AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: RECHNUNGSWESEN TAG 1 BEWERTUNG LÖSUNGEN HA

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: RECHNUNGSWESEN TAG 1 BEWERTUNG LÖSUNGEN HA"

Transkript

1 SCHWERPUNKTTHEMA: RECHNUNGSWESEN TAG 1 BEWERTUNG LÖSUNGEN HA 1 Lösung zu Sachverhalt 1: Der Versicherungsbeitrag ist Betriebsausgabe ( 4 Abs. 4 EStG). Nur der Versicherungsbeitrag für die Zeit (= 3/12) stellt Aufwand für 2014 dar. Der Versicherungsbeitrag für die Zeit (= 9/12) ist in einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen und in 2015 als Aufwand zu buchen ( 250 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG und 5 Abs. 5 EStG). 595,00 x 3/12 = 148,75 595,00 x 9/12 = 446,25 Versicherungsaufwand 148,75 an Bank 148,75 ARAP 446,25 an Bank 446,25 Lösung zu Sachverhalt 2: Die Ware stellt Vorratsvermögen der GmbH dar. Der Wareneingang ist als Aufwand zu erfassen ( 4 Abs. 4 EStG). Die Rechnung ist mit einem Umsatzsteuersatz von 25 % (anstelle von 19 %) nicht in Ordnung. Sie erfüllt nicht die Anforderungen nach 14 UStG. Der Vorsteuerabzug nach 15 UStG ist ausgeschlossen, soweit der Ausweis der Umsatzsteuer zu Unrecht erfolgte, also in Höhe von 6 %-Punkten. Da der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde, ist eine Korrektur der Rechnung nicht zu erwarten. Wareneingang 890,40 Vorsteuer 159,60 an Verbindlichkeiten aus LuL 1.050,00 Verbindlichkeiten aus LuL* 1.050,00 an Bank 1.029,00 an erhaltene Skonti 17,81 an Vorsteuer 3,19 *Die Vorsteuer darf nur auf den Nettorechnungsbetrag bezogen werden.

2 SCHWERPUNKTTHEMA: RECHNUNGSWESEN TAG 1 BEWERTUNG LÖSUNGEN HA 2 Lösung zu Sachverhalt 3: Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen stellt Vorratsvermögen dar, das nach 253 Abs. 1 HGB und 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten ist. Nach 253 Abs. 4 HBG, 5 Abs. 1 EStG sind Abschreibungen auf den niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Abschlussstichtag vorzunehmen, wenn dieser am Abschlussstichtag unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunken ist. Steuerlich kann bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden ( 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG). Im vorliegenden Fall ist eine Bewertung handelsrechtlich durch eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert vorzunehmen. Das steuerliche Wahlrecht wird ausgeübt, um eine Einheitlichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz herzustellen. Buchungssätze der Bestandsveränderung: Aufwand aus Bestandsveränderungen 6.436,00 an Warenbestand 6.436,00 Abschreibung Warenbestand 456,00 an Warenbestand 456,00 Lösung zu Sachverhalt 4: Die Notebooks stellen Anlagevermögen der GmbH dar ( 247 Abs. 2 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG), die mit den Anschaffungskosten zu bewerten sind ( 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Da die Anschaffungskosten pro Notebook (netto) 400,00 betragen, können die geringwertigen Wirtschaftsgüter steuerlich nach 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben werden. Handelsrechtlich kann entsprechend verfahren werden. GWG 1.200,00 abz. Vorsteuer 228,00 an Bank 1.428,00 Sofortabschreibung GWG 1.200,00 an GWG 1.200,00 Grds. besteht ein Wahlrecht zur GWG-Vollabschreibung nach 6 Abs. 2 EStG und der GWG-Poolabschreibung nach 6 Abs. 2a EStG. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einheitlich für alle Wirtschaftsgüter eines Jahres ausgeübt werden kann.

3 SCHWERPUNKTTHEMA: RECHNUNGSWESEN TAG 1 BEWERTUNG LÖSUNGEN HA 3 Lösung zu Sachverhalt 5: Der Transporter ist dem betrieblichen Anlagevermögen zuzuordnen, da er dazu bestimmt ist, dem Betrieb der GmbH dauerhaft zu dienen ( 247 Abs. 2 HGB, 5 Abs. 1 S 1 EStG). Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten ( 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die lineare Anschreibung richtet sich gem. 253 Abs. 3 Satz 2 HGB und 7 Abs. 1 EStG nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 6 Jahren. Die AfA 2014 ist anteilig für 6 Monate zu berechnen ( 7 Abs. 1 S. 4 EStG). Anschaffungskosten ,00 x 1/6 x 6/12 = 3.443,33 AfA 2014 PKW ,00 abz. Vorsteuer 7.850,80 an Verbindlichkeiten aus LuL ,80 Verbindlichkeiten aus LuL ,80 an Bank ,80 Abschreibung Sachanlagevermögen 3.443,33 an PKW 3.443,33 Buchwertentwicklung: Anschaffungskosten ,00 AfA ,33 Buchwert ,67 Der Transporter hat zum einen Buchwert von ,67. Lösung zu Sachverhalt 6: Bank 297,50 an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 250,00 an Umsatzsteuer 47,50

4 SCHWERPUNKTTHEMA: RECHNUNGSWESEN TAG 1 BEWERTUNG LÖSUNGEN HA 4 Lösung zu Sachverhalt 7: Der Gewerbesteueraufwand 2013 war in einer Rückstellung zu passivieren, da weder die genaue Höhe noch die Fälligkeit bekannt waren ( 249 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG und 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Die Gewerbesteuer-Rückstellung 2013 wurde um 175,00 zu niedrig gebildet. Mit Zahlung der Gewerbesteuerschuld ist die Rückstellung aufzulösen und der zu niedrig gebildete Rückstellungsbetrag als Aufwand zu erfassen. (Eigentlich wäre die Rückstellung mit Erhalt des Gewerbesteuerbescheides in eine Verbindlichkeit umzuwandeln, da mit dem Bescheid Höhe und Fälligkeit der Gewerbesteuerschuld 2013 bekannt sind. Aus Vereinfachungsgründen kann dies unterjährig unterlassen werden.) Rückstellung 6.000,00 Aufwand Gewerbesteuer Vorjahr 175,00 an Bank 6.175,00 Exkurs: Bitte beachten Sie, dass Gewerbesteuer nach 4 Abs. 5a EStG zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehört. Alternative: Die Gewerbesteuer-Rückstellung wurde um 825,00 zu hoch gebildet. Mit Zahlung der Gewerbesteuerschuld ist die Rückstellung aufzulösen und der zu hoch gebildete Rückstellungsbetrag als Ertrag zu erfassen. Rückstellung 6.000,00 an Bank 5.175,00 an Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 825,00 Lösung zu Sachverhalt 8: Werbeartikel 1.300,00 abz. Vorsteuer 247,00 an Verbindlichkeiten aus LuL 1.547,00 Verbindlichkeiten aus LuL 1.547,00 an Bank 1.547,00 Alternativaufgabe: Verbindlichkeiten aus LuL 1.547,00 an Bank 1.500,59 an erhaltene Skonti 39,00 an Vorsteuer 7,41

5 SCHWERPUNKTTHEMA: RECHNUNGSWESEN TAG 1 BEWERTUNG LÖSUNGEN HA 5 Lösung zu Sachverhalt 9: Darlehen: Das zum gewährte Darlehen an die GmbH ist als Verbindlichkeit zu passivieren ( 246 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Das Darlehen ist mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von ,00 anzusetzen ( 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Handels- und steuerrechtlich ist eine Abzinsung nicht vorzunehmen, da es sich um ein verzinsliches Darlehen handelt. Disagio: Für das einbehaltene Disagio besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, dies in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen ( 250 Abs. 3 HGB) oder als sofortigen Aufwand abzuziehen. Da die Gartenzwerg GmbH ein möglichst niedriges Ergebnis wünscht, wird das Disagio als Aufwand erfasst. Korrekturbuchung: Aufwand 2.500,00 an Darlehen 2.500,00 Zinsverbindlichkeit: Die Darlehenszinsen sind zum des Folgejahres fällig, so dass am Jahresende eine Zinsverbindlichkeit gem. 246 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG besteht (periodengerechte Abgrenzung) ,00 x 5% x 9/12 = 1.875,00 Zinsaufwand 1.875,00 an sonstige Verbindlichkeiten 1.875,00

6 1 Lösung zu Sachverhalt 1: Die bereits vorgenommene Erfassung der Spielekonsole als sonstiger betrieblicher Aufwand und der Abzug der korrekt ausgewiesenen gesetzlichen Vorsteuer im ersten Schritt erfolgte zutreffend. Nach R 19.6 Abs. 1 LStR gehören Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Hierunter fallen Sachleistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (z. B. Blumen, Wein, DVDs). Der Wert der Spielekonsole in Höhe von 399,00 übersteigt die Sachbezugsgrenze von 40,00 und stellt somit lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar, der im zweiten Schritt buchhalterisch noch zu erfassen ist. Nach 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG ist die Schenkung steuerbar. Nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG ist die Schenkung steuerbar und mangels Befreiung ( 4 UStG) steuerpflichtig. freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig 399,00 an Verrechnete sonstige Sachbezüge 19% USt 335,29 an Umsatzsteuer 63,71 Lösung zu Sachverhalt 2: Der PKW ist dazu bestimmt, dem Betrieb der GmbH dauerhaft zu dienen ( 247 Abs. 2 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Allerdings kann die GmbH am wirtschaftlich noch nicht über den PKW verfügen. Da der Pkw erst im Januar 2015 geliefert wird, ist dieser zum noch nicht als Anlagevermögen der GmbH zu bilanzieren. Stattdessen liegt eine geleistete Anzahlung auf den neuen Firmenwagen vor, die unter der Position 266 Abs. 2 A II Nr. 4 HGB Anlagevermögen auszuweisen ist. Die Vorsteuer aus der ordnungsgemäßen Anzahlungsrechnung ist gem. 15 UStG abziehbar. Korrekturbuchung: Geleistete Anzahlungen ,00 abz. Vorsteuer 3.800,00 an durchlaufende Posten ,00 Erst mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums ( 39 Abs. 1 AO) ist der PKW als Anlagevermögen zu erfassen. Mit Erhalt des PKWs ist die geleistete Anzahlung auf das Konto PKW umzubuchen und das Auto somit zu aktivieren.

7 2 Lösung zu Sachverhalt 3: Der ausstehende Urlaub ist als ungewisse Verbindlichkeit i. S. d. 249 Abs. 1 HGB zu passivieren. Nach 5 Abs. 1 EStG gilt dies auch für die Steuerbilanz. Für die Bewertung sind 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB und 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG zu beachten. Zu berücksichtigen sind neben dem Bruttolohn die lohnabhängigen Nebenkosten wie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Eine Abzinsung der Rückstellung unterbleibt handels- und steuerrechtlich, da die Laufzeit der Rückstellung weniger als 12 Monate beträgt ( 253 Abs. 2 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 3a. e) EStG). Bianca Tina Karla Bruttolohn , , ,00 + AG-Anteile SV , , ,00 + Beiträge BG 850,00 700,00 350,00 = gesamt , , ,00 Zahl der Arbeitstage nicht genommene Urlaubstage ,00 x 10 / ,00 x 13 / ,00 x 15 / 240 RStllg. pro AN 4.085, , ,00 RStllg. gesamt: ,00 Lohnaufwand ,00 an sonstige Rückstellung ,00 Lösung zu Sachverhalt 4: Nach 249 Abs. 1 HGB und 5 Abs. 1 S. 1 EStG sind Rückstellungen für die Verpflichtung zur Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen des abgelaufenen Geschäftsjahres als öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz zu bilden. Die Rückstellung ist gem. 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Eine Abzinsung kommt wegen der Laufzeit unter einem Jahr weder in der Handels- noch in der Steuerbilanz in Betracht ( 253 Abs. 2 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Die Kosten für die Erstellung der privaten Einkommensteuer-Erklärung von Herrn Otto sind keine Betriebsausgaben der GmbH. Wenn die GmbH trotzdem die Rechnung für Herrn Otto bezahlt ist in dieser Höhe eine Forderung gegen den Gesellschafter auszuweisen.

8 3 Erstellung JA 2.500,00 Erstellung KStE 750,00 Erstellung UStE 1.000,00 Erstellung GEwStE 500,00 RStllg. zum ,00 Abschluss- und Prüfungskosten 4.750,00 an sonstige Rückstellung 4.750,00 Lösung zu Sachverhalt 5: Kauf: Die Aktien sind dazu bestimmt, dem Betrieb der GmbH dauerhaft zu dienen und sind somit ab dem dem Anlagevermögen zuzuordnen ( 247 Abs. 2 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten ( 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Neben dem Kaufpreis als Anschaffungskosten ist die Bearbeitungsgebühr der Bank als Anschaffungsnebenkosten zu erfassen ( 255 Abs. 1 S. 2 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Die gesamten Anschaffungskosten betragen: Kaufpreis ,00 Bearbeitungsgebühr 0,25% des Kaufpreises 27,19 Anschaffungskosten ,19 Die Buchung des Kaufpreises auf dem Konto Finanzanlagen ist korrekt. Die Bearbeitungsgebühr ist noch als Anschaffungsnebenkosten umzubuchen. Finanzanlagen 27,19 an lfd. Aufwand 27,19 Wertveränderung: Zum handelt es sich nicht um eine dauerhafte Wertminderung. Handelsrechtlich besteht das Wahlrecht, die Wertminderung des Finanzanlagevermögens durch eine außerplanmäßige Abschreibung zu berücksichtigen. Da die Elefanten GmbH einen möglichst niedrigen Gewinn erzielen möchte, wird die Kursschwankung bilanziell dargestellt ,00 Aktien x 6,99 pro Stück ,00 Anschaffungsnebenkosten 0,25 % 26,22 Stand zum : ,22 Abschreibung auf Finanzanlagen 390,72 an Finanzanlagen 390,72

9 4 Steuerlich sind außerplanmäßige Abschreibungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung möglich. Eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert ist steuerlich nicht zulässig. Zum beträgt der Bestand des Finanzanlagevermögens unverändert ,19. Die Elefanten GmbH kann entweder eine Handels- und eine Steuerbilanz aufstellen oder ausgehend von der Handelsbilanz eine Überleitungsrechnung auf den steuerlichen Gewinn erstellen ( 260 Abs. 2 EStDV). Dividende: Bei der Ausschüttung handelt es sich um einen Beteiligungsertrag aus der Hälden AG ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, 8 Abs. 1 KStG). Dieser beträgt lt. Steuerbescheinigung ,00. Die von der AG einbehaltenen Steuern sind bei der GmbH als anrechenbare Steuerbeträge zu erfassen. Bisher wurde der Betrag, der auf dem Konto eingegangen ist, als Beteiligungsertrag erfasst. Da die AG die anzurechnenden Steuern einbehält, wurden nur 7.362,50 als Ertrag gebucht. anrechenbare Kapitalertragsteuer 2.500,00 anrechenbarer Solidaritätszuschlag 137,50 an Beteiligungsertrag 2.637,50 In der Handels- und Steuerbilanz ist der Beteiligungsertrag in Höhe von ,00 voll zu berücksichtigen. (Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der GmbH ist der Beteiligungsertrag nach 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. 5 % des Beteiligungsertrages gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben und sind nach 8b Abs. 3 KStG wieder hinzuzurechnen.) Lösung zu Sachverhalt 6: Nach 249 HGB sind Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen in der Handels- und Steuerbilanz zu bilden, wobei die beiden folgenden Fälle zu unterscheiden sind: 1. Es besteht ein handels- und steuerrechtliches Passivierungsgebot für unterlassenen Instandhaltungen, die innerhalb von drei Monaten nach Bilanzstichtag nachgeholt werden ( 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG). 2. Andere unterlassen Instandhaltungen fallen unter ein handels- und steuerrechtliches Passivierungsverbot. Zum sind somit nur ,00 zurückzustellen. Der Aufwand in 2015 ist zu korrigieren und die Rückstellung aufzulösen.

10 5 Instandhaltungsaufwand ,00 an sonstige Rückstellung ,00 Lösung zu Sachverhalt 6a: Die Lagerhalle ist grds. mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten ( 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die Abschreibung erfolgt nach 253 Abs. 1 UGB i. V. m. 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG mit 3 % p.a. Der Brand, der die Lagerhalle vor Ablauf des vollständig zerstörte, stellt nach 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB eine wertbegründende Tatsache dar. Die Lagerhalle ist aufgrund der offensichtlich dauernden Wertminderung nach 253 Abs. 3 S. 3 HGB und unter Ausübung des steuerlichen Wahlrechts 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG mit ihrem niedrigeren Teilwert anzusetzen. außerplanmäßige Abschreibung/Teilwertabschreibung ,00 an Lagerhalle ,00 Alternative: Die Lagerhalle ist mit Ablauf des noch intakt. Der Brand am stellt eine werterhellende Tatsache dar, die bilanziell zum nicht berücksichtigt werden muss. Die Bewertung der Lagerhalle auf den erfolgt weiterhin mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Buchungssatz Abschreibung 3.000,00 an Lagerhalle 3.000,00 Lösung zu Sachverhalt 7: Darlehen: Das Darlehen stellt handels- und steuerrechtlich eine Betriebsschuld der GmbH dar ( 246 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Der Darlehensvertrag ist lt. Sachverhalt nicht zu beanstanden. Da laufende Tilgungen nicht vorzunehmen sind, ist das Darlehen zum handels- und steuerrechtlich mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von ,00 zu passivieren ( 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Die Erfassung des Darlehens erfolgte zutreffend. Die Darlehenszinsen in Höhe von 4 % p. a. ( x 4 % = ,00 ) wurden von der GmbH zutreffend gebucht. Da es sich um ein verzinsliches Darlehen handelt, ist eine Abzinsung nicht vorzunehmen.

11 6 Gebäude: Das Gebäude ist der Elefanten GmbH zuzurechnen ( 946 BGB, 246 Abs. 1 HGB, 39 Abs. 1 AO) und dem betrieblichen Anlagevermögen zuzuordnen ( 247 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerrechtlich liegen zwei Wirtschaftsgüter vor. Zum einen das für eigenbetriebliche Zwecke genutzte Gebäude inklusive Hausmeisterwohnung und zum anderen die für fremde Wohnzwecke an die Studenten-WG vermietete Wohnung. Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Herstellungskosten ( 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB, 255 Abs. 2 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG, 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die Umsatzsteuer, die auf die fremdvermietete Wohnung und die Hausmeisterwohnung entfällt, ist nicht als Vorsteuer abziehbar ( 15 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 UStG), da die Vermietung zu Wohnzwecken nach 4 Nr. 12a UStG steuerfrei und eine Option nach 9 UStG nicht möglich ist. Die nicht abziehbare Vorsteuer gehört somit zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Herstellungskosten Gebäude eigenbetriebliche Zwecke : Firmengebäudeteil: ,00 x 70 % ,00 Hausmeisterwohnung: ,00 x 15 % ,00 HK Verwaltungsbereich: ,00 Herstellungskosten Gebäude fremde Wohnzwecke : Studenten-WG: ,00 x 15 % ,00 Für den Firmengebäudeteil ist die Afa gem. 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG in 2014 zeitanteilig für 2 Monate in Höhe von 3 % vorzunehmen. Die steuerlichen AfA-Säze können handelsrechtlich übernommen werden. Eine Abschreibung auf die Nutzungsdauer (50 Jahre = 2,5 % AfA p. a.) ist nicht zwingend erforderlich. Für die beiden zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen beträgt die AfA nach 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG 2 % p. a., in 2014 zeitanteilig für 2 Monate. Auf den Beginn der Vermietung kommt es nicht an, da die Vermietungsabsicht von Anfang an bestand. Entwicklung der Bilanzposten: eigenbetriebliche Zwecke : Herstellungskosten zum ,00 Abschreibung Firmengebäudeteil ,00 x 3 % x 3/ ,00 Abschreibung Hausmeisterwohnung ,00 x 2 % x 3/12 446,00 Stand zum ,00 fremde Wohnzwecke Herstellungskosten zum ,00 Abschreibung Studenten-WG ,00 x 2 % x 3/12 446,00 Stand zum ,00

12 7 Das Darlehen, der Zinsaufwand und die Mieteinnahmen wurden bisher richtig gebucht. Zu korrigieren sind die Herstellungskosten des Gebäudes und die AfA: Buchungssatz : Gebäude eigenbetriebliche Zwecke ,00 Gebäude fremde Wohnzwecke ,00 an Gebäude ,00 an Vorsteuer ,00 (2 x ,00 = ,00 brutto HK der beiden Wohnungen, darin enthalten und bereits in Abzug gebrachte Vorsteuer = ,00 ) Buchungssätze : Gebäude ,00 an Abschreibung ,00 Abschreibung 3.071,00 an Gebäude eigenbetriebliche Zwecke 3.071,00 Abschreibung 446,00 an Gebäude fremde Wohnzwecke 446,00 Lösung zu Sachverhalt 8: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als Umlaufvermögen zu bilanzieren ( 246 Abs. 1 HGB; 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Bewertung der Forderungen erfolgt mit dem Nennwert ( 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Zweifelhafte Forderung gegen den Kunden Schludrig & Co. OHG: Die zweifelhafte Forderung ist handelsrechtlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zu bewerten ( 253 Abs. 4 HGB). Steuerrechtlich besteht ein Wahlrecht zur Wertberichtigung nach 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Nach 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Wertberichtigung in Höhe von 75 % vorzunehmen. Die Zahlung bis zum Tag der Bilanzaufstellung ist werterhellend, so dass am Bilanzstichtag objektiv nur mit einem Ausfall von 75 % gerechnet werden musste. Die Forderung ist nicht uneinbringlich, daher ist die Umsatzsteuer nicht zu berichtigen. Die Wertberichtigung beträgt 75 % des Nettobetrages: ,00 x 75 % = ,00 Einzelwertberichtigung auf Forderungen ,00 an Forderungen LuL ,00

13 8 Forderung gegen den Kunden P. Aris: Der Verlust des Vermögens von P. Aris am um 23:45 Uhr, der notariell bestätigt ist, ist ein wertbegründendes Ereignis. Die Forderung ist uneinbringlich geworden und zum eine Einzelwertberichtigung in voller Höhe (2.500,00 ) vorzunehmen und die Umsatzsteuer ist zu korrigieren ( 17 Abs. 1 S. 1 UStG). Einzelwertberichtigung auf Forderungen 2.500,00 Umsatzsteuer 475,00 an Forderungen LuL 2.975,00 Pauschalwertberichtigung: Das pauschale Ausfallrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung (PWB) abzugelten. Handelsrechtlich ist gem. des strengen Niederstwertprinzips ( 253 Abs. 4 HGB) der niedrigere beizulegenden Wert anzusetzen. Steuerlich besteht ein Wahlrecht zur Wertberichtigung gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die einzelwertberichtigte Forderung gegen den Kunden Schludrig & Co. OHG und die Forderung gegen den Kunden PRUNK UND PROTZ GMBH, die durch eine Hypothek abgesichert ist, werden bei der Ermittlung der PWB nicht berücksichtigt. Außerdem geht die PWB von den Netto-Forderungen aus, da die Umsatzsteuer aufgrund fehlender Uneinbringlichkeit der pauschalwertberichtigten Forderungen nicht zu korrigieren ist. Ermittlung der PWB zum : Nennwert der Forderungen (brutto) ,00 abzgl. Forderung Schludrig & Co. OHG ,00 abzgl. Forderung PRUNK UND PROTZ GMBH ,00 abzgl. Forderung P. Aris 2.975,00 gesamt ,00 abzgl. Umsatzsteuer ,00 verbleibender Nettobetrag ,00 Pauschalwertberichtigung 2 % 1.250,00 Stand PWB ,00 Stand PWB ,00 Veränderung 450,00 Einstellung in die PWB 450,00 an PWB 450,00 Stand der Forderungen zum Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ,00 abzgl. Einzelwertberichtigung ,00 abzgl. Pauschalwertberichtigung 1.250,00 Stand ,00

14 9 Lösung zu Sachverhalt 9: Handelsrechtlich: Die Büroeinrichtung und die Einbauküche sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gem. 253 Abs. 1 HGB und nach 253 Abs. 3 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Abschreibung erfolgt gem. 253 Abs. 2 HGB nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten. Einbauküche: Anschaffungskosten ,00 Abschreibung: x 1/20 x 3/12 125,00 Stand ,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung ,00 Vorsteuer 1.900,00 an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,00 Abschreibung auf Sachanlagen 125,00 an Betriebs- und Geschäftsausstattung 125,00 Büroeinrichtung: Anschaffungskosten ,00 Abschreibung: x 1/10 x 3/12 375,00 Stand ,00 Büroeinrichtung ,00 Vorsteuer 2.850,00 an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,00 Abschreibung auf Sachanlagen 375,00 an Büroeinrichtung 375,00 Steuerlich Die Büroeinrichtung und die Einbauküche sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gem. 253 Abs. 1 i. V. m. 5 Abs. 1 S. 1 EStG, die nach 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten sind. Die Abschreibung erfolgt 7 Abs. 1 EStG nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für 2014 ist die Abschreibung zeitanteilig für 3 Monate vorzunehmen ( 7 Abs 1 S. 4 EStG). Gem. 7g Abs. 2 S. 2 EStG kann die Elefanten GmbH die tatsächlichen Anschaffungskosten um 40 % kürzen, max. in Höhe des in Anspruch genommenen IAB. Einbauküche = ,00 x 40 % = 4.000,00 Büroeinrichtung = ,00 x 40 % = 6.000,00

15 10 Einbauküche Büroeinrichtung Anschaffungskosten , ,00 AK-Kürzung 7g Abs. 2 EStG 4.000, ,00 AfA-BMG 6.000, ,00 AK-Kürzung 7g Abs. 2 EStG ,00 an Büroeinrichtung 6.000,00 an Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.000,00 Zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung kann noch eine Sonderabschreibung gem. 7g Abs. 5 EStG in Höhe von 20 % in Anspruch genommen werden. Einbauküche Büroeinrichtung AfA-BMG 6.000, ,00 Sonder-AfA 20% 1.200, ,00 Abschreibung 7 Abs. 1 EStG Einbauküche: 6.000,00 x 1/20 x 3/12 75,00 Büroeinrichtung: 9.000,00 x 1/10 x 3/12 225,00 Restwert , ,00 Sonder-AfA 1.200,00 an Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.200,00 Sonder-AfA 1.800,00 an Büroeinrichtung 1.800,00 AfA 75,00 an Betriebs- und Geschäftsausstattung 75,00 AfA 225,00 an Büroeinrichtung 225,00 Der in 2013 gebildete IAB in Höhe von ,00 ist außerbilanziell hinzuzurechnen ( 7g Abs. 2 S. 1 EStG).

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten

Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten Bilanzierung 266 Abs. 3 C. -8 HGB Bewertung gem. 253 Abs. S. 2 HGB Erfüllungsbetrag, das ist in der Regel der Rückzahlungsbetrag Gem. 6 Abs. Nr. 3 EStG

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Klausur- Buchführung SoSe 2011

Klausur- Buchführung SoSe 2011 Seite 1 / 7 Klausur- Buchführung SoSe 2011 1) Zu buchende Geschäftsvorfälle Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle der "Gerber-Blechverarbeitungs-GmbH" im Hinblick auf den anstehenden Jahresabschluss

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Es gelten die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - 266 Abs. 2 B. II HGB - 253 Abs. 1

Mehr

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Unicontrol Systemtechnik GmbH

Unicontrol Systemtechnik GmbH Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013 Vorjahr EUR

Mehr

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand. Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00

Mehr

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel

Mehr

Bilanzierung des Umlaufvermögens

Bilanzierung des Umlaufvermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen

Mehr

Erläuterungen zum Lehrplan RECHNUNGSWESEN, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1

Erläuterungen zum Lehrplan RECHNUNGSWESEN, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Erläuterungen zum Lehrplan RECHNUNGSWESEN, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 10 Personalwirtschaft 35 Stunden Die Schüler erwerben die Fähigkeit, Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Buchhaltung 3. Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen

Buchhaltung 3. Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen Buchhaltung 3 Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen Zugänge zum Anlagevermögen Anlagevermögen unterliegen der Umsatzsteuer, die auf dem Konto 1410 Vorsteuer zu buchen ist. Bewertung des Anlagevermögens

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Leasing. Leasingvertragstypen

Leasing. Leasingvertragstypen Leasing Leasingvertragstypen 1. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird eine Grundmietzeit vereinbart. Diese wird vorher festgelegt und ist unkündbar. Beim Finanzierungsleasing wird zwischen

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Jahresabschluss und Bewertung

Jahresabschluss und Bewertung Jahresabschluss und Bewertung Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel

Mehr

Periodengerechte Abgrenzungen

Periodengerechte Abgrenzungen Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

Klausur BWL I Buchführung WS 2011/2012

Klausur BWL I Buchführung WS 2011/2012 Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Seite 1 / 7 Name ( WiWi / Wi-Ing) Matr.-Nr. Platz Klausur BWL I Buchführung WS 2011/2012 1) Zu buchende Geschäftsvorfälle Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

Bildung des IAB: Über statistische Konten können Sie in Finanz Plus die Einstellung des IAB buchen:

Bildung des IAB: Über statistische Konten können Sie in Finanz Plus die Einstellung des IAB buchen: Investitionsabzugsbetrag (IAB) Vorläufige Lösung in Finanz Plus Beim IAB handelt es sich um eine außerbilanzielle Regelung. Bildung des IAB: Über statistische Konten können Sie in Finanz Plus die Einstellung

Mehr

Freiburg International Business School e.v.

Freiburg International Business School e.v. Freiburg International Business School e.v. Institute of Higher Education 79098 Freiburg, Friedrichring 11, Tel.: 0761-3840609-0, Fax 0761-3841985-38 Bachelor of Arts (Honours) International Management

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Qualitypool GmbH, Lübeck Anlage I Blatt 1 31.12.2010 31.12.2009 Aktiva T T Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 Sachanlagen 6 6 Finanzanlagen 1.236

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen

C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen

Mehr

DATEV-Seminar. Kamiran Rashid. Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal

DATEV-Seminar. Kamiran Rashid. Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal DATEV-Seminar Kamiran Rashid Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal Kamiran.rashid@yahoo.de Agenda der heutigen Veranstaltung Wiederholung

Mehr

Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften

Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1114 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 1.1. Vor Ergebnisverwendung 1.2. Nach teilweiser Ergebnisverwendung 2 2 4 1.2.1.

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.

7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt. Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO

Mehr

Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen. Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens:

Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen. Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens: Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens: 1. Wir erhalten eine Zinslastschrift für einen kurzfristigen Bankkredit. 2. Wir

Mehr

Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen

Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1 REWE ÜBUNG 2 Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1. Buchen auf Erfolgskonten (rel. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: 4.1 4.2) 1.1 Aufwendungen

Mehr

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008 GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M

Mehr

5.1.1 Kauf von Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)

5.1.1 Kauf von Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) 5.1 Übungen zu Kauf und Verkauf von Anlagen 5.1.1 Kauf von Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Ein Unternehmen kauft einen Firmenwagen (PKW) und die Lieferfirma stellt folgende Rechnung:

Mehr

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010 Bilanz zum 31. Dezember 2010 Innocence in Danger Deutsche Sektion e.v. AKTIVA PASSIVA VORJAHR VORJAHR Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen A. Vereinsvermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*

Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,

Mehr

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen.

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Konzernrechnungslegung (Eva Deutsch-Goldoni) Beispiel 1 2007-05-04 (20 Punkte) Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Aufgabenstellungen: Führen Sie die Konsolidierungsbuchungen

Mehr

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht

Mehr

Probeklausur 30.06.2008

Probeklausur 30.06.2008 Seite 1 / 13 BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN - Teil Buchführung und 30.06.2008 Seite 2 / 13 Aufgabe 1 Ca. 10 Warenkonto Min. Sie sind Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebes und handeln mit Motorrollern

Mehr

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Abgeld: siehe Disagio Abschreibung: Unter dem Begriff der Abschreibung werden sämtliche Wertminderungen des mengenmäßig

Mehr

Anschaffungskosten gem. 255 Abs. 1 HGB, R 6.2 EstR. Elemente gem. 255 HGB

Anschaffungskosten gem. 255 Abs. 1 HGB, R 6.2 EstR. Elemente gem. 255 HGB Anschaffungskosten gem. 255 Abs. 1 HGB, R 6.2 EstR Elemente gem. 255 HGB Aufwendungen zum Erwerb - Kaufpreis (netto) Zielpreis (Warenwert) Aufwendungen zur Herstellung - Montage, Anschlusskosten, Fundament

Mehr

Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (20. April 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten

Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (20. April 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (20. April 2009) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember 2012. pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember 2012. pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite www.pferdewetten. RETEX Steuerberatungsgesellschaft mbh Alfredstraße 45 45130 Essen JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2012 pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.de" Kaistraße

Mehr

23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr.

23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr. 23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge Dr. Alfred Brink 1 Buchungen in einem Anlagenkonto Anfangsbestand: Wert der

Mehr

IMK-Modul. Abschreibungen, Vermögensbewertung zum Bilanzstichtag (Absetzung für Abnutzung = AfA)

IMK-Modul. Abschreibungen, Vermögensbewertung zum Bilanzstichtag (Absetzung für Abnutzung = AfA) überarbeitet am 12.11.2011, trotzdem keine Gewähr IMK-Modul Lernfeld 13 Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen Abschreibungen, Vermögensbewertung zum

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011 I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57

Mehr

Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) Prüfung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit

Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) Prüfung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) - Der Geschäftsführer benötigt diese Einrichtungsgegenstände, um seine Arbeit ordnungsgemäß durchführen zu können. Dadurch entstehen

Mehr

Wertminderung des Anlagevermögens (Abschreibungen) Unternehmensteuerreformgesetz 2008. MerkurService. Merkur Verlag Rinteln

Wertminderung des Anlagevermögens (Abschreibungen) Unternehmensteuerreformgesetz 2008. MerkurService. Merkur Verlag Rinteln Wertminderung des Anlagevermögens (Abschreibungen) Unternehmensteuerreformgesetz 2008 M MerkurService Merkur Verlag Rinteln Inhaltsverzeichnis 1 Ursachen der Abschreibung.... 5 2 Berechnung der Abschreibung...

Mehr

Abgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur

Abgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur 1 II. Jahresabschluss Einzelunternehmer Nichtkaufleute und Freiberufler nur GuV = Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung Einzelunternehmer und Personengesellschaften Bilanz und GuV Kapitalgesellschaften

Mehr

Buchhalterische Behandlung von laufenden Erträgen aus Wertpapieren

Buchhalterische Behandlung von laufenden Erträgen aus Wertpapieren Übung Wertpapiere Aktien Beteiligung gem. 271 Abs. 1 HGB (dauernde Verbindung) Ausweis unter 266 Abs. 2 A III 3 HGB Bewertung gem. 253 Abs. 1 und 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu AK inkl. Anschaffungsnebenkosten

Mehr

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 05. August 2011 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER: Technik des Rechnungswesen

Mehr

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen? Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

Mehr

Diplom - Bachelor - Master - Prüfung

Diplom - Bachelor - Master - Prüfung Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Diplom - Bachelor - Master - Prüfung Klausur zur Vorlesung und Übung Buchführung und Unternehmensrechnung

Mehr

Einkauf: Rücksendungen: 44 Verbindlichkeiten 200 Rohstoffe 260 Vorsteuer. Bezugskosten: 2001 Bezugskosten 44 Vebindlichkeiten 260 Vorsteuer

Einkauf: Rücksendungen: 44 Verbindlichkeiten 200 Rohstoffe 260 Vorsteuer. Bezugskosten: 2001 Bezugskosten 44 Vebindlichkeiten 260 Vorsteuer 1 Einkauf: Rücksendungen: 44 Verbindlichkeiten 200 Rohstoffe Bezugskosten: 2001 Bezugskosten 44 Vebindlichkeiten Erst beim Abschliessen: Saldo von "2001 Bezugskosten" auf "200 Rohstoffe buchen". 200 Rohstoffe

Mehr

Aufgabe zur 6. Vorlesung

Aufgabe zur 6. Vorlesung Aufgabe zur 6. Vorlesung Aufgabe 6 Geben ie für folgende Geschäftsvorfälle die Buchungssätze an. Rechnen ie dabei mit einem vereinfachten Umsatzsteuersatz von 10%. Nutzen ie die Kontenbeschreibung gemäß

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 2. Musterklausur

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Wertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik

Wertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik Wertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik Arbeitshilfe zur Behandlung geringwertiger Vermögensgegenstände und zur Inventarisierung in der kommunalen Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik Überarbeitet

Mehr

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt. Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche

Mehr

Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2013

Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2013 Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2013 AKTIVA entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27 EDV-Software 11.663,00

Mehr

Wertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T

Wertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T Lösungen zu Kapitel 17: Finanzinstrumente Aufgabe 1 Teilaufgabe a) Aktien A (Available-for-sale, Anlagevermögen) HGB: 01.02.13 Wertpapiere an Bank 120 T AK als Wertobergrenze keine Buchung 03.07.14 Bank

Mehr

FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN

FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich IV Seite:

Mehr

OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Bilanz zum 31. Dezember 2012 A K T I V A EUR EUR EUR TEUR P A S S I V A EUR EUR TEUR 31.12.2012

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Übungsaufgabe 3 - Goodwill

Übungsaufgabe 3 - Goodwill Übungsaufgabe 3 - Goodwill Teilaufgabe 1 Gegeben: Die Aktien haben einen Nennwert von 5. Das Unternehmen hat liquide Mittel über 4.500.000. Die Eigenkapitalquote liegt in der Branche bei 22% Gesucht: Wie

Mehr

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Buchhalter Stammtisch 2-2011

Buchhalter Stammtisch 2-2011 Buchhalter Stammtisch 2-2011 Gliederung 1. Abschlagsrechnung / Schlussrechnung, Verbuchung von Anzahlungen 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten (150-1.000 ) 3. Bewirtungskosten 4. Verbuchung

Mehr

ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15

ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag,

Mehr

Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität]

Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität] Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität] 2. In welche Kategorie von Geschäftsvorfällen fällt es, wenn das Unternehmen an seine Gesellschafter Dividenden ausschüttet?

Mehr

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal

Mehr

Beispiel: Ein Unternehmer kauft einen Aktenvernichter für 149,38 EUR zuzüglich 28,38 EUR USt.

Beispiel: Ein Unternehmer kauft einen Aktenvernichter für 149,38 EUR zuzüglich 28,38 EUR USt. 1.3.2.2 Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten bis zu 1.000,00 EUR Bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren AK/HK

Mehr

Klausuren- Intensivlehrgang

Klausuren- Intensivlehrgang Klausuren- Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2014/15 StB-46 Musterklausur Bilanzsteuerrecht Teil 1 und Teil 2 Bewertungsschema Hilfsmittel: Bearbeitungszeit: Beck sche Textausgaben

Mehr

Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen

Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen Inhalt Begriff und gesetzliche Grundlagen Rückstellungskategorien Grundlagen der Erfassung und Bewertung Einzelne RückstellungenR Fazit Begriff

Mehr