Schalltechnisches Gutachten
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- Lennart Fürst
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1 Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG bis 1995 Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 2006 Dr.-Ing. Wolf Maire Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann öffentlich bestellt und vereidigt IHK H-Hi: Schall- und Schwingungstechnik Dipl.-Ing. Thomas Hoppe öffentlich bestellt und vereidigt IngKN: Schallimmissionsschutz Dipl.-Phys. Michael Krause Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer Dipl.-Ing. Clemens Zollmann Rostocker Straße Garbsen 05137/8895-0, -95 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Bonk Durchwahl: 05137/ m.bonk@bonk-maire-hoppmann.de Garbsen, /hö /V - Schalltechnisches Gutachten zur Bauleitplanung B- Plan 09/09 in Lehrte Garbsen/Hannover Berlin Jena Rostock Sekretariat: Tel.: 05137/ / Fax.: 05137/ /
2 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 2 Inhaltsverzeichnis... Seite 1. Auftraggeber Aufgabenstellung dieses Gutachtens Örtliche Verhältnisse Schalltechnische Untersuchung Berechnungsgrundlagen Untersuchungsmethode Durchführung der Berechnungen Rechenergebnisse Beurteilung Zukünftige Entwicklungen Vorschlag für textliche Festsetzungen Zusammenfassung...13 Soweit im Rahmen der Beurteilung verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte angesprochen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer juristischen Fachprüfung, die nicht Gegenstand der schalltechnischen Sachbearbeitung ist.
3 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 3 1. Auftraggeber H&P HORSTMANN & PARTNER GBR ALBERT-SCHWEITZER-STRAßE LAATZEN 2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens Grundlage der künftigen Flächennutzung ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte, die für das Gebiet zwischen der Straße Zur Hilgenwiese und dem Jetterieweg im Ostteil eine gemischte Baufläche M und im Westteil eine gewerbliche Baufläche G vorsieht (s. Flächennutzungsplan in der Anlage 4). Die gemischte Baufläche hebt die vorherige gewerbliche Darstellung zum Teil auf, da sich dafür keine Nachfrage fand. Stattdessen soll eine gemischte Nutzung unter Einbeziehung der bestehenden Bebauung am Jetterieweg entwickelt werden. 3. Örtliche Verhältnisse Die örtliche Situation ist den Übersichtsplänen der Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Dabei handelt es sich bei der Anlage 1 um die Bestandssituation gemäß derzeitig rechtskräftigem Bebauungsplan 09/2A und bei der Anlage 2 um die Darstellung des vorgesehenen neuen Bebauungsplans 09/09. In der westlichen Hälfte des Gebiets befinden sich drei gewerbliche Betriebe, nämlich außerhalb des Geltungsbereichs eine Solartechnikfirma (ehemaliger Heizungs- und Sanitärbetrieb) und im südlichen Geltungsbereich des Plangebiets ein Kartoffel- Großhandel und ein Betrieb der Gemüseverarbeitung. Im mittleren Bereich in östliche Richtung befindet sich eine unbebaute Fläche, hieran schließt sich eine Wohnbebauung an, die nach dem zugehörigen Bebauungsplan in einem Mischgebiet liegt. Südlich des Mischgebiets, außerhalb von Bebauungsplan Nr. 09/2A, befinden sich zwei weitere, durch den o. g. Kartoffelgroßhandel genutzte Gebäude. In den Lageplänen sind sieben Immissionsorte gekennzeichnet, für die eine Geräuschprognose durchgeführt wird. Die Immissionsorte (A) - (D) kennzeichnen die Nutzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans, wobei hier als Einschränkung festgesetzt ist, dass hier nur solche Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Immissionsorte (1) (3) kennzeichnen die vorhandene
4 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 4 Wohnbebauung entlang des Jetteriewegs, wobei hier die Nutzung als Mischgebiet gemäß Bebauungsplan Nr. 09/2A anzusetzen ist. Die westlichen Teilflächen [TF1] und [TF2] sind in dem Bebauungsplan Nr. 09/2A als uneingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. 4. Schalltechnische Untersuchung 4.1 Berechnungsgrundlagen Die schalltechnische Untersuchung soll gemäß DIN Geräuschkontingentierung vom Dezember 2006 durchgeführt werden. Im Wesentlichen sind dabei folgende Gesichtspunkte zu beachten: Schalltechnische Prognoseberechnungen werden auf der Grundlage der DIN ISO durchgeführt. Bei der Ausbreitungsrechnung wird dabei die Dämpfung durch alle physikalischen Mechanismen berücksichtigt, desgleichen auch pegelmindernde Einflüsse z. B. durch Hindernisse baulicher Anlagen u. ä.. Bei der DIN dagegen wird nur die geometrische Ausbreitungsdämpfung gemäß Gleichung (3) berücksichtigt. Es ist daher wichtig, dass im Textteil eines Bebauungsplans ausdrücklich auf das Berechnungsverfahren nach DIN hingewiesen wird. Der Grundgedanke der DIN liegt darin, dass bei einem schutzwürdigen Immissionsort die anzusetzenden Immissionsrichtwerte von sämtlichen gewerblichen Anlagen oder Flächen nicht überschritten werden. Dies wird dadurch erreicht, dass mit oder ohne Gliederung bestimmte flächenbezogene Schallleistungspegelwerte ermittelt werden, bei deren Einhaltung sichergestellt ist, dass die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Die DIN ermöglicht im Einzelfall differenzierte Festsetzungen, um die Gewerbeflächen besser ausnutzen zu können. Dies kann z. B. dann eine Rolle spielen, wenn sich aus der Berechnung ergibt, dass die anzusetzenden Immissionsrichtwerte an einzelnen Punkten noch deutlich unterschritten werden. In diesem Fall könnten Zusatzkontingente für einzelne Richtungssektoren festgelegt werden, die in Richtung der Immissionsorte mit der geringeren Geräuschbelastung ausgerichtet sind. In der Anlage 1 sind als Grundlage für die durchzuführenden Berechnungen unterschiedliche Nutzungen gemäß Bebauungsplan 09/2A dargestellt. Nach der-
5 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 5 zeitiger Rechtslage sind folgende Festsetzungen zu beachten: Der östliche Geländestreifen am Jetterieweg ist demnach als Mischgebiet zu betrachten. Maßgebend nach der TA Lärm sind entsprechende Festsetzungen eines Bebauungsplans. Dies bedeutet, dass bei den hier errichteten Wohnhäusern folgende Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden dürfen tagsüber nachts 60 db(a) 45 db(a). a) In westlicher Richtung schließt sich das eingeschränkte Gewerbegebiet an. Zulässig sind hier nur Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Deshalb ist es entbehrlich, hierfür hinsichtlich zulässiger Geräuschemissionen Zahlenwerte festzulegen. b) Die westliche Hälfte ist als uneingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, wobei hier die zwei Teilflächen bereits teilweise bebaut sind. Durch die Nähe des Mischgebiets und des eingeschränkten Gewerbegebiets ergibt sich für die beiden Teilflächen [TF1] und [TF2] bereits eine geringfügige Einschränkung (Darstellung siehe Anlage 1). So sind hier nur Betriebe zulässig, die am Rand des eingeschränkten Gewerbegebiets (Immissionsorte (A) (D)) folgende Immissionsrichtwerte nicht überschreiten tagsüber nachts 65 db(a) 50 db(a). Bei der Bewertung ist zu beachten, dass die genannten Immissionsrichtwerte von sämtlichen geräuscherzeugenden Betrieben einzuhalten sind. Sie haben somit die Bedeutung eines Gesamt- Immissionswertes nach DIN Der Gesamt- Immissionswert bedeutet die Geräuschbelastung bei einem Immissionsort von allen Teilflächen.
6 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite Untersuchungsmethode In einem ersten Rechenschritt wird die Immissionssituation für die sieben Aufpunkte auf der Grundlage der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 09/2A ermittelt. Ziel des Bebauungsplans 09/09 ist, die Teilfläche [TF2] zu vergrößern, wie in Anlage 2 dargestellt. Somit wird in einem weiteren Rechenschritt die Immissionssituation bei Betrachtung der neuen Teilfläche [TF2] allein ermittelt - Variante I -. In der Variante II wird dann die Gesamtsituation bestimmt, d. h. der Einfluss der neuen Teilfläche [TF2] wird mit dem Einfluss der verbleibenden Teilfläche [TF1] zusammengefasst. Diese Situation ist in der Anlage 3 dokumentiert. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit der Methode flächenbezogener Schallleistungspegel. Gemäß DIN Schallschutz im Städtebau Mai 1987 soll für Gewerbegebiete ein typischer flächenbezogener Schallleistungspegel von 60 db(a)/m² berücksichtigt werden. Nach den uns vorliegenden Vergleichsmessergebnissen anderer Betriebe muss davon ausgegangen werden, dass derartige flächenbezogene Schallleistungspegel bereits eine gewisse Einschränkung der industriell/gewerblichen Nutzung bedeuten können. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die DIN die Geräuschsituation tagsüber und nachts nicht differenziert; hier ergibt sich jedoch bereits durch die innerhalb von Gewerbegebieten einzuhaltenden Richtwerte ein deutlicher Unterschied der zulässigen Geräuschemissionen. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Differenzierung der flächenbezogenen Emissionswerte für Industriegebiete (GI gemäß BauNVO), eingeschränkte Industriegebiete (GIe), Gewerbegebiete (GE gemäß BauNVO) und eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe) angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Zusammenstellung lediglich eine grobe Rasterung darstellt.
7 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 7 Rasterung flächenbezogener Schallleistungspegel Ausweisung bzw. Nutzungsmöglichkeit Flächenbezogener Schallleistungspegel L W II [db(a)] GI GIe GE GEe * ) - 48 * ): bei ein- oder zweischichtig arbeitenden Betrieben, deren Betriebszeit nicht in die Nachtzeit fällt, ist der in der Zeit von Uhr höchstzulässige flächenbezogene Schalleistungspegel von untergeordneter Bedeutung. Bei der weiteren Berechnung wird für die Teilflächen [TF1] und [TF2] ein flächenbezogener Schallleistungspegel von tagsüber 65 db(a) 1 m² nachts 50 db(a) 1 m² festgesetzt, wobei diese Pegel zunächst richtungsunabhängig angesetzt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der vorgenannten Annahme ein oberer Wert der Bandbreite von zulässigen Emissionen gewählt wurde. Aus dem Ergebnis lässt sich dann das weitere Vorgehen bestimmen. So kann überprüft werden, ob die eingeschränkten Gewerbeflächen später einer Mischgebietsnutzung entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplans (z. B. MI) zugeführt werden können. Wirksamer Flächennutzungsplan s. Anlage Durchführung der Berechnungen Die Ausbreitungsrechnung erfolgt entsprechend der DIN 45691, wobei hier nur die geometrische Dämpfung berücksichtigt wurde, d. h. mögliche Abschirmwirkungen durch Gebäude können bei dieser abstrakten Betrachtung nicht berücksichtigt werden. Erst bei einem späteren Bauantrag können derartige Einflüsse berücksichtigt werden. In einer weiteren Variante ist die Situation zu beurteilen, wenn nur die Fläche zwischen der Erschließungsstraße und der Südgrenze entsprechend der Darstellung des neuen Bebauungsplans 09/09 hinsichtlich der Immissionskontingenten berücksichtigt wird und als alternative Situation eine mögliche Nutzung der eingeschränkten Gewerbegebietsfläche als Mischgebiet.
8 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite Rechenergebnisse Nachfolgend sind die Rechenergebnisse tabellarisch zusammengestellt, die Tabellen haben folgende Bedeutung: Zusammengestellt sind die Immissionspegel bei Betrachtung des bestehenden Bebauungsplans 09/2A. In der vorstehenden Tabelle sind die ermittelten Immissionspegel bei Betrachtung der neuen Teilfläche [TF2] allein zusammengestellt.
9 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 9 Dargestellt ist die Gesamtsituation bei Betrachtung der neuen Teilfläche [TF2] gemäß Bebauungsplan 09/09 sowie der verbleibenden Fläche des weiterhin bestehenden Bebauungsplans 09/2A. 5. Beurteilung 1. Bestandssituation Die Ergebnisse nach Tabelle 1 zeigen, dass bei den Immissionsorten (1) (3) die anzusetzenden Immissionsrichtwerte eines Mischgebiets noch deutlich unterschritten werden und bei den Immissionsorten (A) (D) die entsprechenden Richtwerte eines Gewerbegebietes. Damit folgt aus den Berechnungen, dass bei Nutzung der Fläche auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans 09/2A eine Unverträglichkeit zwischen den unterschiedlichen Nutzungen nicht ersichtlich ist. 2. Bebauungsplan 09/09 Die Rechenergebnisse nach Tabelle 2 ergeben Immissionspegel, die noch um mehr als 10 db unter den anzusetzenden Immissionsrichtwerten liegen. 3. Gesamtsituation Bei Betrachtung der Gesamtsituation, d. h. verbleibende Restfläche des Bebauungsplans 09/2A sowie die Nutzung des neuen Bebauungsplans 09/09 ergibt sich, dass hier ebenfalls die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschritten
10 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 10 werden. Die Vergrößerung der Teilfläche [TF2] führt zwar zu einer geringen Pegelerhöhung, die Gesamtbelastung liegt jedoch immer noch deutlich unter den Immissionsrichtwerten. 6. Zukünftige Entwicklungen Planungsziel der Stadt ist, die unbebaute Fläche des eingeschränkten Gewerbegebiets (B-Plan Nr. 09/2A) zukünftig als Mischgebietsfläche zu nutzen. Dabei ist zu prüfen, wie weit die Geräuschemissionen auf den beiden Teilflächen zu reduzieren sind. Eine Einschränkung ergibt sich bereits für den Bereich des Immissionsortes (A) bis zur Südgrenze des Plangebiets. In vorangegangenen schalltechnischen Untersuchungen aufgrund durchgeführter Messungen wurde festgestellt, dass insbesondere bei der Umlagerung der Kartoffeln von dem bestehenden Kartoffelbetrieb erhebliche Geräusche ausgehen. Ursprünglich befand sich die Kartoffelsortierung im östlichen Bereich unmittelbar neben dem Immissionsort (IO3). Zwischenzeitlich wurde diese Tätigkeit an den Westgiebel der vorhandenen Halle im mittleren Bereich verlagert. In der vorangegangenen Untersuchung wurde ferner ermittelt, dass bei einem Abstand bis etwa 80 m von der Kartoffelsortierung die Immissionsrichtwerte eines Mischgebiets überschritten werden können. Dies bedeutet, dass die geplante Mischgebietsfläche im südlichen Bereich aus Lärmschutzgründen bis zu einem Abstand von 80 m von der Kartoffelverladung für eine Wohnbebauung nicht geeignet ist. Im Übrigen wirkt die Mischgebietsfläche mit Ausschluss einer Wohnbebauung als Pufferfläche angesichts unvermeidbarer Störungen aus der gewerblichen Nutzung. Aus den genannten Gründen wird empfohlen die MI- Fläche zu gliedern, wobei südlich des Immissionsortes (A) ein Wohnen ausgeschlossen sein sollte. In der Anlage 5 ist ein entsprechendes Nutzungskonzept dargestellt. Dieser Plan zeigt, dass hier die von der Stadt Lehrte angestrebte Nutzung aus der Sicht des Lärmschutzes zu keinen Problemen führt. Für die Immissionsorte (A) (D) wäre der Schutzanspruch eines Mischgebiets anzusetzen. Bei dem Immissionsort (C) ergibt sich eine geringfügige Überschreitung der Richtwerte um 1 2 db. Soll hier weiterhin ein Mischgebiet in Aussicht gestellt werden, so wäre der Emissionskontingent auf der Fläche [TF1] um 1-2 db zu verringern, d. h. auf 63/48 db(a).
11 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 11 Dies müsste in einem zukünftigen Verfahren geregelt werden. Auch dieser Wert bedeutet praktisch eine uneingeschränkte Gewerbenutzung. 7. Vorschlag für textliche Festsetzungen Bei den Berechnungen hatte sich ergeben, dass für die beiden Teilflächen [TF1] und [TF2] eine uneingeschränkte Gewerbenutzung möglich ist, wobei die Festsetzung von Zahlenwerten nach unserer Auffassung entbehrlich sein kann. Dennoch gibt es einen Grund, trotzdem mit festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegelwerten zu arbeiten. Würde dies nicht geschehen, so gilt für die gesamte Gewerbefläche das Windhundprinzip, dies bedeutet, dass von einem Grundstückseigentümer die zulässige Geräuschbelastung ausgeschöpft werden könnte und die übrigen Grundstückseigentümer dann von einer weiteren gewerblichen Nutzung ausgeschlossen sind. In den textlichen Festsetzungen sind die Werte der Emissionskontingente anzugeben. Dafür wird folgende Formulierung empfohlen: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags ( Uhr) noch nachts ( Uhr) überschreiten. Teilfläche L EK,tags L EK,nachts GE (Plan 09/09) Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691; , Abschnitt 5. Schallpegelminderungen, die im konkreten Einzelfall durch Abschirmungen erreicht werden, erhöhte Luftabsorptions- und Bodendämpfungsmaße (Frequenz- und entfernungsabhängige Pegelminderungen sowie die meteorologische Korrektur nach DIN ISO , Entwurf Ausgabe September 1997) und/oder zeitliche Begrenzungen der Emissionen können bezüglich der maßgebenden Aufpunkte dem Wert des Flächen- Schallleistungspegels zugerechnet werden.
12 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 12 Hinweis: Eine Regelung für die Teilfläche [TF1] ist nicht möglich, da diese nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans 09/09 liegt. Bezüglich einer Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel wird auf die diesbezügliche positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom verwiesen (BVerwG4 NB3.97). Im Hinblick auf künftige Einzelgenehmigungsverfahren ist ferner in den textlichen Festsetzungen ggf. ergänzend folgendes aufzunehmen: Der Nachweis ist nur für die Immissionsorte zu erbringen, bei denen der Immissionsbeitrag einer Anlage im Sinn der TA Lärm als relevant anzusehen ist. Die Berechnung der Emissionskontingente erfolgte zunächst richtungsunabhängig. Bei Betrachtung des Lageplans wird deutlich, dass bei den beiden Teilflächen schutzwürdige Bereiche nur in östlicher Richtung vorhanden sind. In einem Zusatz könnte dann festgesetzt werden, dass die flächenbezogenen Schallleistungspegel immissionsortbezogen sind, und hinsichtlich der Geräuschabstrahlung der Teilflächen [TF1] und [TF2] in westlicher, südlicher und nördlicher Richtung keine Einschränkungen bestehen. Theoretisch könnten Zusatzkontingente für einzelne Richtungssektoren festgelegt werden. Da bei derartigen Sektoren keine schutzwürdige Bebauung vorliegt, können auch keine sinnvollen Zahlen von zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegelwerten angegeben werden. Die vorgeschlagenen textlichen Festsetzungen sind geeignet, bei einer späteren Bebauung der Gewerbeflächen aktive Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, z. B. Anordnung von Lärmschutzwänden, -wällen oder auch Stellung der Gebäude, sowie u. U. Baustoffe von einzelnen Hallen oder Kapselungen von geräuschintensiven Anlagen.
13 /V - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die vorgesehene Planung aus schalltechnischer Sicht verwirklicht werden kann. Die Nutzung durch den Kartoffelbetrieb wird durch den Bebauungsplan problemlos ermöglicht, wobei die Festsetzungen der Emissionskontingente bei diesem Plan nur für die Teilfläche 2 möglich ist. Es wurde gezeigt, dass noch genügend Reserven vorhanden sind, damit auch in einem späteren Verfahren die Nutzungsmöglichkeiten der Teilflächen gerecht ausgeschöpft werden können, ohne den Bestandsschutz zu verletzen. Ferner ist auch eine Umwidmung des eingeschränkten Gewerbegebiets in ein Mischgebiet möglich, wenn die Einschränkung im südlichen Bereich beachtet wird. Bonk-Maire-Hoppmann GbR (i. A. Dipl.-Ing. M. Bonk) 2010 Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Rostocker Straße 22, D Garbsen
14 Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG Rostocker Str Garbsen Tel.: Fax: Gutachten Nr.: / V - Anlage 1 Blatt: Maßstab: 1 : 2000 Datum Zeichen bear. gez. gepr. Bonk Bocksrichter Bonk Steinwedel Bebauungsplan 09/2A 1 D C 2 MI GE TF1 B GEe A 3 GE TF2 Rechenergebnisse s. Tabelle 1 Zeichenerklärung Beurteilungspunkt Mischgebiet GE Gewerbegebiet 65/50 TF1 TF2 GEe Gewerbegebiet Teilfläche 1 Gewerbe Teilfläche 2 Gewerbe eingeschränktes GE - Gebiet
15 Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG Rostocker Str Garbsen Tel.: Fax: Gutachten Nr.: / V- Anlage 2 Blatt: Maßstab: 1 : 2000 Datum Zeichen bear. gez. gepr. Bonk Bocksrichter Bonk Steinwedel Bebauungsplan 09/09 1 D C 2 B 3 A MI GE 65 / 50 Rechenergebnisse s. Tabelle 2 Zeichenerklärung Beurteilungspunkt MI GE 65/50 Mischgebiet Gewerbegebiet Flächenbezogener Schallleistungspegel
16 Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG Rostocker Str Garbsen Tel.: Fax: Gutachten Nr.: / V- Anlage 3 Blatt: Maßstab: 1 : 2000 Datum Zeichen bear. gez. gepr. Bonk Bocksrichter Bonk " Neue Gesamtsituation - emissionswirksame Flächen " 1 D C 2 GE TF1 B A 3 MI GE TF2 Rechenergebnisse s. Tabelle 3 Zeichenerklärung Beurteilungspunkt MI Mischgebiet GE Gewerbegebiet 65/50 TF1 TF2 Teilfläche1 Gewerbe Teilfläche 2 Gewerbe
17 Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess - Stelle nach 26,28 BImSchG Rostocker Str Garbsen / V Anlage 4 M. 1 : Tel. : Fax : Wirksamer Flächennutzungsplan Stadt Lehrte - OT Steinwedel N
18 Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure VBI Mess-Stelle nach 26, 28 BImSchG Rostocker Str Garbsen Tel.: Fax: Gutachten Nr.: / V- Anlage 5 Blatt: Maßstab: 1 : 2000 Datum Zeichen bear. gez. gepr. Bonk Bocksrichter Bonk Steinwedel Bebauungsplan 09/09 1 D C MI 1 2 B 3 GE TF1 A MI 2 GE TF2 Zeichenerklärung Beurteilungspunkt MI 1 MI 2 Mischgebiet mit Wohnen Mischgebiet ohne Wohnen GE Gewerbegebiet 65/50 TF1 TF2 Teilfläche1 Gewerbe Teilfläche 2 Gewerbe
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