Geschlechtsspezifische Gewalt Internationale Vereinbarungen als Chancen für die Schweiz
|
|
- Eleonora Frank
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Nationale Konferenz 2013 Geschlechtsspezifische Gewalt Internationale Vereinbarungen als Chancen für die Schweiz Einleitung ins Thema Dr. Sylvie Durrer Direktorin Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
2 Definition Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Ausdrucks der Geschlechtlichkeit richtet, oder die Personen eines bestimmten Geschlechts überproportional stark betrifft, gilt als geschlechtsbezogene Gewalt. Sie kann zu physischen, sexuellen, seelischen oder psychischen Schäden oder zu wirtschaftlichen Verlusten des Opfers führen. (Quelle: Richtlinie 2012/29/EU ) Beispiele geschlechtsspezifischer Gewaltformen in der Schweiz: Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen Weibliche Genitalverstümmelung Zwangsheirat und -ehe Frauenhandel, Zwangsprostitution 2
3 Polizeilich registrierte häusliche Gewalt Opfer häuslicher Gewalt weibliche und männliche Geschädigte - Die Hälfte aller vollendeten Tötungsdelikte - Frauen 3 mal häufiger als Opfer betroffen als Männer - Gewalt in Paarbeziehungen: 38 % aller Gewalterfahrungen von Frauen Tatpersonen häuslicher Gewalt 80 % Männer, 20 % Frauen Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (BFS 2011/2012) 3
4 Bundesrat Legislaturplan Legislaturziel: Die Chancengleichheit wird verbessert Quantifizierbares Ziel: Die häusliche Gewalt nimmt ab. Indikator: schwerste physische Gewalt 4
5 Entwicklung häusliche Gewalt In der Schweiz wird alle 2 Wochen eine Frau, knapp alle Monate ein Mann und alle 2 Monate ein Kind Todesopfer von häuslicher Gewalt : Rückgang von 7.3 % der Straftaten HG Zunahme schwerer Fälle von HG: + 8% vollendete Tötungsdelikte; + 20% versuchte Tötungsdelikte 2012: Rückgang schwerer Fälle von HG, Zunahme der anderen Fälle (Quelle: BFS/PKS) 5
6 Andere geschlechtsspezifische Gewalt Weibliche Genitalverstümmelung (Unicef Schweiz / BAG 2012) Rund 10'000 Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht Zwangsheirat / -ehe (Universität Neuchatel / BFM) Innert 2 Jahren haben Institutionen von rund 1400 Fällen betroffener Frauen erfahren Menschenhandel (BFS-PKS 2912) 58 Frauen, 2 Männer. In der Schweiz insbesondere Frauenhandel zwecks sexueller Ausbeutung 6
7 Gewalterfahrungen von Männern 93 % aller Männer (18 784) wurden Opfer von Gewaltstraftaten ausserhalb des häuslichen Bereichs (BFS-PKS 2012) Traditionelle Männlichkeitsvorstellungen behindern Enttabuisierung der Gewalt gegen Männer: Schwierigkeit, Gewalterfahrungen einzugestehen und anzuzeigen. Forschungslücken zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Männer 7
8 Staatliches Handeln gegen Gewalt Staaten tragen eine Verantwortung für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Pfeiler (3 Ps) staatlichen Handelns: Gewaltprävention (prevention) Opferschutz (protection) Strafverfolgung (prosecution) + Partnerschaft (partnership) 8
9 Istanbul-Konvention Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" Am in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt; Erstes rechtsverbindliches internationales Instrument, welches Frauen umfassend vor Gewalt schützt und auch auf Männer anwendbar ist; Überwachung durch Expertenkommission. 9
10 Istanbul-Konvention Formen von Gewalt Die Istanbul-Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen einschliesslich häuslicher Gewalt: körperliche und psychische Gewalt Stalking sexuelle Gewalt, einschliesslich Vergewaltigung sexuelle Belästigung Zwangsheirat Verstümmelung weiblicher Genitalien Zwangsabtreibungen und -sterilisierung Integrativer Ansatz, Koordination aller Akteurinnen und Akteure 10
11 Istanbul-Konvention Unterzeichnung und Ratifizierung Die Istanbul-Konvention unterstützt und stärkt laufende Bestrebungen der Schweiz wurde durch die Schweiz am 11. September 2013 unterzeichnet. wurde bisher von 27 Staaten unterzeichnet und von 7 Staaten ratifiziert. tritt in Kraft, wenn 10 Staaten ratifiziert haben. 11
12 Akteur/-innen in der Schweiz Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren auf Ebene Bund, Kantone, Gemeinden und in der Zivilgesellschaft Koordinierte Zusammenarbeit als Voraussetzung einer wirksamen Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt Plattform für Informationsaustausch und Vernetzung 12
13 Ziele der Konferenz Überblick erhalten über die wichtigsten internationalen Regelwerke zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie deren Chancen und Herausforderungen für die Schweiz Kennenlernen einiger Umsetzungsprojekte und Massnahmen auf Ebene Bund, Kantone, Gemeinden und NGOs Kennenlernen verschiedener Positionen zur Istanbul-Konvention im Rahmen einer Podiumsdiskussion Testimonials anhören aus der alltäglichen Arbeit von Fachorganisationen Austauschen und Vernetzen Kampagne 2013 eröffnen «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» 13
14 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 14
Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt. Handlungsansätze und Herausforderungen. Perspektive Menschenrechte
2015 Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt Handlungsansätze und Herausforderungen Dr. Sylvie Durrer Direktorin Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Perspektive Menschenrechte
MehrAnita Marfurt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Bundesamt für Justiz, Fachbereich Internationales Strafrecht. 22. November 2013
Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention), STE 210 Wo steht die Schweiz? Anita Marfurt, Wissenschaftliche
MehrÜBEREINKOMMEN DES EUROPARATES ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON GEWALT GEGEN FRAUEN UND HÄUSLICHER GEWALT. Istanbul- Konvention ANGSTFREI GEWALTFREI
ÜBEREINKOMMEN DES EUROPARATES ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON GEWALT GEGEN FRAUEN UND HÄUSLICHER GEWALT Istanbul- Konvention ANGSTFREI GEWALTFREI WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS? Das neue Übereinkommen
MehrUmsetzung der Istanbul-Konvention: Die Rolle des Bundes
Nationale Konferenz 2018 Umsetzung der Istanbul-Konvention: Die Rolle des Bundes Dr. Ursula Thomet, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Zusammenspiel verschiedener Akteure für eine
MehrAktuelle Handlungsfelder auf Bundesebene
Nationale Konferenz 2013 - Geschlechtsspezifische Gewalt Aktuelle Handlungsfelder auf Bundesebene Irene Huber Bohnet und Luzia Siegrist EBG Fachbereich Häusliche Gewalt Aufgabenfelder auf Ebene Bund im
MehrStalking Interventionsmöglichkeiten und Praxismodelle
Nationale Konferenz 2017 Stalking Interventionsmöglichkeiten und Praxismodelle Dr. Sylvie Durrer Direktorin Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Bedroht, belästigt, verfolgt «Stalking
MehrNationale Fachtagung Häusliche Gewalt. Risikoeinschätzung und koordiniertes Bedrohungsmanagement
Nationale Fachtagung Häusliche Gewalt Risikoeinschätzung und koordiniertes Bedrohungsmanagement Bern, 8. November 2012 Dr. To live a violence-free life is a basic human right, not a privilege. Protect
MehrRatifizierung der Istanbul-Konvention: Wo stehen wir? 11. Mai 2011 = Auflage zur Unterzeichnung. 11. September 2013 = Unterzeichnung durch die Schweiz
Istanbul-Konvention Bedeutung für die Schweiz Juristinnen Schweiz - 30. November 2015, Zürich Ratifizierung der Istanbul-Konvention: Wo stehen wir? 11. Mai 2011 = Auflage zur Unterzeichnung 11. September
MehrNat. Konferenz Geschlechtsspezifische Gewalt
W4 Frauenhandel und Zwangsprostitution Nat. Konferenz 2013 - Geschlechtsspezifische Gewalt Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) Service de coordination contre la traite
MehrInformationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Opferhilfe worum geht es? Seit 1993 ist die Opferhilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt. Am 1. Januar 2009 ist das vollständig revidierte
MehrGeschlechtsspezifische Gewalt nationale Konferenz 22. November Brigitte Huber, Bruno Wenk,
Geschlechtsspezifische Gewalt nationale Konferenz 22. November 2013 Brigitte Huber, b.huber@ohsg.ch Bruno Wenk, b.wenk@ohsg.ch Ablauf der Präsentation 1. Die Opferhilfe SG-AR-AI: Stelle und Auftrag 2.
MehrNeuigkeiten aus dem EBG seit 2015
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2015 Isabelle Ernst-Pauchard, EBG 9. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz 10. November 2016, Liestal Legislaturplanung 2015-2019 BBl 2016 5187,
MehrLandesweites Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt
Landesweites Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt Mitglieder LAG der Frauenzentren LAG der Frauenhäuser LAG der Interventionsstellen LAG der Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt ProMann - Täterberatungsstelle
MehrDas Übereinkommen von Istanbul und mögliche rechtliche Auswirkungen für den Beitritt der EU
Professor Jackie Jones 5.12.2016 Das Übereinkommen von Istanbul und mögliche rechtliche Auswirkungen für den Beitritt der EU Überblick Einführung Die Kosten der Gewalt Gewalt gegen Frauen und Mädchen Die
MehrHäusliche Gewalt im Migrationskontext: Ausmass und mögliche Ursachen
Häusliche Gewalt im Migrationskontext: Ausmass und mögliche Ursachen 1. Tagung des Walliser Netzwerks gegen häusliche Gewalt 3. April 2014 Luzia Siegrist, Fachbereich Häusliche Gewalt FHG Inhalt Ausmass:
MehrAnlage 3 Stand:
Überblick über das Hamburger Unterstützungssystem (ohne Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung) Einzelne Ungenauigkeiten in den Aussagen sind der Reduktion zugunsten der Übersichtlichkeit geschuldet.
MehrSeit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel. - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt
Seit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt WER macht mit? Derzeit ca. 40 Personen aus den verschiedensten
MehrWork&Care: Probleme und Antworten aus der Sicht der Gleichstellung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Work&Care: Probleme und Antworten aus der Sicht der Gleichstellung 25. Oktober 2016 Sylvie Durrer Direktorin
MehrGEWALTSCHUTZ AUCH FÜR WEIBLICHE FLÜCHTLINGE
GEWALTSCHUTZ AUCH FÜR WEIBLICHE FLÜCHTLINGE Fachtagung, 02.11.2015 Frauen verlassen ihre Heimat weibliche Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt Franziska Pabst Der Paritätische Gesamtverband Überblick Ende 2014
MehrWeltweiter Tag gegen Gewalt an Frauen Faktencheck für Braunschweig und Beteiligung an Orange your City
Weltweiter Tag gegen Gewalt an Frauen Faktencheck für Braunschweig und Beteiligung an Orange your City Bildnachweis: Stadt Braunschweig/Daniela Nielsen Vom 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt
Mehreine EU-weite Erhebung
MEMO / 5. März 2014 Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung 1. Weshalb führte die FRA die Erhebung über Gewalt gegen Frauen durch? Trotz der großen Tragweite von Gewalt gegen Frauen stehen politische
MehrOpferhilfe das Wichtigste in Kürze
Kanton Zürich Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern 2017 Opferhilfe das Wichtigste in Kürze 01 02 Was ist Opferhilfe? Opferhilfe ist eine gesetzlich geregelte Hilfeleistung. Sie
Mehrich wurde gebeten, heute einen Vortrag über Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu halten. Dieser Bitte komme ich gerne nach.
Sehr geehrte Frau Bolfeld, sehr geehrter Herr Dr. Görtz, sehr geehrter Herr Lembke, sehr geehrte Frau Gurlit, Liebe Gäste, ich wurde gebeten, heute einen Vortrag über Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu
MehrAusschuss der Vertragsparteien
III-163 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 03 Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees 1 von 8 Ausschuss der Vertragsparteien Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
MehrDie Umsetzung der Istanbul- Konvention. Neue Impulse für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Die Umsetzung der Istanbul- Konvention. Neue Impulse für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Konferenz der Runden Tische gegen häusliche Gewalt in Hessen Heike Rabe, Deutsches Institut für Menschenrechte
MehrÜbereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Überwachungsmechanismus D as Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
MehrAlkohol und häusliche Gewalt
Alkohol und häusliche Gewalt 10. Zürcher Forum Prävention und Gesundheitsförderung 29. Juni 2010 Alkohol und häusliche Gewalt «Er hat halt gesoffen, und wenn er nachhause kam, hat er immer rumgeschrien,
MehrAbschaffung der Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen
P7_TA(204)005 Abschaffung der Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 204 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel Abschaffung der weiblichen
MehrGewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung, die Alltag ist
Prof. Dr. h.c. Christa Randzio-Plath Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung, die Alltag ist Gewalt gegen Frauen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die Frauen in allen Ländern, Kulturen
MehrSTELLUNGNAHME 17/772
17 STELLUNGNAHME 17/772 ROBERT-GERITZMANN-HÖFE 99 45883 GELSENKIRCHEN TELEFON: 0209 / 4095-692 e-mail: lagam@web.de Stellungnahme Alle Abg Istanbul-Konvention konsequent umsetzen- Mädchen und Frauen vor
MehrVerordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte
Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte vom 11. Juni 2010 (Stand am 1. August 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 386
MehrVorblatt. Ziele. Inhalt
2449 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Vorblatt und WFA 1 von 9 Vorblatt Ziele Schutz der Frauen vor allen Formen der Gewalt und Beseitigung jeder Form der Diskriminierung. Im Vordergrund steht der
MehrGewalt gegen Frauen ist weit verbreitet
7. GEWALT GEGEN FRAUEN_01 Österreich Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet körperliche Gewalt gefährliche Drohung Vergewaltigung Misshandlung Q.: Salzburger Nachrichten 11. 12. 2007; IMAS Sept. 2007.
MehrFür die folgende Auflistung der polizeilichen Ansprechpartner gilt jeweils: -> Auch der Versuch ist strafbar und wird polizeilich verfolgt!!!
Für die folgende Auflistung der polizeilichen Ansprechpartner gilt jeweils: -> Auch der Versuch ist strafbar und wird polizeilich verfolgt!!! ->Die u.g. zuständigen kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienststellen
MehrVerjährungsfristen von Sexualstraftaten
Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Überblick der gesetzlichen Veränderungen seit 1997 Stand: 29.09.2017 Was bedeutet Verjährung? Eine Straftat kann nach dem deutschen Strafrecht nicht mehr verfolgt
MehrVerjährungsfristen von Sexualstraftaten
Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Überblick der gesetzlichen Veränderungen seit 1994 Stand: 29.03.2018 Was bedeutet Verjährung? Eine Straftat kann nach dem deutschen Strafrecht nicht mehr verfolgt
MehrGewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA
Gewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA Gewalt im sozialen Nahraum Sexualisierte Gewalt sonstige Gewalt im sozialen Nahraum in Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften = häusliche Gewalt
MehrVergewaltigung von Frauen in Siidafrika
Stefanie Rohrs Vergewaltigung von Frauen in Siidafrika Primare, Sekundare und Tertiare Viktimisierung PETER LANG EuropaischerVerlagderWissenschaften Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis 13 Abkiirzungsverzeichnis
MehrENTSCHLIESSUNGSANTRAG
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Plenarsitzungsdokument 31.1.2014 B7-0091/2014 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7-0106/2014 gemäß Artikel 115 Absatz
MehrGESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN:
GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN: EMPFEHLUNGEN FÜR EIN GEWALTSCHUTZKONZEPT Tagung 2015 Landespräventionsrat Niedersachsen Franziska Pabst Der Paritätische Gesamtverband Empfehlungen
MehrGewalt in engen sozialen Beziehungen - Fallzahlen und Entwicklung nach der Polizeilichen Kriminalstatistik in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2013
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen z. Hd. Frau Dr. Heine-Wiedenmann 55116 Mainz Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-3595 Poststelle@isim.rlp.de
MehrNeuigkeiten aus dem EBG seit 2013
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2013 Andrea Binder, EBG 8. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz 20. November 2014, Aarau Legislaturplanung 2011-2015 BBl 2012 7155, 7165 Leitlinie
MehrEs bleibt eine gesamtgesellschaftliche. Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen!
FRAUENBERATUNGSSTELLE KREFELD E.V. Es heißt, solange der Mann will und die Frau soll, leben wir nicht in einem Rechts-, sondern in einem Gewaltstaat. Nein heißt Nein! Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht!
MehrENTWURF EINES BERICHTS
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 31.10.2013 2013/2004(INL) ENTWURF EINES BERICHTS mit Empfehlungen an die Kommission zur Bekämpfung
MehrStaatliche Politik in den Bereichen Gender und Behinderung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Staatliche Politik in den Bereichen Gender und Behinderung Einige Denkansätze INSOS-Kongress Montreux
MehrKriminalitätsprävention und Zuwanderung
Kriminalitätsprävention und Zuwanderung KAS-Tagung Kommunale Sicherheitspolitik Hamm, 5.5.2017 Bernd Holthusen holthusen@dji.de www.dji.de/jugendkriminalitaet Übersicht Begriffe Kriminalität und Zuwanderung
MehrDie Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung-
Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Aktionsplan der Bundesregierung- Gliederung Einleitung und Hintergrund zur UN-Konvention Aufbau des Nationalen Aktionsplans
MehrWege zu einer wirksamen Prävention von FGM/C. Sabina Hösli / Brigitte Schnegg BAG / SKMR
Wege zu einer wirksamen Prävention von FGM/C Sabina Hösli / Brigitte Schnegg BAG / SKMR FGM/C - eine Form der Gewalt gegen Frauen FGM/C ist eine Menschenrechtsverletzung FGM/C verstösst insbesondere gegen
MehrDie Frau als Opfer häuslicher Gewalt in heterosexsuellen Partnerschaften
Geisteswissenschaft Vivien Ziesmer Die Frau als Opfer häuslicher Gewalt in heterosexsuellen Partnerschaften Studienarbeit Magisterstudiengang Germanistik Nebenfach Praxisorientierte Sozialwissenschaften
MehrInhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Materialienverzeichnis. Gesetzesverzeichnis. Einleitung 1
Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Gesetzesverzeichnis VII IX XIX XXIII XXXV XXXVII Einleitung 1 1. Kapitel: Sklaverei:
MehrSchutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt Sibylle Naß & Irmak Kamali 1 kargah e.v. Verein für interkulturelle Kommunikation, Zur Bettfedernfabrik 1 30451 Hannover Beratung / Bildung-Qualifizierung / Kultur-Begegnung
MehrKonzeption der Beratungsstelle von TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.v. (TDF)
TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V. Brunnenstr. 128 13355 Berlin Tel. 030/40504699-0 Fax 030/40504699-99 E-Mail: info@frauenrechte.de www.frauenrechte.de Konzeption der Beratungsstelle von
MehrGemeinsame Presseerklärung Rostock, 21. August 2014
Gemeinsame Presseerklärung Rostock, 21. August 2014 des Landesfrauenrates M-V der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege M-V des Allgemeinen Behindertenverbandes M-V e.v."für Selbstbestimmung
MehrInformationsblatt 15. Häusliche Gewalt gegen Frauen und Männer. Informationen und Unterstützungsangebote.
15 Häusliche Gewalt gegen Frauen und Männer. Informationen und Unterstützungsangebote November 2014 www.gleichstellung-schweiz.ch Dieses gibt einen Überblick über das in der Schweiz bestehende Beratungs-
MehrGesamtzahl der Straftaten und Aufklärungsquoten
110.000 110.000 106.763 105.000 106.763 105.000103.666 102.911 103.666 101.209 102.911 100.000 101.209 100.000 59,74% 59,74% 57,35% 95.000 57,35% 95.000 56,76% 56,76% 54,19% 90.000 54,19% 90.000 Gesamtzahl
MehrGewalterfahrungen von Frauen empirische Befunde
Gewalterfahrungen von Frauen empirische Befunde Fachtagung: Aggression und Gewalt: Entwicklung, Abweichung und Integration Bezirksklinikum Wöllershof, 13.03.2018 Referentin: Prof. Dr. Monika Schröttle,
MehrGEWALTPRÄVENTION Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema
GEWALTPRÄVENTION Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern 26. Oktober 2017 Wolhusen R. Gisler/A. Wechlin Gewalt in nahen sozialen Beziehungen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Lagebild häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1974 6. Wahlperiode 27.06.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Lagebild häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention Caroline Voithofer, 18.6.2015 Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention I. Völkerrechtliche Dimensionen a. Istanbul-Konvention b. CEDAW c. EMRK
MehrSucht und Gewalt aus Sicht der Polizei. Fachtag der Jugend- und Drogenberatungsstelle am 17. November 2017
Sucht und Gewalt aus Sicht der Polizei Fachtag der Jugend- und Drogenberatungsstelle am 17. November 2017 Inhaltsverzeichnis Ein kurzer Weg zum Thema Wer macht eigentlich was??? Gewalt - ein weit gefächertes
MehrDie Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses vom 4. Februar Herausforderungen und Chancen für die Schweiz
Die Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses vom 4. Februar 2015 - Herausforderungen und Chancen für die Schweiz Nationale Fachtagung Kinderechte und Capabilities in der Schulsozialarbeit 9. Februar
MehrEinleitung Opferbegriff Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem... 17
5 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 11 Opferbegriff... 15 Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem... 17 1 Die Stellung der Opfer im materiellen Strafrecht... 19 1.1 Das Strafrechtssystem... 19 1.1.1 Grundlegend...
MehrJahresbericht
3 4 5 6 Landesweiteweite Aktion der Polizei in NRW Augen auf und Taschen zu! Langfinger sind immer unterwegs Auch im Jahr 2016 unterstützte die Kreispolizeibehörde Soest die landesweite Aktion gegen Taschendiebe.
MehrReform des Sexualstrafrechts
Reform des Sexualstrafrechts Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2011 (BGBl. Teil I 2016, S. 2460) Hintergrund
MehrVernehmlassung zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 3003 B e r n PDF und Word-Version per E-Mail an: anita.marfurt@bj.admin.ch Zürich, 29. Januar 2016 Vernehmlassung zum Übereinkommen des Europarates zur
MehrBehinderten-Politik. Zusammenfassung in leichter Sprache
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Generalsekretariat EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB Zusammenfassung in leichter Sprache Behinderten-Politik
MehrGrundlagen multiinstitutioneller Arbeit zur Prävention von schwerer Gewalt Rosa Logar, M.A.
Grundlagen multiinstitutioneller Arbeit zur Prävention von schwerer Gewalt Rosa Logar, M.A. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Interdisziplinäre Ringvorlesung Eine von fünf: GewaltFREI
MehrEinleitung 11. Opferbegriff. 15. Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem 17
5 Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 Opferbegriff. 15 Teil 1: Das Opfer im Strafrechtssystem 17 1 Die Stellung der Opfer im materiellen Strafrecht 19 1.1 Das Strafrechtssystem 19 1.1.1 Grundlegend 19 1.1.2
MehrGewalterfahrungen in Paarbeziehungen in Niedersachsen im Jahr 2012
Gewalterfahrungen in Paarbeziehungen in Niedersachsen im Jahr 2012 Sonderauswertung des 5. Moduls der Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen 30.6.2014 Grundlagen der Zusatzbefragung
MehrGewaltdelinquenz junger Menschen Strategien der Prävention und institutionenübergreifenden Kooperation
Gewaltdelinquenz junger Menschen Strategien der Prävention und institutionenübergreifenden Kooperation Dr. Diana Willems und Dipl.-Pol. Bernd Holthusen Überblick Phänomenologie der Jugenddelinquenz Gewaltdelikte
MehrVernehmlassungsantwort Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
Seftigenstrasse 41 3007 Bern T 031 384 29 29 info@kinderschutz.ch www.kinderschutz.ch Bundesamt für Justiz Fachbereich internationales Strafrecht Frau Anita Marfurt 3003 Bern Bern, 26. Januar 2016 Versand
MehrWann ist Gewalt Gewalt?
Ursachen für Gewalt an älteren Menschen Formen und Beispiele Batschuns, 27. September 2010 Die Gewalt lebt davon, dass sie von anständigen Menschen nicht für möglich gehalten wird. J.P. Sartre Aufbau der
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.10.2017 COM(2017) 606 final 2017/0265 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Übereinkommens des Europarats
MehrBecht, Stefan
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz Postfach 3280 55022 Mainz Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen z. Hd. Frau Dr. Heine-Wiedenmann Schillerplatz
MehrZugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:
Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:! Unterstützung trotz sozialrechtlicher Barrieren Rechtsanwältin Julia Kraft! Fachtagung Migration und Behinderung: Zugangsbarrieren erkennen -
MehrI:\g01\g01ap\DP Produktion\2017\2 Februar\Manuskripte\F 1702 Schwinn.docx Seite Überschrift: Zu: Kommentar, DP 1/17.
Seite - 1 - Rubrik: Forum Überschrift: Zu: Kommentar, DP 1/17 Autor/in: Winfried Schwinn Ausgabe DP: 2/17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Seite - 2 - Warum
MehrDie Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz Sensibilisierungstagung zu den Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses
MehrFrauen, Flucht und Frauenrechte
Frauen, Flucht und Frauenrechte Sibylle Naß & Tanja Kovačević 1 kargah e.v. Verein für interkulturelle Kommunikation, Zur Bettfedernfabrik 1 30451 Hannover Beratung / Bildung-Qualifizierung / Kultur-Begegnung
MehrKriminalstatistik 2013
Kanton Basel-Stadt Kriminalstatistik 2013 Kriminalpolizei Basis für die Lagebeurteilung Idealerweise mindestens 5-Jahresvergleich Bis 2008 NISSTA (eigene kant. Statistik, statisch, d.h. ab Ende Jahr fix)
MehrKriminalstatistik 2014
Kriminalstatistik 2014 Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Kriminalstatistik 2014 Kriminalpolizei Dr. Hans Ammann, Staatsanwalt, Stv. Chef Kriminalpolizei Basis für die Lagebeurteilung Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung
MehrHäusliche Gewalt. Definition Gewalt/häusliche Gewalt Formen der Gewalt Indikatoren der Gewalt Auswirkungen der Gewalt
Häusliche Gewalt Definition Gewalt/häusliche Gewalt Formen der Gewalt Indikatoren der Gewalt Auswirkungen der Gewalt Gewalt/Streit Streit: eine Auseinandersetzung zwischen Personen, die gleich stark sind
MehrArmut und Verschuldung in der Schweiz
Armut und Verschuldung in der Schweiz Thomas Vollmer, Bereichsleiter Alter, Generationen und Gesellschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen Olten, 09. November 2017, Internationale Fachtagung zur Schuldenberatung
MehrTable des matières. Inhaltsverzeichnis. Vorbehalte und Erklärungen. Index Schweizerische Bundeskanzlei
Table des matières Inhaltsverzeichnis Vorbehalte und Erklärungen 5 08 Schweizerische Bundeskanzlei Vorbehalte und Erk lärungen Vorbehalte und Erklärungen 7* Bei multilateralen völkerrechtlichen Verträgen
MehrOpferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen. T F
Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen T +41 71 227 11 00 F +41 71 227 11 09 info@ohsg.ch www.ohsg.ch WARUM OPFERHILFE? Wenn jemand Gewalt erlebt, werden viele Fragen aufgeworfen.
MehrEffektiver Gewaltschutz auch für Frauen in Flüchtlingsunterkünften
Effektiver Gewaltschutz auch für Frauen in Flüchtlingsunterkünften 10 Jahre bff Erfahrung - Debatte - Veränderung Entwicklungen zum Thema Gewalt im Geschlechterverhältnis Heike Rabe Ausgangssituation Ratifikation
MehrGender-Based Violence und die medizinische Betreuung von Frauenflüchtlingen
Gender-Based Violence und die medizinische Betreuung von Frauenflüchtlingen Dr. med. Mirjam Rodella Sapia FMH Allgemeine Innere Medizin MPh Public Health Public Health Schweiz Konferenz, 15.11.2016, Bern
MehrPolizeilich registrierte häusliche Gewalt 2009 2013
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS BFS Aktuell Sperrfrist: 25.11.2014, 9:15 19 Kriminalität und Strafrecht Neuchâtel, November 2014 Polizeilich registrierte häusliche
MehrZAHLEN und FAKTEN ZU SEXUELLER GEWALT GEGEN FRAUEN
ZAHLEN und FAKTEN ZU SEXUELLER GEWALT GEGEN FRAUEN Zusammenstellung des Notruf. Beratung f. vergewaltigte Frauen und Mädchen Wien Stand 9/2018 Wie viele Frauen sind betroffen? Die 2011 veröffentlichte
MehrBeruf? Ehrenamt? Staatlich oder NGO? Die Vielfalt der Opferhilfe in Europa
Georg-August-Universität Göttingen Dr. Stefanie Bock Vielfalt der Opferhilfe in Europa 2.12.2014 Dr. Stefanie Bock Beruf? Ehrenamt? Staatlich oder NGO? Die Vielfalt der Opferhilfe in Europa Der Begriff
MehrUnaufgeforderte Stellungnahme von TERRE DES FEMMES
TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.v. Brunnenstr. 128, 13355 Berlin Tel. 030/40504699-0 info@frauenrechte.de www.frauenrechte.de Stand 10.12.2014 Unaufgeforderte Stellungnahme von TERRE DES
MehrBundesamt für Justiz Bern, Juni 2015
Vernehmlassungsentwurf Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention)
MehrDezember Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
16.081 Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vom 2. Dezember 2016 Sehr geehrte Frau
MehrKriminalstatistik Medienkonferenz vom 6. März 2007
Kriminalstatistik Medienkonferenz vom 6. März 2007 Kriminalstatistik 2006 Das Wichtigste in Kürze Einführung der neuen Polizeikriminalstatistik Grundlage für künftige schweizweite Vergleiche kein Vergleich
MehrHäusliche Gewalt gegen ältere Frauen
Häusliche Gewalt gegen ältere Frauen Henrike Krüsmann tätig bei: BIG e.v. Koordinierung BORA e.v. Ambulante Hilfen Lehrbeauftragte an der FH Potsdam Fachveranstaltung Häusliche Gewalt gegen Frauen am 26.11.2013
Mehr4.5 Straftaten gegen die persönliche Freiheit
4.5 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2011 wurden 171 versuchte und 8 760 vollendete Delikte, zusammen 8 931 Straftaten gegen die persönliche Freiheit, in der PKS erfasst. Im Vergleich zu 2010
MehrHürdenlauf Chancengleichheit
Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung Hürdenlauf Chancengleichheit lic.phil. Kathrin Wirz Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung Schweizerische Interessengemeinschaft Notfallpflege Frühlingsfortbildung,
MehrLANDTAG Rheinland-Pfalz 17/4208 VORLAGE. Ansprechpartner/-in / Felix Huth
. 1 Rheinlandpfalz MIN ISTERIUM DER JUSTIZ Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz I Postfach 32 60 1 55022 Mainz Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz Herrn Hendrik Hering, Mdl Platz der Mainzer Republik
Mehr