Sie, als Mutter oder als Vater sind die wichtigsten Bezugspersonen und werden dies auch immer bleiben!
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- Kai Bergmann
- vor 5 Jahren
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1 BETREUUNGSVERTRAG Sehr geehrte Eltern Sie haben sich dazu entschieden, ihr Kind/ ihre Kinder im Kinderheim Hubelmatt zu platzieren. Sehr gerne unterstützen wir Sie in der Förderung und Entwicklung ihres Kindes, ihres Jugendlichen. Sie, als Mutter oder als Vater sind die wichtigsten Bezugspersonen und werden dies auch immer bleiben! Bei folgenden Themen sind wir auf ihre Mitarbeit angewiesen: Sie sind bereit, offen und ehrlich mit uns zusammenzuarbeiten. Sie akzeptieren die Platzierung im Kinderheim Hubelmatt. Es ist für Sie in Ordnung, wenn sich ihr Kind, ihr Jugendlicher hier wohlfühlt. Innerhalb der Probezeit von 3 Monaten informieren Sie ihr Kind, ihren Jugendlichen im Beisein der Bezugsperson und/oder eines Therapeuten/einer Therapeutin über die Gründe der Platzierung. Bei der Wahl von Art und Form sind wir Ihnen gerne behilflich. Sie sind bereit, gemäss Absprache mit der zuständigen Therapeutin/ dem zuständigen Therapeuten, an Therapiesitzungen teilzunehmen. Sie nehmen an regelmässig stattfindenden Gesprächen teil. Nach gegenseitiger Vereinbarung, auch mit den Mandatsführenden, sind wir gerne bereit den Ort für das Gespräch gemeinsam festzulegen. Sie sind bereit, die Entwicklung und Identitätsfindung Ihres Kindes, ihres Jugendlichen zu unterstützen. 1
2 1. Vertragsparteien Name, Vorname der Mutter:... Name, Vorname des Vaters:... Name, Vorname des Kindes:... Heimleitung Kinderheim Hubelmatt:... Name, Vorname Berufsbeistand: Leistungen der Einrichtung Das Kinderheim Hubelmatt verpflichtet sich zu folgenden Leistungen: Individuelle Förderung - Sozialpädagogische Begleitung und Förderung der Kinder und Jugendlichen - Betreuung der Kinder und Jugendlichen vom Sonntag- bis Freitagabend durch qualifiziertes Personal - Individuelle differenzierte Förderplanungen unter Einbezug der Herkunftsfamilien, Schule und Therapie Schule / Ausbildung - Planen und begleiten eines Schulabschlusses - Planen und begleiten bei der Lehrstellensuche - Begleiten der Jugendlichen in der Ausbildungszeit Fallführung - Fallführung durch Bezugspersonen - Koordination sämtlicher zusätzlicher Dienstleistungen, wie Nachhilfeunterricht, Psychotherapie, Freizeitgestaltung, Kontaktfamilien usw. - Gesundheitsvorsorge und Koordination sämtlicher Arzt- und Zahnarztbesuche nach enger Absprache mit der Herkunftsfamilie, welche diese Termine nach Möglichkeit zusammen mit den Kindern und Jugendlichen wahrnehmen soll. Freizeit - Förderung der Kinder und Jugendlichen in der aktiven Freizeitgestaltung - Genderspezifische Projekte (Mädchen- und Bubenprojekte) - Erlebnispädagogische Projekte - Lagerwochen und verschiedene Gruppentage- oder Wochenenden Herkunftsfamilie - Beratung der Herkunftsfamilien durch qualifiziertes Personal - Regelmässige Standort- und Beratungsgespräche mit der Herkunftsfamilie mit dem Ziel, bestehende Kompetenzen zu erhalten, Ressourcen weiter zu fördern und Zukunftsperspektiven der Kinder und Jugendlichen sowie der Familie zu thematisieren. 2
3 Kontaktfamilien Wie ist die Wochenende und Ferienregelung? Ich/ Wir sind einverstanden, wenn nötig das Angebot einer Entlastungsplatzierung für Wochenenden und/oder Schulferien bei einer Kontaktfamilie zu nutzen. Die Zusammenarbeit wird mit einer separaten Vereinbarung geregelt. Entlastungsmöglichkeiten für Wochenenden und Schulferien, folgende Personen sind in dieser Reihenfolge zu kontaktieren: 3
4 3. Eintrittsdatum Als Eintrittsdatum wird der... festgelegt. 4. Tarife Die Abrechnung des Elternbeitrages basierend auf dem Beitragsbeschluss des Kantons Luzern SRL Nr. 894 c von CHF. pro Monat und die Abrechnung der Nebenkosten werden an: verrechnet. Als Basis für die Nebenkosten gelten die Tarife nach SKOS ( Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. 5. Versicherung Die Kinder und Jugendlichen sind kranken- und haftpflichtversichert. Die Versicherungen sind Sache der Eltern bzw. Berufsbeistand. 6. Kündigungsmodalitäten Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Das Betreuungsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit / mit einer Kündigungsfrist von 10 Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann das Betreuungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Bei einem vorzeitigen Abbruch seitens der Familie, resp. des Kindes/ Jugendlichen wird das Kostgeld für die ganze Kündigungsfrist von drei Monaten geschuldet. 7. Beschwerdeweg Sind die Eltern oder die einweisende Behörde mit dem Vorgehen auf der Wohngruppe nicht einverstanden, können sie sich an die Heimleitung wenden. Sind die Eltern oder die einweisende Behörde mit dem Vorgehen der Heimleitung nicht einverstanden, können sie sich an den Präsidenten des Stiftungsrates wenden. Sind die Eltern oder die einweisende Behörde mit dem Vorgehen des Stiftungsrates nicht einverstanden, können sie sich bei einem bestehenden Betreuungsverhältnis an die kantonale Schlichtungsbehörde nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen, bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft wenden. 8. Kenntnisnahme der abgegebenen Unterlagen Die unterschreibenden Parteien bestätigen, dass sie folgende Unterlagen erhalten haben: - Leitbild und sozialpädagogisches Konzept - Konzept zur Prävention sexueller Gewalt - Flyer Schlichtungsstelle 4
5 9. Aufenthaltsziele Die Aufenthaltsziele werden an der ersten Standortbesprechung (Stao), nach Ablauf der Probezeit mit den betreffenden Parteien formuliert. Sie werden an den regelmässig wiederkehrenden Stao's überprüft. 10. Medikamentenhandhabung Die Handhabung der Medikamentenabgabe ist geregelt. Ärztlich verschriebene Medikamente, welche regelmässig eingenommen werden müssen, werden durch die Mitarbeitenden abgegeben. 11. Vertraulichkeit Die Informationen unterstehen selbstverständlich der Schweigepflicht und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie helfen uns, bereits zu Beginn den Unterstützungsbedarf des Kindes abzuschätzen. Mit dem unterschriebenen Betreuungsvertrag geben Sie den zuständigen Mitarbeitenden des Kinderheims Hubelmatt Ihr Einverständnis, bei behandelnden oder abklärenden Stellen, bereits bestehende Berichte einzufordern. Sie geben den zuständigen Mitarbeitenden Ihr Einverständnis, mit Systemrelevanten Personen und/oder Familienangehörigen Kontakt aufzunehmen. Ort, Datum:... Unterschriften Mutter:... Vater:... Beteiligte Behörde/ Berufsbeistand:... Heimleitung Kinderheim Hubelmatt:... Jan
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