Vorbericht zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 2013

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1 Vorbericht zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr Gesetzliche Grundlagen Gemäß 81. Abs. 2, Ziffer 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) ist eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden müssen und diese nicht nur geringfügig sind. Ebenso kann gemäß 81 Abs. 1 GO NRW die Haushaltssatzung und damit die Änderung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nur durch Erlass einer Nachtragssatzung geändert werden. 2. Anlass für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Für die Rad- und Fußwegbrücke im Zentrum können in diesem Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit Fördermittel des Landes akquiriert werden. Das setzt aber voraus, dass die Finanzierung dieser Investition sichergestellt ist. Der Nachweis ist über eine haushalterische Veranschlagung zu führen. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushaltes hinsichtlich dieser Investitionsmaßnahme noch keine Veranschlagungsreife gem. 14 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO) gegeben war, weil weder Baupläne, Kostenberechnungen, noch vertragliche Regelungen zur Kostenübernahme vorlagen ist eine Aufnahme in den Haushaltsplan 2012/2013 zunächst unterblieben. Dies soll durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nachgeholt werden. Die Investitionsmaßnahme hat ein Volumen von rd. 1,2 Mio., hiervon sollen in 2013 zur Auszahlung kommen, darüber hinaus wird für 2013 eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe veranschlagt, welche in 2014 fällig wird. Die Maßnahme soll zu 90% durch Drittmittel (ca. 70% Landesmittel, ca. 20% Investitionskostenzuschuss eines Investors) refinanziert werden. Der auszuweisende Eigenanteil von 10% ist Voraussetzung für die anteilige Landesförderung. Neben dieser bisher nicht veranschlagten Investitionsmaßnahme ist die Erhöhung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen für 2013 in der Haushaltssatzung erforderlich. In 2013 ist zusätzlich zu der oben bereits dargestellten Verpflichtungsermächtigung für die Rad- und Fußwegbrücke in Höhe von eine weitere Verpflichtungsermächtigung aufgrund der aktuellen Vertragsentwürfe für die Ost-West-Spange in Höhe von erforderlich. Ebenfalls ist eine Anpassung des in der Haushaltssatzung festgelegten Betrages für die Aufnahme von Investitionskrediten erforderlich. Somit liegen die Voraussetzungen zum Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2013 vor.

2 3. Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan Da die Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung besteht, sind gem. 10 GemHVO in den Nachtragshaushaltsplan alle Änderungen der Erträge und Aufwendungen und aller Einzahlungen und Auszahlungen aufzunehmen, die zum Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind und die oberhalb der Wertgrenzen liegen. Der Nachtragshaushaltsplan enthält daher grundsätzlich alle Veränderungen im konsumtiven Bereich über und investiv über Dies sind im Wesentlichen: Erträge: Entwicklung der Steuererträge Schlüsselzuweisungen (2. Modellrechnung für das Jahr 2013) Aufwendungen: Personalaufwendungen Stromkosten (EEG-Zuschlag, neuer Stromliefervertrag) Aufwendungen für Jugendhilfeleistungen Abschreibung aufgrund veränderter Investitionen Kreisumlage Investive Einzahlungen: Investitionskostenzuschüsse Beiträge Investive Auszahlungen: Rad- und Fußwegbrücke Zentrum Feuerwehrhaus Buisdorf 3.1 Steuererträge Aufgrund der aktuellen Veranlagungen können die Erträge aus der Grundsteuer B um rd angehoben werden. Aufgrund des vorläufigen Ist-Ergebnisses des Gewerbesteueraufkommens kann der vorgesehene für das Jahr 2013 in Höhe von 16 Mio. aufrecht erhalten werden. Die übrigen Steuern wurden aufgrund der aktuellen Entwicklungen fortgeschrieben. Der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer liegt die regionalisierte November-Steuerschätzung zugrunde. Diese geht für das Jahr 2013 von einem Volumen von Mio. aus. Unter Anwendung der Schlüsselzahl (0, ) entfällt auf die Stadt somit ein Anteil von Gegenüber des bisherigen Planansatzes führt dies zu einer Verbesserung von rd Die Berechnung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgt ebenfalls auf der Grundlage der regionalisierten November-Steuerschätzung. 3.2 Schlüsselzuweisungen des Landes Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2013 basieren auf der 2. Modellrechnung nach dem GFG Danach kann die Stadt mit Erträgen in Höhe von

3 rechnen. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz für das Jahr 2013 von rd. 1,7 Mio Personal- und Versorgungsaufwendungen Den Personalaufwendungen liegen zum einen eine aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2013 sowie das aktuelle Versorgungsgutsachten zugrunde. Darin sind der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sowie die im März bekannt gegebene Besoldungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten enthalten. Des Weiteren wurden die verschiedenen notwendigen Stellenneu- und nachbesetzungen berücksichtigt. Ebenso ist es erforderlich, die Beiträge an die Rheinische Versorgungskasse anzuheben. Aufgrund einer aktuellen Berechnung muss dieser für das Jahr 2013 um erhöht werden. Die Auswirkungen auf die einzelnen Kostenträger in Bezug auf die Personalaufwendungen sind in der beigefügten Tabelle dargestellt. Aufgrund der Beihilfe- und Pensionsrückstellungen ergeben sich Abweichungen zwischen dem Ergebnis- und Finanzplan. 3.4 Energiekosten (Strom) Aufgrund der Erhöhung der EEG-Umlage ab dem und des neu abgeschlossenen Stromliefervertrages erhöhen sich die Aufwendungen für Strom im Haushaltsjahr 2013 gegenüber der Planung insgesamt um Die Auswirkung auf die einzelnen Teilergebnis- und -finanzpläne sind in der beigefügten Tabelle dargestellt. 3.5 Aufwendungen für Jugendhilfeleistungen Aufgrund einer deutlichen Zunahme der Hilfefälle im Bereich der Heimerziehung sowie deutlich gestiegener Pflegesätze sind höhere Aufwendungen für die Jugendhilfeleistungen in Einrichtungen zu verzeichnen. Der muss daher um erhöht werden. Ebenfalls müssen wegen gestiegener Fallzahlen die Aufwendungen für Jugendhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen angepasst werden. Der hierfür wurde erhöht sich um Kreisumlage Hinsichtlich der Kreisumlage ist eine Neuberechnung notwendig, da sich sowohl die Umlagegrundlagen als auch der Hebesatz gegenüber der bisherigen Planung verändert haben. Ging die bisherige Berechnung noch von einem Hebesatz von 38,58 % und einer Umlagegrundlage in Höhe von Tsd. aus, ist die Neuberechnung auf der Grundlage der normierten Umlagegrundlage von Tsd. und einem Hebesatz von 36,71 % vorzunehmen. Dadurch verringert sich die Kreisumlage gegenüber der bisherigen Planung für das Haushaltsjahr 2013 um auf

4 3.7 Investitionen Durch diesen Nachtragshaushalt erhöhen sich die Investitionsauszahlungen um , demgegenüber stehen höhere Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Der Kreditbedarf im Haushaltsjahr 2013 erhöht sich somit um auf Die Netto-Neuverschuldungsgrenze von null für Investitionen im unrentierlichen Bereich wird eingehalten. 4. Entwicklung der freiwilligen Leistungen Aufgrund der oben genannten Veränderungen bei den Personal- und Stromkosten, erhöhen sich die sonstigen freiwilligen Leistungen um insgesamt und führt somit zu einem Anstieg gegenüber dem Vorjahresansatz von Betroffen hiervon sind folgende Bereiche, da sich der Zuschussbedarf hierdurch entsprechend erhöht: Produkt Bezeichnung Theater, Konzert, Musikpflege Musikschule Öffentliche Büchereien Bürgerhäuser Produkt Bezeichnung Theater, Konzert, Musikpflege Musikschule Öffentliche Büchereien Bürgerhäuser 2013 Veränderung Neuer Da die freiwilligen Leistungen grundsätzlich zurückgeführt werden müssen, sind auch die im freiwilligen Bereich aufgrund der Tariferhöhung bzw. Besoldungsanpassung gestiegenen Personalaufwendungen, sowie die in diesen Bereichen aufgrund der EEG-Umlage gestiegenen Stromkosten zu kompensieren, auch wenn die Stadt hierauf keinerlei Einfluss hat. In diesen Fällen kann eine Kompensation zwar nicht kurzfristig bereits in 2013 erfolgen, jedoch kann der für die gesamten sonstigen freiwilligen Leistungen bereits im Jahr 2014 gegenüber dem 2012 um insgesamt reduziert werden.

5 5. Entwicklung des Eigenkapitals Nach Entnahme des Jahresfehlbetrages 2010 gem. Verwendungsbeschluss beträgt die Ausgleichsrücklage zum noch Der vorläufige Jahresfehlbetrag gem. Entwurf des Jahresabschlusses 2011 in Höhe von kann somit nur noch zum Teil durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, da diese damit bereits aufgezehrt ist. Zusätzlich muss hierfür bereits die allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden. Zum beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage demzufolge voraussichtlich Eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals seit dem bis zum unter Berücksichtigung der einzelnen Jahresergebnisse befindet sich auf der Folgeseite. 6. Fortschreibung der Finanzplanung und Haushaltssicherungskonzept Sofern im Rahmen des 1. Nachtrags änderungen vorgenommen wurden, wurden auch die Werte der Finanzplanungsjahre bis 2022 angepasst. Der Finanzplanung bis 2016 für die nachfolgenden Erträge liegen dabei mit Außnahme der Grundsteuer B die Orientierungsdaten des Innenministers zugrunde. Für die Zeit nach dem Orientierungsdatenzeitraum wurden gem. Erlass des Innenministers Wachstumsraten aus dem geometrischen Mittels der tatsächlichen Einzahlungen/Erträge der letzten 10 Jahre ermittelt. Bei der Grundsteuer B wurde die so ermittelte Wachstumsrate für den gesamten Planungszeitraum angewendet, da die Anwendung der Orientierungsdaten hier nicht den örtlichen Gegebenheiten entspricht. Für die Zeit ab 2017 wurden demnach folgende Wachstumsraten zugrunde gelegt: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 1,342 % Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 2,959 % Kompensationsleistungen: 3,115 % Schlüsselzuweisungen: 1,909 % Grundsteuer B (bereits ab 2013): 1,079 % Bei der Beamtenbesoldung wurden die im März bekannt gegebene Erhöhung für das Jahr 2014 entsprechend berücksichtigt, ansonsten wurden die Personalaufwendungen mit einer jährlichen Steigerungsrate von 1 % fortgeschrieben; dies entspricht den Festsetzungen der Orientierungsdaten. Für notwendigen Stellennachbesetzungen innerhalb des Konsolidierungszeitraumes im Verwaltungsbereich wurden grundsätzlich die Personalaufwendungen für Berufseinsteiger/innen in gebracht. Eine Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes ist aufgrund des 1. Nachtragshaushalts nicht erforderlich, jedoch sind die freiwilligen Leistungen aufgrund der Tariferhöhung und der gestiegenen Stromkosten fortzuschreiben. Der im Haushaltssicherungskonzept festgeschriebene Konsolidierungszeitraum bis 2022 muss aufgrund des 1. Nachtragshaushalts nicht ausgeweitet werden, die Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches ist weiterhin im Jahr 2022 sichergestellt.

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