessen) nicht barrierefrei sein, dies gilt auch für die Zugänge Abweichungen hiervon können sich aus der Baubeschreibung, örtlichen Satzungen o. ä. ergeben. Z. B. in Hessen muss ein Teil der Stellplätze barrierefrei sein und damit auch die entsprechenden Zugänge (siehe oben) Folie 15
16 Müssen Freisitze laut Bauordnung barrierefrei sein? Freisitze nach DIN : Die DIN verweist in Kapitel 5.6 zu Freisitzen zur barrierefreien Begehbarkeit auf das Kapitel (Wohnungstüren). Demnach müssen Türen zu Freisitzen, wie Wohnungstüren, schwellenlos und ohne Anschlag sein. Folie 16
17 Müssen Freisitze laut Bauordnung barrierefrei sein? Freisitze Berlin 50 Barrierefreies Bauen (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. Diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei nutzbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. Eine Wohnung ist barrierefrei nutzbar, wenn insbesondere Anhang zur LTB (noch nicht angepasst): II. Die Einführung bezieht sich auch auf - Wohnungen, soweit sie nach 51 Abs. 1 BauO Bln barrierefrei sein müssen, und - Wohnungen und Aufzüge, soweit sie nach 39 Abs. 4 BauO Bln stufenlos erreichbar sein müssen. Folge: Der Zugang zum Freisitz muss schwellenlos/barrierefrei sein, da die Wohnung barrierefrei nutzbar sein muss und der Freisitz ein Bestandteil der Wohnung ist. Folie 17
18 Müssen Freisitze laut Bauordnung barrierefrei sein? Freisitze Hessen 43 Wohnungen (2) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohnund Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Anhang zur LTB: Die Einführung bezieht sich auf - die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen nach 43 Abs. 2 HBO, - die Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl der Räume nach 43 Abs. 2 Satz 2 HBO, Folge / Interpretation der Baubehörde: Der Zugang zum Freisitz muss nicht schwellenlos/barrierefrei sein, da gem. HBO nicht gefordert, sprich in der Raumaufzählung nicht erwähnt! Folie 18
19 Müssen Freisitze laut Bauordnung barrierefrei sein? Freisitze z. B. Saarland Art. 50 Barrierefreies Bauen (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische und, soweit vorhanden, der Freisitz barrierefrei sein. 39 Abs. 5 bleibt unberührt. Anhang zur LTB: Dia Einführung bezieht sich auf Wohnungen, soweit sie nach 50 Abs. 1 LBO barrierefrei sein müssen, und Wohnungen und Aufzüge, soweit sie nach 39 Abs. 4 Satz 3 LBO stufenlos erreichbar sein müssen. Folge / Interpretation der Baubehörde: Der Zugang zum Freisitz muss schwellenlos/barrierefrei sein, da in der Raumaufzählung der Bauordnung explizit aufgeführt. Folie 19
20 Müssen Freisitze laut Bauordnung barrierefrei sein? Freisitze Bayern Art. 48 Barrierefreies Bauen (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; In den Wohnungen nach den Sätzen 1 und 2 müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad, die Küche oder Kochnische sowie der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine barrierefrei sein. Anhang zur LTB: Die Einführung bezieht sich auf Wohnungen, soweit sie nach Art. 48 Abs. 1 BayBO barrierefrei sein müssen. Bei der Anwendung der Technischen Baubestimmung ist Folgendes zu beachten: 02. Die Abschnitte und 4.4 und 5.6 sowie alle Anforderungen mit der Kennzeichnung R sind von der Einführung ausgenommen. Folge / Interpretation der Baubehörde: Der Zugang zum Freisitz muss nicht schwellenlos/barrierefrei sein, da weder gem. BayBO noch nach dem Anhang der LTB gefordert. Folie 20
21 Zusammenstellung der wichtigsten Punkte der Barrierefreiheit Wohnungsbau Anzahl der erforderlichen, barrierefreien Wohnungen Bewegungsflächen vor Türen Seitlicher Abstand 50 cm bei Türgriffoliven und Bedienelementen (Aufzug+ Schalter für Automatiktüren + Klingelanlage HET, Lichtschalter + Briefkastenanlage, Klingel an WET) in dieser Reihenfolge Lichte Türöffnung bei Hauseingangstüre, ggf. Flurtüren, Wohnungseingangstüre und Wohnungstüren (Öffnungsrichtung Sanitärraumtüre, wo laut LBO maßgebend) Schwellen (Hauseingangstüre, Wohnungseingangstür, Wohnungstür) Leibungstiefen bei Türen Folie 21
22 Baubegleitendes Qualitätscontrolling Welche Punkte muss TÜV SÜD berücksichtigen? Flurbreiten (Infrastruktur und Wohnungen) / Treppenräume Aufzugsgrößen Bewegungsflächen vor Aufzügen (inkl. 3 m) Raumgrößen in Wohnungen (120 x 120 cm), insbesondere Sanitärräume (je nach LBO) Bewegungsflächen / Durchgänge bei Betten (je nach LBO) Freisitzschwellen (z. B. Berlin, Brandenburg) Barrierefreie Stellplätze (z. B. Hessen) Folie 22
23 Fazit Der Umfang der Einhaltung der mindestens geschuldeten Barrierefreiheit definiert sich öffentlich-rechtlich aus der jeweils gültigen Bauordnung (ggf. zivilrechtlich mehr geschuldet). Hierbei ist der Wortlaut der jeweiligen Bauordnung mit den jeweils zugehörigen LTBs bzw. deren Anhängen zu beachten. Die Auslegung der Barrierefreiheit in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich gewichtet und begründet sich teilweise auf die Begründung zur Änderung der Bauordnung. So kommt es dazu, dass in Hessen mit dem Rollstuhl zugänglich heißt, dass für betroffene Wohnungstüren die R-Anforderung anzuwenden ist, in Thüringen reichte eine barrierefreie Ausführung. Folie 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 24
Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN
Fachforum Schwellenfreies Bauen 17.07.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN 18040-2 Sachverständiger für Barrierefreies Bauen Art. 48 BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei
MehrGrundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe
Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz
Mehrbarrierefreies Bauen V9 1
barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
MehrBarrierefreies Bauen Dipl.-Ing. André Hanzlik
Barrierefreies Bauen in Sachsen Pflicht oder Kür? Dipl.-Ing. André Hanzlik Fachgruppe Barrierefreies Bauen Folie 1 Barrierefreiheit in SACHSEN Selbstbestimmt wohnen. Sich selbstbestimmt in der Öffentlichkeit
MehrNeuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit. Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015
Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015 von Dipl.-Ing. Marc Derichsweiler (FM) zur Besprechung im MSAGD 21. Januar 2016 Folie 1 THEMEN Einleitung
MehrNEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN
NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN Gesetzentwurf vom 10.09.2012 16/13683 Luy Herbert, BD a.d. GESETZLICHE HIERARCHIE Behindertenrechtskonvention
MehrBehindertenbeauftragte Ostallgäu
Barrierefreies i Bauen - Hochbau - Behindertenbeauftragte Ostallgäu Öffentliche Gebäude z.b. Parkplätze max. PKW 750 für Behin.Transportwagen Seite 2 -Rampe - 2 Handläufe Ruhefläche 0% Radabweiser Seite
Mehr1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung
1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung
MehrB. II. 1. Menschen mit Behinderung
LBO 010 Änderungen LBO Novelle 015 B. II. 1. Menschen mit Behinderung a) Erweiterung des Anwendungsbereichs der Barrierefreiheit von Wohnungen 1 In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen
MehrMartin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden Aktuelle Fragen
Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden Aktuelle Fragen 1 Rechtsvorschriften Bundesrecht Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung
MehrAuszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 -
Auszug VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember 2017 - Sächs. ABI. 2018 S. 52 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7/1): Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße;
MehrFachtagung Barrierefreies Bauen. DIN Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude DIN Teil 2 Wohnungen
Fachtagung Barrierefreies Bauen DIN 18040 Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040 Teil 2 Wohnungen Bayerische Bauordnung Art. 48 Barrierefreies Bauen seit 1974: öffentlich zugängliche Bauten: barrierefrei
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Schleswig-Holstein Vom 29. Juni IV
Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Schleswig-Holstein Vom 29. Juni 2012 - IV 271-516.50 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni
MehrBarrierefreies Wohnen
Barrierefreies Wohnen Unsere Produktlinie Barrierefreies Wohnen umfasst Tragständer und Traversen für die behindertengerechte/barrierefreie Befestigung von Sanitär-Elementen in Metallständerwänden. Vom
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Hessen. vom 10. März 2016 (StAnz. S. 369)
Auszug LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen LTB-Hessen vom 10. März 2016 (StAnz. S. 369) Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni 2011 DIN 18040-1
MehrBarrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen
Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen 1 Themen Was bedeutet barrierefrei Vorschriften Anforderungen an Wege und Rampen Anforderungen an Aufzüge und Treppen Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen
MehrGesetzentwurf zur LBO-Novelle Vorschriften zum barrierefreien Bauen Änderungen nach Anhörung
Gesetzentwurf zur LBO-Novelle 2017 Vorschriften zum barrierefreien Bauen Änderungen nach Anhörung Sitzung des Landesteilhabebeirates am 11. Mai 2017 Sachstand des Bremischen Aktionsplanes zur Umsetzung
MehrBAUWESEN PRAXIS. Barrierefreie Brandschutzkonzepte. Nadine Metlitzky Lutz Engelhardt. Basiswissen für Brandschutzplaner
BAUWESEN PRAXIS Nadine Metlitzky Lutz Engelhardt Barrierefreie Brandschutzkonzepte Basiswissen für Brandschutzplaner Á Inhalt Inhalt Seite Einleitung... 1 1 Bauliche Barrierefreiheit Realisierung eines
MehrBeispiele, Probleme und Lösungsmöglichkeiten
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Barrierefreiheit an Arztpraxen Referat 24 Jan Friedrich 0 Barrierefreiheit an Arztpraxen gesetzliche Grundlagen Beispiele, Probleme und Lösungsmöglichkeiten
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,
TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April
MehrWohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen...
Wohnen ohne Grenzen Barrierefreies Planen und Bauen... Prof. Dr.-Ing. Bernd Kritzmann Architekt HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Entwerfen & Baukonstruktion Barrierefrei Leben e. V. Hamburg Verein
MehrVom 18. Mai 2017 Az.: /269
Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu Nummer 11 der Sächsischen Beherbergungsstättenbaurichtlinie (SächsBeBauR) Barrierefreie Beherbergungsräume Vom 18. Mai 2017 Az.: 53-2600/269 Zur
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Bayern Vom 30. November AZ: IIB /91
Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Bayern Vom 30. November 2012 - AZ: IIB9-4132-014/91 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni 2011
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Bayern Vom 4. Dezember AZ: IIB /91
Auszug LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen LTB-Bayern Vom 4. Dezember 2013 - AZ: IIB9-4132-014/91 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni 2011
MehrProjekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie. Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v.
Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v. Kooperationspartner: u. a. Architektenkammer Rheinland - Pfalz Beratungsangebote:
MehrBarrierefrei im Brennpunkt. Barrierefrei Bauen Berliner Brandschutzakademie. Barrierefreiheit und Brandschutz ein Widerspruch?
Barrierefrei Bauen Berliner Brandschutzakademie Barrierefrei im Brennpunkt Barrierefreiheit und Brandschutz ein Widerspruch? MICHAEL REICHENBACH DIPL.-ING. ARCHITEKT ö. b. v. Sachverständiger für Barrierefreie
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Bremen Vom 21. August 2015
Auszug LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen LTB-Bremen Vom 21. August 2015 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni 2011 DIN 18024-1 (Anlage 7.2/1):
Mehr-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler
-Richtlinie 4 NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober 2011 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2011-11-08 1 Inhalte Nutzungssicherheit und auch Barrierefreiheit Barrierefreiheit folgt
MehrGemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE. Anlage 26
Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE Anlage 26 Präsentation: Barrierefreies Bauen, Gebäude, öffentlicher Raum 28.11.2013 Barrierefreies Bauen......im privaten Bereich...im öffentlichen Bereich Barrierefreies
MehrBarrierefrei wohnen. in Bremen und Bremerhaven.
Barrierefrei wohnen in Bremen und Bremerhaven www.barrierefrei-wohnen-bremen.de www.barrierefrei-wohnen-bremerhaven.de Willkommen Zuhause! Das Gemeinschaftsportal für barrierefreies Wohnen im Land Bremen
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Schleswig-Holstein Fassung Sept IV
Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Schleswig-Holstein Fassung Sept. 2014 - IV 271-516.50 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni
MehrAnhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)
Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Stellungnahmen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie Vorschlag weiterer
MehrBarrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 3. Hessischer Baugipfel Wechsel/Wirkung Zukunftsorientiertes Bauen - Demografischer Wandel als Herausforderung Barrierefreiheit - was
MehrOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München Regierungen per E-Mail Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
MehrBarrierefreiheit als kommunale Aufgabe im Zusammenwirken mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretung
Barrierefreiheit als kommunale Aufgabe im Zusammenwirken mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretung Christiane Vollmer Behindertenbeauftragte der Stadt Dortmund Fachtagung Inklusion
MehrVorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung
Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung 14. Sitzung des TEEK am 26. November 2013 zur Erarbeitung eines Bremischen Aktionsplanes zur
MehrBauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing
Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall
MehrBauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen ( )
Bauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen (20.09.2012) I. Allgemeines Die Bauordnung fordert nur für bestimmte Vorhaben - z. B. Wohngebäude (Geschosswohnungsbau) mit mehr als vier Wohnungen
MehrDIN Normungsauftrag - Zusammenführung DIN DIN Anforderungen zur Sensorik. Christine Degenhart ByAK 1 DIN 18040
Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik ByAK 1 Inhalt Teil 1 öffentlich zugängliche Gebäude aus DIN 18024-2 Teil 2 Wohnungen aus DIN 18025 Inhalt Öffentlicher
MehrFachtagung Barrierefreiheit
Fachtagung Barrierefreiheit Referent: Dr. Silverius Zraunig Referat 7/04 Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht Abteilung 7 des Amtes der Salzburger Landesregierung Michael Pacher Straße 36 5020 Salzburg
MehrBARRIEREFREI BAUEN Anwendung und Abgrenzung des Begriffs Barrierefreiheit Theresa Kotulla, M. Sc. und Prof. Dr. Elisabeth Beusker, Aachen August 2017
BARRIEREFREI BAUEN Anwendung und Abgrenzung des Begriffs Barrierefreiheit Theresa Kotulla, M. Sc. und Prof. Dr. Elisabeth Beusker, Aachen August 2017 Barrierefreiheit spielt sowohl bei der Planung von
Mehrin der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar
Petö-Förderzentrum München Architektur RPM, München in der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar barrierefreies Bauen Normungsauftrag - Zusammenführung
MehrBarrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte
Barrierefreiheit ih it Anspruch und Wirklichkeit 1 Nicht über uns - ohne uns 2 Bauliche Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH IVD Süd, Verwalterforum / Treppen - Geländer / Herbert Gottschalk / Juli 2010 / 1
Treppen Geländer DIN E 18065 Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk, IVD Süd, Verwalterforum, München, 14. Juli 2010 TÜV SÜD Industrie Service GmbH IVD Süd, Verwalterforum / Treppen - Geländer / Herbert Gottschalk
MehrTüren barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert
by GEZE GmbH ı www.geze.com Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA 1. DIN 18040 Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Vielfalt und
Mehr3. Gesetz zur Änderung Bauordnung Berlin / Drucksache 17/2713 Stellungnahme ABSV / Sch, S-B, Wo, Kr
3. Gesetz zur Änderung Bauordnung Berlin / Drucksache 17/2713 Stellungnahme ABSV 06.04.16 / Sch, S-B, Wo, Kr Kommentare zu geplanten Änderungen sowie Vorschläge für weitere zur Erreichung der Barrierefreiheit
MehrByAK. Bauen und Umbauen für ambulant betreute Wohngruppen. maria böhmer b3 architekten Fürther str. 6a nürnberg
Bauen und Um für ambulant betreute Wohngruppen Bauen und Um für ambulant betreute Wohngruppen VORSTELLUNG Berufstätig seit 17 Jahren Freiberufliche Tätigkeit als Berater seit 2007 Büro in Nürnberg seit
MehrBarrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson
MehrRechtliche Grundlagen für bauliche Barrierefreiheit im Hochschulbereich
Rechtliche Grundlagen für bauliche Barrierefreiheit im Hochschulbereich Barrierefreies Bauen in Hochschulen und Studentenwerken Donnerstag, 22. Juni 2017, Berlin Ass. jur. Klemens Kruse Referent und stellvertretender
MehrBarrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung
Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung Veranstaltung Barrierefreie Arbeitsstätten Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
MehrHinweise zum Vollzug der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) Drittes Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 77) AUSZUG AUS DEM Rundschreiben des
MehrCheckliste barrierefreies Bauen Rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen
Checkliste barrierefreies Bauen Rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen Gebäudeerschließung Zugang Gebäude Stufenloser Zugang, Aufzug x x DIN 18025 / 1+2 Erreichbarkeit Wohnung Stufenlos, Rampe,
MehrDIN Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk TÜV SÜD Industrie Service GmbH Treppen, Geländer, Brüstungen
Treppen, Geländer Brüstungen Konkrete Lösungen DIN 18065 Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH 19.04.2016 Treppen, Geländer, Brüstungen Folie 1 Thema
MehrBankkonto bei Commerzbank AG IBAN: DE März 2017
vkmb-h c/o Klaus Müller-Wrasmann, stv. V. Schwanenring 14 30627 Hannover Niedersächsischer Landtag Landtagsverwaltung 30159 Hannover per Telefax: 0511-3030992174 per E-Mail, hier mit Anlagen, an: Norbert.Horn@lt.niedersachsen.de
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit geprüft Bericht Neues Museum 1/13 Abbildung 1: Neues Museum (Innenansicht) Neues Museum Anschrift Neues Museum Museumsinsel
MehrNovelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/2016 - Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wo stehen wir? Juni 2015 ursprünglicher Referentenentwurf
Mehrbarrierefreies Bauen DIN ByAK DEGENHART-ARCHITEKTUR.DE
barrierefreies Bauen DIN 18040 Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik Mobilitätseinschränkung plus sensorische Einschränkungen Hören - Sehen kognitive Einschränkungen
MehrKonkrete Lösungen DIN Dipl.-Ing. Frank Arnold TÜV SÜD Industrie Service GmbH Treppen, Geländer, Brüstungen
Treppen, Geländer Brüstungen Konkrete Lösungen DIN 18065 Dipl.-Ing. Frank Arnold TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Thema Treppen (und Geländer) sind nach DIN 18065 Gebäudetreppen zu planen und zu
MehrDIN Normungsauftrag
barrierefreies Bauen DIN 18040 Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik 1 Mobilitätseinschränkung plus sensorische Einschränkungen Hören - Sehen kognitive Einschränkungen
MehrSächsisches Amtsblatt Nr Dezember Freistaat Sachsen bekannt gemachter Vordruck nach 8 Abs. 3 DVOSächsBO Anlage 9 (Seite 1)
Sächsisches Amtsblatt Nr. 49 6. Dezember 2012 Freistaat Sachsen bekannt gemachter Vordruck nach 8 Abs. 3 DVOSächsBO (Seite 1) Baubeschreibung zum Bauantrag zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung vom:
MehrFür die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten:
Normen und Maße Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude Dieser Teil der Norm bezieht sich auf öffentlich zugängliche
MehrDie neue Landesbauordnung NRW
Die neue Landesbauordnung NRW pixabay.com (CC0 Public Domain) Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 05.05.2017 in Hamm 1 Allgemeines Ist die neue Bauordnung schon in Kraft? 2 Allgemeines Die neue
MehrAnlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel
MehrBericht für den Gast. Ferien für Alle - Friesenhaus. Barrierefreiheit geprüft Bericht Ferien für Alle - Friesenhaus 1/7
Bericht Ferien für Alle - Friesenhaus 1/7 Bericht für den Gast Außenansicht des Ferienhauses Ferien für Alle - Friesenhaus Anschrift Seeregenpfeiferweg 18 26553 Neßmersiel Kontaktdaten Ute und Holger Speh
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Lindner Park-Hotel Hagenbeck 1/13 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Abbildung 1: Außenansicht Lindner Park-Hotel Hagenbeck Anschrift Lindner Park-Hotel Hagenbeck Hagenbeckstraße
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Privathotel Lindtner Hamburg 1/10 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Abbildung 1: Eingangsbereich des Hotels Privathotel Lindtner Hamburg Anschrift Privathotel Lindtner
Mehrzur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234
Anlage E zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234 Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr Fassung Juli 1998 Rheinland-Pfalz Zur Ausführung der 7 und 15
MehrBericht für den Gast. Ferien für Alle Bungalow. Barrierefreiheit geprüft Bericht Ferien für Alle Bungalow 1/7. Sperlingstraße Neßmersiel
Bericht Ferien für Alle Bungalow 1/7 Bericht für den Gast Terrasse Ferien für Alle Bungalow Anschrift Ute und Holger Speh Sperlingstraße 18 16553 Neßmersiel Kontaktdaten Tel.: 060 32 87 086 / 0172 69 58
MehrElektrische Anlagen und Bauordnungsrecht
VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Internationales Maritimes Museum 1/9 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Abbildung 1: Außenansicht des Internationalen Maritimen Museums Internationales Maritimes Museum
MehrAnlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen (159)
und ergänzende Informationen für alle Maßnahmen zum barrierereduzierenden Umbau bestehender Wohngebäude Anforderungen an Maßnahmen zur Barrierereduzierung Die technischen Mindestanforderungen definieren
MehrDeutsches Normland. Auszüge und Empfehlungen aus: HBO Neufert BeVo MBO DIN-Norm. Sabine Wagenknecht Jacob Schairer Simon Wegener
Deutsches Normland Auszüge und Empfehlungen aus: HBO Neufert BeVo MBO DIN-Norm Sabine Wagenknecht 860642 Jacob Schairer 655310 Simon Wegener 955313 Allgemeine Planungshinweise Raummaße Fenster Brüstungen
MehrFachverband Hotellerie. Barrierefreiheit Tourismus für Alle
Fachverband Hotellerie Barrierefreiheit Tourismus für Alle Information, 17. April 2014 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Die 10jährige Umsetzungsfrist zur Herstellung von Barrierefreiheit endet mit
MehrBarrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Inhalt: Einführung Grundgesetz Behindertengleichstellungsgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bauordnung der Länder Gaststättengesetz
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Relevanz und Zielsetzungen Die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit und zweckentsprechende Nutzbarkeit sind entscheidende Kriterien für die Nutzbarkeit eines Bauwerks. Ziel ist es, allen Menschen die Möglichkeit
MehrDIN Fassung Juni Gebäudetreppen Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
Derzeit ist in der Liste der als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Dezember 2010 Az.: IIB9-4132- 014/91
MehrSelbstbestimmt leben
Barrierefrei (um)bauen in der Praxis Leitideen und Möglichkeiten Jörg Fischer ZDF Mainz, 20. Oktober 2017 Selbstbestimmt leben Nachbarschaft befördern Gemeinschaftlich wohnen Begleitung erfahren Prinzipien
MehrVerwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen)
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) Vom 11. August 1988 (GABl. S. 653), geändert durch Verwaltungsvorschrift
MehrHindernisfreie Bauten Korrigenda C2 zur Norm SIA 500:2009
SIA 500-C2:2011 Bauwesen 521 500-C2 Hindernisfreie Korrigenda C2 zur Norm SIA 500:2009 Referenznummer: SN 521500-C2:2011 de Gültig ab: 2011-06-01 Herausgeber: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
MehrGENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN ENTWURFSKOPIE. pfeifer marketing
GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2017 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite
MehrNovelle der Bauordnung NRW
Novelle der Bauordnung NRW Fraktion Bündnis 90 / Grüne im Landtag NRW Freitag, 28. November 2014 Dr. Florian Hartmann Geschäftsführer AKNW Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1 Ihre Frage: Brauchen
MehrHerzlich Willkommen 1
Herzlich Willkommen 1 Grundlagen Barrierefreiheit - Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur - Gesetzte/Regelwerke/Normen - 2 Marc Jestrimsky - Dipl.-Ing. und freischaffender Architekt - Sachverständiger
MehrRichtlinien über Flächen für die Feuerwehr
Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr - Fassung Juli 1998 - Zur Ausführung des Art. 15 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) wird hinsichtlich der Flächen für die Feuerwehr folgendes bestimmt: 1 Befestigung
MehrBerghof Kinker Wohnung Schlossblick
Bericht Berghof Kinker 1/7 Bericht für den Gast Außenansicht des Berghofs Kinker Berghof Kinker Wohnung Schlossblick Anschrift Ussenburg 77 87672 Roßhaupten Kontaktdaten Tel.: 08367 / 1033 E-Mail: franzkinker@t-online.de
MehrLVR- Römer Museum. Prüfbericht. Ausgabe für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Prüfbericht für LVR- Römer Museum 1/17 Prüfbericht LVR- Römer Museum Ausgabe für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Prüfergebnis Barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung, barrierefrei
MehrSelbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn
AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN Angebot der Fortbildung: Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN FÜR INTERESSIERTE GEMEINDERÄTE/INNEN
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrFerienwohnung Treiber - Wohnung 1
Bericht FeWo Treiber 1/7 Bericht für den Gast Schlafzimmer der Ferienwohnung Ferienwohnung Treiber - Wohnung 1 Anschrift Bergener Straße 4 91790 Bergen OT Geyen Kontaktdaten Tel.: 09148-95 011 E-Mail:
MehrCheck SCHON BARRIEREFREI?
t s b l e S Check SCHON BARRIEREFREI? Selbst-Check Barrierefreiheit 1 PKW-Stellplatz Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft getreten. Es regelt ganz generell
MehrSelbstCheck SCHON BARRIEREFREI?
SelbstCheck SCHON BARRIEREFREI? Selbst-Check Barrierefreiheit Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft getreten, das ganz generell in allen Lebensbereichen die
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von
MehrSelbst- Check SCHON BARRIEREFREI?
Selbst- Check SCHON BARRIEREFREI? Selbst-Check Barrierefreiheit Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft getreten. Es regelt ganz generell in allen Lebensbereichen
MehrBericht für den Gast. Jugendherberge Dachau. Barrierefreiheit geprüft Bericht Jugendherberge Dachau 1/8. Anschrift Roßwachtstr.
Bericht Jugendherberge Dachau 1/8 Bericht für den Gast Speisesaal der Jugendherberge Dachau Jugendherberge Dachau Anschrift Roßwachtstr. 15 85221 Dachau Kontaktdaten Tel.: 08131 / 322950 E-Mail: dachau@jugendherberge.de
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Hotel Barceló Hamburg 1/11 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Abbildung 1: Rezeptionsbereich des Hotels Hotel Barceló Hamburg Anschrift Hotel Barceló Hamburg Ferdinandstraße
MehrBericht für den Gast. Bürgerhaus Lechner Bräu. Barrierefreiheit geprüft Bericht Bürgerhaus Lechner Bräu 1/7. Anschrift Überkumstraße Baunach
Bericht Bürgerhaus Lechner Bräu 1/7 Bericht für den Gast Bürgerhaus Lechner Bräu, Eingang Bürgerhaus Lechner Bräu Anschrift Überkumstraße 17 96148 Baunach Kontaktdaten Tel.: 09544 / 98 46 777 E-Mail: buergerhaus@stadt-baunach.de
Mehrmindestens 1,50 m breit sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, ist ein Mindestmaß von 1,20 m einzuhalten.
und ergänzende Informationen für alle Maßnahmen zum barrierereduzierenden Umbau bestehender Wohngebäude Anforderungen an Maßnahmen zur Barrierereduzierung Die Technischen Mindestanforderungen definieren
Mehr1.2. Welche Unterbringungsmöglichkeit ist für die Stellplätze vorgesehen?
FAQ Funktionale Ausschreibung 1. Stellplätze (für Pkw): Stellplätze für Pkw spielen beim Modellgebäude keine Rolle. Es kann vorkommen, dass in der konkreten Umsetzung eines Vorhabens Stellplätze zu beachten
MehrBarrierefrei nutzbar (Grundanforderungen) und am Ende mit jeweils 150 x 150 cm
Checkliste 07 Barrierefreie Wohnungen Nachfolgende Checkliste enthält die wesentlichen, die gemäß DIN 18040-2 an barrierefreie Wohnungen und ihr Umfeld gestellt werden. Rechtsgrundlage ist die jeweilige
Mehr