17. Wahlperiode. Rainer-Michael Lehmann (SPD), stellvertretender Vorsitzender
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- Elly Becke
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1 Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Presseöffentliche Sitzung Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen 63. Sitzung Beginn: Schluss: Vorsitz: Ort: Uhr Uhr Rainer-Michael Lehmann (SPD), stellvertretender Vorsitzender Gewaltschutzambulanz Birkenstraße 62, Haus N Berlin Punkt 2 der Tagesordnung vorgezogen Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Gewaltschutzambulanz an der Charité Universitätsmedizin Berlin: Information über die Aufgaben, Arbeitsweise, Erfolge und Verbesserungsbedarf. (auf Antrag der Piratenfraktion) 0221 ArbIntFrau Siehe Wortprotokoll. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) bemerkt, nachdem die Stelle der/des Beauftragten für Integration und Migration intern durch Andreas Germershausen besetzt worden sei, interessiere, wann dessen bisherige Stelle III A ausgeschrieben und neu besetzt werde. Wer übernehme das umfangreiche Aufgabengebiet, bis die Stelle neu besetzt sei? Staatssekretärin Barbara Loth (SenArbIntFrau) berichtet, dass der Senat am gestrigen Tag Andreas Germershausen als neuen Integrationsbeauftragten benannt habe. Nun seien Fristen Redaktion: Barbara Oehler, Tel bzw. quer
2 Seite 2 Inhaltsprotokoll ArbIntFrau 17/63 einzuhalten. Die unterlegenen Bewerber und Bewerberinnen würden benachrichtigt und hätten zwei Wochen Gelegenheit, die Entscheidung anzufechten. Wenn jemand davon ein Verfahren beim Verwaltungsgericht anstrenge, werde die Ausschreibung der Stelle III A länger dauern. Derzeit gebe es dafür keine Anhaltspunkte. Da Andreas Germershausen schon längere Zeit stellvertretend die Aufgaben der/des Integrationsbeauftragten übernommen habe, sei dessen Vertreter/-in ebenfalls mit seiner bisherigen Arbeit vertraut. Dass alle Stellen baldmöglichst besetzt würden, sei natürlich wünschenswert. Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) weist darauf hin, dass bei IntMig nun schon über längere Zeit eine Stelle nicht besetzt sei, was sich nun fortsetze. Werde die freie Stelle nun unverzüglich ausgeschrieben, oder müsse man sich auf ein bei SenArbIntFrau langwieriges anonymisiertes Bewerbungsverfahren einstellen? Die lange Dauer des anonymisierten Bewerbungsverfahrens sei keine gute Werbung für das Verfahren, das man Betrieben empfehle. Staatssekretärin Barbara Loth (SenArbIntFrau) erwidert, es werde unverzüglich ausgeschrieben. Die Vorschriften eines Besetzungsverfahrens seien einzuhalten. Die Besetzungsverfahren bei SenArbIntFrau seien nicht länger als in anderen Verwaltungen. Unter ihrer Federführung sei eine Arbeitsgemeinschaft zur schnelleren Einstellung gegründet worden, die als Controllingsystem für Einstellungen fungiere. Ob anonymisiert ausgeschrieben werde, sei noch nicht entschieden. Fabio Reinhardt (PIRATEN) erkundigt sich, ob der Integrationsbeirat, wie im PartIntG vorgesehen, vor der Ernennung des Integrationsbeauftragten einbezogen worden sei. Staatssekretärin Barbara Loth (SenArbIntFrau) antwortet, auf einer Sondersitzung des Landesbeirats am Montag sei die Entscheidung mitgeteilt worden. Beim Landesbeirat sei erfreute Zustimmung festzustellen gewesen. Fabio Reinhardt (PIRATEN) fragt nach, ob SenArbIntFrau also keine gesetzliche Notwendigkeit sehe, den Integrationsbeirat am Verfahren zu beteiligen, bevor dessen Name in der Presse verkündigt werde. Staatssekretärin Barbara Loth (SenArbIntFrau) stellt klar, dass die Sitzung des Integrationsbeirats am Montag, also vor der Senatssitzung am Dienstag und der Pressemitteilung am Mittwoch stattgefunden habe. Vorsitzender Rainer-Michael Lehmann erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet. Punkt 3 der Tagesordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2299 Stalking-Beratung ausweiten, früher ansetzen 0215 ArbIntFrau Recht(f) Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) führt aus, dass in Berlin jährlich 2000 Strafanzeigen nach 238 StGB wegen Nachstellung eingereicht, aber bundesweit nur ca. 2 Prozent Strafbefehle und Verurteilungen ausgesprochen würden. Außerdem führe die Strafanzeige meist nicht zu
3 Seite 3 Inhaltsprotokoll ArbIntFrau 17/63 einer Beendigung des Stalkings. Ihr Fraktion schlage vor, ein Verfahren zu entwickeln, das an das in Bremen praktizierte Modell angelehnt sei. Dort erhielten Täter und Betroffene frühestmöglich Beratung in einer Stalking-Beratungsstelle. Die Polizei solle in allen geeigneten Fällen einen Täter-Opfer-Ausgleich versuchen. Von Staatsanwaltschaft oder Gericht würden die personenbezogenen Daten für den Täter-Opfer-Ausgleich an die Stalking-Beratungsstelle übermittelt. In Bremen hätten die meisten Täter durch die direkte Ansprache durch die Polizei und auch durch das Anschreiben der Staatsanwaltschaft/des Gerichts einen gewissen Läuterungsprozess durchlaufen. Die Belastung für die Opfer sei gering, da es beim Täter-Opfer- Ausgleich nicht zu einer Konfrontation mit dem Täter komme, sondern Dritte verhandelten. Burkard Dregger (CDU) wendet ein, dass für einen Täter-Opfer-Ausgleich der Täter ermittelt sein müsse. In wie vielen Fällen des Nachstellens nach 238 StGB würden Täter überführt bzw. gäben die Tat zu? Werde ein solcher Täter-Opfer-Ausgleich nach 46a StGB und den einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung nicht bereits praktiziert in Berlin? Bestehe noch Regelungsbedarf? Simon Kowalewski (PIRATEN) gibt zu bedenken, dass nicht viele Täter überführt würden. Deshalb sei zu überlegen, wie ein solcher Ausgleich stattfinden könnte, wenn nur ein Beschuldiger bekannt, aber nicht als Täter überführt sei. Wie sollten die Beratungsstellen für Stalking-Opfer, aber auch für Stalking-Täter ausgestattet sein, dass sie die Möglichkeit für individuelle Beratung, aber auch für zusätzliche Aufgaben hätten? Dr. Ina Czyborra (SPD) weist darauf hin, dass in Berlin viele der geforderten Maßnahmen bereits vorhanden seien. Es gebe bereits Hinweise auf die vorhandenen Stalking- Beratungsstellen, allgemein auf die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs. Ihre Fraktion halte es für sinnvoll, dass der zuständige Rechtsausschuss zu diesem Thema eine Anhörung veranstalte und der Frauenausschuss zugeladen werde. Aus frauenpolitischer Sicht gebe es auch Vorbehalte gegen den Täter-Opfer-Ausgleich. Evrim Sommer (LINKE) teilt mit, dass Die Linke den Grünen-Antrag unterstütze. Die Stalking-Beratung müsse ausgeweitet und finanziell besser unterstützt werden. SenJustV finanziere das Projekt Stop Stalking mit Euro. Der Verein halte jedoch eine Erhöhung auf Euro für die Beratung und auch für Tarifanpassungen für die Mitarbeiter für notwendig, außerdem die Bewilligung einer weiteren halben Stelle für Euro jährlich. Lägen diesbezüglich Anträge vor? Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) unterstützt den Vorschlag der Abgeordneten Dr. Czyborra (SPD). In einer Anhörung könne auch über die Art eines möglichen Ausgleichs diskutiert werden und darüber, wie die Opfer begleitet und beraten werden könnten. Adrian Voigt (SenJustV) berichtet, dass die Zahl der ermittelten Stalking-Täter in Berlin nicht bekannt sei. Meist seien die Täter jedoch bekannt, da es sich häufig um Beziehungstaten handele. SenJustV lägen keine Erkenntnisse vor, dass die Beratungsstellen nicht ausreichend ausgestattet seien. Das Bremer Modell sei SenJustV bisher nicht bekannt gewesen. SenJustV habe es unter rechtlichen und praktischen, tatsächlichen Gesichtspunkten geprüft. Die vorhandene Täter-Opfer- Ausgleichsrichtlinie besage, dass für den Täter-Opfer-Ausgleich hinreichender Tatverdacht
4 Seite 4 Inhaltsprotokoll ArbIntFrau 17/63 eine Verurteilungswahrscheinlichkeit Voraussetzung sei. Das sei bei Stalking, wie der Antrag zutreffend feststelle, in der Regel nicht der Fall. Bei 238 StGB sei Tatbestandsmerkmal, dass es nicht nur erforderlich sei, dass der Täter dem Opfer lästig werde, sondern das Opfer seine Lebensführung ändern müsse, woran die Verfahren meist scheiterten. Wenn vorher abzusehen sei, dass Verfahren zum großen Teil eingestellt werden müssten, sei nach gegenwärtiger Rechtslage ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich. Wie dies in Bremen, das eine eigene ähnliche Täter-Opfer-Ausgleichsichtlinie habe, gehandhabt werden könne, sei unklar. Bei häuslicher Gewalt sei ein Täter-Opfer-Ausgleich nach der Richtlinie nicht möglich. Bei Stalking sei das ähnlich, da in beiden Fällen nicht eine Befriedung gewollt sei, sondern Opferschutz. Die Bremer Regelung, dass der Täter eine Erklärung, das Stalking künftig zu unterlassen, unterschreiben solle, sei unrealistisch. Diesen Tätern fehle gerade die Einsicht. Zudem bestünden datenschutzrechtliche Probleme, wenn in voraussichtlich eingestellten Verfahren Daten an eine andere Stelle herauszugeben würden. Der Datenschutzbeauftragte habe auf eine diesbezügliche Anfrage von SenJustV noch nicht geantwortet. Die für die Verfahren zuständige Amtsanwaltschaft habe ausgeführt, dass eine frühzeitige Beratung durch die Polizei nach Anzeigenerstattung stattfinde. Dafür sei auf den Polizeiabschnitten Fachpersonal geschult worden, das an die entsprechenden Stellen verweisen könne. Die Amtsanwaltschaft sehe keinen Regelungsbedarf. Die Amtsanwaltschaft arbeite mit Stop Stalking gut zusammen. Berlin sei insgesamt gut aufgestellt. Datenschutzrechtliche Bedenken bestünden sowohl bei der Amtsanwaltschaft als auch bei Stop Stalking. 238 StGB werde auf Bundesebene politisch kontrovers diskutiert. Es stehe in Diskussion, dass das Erfolgsdelikt das Opfer müsse, damit der Tatbestand als erfüllt gelte, seine Lebensführung ändern müssen in ein Gefährdungsdelikt umgewandelt werde. Damit müsste das Täterverhalten nur noch geeignet sein, eine Änderung der Lebensführung beim Opfer herbeizuführen. Ein derartiger Gesetzesantrag aus Bayern werde seit Jahren besprochen. Erst im Frühjahr bei der Justizministerkonferenz sei er eingereicht worden; Berlin habe dafür gestimmt, dass das Bundesjustizministerium zu einer Prüfung dieser Änderung aufgefordert werde. Der Antrag sei mit 6 : 8 : 2 abgelehnt worden. Bevor das Bremer Modell von 2008 übernommen werde kein Bundesland habe es bisher übernommen, sollte eine bundesgesetzliche Regelung abgewartet werden. Staatssekretärin Barbara Loth (SenArbIntFrau) erklärt, es sei dringend notwendig, dass 238 StGB geändert werde. Es sei kaum zu beweisen, dass Stalking die Ursache für eine Lebensführungsänderung sei. Berlin habe dem Antrag aus Bayern, der sich für die Umwandlung in ein Gefährdungsdelikt einsetze, zugestimmt. Ihr sei nicht bekannt, warum der Antrag abgelehnt worden sei. In Berlin sei die Beratung der Stalking-Opfer sichergestellt, wofür eine Stelle über das Programm Fraueninfrastrukturförderung FIS eingerichtet worden sei. Zum Täter-Opfer-Ausgleich habe ihr Vorredner berichtet. Auch der Datenschutz sei zu berücksichtigen. Insgesamt sei Berlin also gut aufgestellt. Die Bundesgesetzänderung solle angestrebt werden. Nach einer solchen, könne man in Berlin prüfen, ob weitere Maßnahmen nötig seien. Evrim Sommer (LINKE) entgegnet, die Beratungsstellen meldeten weiteren Finanzierungsbedarf an. Sei dies bei SenJustV angemeldet worden? Werde dem im Haushaltsplanentwurf entsprochen?
5 Seite 5 Inhaltsprotokoll ArbIntFrau 17/63 Adrian Voigt (SenJustV) bemerkt, auf Fachebene sei von dem Ansinnen nichts angekommen. Was im Haushalt dazu etatisiert sei, könne er nicht sagen. Christopher Lauer (PIRATEN) erkundigt sich, ob das Bremer Modell evaluiert worden sei. Adrian Voigt (SenJustV) erklärt, SenJustV seien keine Zahlen bekannt. Bremen habe keine veröffentlicht. Der Ausschuss beschließt, von einer inhaltlichen Stellungnahme abzusehen und dem Rechtsausschuss zu empfehlen, eine Anhörung durchzuführen. Punkt 4 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Schwangerschaftskonflikte (auf Antrag der Fraktion Die Linke) 0182 ArbIntFrau Hierzu: Auswertung der Anhörung vom 5. März 2015 Vorsitzender Rainer-Michael Lehmann weist darauf hin, dass der Besprechungsbedarf bereits bei der Anhörung in der Sitzung 17/55 am 5. März begründet worden sei. Dr. Ina Czyborra (SPD) erinnert daran, dass in der Anhörung die Angebote und der Beratungsbedarf in der Schwangerenkonfliktberatung ausführlich geschildert worden seien. Es sei mit großer Sicherheit zu erwarten, dass der Beratungsbedarf wegen der geflüchteten Frauen größer werde. Im Haushaltsansatz von SenGesSoz seien dafür mehr Mittel eingesetzt worden. Auch insofern sei die Anhörung sinnvoll gewesen. Simon Kowalewski (PIRATEN) macht darauf aufmerksam, dass bei der Anhörung schon von zu wenig Personal berichtet worden sei. Deshalb sei ein Antrag über die bedarfsgerechte Ausstattung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gestellt worden, der abgelehnt worden sei. Welchen Bedarf hätten die Träger, die über den dpw organisiert seien, bei Sen- GesSoz angemeldet? Inwieweit sei den Forderungen entsprochen worden? Evrim Sommer (LINKE) stellt fest, dass die Anhörung, die ihre Fraktion beantragt habe, die Erhöhung des Etats für die Beratungsstellen gebracht habe. Es sei erfreulich, dass die Beratungsstellen finanziell stabilisiert würden, da die Zahl der ratsuchenden Frauen, gerade auch durch die Flüchtlinge, steige. Allerdings sei der Etat im Haushaltsplanentwurf nicht als Einzelsumme, sondern als Gesamtsumme für verschiedene Beratungsstellen ausgewiesen. Deshalb sei der Titel im Ausschuss GesSoz auf die zweite Lesung vertagt worden. Canan Bayram (GRÜNE) erkundigt sich, ob der gestiegene Beratungsbedarf durch geflüchtete Frauen, die Gewalt erfahren hätten, berücksichtigt worden sei. Hierfür gebe es keine spezielle Beratung in Berlin. Die Projekte seien darauf weder personell noch fachlich eingestellt. Nur Xenion könne psychologische Beratung mit Dolmetscher anbieten. Die betroffenen ge-
6 Seite 6 Inhaltsprotokoll ArbIntFrau 17/63 flüchteten Frauen seien auch in Flüchtlingsunterkünften in Berlin nicht unbedingt in Sicherheit vor Übergriffen. Dr. Eike Lilienthal (SenGesSoz) berichtet, SenGesSoz habe für Schwangerschaftskonfliktberatungen deutlich mehr Mittel im Haushaltsplanentwurf etatisiert. Senator Czaja habe bei der Vorstellung des Haushalts betont, dass hier ein Akzent gesetzt worden sei. Damit könne der gesetzliche vorgeschriebene Stellenschlüssel erfreulicherweise wieder eingehalten und die Beratungsstellen besser ausgestattet werden. Im jetzigen Haushalt habe Unterdeckung geherrscht, weshalb im Rahmen der Haushaltswirtschaft mit ca Euro aufgestockt worden sei. Die Beratungsstellen erwarteten höhere Nachfrage wegen der Flüchtlinge. Teilweise arbeiteten die Stellen schon an dem Thema. Vermutlich sei es sinnvoll, aufsuchende Beratungsarbeit in den Flüchtlingsunterkünften zu leisten. Dabei könnten die Beratungsstrukturen und Dolmetscherleistungen vor Ort genutzt werden. Diese Überlegungen seien in der Haushaltsaufstellung noch nicht berücksichtigt. Insgesamt werde noch geprüft, welcher zusätzliche Bedarf durch die Flüchtlinge entstehe. Noch sei die zu erwartende Zahl der Flüchtlinge nicht bekannt, ob bis zu Flüchtlinge zählten rechtlich zu Einwohnern, die auf den Beratungsschlüssel angerechnet würden. Der Bedarf sei angemeldet worden. Inwieweit er berücksichtigt werde, könne sie noch nicht sagen. Dr. Ina Czyborra (SPD) weist darauf hin, dass die Charité ein Modellprojekt zur niedrigschwelligen gynäkologischen Erstversorgung von geflüchteten Frauen anbieten wolle. Hier biete es sich an, dieses frühzeitig mit den Beratungsstellen zu vernetzen. Evrim Sommer (LINKE) erkundigt sich, welche Sprachen die eingesetzten Dolmetscher sprächen. Würden Gemeindedolmetscher eingesetzt oder Dolmetscher auf Honorarbasis? Simon Kowalewski (PIRATEN) erinnert an die Anhörung, in der berichtet worden sei, dass auch mit dem vorgesehenen Stellenschlüssel der Bedarf an Schwangerschaftskonfliktberatung in Berlin nicht gedeckt sei. Insofern sei es noch keine gute Nachricht, dass der Schlüssel mit der Etataufstockung erreicht sei. Treffe dies zu? Canan Bayram (GRÜNE) bemerkt, nach den Prognosen des BAMF würden in Berlin Flüchtlinge in diesem Jahr erwartet. Erfahrungsgemäß liege die Zahl der tatsächlich hier eintreffenden Menschen weit darüber, weshalb Vorsorge getroffen werden müsse. Der Senat müsse eine eigene Einschätzung vornehmen. Orientiere man sich nur an den Zahlen des BAMF, wiederholten sich die derzeitigen Versäumnisse bei den Vorkehrungen. Viele ehrenamtliche Dolmetscher arbeiteten auch über Telefon. Sei es geplant, eine Dolmetscherhotline in Berlin zur Entlastung der ehrenamtlich Tätigen einzurichten? Mit einer solchen Einrichtung könne schnell und unbürokratisch vielen geholfen werden. Katrin Vogel (CDU) gibt ihrer Freude Ausdruck, dass der Ansatz für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Doppelhaushalt deutlich erhöht worden sei. Bei diesem Thema nur auf Flüchtlinge abzuheben, sei falsch. Wie hoch sei bisher der Anteil der geflüchteten Frauen gewesen, die die Schwangerschaftskonfliktberatung genutzt hätten?
7 Seite 7 Inhaltsprotokoll ArbIntFrau 17/63 Canan Bayram (GRÜNE) entgegnet, das Thema Flüchtlinge sei derzeit vorrangig und müsse auch an dieser Stelle im Ausschuss, der für Frauen und Integration zuständig sei, berücksichtigt werden. Es müsse Vorsorge getroffen werden, wenn aufsuchende Beratung geplant sei. Auch für Dolmetscher/-innen müsse dabei gesorgt sein, sonst könne nicht beraten werden. Dr. Eike Lilienthal (SenGesSoz) erklärt, die Haushaltsanmeldung beziehe sich nur auf die Ausgestaltung der Schwangerenkonfliktberatung, wie sie bisher in Berlin angeboten werde. Darin seien Flüchtlinge nicht berücksichtigt, weshalb parallel dazu noch eine Bedarfsanmeldung gemacht worden sei. Ob diese berücksichtigt werde, könne sie nicht sagen. Bei der Berechnung dafür sei nicht 1 : gerechnet worden, sondern einbezogen worden, dass erhöhter Beratungsbedarf und Aufwand Dolmetschdienst, psychisch traumatisierte Frauen, Gewalterfahrung etc. bestehe. Derzeit würden mit den Beratungsstellen Konzepte entwickelt und erste Erfahrungen gesammelt. Ein Bund-Länder-Treffen stehe an. Auch mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung arbeite SenGesSoz zusammen. Man müsse sich an den Strukturen der Einrichtungen orientieren. Sinnvoll werde es sein, dass sich einige Beraterinnen für diese Beratung fortbildeten und spezialisierten. Für Dolmetschdienste mache SenGesSoz den Beratungsstellen keine Vorschriften. Allerdings sei SenGesSoz an die Honorarverordnung gebunden. Für neue Ansätze sei SenGesSoz offen und würde diese auch mit den Beratungsstellen besprechen. Die Beratungsstellen könnten Dolmetschdienste mit beantragen, hätten aber bisher davon wenig Gebrauch gemacht. Bei der Beratung von Flüchtlingen werde es jedoch nicht ohne Dolmetschleistung gehen. Staatssekretärin Barbara Loth (SenArbIntFrau) zeigt sich erfreut, dass der Ansatz für die Beratung bei SenGesSoz erhöht worden sei bzw. der Ansatz für Flüchtlinge zusätzlich erhöht werden solle. Das Thema geflüchtete Frauen sei SenArbIntFrau sehr wichtig. Es werde versucht, wo möglich, zu unterstützen und Einrichtungen zu vernetzen. Deshalb würden auch die Mittel für Flüchtlingslotsen/-lotsinnen aufgestockt. Wichtig sei über vorhandene Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Canan Bayram (GRÜNE) fragt, welche Aufgabe ein Lotse/eine Lotsin übernehmen solle, wenn nur einer oder eine pro Einrichtung geplant sei. Staatssekretärin Barbara Loth (SenArbIntFrau) gibt zu bedenken, dass dieses Thema jetzt nicht erschöpfend behandelt werden könne. Die Flüchtlingslotsen/-lotsinnen sollten nicht nur informieren, sondern Flüchtlinge begleiten und beraten. Angesichts der großen Zahl der Flüchtlinge seien vorerst die dringendst benötigten Hilfen zu leisten. Vorsitzender Rainer-Michael Lehmann erklärt die Besprechung für abgeschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. * * * * *
Der Senat wird durch Herrn StS Dr. Nevermann (SenBildJugWiss) vertreten. Frau Sen Scheeres (BildJugWiss) lässt sich für die Sitzung entschuldigen.
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