Baugenehmigungen in Bayern im Jahr 2004
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- Manuela Fuchs
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1 Kennziffer FII1j 2004 Baugenehmigungen in Bayern im Jahr 2004 Herausgegeben im April 2005 Bestellnummer: F Einzelpreis: 6,30
2 Statistisches Jahrbuch für Bayern Seiten Tabellenwerk mit den wichtigsten statistischen Daten zum Freistaat Bayern Graphische Darstellungen Bayernkarten mit Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten, Regionen Geographische und meteorologische Angaben auch auf CD-ROM Inhalt Zeitreihen Zeitreihen zu sämtlichen statistischen Bereichen für die Jahre 1960, 1970, 1980, 1990 und 2002 und 2003 Bevölkerung und Kultur Bevölkerungsstand und -bewegung, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur, Rechtspflege, Wahlen, Erwerbstätigkeit Wirtschaft und Finanzen Land- und Forstwirtschaft, Produzierendes Gewerbe, Bautätigkeit, Wohnungswesen, Handel und Gastgewerbe, Verkehr, Geld und Kredit, Versicherungen, Öffentliche Finanzen, Preise Soziale Verhältnisse Öffentliche Sozialleistungen, Löhne und Gehälter, Versorgung und Verbrauch Gesamte Volkswirtschaft Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialproduktes, Umweltschutz Regionaldaten Strukturdaten der Landkreise, kreisfreien Städte, Regierungsbezirke und Regionen Bund und Länder Wichtige Strukturdaten Deutschlands und aller Bundesländer Bayern in Europa Strukturdaten der Mitgliedsstaaten der EU Sachverzeichnis Merkmalsbezogen tief gegliedert Weitere Bestellmöglichkeiten finden Sie im Impressum. Zeichenerklärung 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit ( ) = Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann - = nichts vorhanden p = vorläufiges Ergebnis / = keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug r = berichtigtes Ergebnis = Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten s = geschätztes Ergebnis x = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll = entspricht Auf- und Abrundungen Im allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den Endsummen ergeben. Bei Aufgliederungen einer Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im allgemeinen nicht. Impressum Verleger, Herausgeber und Druck: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Neuhauser Straße 8, München Briefanschrift: München Telefon: ; Telefax: (089) vertrieb@statistik.bayern.de Internet: Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, bedürfen der Genehmigung des Herausgebers. In Druckwerken sind für nicht gewerbliche Zwecke Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
3 Inhaltsübersicht Seite Erläuterungen 3 Grafiken 1. Genehmigte in Bayern seit Januar Genehmigte in den Regierungsbezirken in Bayern im Jahr Genehmigte neue Nichtwohngebäude in Bayern im Jahr Genehmigte in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Bayern im Jahr Genehmigte in neuen Wohngebäuden je Einwohner in Bayern im Jahr Baukosten je m² Wohn- bzw. Nutzfläche in Bayern in den Jahren 1994 und Tabellen 1. Baugenehmigungen in Bayern seit Baugenehmigungen in Bayern seit 2000 nach Monaten Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude in Bayern im Jahr 2004 nach arten und Bauherren Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude in Bayern im Jahr 2004 nach Kreisen Baugenehmigungen für neue Wohn- und Nichtwohngebäude im Fertigteilbau in Bayern im Jahr 2004 nach arten und Bauherren Genehmigungsfreistellungsverfahren im Wohnbau in Bayern im Jahr 2004 nach Regierungsbezirken, arten und Privaten Haushalten als Bauherren Baugenehmigungen für neue Wohn- und Nichtwohngebäude in Bayern im Jahr 2004 nach arten und dem überwiegend verwendeten Baustoff Baugenehmigungen für neue Wohn- und Nichtwohngebäude in Bayern im Jahr 2004 nach arten und der überwiegenden Beheizung Baugenehmigungen für neue Wohn- und Nichtwohngebäude in Bayern im Jahr 2004 nach arten und der überwiegend verwendeten Heizenergie
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5 Erläuterungen 3 Die Statistiken der Bautätigkeit im Hochbau sind angeordnet durch das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBI I S. 869) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBI I S. 1300). Die Hochbaustatistik erstreckt sich auf genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige, sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird., die im Gebiet eines gültigen Bebauungsplanes gebaut werden sollen, bedürfen gemäß Art. 64 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) keiner Genehmigung. Für sie gilt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. In den Ergebnissen der Baugenehmigungsstatistik (Tabellen 1 bis 9) sind auch Bauvorhaben nachgewiesen, die seit 1. Juni 1994 aufgrund der neuen Bauordnung im Rahmen von Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Ergebnisse über diese Bauvorhaben sind in Tabelle 6 gesondert aufgeführt. Methodische Hinweise Bei der Baugenehmigungsstatistik handelt es sich um eine laufende Erhebung mit monatlicher und jährlicher Aufbereitung, wobei die Summe der Monatsergebnisse aus der monatlichen Aufbereitung nicht mit dem Jahresergebnis gleichzusetzen ist. Gleiches trifft auch für die Quartale zu. Die monatliche Berichterstattung basiert auf den von den Bauaufsichtsbehörden abgegebenen Meldungen, die nicht immer zeitgerecht übermittelt werden und berücksichtigt daher nur die Objekte, von denen im Berichtszeitraum die Baugenehmigung übersandt wurde. Bei der jährlichen Aufbereitung werden nachträglich bekannt gewordene Veränderungen bei den Bauvorhaben (Tekturen) eingearbeitet. Baumaßnahmen an bestehenden n können zur Verringerung der Anzahl der bzw. der Wohn- oder Nutzfläche führen. Dadurch können in den Tabellen auch negative Werte stehen. Ausgewählte Begriffe Erhebungseinheit ist das bzw. die Baumaßnahme. Im Nichtwohnbau werden Bagatellbauten - mit Ausnahme von n mit Wohnraum - bis zu einem Volumen von 350 m³ oder veranschlagte des Bauwerks nicht erfasst. Unter Errichtung neuer werden Neu- und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses. Baumaßnahmen an bestehenden n sind bauliche Veränderungen an bestehenden n durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Als gelten nach der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind. Sie dienen dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an. in diesem Sinne sind auch selbständig benutzbare, unterirdische Bauwerke. Unterkünfte, wie z.b. Baracken, Gartenlauben, Behelfsheime u. dgl., die nur für begrenzte Dauer errichtet oder von geringem Wohnwert sind, werden - ebenso wie behelfsmäßige Nichtwohnbauten und freistehende selbständige Konstruktionen - nicht zu den n gerechnet. Ein Bauwerk gilt als Fertigteilbau, wenn geschosshohe oder raumbreite tragende Fertigteile für Außen- oder Innenwände verwendet werden. Dazu zählen auch, bei denen nur der überwiegende Teil der tragenden Konstruktion (gemessen am ) aus Fertigteilen besteht. Überwiegend verwendeter Baustoff ist derjenige, der bei der Erstellung der tragenden Konstruktion des s überwiegend Verwendung findet. Als des Bauwerks werden die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung veranschlagten der Baukonstruktion (einschl. Erdarbeiten), die der lnstallation, deren betriebstechnische Anlagen und die für betriebliche Einbauten sowie für besondere Bauausführungen erfasst. Sie schließen die Umsatzsteuer ein. Nichtwohngebäude sind, die überwiegend für Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche) bestimmt sind. Als Nutzfläche (ohne ) gilt entsprechend DIN 277 derjenige Teil der Netto-Grundfläche (ohne ), der der Zweckbestimmung und Nutzung des Bauwerks dient. Zur Nutzfläche gehören nicht die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsflächen. Der von Bauwerken ist entsprechend DIN 277 das von den äußeren Begrenzungsflächen eines s eingeschlossene Volumen, d.h. das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe. Die von (entsprechend der 11. Berechnungsverordnung) ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Wohngebäude sind, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m² rechnen ebenfalls dazu. Ein Einzelhaus ist ein einzelnes, freistehendes Wohngebäude. Es kann auch aus mehreren teilen bestehen. Ein Einzelhaus kann ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus sein. Ein Doppelhaus besteht aus zwei Wand an Wand gebauten Wohngebäuden, die durch massive und vom Keller bis zum Dach reichende Wände (Brandmauer) getrennt sind. Diese können Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser sein. Doppelhaushälften werden als separate nachgewiesen. Ein gereihtes Haus ist ein Wohngebäude, das mit mindestens zwei anderen Wohngebäuden gleichen Typs (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) aneinander gebaut ist. Die einzelnen können auch seitlich oder in der Höhe versetzt sein. Entscheidend für die Zuordnung "gereihtes Haus" (Reihenhaus) ist die Begrenzung dieser durch die Baugrundstücke, d.h. eine teilseite muss unmittelbar auf der Grundstücksgrenze liegen. Bei n ohne separaten Garagenteil bilden die grenzen beidseitig die Grundstücksgrenzen. Die Reiheneckhäuser, die in vielen Fällen auf größeren Grundstücksanteilen errichtet wurden, werden ebenfalls zu den gereihten Häusern gerechnet. Wohnheime sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personengruppen gemeinschaftlich wohnen. Sie dienen primär dem Wohnen, können sowohl "" als auch "sonstige Wohneinheiten" enthalten und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen (Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftsräume usw.). Die Wohneinheiten werden in und in sonstige Wohneinheiten unterschieden. Eine Wohnung besteht aus einem oder mehreren Räumen, die die Führung eines Haushalts ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit fest installierter Kochgelegenheit. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können. Eigentumswohnungen sind, an denen durch Eintragung im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes begründet worden ist oder durch Vormerkung begründet werden soll. Sie kommen nur in n vor, in denen ausschließlich Sondereigentum an (Wohnungseigentum) und - soweit vorhanden - an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) besteht. Sonstige Wohneinheiten sind alle übrigen Wohneinheiten ohne Küche oder Kochnische. Zu ihnen zählen vor allem einzelne oder zusammenhängende Räume in Wohnheimen für die ständige wohnliche Unterbringung der Heimbewohner. Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 oder mehr m² ) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.
6 4 1. Genehmigte in Bayern seit Januar insgesamt in neuen Ein-/Zweifamilienhäusern in neuen Mehrfamilienhäusern Genehmigte in den Regierungsbezirken in Bayern im Jahr 2004 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent -0,1 Oberbayern -4,0 Mittelfranken -7,9 Bayern -9,2 Schwaben -12,9 Oberpfalz -16,1 Niederbayern -17,1 Unterfranken -19,4 Oberfranken -20,0-17,5-15,0-12,5-10,0-7,5-5,0-2, Genehmigte neue Nichtwohngebäude in Bayern im Jahr 2004 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent ,9 22,9 Baukosten 10 7,0 4,4 9,6 0-1,2-1, ,3-7,7-9,2-9,0-9,1-9,9-20 Insgesamt -16,0 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude -16,8 Fabrik- und Werkstattgebäude Handels- und Lagergebäude Büro- und Verwaltungsgebäude F2_1_j_2004_baugen_s4
7 5 4. Genehmigte in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Bayern im Jahr 2004 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Bayern insgesamt Landkreise Kreisfreie Städte dar. Großstädte 22,7 19,7 26,8 12, ,1 2, ,9-14,1-13,2-15,2-7,8-6,2 insgesamt in neuen Ein-/Zweifamilienhäusern in neuen Mehrfamilienhäusern 5. Genehmigte in neuen Wohngebäuden je Einwohner in Bayern im Jahr 2004 Oberbayern 2,51 2,49 5,00 Niederbayern 3,72 0,79 4,51 Oberpfalz 3,27 1,08 4,35 Bayern 2,63 1,42 4,05 Schwaben 2,75 0,89 3,65 Mittelfranken 2,22 1,30 3,51 Unterfranken Oberfranken 0,0 2,35 0,61 2,96 2,02 0,46 2,48 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 in neuen... Ein-/Zweifamilienhäusern Mehrfamilienhäusern 2 6. Baukosten je m Wohn- bzw. Nutzfläche in Bayern in den Jahren 1994 und Baukosten ,0-1,0 Büro- u. Verwaltungsgebäude Einfamilienhausbau Zweifamilienhausbau Mehrfamilienhausbau -3,8 Landwirtsch. Betriebsgeb. -6,0 Fabrik- u. Werkstattgeb. -15,3 Handels- u. Lagergebäude -3,2 2,0 Veränderung 2004 gegenüber dem Vorjahr in Prozent F2_1_j_2004_baugen_s5
8 6 1. Baugenehmigungen in Bayern seit 1980 Berichtszeitraum Wohnbau 1) Errichtung neuer der Bauwerke Nichtwohnbau Nutzfläche der Bauwerke insgesamt 2) Anzahl m³ Anzahl EUR Anzahl m³ 100 m² EUR Anzahl Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj Vj ) Einschl. Wohnheime. - 2) In Wohn- und Nichtwohngebäuden einschl. Baumaßnahmen an bestehenden n.
9 7 2. Baugenehmigungen in Bayern seit 2000 nach Monaten Berichtszeitraum Wohnbau 1) Errichtung neuer der Bauwerke Nichtwohnbau Nutzfläche der Bauwerke insgesamt 2) Anzahl m³ Anzahl EUR Anzahl m³ 100 m² EUR Anzahl 2000 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember ) Einschl. Wohnheime. - 2) In Wohn- und Nichtwohngebäuden einschl. Baumaßnahmen an bestehenden n.
10 8 3. Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude Lfd. art Bauherr Errichtung neuer Nutzfläche insgesamt Anzahl m³ 100 m² Anzahl 100 m² Wohnbau Wohngebäude mit 1 einer Wohnung zwei drei oder mehr darunter Wohnheime Wohngebäude insgesamt darunter Wohngebäude mit Eigentumswohnungen Von den Wohngebäuden entfielen auf: 7 Öffentliche Bauherren Unternehmen davon Wohnungsunternehmen Immobilienfonds sonstige Unternehmen Private Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Nichtwohnbau 14 Anstaltsgebäude Büro- und Verwaltungsgebäude Landwirtschaftliche Betriebsgebäude Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude darunter Fabrik- und Werkstattgebäude Handels- und Lagergebäude Hotels und Gaststätten Sonstige Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude insgesamt Von den Nichtwohngebäuden entfielen auf: 23 Öffentliche Bauherren Unternehmen davon Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung, 25 Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe, Dienstleistungen, Verkehr 27 und Nachrichtenübermittlung Private Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck ) Einschl. Küchen und Wohnräume in sonstigen Wohneinheiten.
11 9 in Bayern im Jahr 2004 nach arten und Bauherren Alle Baumaßnahmen Wohnräume 1) der Bauwerke / Baumaßnahmen Nutzfläche insgesamt Wohnräume 1) der Bauwerke Anzahl Anzahl 100 m² Anzahl 100 m² Anzahl Lfd. Wohnbau X X X X X X X X X X X X X X X X X X Nichtwohnbau
12 10 4. Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude Errichtung neuer Wohngebäude Schl.- Gebiet insgesamt 1) darunter mit 1 oder 2 Anzahl m³ Anzahl 100 m² Anzahl m³ Anzahl 100 m² Zusammenstellung nach Regierungsbezirken 1 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern Kreisfreie Städte Landkreise dar. Großstädte 2) Kreisfreie Städte Regierungsbezirk Oberbayern 161 Ingolstadt München Rosenheim Zusammen Landkreise 171 Altötting Berchtesgadener Land Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Landsberg am Lech Miesbach Mühldorf a.inn München Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Rosenheim Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Zusammen Oberbayern ) Einschl. Wohnheime. - 2) München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Erlangen.
13 11 in Bayern im Jahr 2004 nach Kreisen noch: Errichtung neuer Wohngebäude Errichtung neuer Nichtwohngebäude Alle Baumaßnahmen darunter mit Eigentumswohnungen Nutzfläche / Baumaßnahmen Nutzfläche darunter im Freistellungsverfahren Schl.- Anzahl m³ 100 m² Anzahl Anzahl 100 m² Anzahl 100 m² Zusammenstellung nach Regierungsbezirken Regierungsbezirk Oberbayern
14 12 Noch: 4. Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude Errichtung neuer Wohngebäude Schl.- Gebiet insgesamt 1) darunter mit 1 oder 2 Anzahl m³ Anzahl 100 m² Anzahl m³ Anzahl 100 m² Regierungsbezirk Niederbayern Kreisfreie Städte 261 Landshut Passau Straubing Zusammen Landkreise 271 Deggendorf Freyung-Grafenau Kelheim Landshut Passau Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Zusammen Niederbayern Regierungsbezirk Oberpfalz Kreisfreie Städte 361 Amberg Regensburg Weiden i.d.opf Zusammen Landkreise 371 Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i.d.opf Neustadt a.d.waldnaab Regensburg Schwandorf Tirschenreuth Zusammen Oberpfalz ) Einschl. Wohnheime.
15 13 in Bayern im Jahr 2004 nach Kreisen noch: Errichtung neuer Wohngebäude Errichtung neuer Nichtwohngebäude Alle Baumaßnahmen darunter mit Eigentumswohnungen Nutzfläche / Baumaßnahmen Nutzfläche darunter im Freistellungsverfahren Schl.- Anzahl m³ 100 m² Anzahl Anzahl 100 m² Anzahl 100 m² Regierungsbezirk Niederbayern Regierungsbezirk Oberpfalz
16 14 Noch: 4. Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude Errichtung neuer Wohngebäude Schl.- Gebiet insgesamt 1) darunter mit 1 oder 2 Anzahl m³ Anzahl 100 m² Anzahl m³ Anzahl 100 m² Regierungsbezirk Oberfranken Kreisfreie Städte 461 Bamberg Bayreuth Coburg Hof Zusammen Landkreise 471 Bamberg Bayreuth Coburg Forchheim Hof Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i.fichtelgebirge Zusammen Oberfranken Regierungsbezirk Mittelfranken Kreisfreie Städte 561 Ansbach Erlangen Fürth Nürnberg Schwabach Zusammen Landkreise 571 Ansbach Erlangen-Höchstadt Fürth Nürnberger Land Neustadt/Aisch-B-Windsh Roth Weißenburg-Gunzenhausen Zusammen Mittelfranken ) Einschl. Wohnheime.
17 15 in Bayern im Jahr 2004 nach Kreisen noch: Errichtung neuer Wohngebäude Errichtung neuer Nichtwohngebäude Alle Baumaßnahmen darunter mit Eigentumswohnungen Nutzfläche / Baumaßnahmen Nutzfläche darunter im Freistellungsverfahren Schl.- Anzahl m³ 100 m² Anzahl Anzahl 100 m² Anzahl 100 m² Regierungsbezirk Oberfranken Regierungsbezirk Mittelfranken
18 16 Noch: 4. Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude Errichtung neuer Wohngebäude Schl.- Gebiet insgesamt 1) darunter mit 1 oder 2 Anzahl m³ Anzahl 100 m² Anzahl m³ Anzahl 100 m² Regierungsbezirk Unterfranken Kreisfreie Städte 661 Aschaffenburg Schweinfurt Würzburg Zusammen Landkreise 671 Aschaffenburg Bad Kissingen Rhön-Grabfeld Haßberge Kitzingen Miltenberg Main-Spessart Schweinfurt Würzburg Zusammen Unterfranken Regierungsbezirk Schwaben Kreisfreie Städte 761 Augsburg Kaufbeuren Kempten (Allgäu) Memmingen Zusammen Landkreise 771 Aichach-Friedberg Augsburg Dillingen a.d.donau Günzburg Neu-Ulm Lindau (Bodensee) Ostallgäu Unterallgäu Donau-Ries Oberallgäu Zusammen Schwaben ) Einschl. Wohnheime.
19 17 in Bayern im Jahr 2004 nach Kreisen noch: Errichtung neuer Wohngebäude Errichtung neuer Nichtwohngebäude Alle Baumaßnahmen darunter mit Eigentumswohnungen Nutzfläche / Baumaßnahmen Nutzfläche darunter im Freistellungsverfahren Schl.- Anzahl m³ 100 m² Anzahl Anzahl 100 m² Anzahl 100 m² Regierungsbezirk Unterfranken Regierungsbezirk Schwaben
20 18 5. Baugenehmigungen für neue Wohn- und Nichtwohngebäude im Fertigteilbau in Bayern im Jahr 2004 nach arten und Bauherren Errichtung neuer Lfd. art Bauherr Nutzfläche insgesamt der Bauwerke Anzahl m³ 100 m² Anzahl 100 m² Wohnbau Wohngebäude mit 1 einer Wohnung zwei drei oder mehr darunter Wohnheime Wohngebäude insgesamt darunter Wohngebäude mit Eigentumswohnungen Von den Wohngebäuden entfielen auf: 7 Öffentliche Bauherren Unternehmen davon Wohnungsunternehmen Immobilienfonds sonstige Unternehmen Private Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Nichtwohnbau 14 Anstaltsgebäude Büro- und Verwaltungsgebäude Landwirtschaftliche Betriebsgebäude Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude darunter Fabrik- und Werkstattgebäude Handels- und Lagergebäude Hotels und Gaststätten Sonstige Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude insgesamt Von den Nichtwohngebäuden entfielen auf: 23 Öffentliche Bauherren Unternehmen davon Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung, Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe, Dienstleistungen, Verkehr und Nachrichtenübermittlung Private Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck
21 19 6. Genehmigungsfreistellungsverfahren 1) im Wohnbau in Bayern im Jahr 2004 nach Regierungsbezirken, arten und Privaten Haushalten als Bauherren Errichtung neuer Wohngebäude 2) Lfd. art Bauherr Nutzfläche insgesamt der Bauwerke Anzahl m³ 100 m² Anzahl 100 m² Oberbayern 1 Wohngebäude mit einer Wohnung Wohngebäude mit zwei Wohngebäude mit drei oder mehr Wohngebäude zusammen darunter erbaut durch private Haushalte Niederbayern 6 Wohngebäude mit einer Wohnung Wohngebäude mit zwei Wohngebäude mit drei oder mehr Wohngebäude zusammen darunter erbaut durch private Haushalte Oberpfalz 11 Wohngebäude mit einer Wohnung Wohngebäude mit zwei Wohngebäude mit drei oder mehr Wohngebäude zusammen darunter erbaut durch private Haushalte Oberfranken 16 Wohngebäude mit einer Wohnung Wohngebäude mit zwei Wohngebäude mit drei oder mehr Wohngebäude zusammen darunter erbaut durch private Haushalte Mittelfranken 21 Wohngebäude mit einer Wohnung Wohngebäude mit zwei Wohngebäude mit drei oder mehr Wohngebäude zusammen darunter erbaut durch private Haushalte Unterfranken 26 Wohngebäude mit einer Wohnung Wohngebäude mit zwei Wohngebäude mit drei oder mehr Wohngebäude zusammen darunter erbaut durch private Haushalte Schwaben 31 Wohngebäude mit einer Wohnung Wohngebäude mit zwei Wohngebäude mit drei oder mehr Wohngebäude zusammen darunter erbaut durch private Haushalte Bayern 36 Wohngebäude mit einer Wohnung Wohngebäude mit zwei Wohngebäude mit drei oder mehr Wohngebäude zusammen darunter erbaut durch private Haushalte ) Gemäß Art. 64 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). - 2) Ohne Wohnheime.
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