Geschlechtsspezifische Gewalt Internationale Vereinbarungen als Chancen für die Schweiz

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Nationale Konferenz 2013 Geschlechtsspezifische Gewalt Internationale Vereinbarungen als Chancen für die Schweiz Einleitung ins Thema Dr. Sylvie Durrer Direktorin Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

2 Definition Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Ausdrucks der Geschlechtlichkeit richtet, oder die Personen eines bestimmten Geschlechts überproportional stark betrifft, gilt als geschlechtsbezogene Gewalt. Sie kann zu physischen, sexuellen, seelischen oder psychischen Schäden oder zu wirtschaftlichen Verlusten des Opfers führen. (Quelle: Richtlinie 2012/29/EU ) Beispiele geschlechtsspezifischer Gewaltformen in der Schweiz: Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen Weibliche Genitalverstümmelung Zwangsheirat und -ehe Frauenhandel, Zwangsprostitution 2

3 Polizeilich registrierte häusliche Gewalt Opfer häuslicher Gewalt weibliche und männliche Geschädigte - Die Hälfte aller vollendeten Tötungsdelikte - Frauen 3 mal häufiger als Opfer betroffen als Männer - Gewalt in Paarbeziehungen: 38 % aller Gewalterfahrungen von Frauen Tatpersonen häuslicher Gewalt 80 % Männer, 20 % Frauen Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (BFS 2011/2012) 3

4 Bundesrat Legislaturplan Legislaturziel: Die Chancengleichheit wird verbessert Quantifizierbares Ziel: Die häusliche Gewalt nimmt ab. Indikator: schwerste physische Gewalt 4

5 Entwicklung häusliche Gewalt In der Schweiz wird alle 2 Wochen eine Frau, knapp alle Monate ein Mann und alle 2 Monate ein Kind Todesopfer von häuslicher Gewalt : Rückgang von 7.3 % der Straftaten HG Zunahme schwerer Fälle von HG: + 8% vollendete Tötungsdelikte; + 20% versuchte Tötungsdelikte 2012: Rückgang schwerer Fälle von HG, Zunahme der anderen Fälle (Quelle: BFS/PKS) 5

6 Andere geschlechtsspezifische Gewalt Weibliche Genitalverstümmelung (Unicef Schweiz / BAG 2012) Rund 10'000 Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht Zwangsheirat / -ehe (Universität Neuchatel / BFM) Innert 2 Jahren haben Institutionen von rund 1400 Fällen betroffener Frauen erfahren Menschenhandel (BFS-PKS 2912) 58 Frauen, 2 Männer. In der Schweiz insbesondere Frauenhandel zwecks sexueller Ausbeutung 6

7 Gewalterfahrungen von Männern 93 % aller Männer (18 784) wurden Opfer von Gewaltstraftaten ausserhalb des häuslichen Bereichs (BFS-PKS 2012) Traditionelle Männlichkeitsvorstellungen behindern Enttabuisierung der Gewalt gegen Männer: Schwierigkeit, Gewalterfahrungen einzugestehen und anzuzeigen. Forschungslücken zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Männer 7

8 Staatliches Handeln gegen Gewalt Staaten tragen eine Verantwortung für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Pfeiler (3 Ps) staatlichen Handelns: Gewaltprävention (prevention) Opferschutz (protection) Strafverfolgung (prosecution) + Partnerschaft (partnership) 8

9 Istanbul-Konvention Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" Am in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt; Erstes rechtsverbindliches internationales Instrument, welches Frauen umfassend vor Gewalt schützt und auch auf Männer anwendbar ist; Überwachung durch Expertenkommission. 9

10 Istanbul-Konvention Formen von Gewalt Die Istanbul-Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen einschliesslich häuslicher Gewalt: körperliche und psychische Gewalt Stalking sexuelle Gewalt, einschliesslich Vergewaltigung sexuelle Belästigung Zwangsheirat Verstümmelung weiblicher Genitalien Zwangsabtreibungen und -sterilisierung Integrativer Ansatz, Koordination aller Akteurinnen und Akteure 10

11 Istanbul-Konvention Unterzeichnung und Ratifizierung Die Istanbul-Konvention unterstützt und stärkt laufende Bestrebungen der Schweiz wurde durch die Schweiz am 11. September 2013 unterzeichnet. wurde bisher von 27 Staaten unterzeichnet und von 7 Staaten ratifiziert. tritt in Kraft, wenn 10 Staaten ratifiziert haben. 11

12 Akteur/-innen in der Schweiz Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren auf Ebene Bund, Kantone, Gemeinden und in der Zivilgesellschaft Koordinierte Zusammenarbeit als Voraussetzung einer wirksamen Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt Plattform für Informationsaustausch und Vernetzung 12

13 Ziele der Konferenz Überblick erhalten über die wichtigsten internationalen Regelwerke zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie deren Chancen und Herausforderungen für die Schweiz Kennenlernen einiger Umsetzungsprojekte und Massnahmen auf Ebene Bund, Kantone, Gemeinden und NGOs Kennenlernen verschiedener Positionen zur Istanbul-Konvention im Rahmen einer Podiumsdiskussion Testimonials anhören aus der alltäglichen Arbeit von Fachorganisationen Austauschen und Vernetzen Kampagne 2013 eröffnen «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» 13

14 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 14

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